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Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> Sitzungsdatum: 21.12.2011<br />

Der Bürgermeister Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr<br />

Fachbereich 1 – zentrale Dienste - Sitzungsort:<br />

Sitzungszimmer Nr. 131 im Rathaus,<br />

46514 <strong>Schermbeck</strong>, Weseler Str. 2<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>10</strong>. Sitzung<br />

des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

Sitzungsdauer: 16.00 Uhr – 18.50 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Mitglieder Abwesenheit /<br />

in Funktion als<br />

CDU<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Beck, Günther<br />

Bikowski, Engelbert<br />

Brilo, Johannes<br />

Franke, Hildegard<br />

Gardemann, Rainer<br />

Große-Ruiken, Hubert<br />

Hemmert-Pottmann, Wilhelm -entschuldigt-<br />

Hötting, Christian<br />

Karla, Uwe<br />

Neuenhoff, Hildegard<br />

Nienhaus, Hermann<br />

Schetter, Klaus<br />

Schult, Wilhelm<br />

Schulte-Bunert, Volker<br />

Stuhldreier, Egon<br />

Wilkskamp, Klemens


SPD<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Göbel, Michael<br />

- 2 -<br />

Hoffmann, Ralf -entschuldigt-<br />

Prus, Rijntje<br />

Schiewer, Doris<br />

Schwitt, Daniela<br />

USWG<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Diedrich, Clemens<br />

Dilly, Karl<br />

Igel, Burkhard Prof. Dr.<br />

Unterberg, Egon<br />

GRÜNE<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Gormanns, Karl-Friedrich<br />

Schoel, Holger<br />

Trick, Ulrike<br />

FDP<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Heiske, Thomas M.<br />

Kleinsteinberg, Bernd<br />

BfB<br />

-mit Stimmrecht-<br />

Pieniak, Thomas<br />

Roth, Klaus


<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Grüter,<br />

-mit Stimmrecht-<br />

- 3 -<br />

Ernst-Christoph Vorsitzender /<br />

Bürgermeister (BM)<br />

Hoppius, Günter allgemeiner Vertreter des<br />

Bürgermeisters / Kämmerer<br />

Tekaat, Herbert Leiter des Fachbereiches 1<br />

-zentrale Dienste-<br />

Koch, Friedhelm Leiter der Wirtschaftsförderung<br />

Rexforth, Mike Leiter des Fachbereiches 2<br />

-zentrales Finanzwesen-<br />

Hindricksen, Frank Stv. Leiter des Fachbereiches 2,<br />

NKF-Beauftragter<br />

-bis einschl. TOP 14-<br />

Abelt, Gerd Leiter des Fachbereiches 3<br />

-Bürgeramt-<br />

Schwenk Irmgard Leiterin des Fachbereiches 4<br />

-Bauordnung / Bauverwaltung-<br />

Gätzschmann, Günter technischer Leiter des<br />

Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />

Eißing, Andreas stv. technischer Leiter des<br />

Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />

Hülsmann, Simone Gleichstellungsbeauftragte<br />

Neumann, Klaus Vorsitzender des Personalrates<br />

Spirres, Andreas Fachbereich 2 –Haushaltsangelegenheiten<br />

- bis einschl. TOP 14-<br />

Eickelschulte, Rainer Schriftführer<br />

Tagesordnung und Beschlussniederschrift<br />

Öffentlicher Sitzungsteil<br />

TOP<br />

1. Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Durch Herrn Grüter wird festgestellt, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde<br />

und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

2. Feststellung der Tagesordnung<br />

Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen festgestellt.


- 4 -<br />

3. Feststellung von Ausschließungsgründen (§ 31 GONW)<br />

Ausschließungsgründe werden nicht festgestellt bzw. angezeigt.<br />

4. Bestellung des Schriftführers<br />

Zum Schriftführer wird GAR Eickelschulte einstimmig durch den Rat bestellt.<br />

5. Verleihung der <strong>Schermbeck</strong>er Ehrenamtsmedaille<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00142RAT/2011 -<br />

Herr Grüter begrüßt Herrn Thomas Bienbeck als Leiter und Gründungsmitglied der <strong>Schermbeck</strong>er<br />

Jugendfeuerwehr. Er gratuliert ihm <strong>zur</strong> einstimmigen Entscheidung des Auswahlgremiums, wonach<br />

ihm die <strong>Schermbeck</strong>er Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2011, auch in Würdigung der Verdienste der<br />

übrigen Mitwirkenden der Jugendfeuerwehr verliehen wird. Nach einem kurzen Überblick zu seinem<br />

bisherigen ehrenamtlichen Wirken überreicht Herr Grüter an Herrn Bienbeck eine Urkunde, die<br />

Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2011 sowie einen Scheck mit dem Preisgeld von 250,- Euro.<br />

Herr Bienbeck dankt für die Auszeichnung, die er auch stellvertretend für die übrigen Mitwirkenden<br />

in der Jugendfeuerwehr und aller <strong>Schermbeck</strong>er Feuerwehrlöschzüge annehme.<br />

6. Mitteilungen incl. Berichte aus der Arbeit der Verbände und Institutionen<br />

a.) Herr Tekaat teilt mit, dass der Ratsbeschluss <strong>zur</strong> Reduzierung der Zügigkeiten an beiden<br />

<strong>Schermbeck</strong>er Grundschulen durch die Bezirksregierung Düsseldorf im November d.J.<br />

genehmigt und bestätigt worden sei. Entsprechend diesem Beschluss verteilten sich die<br />

Anmeldungen für Schulanfänger zum Schuljahr 2012/2013 mit 55 Anmeldungen an der<br />

Gemeinschaftsgrundschule und 47 Anmeldungen an der Maximilian Kolbe Schule in der<br />

angestrebten Form.<br />

b.) Im Rahmen der Erstellung des Löschwasserkonzeptes in Außenbereichslage der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong> wurden nach Information von Herrn Abelt 140 Liegenschaften in Außenbereichslage<br />

angeschrieben, um von dort entsprechende Informationen <strong>zur</strong> jeweiligen<br />

Löschwassersituation zu erhalten.<br />

c.) Herr Koch verweist auf die im Sitzungsverlauf ausgeteilte Broschüre zum neuen<br />

Veranstaltungsprogramm der Kulturstiftung <strong>Schermbeck</strong>. Zu dem Antrag der Ratsfraktion<br />

„Bündnis 90/Die Grünen“ auf behindertengerechten Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses<br />

im Ortsteil Altschermbeck erfolge gegenwärtig eine umfassende Prüfung. Sobald ein allseits<br />

abgestimmtes Ergebnis vorliege, werde die Kommunalpolitik in der nachfolgenden Rats-<br />

bzw. Ausschusssitzung hierüber informiert.<br />

d.) Der Landschaftsverband Rheinland hat nach Auskunft von Herrn Gormanns aus seinen<br />

Haushaltsmitteln einen Zuschuss in Höhe von 4000,-- € für die Anbringung von<br />

Fensterläden am Heimatmuseum bereitgestellt.<br />

e.) Die Firma Gelsenwasser hat sich nach Mitteilung von Herrn Koch bereit erklärt, zu dem<br />

vom Seniorenbeirat beschlossenen Seniorenwegweiser einen Druckkosten-Zuschuss von<br />

2500 € zu gewähren.<br />

7. Bekanntgabe der Haushaltsüberschreitungen in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00149RAT/2011 -


- 5 -<br />

Auf Anfrage von Herrn Roth teilt Herr Hoppius mit, dass sich die Anzahl der Kassenbuchungen mit<br />

der Einführung des NKF erhöht habe und sich das an die Stadtkasse Hamminkeln für ihre<br />

Dienstleistungen zu zahlende Entgelt hieran orientiere. Der genannte Zahlungsbetrag umfasse die<br />

Buchungen für ein gesamtes Kalenderjahr.<br />

Die Ratsmitglieder nehmen die mit der Vorlage Nr. 00149RAT/2011 bekanntgegebenen<br />

Haushaltsüberschreitungen in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2011 <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />

8. Erlass einer Satzung <strong>zur</strong> Einführung einer Zweitwohnungssteuer<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00158RAT/2011 -<br />

Sofern die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> sich für die Zweitwohnungssteuer entscheide, nutze man nach<br />

Auffassung von Frau Trick das kommunale Steuerfindungsrecht in gleicher Weise wie die Stadt<br />

Lüdinghausen. Dort existiere jedoch eine Sondernutzungssatzung, die u. a. auch Entgelte für die dort<br />

stattfindende Veranstaltung „Stil und Art“ festlege. Solange in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> der<br />

Grundsatz „ Gebühren vor Steuern“ nicht konsequent erfüllt sei, lehne ihre Fraktion die Einführung<br />

dieser Steuer ab. Zudem seien Rentner mit geringem Alterseinkommen auf kostengünstigen<br />

Wohnraum besonders angewiesen, welcher durch eine Zweitwohnungssteuer verteuert würde.<br />

Unter Bezugnahme auf die Argumentation der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss<br />

entgegnet Herr Heiske, dass die als Positivbeispiele benannte Stadt Hamminkeln nach seinen<br />

Informationen von einer Einführung der Zweitwohnungssteuer Abstand genommen habe. Weil<br />

<strong>Schermbeck</strong> seit geraumer Zeit über seine finanziellen Verhältnisse gelebt habe, dürften die<br />

Campingplatznutzer hierfür nicht zusätzlich belastet werden. Seine Fraktion lehne es ab, diesen<br />

Personenkreis dennoch über diese neue Abgabe gesondert zu belasten.<br />

Herr Hötting entgegnet, dass Hamminkeln nach einer Gegenüberstellung der erwarteten Erträge von<br />

dort nur ca. 20.000,-- € und den dort prognostizierten Aufwendungen für die Steuererhebung auf<br />

diese Steuer einen Verzicht beschlossen hätte. Bei höheren Erlösen wäre dort eine Entscheidung zu<br />

Gunsten der Zweitwohnungssteuer wahrscheinlicher geworden.<br />

Auch die USWG-Fraktion erkennt, nach Aussage von Herrn Unterberg, eine negativ bewertete<br />

Konstellation bei der Erschließung möglicher Einnahmequellen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Die hieraus von einem Teil der anderen Ratsfraktionen abgeleitete Folgerung, bis <strong>zur</strong> Beseitigung<br />

dieser Ungleichheit auf die Zweitwohnungssteuer als zusätzliche Einnahmequelle verzichten zu<br />

wollen, akzeptiere man jedoch aufgrund der desolaten Haushaltslage nicht.<br />

Frau Schiewer schließt sich den Ausführungen von Frau Trick an.<br />

Solange nicht konsequent die Reduzierung von kommunalen Ausgaben umgesetzt sei, lehne die<br />

BfB-Fraktion nach Mitteilung von Herrn Roth die zusätzliche Belastung des Bürgers durch neue<br />

Abgaben ab.<br />

Mit Blick auf die Vorberatungen erkennt Herr Schetter eine gleichbleibende Argumentation durch<br />

die Ratsfraktionen. Seine Fraktion habe in den vorangegangenen Haushaltsberatungen beständig<br />

eigene Einsparvorschläge eingebracht, um den <strong>Gemeinde</strong>haushalt zu entlasten. Bei der Forderung<br />

nach einem Verzicht auf die Zweitwohnungssteuer vermisse er jedoch konkrete und verwertbare<br />

Vorschläge <strong>zur</strong> Gegenfinanzierung dieses Einnahmeausfalls. Mit der Zweitwohnungssteuer folge die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> der Empfehlung der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt , wonach eine Überprüfung<br />

dieser Einnahmemöglichkeit empfohlen werde. Mit erwarteten Einnahmen von 50.000 € im ersten<br />

und 70.000 € in den Folgejahren sehe er hier eine nicht verzichtbare Einahme insbesondere wegen<br />

des Haushaltsdefizites. Zudem müsse bedacht werden, dass die Abgabepflichtigen der bereits<br />

bestehenden Kommunalabgaben kommunaler Einrichtungen finanzierte Abwasserbeseitigung,<br />

Feuerwehr usw. die finanzieren würden, die von Campingplatznutzern ebenfalls genutzt würden.<br />

Deren finanzielle Beteiligung sei daher nur gerechtfertigt. Seine Fraktion erwarte verwertbare


- 6 -<br />

Gegenfinanzierungsvorschläge für den teilweise propagierten Verzicht auf die<br />

Zweitwohnungssteuer.<br />

Unter Hinweis auf die auch im Internet dargestellte Haushaltsrede der BfB-Fraktion zum Etat 2011<br />

verbindet Herr Roth mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer keine ausreichenden<br />

Bestrebungen <strong>zur</strong> gerechten Belastung aller <strong>Gemeinde</strong>bürger, sondern eine klientelorientierte<br />

Auswahl neuer Kommunalabgaben. Wenig nachvollziehbar sei für ihn, dass in den Beratungen<br />

dieser Angelegenheit vor wenigen Jahren die Verwaltung auf einen hohen Verwaltungsaufwand<br />

hingewiesen habe, der die Einführung unwirtschaftlich erscheinen ließ.<br />

Für Frau Schwitt hat vorrangige Bedeutung, dass zunächst für die Bereitstellung kommunaler<br />

Grundstücke für gewerbliche Verkaufsveranstaltungen konsequent eine Sondernutzungsgebühr<br />

erhoben werde, bevor eine Zweitwohnungssteuer angeführt werde.<br />

Herr Hoppius verdeutlicht, dass bei der vor fünf Jahren diskutierten Zweitwohnungssteuer das<br />

Veranlagungsverfahren gegen jeden einzelnen Campingplatznutzer hätte durchgeführt werden<br />

müssen. Der Veranlagungsaufwand könne nunmehr stark reduziert werden, weil der<br />

Campingplatzbetreiber zentral für jeden Steuerpflichtigen die notwendigen Veranlagungsnachweise<br />

beibringen müsse. Bei 13 Platzbetreibern im Verhältnis zu ca. 600 Parzelleninhabern reduziere sich<br />

der Verwaltungsaufwand sehr deutlich.<br />

Weil die <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW zuletzt durch Gesetz vom 13.12.2011 geändert worden sei,<br />

empfiehlt Herr Rexforth, alle Satzungspräambeln mit derartigem Bezug in modifizierter Fassung zu<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, zum 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer<br />

einzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />

2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die der Vorlage-Nr.: 00158HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />

beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />

<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />

9. Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00164RAT/2011 -<br />

Weil nach der Ansicht seiner Fraktion die Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in Gahlen<br />

entbehrlich sei, beantragt Herr Roth eine für seine Fraktion gesonderte Abstimmung zu Punkt 7 der<br />

Liste.<br />

Beschluss<br />

Die Übertragung der Auszahlungsermächtigung <strong>zur</strong> Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in<br />

Gahlen in Höhe von 52.129,07 € in das Haushaltsjahr 2012 wird einer gesonderten Abstimmung<br />

zugeführt.<br />

Abstimmungsergebnis


- 7 -<br />

Mehrheitlich gegen den Beschlussantrag (24 Nein-Stimmen).<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die vorgelegten Einzahlungs- und<br />

Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag..<br />

<strong>10</strong>. Ermächtigungsübertragungen im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00165RAT/2011 -<br />

Herr Hindricksen teilt mit, dass die für eine Dachsanierung am Bauhofhauptgebäude <strong>zur</strong><br />

Übertragung vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 84.988,23 Euro <strong>zur</strong>zeit nicht mehr benötigt<br />

würden. Weil die Sanierung der Dreifachsporthalle an der Erler Straße insbesondere durch die<br />

Weihnachtsferien bei den Installationsfirmen bis in das Jahr 2012 andauern würden, könne von den<br />

insgesamt veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 441.000 € im Jahr 2011 nur 123.000,-- €<br />

verausgabt werden. Somit bedürften 318.000 € einer Übertragung, um die Finanzierung der<br />

Restarbeiten dieses Projektes im Jahr 2012 sicherzustellen.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die vorgelegten Ertrags-/Aufwandsermächtigungen<br />

sowie Einzahlungs-/Auszahlungsermächtigungen incl. der von der Verwaltung vorgeschlagenen<br />

Veränderungen in das Wirtschaftsjahr 2012 zu übertragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

11. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2012<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00162RAT/2011 -<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius trägt die als Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift beigefügte<br />

Haushaltsrede zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012 vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat verweist den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 <strong>zur</strong> Beratung an die Fachausschüsse und<br />

den Haupt- und Finanzausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

12. Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung<br />

„Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong>“ für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00163RAT/2011 -<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius trägt die als Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift beigefügte<br />

Haushaltsrede zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 vor.


Beschluss:<br />

- 8 -<br />

Der Rat verweist den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 <strong>zur</strong> Beratung an den Betriebsausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

13. Zustimmung <strong>zur</strong> Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO<br />

NRW für die Sanierung von <strong>Gemeinde</strong>straßen – Erneuerung der „Bus haltestelle Rathaus“<br />

hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00169RAT/2011 -<br />

Herr Roth vertritt die Auffassung, dass die zu diesem Bauprojekt ausgewiesenen externen<br />

Ingenieurleistungen in Höhe von 6.<strong>10</strong>0,-- € durch verwaltungseigenes Personal hätte erbracht werden<br />

können. Unter Hinweis auf die ihm vorgetragenen kritischen Anfragen von Bürgern bittet er um<br />

Auskunft, inwieweit die Arbeiten an der von ihm als außergewöhnlich bewerteten Fahrbahn-Farbe in<br />

der Bushaltestelle abgeschlossen seien.<br />

Herr Gätzschmann stellt fest, dass die Arbeiten abgeschlossen seien und das Bauprojekt ca. 7.000,- €<br />

unter den fortgeschriebenen Baukostenschätzungen der Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen<br />

werde. Die hellgraue Fahrbahnfarbe resultiere aus dem verwendeten Material, das mit Blick auf die<br />

hohen Achslasten der Busse aufgebracht wurde. Ein Abstrahlen dieser Farbkomponente sei<br />

theoretisch möglich, aus Kostengründen favorisiere er jedoch abzuwarten, ob sich nicht durch das<br />

Befahren der Bushaltstelle im Lauf der Zeit eine dunklere Färbung des Straßenbelages ergebe.<br />

Herr Hötting bittet um Prüfung, ob dieser optische Mangel dem Bauunternehmer <strong>zur</strong> Beseitigung<br />

angelastet werden könne. Weiter ist es für ihn von Interesse, ob der Baugrund vor der Ausschreibung<br />

und Auftragsvergabe ausreichend untersucht worden sei.<br />

Herr Gätzschmann teilt mit, dass vor der Ausschreibung im praxisüblichen Umfang mittels 3<br />

Bohrkernproben die Standfestigkeit des Untergrundes punktuell untersucht worden sei. Erst nach der<br />

flächigen Entfernung des vorhandenen Straßenbelages und –unterbaus hätte sich gezeigt, dass eine<br />

tiefere Auskofferung <strong>zur</strong> Einbringung eines stärkeren Straßenunterbaus erforderlich sei.<br />

Mit Antrag <strong>zur</strong> Aufnahme in das Sitzungsprotokoll bittet Herr Roth um Mitteilung, inwiefern der<br />

Fahrbahnbelag des Schützenplatz am Rathaus eine ausreichende Tragfähigkeit für die häufige<br />

Aufstellung von Veranstaltungszelten, das Parken von LKWs und die besonderen Anforderungen aus<br />

Sonderveranstaltungen besitze.<br />

Herr Gätzschmann sieht diesen Parkplatz entlang der Straße Lichtenhagen in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand. Dennoch gehörten Lastkraftwagen nicht auf diesem Platz. Für die<br />

Fahrbahn in der Bushaltestelle am Rathaus entstehe eine besondere Beanspruchung durch das<br />

unvermeidliche und häufige Fahren dieser schweren Fahrzeuge in der gleichen Spur.<br />

Frau Schiewer hält es für unverzichtbar, dass ausgebildete Bodengutachter von vornherein <strong>zur</strong><br />

Bestimmung der Punkte für die Bohrkernproben und deren Auswertung herangezogen werden. Zur<br />

Haftungsminimierung der <strong>Gemeinde</strong> empfehle sich eine unmittelbare Übernahme dieser<br />

Untersuchungsergebnisse in die Ausschreibung.<br />

Auf Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Gätzschmann mit, dass ein anerkanntes Büro diese<br />

Arbeiten ausgeführt habe.<br />

Auf entsprechende Anfrage von Frau Schwitt antwortet Herr Grüter, dass trotz der in diesem Fall<br />

nicht vollständig zutreffenden Prognosen auf punktuelle Voruntersuchungen nicht verzichtet werden


- 9 -<br />

dürfe, um eine branchenübliche Sondierung des Baugrundes <strong>zur</strong> Grundlage der Ausschreibung zu<br />

machen.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> genehmigt die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung<br />

des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 11.<strong>10</strong>.2011 gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag (9 Enthaltungen).<br />

14. Einbringung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und ihrer Anlagen<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00167RAT/2011 -<br />

Weil der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 entsprechend den rechtlichen Vorgaben vom<br />

Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden sei, sieht Herr Hoppius keine<br />

Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt, weil der Rechnungsprüfungsausschuss die<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tbbo im Januar d.J. mit der Prüfung dieser Eröffnungsbilanz<br />

beauftragt habe. Auf eine weitere Anfrage von Herrn Roth bestätigt Herr Hoppius, dass<br />

grundsätzlich auch die <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt in Herten und der Kreis Wesel mit diesen<br />

Überprüfungsarbeiten gegen entsprechendes Entgelt hätten beauftragt werden können. Die von Herrn<br />

Roth geäußerte Vermutung, dass bei einer derartigen Vergabe Einsparungen hätten erzielt werden<br />

können, wollte Herr Hoppius nicht für jede Fallkonstellation uneingeschränkt zustimmen.<br />

Herr Gormanns erbittet Auskunft, inwiefern in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen für<br />

Altlastendeponien aufgenommen wurden.<br />

Herr Spirres gibt zu bedenken, dass eine hinreichende Konkretisierung in Bezug auf die Behandlung<br />

von Altlastenverdachtsflächen nicht bestehe. Daher würden gemäß dem Bilanzrecht hierzu keine<br />

Rückstellungen gebildet.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> nimmt die vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister<br />

bestätigte Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Lagebericht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> zum<br />

01.01.2009 <strong>zur</strong> Kenntnis und verweist die Eröffnungsbilanz an den Rechnungsprüfungsausschuss <strong>zur</strong><br />

Prüfung gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

Herr Hindricksen und Herr Spirres verlassen den Sitzungsraum um 17:15 Uhr<br />

15. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

(Vergnügungssteuersatzung)<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00155RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage-Nr. 00155RAT/2011 als Anlage<br />

beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

(Vergnügungssteuersatzung) incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />

<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.


- <strong>10</strong> -<br />

16. Erlass einer 3. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren<br />

und Kanalanschlussbeiträgen vom 18.12.2008<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00156RAT/2011 -<br />

Nach Einschätzung von Herrn Schoel dürfe für Niederschlagswasser, welches auf dem Grundstück<br />

gesammelt werde, keine Kanalbenutzungsgebühr erhoben werden. Diese Wassermengen würden<br />

nicht in das kommunale Kanalnetz eingeleitet und der Grundstückseigentümer habe durch<br />

entsprechende Investitionen einen wichtigen ökologischen Beitrag geleistet. Nach seinen<br />

Erkenntnissen würde nur bei besonders intensiven Regenfällen die von den Auffangbehältern nicht<br />

mehr zu bewältigenden Überschussmenge in das Kanalnetz eingeleitet.<br />

Herr Rexforth verdeutlicht, dass nur die Mengen an gesammeltem Niederschlagswasser <strong>zur</strong><br />

Kanalbenutzungsgebühr veranlagt würden, die aus den Zisternen über Pumpenanlagen als<br />

Brauchwasser für Toiletten und Waschmaschinen dem Kanalnetz zugeführt würden. Bei befestigten<br />

Hof- und Wegeflächen berücksichtige man ebenfalls nur die Flächenanteile, deren<br />

Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werde. Hiermit verbunden sei ein<br />

Gebührensatz von 0,66 € für voll versiegelte und 0,33 € für teilversiegelte Flächen, wie z.B.<br />

Rasengittersteine. Für Niederschlagswasser, welches nachweislich auf dem Grundstück verbleibe,<br />

werde keine Kanalbenutzungsgebühr veranlagt.<br />

Auf Anfrage von Herrn Unterberg teilt Herr Rexforth mit, dass die Anzahl der Grundstücke, welche<br />

durch den Bau von Sammelbehältern für Niederschlagswasser einer Gebührenveranlagung entzogen<br />

wären, nicht exakt beziffert werden könne. Die Versic kerung des Dachflächenwassers auf dem<br />

Grundstück sei möglich, das nachträgliche Verändern der genehmigten Regenentwässerung bedürfe<br />

allerdings einer behördlichen Erlaubnis. Hauseigentümer hätten den Regenwasserablauf der<br />

Hofeinfahrten und –flächen nach Einführung der gesonderten Regenwassergebühr tlw. so verändert,<br />

dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück verbleibe.<br />

Herr Prof. Dr. Igel erkennt prinzipiellen Handlungsbedarf, weil durch den Wegfall dieser<br />

Niederschlagsmengen der Aufwand für die gesondert durchzuführenden Kanalspülungen erhöht<br />

werde.<br />

Auf der Grundlage seines Vorredners erkennt Herr Unterberg einen Kostennachteil für die<br />

verbleibenden Gebührenpflichtigen.<br />

Herr Hoppius verweist auf die bestehende Rechtslage, welche der Versickerung von<br />

Niederschlagswasser auf dem Grundstück den Vorrang gebe.<br />

Unter Hinweis auf die zunehmenden Hochwassersituationen an Lippe und Rhein räumt Herr Pieniak<br />

der Versicherung von Niederschlagswasser und den hierzu von den Grundstücks Eigentümern<br />

getätigten Investitionen eindeutigen und konsequenten Vorrang ein, zumal die <strong>Gemeinde</strong> selbst in<br />

neueren Bebauungsplänen die Versickerung fordere.<br />

Durch die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung für nicht in das Kanalnetz eingeleitete<br />

Niederschlagsmengen und einem hieraus resultierenden höheren Kanalreinigungsaufwand entsteht<br />

für Herr Schetter bei den verbleibenden Gebührenpflichtigen eine erhöhte Mehrbelastung. Dennoch<br />

dürfe man den Aufwand für die ökologisch sinnvolle Herstellung von Versickerungsanlagen durch<br />

die Grundstückseigentümer nicht ignorieren. Aus diesen beiden unterschiedlichen Aspekten lasse<br />

sich <strong>zur</strong>zeit kaum ein für beide Seiten vollständig gerechter Weg finden.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage Nr. 00156HFA beigefügte 3. Satzung<br />

<strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen


- 11 -<br />

vom 18.12.2008 incl. aktualisierter Satzungspräambel und beschließt die als Anlage–Nr.<br />

00156RAT.1 beigefügte Gebührenkalkulation<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (2 Enthaltungen).<br />

17. Erlass einer 28. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung -<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00153RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage – Nr. 00153HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />

beigefügte 28. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung – vom 22.03.1982 in<br />

der zz. geltenden Fassung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der <strong>Niederschrift</strong><br />

des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird und beschließt die der Vorlage beigefügte<br />

Gebührenkalkulation über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung – für das Haushaltsjahr 2012.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (3 Enthaltungen).<br />

18. Erlass einer 9. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> über die<br />

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1996<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00152RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage – Nr. 00152HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />

beigefügte 9. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> über die Entsorgung<br />

von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1996 in der zz. geltenden Fassung incl.<br />

aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der <strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als<br />

Anlage beigefügt wird und beschließt die der Vorlage beigefügte Gebührenkalkulation für die<br />

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2012<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />

19. Neuerlass der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Straßenreinigungs - und Gebührensatzung)<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00160RAT/2011 -<br />

Herr Rexforth regt an, in den <strong>zur</strong> Beschlussfassung gestellten Satzungsentwurf folgende<br />

Ergänzungen aufzunehmen:<br />

1. Schienebergstege als Straße für den innerörtlichen Verkehr,<br />

2. Kapellenweg von der Mittelstraße bis <strong>zur</strong> Schienebergstege als Straße für den innerörtlichen<br />

Verkehr und<br />

3. Zuordnung der Straße Zum Elsenberg zum Außenbereich ohne Straßenreinigung.


- 12 -<br />

Auf Anfrage von Herrn Unterberg teilt Herr Rexforth mit, dass kommunale Pflanzstreifen im<br />

Gehwegbereich weiterhin der gemeindlichen Reinigungspflicht unterliegen.<br />

Herr Schoel hält eine weitergehende Detailberatung der Straßenlisten zu dieser Satzung im<br />

zuständigen Betriebsausschuss für geboten und vermisst die Schustergasse und Apothekerstege in<br />

den Listen.<br />

Die im Satzungsentwurf vorgeschlagenen Straßenzuordnungen beruhen nach Mitteilung von Herrn<br />

Hoppius nicht auf willkürlichen Festlegungen, sondern auf einer nach allgemeinen Kriterien<br />

aufgebauten Kategorisierung. Die innerörtlichen Straßen Apothekerstege und Schustergasse würden<br />

selbst verständlich dem Verzeichnis hinzugefügt.<br />

Herr Rexforth erinnert daran, dass in der Betriebsauschuss-Sitzung am 30.6 d.J. das weitere<br />

Vorgehen zu dieser Thematik vorgestellt wurde und die Verwaltung entsprechend den anschließend<br />

gefassten Beschlüssen gehandelt habe.<br />

Auf Anfrage von Herrn Heiske teilt Herr Rexforth mit, dass die vorgeschlagene Änderung einer<br />

unterschiedlichen Klassifizierung für den Kapellenweg berücksichtige, dass diese Straße tlw.<br />

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr und tlw. dem Anliegerverkehr diene.<br />

Herr Pieniak bemängelt, dass in Spielstraßen, wie z.B. der Heinestraße, zukünftig die<br />

Straßenreinigung und der Winterdienst von der <strong>Gemeinde</strong> auf die Hauseigentümer übertragen werde.<br />

Der ständig wachsende Anteil an älteren Hauseigentümern würde mit einer erweiterten<br />

Aufgabenverpflichtung konfrontiert. Sobald körperliche oder Alters-Gebrechen die Eigenleistung<br />

dieser Verpflichtung verhindere, verbinde sich hiermit auch aus den Haftungsvorgaben des<br />

Ordnungswidrigkeitengesetzes die kostenintensive Beauftragung einer Privatfirma auch für Bürger<br />

mit geringem Einkommen. Mit der Reduzierung von 52 auf 35 Reinigungen im Jahr sowie dem<br />

Verzicht auf die ergänzende Handkehrung resultierte aber andererseits ein sehr günstiges<br />

Ausschreibungsergebnis, wodurch diese kommunale Dienstleistung für den Bürger mit einer<br />

erheblich geringeren Gebührenzahlung verbunden sei. Er sehe insbesondere bei älteren oder<br />

behinderten Hauseigentümern mit geringem Einkommen den Wunsch, dass die kommunale<br />

Straßenreinigung zu den neuen Konditionen in möglichst vielen Straßen weiterhin fortgesetzt werde.<br />

Für ihn decke sich deshalb die vorgeschlagene Einschränkung der kommunalen Straßenreinigung<br />

nicht mit dem überwiegenden Bürgerwillen. Die BfB-Fraktion werde daher diesem Satzungsentwurf<br />

nicht zustimmen.<br />

Herr Hoppius schließt eine Realisierbarkeit beider Lösungsalternativen nicht aus, wobei jedoch die<br />

Gegenargumentation zu dem vorliegenden Satzungsentwurf auch nicht neu sei, mit dem viele Bürger<br />

vor bisher unbekannte Neuerungen gestellt würden. Insbesondere im Herbst während des<br />

Laubabwurfes müsse daher ein engerer Informationsaustausch mit dem neuen<br />

Reinigungsunternehmen angestrebt werden. Die Verwaltung setze mit dem vorgelegten<br />

Satzungsentwurf aber die vorbereitenden Beschlüsse aus dem Betriebsauschuss um. Er sei<br />

zuversichtlich, dass bei der Verabschiedung dieses Satzungsentwurfes nachfolgend auftretende<br />

Defizite durch begleitende Maßnahmen behoben werden könnten.<br />

Frau Schiewer spricht sich dafür aus, das vorliegende Konzept zunächst probeweise umzusetzen. Im<br />

Bedarfsfall könnten notwendige Anpassungen später nachgeholt werden.<br />

Frau Schwitt bemängelt die zu geringe Berücksichtigung des Durchgangsverkehrs bei der Einstufung<br />

des Kapellenweges.<br />

Herr Rexforth entgegnet, dass auf dem Kapellenweg mit Abstand nicht der Anteil an überörtlichem<br />

Durchgangsverkehr fließe, wie er z.B. auf der Erler Straße zu beobachten sei. Dies rechtfertige eine<br />

unterschiedliche Einstufung.<br />

Herr Große-Ruiken gibt zu bedenken, dass bei den bisherigen Beratungen zu diesem TOP außer<br />

Acht gelassen werde, dass die vom Bürger zu zahlende Straßenreinigungsgebühr nicht vollständig


- 13 -<br />

alle Kosten decke. In Bereichen, in denen die <strong>Gemeinde</strong> die Straßenreinigung und den Winterdienst<br />

durchführe, verbleibe aufgrund der rechtlichen Vorgaben immer ein finanzieller Eigenanteil, der den<br />

<strong>Gemeinde</strong>haushalt belaste. Eine Rückkehr zu den bisherigen Standards erlaube die Finanzlage nic ht.<br />

Prof. Dr. Igel befürwortet die Verabschiedung des hier vorliegenden Satzungsentwurfes, um in<br />

einem Jahr erneut über das weitere Vorgehen zu beraten.<br />

Auf Anfrage von Herrn Prof. Dr. Igel teilt Herr Hoppius mit, dass etwaige Überschüsse bei den<br />

Gebühreneinnahmen der Rücklage dieses Gebührenhaushaltes zugeführt werde.<br />

Herr Rexforth legt dar, dass die Gebührensätze für die kommunale Winterwartung bei Straßen mit<br />

überörtlichem bzw. innerörtlichem Verkehr aufgrund eindeutiger Rechtsprechung höher festzusetzen<br />

seien. Mit der erhöhten Verkehrsnutzung würden die Gerichte eine verstärkte Straßenverschmutzung<br />

verbinden, deren Beseitigung kostenintensiver und als größerer Vorteil für die Anlieger bewertet<br />

werde (Anfrage von Herrn Prof. Dr. Igel).<br />

Die vorgesehene Vertragslaufzeit mit dem neuen Unternehmen umfasst nach Angaben von Herrn<br />

Rexforth neun Jahre. Änderungskündigungen seien aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften ebenso<br />

wie umfangreiche Auftragsmehrungen zeitnah nicht zulässig (Anfrage von Herrn Roth).<br />

Herr Hoppius ergänzt zu dieser Anfrage, dass zeitnahe Änderungen zu diesem Vertragsabschluss nur<br />

dann rechtskonform erfolgen könnten, sofern ein gegenseitiges Einvernehmen vorliege.<br />

Herr Hoppius schlägt vor, dass der Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong> die Entwicklungen in der<br />

nächsten 12 Monaten beobachtet. Abhängig von der Entwicklung müsse über zwingend notwendige<br />

Anpassungen beraten werde n.<br />

Herr Bikowski verweist auf eine erheblich weitergehende Privatisierung des Winterdienstes im<br />

schneereichen Westerwald.<br />

Herr Gormanns fordert mit Blick auf die besonderen Herausforderungen für Behinderte und ältere<br />

Menschen aus dem vorliegenden Satzungsentwurf eine deutlich frühere Neuberatung dieser<br />

Angelegenheit.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die beigefügte Satzung über die Straßenreinigung und<br />

die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Straßenrein igungs- und<br />

Gebührensatzung - SRS -) einschließlich der dazu erstellten Gebührenkalkulationen für den Kehr-<br />

und Winterdienst nebst der im Sitzungsverlauf vorgeschlagenen Veränderungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich für den modifizierten Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen; 2 Enthaltungen).<br />

20. Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Regelung des Kostenersatzes für<br />

Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige<br />

Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 14. Dezember 2005 (Feuerwehrsatzung).<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00146RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die als Anlage 00146Rat.1/2011 beigefügte 3. Satzung<br />

<strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Regelung des Kostenersatzes für Einsätze,<br />

der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der<br />

Freiwilligen Feuerwehr vom 14. Dezember 2005 (Feuerwehrsatzung) incl. aktualisierter


- 14 -<br />

Satzungspräambel. Die Satzung wird in der beschlossenen Fassung dem archivierten Original der<br />

<strong>Niederschrift</strong> zu dieser Ratssitzung beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />

21. Gebührenbedarfsberechnung <strong>zur</strong> Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Abfallgebührensatzung)<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00147RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die in der Vorlage-Nr.: 00147HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2011 als Anlage beigefügte<br />

Gebührenbedarfsberechnung <strong>zur</strong> Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong> (Abfallgebührensatzung) in der zz. geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2012.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

22. Änderung der Zuständigkeitsordnung mit Blick auf das Projekt „Nachbarschaftsberater“<br />

hier: Antrag der USWG-Ratsfraktion vom 22.11.2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00168RAT/2011 -<br />

Herr Unterberg sieht bei dem <strong>zur</strong> Begleitung des demographischen Wandels eingerichteten Projekt<br />

der Nachbarschaftsberatung die Kommunalpolitik vorrangig mit Finanzierungsfragen konfrontiert,<br />

weshalb man eine Verlagerung dieses Themenbereiches vom Wirtschaftsförderungsausschuss in den<br />

Haupt- und Finanzausschuss beantrage.<br />

Herr Hötting erinnert an die einvernehmlich nach der Kommunalwahl beschlossene Zuweisung<br />

dieses Themenbereiches an den Wirtschaftsförderungsausschuss. Wie bei vielen anderen<br />

Themenbereichen, die nicht ausschließlich dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet seien,<br />

werde auch dieses Projekt von Entscheidungen <strong>zur</strong> Finanzierung begleitet. Seine Fraktion lehne<br />

deshalb diesen Antrag ab.<br />

Für Herrn Roth stellt sich die Frage, ob dem Wirtschaftsförderungsausschuss nach der Verlagerung<br />

dieses Themenbereiches auf den Haupt- und Finanzausschuss überhaupt noch gesondert<br />

beratungswürdige Themenbereiche verbleiben. Mit Blick auf die Ernsthaftigkeit der Haushaltslage<br />

richte er an die CDU die Aufforderung, einer Auflösung des Wirtschaftsförderungsausschusses<br />

zuzustimmen, um Finanzmittel einzusparen.<br />

Frau Schiewer sieht ke ine nachvollziehbaren Argumente für einen Verbleib dieses Themenbereiches<br />

im Wirtschaftsförderungsausschuss.<br />

Die USWG-Ratsfraktion habe nach Erinnerung von Herrn Dilly die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Einrichtung<br />

eines Wirtschaftsförderungsausschusses in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> frühzeitig in Frage gestellt.<br />

Mit der Zuweisung des Themenbereiches „demographischer Wandel“ an den<br />

Wirtschaftsförderungsausschuss versuche man ohne besondere Sachzwänge, den Fortbestand dieses<br />

Gremiums zu legitimieren. Mit der eigentlichen Kernaufgabe dieses Gremiums, der<br />

Wirtschaftsförderung, habe der demographische Wandel und die Nachbarschaftsberatung wenig<br />

gemeinsam.<br />

Herr Hötting erkennt keine besonderen Vorteile in der Zuweisung dieses Themenbereiches an den<br />

Haupt- und Finanzausschuss. Seine Fraktion habe sich offen mit dem Antrag der USWG befasst.


- 15 -<br />

Insbesondere im Sinne einer verlässlichen Kommunalpolitik würden die Argumente für eine<br />

Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelung überwiegen.<br />

Für Herrn Unterberg ist auch das gesteigerte öffentliche Interesse am Haupt- und Finanzausschuss<br />

ein merklicher Unterschied <strong>zur</strong> Beratung im Wirtschaftsförderungsausschuss. Sofern die CDU-<br />

Ratsfraktion ihren Standpunkt nochmals überprüfe, ziehe seine Fraktion diesen Antrag mit der<br />

Maßgabe <strong>zur</strong>ück, dass eine Beratung hierzu in die nächste Sitzung verschoben werde.<br />

Herr Schetter verweist auf die erst zweieinhalb Jahre <strong>zur</strong>ückliegende Zuständigkeitsverteilung und<br />

vermisst kommunalpolitische Kontinuität in diesem Bereich. Dennoch verschließe man sich nicht<br />

dem Angebot der USWG-Fraktion und werde sich mit dieser Sachfrage erneut befassen.<br />

Entsprechend dem Beratungsverlauf stellt Herr Grüter ohne Einwendungen seitens der<br />

Ratsmitglieder fest, dass mit der Zurückziehung des Antrages eine Beschlussfassung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt entfällt.<br />

23. Resolution des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Aussetzung der Dichtheitsprüfungen nach<br />

§ 61 a LWG NRW an den Landtag NRW<br />

hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 30.11.2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00166RAT/2011 -<br />

Unter Hinweis auf die landespolitischen Entwicklungen bewertet Herr Heiske den zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt von seiner Fraktion eingereichten Antrag als überholt, wobei jedoch der<br />

weitergehende Antrag vom 17. 11. mit Blick auf die weiterhin bestehenden Satzungen <strong>zur</strong><br />

Dichtheitsprüfung aufrecht erhalten bleibe.<br />

Der Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong> führe nach Mitteilung von Herrn Hoppius die hierzu immer noch<br />

unverändert bestehenden Landesgesetze gegenüber den Bürgern sehr <strong>zur</strong>ückhaltend aus. Trotz einer<br />

zu weitergehenden Annahmen verleitenden öffentlichen Diskussion existierten auf Landesebene<br />

bisher nur Absichtserklärungen, aber keine Gesetzesänderungen. Die beantragte Aufhebung der<br />

<strong>Schermbeck</strong>er Satzungen <strong>zur</strong> Dichtheitsprüfung sei deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch<br />

rechtswidrig und widerspreche den Empfehlungen des StGB NRW.<br />

Herr Heiske zieht den Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.11.2011 <strong>zur</strong>ück.<br />

Unter Hinweis auf die längerfristig ausgelegte Vorgehensweise anderer Bundesländer fordert Herr<br />

Roth für seine Fraktion einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung dieser Aufgabenstellung von<br />

<strong>10</strong> Jahren.<br />

Herr Hötting schließt sich den Ausführungen von Herrn Heiske an und fordert die Schaffung einer<br />

klaren Rechtslage, die für den Bürger finanzierbar sei. Weil auch die umliegenden Kommunen<br />

Voerde, Münster und Dinslaken weitere Maßnahmen hierzu <strong>zur</strong>ückstellen würden, sollte sich<br />

<strong>Schermbeck</strong> dieser Vorgehensweise anschließen.<br />

Herr Unterberg fordert die FDP-Ratsfraktion mit Blick auf diese Sachlage auf, auch den zweiten<br />

Antrag <strong>zur</strong>ückzuziehen.<br />

Auf entsprechende Anfrage von Herrn Schoel teilt Herr Hoppius mit, dass 80% des <strong>Schermbeck</strong>er<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes in Wasserschutzgebieten liege. Weil dem Schutz des Grundwassers vor<br />

Verunreinigungen durch Abwasser in diesen Bereichen besondere Bedeutung beigemessen werde,<br />

müsse hier mit besonderer Aufmerksamkeit die Fortschreibung der Gesetzgebung <strong>zur</strong> Anpassung des<br />

kommunalen Handelns beobachtet werden.<br />

Herr Grüter betont, dass man sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und bis zum Vorliegen<br />

eindeutiger Rechtsvorgaben diese Aufgabenstellung <strong>zur</strong>ückhaltend umsetzen werde. Er stellt fest,


- 16 -<br />

dass mit Blick auf die Zurückziehung des Antrages auf eine Beschlussfassung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt verzichtet werde.<br />

24. Einrichtung eines Besuchsdienstes <strong>zur</strong> Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong><br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00124RAT/2011 -<br />

Frau Schwitt erkundigt sich unter Hinweis auf die Projekte „Weidenkorb" des Kreises Wesel und<br />

"StartChancen" der Arbeiterwohlfahrt im Kreisgebiet nach den besonderen Merkmalen dieses<br />

Projektes.<br />

Herr Hoppius verdeutlicht, dass die Begrüßungsbesuche der in <strong>Schermbeck</strong> gemeldeten<br />

Neugeborenen von einer Verwaltungsmitarbeiterin durchgeführt würden, die aufgrund ihrer<br />

persönlichen Situation hierfür sehr gute Voraussetzungen besitze, aber nicht gesondert ausgebildet<br />

sei.<br />

Für Herrn Hötting ist von besonderer Bedeutung, dass den Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> sowie<br />

deren Eltern über dieses Besuchs- und Gesprächsangebot Wertschätzung sowie Hilfsbereitschaft<br />

vermittelt werde.<br />

Frau Hülsmann verdeutlicht, dass die Eltern der Neugeborenen auf die Kreisprojekte und deren<br />

professionelle Hilfe hingewiesen werden.<br />

Herr Grüter gibt zu bedenken, dass das Angebot in <strong>Schermbeck</strong> sehr geschätzt werde, was durch<br />

entsprechende Dankschreiben der Erziehungsberechtigten an die hierfür verantwortliche<br />

Gleichstellungsbeauftragte bele gt werde.<br />

Unter Hinweis auf den strikten Sparkurs in vielen anderen sozialen Bereichen sieht Frau Trick keine<br />

Möglichkeit, hierzu eine Zustimmung zu erteilen.<br />

Zu dem Vorwurf von Herrn Pieniak, dass der Rat nicht durch die Verwaltung über die Abwandlung<br />

des Beschlusses informiert worden sei, entgegnet Herr Tekaat, dass nach seiner Erinnerung hierüber<br />

mündlich während der jeweiligen Etatberatungen informiert worden sei.<br />

Herr Grüter verdeutlicht, dass man in dieser Übergangsphase nicht auf eine Begrüßung vollständig<br />

verzichtet hätte, sondern aus personellen Engpässen den Eltern die Abholung des Begrüßungspaketes<br />

angeboten habe.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> behält sich gemäß § 41 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit<br />

§ 8 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> die Einzelfallentsche idung für die<br />

Einrichtung eines Besuchsdienstes <strong>zur</strong> Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> vor.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich für den Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen).<br />

2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beauftragt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, in Kooperation mit den<br />

<strong>Schermbeck</strong>er Familienzentren und dem Kreis Wesel, einen ehrenamtlichen Besuchsdienst <strong>zur</strong><br />

Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> zu organisieren. Ziel der Hausbesuche bei Eltern<br />

neugeborener Kinder bleibt -wie in der Vergangenheit- vorrangig die Kontaktherstellung, Begrüßung<br />

des neuen Erdenbürgers sowie die Informationsweitergabe.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich für den Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen).


- 17 -<br />

25. Kommunalwahlen 2014<br />

hier: Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00<strong>10</strong>3RAT/2011 -<br />

Herr Roth erinnert daran, dass die BFB-Ratsfraktion einen Antrag auf Verkleinerung des Rates<br />

gestellt habe, welcher zunächst von der CDU Ratsfraktion abgelehnt worden sei. Er begrüße die<br />

nunmehr von der CDU vertretene Zustimmung hierzu, womit man dem verstärkten Zwang <strong>zur</strong><br />

Haushaltskonsolidierung folge.<br />

Herr Hötting verdeutlicht, dass für die CDU eine im Sinne der Bürgerschaft gut funktionierende<br />

Vertretung besonderer Bedeutung habe. Die Verkleinerung dieses Gremiums sei deshalb zunächst<br />

kritisch bewertet worden. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage bekenne man sich aber<br />

dazu, dass auch die Politik bei sich selbst sparen müsse. Unter Würdigung beider Aspekte habe man<br />

daher bisher eine Verkleinerung des Rates um vier Mitglieder favorisiert, um nicht die von den<br />

Ratsmitgliedern zu betreuenden Wahlbezirke unangemessen zu vergrößern. Nach erneuter kritischer<br />

Würdigung stimme man jedoch trotz dieser Befürchtungen einer Verkleinerung um sechs Mitglieder<br />

zu.<br />

Herr Bikowski regt mit Hinweis auf seinen eigenen Verzicht auf Fahrtkostenersatz an, dass die<br />

übrigen Mandatsträger möglichst weitgehend auf eine Erstattung von kommunalpolitisch bedingten<br />

Reisekosten verzichten, um so einen Beitrag <strong>zur</strong> Entlastung des Kommunalhaushaltes zu leisten.<br />

Auf Anfrage von Herrn Heiske teilt Herr Eickelschulte mit, dass die Verwaltung unter<br />

Berücksichtigung neuerer Rechtserkenntnisse ohnehin <strong>zur</strong> nächsten Kommunalwahl eine<br />

Veränderung der Wahlbezirkseinteilung vorgeschlagen hätte, so dass dieser Beschluss nicht<br />

ursächlich für den Personalaufwand der Verwaltung <strong>zur</strong> Erarbeitung einer neuen Wahlbezirkseinteilung<br />

sei.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschließt die der Vorlage 00<strong>10</strong>3RAT/2011 als Anlage 00<strong>10</strong>3RAT.1/2011<br />

beigefügte Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> incl. aktualisierter Satzungspräambel. Die gesetzlich vorgesehene Zahl der zu<br />

wählenden Vertreter wird um 6 verringert –davon <strong>zur</strong> Hälfte in den Wahlbezirken-.<br />

Die beschlossene Fassung der Satzung wird der archivierten Original-<strong>Niederschrift</strong> zu dieser<br />

Ratssitzung als Anlage beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (1 Enthaltung).<br />

26. Erlass einer Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom<br />

16.12.1999<br />

a) Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten<br />

hier: Antrag der Fraktion “Bündnis 90/Die Grünen“ vom 06.06.2011<br />

b) Kosteneinsparung durch geändertes Verfahren <strong>zur</strong> Veröffentlichung des Amtsblattes-<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00139RAT/2011 -<br />

Auf Nachfrage von Herrn Unterberg kündigt Herr Abelt an, dass die Verwaltung entsprechend dem<br />

bisherigen Beratungsverlauf einen Entwurf für Richtlinien <strong>zur</strong> Arbeit der Behindertenbeauftragten<br />

erarbeiten und der Kommunalpolitik vorlegen werde.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage Nr. 00139RAT/2011 zu seiner<br />

Sitzung am 21.12.2011 als Anlage 00139RAT.1/2011 beigefügte Satzung <strong>zur</strong> Änderung der<br />

Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.12.1999 in der zz. geltenden Fassung incl.


- 18 -<br />

aktualisierter Satzungspräambel. Die Satzung wird in der beschlossenen Fassung dem Original der<br />

<strong>Niederschrift</strong> zu dieser Ratssitzung als Anlage beigefügt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf von Richtlinien für die Arbeit der/des<br />

Behindertenbeauftragten den zuständigen Gremien vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />

27. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00143RAT/2011 -<br />

Auf Anfrage von Herrn Heiske zu § 1 Ziffer 2 der Verordnung teilt Herr Abelt mit, dass ein Betrieb<br />

im <strong>Schermbeck</strong>er Gewerbegebiet diese Öffnungszeiten nutze.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die dieser Vorlage als Anlage 00143.1 beigefügte<br />

ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

28. Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.02.2009<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00148RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage-Nr. 00148HFA/2011 beigefügte<br />

Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.12.2009<br />

incl. aktualisierter Satzungspräambel.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />

29. Bestellung eines neuen Leiters und eines neuen stellvertretenden Leiters der Freiwilligen<br />

Feue rwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00144RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> stimmt dem Antrag des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>, Herrn <strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Helge Dreßen, vom 01.08.2011 auf<br />

vorzeitige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit mit Ablauf des<br />

31.12.2011 zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> stimmt dem Antrag des stellvertretenden Leiters der<br />

Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>, Herrn <strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Gregor<br />

Sebastian, vom 19.<strong>10</strong>.2011 auf vorzeitige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als<br />

Ehrenbeamter auf Zeit mit Ablauf des 31.12.2011 zu.


Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

- 19 -<br />

3. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Herrn<br />

<strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Gregor Sebastian mit Wirkung zum 01.01.2012 bis zum 31.12.2017<br />

unter Berufung als Ehrenbeamter auf Zeit zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schermbeck</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

4. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Herrn<br />

<strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Helge Dreßen mit Wirkung zum 01.01.2012 bis zum 31.12.2017 unter<br />

Berufung als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

30. Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten<br />

hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.06.2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00150RAT/2011 -<br />

Entsprechend der Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Abelt mit, dass die Bewerberin über keinen<br />

Hauptwohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> verfüge.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt die derzeitige Leiterin des „Haus Kilian“, Frau Birgit<br />

Förster, zum 01. Januar 2012 <strong>zur</strong> Behindertenbeauftragten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

31. Ersatzbenennung eines stv. Mitglied mit beratender Stimme im Kultur, Schul- und<br />

Sportausschuss<br />

hier: Frau Sabrina Hardacker als Nachfolgerin für Frau Cordula Seyed<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00138RAT/2011 -<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beruft gemäß § 85 Abs. 2 S. 2 Schulgesetz NRW als Ersatz für<br />

Frau Cordula Seyed Frau Sabrina Hardacker zum stv. Mitglied mit beratender Stimme im Kultur-,<br />

Schul- und Sportausschuss. In ihrer Funktion als stv. Schulleiterin der Maximilian-Kolbe-Schule in<br />

<strong>Schermbeck</strong> obliegt ihr die persönliche Stellvertretung für Herrn Schulleiter Willi Schmidt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

32. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


Nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />

TOP<br />

33. Mitteilungen<br />

…<br />

34. Fragestunde für Ratsmitglieder<br />

…<br />

- 20 -<br />

- Grüter - - Eickelschulte -<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Sitzungsniederschrift:<br />

Zu TOP 11: Haushaltsrede von <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012<br />

Zu TOP 12: Haushaltsrede von <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012<br />

Anlagen zum archivierten Original der Sitzungsniederschrift:<br />

Beschlossene Satzungsentwürfe zu TOP’s 8, 15 – 20 und 25 - 28


- 21 -<br />

Eckdaten<br />

des Haushaltsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> 2012<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 die<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich<br />

Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Nachfolgend die Eckdaten des<br />

Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012.<br />

Umfang des Kernhaushaltes:<br />

Ergebnisplan:<br />

Gesamtbetrag der Erträge: 22.324.581,- €<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen: 25.937.203,- €<br />

Finanzplan:<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit: 21.196.654,- €<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit: 23.681.278,- €


Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

- 22 -<br />

aus Investitionstätigkeit: 2.095.707,- €<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit: 1.269.464,- €<br />

Entwicklung der Fehlbeträge im Ergebnishaushalt:<br />

2012: -3.612.622,- €<br />

2013: -2.932.354,- €<br />

2014: -2.546.026,- €<br />

2015: -1.756.547,- €<br />

Finanzausgleich nach dem <strong>Gemeinde</strong>finanzierungsgesetz (GFG) 2012:<br />

Schlüsselzuweisungen: 3.728.061,- € (2011: 2.528.025,- €)<br />

Investitionspauschale: 707.113,- € (2011: 665.275,- €)<br />

Schulpauschale: 391.674,- € (20<strong>10</strong>: 383.999,- €)<br />

Sportpauschale: 40.000,- € (2011: 40.000,- €)<br />

Ergebnis 4.826.848,- € 3.617.299,- €<br />

= + 1.209.549,- €


- 23 -<br />

Orientierungsdaten für die Finanzplanung:<br />

<strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer: 5.122.299,- € (2011: 4.658.075,- €)<br />

Umsatzsteuer: 462.397,- € (2011: 433.193,- €)<br />

Kompensationsleistungen: 546.715,- € (2011: 526.565,- €)<br />

(Ausgleichszahlungen nach dem<br />

Familienleistungsausgleich) Ergebnis 6.131.411,- € 5.617.833,- €<br />

Anmerkung:<br />

= + 513.578,- €<br />

Die Veranschlagungen basieren auf der November Steuerschätzung.<br />

Steuern:<br />

Die Realsteuer-Hebesätze werden gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht.<br />

Grundsteuer A:<br />

Hebesatz: 236 v. H. 128.500,- € (2011: 236 v. H. 127.000,- €)<br />

Grundsteuer B:<br />

Hebesatz: 435 v. H. 1.921.000,-€ (2011: 435 v. H. 1.884.000,- €)<br />

Gewerbesteuer:<br />

Hebesatz: 433 v. H. 2.990.000,-€ (2011: 433 v. H. 2.840.000,- €)<br />

Kreisumlage einschließlich Jugendamtsumlage:


- 24 -<br />

8.469.675,- € (2011: 7.954.070,- €)<br />

= + 515.605,- €<br />

Nach dem Haushaltsplanentwurf des Kreises ist geplant, den Hebesatz für die<br />

allgemeine Kreisumlage von 45,7 % auf 45,0 % und die Jugendamtsumlage<br />

von 17,60 % auf 16,9 % zu senken. Das bedeutet für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />

eine Erhöhung der Zahllast von ca. 515.605,- € auf 8.469.675,- €. Allerdings ist der<br />

Kreishaushalt bisher noch nicht beschlossen.<br />

Personalkosten einschließlich Kommunalbetrieb:<br />

Gesamtsumme 4.430.612,- €<br />

Das entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von rd. 3,96 %<br />

(182.694,- €).<br />

Entwicklung der Schulden:<br />

Schuldenstand 31.12.2011: 15.180.570,- €<br />

Schuldenstand 31.12.2012: 14.554.876,- €<br />

Der Schuldenstand verringert sich demnach unter Berücksichtigung der<br />

Tilgungsleistungen um rd. 626.000,- €.


- 25 -<br />

Anzumerken ist, dass eine Kreditermächtigung für 2012 in diesem Planentwurf<br />

nicht vorgesehen ist.<br />

Investitionen im Finanzplan:<br />

Der positive Saldo aus der Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeiten beläuft sich auf rd. 929.492,- € und dient mit <strong>zur</strong><br />

Sicherstellung der Liquidität, wobei darüber hinaus voraussichtlich die Aufnahme<br />

eines Kassenkredites von rd. 1,6 Mill. € notwendig wird.<br />

Wesentliche Investitionsmaßnahmen:<br />

- <strong>Gemeinde</strong>straßen und Wirtschaftswege 297.000,- €<br />

(Ausbau Heggenkamp u. Bonhoeffer Straße<br />

Fußweg Kirchstraße, Erschließung Dammer Feld)<br />

- Feuerschutz 65.000,- €<br />

(Gerätewagen Logistik, Löschwasserversorgung)<br />

Stand der Ausgleichsrücklage 31.12.2011 0,- €<br />

Allgemeiner Ausblick:<br />

Stand der allgemeinen Rücklage 01.01.2012 36.466.011,- €<br />

Inanspruchnahme 2012: 3.612.622,- €<br />

Inanspruchnahme 2013: 2.932.354,- €<br />

Inanspruchnahme 2014: 2.546.026,- €<br />

Inanspruchnahme 2015: 1.756.547,- €<br />

Stand der allg. Rücklage 31.12.2015: 25.618.462,- €<br />

Fazit:


- 26 -<br />

Der im letzten Jahr erkennbare Trend, nämlich der Verzehr des Eigenkapitals,<br />

schreitet fort, wenn auch in etwas abgeschwächter Form als noch im letzten Jahr<br />

prognostiziert. Zurückzuführen ist dieses auf steigende Schlüsselzuweisungen.<br />

Gleiches gilt für den <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer auf der Grundlage<br />

der Orientierungsdaten. Es handelt sich hierbei um Plandaten, von denen heute<br />

niemand weiß, ob sie sich auch tatsächlich bestätigen werden.<br />

Insgesamt ist der Haushaltsentwurf „auf Kante genäht“ und trägt der bedenklichen<br />

Haushaltssituation der <strong>Gemeinde</strong> Rechnung. Viele Haushaltsanmeldungen und<br />

Wünsche der Fachämter wurden nicht berücksichtigt. Auch schlage ich Ihnen für<br />

das kommende Haushaltsjahr (noch) keine Anhebung der Grundsteuern vor. Eine<br />

solche Entscheidung würde derzeit ausschließlich auf der Grundlage von Plandaten<br />

erfolgen, da, wie Sie wissen, Jahresabschlüsse gegenwärtig noch nicht vorliegen.<br />

Die Kreisumlage erreicht mit knapp 8,5 Mio. € bisher nicht erreichte Dimensionen.<br />

Der weitaus höchste Ansatz im Haushalt, fasst doppelt so hoch wie die gesamten<br />

Personalaufwändungen der <strong>Gemeinde</strong>. Auch wenn die vom Kreistag beschlossene<br />

strategische Haushaltskonsolidierung mit rd. 5 Mill. Euro pro Jahr bis 2015 zu<br />

begrüßen ist, muss kritisch hinterfragt werden, ob die Bemühungen des Kreises <strong>zur</strong><br />

Entlastung seiner notleidenden Kommunen ausreichen.<br />

Zur Verschuldung der <strong>Gemeinde</strong> ist festzustellen, dass sie mit einem Betrag von<br />

rd. 14,5 Mill. € den niedrigsten Stand seit 1997 erreicht. Hierbei ist bereits<br />

berücksichtigt, dass ich Ihnen auch für das Jahr 2012 keine Neuverschuldung<br />

vorschlage. Im Übrigen auch nicht für den Finanzplanungszeitraum. Ich möchte<br />

insofern den konsequenten Weg der Entschuldung fortsetzen.<br />

Heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Einbringung der Eröffnungsbilanz<br />

für den Kernhaushalt. Wie Sie der Bilanz entnehmen können, beträgt die<br />

allgemeine Rücklage danach ca. 38,5 Mill. €. Auf der Grundlage der vorläufigen


- 27 -<br />

Eröffnungsbilanz sind wir bisher von 17,6 Mill. € ausgegangen. Der Unterschied<br />

ist das Ergebnis der abgeschlossenen Bewertung des gemeindlichen Vermögens.<br />

Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Regelungen des § 76<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>zur</strong> Haushaltssicherung bedeutet das, dass die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erst mit dem Haushaltsjahr 2012<br />

besteht. In den Jahren 20<strong>10</strong> u. 2011 hat insofern eine freiwillige<br />

Haushaltssicherung stattgefunden. Ergebnis des Ganzen ist lediglich, dass bereits<br />

frühzeitig Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung angestoßen wurden. An der<br />

besorgniserregenden Situation der <strong>Gemeinde</strong> ändert sich dadurch nichts<br />

(Eigenkapitalverzehr).<br />

Eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen ist eine<br />

Forderung, die von der kommunalen Familie seit Jahren erhoben wird. Das nun im<br />

Landtag beschlossene Stärkungspaktgesetz ist als Zeichen in die richtige Richtung<br />

zu begrüßen. Mehr nicht. Eine Lösung der strukturellen Finanzprobleme der<br />

Kommunen ist mit Landesmitteln von jährlich 350 Mio. € bei mindestens<br />

benötigten 2,85 Milliarden € jährlich nicht möglich.<br />

Die geringfügig verbesserte Prognose für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> ist<br />

ausschließlich auf gestiegene Steuereinnahmen <strong>zur</strong>ückzuführen. Mit einer<br />

verbesserten Finanzausstattung hat das nichts zu tun.


- 28 -<br />

Eckdaten<br />

zum Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />

für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

Seit dem 01.01.2008 besteht die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />

„KOMMUNALBETRIEB SCHERMBECK“. Die Eckdaten des Wirtschaftsplanes<br />

für das fünfte Jahr des Bestehens werden im Folgenden dargestellt:<br />

Umfang des Wirtschaftsplanes:<br />

Ergebnisplan<br />

Gesamtbetrag der Erträge: 7.369.664,- €<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen: 7.369.664,- €<br />

Finanzplan<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 6.805.322,- €<br />

lfd. Verwaltungstätigkeit:<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 5.839.695,- €<br />

lfd. Verwaltungstätigkeit:<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 73.700,- €<br />

der Investitionstätigkeit und der<br />

Finanzierungstätigkeit:<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 977.390,- €<br />

der Investitionstätigkeit und der<br />

Finanzierungstätigkeit:<br />

- 2 -


Wirtschaftsjahr 2011<br />

- 29 -<br />

Der Fehlbetrag im Wirtschaftsjahr 2011 belief sich nach den Plandaten auf<br />

115.000,- € und wird sich in etwa bestätigen.<br />

Die pauschale Zuwendung des Kernhaushaltes an den Kommunalbetrieb war<br />

vorgesehen mit rd. 3,74 Mio. €. Sie wird um rd. 900.000,- € unterschritten und<br />

beträgt 2,84 Mio. €. Zurückzuführen ist dieses im Wesentlichen auf die spätere<br />

Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes, so dass verschiedene geplante<br />

Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden konnten.<br />

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten sollten planmäßig durch Mittel im<br />

Rahmen des Investitionsgesetzes (Neubau Fahrzeughalle Feuerwehr<br />

Altschermbeck), Leader-Mittel (Dorfgemeinschaftshaus) sowie Mitteln aus der<br />

Weiterleitung der Investitionspauschale vom Kernhaushalt gedeckt werden. Die<br />

Zuwendungen aus Investitionstätigkeiten erhöhen sich hier analog zu den<br />

Auszahlungen, da für den Neubau der Fahrzeughalle der Feuerwehr<br />

Altschermbeck zusätzliche Mittel bereitgestellt wurden (aus K2-Mitteln), die im<br />

konsumtiven Bereich nicht benötigt wurden. Dagegen konnte die Weiterleitung aus<br />

Mitteln der Investitionspauschale geringfügig (-22.000,-- €) wegen der<br />

Verschiebung von Maßnahmen gesenkt werden.<br />

Wirtschaftsplan 2012<br />

Der Wirtschaftsplan 2012 weist im Ergebnisplan keinen Fehlbetrag mehr aus. Dies<br />

gilt auch für den Finanzplanungszeitraum von 2013 – 2015. Diese geänderte<br />

Verfahrensweise ist auf die Rechtsauffassung der Finanzaufsicht <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />

wonach geplante Fehlbeträge für eine eigenbetriebsähnliche<br />

- 3 -


- 30 -<br />

Einrichtung nicht zulässig sind. Das Modell, nicht werthaltiges Eigenkapital<br />

ausschließlich im Kommunalbetrieb ohne Belastung des Eigenkapitals des<br />

Kernhaushaltes zu verzehren, ist somit nicht umsetzbar. Die Zuwendung des<br />

Kernhaushaltes an den Kommunalbetrieb beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. €, aufgrund<br />

gestiegener Aufwendungen (Fehlbetragsausgleich) ca. 176.000,- € mehr als im<br />

Vorjahr.<br />

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten werden im Wesentlichen durch die<br />

höhere Ertragszuwendung des Kernhaushaltes, die einen höheren<br />

Liquiditätszufluss mit sich bringt, gedeckt. Geplant sind u. a. der Abschluss der<br />

Maßnahme des Dorfgemeinschaftshauses, sowie die Kanalsanierung bzw. Neubau<br />

Heggenkamp.

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