09.01.2013 Aufrufe

begründung - Gemeinde Schermbeck

begründung - Gemeinde Schermbeck

begründung - Gemeinde Schermbeck

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEGRÜNDUNG<br />

- ENTWURFSBEGRÜNDUNG -<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

zum<br />

Bebauungsplan Nr. 46<br />

„Südlich der Kirchstraße“<br />

2. Abschnitt<br />

Ortsteil Gahlen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 2 -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich, örtliche Situation, Planvorgaben<br />

Seite<br />

3<br />

2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3<br />

3. Städtebauliches Konzept 4<br />

4. Festsetzungen 5<br />

5. Erschließung 6<br />

6. Ver- und Entsorgung 6<br />

7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 6<br />

8. Artenschutz 7<br />

9. Umweltbelange /- bericht 8<br />

Einleitung 8<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise 9<br />

Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes 10<br />

Ergebnis frühzeitiger Behördenbeteiligung 11<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter<br />

sowie der Umweltauswirkungen der Planung 11<br />

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt und Landschaftsbild 12<br />

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt 14<br />

Boden, Wasser, Klima / Lufthygiene 15<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter 16<br />

Wechselwirkungen 16<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

zur Kompensation erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 17<br />

Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz 18<br />

Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 19<br />

Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung 19<br />

Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen 20<br />

Änderungen nach Abschluss der Offenlage 20<br />

Allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse 20<br />

10. Sonstige Planbelange 20<br />

10.1. Denkmalschutz, Denkmalpflege 20<br />

10.2. Landwirtschaft 20<br />

10.3. Altlasten 20<br />

10.4. Kampfmittelbeeinflussung 21<br />

10.5 Bergbau 21<br />

11. Flächenbilanz 21<br />

12. Besitzstrukturen / Kosten 21<br />

Anlage 1<br />

Artenschutzbeitrag – vom 10.10.2011<br />

AgL- Büro für Umweltgutachten – A. Boenert / Saerbeck<br />

Anlage 2<br />

Fachbeitrag - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – vom 26.07.2012<br />

Landschaftsplanerin Fischer<br />

Anlage 3<br />

Fachbeitrag - Versickerungsuntersuchung – vom 26.07.2012<br />

Dr. Meinecke & Schmidt<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 3 -<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich, örtliche Situation, Planvorgaben<br />

Das ca. 0,4 ha umfassende Plangebiet liegt am südlichen Rand des bebauten Ortsteils Gahlen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Die engere Abgrenzung der Flächen bildet:<br />

im Norden/ Osten die Kirchstraße<br />

im Süden die südliche Grundstücksgrenze der Bebauung „Kirchstraße Nr. 136“<br />

im Süden / Westen die mit einem Gewächshaus abschließende südliche Grundstücksbebauung<br />

und ein 15,00 m tiefer Abstandskorridor von der Altbebauung Kirchstraße<br />

Nr. 130.<br />

Der Geltungsbereich beinhaltet einen Teil aus den Flurstücken Nr. 162 und Nr. 340 der Flur 11.<br />

Der genaue Geltungsbereich ist im Übersichtsplan auf dem Titelblatt zu dieser Begründung<br />

dargestellt und im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 7 BauGB verbindlich festgesetzt.<br />

Das Gebiet befindet südlich der Kirchstraße und südöstlich der siedlungsräumlichen Zuordnung<br />

des Ortsteilkerns. Das Plangebiet beinhaltet die bestehende Bebauung Kirchstraße Haus-Nr. 136<br />

und bildet im Anschluss an die östlich gelegene Wohnbebauung „Zur Dicken Linde“ einen<br />

abschließenden Übergang zu der westlich gelegenen Rest-Hofanlage Haus-Nr. 130 (Wohnhaus<br />

im Außenbereich) eine siedlungsräumliche Abrundung. Von der Kirchstraße fällt das Gelände mit<br />

einem Höhenunterschied von bis zu 3,0 m auf der gesamten Gebietstiefe (50 m)<br />

„Südwesthanglage“ ab und eröffnet den freien Blick in die Landschaft. Das Plangebiet wird<br />

vornehmlich als bebaute Fläche und Gartenfläche genutzt, wobei der südliche Bereich<br />

überwiegend bebaut ist.<br />

Regionalplan(GEP99)<br />

Der Regionalplan (GEP 99) stellt den Teilbereich südlich der Kirchstraße als allgemeinen Freiraum<br />

und Agrarbereich mit dem konkreten Ziel „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dar. Im Rahmen<br />

der landesplanerischen Abstimmung zur Ausweisung von Wohnbauflächen an der bezeichneten<br />

Stelle, wurde seitens des Regionalverbands Ruhr, Essen (RVR) zwischen zeitlich mitgeteilt, dass<br />

die geplante wohnbauliche Entwicklung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.<br />

Das Plangebiet ist Teil des im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsraums A9 „Ackerfläche<br />

südlich von Gahlen“. Durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes würden widersprechende<br />

Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft gesetzt.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong> als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das entsprechende Verfahren zur<br />

Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> zur Darstellung der<br />

Wohnbauflächen für den Bereich südlich der Kirchstraße wird gleichzeitig im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 BauGB fortgeführt. Die Ausweisung des Plangebietes mit einer Wohnnutzung<br />

deckt sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Bebauungspläne<br />

Für den Bereich liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB vor.<br />

Östlich des Plangebietes liegt der wirksame Bebauungsplan Nr. 42 mit der Ausweisung eines<br />

Wohngebietes vor.<br />

2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung<br />

Da sich die Flächen im baulichen Außenbereich befinden, in dem die Zulässigkeit von baulichen<br />

Nutzungen eingeschränkt wird, ist es aus Gründen der vorgesehenen wohnbaulichen Entwicklung<br />

erforderlich, eine verbindliche Bauleitplanung im Sinne eines Bebauungsplanes für den Bereich<br />

aufzustellen.<br />

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46 deckt sich die vorgesehene Wohnnutzung mit der<br />

50. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> und der landesplanerischen<br />

Stellungnahme zur baulichen Arrondierung dieser Ortsteillage.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 4 -<br />

Die Zielsetzung basiert auf der Grundlage der abgerundeten Wohngebietsausweisung, die im<br />

südöstlichen Bereich des Plangebietes mit einer offenen und lockeren Bebauungsform bereits<br />

eingeleitet wurde.<br />

Für das aktuelle Plangebiet ist lediglich eine abschließende Arrondierung durch die bestehende<br />

Altbebauung mit ca. 2.200 qm sowie die geplante Fläche zur Errichtung eines Einzel- oder<br />

Doppelhauses auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstücksteil mit ca. 1.800 qm vorgesehen.<br />

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 (östlich des Plangebietes) wurde die<br />

Infrastruktur (Entwässerung. Straßenplanung) für die Weiterführung des Baugebietes in westlicher<br />

Richtung zur Ortsmitte berücksichtigt. Da eine Bebauung langfristig westlich, in Richtung des<br />

Ortskernes fortgesetzt werden soll, besteht der Vorteil, dass die informelle Planung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplanes in eine rechtsverbindliche Bauleitplanung überführt und bei Bedarf<br />

kurzfristig über einen Bebauungsplan konkretisiert werden kann.<br />

Die Ausrichtung der geplanten Bebauung orientiert sich an der Südwest-Hanglage des Geländes.<br />

Mit der Anordnung der geplanten Einzelhausbebauung in der direkten Zuordnung zur<br />

Bestandsbebauung wird der Bezug zum angrenzenden Landschaftsraum erhalten. Die Höhen des<br />

geplanten Gebäudes und die Ausrichtung sollen sich an die bestehende Bebauung und die<br />

Geländesituation anpassen. Die offene und lockere Art der Bebauung soll sich in die bebaute<br />

Ortsteilsituation einpassen. Ein weiteres Ziel besteht in der Berücksichtigung der zukünftigen<br />

siedlungsräumlichen Entwicklung zum Ortskern Gahlen. Hierbei soll die geplante Bebauung einen<br />

Übergang zur „Arrondierung“ eines dem Ortsbild angepassten Siedlungsgrundrisses ermöglichen.<br />

Mit dem Bebauungsplan wird verbindliches Baurecht für das Plangebiet geschaffen und die<br />

geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt.<br />

3. Städtebauliches Konzept<br />

Das Plangebiet bildet mit einer südöstlichen Bebauung entlang der Kirchstraße den zukünftigen<br />

arrondierenden Abschluss zur räumlichen Gliederung des Ortsteils.<br />

Durch die Ausrichtung und der den Höhenlinien verlaufenden Gebäudeanordnung erfolgt ein dem<br />

bestehenden Geländeprofil anpasste Arrondierung. In der Gesamtheit orientiert sich die<br />

Plangebietskonzeption an die bestehende Bebauung und die Topographie mit südwestlicher<br />

Hanglage, die als Basis für eine optimale Ausrichtung zu bewerten ist.<br />

Die Erschließungsform des Baugebietes erfolgt über die Kirchstraße. Für die sogenannte<br />

Straßenrandbebauung erfolgt lediglich an der Seite der bestehenden Zufahrt zu Haus-Nr. 136 eine<br />

weitere Zufahrt mit Anschlusspunkt an die Kirchstraße. Der Zufahrtsbereich zu der Kirchstraße<br />

ermöglicht die unabhängige Erschließung der geplanten Bebauung sowie die störungsfreie<br />

Anbindung.<br />

Zusammenfassend sind folgende Bebauungsprofile anzuführen:<br />

- Einzel- bzw. Doppelhäuser<br />

- Maximal zweigeschossige Bebauung, die parallel zur Kirchstraße und zum südwestlichen<br />

Baugebietsrand ausgerichtet wird.<br />

- Grundstücksformen, die eine störungsfreie Unterbringung zweier unabhängig anfahrbarer<br />

Stellplätze ermöglicht.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 5 -<br />

4. Festsetzungen<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Um die Zielkonzeption, Erhalt des Strukturbildes, Abrundung des vorhandenen Siedlungsraumes,<br />

unter den gewählten Funktions- und Nutzungsansprüchen zu gewährleisten, wurde die<br />

Verbindlichkeit der Bebauung in ihrer Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet nach<br />

§ 4 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Diese Festsetzung<br />

begründet sich in der bestehenden umliegenden Nutzungsform und bildet eine verträgliche<br />

Zuordnung zum übrigen Siedlungsraum.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Bezogen auf die bestehende Bebauung und das geplante Vorhaben wird eine Grundflächenzahl<br />

(GRZ) von 0,4 festgesetzt. Das Maß der Nutzung auf den bebauten Grundstücksbereichen<br />

orientiert sich an der vorhandenen Nutzungsausweisung nordwestlich und südöstlich der<br />

Kirchstraße.<br />

Für die Bebauung im Plangebiet wird die max. zulässige Anzahl der Vollgeschosse mit zwei<br />

Vollgeschossen festgesetzt. Zur Vermeidung unmaßstäblicher Höhenentwicklung findet die<br />

Festsetzung der max. Traufhöhe in Bezug auf die Erdgeschossfußbodenhöhe von der Kirchstraße<br />

aus gesehen, im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ihre Anwendung. Auf diese<br />

Weise wird eine unmaßstäblich hohe Verdichtung vermieden, eine Überdimensionierung der<br />

Baukörper ausgeschlossen. Die festgesetzten Gebäudemaße (Geschossigkeit) im Bebauungsplan<br />

sind von der vorhandenen Baustruktur im Plangebiet und angrenzenden Siedlungsraum sowie das<br />

im Umfeld geprägte Landschaftsbild abgeleitet. Durch die Höhenbestimmung erfolgt die<br />

Berücksichtigung des Geländeprofils mit seinem Höhenlinienverlauf und führt zu einem<br />

Siedlungsgrundriss, der in seiner Bebauungsstruktur den bebauten Ortsteil ergänzt. Die<br />

Festsetzung der Traufhöhe bestimmt die Gestalt eines Hauses (in der städtebaulichen Zuordnung)<br />

maßgeblich und ist so für das harmonische Gesamtbild des Siedlungsbereiches von wesentlicher<br />

Bedeutung. Hierbei werden auch die Aspekte einer praxisnahen Nutzungsmöglichkeit<br />

berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei den Vorgaben auch baurechtliche Aspekte mit<br />

berücksichtigt. Die ausnahmsweise Überschreitung der Höhen um 0,20 m begründet sich durch<br />

die mögliche Messtoleranz die sich im Rahmen der Ausführung durch Sonderbauteile und / oder<br />

versetzte Höhenbezugspunkte ergeben.<br />

Bauweise / Überbaubare Flächen<br />

Für den Planbereich gilt grundsätzlich die offene Bauweise in modifizierter Form der Einzel- und<br />

Doppelhausbebauung. Die überbaubaren Flächen im Baugebiet werden sowohl unter dem<br />

Gesichtspunkt des städtebaulichen Ziels der Raumbildung, als auch unter Berücksichtigung der<br />

nachbarschaftlichen Belange, in ihrer Zuordnung vorgegeben. Die Festschreibung der Bauweise<br />

erfolgt als Einzel- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise unter Einhaltung der<br />

festgesetzten Baugrenzen und trägt in ihrem Verhältnis zu den gewählten Bauformen zum<br />

sparsamen Umgang mit Grund und Boden bei. Die Festlegung der Baugrenzen begründet sich in<br />

der Ausrichtung und Sicherung des zukünftigen Erscheinungsbildes, ohne negative Auswirkungen<br />

auf den Gesamtraum. Die überbaubaren Flächen in den Baugebieten werden unter<br />

Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Belange (im Hinblick auf die Vermeidung möglicher<br />

gegenseitiger Beeinträchtigung bei der Nutzung von Freiflächen) festgesetzt.<br />

Gestaltung<br />

Bei der Gestaltung der baulichen Anlagen werden die Dachformen der Wohngebäude als<br />

Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° bis 50° und Walm- bzw. Zeltdächer mit einer<br />

Dachneigung von 20° bis 25° in Anlehnung an die bestehenden Bebauungsstrukturen<br />

aufgenommen. Krüppelwalmdächer sind als Unterform des Satteldaches zu bezeichnen und<br />

werden daher unter der Festsetzung Satteldach zugelassen, um auf diese Weise<br />

Gestaltungsformen aus dem Siedlungsbild zu ermöglichen bzw. die Dachlandschaften zu<br />

akzentuieren.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 6 -<br />

5. Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die nördlich verlaufende Kirchstraße. Der<br />

Wohnbereich wird über Zufahrten an die Kirchstraße angebunden. Die Beschränkung der<br />

Zufahrten wird in der Anordnung nach den verkehrstechnischen Anforderungen gewählt. Um eine<br />

Behinderung des Verkehrsablaufes auf der Kirchstraße zu vermeiden, erfolgt die Festsetzung der<br />

Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten für Teilbereiche der Grundstücke, die direkt an der Kirchstraße<br />

liegen.<br />

6. Ver- und Entsorgung<br />

Grundsätzlich ist die Ableitung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers im Trennsystem<br />

vorgesehen.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung (anfallende häusliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet) erfolgt<br />

durch eine Anbindung an das öffentliche Leitungsnetz im Bereich der Kirchstraße an den<br />

vorhandenen Schmutzwasserkanal.<br />

Nach § 51 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen ist Niederschlagswasser von<br />

Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies<br />

ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.<br />

Nach dem vorliegenden hydrogeologischen Gutachten ist im Plangebiet und im direkt<br />

angrenzenden Grundstücksbereich eine Versickerung der anfallenden Niederschlagswässer<br />

möglich.<br />

Die Regenwässer werden nach Süd-Westen abgeleitet und in einer Versickerungsanlage südlich<br />

des Bebauungsplangebietes der Versickerung zugeführt.<br />

Die Versickerungseinrichtungen soll als naturnahe Erdmulde innerhalb der dem Plangebiet<br />

anschließenden Freifläche als Landschaftsbestandteil eingebunden werden. Für den Bereich ist<br />

eine Wasserschutzzone III A ausgewiesen. Diese wird in der Planung der Anlage entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Der Funktionsnachweis und die Verteilung der anfallenden Oberflächenwässer sowie die<br />

dazugehörenden Rechenwerte sind in einem fachtechnischen Beitrag zusammengefasst. Durch<br />

die textliche Festsetzung im Bebauungsplan ist die Umsetzung der Maßnahmen über eine<br />

Entwässerungsplanung, die im Rahmen der Baugenehmigung und / oder im wasserrechtlichen<br />

Verfahren geprüft wird, geregelt.<br />

Näheres ist aus dem Versickerungsuntersuchung - (s. Anlage 3) vom 26.07.20012 zu entnehmen.<br />

Wasser-, Gas- und Stromversorgung<br />

Die Versorgung mit Wasser-, Gas und Strom erfolgt durch den örtlichen Versorgungsträger.<br />

Das Plangebiet wird an die bestehenden Versorgungstrassen (z.B. Stromleitungstrassen) im<br />

Rahmen des einzelnen Hausanschlusses angebunden. Die genaue Lage der Leitungstasse und<br />

Anlagen erfolgt in direkter Abstimmung mit der Gebäudeplanung bzw. Ausbauplanung mit dem<br />

Erschließungsträger bzw. der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Die vorgesehene Bebauung ist als Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten.<br />

Die Festsetzung der Anpflanz- bzw. Erhaltungsflächen dient der Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Durch den Eingriff der geplanten Bebauung bzw.<br />

Versiegelung in den als Wiesen- und Gartenfläche genutzten Bereich, ist Ausgleich erforderlich.<br />

Die gemäß § 1a BauGB notwendige gerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander beinhaltet die Forderung, alle berührten Belange, auch<br />

die des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in die Abwägung einzustellen. Für die<br />

beabsichtigte Bebauung werden Gartenflächen in Anspruch genommen, insgesamt kann der<br />

Eingriff im Eingriffsbereich nicht vollständig kompensiert werden. Das Biotopwertdefizit, das nach<br />

dem aktuellen Bebauungsplanentwurf im Gebiet nicht ausgeglichen ist, wird durch externe<br />

Kompensation erfolgen, die Ausgleichsmaßnahme entsprechend § 9 Abs. 1 a BauGB der<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 7 -<br />

Eingriffsfläche zugeordnet. Der externe Ausgleich erfolgt im direkten Anschluss an das Plangebiet<br />

und erfolgt gemäß § 9 Abs. 1a BauGB in der Zuordnung zum Bebauungsplan.<br />

Auf eine Einbeziehung der Kompensationsfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

wurde aus Gründen der möglichen späteren Anpassung an die Funktionsvorgaben für mögliche<br />

Veränderung hinsichtlich der bestehenden Alt-Hofflächen nach Westen verzichtet.<br />

Die Bindung an den Bebauungsplan und die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch einen<br />

städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Durch die Erhöhung der vorhandenen Biotopwerte der Kompensationsflächen (höherwertige<br />

Biotope) trägt die Kompensationsmaßnahme dazu bei, dass die ästhetische Wirkung des<br />

vorhandenen Landschaftsbildes nicht verschlechtert wird und sich Natur und Landschaft zu<br />

Gunsten von Flora und Fauna entwickeln.<br />

Näheres ist aus dem Fachbeitrag -Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung- mit den<br />

beschriebenen Grünordnungsmaßnahmen (s. Anlage 2) vom 26.07.2012 zu entnehmen.<br />

8. Artenschutz<br />

Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann es zu Störungen oder gar zu Verlusten bei<br />

besonders geschützten oder streng geschützten Arten nach § 10 Abs. 2 BNatSchG kommen. Die<br />

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) stellt ein eigenständiges Prüfprogramm mit<br />

spezifischen materiellen Anforderungen und Gewichten dar. Nach § 42 BNatSchG sind<br />

weitergehende Anforderungen bezüglich des Eingriffsvorhabens zu stellen. So ist bezüglich der<br />

„besonders geschützten Arten“ sowie der „streng geschützten Arten“ eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der zu erwartenden Projektwirkungen durchzuführen<br />

(spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Die besonders und streng geschützten Arten werden in<br />

§ 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG definiert.<br />

Die Prüfung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 erfolgt auf der Grundlage des<br />

Eingriffsvorhabens. Aufgrund der Raumstruktur ist nicht davon auszugehen, dass Lebens- oder<br />

Teillebensräume besonders geschützter Arten bzw. streng geschützter Arten durch das Vorhaben<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Eine Abfrage fand auf der Grundlage des zurzeit auf dem Server des LANUV NRW angebotenen<br />

Datenpools statt. Die Planfläche besteht aus Wohnbebauung mit großen Nutzgärten und<br />

Ziergärten sowie einer Grünlandfläche, teils mit Obstbäumen bestanden, im Randbereich der<br />

Siedlungsbebauung südwestlich der Kirchstraße. Im Wesen schließen offene landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen an, in direkter Nachbarschaft als Grünland. Im Norden liegt ein Gehöft, auf den direkt<br />

angrenzenden Flächen im Süden ist die Bebauung in der Entstehung. Nördlich der Kirchstraße<br />

liegt hinter einer Baumreihe eine weitere Grünlandfläche, sonst besteht das Gebiet aus lockerer<br />

Wohnbebauung mit Ziergärten.<br />

Für die meisten der in den MTB in den genannten Biotoptypen potenziell vorkommenden<br />

planungsrelevanten Arten ist das Vorkommen auf der Planfläche unwahrscheinlich. Für einige<br />

Arten, die vor allem Gärten und Gebäude als Sekundärlebensräume nutzen, kann deren<br />

Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Arten des angrenzenden offenen Grünlands können<br />

auch in den Gärten vertreten sein.<br />

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Biotopstrukturen und der umgebenden<br />

Ausweichmöglichkeiten (Gärten, Gebäude, Offenland) sind potenziell keine planungsrelevanten<br />

Arten in ihrem Erhaltungszustand gefährdet. Beigelegt sind das ASP-Protokoll A sowie eine<br />

Tabelle zur MTB-Abfrage mit den Arten der abgefragten Biotoptypen, Kurzbemerkungen zu den<br />

Ansprüchen der Arten und den Aussagen zur potenziellen Betroffenheit in dem<br />

Erhaltungszustand.<br />

Da im ASP-Protokoll A in Stufe I eine Auslösung der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei<br />

Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgeschlossen wird, ist eine<br />

Durchführung der Art-für-Art- Betrachtung in Stufe II nicht mehr notwendig. Nach gutachterlicher<br />

Einschätzung treten bei keiner der potenziell vorkommenden Arten die Verbotstatbestände des §<br />

44 BNatSchG ein.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 8 -<br />

Näheres ist aus dem Artenschutzbeitrag - Artenschutzrechtliche Vorprüfung - (s. Anlage1) zu<br />

entnehmen.<br />

9. Umweltbelange /- bericht<br />

Einleitung<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1<br />

a BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und die voraussichtlichen Umwelt-einwirkungen<br />

in dem Umweltbericht beschrieben bzw. bewertet. Der Umweltprüfung (UP) unterliegen<br />

planungsrechtliche Vorhaben. Gemäß § 2 a BauGB wird der Umweltbericht erarbeitet, der hiermit<br />

Teil der Begründung ist. Um die Belange des Umweltschutzes bei einer Bebauungsplanaufstellung<br />

zu berücksichtigen, ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.<br />

Der Untersuchungsraum umfasst das Plangebiet selbst. Umfang und Detaillierungsgrad der<br />

Umweltprüfung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgefragt und festgelegt.<br />

Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Flächengröße von ca. 0,4 ha<br />

aus und liegt am südlichen Rand des Ortsteils <strong>Schermbeck</strong> - Gahlen an der Kirchstraße. Der<br />

Untersuchungsraum umfasst das Plangebiet selbst (vgl. Abb. 1).<br />

Der Untersuchungsraum gehört zu der naturräumlichen Einheit der Niederrheinischen<br />

Sandplatten. Es handelt sich um eine Fläche, die an den bebauten Siedlungsraum nordwestlich<br />

und südöstlich der Kirchstraße anschließt. Das Plangebiet weist Höhen im Bereich der Kirchstraße<br />

von 39 m NN auf und fällt nach Süden auf 36 m NN ab.<br />

Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes<br />

Es handelt sich um eine Fläche, die durch Bebauung, Nutzgärten und Ziergärten in der Nutzung<br />

bestimmt wird. Nach Norden wird die Fläche durch die Kirchstraße begrenzt. Nach Süden hin<br />

schließt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Acker / Grünland – an, die in einer Niederung zu<br />

einem Gehöft führt. Im Westen grenzt das Plangebiet an einer Alt-Hofanlage an.<br />

Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes und des Plangebietes<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 9 -<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Mit der Bekanntmachung der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 ist in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 in differenzierter Form festgelegt, dass die Belange des Umweltschutzes bei der<br />

Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind, insbesondere<br />

- die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

- die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie der<br />

Bevölkerung insgesamt<br />

- umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

- die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässern<br />

- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von<br />

Energie<br />

- die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des<br />

Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

-<br />

Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.<br />

Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 2 Abs. 4 des BauGB eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und<br />

in einem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Der<br />

Umweltbericht ist Teil der Begründung.<br />

Methodische Vorgehensweise<br />

Die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB erfolgt auf der<br />

Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten.<br />

Folgende Fachbeiträge wurden bislang erstellt:<br />

Artenschutzbeitrag - Artenschutzrechtliche Vorprüfung - zum Bebauungsplan Nr. 46<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag „ Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ zum<br />

Bebauungsplan Nr. 46 „Baugebiet an der Kirchstraße“, Ortsteil Gahlen <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong>,<br />

Bodenuntersuchungen zum Bauvorhaben im Baugebiet an der Kirchstraße“, Ortsteil<br />

Gahlen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Folgende Arbeitschritte werden im Rahmen des Umweltberichtes vollzogen:<br />

- Darstellung des Inhaltes und der Ziele des Bauleitplanes sowie der Ziele des<br />

Umweltschutzes<br />

- Zielorientiertes Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter und der<br />

jeweiligen Wechselwirkungen sowie<br />

- Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Umweltauswirkungen unter<br />

Berücksichtigung grundsätzlich möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung<br />

sowie der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen<br />

- Erarbeitung und Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

- Darstellung der Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung<br />

- Erarbeitung und Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher<br />

Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

- Einarbeitung der Änderungen nach Abschluss der Offenlage<br />

- Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung .<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 10 -<br />

Eingriffsregelung<br />

Die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 18 ff BNatSchG werden im<br />

Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags behandelt. Methode ist die<br />

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Bewertungsmethode - auf der Grundlage der Arbeitshilfe<br />

"Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft" der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

(LANDESREGIERUNG NRW 2001). Im Einzelnen werden dort die folgenden Arbeitsschritte<br />

vollzogen:<br />

- Ermittlung und Bewertung der derzeitigen Situation (u.a. natürliche Gegebenheiten,<br />

besondere Gebietsfunktionen)<br />

- Erstellung einer Bestands-/Biotoptypenkarte im Maßstab des Bauleitplanes<br />

- Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

- Erstellung einer detaillierten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br />

- Aufzeigen von Möglichkeiten der Minimierung und Vermeidung erheblicher<br />

Beeinträchtigungen<br />

- Maßnahmenplan auf der Grundlage des Bauleitplan-Entwurfes für den Geltungsbereich<br />

- Bearbeitung von Kompensationsflächen außerhalb des Geltungsbereiches des<br />

Bauleitplanes zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Die Ergebnisse des Teilbereiches Eingriffsregelung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags<br />

finden in Kap. „Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung von Umweltauswirkungen und<br />

zur Kompensation von Eingriffen“ des Umweltberichtes Eingang.<br />

Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes<br />

Planungsvarianten<br />

Entwurfsvarianten bestanden nicht, weil der bebaute Bestand und die Art und Lage der<br />

bestehenden Verkehrserschließung (Kirchstraße) sowie die sich daraus ergebenden<br />

Baukörperstellung sowie Lage und Größe der Grundstücke keine Varianten ermöglichen.<br />

Aus Sicht von Natur und Umwelt waren dabei die folgenden Aspekte wesentlich:<br />

Bedingt durch die topografische Lage und unter dem Aspekt der Erhaltung der Erlebbarkeit des<br />

südlich angrenzenden Landschaftsbereiches, sollte es zu keiner Riegelbildung durch eine<br />

geschlossene Bebauung kommen. Diesem Anspruch wurde der Entwurf gerecht, der sich an die<br />

Geländehöhenstrukturen orientiert und Einzelbaufelder ausweist.<br />

Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. UVPG werden im Folgenden nur für<br />

die ausgewählte Planvariante dargestellt.<br />

Wesentliche Merkmale des B-Planes<br />

Vorgesehen ist die Errichtung eines Wohngebietes (GRZ 0,4). Die bauliche Struktur orientiert sich<br />

an die bereits bestehende Wohnbebauung im Plangebiet und im direkten Anschluss. Um eine in<br />

ihrer Qualität anspruchsvolle, städtebaulich gefasste Siedlungsrandzone zu erreichen, ist die<br />

Bebauungsausrichtung parallel zum Verlauf der Kirchstraße vorgesehen. Nach Südwesten bleibt<br />

die Sichtbeziehung zum freien Landschaftsraum erhalten. Weitere Merkmale des Bauvorhabens<br />

sind unter Pkt. 3 der Begründung aufgeführt.<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Zu den Zielen für die Umwelt gehört die Berücksichtigung der Belange der angrenzenden<br />

Landschaftsbereiche.<br />

Gebietsentwicklungsplan<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) stellt den Teilbereich südlich der Kirchstraße als<br />

allgemeinen Freiraum und Agrarbereich, mit dem konkreten Ziel „ Grundwasser- und<br />

Gewässerschutz“ dar. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage zur Ausweisung von<br />

Wohnbauflächen, wurde der <strong>Gemeinde</strong> die Realisierung neuer Wohnbauflächen für den<br />

Teilbereich zugestanden.<br />

Landschaftsplan<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 11 -<br />

Das Plangebiet ist Teil des im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsraums A9 „Ackerfläche<br />

südlich von Gahlen“. Das Ziel ist, die Ausstattung des Raumes mit gliedernden<br />

Landschaftselementen zu erhöhen. Die landschaftsplanerische Zielsetzung wird durch die<br />

Eingrünung des Ortsrandes für den überplanten Bereich hinreichend umgesetzt.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong> als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Änderungsbereich ist von der<br />

Ausweisung einer Fläche für die Wasserwirtschaft (Wasserschutzzone) betroffen. Das<br />

entsprechende Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong> zur Darstellung der Wohnbauflächen für den Bereich südlich der Kirchstraße wird<br />

gleichzeitig im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB fortgeführt. Die Ausweisung des<br />

Plangebietes mit einer Wohnnutzung deckt sich mit der 50. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Weitere Ziele und Pläne des Umweltschutzes / Informelle Planungen liegen für das Gebiet nicht<br />

vor.<br />

Fachgesetze<br />

Im Baugesetzbuch sowie in den Fachgesetzen des Bundes und des Landes NRW sind für die<br />

jeweiligen Schutzgüter Ziele und Grundsätze definiert worden, die im Rahmen der Umweltprüfung<br />

zu berücksichtigen sind. Im Folgenden sind die relevanten Gesetze und Verordnungen aufgelistet:<br />

Tabelle 1: Relevante Fachgesetze<br />

Schutzgut Zu berücksichtigende Gesetze und Verordnungen<br />

Mensch Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz inkl.<br />

Verordnungen, TA Lärm, DIN 18005<br />

Tiere und Pflanzen Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz<br />

Landschaftsgesetz NRW, Landesforstgesetz<br />

Boden Baugesetzbuch<br />

Bundesbodenschutzgesetz<br />

Wasser Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz<br />

Luft Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA<br />

Luft<br />

Klima Landschaftsgesetz NRW<br />

Landschaft Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW<br />

Landesforstgesetz<br />

Ergebnis frühzeitiger Behördenbeteiligung<br />

Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden mögliche Hinweise und<br />

Anregungen aufgenommen.<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltschutzgüter sowie<br />

der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Bevor die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter im Einzelnen behandelt werden, sollen hier<br />

kurz die grundsätzlich denkbaren Einwirkungen des Vorhabens sowie zusammenfassend die<br />

Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter beschrieben werden.<br />

Grundsätzlich denkbare Einwirkungen<br />

Auf der Grundlage der noch folgenden Bestandsbeschreibung und –bewertung sowie der<br />

bekannten Merkmale der Planung, lässt der Bebauungsplan Nr. 46 gegenüber der<br />

Ausgangssituation grundsätzlich folgende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erwarten:<br />

a) anlagebedingte Einwirkungen; hierzu zählen im vorliegenden Fall insbesondere<br />

- die Flächeninanspruchnahme durch die neue Bebauung<br />

- die Veränderung des Landschaftsbildes durch Verlust landschaftsbildrelevanter<br />

Freiflächenstrukturen sowie weiterer Überprägung/Technisierung durch Bebauung.<br />

Verlust von Biotoptypen<br />

- Zunahme naturferner Standorte durch Versiegelung<br />

- Veränderung des Freilandklimas in Siedlungsklima.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 12 -<br />

b) betriebsbedingte Beeinträchtigungen können sich ergeben durch Lärm- und<br />

Schadstoffimmissionen, Gewässerverunreinigungen, Licht, Erschütterungen oder sonstige<br />

Störungen (z.B. allgemeine Beunruhigung der Fauna). Relevante Beeinträchtigungsrisiken für<br />

das Umfeld des Bebauungsplangebietes sind durch die Planung nicht absehbar.<br />

c) bauzeitbedingte Einwirkungen; es wird davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme<br />

von Flächen für die Bauabwicklung nicht über den Geltungsbereich des B-Planes hinausgeht<br />

und zudem die Beanspruchung zu erhaltenden Gehölz- bzw. Biotopbeständen vermieden<br />

wird. Ggf. sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beeinträchtigungen durch Baulärm,<br />

Schadstoff- oder Staubemissionen sind zeitlich begrenzt und damit als nicht erheblich<br />

einzustufen.<br />

Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter<br />

Die Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beziehen sich auf<br />

den Bebauungsplan.<br />

Folgende Hauptauswirkungen treten auf:<br />

Zunahme naturferner Standorte durch Flächenversiegelung<br />

Inanspruchnahme natürlicher Bodenstandorte durch Überbauung<br />

Technisierung und Überprägung der Landschaft.<br />

Darüber hinaus ergeben sich geringe Wertverluste für die Tier- und Pflanzenwelt durch den<br />

Verlust von Gartenflächen.<br />

Die detaillierte Quantifizierung des Eingriffs erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung.<br />

Während der Bautätigkeiten besteht ein Gefährdungspotenzial durch<br />

Zerstörung des Bodengefüges durch Verdichtung<br />

Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers durch Kraft- und Schmierstoffe.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass durch eine sorgfältige Baudurchführung – entsprechend dem<br />

Stand der Technik – erhebliche bauzeitbedingte Beeinträchtigungen vermieden werden können.<br />

Es wird davon ausgegangen, das sich alle baulichen Tätigkeiten auf den Vorhabensbereich<br />

beschränken, um Bodenverdichtungen oder –verschmutzungen, etwa durch die Lagerung von<br />

Baustoffen/Abbruchmaterial oder durch Schwerlastverkehr, auf den angrenzenden Flächen zu<br />

vermeiden. Auf eine spezielle schutzgutbezogene Betrachtung bauzeitbedingter Auswirkungen<br />

kann vor diesem Hintergrund verzichtet werden.<br />

Die Darstellung der relevanten Auswirkungen und der ggf. relevanten Wechselwirkungen erfolgt<br />

schutzgutbezogen in den nachfolgenden Kapiteln. Beurteilungsgrundlage sind die Veränderungen<br />

gegenüber dem vorhandenen Zustand. Das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ist<br />

aufgrund fehlender Empfindlichkeiten nicht betroffen.<br />

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt und Landschaftsbild<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Das Landschaftsbild stellt sich im Plangebiet als flache, nach Süden hin weit einsehbare<br />

Agrarlandschaft dar und besitzt unter diesem Aspekt höchstens mittlere Empfindlichkeiten.<br />

Der Raum gewinnt jedoch in Bezug auf seine Lage am Siedlungsrand gestalterisch an Bedeutung,<br />

zumal er durch seine Einsehbarkeit erlebbar ist. Dieser Aspekt ist bei baulichen Planungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Vorbelastungen ergeben sich durch die Hauptverkehrsstraße als Schadstoffemittenten und der<br />

Bestandsbebauung im Plangebiet.<br />

Prognose über die Entwicklung des Schutzgutes Mensch / Erholung<br />

bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Unter dem Aspekt „Mensch“ ergibt sich der Verlust von Erlebnisbereichen, die durch<br />

gestalterische Qualitäten und durch eine grünordnerische Einbindung ausgleichbar erscheinen.<br />

Erholungs-, Freizeit- und Wohnumfeldfunktionen<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 13 -<br />

Durch die Planung wird die Einsehbarkeit in den anschließenden Landschaftsraum auch weiterhin<br />

Bestand haben, somit ist eine Erlebbarkeit weiterhin gegeben.<br />

Die Erschließung des neuen Plangebietes erfolgt über die bestehende bzw. geplante Zufahrt von<br />

der Kirchstraße aus. Dadurch werden die Beeinträchtigungsrisiken durch KFZ - Aufkommen<br />

gemindert. Aufgrund der Planung einer landschaftstypischen Eingrünung des Siedlungsbereiches,<br />

ist mit keiner erheblichen Beeinträchtigung der siedlungsnahen Erholungsnutzung und der<br />

Wohnumfeldfunktion zu rechnen.<br />

Verkehrslärm<br />

Bei den geplanten Gebäuden sind in den Außenwohnbereichen tagsüber Beurteilungspegel<br />

kleiner als der für allgemeine Wohngebiete vorgegebene Orientierungswert der DIN 18005 zu<br />

erwarten, weil die Außenwohnbereiche zum Landschaftsbereich und nicht zur<br />

Haupterschließungsstraße orientiert sind. Es ist davon auszugehen, dass nachts der für<br />

allgemeine Wohngebiete vorgegebene Orientierungswert der DIN 18005 eingehalten wird.<br />

Vorsorglich erfolgt der Hinweis auf passiven Schallschutz der geplanten Gebäude. Hiervon<br />

betroffen sind die Schlaf- und Aufenthaltsräume, die zur Kirchstraße hin orientiert sind. In der DIN<br />

18005 wird dazu angemerkt, dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) nachts selbst bei nur<br />

teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist.<br />

Sonstige Lärmquellen<br />

Gewerbebetriebe mit relevanten Geräuschemissionen existieren im Umfeld des Plangebietes<br />

nicht. Das Plangebiet liegt ca. 1000 m von einer in südöstlicher Richtung befindlichen<br />

Windenergieanlage entfernt. Von der Windenergieanlage mit 1000 kW und einer Nabenhöhe von<br />

90 m ist keine Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte zu erwarten. Im Rahmen einer<br />

Schallimmissionsprognose und einer anschließenden Übereinstimmungsprüfung zur Errichtung<br />

der Windenergieanlage wurden keine Überschreitungen an den nächsten benachbarten<br />

Wohnhäusern innerhalb der Hauptwindrichtung (450 m – 600 m) festgestellt. Hieraus wird die<br />

Schlussfolgerung abgeleitet, dass sich das Plangebiet mit einem Abstand von ca. 1000 m und der<br />

Lage außerhalb der Hauptwindrichtung nicht im Auswirkungsbereich der Windenergieanlage<br />

befindet.<br />

Erhebliche Belästigungen durch Lärm, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen wären, sind in<br />

dem Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

Gerüche<br />

Gerüche und Staubimmissionen<br />

Das Plangebiet liegt am Siedlungsrand und grenzt im Süden und Westen an landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen an. Auf Grund dieser Lage können ortsübliche Geruchsimmissionen und<br />

Staubimmissionen während der Bewirtschaftung der Flächen nicht ausgeschlossen werden. Für<br />

die nächsten benachbarten Hofanlagen bestehen keine Tierhaltungen, so dass eine<br />

Beeinträchtigung durch landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe ausgeschlossen werden kann.<br />

Eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Schutzgutes Mensch (Wohnen / landschaftsbezogene<br />

Erholung) ist gewährleistet.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der derzeitigen Bestandssituation nichts ändern.<br />

Prognose über die Entwicklung des Schutzgutes Landschaftsbild<br />

bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Durch die Planung wird die derzeitige Hofgartenfläche (Obstbaumgarten) in Siedlungsrandlage<br />

umgestaltet.<br />

Die Ausgleichbarkeit des Eingriffes hängt im Wesentlichen von der äußeren Gestaltung des<br />

Plangebietes ab. Der Eingriff gilt definitionsgemäß als ausgeglichen, wenn eine Wiederherstellung<br />

oder landschaftsgerechte Neugestaltung möglich ist. Hierzu ergibt sich die Möglichkeit, den<br />

bestehenden östlich gelegen Siedlungsrand in einer offenen und lockeren Form fortzuführen und<br />

durch eine adäquate städtebauliche Lösung hochwertig zu gestalten. Des Weiteren kann diese<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 14 -<br />

Situation durch eine Komplettierung einer kompensatorisch wirksamen offenen und lockeren<br />

Eingrünung erfolgen, wobei die Erlebbarkeit des Freiraumes dauerhaft wünschenswert ist.<br />

Eine Vereinbarkeit mit den Belangen der Kulturlandschaft / des Landschaftsbildes ist damit<br />

gegeben.<br />

Es wird sich sowohl bei Durchführung, als auch bei Nichtdurchführung der Planung an der<br />

derzeitigen Situation der Erholungsfunktion nichts ändern.<br />

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Im Untersuchungsraum ist überwiegend der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchen-Wald mit<br />

Wechsel zum Eichen-Buchewald typisch (vgl. BURRICHTER, E. 1973, AKADEMIE FÜR<br />

RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG 1972).<br />

Charakteristische Gehölzarten der potenziellen natürlichen Vegetation sind:<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Zitterpappel Populus tremulus<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Moorbirke Betula pubesens<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Salweide Salix caprea<br />

Faulbaum Rhamnus frangulus<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Weißdorn Crataegus spec.<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Realnutzung / Biotoptypen<br />

Das Untersuchungsgebiet ist von intensiv genutztem Gartenland mit Obstbaumbestand geprägt.<br />

Der südöstliche Teil des Plangebietes ist durch die bestehende Bebauung mit Nebenanlagen und<br />

Gartenfläche bestimmt.<br />

Schutzgebiete<br />

Für das Plangebiet besteht keine besondere Schutzausweisung für Natur und Landschaft. Im<br />

Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung befinden sich keine geschützten Biotope. Ein<br />

besonderes Schutzziel ist nicht definiert.<br />

Artenschutz<br />

Aufgrund der intensiven Nutzungsformen, ist für die Pflanzen- und Tierwelt im Gebiet von<br />

geringen (Gartenland) bis mittleren (Grünland) Empfindlichkeiten auszugehen. Für einige Arten,<br />

die vor allem Gärten und Gebäude als Sekundärlebensräume nutzen, kann deren Vorkommen<br />

nicht ausgeschlossen werden. Arten des angrenzenden offenen Grünlands können auch in den<br />

Gärten vertreten sein. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Biotopstrukturen und der<br />

umgebenden Ausweichmöglichkeiten (Gärten, Gebäude, Offenland) sind potenziell keine<br />

planungsrelevanten Arten in ihrem Erhaltungszustand gefährdet<br />

Bezüglich der gem. Bundesnaturschutzgesetz „Streng geschützten Arten“ sind keine Vorkommen<br />

bekannt. Aufgrund der Raumstruktur ist nicht davon auszugehen, dass Lebens- oder<br />

Teillebensräume streng geschützter Arten durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden<br />

können. (s. Kapitel 8. Artenschutz)<br />

Prognose über die Entwicklung des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt“<br />

bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Planung bedingt bei beiden Varianten den Verlust von vorwiegend Nutzgartenland mit<br />

geringer Bedeutung für die Pflanzen- und Tierwelt. Die Funktionsverluste durch Überführung in<br />

unbelebte Standorte sind durch die Aufwertung geringwertiger Biotope ausgleichbar.<br />

Hinweise bzw. Anhaltspunkte zu besonders bzw. streng geschützten Arten bzw. zu Vorkommen<br />

seltener bzw. gefährdeter Biotope liegen nicht vor.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 15 -<br />

Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungsrisiken sind ausgleichbar. Eine Vereinbarkeit mit dem<br />

Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ist somit gewährleistet.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der beschriebenen Bestandssituation nichts<br />

ändern.<br />

Boden, Wasser, Klima / Lufthygiene<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung Boden<br />

Das Gebiet liegt geologisch gesehen im Bereich von Ablagerungen der drenthestadialen<br />

Grundmoräne in Form von Geschiebelehm über tertiären schluffig-sandigen Tonen des Oligozäns.<br />

Im Plangebiet liegen überwiegend Lößsande mit einem Bodenschätzwert von 15 - 30 vor. Die<br />

Bodenfruchtbarkeit ist mittel bis gering. Unterhalb des Oberbodens sind schluffige Fein- und<br />

Mittelsande mit teilweisen Geschiebelehm-Einlagerungen bis zu 2,50 m unter Geländeoberkante<br />

(GOK) festzustellen.<br />

Die Böden des Plangebietes nehmen lt. Auskunftssystem der Bodenkarten des Geologischen<br />

Dienstes NRW die Schutzstufe 0 ein. Böden mit der Stufe 0 weisen nicht die Kriterien der<br />

schutzwürdigen Böden auf und dienen vorrangig als Grundwasserdeckschicht bzw. der<br />

allgemeinen Grundwasserschutzfunktion. Die Böden besitzen eine mittlere Sorptionsfähigkeit und<br />

Wasserdurchlässigkeit.<br />

Nennenswerte Vorbelastungen für das Schutzgut Boden gehen von der intensiven Düngung auf<br />

den landwirtschaftlichen Nutzflächen aus.<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung Wasser<br />

Auf der Fläche selbst sind keine Oberflächengewässer zu finden. Grundwasserstände wurden<br />

zwischen 1,80 m und 2,00 m unter Geländeoberkante im Rahmen der durchgeführten<br />

Baugrunduntersuchung eingemessen.<br />

Der Planbereich liegt in der Wasserschutzzone III A und zählt zu dem Einzugsgebiet der<br />

Trinkwassergewinnungsanlage (WG) Holsterhausen / Üfter-Mark. Das nächste Gewässer ist der<br />

Mühlenbach der in ca. 1000 m Entfernung südwestlich von dem Plangebiet verläuft. Ein<br />

Gewässer II. Ordnung (Gewässer 603 naturbelassener Graben mit Zulauf zum Mühlenbach)<br />

befindet sich in ca. 350 m Entfernung.<br />

Nennenswerte Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser gehen von der intensiven Düngung auf<br />

den landwirtschaftlichen Nutzflächen aus.<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung Klima / Lufthygiene<br />

Der Klimabezirk zählt zum Übergangsbereich zwischen maritimem und kontinentalem Klima mit<br />

guten Austauschbedingungen und vorherrschenden Windrichtungen aus West, Süd-West.<br />

Klimatisch und lufthygienisch ist der Untersuchungsraum als Bereich des teilbebauten<br />

Siedlungsraums zu betrachten. Der südwestliche Umfeldbereich ist durch weitflächig offenes<br />

Freilandklima gekennzeichnet. Typisch sind Windoffenheit, ein ungestörter Temperatur- und<br />

Feuchteverlauf und normale Strahlung. Auf den offenen Ackerflächen ist von nächtlicher<br />

Kaltluftentstehung auszugehen.<br />

Besondere lufthygienische Belastungen ergeben sich durch die im Norden angrenzende die<br />

Kirchstraße als „Ortsteilerschließungsstraße“.<br />

Prognose über die Entwicklung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima / Lufthygiene<br />

bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Zunahme naturferner Standorte durch Versiegelung<br />

Die Zunahme naturferner Standorte durch Flächenversiegelung hat in erster Linie die Zerstörung<br />

des Bodens als Lebensraum, die Reduzierung der Grundwasserneubildung sowie die<br />

Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse zur Folge.<br />

Beeinträchtigungen erfolgen durch<br />

• Gebäudeflächen<br />

• versiegelte und teilversiegelte Bereiche.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 16 -<br />

Der anlagebedingte Verlust von natürlich gewachsenen Böden durch Versiegelung kann vor dem<br />

fachgesetzlichen Hintergrund (Bundesbodenschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz) im<br />

Grundsatz nicht ausgeglichen werden, da die Beeinträchtigungen in der Regel irreversibel sind<br />

und das Schutzgut Boden nicht beliebig vermehrbar ist.<br />

Entsprechend der gängigen Rechtssprechung wird jedoch in der Praxis durch die Erhöhung der<br />

Naturnähe bislang intensiv genutzter Böden (u.a. Rekultivierung entfallender befestigter Flächen<br />

bzw. Umwandlung intensiv genutzter Flächen durch z.B. Anlage von extensiven Grünlandflächen)<br />

ein Ausgleich der nicht vermeid-/minimierbaren Beeinträchtigungen anerkannt, sofern keine<br />

besonderen Funktionen, z.B. Seltenheit oder extreme Standortverhältnisse betroffen sind (vgl.<br />

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 10.11.1993, AZ: 23 D 57 / 92. AK).<br />

Aufgrund der Ausgleichbarkeit erheblicher, nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen ist eine<br />

Vereinbarkeit mit den Schutzgütern Boden, Wasser und Klima/Lufthygiene gewährleistet.<br />

Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist vorgesehen, das auf den versiegelten Flächen anfallende<br />

Niederschlagswasser in eine naturnah ausgebildete Versickerungsmulde zuführen. Bislang wird<br />

davon ausgegangen, dass Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes durch Erhöhung des<br />

Oberflächenabflusses und eine zunehmende Verschmutzungsgefährdung durch entsprechende<br />

Maßnahmen des Oberflächenwassers gemäß dem Stand der Technik vermieden werden können.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planungen wird sich an der derzeitigen Bestandssituation für die<br />

Schutzgüter Boden, Wasser und Klima / Lufthygiene nichts ändern.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler) oder Sachgüter (z. B. Bodenschätze) sind nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet nicht<br />

vorhanden.<br />

Prognose über die Entwicklung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter bei Durchführung<br />

und Nichtdurchführung der Planung<br />

Da im Plangebiet weder Kultur- noch Sachgüter vorhanden sind, ist nicht mit Auswirkungen auf<br />

dieses Schutzgut zu rechnen.<br />

Wechselwirkungen<br />

Unter ökosystemaren Wechselwirkungen werden alle denkbaren funktionalen und strukturellen<br />

Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb<br />

von landschaftlichen Ökosystemen verstanden. Diese Wirkungen können sich in ihrer Wirkung<br />

addieren, potenzieren, aber auch u. U. vermindern. Eine Sonderrolle nimmt innerhalb der<br />

Definition von Wechselwirkungen der Mensch als Schutzgut ein, weil er nicht unmittelbar in das<br />

ökosystemare Wirkungsgefüge integriert ist. Die vielfältigen Einflüsse des Menschen auf Natur<br />

und Landschaft werden vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen berücksichtigt.<br />

In der folgenden Tabelle werden zur Übersicht für jedes Schutzgut im allgemeinen die<br />

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern genannt.<br />

Tabelle 2: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (vgl. Sporbeck et. al., 2000)<br />

Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern<br />

Mensch<br />

Die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion sind nicht in die<br />

ökosystemaren Zusammenhänge eingebunden.<br />

Pflanzen<br />

Biotopfunktion<br />

Biotopkomplexfunktion<br />

Tiere<br />

Lebensraumfunktion<br />

Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser<br />

Pflanzen, als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch,<br />

Pflanzen-Tiere<br />

Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation,<br />

Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser)<br />

Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 17 -<br />

Schutzgut / Schutzgutfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern<br />

Boden<br />

Biotopentwicklungspotenzial<br />

Filtervermögen<br />

Landwirtschaftliche Nutzungseignung<br />

Wasser<br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

Grundwasservorkommen<br />

Lebensraumfunktion der<br />

Fließgewässer<br />

Klima<br />

- Regionalklima<br />

- Geländeklima<br />

- klimatische<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Luft<br />

- lufthygienische Belastungsräume<br />

- lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

Landschaft<br />

- Landschaftsbildfunktion<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter Kulturelemente<br />

- Kulturlandschaften<br />

Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologischen, geomorphologischen,<br />

hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />

Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf Wirkpfade Boden-Pflanze, Boden-<br />

Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere<br />

Boden als anthropogener Schadstoffträger (Altlasten) mit potenziellen negativen<br />

Wirkungen auf den Menschen<br />

Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt<br />

(Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)<br />

Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und<br />

vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren<br />

Grundwasserschutzfunktion, abhängig von der Grundwasserneubildung und der<br />

Filterfunktion des Bodens<br />

Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch<br />

Abhängigkeit des ökologischen Zustandes der Aue von der Gewässerdynamik<br />

Selbstreinigungskraft des Gewässers, abhängig vom ökologischen Zustand<br />

Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen<br />

Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt<br />

Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung<br />

Lufthygienische Situation für den Menschen<br />

Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

Abhängigkeit der lufthygienischen Belastung von geländeklimatischen Besonderheiten<br />

(Tal- und Kessellagen, Frischluftschneisen)<br />

Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch<br />

Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren Relief, Vegetation,<br />

Gewässer<br />

Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere<br />

Sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Prognose über die Entwicklung der Wechselwirkungen<br />

bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Bezüglich der Beeinträchtigungsrisiken durch Wechselwirkungen sind keine umweltrelevanten<br />

Wechselwirkungen erkennbar.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planungen wird sich an der derzeitigen Bestandssituation für die<br />

Wechselwirkungen nichts ändern.<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zur Kompensation erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

Ziel- und Maßnahmenkonzept<br />

Im Rahmen des Planungsprozesses wurde ein grünordnerisches Leitbild entwickelt, das unter<br />

Berücksichtigung der Lage und der Raumfunktionen den aus Sicht der Grünordnung günstigsten<br />

Planungsfall skizziert:<br />

- Intensive und artenreiche Durchgrünung des Geländes, besonders der Randbereiche.<br />

- Verwendung von standortheimischen Pflanzen.<br />

- Nach Südwesten werden Versickerungsflächen naturnah ausgebildet und am neuen<br />

Siedlungsrand so platziert, dass noch Raum zur offenen und lockeren<br />

Ortsrandeingrünung verbleibt. Die Versickerungsfläche mit den Randbereichen wird als<br />

Kompensationsraum durch Vernässung, Nutzungsextensivierung, Gehölzanreicherung<br />

aufgewertet.<br />

Konfliktpotenzial besteht insbesondere für das Landschaftsbild sowie die Erlebbarkeit des<br />

Landschaftsraumes für das direkte Wohnumfeld in den bestehenden Siedlungen. Folgende<br />

allgemeine Planungshinweise werden in der Umwelterheblichkeitsprüfung formuliert:<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 18 -<br />

• Wohnbauflächen-Ergänzung vor dem Hintergrund der siedlungsräumlichen<br />

Vorbelastungen<br />

• (aufgebrochene Siedlungsrandzone) vertretbar<br />

• Integration in einem südwestlichen Ortsteilrand<br />

• Freihaltezone im Anschluss der siedlungsräumlichen Abrundung und extensive Nutzung.<br />

Vermeidung / Minimierung<br />

Das städtebauliche Konzept berücksichtigt die Anführungen des o.a. grünordnerischen Leitbildes<br />

weitestgehend. Hierzu gehören:<br />

• Minimierung der Flächenversiegelung durch geeignete Baumaterialien. Verwendung von<br />

wasserdurchlässigen Bodenbelägen usw.<br />

• Zusammen mit der randlichen Grünfläche im Süden und den angrenzenden nicht<br />

bebaubaren Privatgartenbereichen ergibt sich eine nicht bebaute Grünzone, die die<br />

beschriebenen Funktionen zum anschließenden Landschaftsraum vollständig erfüllt.<br />

Damit wird dem Vermeidungs-/ Minimierungsgebot soweit als möglich Rechnung getragen.<br />

Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes durch Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine<br />

zunehmenden Verschmutzungsgefährdung werden durch entsprechende Maßnahmen zur<br />

Oberflächenwasserversickerung gemäß dem Stand der Technik vermieden.<br />

Gestaltung und Kompensation<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird die Eingriffskompensation in erster<br />

Linie über die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung in Text und Karte festgesetzt. Darüber<br />

hinaus erfolgt der Ausgleich des Defizits in unmittelbarer Randlage des Plangebietes. Hier<br />

bestehen genügend Flächen zur Aufwertung zur Verfügung.<br />

Durch eine naturnahe Gestaltung und die Integration der Flächen in die Landschaft gleicht sich<br />

der entstehende Eingriff aus.<br />

Mit den beschriebenen und vorgesehenen externen Kompensationsmaßnahmen werden<br />

insgesamt folgende grünordnerische Zielsetzung verfolgt:<br />

• Gestaltung eines Übergangs vom Siedlungsrand zur freien Landschaft nach Südwesten<br />

mit extensiv genutzten Grünlandflächen, lockeren, transparenten Gehölzriegeln und der<br />

Integration einer naturnahen Anlage einer Versickerungsfläche.<br />

• Schaffung eines weichen Siedlungsrandes nach Südwesten durch die Anlage einer<br />

Saumzone und einer verzahnenden Ergänzung der angrenzenden Obstbaumgarten und<br />

der Integration einer naturnahen Anlage einer Versickerungsfläche.<br />

Damit wird das Begrünungssystem mit allen positiven Auswirkungen ergänzt und unterstützt.<br />

Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz<br />

Methodik<br />

Die Kompensationsbedarfsermittlung folgt auf der Grundlage der Arbeitshilfe "Bewertung von<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft" der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

(LANDESREGIERUNG NRW 2001). Grundlage der Berechnung ist eine Biotopwertliste, die den<br />

Biotop- und Nutzungstypen Wertfaktoren (je m²/ha) zuordnet. Die Wertskala reicht von 0 bis 10,<br />

wobei 10 den höchsten ökologischen Wert darstellt. Ausprägung, Alter, Lage usw. lassen<br />

innerhalb der Biotoptypen-Gruppen Ergänzungen und Differenzierungen zu. Hierzu wird auf die<br />

Arbeitshilfe verwiesen. Bei Bebauungsplänen ist die jeweils maximal zulässige Ausnutzung der<br />

Grundstücke für die Bewertung des Eingriffs zugrunde zu legen.<br />

Auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung sowie der geplanten Festsetzungen / Ausweisungen<br />

des Bebauungsplanes sind daher zu ermitteln:<br />

-- Der Biotopwert der Biotop- und Nutzungstypen vor dem Eingriff (jeweils nach Wertfaktor<br />

und Fläche)<br />

-- Der Biotopwert der nach dem Eingriff zu erwartenden Biotop- und Nutzungstypen (jeweils<br />

gem. Wertfaktor und Fläche einschließlich Vermeidung / Minderung sowie<br />

Kompensationsmaßnahmen am Eingriffsort )<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 19 -<br />

-- Der Biotopwert wird jeweils durch Multiplikation von Wertfaktor und Flächengröße des<br />

jeweiligen Biotop- und Nutzungstyps ermittelt. Die Grundlagen und Ergebnisse werden in<br />

den nachfolgenden Berechnungsbögen sowie in den Plänen dargestellt.<br />

In der Kompensations(bedarfs)ermittlung sind alle Zahlenangaben auf der Grundlage des<br />

Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500 der ermittelten Flächengrößen bezogen.<br />

Durch vergleichende Gesamtbetrachtung des bioökologischen Wertes "vorher" und "nachher" wird<br />

die Biotopwertdifferenz ermittelt. Bei negativen Vorzeichen ist diese zugleich der noch<br />

anzustrebende Kompensationsbedarfswert (Defizit), der durch Aufwertung minderwertigerer<br />

Biotop- und Nutzungstypen (Wertsteigerung) zu erreichen ist. Bei positiven Vorzeichen ist die<br />

Biotopwertdifferenz zugleich der Kompensationswert (Überschuss), der die Aufwertung der Fläche<br />

(Wertsteigerung) zum Ausdruck bringt.<br />

Bilanz<br />

Innerhalb des Untersuchungsbereiches / Bebauungsplan sind folgende Flächenstrukturen<br />

gegeben:<br />

Vorher Nachher<br />

- Wiese mit Obstbaumbestand 0,1757 ha 0,0353 ha<br />

- Zier- u. Nutzgarten 0,1140 ha 0,1965 ha<br />

- Wege / Pflasterfläche 0,0577 ha 0,0900 ha<br />

- Häuser / Nebenanlagen GRZ 0,4 0,0546 ha 0,0802 ha<br />

0,4020 ha 0,4020 ha<br />

Für den Ersatz und den Ausgleich der geplanten bebauten und versiegelten Flächen werden die<br />

Maßnahmen in der folgenden Bilanzierung den Nutz- und Biotopwerten gegenübergestellt. Die<br />

Bilanzierung der infolge des Baugebietes veränderten Flächen und der Maßnahmen anhand von<br />

Flächenwerten der Biotoptypen, wird in Anlehnung an die aufgeführten Bewertungsgrundlagen<br />

erstellt.<br />

Auf die ausführliche tabellarische Bilanzierung wird an dieser Stelle auf den Fachbeitrag<br />

„Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ verwiesen.<br />

Die Bilanz zeigt, dass eine vollständige Kompensation innerhalb des Plangebiets nicht möglich ist.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird der zu erwartende Eingriff um ca. 60 % kompensiert. Die<br />

Biotopwertdifferenz schließt insgesamt mit einem Defizit von – 3.775 Wertpunkten. Es besteht die<br />

Möglichkeit einer externen Kompensation im räumlichen Bezug des Plangebietes.<br />

Durch die vorgesehenen, unter Kapitel „Gestaltung und Kompensation“ beschriebenen<br />

vorgesehenen externen Kompensations-Maßnahmen, ist eine Kompensationsdeckung von +<br />

3.930 Wertpunkten zu erreichen. Dem gegenüber steht ein Defizit von – 3.775 Wertpunkten aus<br />

dem Bebauungsplangebiet. Die Bilanz ist damit ausgeglichen.<br />

Das Bilanzierungsergebnis für den Vorhabensbereich zeigt, dass ca. 60 % des Eingriffs innerhalb<br />

des Geltungsbereichs des Bebauungsplangebietes ausgeglichen wird. Der 100 %<br />

Kompensationswert wird durch Aufwertungsmaßnahmen unter Heranziehung der angrenzenden<br />

Liegenschaft der <strong>Gemeinde</strong> erzielt.<br />

Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />

Hierzu wird auf die Variantenbewertung in Kapitel „Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes<br />

Planungsvarianten“ verwiesen. Die weiterverfolgte Variante erfüllt die Vermeidungs- und<br />

Minimierungsanforderungen am ehesten.<br />

Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung<br />

Es ergaben sich keine Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung. Die Datenlage ist<br />

umfassend und für die Darstellung und Bewertung der Sachverhalte ausreichend.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 20 -<br />

Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen<br />

bei der Durchführung des Bebauungsplanes (Monitoring)<br />

Es ist nicht erkennbar, dass die Prognose der Umweltwirkungen der Bebauungsplanaufstellung<br />

signifikante Unsicherheiten aufweist und nachträglich unvorhergesehene nachteilige<br />

Umweltauswirkungen auftreten können.<br />

Besondere Maßnahmen zur nachträglichen Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen, die<br />

über die bereits bestehenden Instrumente und rechtlichen Vorgaben (u.a. Luftqualitätsmessungen<br />

des Landesumweltamtes, Gewässergüteüberwachung,) hinausgehen, sind daher nicht<br />

vorgesehen.<br />

Änderungen nach Abschluss der Offenlage<br />

- Nach der Offenlage erfolgte die redaktionelle Aufnahme der Hinweise zur<br />

Eingriffsbilanzierung und zum Landschaftsplan, die keine Auswirkungen auf die inhaltlichen<br />

Bestandteile des Bebauungsplanes und das Ergebnis der Umweltprüfung darstellen.<br />

Allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Die Prüfung der Umwelterheblichkeit hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit der Planung mit den<br />

Belangen der Schutzgüter<br />

• Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt<br />

• Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

• Boden<br />

• Wasser<br />

• Klima / Luft<br />

• Landschaft / Landschaftsbild<br />

• Kultur- und sonstige Sachgüter gegeben ist.<br />

Neben den Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen<br />

• Gehölzsicherung während der Baumaßnahmen<br />

• Baudurchführung entsprechend dem Stand der Technik zum Schutz des Bodens und<br />

Grundwassers vor Schad- und Fremdstoffeintrag<br />

• Oberflächenwasserrückhaltung<br />

werden die Gestaltungs-/Kompensationsmaßnahmen im direkten Anschluss an das Plangebiet<br />

durchgeführt. Eine Kompensation des Eingriffes innerhalb der B-Plangrenzen ist zu ca. 60 %<br />

möglich. Durch die externen Kompensationsleistungen im direkten Umfeld der Planung, wird ein<br />

Kompensationswert von 100 % erreicht. Der Eingriff ist damit als ausgeglichen zu bezeichnen.<br />

10. Sonstige Planbelange<br />

10.1. Denkmalschutz, Denkmalpflege<br />

Baudenkmäler sind im Plangebiet nicht vorhanden. Aufgrund möglicher archäologischen<br />

Fundstellen im Plangebiet, erfolgt der Hinweis im Bebauungsplan: Bei Bodeneingriffen können<br />

Bodendenkmäler, kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen<br />

in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, entdeckt werden. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig<br />

(ca. 14 Tage vor Beginn) dem Amt für Bodendenkmalpflege schriftlich mitzuteilen.<br />

10.2. Landwirtschaft<br />

Der unbebaute Teil des Plangebietes wird nicht als landwirtschaftliche Fläche genutzt.<br />

10.3. Altlasten<br />

In dem Plangebiet befinden sich keine Altlastenflächen.<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624


BEGRÜNDUNG ZUM B-PLAN 46 -BAUGEBIET AN DER KIRCHSTRASSE - IN GAHLEN 06.12.2012 - 21 -<br />

10.4. Kampfmittelbeeinflussung<br />

Für Teilflächen des Bebauungsplanes ist eine Kampfmittelbeeinflussung festgestellt worden. Vor<br />

Baubeginn erfolgt eine Untersuchung seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit<br />

ferromagnetischen Sonden. Bei Durchführung besonderer Erdarbeiten ist außerdem im Einzelfall<br />

durch den jeweiligen Bauherrn eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Ein entsprechendes<br />

Merkblatt wird dem Bebauungsplan beigefügt.<br />

10.5 Bergbau<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes könnte zukünftig bergbaulichen Einwirkungen<br />

unterliegen. Eine Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 BauGB wurde textlich im Bebauungsplan<br />

aufgeführt. Bei der verbindlichen Bauleitplanung sind die Bauherren gehalten, im Zuge der<br />

Planung zwecks evtl. notwendig werdender Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen (§§ 110 ff.<br />

BBergG) mit der Deutschen Steinkohle AG, 44620 Herne, Kontakt aufzunehmen.<br />

11. Flächenbilanz (Wohnbau, Straßen, Grün)<br />

Plangebiet gesamt: 4.020 m²<br />

Allgemeines Wohngebiet 4.020 m²<br />

12. Besitzstrukturen / Kosten<br />

Die Flächen befinden sich im Eigentum zweier Eigentümer. Die Planung und Herstellung der<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen werden aufgrund eines städtebaulichen Vertrages<br />

durch den Eigentümer auf eigene Kosten ausgeführt.<br />

<strong>Schermbeck</strong>, …………… Gelsenkirchen, 06.12.2012<br />

Der Bürgermeister Entwurfsverfasser:<br />

Im Auftrag<br />

Anlagen<br />

Anlage 1<br />

Artenschutzbeitrag – vom 10.10.2011<br />

AgL- Büro für Umweltgutachten – A. Boenert / Saerbeck<br />

Anlage 2<br />

Fachbeitrag - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – vom 26.07.2012<br />

Landschaftsplanerin Fischer<br />

Anlage 3<br />

Fachbeitrag - Versickerungsuntersuchung – vom 26.07.2012<br />

Dr. Meinecke & Schmidt<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tele.: 0209 / 787654 Fax 0209 - 787690<br />

Stadt- und Regionalplaner<br />

Arch. Dipl. - Ing.<br />

Gregor Baumeister<br />

45891Gelsenkirchen - Birkenkamp 8<br />

Tel. [0209] - 787654 - [0209] -787624

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!