Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck
Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> Sitzungsdatum: 21.12.2011<br />
Der Bürgermeister Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr<br />
Fachbereich 1 – zentrale Dienste - Sitzungsort:<br />
Sitzungszimmer Nr. 131 im Rathaus,<br />
46514 <strong>Schermbeck</strong>, Weseler Str. 2<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>10</strong>. Sitzung<br />
des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
Sitzungsdauer: 16.00 Uhr – 18.50 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Mitglieder Abwesenheit /<br />
in Funktion als<br />
CDU<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Beck, Günther<br />
Bikowski, Engelbert<br />
Brilo, Johannes<br />
Franke, Hildegard<br />
Gardemann, Rainer<br />
Große-Ruiken, Hubert<br />
Hemmert-Pottmann, Wilhelm -entschuldigt-<br />
Hötting, Christian<br />
Karla, Uwe<br />
Neuenhoff, Hildegard<br />
Nienhaus, Hermann<br />
Schetter, Klaus<br />
Schult, Wilhelm<br />
Schulte-Bunert, Volker<br />
Stuhldreier, Egon<br />
Wilkskamp, Klemens
SPD<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Göbel, Michael<br />
- 2 -<br />
Hoffmann, Ralf -entschuldigt-<br />
Prus, Rijntje<br />
Schiewer, Doris<br />
Schwitt, Daniela<br />
USWG<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Diedrich, Clemens<br />
Dilly, Karl<br />
Igel, Burkhard Prof. Dr.<br />
Unterberg, Egon<br />
GRÜNE<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Gormanns, Karl-Friedrich<br />
Schoel, Holger<br />
Trick, Ulrike<br />
FDP<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Heiske, Thomas M.<br />
Kleinsteinberg, Bernd<br />
BfB<br />
-mit Stimmrecht-<br />
Pieniak, Thomas<br />
Roth, Klaus
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Grüter,<br />
-mit Stimmrecht-<br />
- 3 -<br />
Ernst-Christoph Vorsitzender /<br />
Bürgermeister (BM)<br />
Hoppius, Günter allgemeiner Vertreter des<br />
Bürgermeisters / Kämmerer<br />
Tekaat, Herbert Leiter des Fachbereiches 1<br />
-zentrale Dienste-<br />
Koch, Friedhelm Leiter der Wirtschaftsförderung<br />
Rexforth, Mike Leiter des Fachbereiches 2<br />
-zentrales Finanzwesen-<br />
Hindricksen, Frank Stv. Leiter des Fachbereiches 2,<br />
NKF-Beauftragter<br />
-bis einschl. TOP 14-<br />
Abelt, Gerd Leiter des Fachbereiches 3<br />
-Bürgeramt-<br />
Schwenk Irmgard Leiterin des Fachbereiches 4<br />
-Bauordnung / Bauverwaltung-<br />
Gätzschmann, Günter technischer Leiter des<br />
Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />
Eißing, Andreas stv. technischer Leiter des<br />
Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />
Hülsmann, Simone Gleichstellungsbeauftragte<br />
Neumann, Klaus Vorsitzender des Personalrates<br />
Spirres, Andreas Fachbereich 2 –Haushaltsangelegenheiten<br />
- bis einschl. TOP 14-<br />
Eickelschulte, Rainer Schriftführer<br />
Tagesordnung und Beschlussniederschrift<br />
Öffentlicher Sitzungsteil<br />
TOP<br />
1. Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Durch Herrn Grüter wird festgestellt, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde<br />
und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
2. Feststellung der Tagesordnung<br />
Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen festgestellt.
- 4 -<br />
3. Feststellung von Ausschließungsgründen (§ 31 GONW)<br />
Ausschließungsgründe werden nicht festgestellt bzw. angezeigt.<br />
4. Bestellung des Schriftführers<br />
Zum Schriftführer wird GAR Eickelschulte einstimmig durch den Rat bestellt.<br />
5. Verleihung der <strong>Schermbeck</strong>er Ehrenamtsmedaille<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00142RAT/2011 -<br />
Herr Grüter begrüßt Herrn Thomas Bienbeck als Leiter und Gründungsmitglied der <strong>Schermbeck</strong>er<br />
Jugendfeuerwehr. Er gratuliert ihm <strong>zur</strong> einstimmigen Entscheidung des Auswahlgremiums, wonach<br />
ihm die <strong>Schermbeck</strong>er Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2011, auch in Würdigung der Verdienste der<br />
übrigen Mitwirkenden der Jugendfeuerwehr verliehen wird. Nach einem kurzen Überblick zu seinem<br />
bisherigen ehrenamtlichen Wirken überreicht Herr Grüter an Herrn Bienbeck eine Urkunde, die<br />
Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2011 sowie einen Scheck mit dem Preisgeld von 250,- Euro.<br />
Herr Bienbeck dankt für die Auszeichnung, die er auch stellvertretend für die übrigen Mitwirkenden<br />
in der Jugendfeuerwehr und aller <strong>Schermbeck</strong>er Feuerwehrlöschzüge annehme.<br />
6. Mitteilungen incl. Berichte aus der Arbeit der Verbände und Institutionen<br />
a.) Herr Tekaat teilt mit, dass der Ratsbeschluss <strong>zur</strong> Reduzierung der Zügigkeiten an beiden<br />
<strong>Schermbeck</strong>er Grundschulen durch die Bezirksregierung Düsseldorf im November d.J.<br />
genehmigt und bestätigt worden sei. Entsprechend diesem Beschluss verteilten sich die<br />
Anmeldungen für Schulanfänger zum Schuljahr 2012/2013 mit 55 Anmeldungen an der<br />
Gemeinschaftsgrundschule und 47 Anmeldungen an der Maximilian Kolbe Schule in der<br />
angestrebten Form.<br />
b.) Im Rahmen der Erstellung des Löschwasserkonzeptes in Außenbereichslage der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schermbeck</strong> wurden nach Information von Herrn Abelt 140 Liegenschaften in Außenbereichslage<br />
angeschrieben, um von dort entsprechende Informationen <strong>zur</strong> jeweiligen<br />
Löschwassersituation zu erhalten.<br />
c.) Herr Koch verweist auf die im Sitzungsverlauf ausgeteilte Broschüre zum neuen<br />
Veranstaltungsprogramm der Kulturstiftung <strong>Schermbeck</strong>. Zu dem Antrag der Ratsfraktion<br />
„Bündnis 90/Die Grünen“ auf behindertengerechten Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses<br />
im Ortsteil Altschermbeck erfolge gegenwärtig eine umfassende Prüfung. Sobald ein allseits<br />
abgestimmtes Ergebnis vorliege, werde die Kommunalpolitik in der nachfolgenden Rats-<br />
bzw. Ausschusssitzung hierüber informiert.<br />
d.) Der Landschaftsverband Rheinland hat nach Auskunft von Herrn Gormanns aus seinen<br />
Haushaltsmitteln einen Zuschuss in Höhe von 4000,-- € für die Anbringung von<br />
Fensterläden am Heimatmuseum bereitgestellt.<br />
e.) Die Firma Gelsenwasser hat sich nach Mitteilung von Herrn Koch bereit erklärt, zu dem<br />
vom Seniorenbeirat beschlossenen Seniorenwegweiser einen Druckkosten-Zuschuss von<br />
2500 € zu gewähren.<br />
7. Bekanntgabe der Haushaltsüberschreitungen in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00149RAT/2011 -
- 5 -<br />
Auf Anfrage von Herrn Roth teilt Herr Hoppius mit, dass sich die Anzahl der Kassenbuchungen mit<br />
der Einführung des NKF erhöht habe und sich das an die Stadtkasse Hamminkeln für ihre<br />
Dienstleistungen zu zahlende Entgelt hieran orientiere. Der genannte Zahlungsbetrag umfasse die<br />
Buchungen für ein gesamtes Kalenderjahr.<br />
Die Ratsmitglieder nehmen die mit der Vorlage Nr. 00149RAT/2011 bekanntgegebenen<br />
Haushaltsüberschreitungen in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2011 <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />
8. Erlass einer Satzung <strong>zur</strong> Einführung einer Zweitwohnungssteuer<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00158RAT/2011 -<br />
Sofern die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> sich für die Zweitwohnungssteuer entscheide, nutze man nach<br />
Auffassung von Frau Trick das kommunale Steuerfindungsrecht in gleicher Weise wie die Stadt<br />
Lüdinghausen. Dort existiere jedoch eine Sondernutzungssatzung, die u. a. auch Entgelte für die dort<br />
stattfindende Veranstaltung „Stil und Art“ festlege. Solange in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> der<br />
Grundsatz „ Gebühren vor Steuern“ nicht konsequent erfüllt sei, lehne ihre Fraktion die Einführung<br />
dieser Steuer ab. Zudem seien Rentner mit geringem Alterseinkommen auf kostengünstigen<br />
Wohnraum besonders angewiesen, welcher durch eine Zweitwohnungssteuer verteuert würde.<br />
Unter Bezugnahme auf die Argumentation der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss<br />
entgegnet Herr Heiske, dass die als Positivbeispiele benannte Stadt Hamminkeln nach seinen<br />
Informationen von einer Einführung der Zweitwohnungssteuer Abstand genommen habe. Weil<br />
<strong>Schermbeck</strong> seit geraumer Zeit über seine finanziellen Verhältnisse gelebt habe, dürften die<br />
Campingplatznutzer hierfür nicht zusätzlich belastet werden. Seine Fraktion lehne es ab, diesen<br />
Personenkreis dennoch über diese neue Abgabe gesondert zu belasten.<br />
Herr Hötting entgegnet, dass Hamminkeln nach einer Gegenüberstellung der erwarteten Erträge von<br />
dort nur ca. 20.000,-- € und den dort prognostizierten Aufwendungen für die Steuererhebung auf<br />
diese Steuer einen Verzicht beschlossen hätte. Bei höheren Erlösen wäre dort eine Entscheidung zu<br />
Gunsten der Zweitwohnungssteuer wahrscheinlicher geworden.<br />
Auch die USWG-Fraktion erkennt, nach Aussage von Herrn Unterberg, eine negativ bewertete<br />
Konstellation bei der Erschließung möglicher Einnahmequellen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />
Die hieraus von einem Teil der anderen Ratsfraktionen abgeleitete Folgerung, bis <strong>zur</strong> Beseitigung<br />
dieser Ungleichheit auf die Zweitwohnungssteuer als zusätzliche Einnahmequelle verzichten zu<br />
wollen, akzeptiere man jedoch aufgrund der desolaten Haushaltslage nicht.<br />
Frau Schiewer schließt sich den Ausführungen von Frau Trick an.<br />
Solange nicht konsequent die Reduzierung von kommunalen Ausgaben umgesetzt sei, lehne die<br />
BfB-Fraktion nach Mitteilung von Herrn Roth die zusätzliche Belastung des Bürgers durch neue<br />
Abgaben ab.<br />
Mit Blick auf die Vorberatungen erkennt Herr Schetter eine gleichbleibende Argumentation durch<br />
die Ratsfraktionen. Seine Fraktion habe in den vorangegangenen Haushaltsberatungen beständig<br />
eigene Einsparvorschläge eingebracht, um den <strong>Gemeinde</strong>haushalt zu entlasten. Bei der Forderung<br />
nach einem Verzicht auf die Zweitwohnungssteuer vermisse er jedoch konkrete und verwertbare<br />
Vorschläge <strong>zur</strong> Gegenfinanzierung dieses Einnahmeausfalls. Mit der Zweitwohnungssteuer folge die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> der Empfehlung der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt , wonach eine Überprüfung<br />
dieser Einnahmemöglichkeit empfohlen werde. Mit erwarteten Einnahmen von 50.000 € im ersten<br />
und 70.000 € in den Folgejahren sehe er hier eine nicht verzichtbare Einahme insbesondere wegen<br />
des Haushaltsdefizites. Zudem müsse bedacht werden, dass die Abgabepflichtigen der bereits<br />
bestehenden Kommunalabgaben kommunaler Einrichtungen finanzierte Abwasserbeseitigung,<br />
Feuerwehr usw. die finanzieren würden, die von Campingplatznutzern ebenfalls genutzt würden.<br />
Deren finanzielle Beteiligung sei daher nur gerechtfertigt. Seine Fraktion erwarte verwertbare
- 6 -<br />
Gegenfinanzierungsvorschläge für den teilweise propagierten Verzicht auf die<br />
Zweitwohnungssteuer.<br />
Unter Hinweis auf die auch im Internet dargestellte Haushaltsrede der BfB-Fraktion zum Etat 2011<br />
verbindet Herr Roth mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer keine ausreichenden<br />
Bestrebungen <strong>zur</strong> gerechten Belastung aller <strong>Gemeinde</strong>bürger, sondern eine klientelorientierte<br />
Auswahl neuer Kommunalabgaben. Wenig nachvollziehbar sei für ihn, dass in den Beratungen<br />
dieser Angelegenheit vor wenigen Jahren die Verwaltung auf einen hohen Verwaltungsaufwand<br />
hingewiesen habe, der die Einführung unwirtschaftlich erscheinen ließ.<br />
Für Frau Schwitt hat vorrangige Bedeutung, dass zunächst für die Bereitstellung kommunaler<br />
Grundstücke für gewerbliche Verkaufsveranstaltungen konsequent eine Sondernutzungsgebühr<br />
erhoben werde, bevor eine Zweitwohnungssteuer angeführt werde.<br />
Herr Hoppius verdeutlicht, dass bei der vor fünf Jahren diskutierten Zweitwohnungssteuer das<br />
Veranlagungsverfahren gegen jeden einzelnen Campingplatznutzer hätte durchgeführt werden<br />
müssen. Der Veranlagungsaufwand könne nunmehr stark reduziert werden, weil der<br />
Campingplatzbetreiber zentral für jeden Steuerpflichtigen die notwendigen Veranlagungsnachweise<br />
beibringen müsse. Bei 13 Platzbetreibern im Verhältnis zu ca. 600 Parzelleninhabern reduziere sich<br />
der Verwaltungsaufwand sehr deutlich.<br />
Weil die <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW zuletzt durch Gesetz vom 13.12.2011 geändert worden sei,<br />
empfiehlt Herr Rexforth, alle Satzungspräambeln mit derartigem Bezug in modifizierter Fassung zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, zum 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer<br />
einzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />
2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die der Vorlage-Nr.: 00158HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />
beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />
<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />
9. Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00164RAT/2011 -<br />
Weil nach der Ansicht seiner Fraktion die Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in Gahlen<br />
entbehrlich sei, beantragt Herr Roth eine für seine Fraktion gesonderte Abstimmung zu Punkt 7 der<br />
Liste.<br />
Beschluss<br />
Die Übertragung der Auszahlungsermächtigung <strong>zur</strong> Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in<br />
Gahlen in Höhe von 52.129,07 € in das Haushaltsjahr 2012 wird einer gesonderten Abstimmung<br />
zugeführt.<br />
Abstimmungsergebnis
- 7 -<br />
Mehrheitlich gegen den Beschlussantrag (24 Nein-Stimmen).<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die vorgelegten Einzahlungs- und<br />
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag..<br />
<strong>10</strong>. Ermächtigungsübertragungen im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00165RAT/2011 -<br />
Herr Hindricksen teilt mit, dass die für eine Dachsanierung am Bauhofhauptgebäude <strong>zur</strong><br />
Übertragung vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 84.988,23 Euro <strong>zur</strong>zeit nicht mehr benötigt<br />
würden. Weil die Sanierung der Dreifachsporthalle an der Erler Straße insbesondere durch die<br />
Weihnachtsferien bei den Installationsfirmen bis in das Jahr 2012 andauern würden, könne von den<br />
insgesamt veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 441.000 € im Jahr 2011 nur 123.000,-- €<br />
verausgabt werden. Somit bedürften 318.000 € einer Übertragung, um die Finanzierung der<br />
Restarbeiten dieses Projektes im Jahr 2012 sicherzustellen.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die vorgelegten Ertrags-/Aufwandsermächtigungen<br />
sowie Einzahlungs-/Auszahlungsermächtigungen incl. der von der Verwaltung vorgeschlagenen<br />
Veränderungen in das Wirtschaftsjahr 2012 zu übertragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
11. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2012<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00162RAT/2011 -<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius trägt die als Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift beigefügte<br />
Haushaltsrede zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012 vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat verweist den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 <strong>zur</strong> Beratung an die Fachausschüsse und<br />
den Haupt- und Finanzausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
12. Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung<br />
„Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong>“ für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00163RAT/2011 -<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius trägt die als Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift beigefügte<br />
Haushaltsrede zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 vor.
Beschluss:<br />
- 8 -<br />
Der Rat verweist den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 <strong>zur</strong> Beratung an den Betriebsausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
13. Zustimmung <strong>zur</strong> Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO<br />
NRW für die Sanierung von <strong>Gemeinde</strong>straßen – Erneuerung der „Bus haltestelle Rathaus“<br />
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00169RAT/2011 -<br />
Herr Roth vertritt die Auffassung, dass die zu diesem Bauprojekt ausgewiesenen externen<br />
Ingenieurleistungen in Höhe von 6.<strong>10</strong>0,-- € durch verwaltungseigenes Personal hätte erbracht werden<br />
können. Unter Hinweis auf die ihm vorgetragenen kritischen Anfragen von Bürgern bittet er um<br />
Auskunft, inwieweit die Arbeiten an der von ihm als außergewöhnlich bewerteten Fahrbahn-Farbe in<br />
der Bushaltestelle abgeschlossen seien.<br />
Herr Gätzschmann stellt fest, dass die Arbeiten abgeschlossen seien und das Bauprojekt ca. 7.000,- €<br />
unter den fortgeschriebenen Baukostenschätzungen der Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen<br />
werde. Die hellgraue Fahrbahnfarbe resultiere aus dem verwendeten Material, das mit Blick auf die<br />
hohen Achslasten der Busse aufgebracht wurde. Ein Abstrahlen dieser Farbkomponente sei<br />
theoretisch möglich, aus Kostengründen favorisiere er jedoch abzuwarten, ob sich nicht durch das<br />
Befahren der Bushaltstelle im Lauf der Zeit eine dunklere Färbung des Straßenbelages ergebe.<br />
Herr Hötting bittet um Prüfung, ob dieser optische Mangel dem Bauunternehmer <strong>zur</strong> Beseitigung<br />
angelastet werden könne. Weiter ist es für ihn von Interesse, ob der Baugrund vor der Ausschreibung<br />
und Auftragsvergabe ausreichend untersucht worden sei.<br />
Herr Gätzschmann teilt mit, dass vor der Ausschreibung im praxisüblichen Umfang mittels 3<br />
Bohrkernproben die Standfestigkeit des Untergrundes punktuell untersucht worden sei. Erst nach der<br />
flächigen Entfernung des vorhandenen Straßenbelages und –unterbaus hätte sich gezeigt, dass eine<br />
tiefere Auskofferung <strong>zur</strong> Einbringung eines stärkeren Straßenunterbaus erforderlich sei.<br />
Mit Antrag <strong>zur</strong> Aufnahme in das Sitzungsprotokoll bittet Herr Roth um Mitteilung, inwiefern der<br />
Fahrbahnbelag des Schützenplatz am Rathaus eine ausreichende Tragfähigkeit für die häufige<br />
Aufstellung von Veranstaltungszelten, das Parken von LKWs und die besonderen Anforderungen aus<br />
Sonderveranstaltungen besitze.<br />
Herr Gätzschmann sieht diesen Parkplatz entlang der Straße Lichtenhagen in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand. Dennoch gehörten Lastkraftwagen nicht auf diesem Platz. Für die<br />
Fahrbahn in der Bushaltestelle am Rathaus entstehe eine besondere Beanspruchung durch das<br />
unvermeidliche und häufige Fahren dieser schweren Fahrzeuge in der gleichen Spur.<br />
Frau Schiewer hält es für unverzichtbar, dass ausgebildete Bodengutachter von vornherein <strong>zur</strong><br />
Bestimmung der Punkte für die Bohrkernproben und deren Auswertung herangezogen werden. Zur<br />
Haftungsminimierung der <strong>Gemeinde</strong> empfehle sich eine unmittelbare Übernahme dieser<br />
Untersuchungsergebnisse in die Ausschreibung.<br />
Auf Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Gätzschmann mit, dass ein anerkanntes Büro diese<br />
Arbeiten ausgeführt habe.<br />
Auf entsprechende Anfrage von Frau Schwitt antwortet Herr Grüter, dass trotz der in diesem Fall<br />
nicht vollständig zutreffenden Prognosen auf punktuelle Voruntersuchungen nicht verzichtet werden
- 9 -<br />
dürfe, um eine branchenübliche Sondierung des Baugrundes <strong>zur</strong> Grundlage der Ausschreibung zu<br />
machen.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> genehmigt die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung<br />
des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 11.<strong>10</strong>.2011 gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag (9 Enthaltungen).<br />
14. Einbringung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und ihrer Anlagen<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00167RAT/2011 -<br />
Weil der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 entsprechend den rechtlichen Vorgaben vom<br />
Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden sei, sieht Herr Hoppius keine<br />
Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt, weil der Rechnungsprüfungsausschuss die<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tbbo im Januar d.J. mit der Prüfung dieser Eröffnungsbilanz<br />
beauftragt habe. Auf eine weitere Anfrage von Herrn Roth bestätigt Herr Hoppius, dass<br />
grundsätzlich auch die <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt in Herten und der Kreis Wesel mit diesen<br />
Überprüfungsarbeiten gegen entsprechendes Entgelt hätten beauftragt werden können. Die von Herrn<br />
Roth geäußerte Vermutung, dass bei einer derartigen Vergabe Einsparungen hätten erzielt werden<br />
können, wollte Herr Hoppius nicht für jede Fallkonstellation uneingeschränkt zustimmen.<br />
Herr Gormanns erbittet Auskunft, inwiefern in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen für<br />
Altlastendeponien aufgenommen wurden.<br />
Herr Spirres gibt zu bedenken, dass eine hinreichende Konkretisierung in Bezug auf die Behandlung<br />
von Altlastenverdachtsflächen nicht bestehe. Daher würden gemäß dem Bilanzrecht hierzu keine<br />
Rückstellungen gebildet.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> nimmt die vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister<br />
bestätigte Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Lagebericht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> zum<br />
01.01.2009 <strong>zur</strong> Kenntnis und verweist die Eröffnungsbilanz an den Rechnungsprüfungsausschuss <strong>zur</strong><br />
Prüfung gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
Herr Hindricksen und Herr Spirres verlassen den Sitzungsraum um 17:15 Uhr<br />
15. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
(Vergnügungssteuersatzung)<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00155RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage-Nr. 00155RAT/2011 als Anlage<br />
beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
(Vergnügungssteuersatzung) incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />
<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.
- <strong>10</strong> -<br />
16. Erlass einer 3. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren<br />
und Kanalanschlussbeiträgen vom 18.12.2008<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00156RAT/2011 -<br />
Nach Einschätzung von Herrn Schoel dürfe für Niederschlagswasser, welches auf dem Grundstück<br />
gesammelt werde, keine Kanalbenutzungsgebühr erhoben werden. Diese Wassermengen würden<br />
nicht in das kommunale Kanalnetz eingeleitet und der Grundstückseigentümer habe durch<br />
entsprechende Investitionen einen wichtigen ökologischen Beitrag geleistet. Nach seinen<br />
Erkenntnissen würde nur bei besonders intensiven Regenfällen die von den Auffangbehältern nicht<br />
mehr zu bewältigenden Überschussmenge in das Kanalnetz eingeleitet.<br />
Herr Rexforth verdeutlicht, dass nur die Mengen an gesammeltem Niederschlagswasser <strong>zur</strong><br />
Kanalbenutzungsgebühr veranlagt würden, die aus den Zisternen über Pumpenanlagen als<br />
Brauchwasser für Toiletten und Waschmaschinen dem Kanalnetz zugeführt würden. Bei befestigten<br />
Hof- und Wegeflächen berücksichtige man ebenfalls nur die Flächenanteile, deren<br />
Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werde. Hiermit verbunden sei ein<br />
Gebührensatz von 0,66 € für voll versiegelte und 0,33 € für teilversiegelte Flächen, wie z.B.<br />
Rasengittersteine. Für Niederschlagswasser, welches nachweislich auf dem Grundstück verbleibe,<br />
werde keine Kanalbenutzungsgebühr veranlagt.<br />
Auf Anfrage von Herrn Unterberg teilt Herr Rexforth mit, dass die Anzahl der Grundstücke, welche<br />
durch den Bau von Sammelbehältern für Niederschlagswasser einer Gebührenveranlagung entzogen<br />
wären, nicht exakt beziffert werden könne. Die Versic kerung des Dachflächenwassers auf dem<br />
Grundstück sei möglich, das nachträgliche Verändern der genehmigten Regenentwässerung bedürfe<br />
allerdings einer behördlichen Erlaubnis. Hauseigentümer hätten den Regenwasserablauf der<br />
Hofeinfahrten und –flächen nach Einführung der gesonderten Regenwassergebühr tlw. so verändert,<br />
dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück verbleibe.<br />
Herr Prof. Dr. Igel erkennt prinzipiellen Handlungsbedarf, weil durch den Wegfall dieser<br />
Niederschlagsmengen der Aufwand für die gesondert durchzuführenden Kanalspülungen erhöht<br />
werde.<br />
Auf der Grundlage seines Vorredners erkennt Herr Unterberg einen Kostennachteil für die<br />
verbleibenden Gebührenpflichtigen.<br />
Herr Hoppius verweist auf die bestehende Rechtslage, welche der Versickerung von<br />
Niederschlagswasser auf dem Grundstück den Vorrang gebe.<br />
Unter Hinweis auf die zunehmenden Hochwassersituationen an Lippe und Rhein räumt Herr Pieniak<br />
der Versicherung von Niederschlagswasser und den hierzu von den Grundstücks Eigentümern<br />
getätigten Investitionen eindeutigen und konsequenten Vorrang ein, zumal die <strong>Gemeinde</strong> selbst in<br />
neueren Bebauungsplänen die Versickerung fordere.<br />
Durch die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung für nicht in das Kanalnetz eingeleitete<br />
Niederschlagsmengen und einem hieraus resultierenden höheren Kanalreinigungsaufwand entsteht<br />
für Herr Schetter bei den verbleibenden Gebührenpflichtigen eine erhöhte Mehrbelastung. Dennoch<br />
dürfe man den Aufwand für die ökologisch sinnvolle Herstellung von Versickerungsanlagen durch<br />
die Grundstückseigentümer nicht ignorieren. Aus diesen beiden unterschiedlichen Aspekten lasse<br />
sich <strong>zur</strong>zeit kaum ein für beide Seiten vollständig gerechter Weg finden.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage Nr. 00156HFA beigefügte 3. Satzung<br />
<strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen
- 11 -<br />
vom 18.12.2008 incl. aktualisierter Satzungspräambel und beschließt die als Anlage–Nr.<br />
00156RAT.1 beigefügte Gebührenkalkulation<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (2 Enthaltungen).<br />
17. Erlass einer 28. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung -<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00153RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage – Nr. 00153HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />
beigefügte 28. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung – vom 22.03.1982 in<br />
der zz. geltenden Fassung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der <strong>Niederschrift</strong><br />
des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird und beschließt die der Vorlage beigefügte<br />
Gebührenkalkulation über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
für fließende Gewässer – Gewässergebührensatzung – für das Haushaltsjahr 2012.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (3 Enthaltungen).<br />
18. Erlass einer 9. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> über die<br />
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1996<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00152RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage – Nr. 00152HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />
beigefügte 9. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> über die Entsorgung<br />
von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1996 in der zz. geltenden Fassung incl.<br />
aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der <strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als<br />
Anlage beigefügt wird und beschließt die der Vorlage beigefügte Gebührenkalkulation für die<br />
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2012<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />
19. Neuerlass der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Straßenreinigungs - und Gebührensatzung)<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00160RAT/2011 -<br />
Herr Rexforth regt an, in den <strong>zur</strong> Beschlussfassung gestellten Satzungsentwurf folgende<br />
Ergänzungen aufzunehmen:<br />
1. Schienebergstege als Straße für den innerörtlichen Verkehr,<br />
2. Kapellenweg von der Mittelstraße bis <strong>zur</strong> Schienebergstege als Straße für den innerörtlichen<br />
Verkehr und<br />
3. Zuordnung der Straße Zum Elsenberg zum Außenbereich ohne Straßenreinigung.
- 12 -<br />
Auf Anfrage von Herrn Unterberg teilt Herr Rexforth mit, dass kommunale Pflanzstreifen im<br />
Gehwegbereich weiterhin der gemeindlichen Reinigungspflicht unterliegen.<br />
Herr Schoel hält eine weitergehende Detailberatung der Straßenlisten zu dieser Satzung im<br />
zuständigen Betriebsausschuss für geboten und vermisst die Schustergasse und Apothekerstege in<br />
den Listen.<br />
Die im Satzungsentwurf vorgeschlagenen Straßenzuordnungen beruhen nach Mitteilung von Herrn<br />
Hoppius nicht auf willkürlichen Festlegungen, sondern auf einer nach allgemeinen Kriterien<br />
aufgebauten Kategorisierung. Die innerörtlichen Straßen Apothekerstege und Schustergasse würden<br />
selbst verständlich dem Verzeichnis hinzugefügt.<br />
Herr Rexforth erinnert daran, dass in der Betriebsauschuss-Sitzung am 30.6 d.J. das weitere<br />
Vorgehen zu dieser Thematik vorgestellt wurde und die Verwaltung entsprechend den anschließend<br />
gefassten Beschlüssen gehandelt habe.<br />
Auf Anfrage von Herrn Heiske teilt Herr Rexforth mit, dass die vorgeschlagene Änderung einer<br />
unterschiedlichen Klassifizierung für den Kapellenweg berücksichtige, dass diese Straße tlw.<br />
überwiegend dem innerörtlichen Verkehr und tlw. dem Anliegerverkehr diene.<br />
Herr Pieniak bemängelt, dass in Spielstraßen, wie z.B. der Heinestraße, zukünftig die<br />
Straßenreinigung und der Winterdienst von der <strong>Gemeinde</strong> auf die Hauseigentümer übertragen werde.<br />
Der ständig wachsende Anteil an älteren Hauseigentümern würde mit einer erweiterten<br />
Aufgabenverpflichtung konfrontiert. Sobald körperliche oder Alters-Gebrechen die Eigenleistung<br />
dieser Verpflichtung verhindere, verbinde sich hiermit auch aus den Haftungsvorgaben des<br />
Ordnungswidrigkeitengesetzes die kostenintensive Beauftragung einer Privatfirma auch für Bürger<br />
mit geringem Einkommen. Mit der Reduzierung von 52 auf 35 Reinigungen im Jahr sowie dem<br />
Verzicht auf die ergänzende Handkehrung resultierte aber andererseits ein sehr günstiges<br />
Ausschreibungsergebnis, wodurch diese kommunale Dienstleistung für den Bürger mit einer<br />
erheblich geringeren Gebührenzahlung verbunden sei. Er sehe insbesondere bei älteren oder<br />
behinderten Hauseigentümern mit geringem Einkommen den Wunsch, dass die kommunale<br />
Straßenreinigung zu den neuen Konditionen in möglichst vielen Straßen weiterhin fortgesetzt werde.<br />
Für ihn decke sich deshalb die vorgeschlagene Einschränkung der kommunalen Straßenreinigung<br />
nicht mit dem überwiegenden Bürgerwillen. Die BfB-Fraktion werde daher diesem Satzungsentwurf<br />
nicht zustimmen.<br />
Herr Hoppius schließt eine Realisierbarkeit beider Lösungsalternativen nicht aus, wobei jedoch die<br />
Gegenargumentation zu dem vorliegenden Satzungsentwurf auch nicht neu sei, mit dem viele Bürger<br />
vor bisher unbekannte Neuerungen gestellt würden. Insbesondere im Herbst während des<br />
Laubabwurfes müsse daher ein engerer Informationsaustausch mit dem neuen<br />
Reinigungsunternehmen angestrebt werden. Die Verwaltung setze mit dem vorgelegten<br />
Satzungsentwurf aber die vorbereitenden Beschlüsse aus dem Betriebsauschuss um. Er sei<br />
zuversichtlich, dass bei der Verabschiedung dieses Satzungsentwurfes nachfolgend auftretende<br />
Defizite durch begleitende Maßnahmen behoben werden könnten.<br />
Frau Schiewer spricht sich dafür aus, das vorliegende Konzept zunächst probeweise umzusetzen. Im<br />
Bedarfsfall könnten notwendige Anpassungen später nachgeholt werden.<br />
Frau Schwitt bemängelt die zu geringe Berücksichtigung des Durchgangsverkehrs bei der Einstufung<br />
des Kapellenweges.<br />
Herr Rexforth entgegnet, dass auf dem Kapellenweg mit Abstand nicht der Anteil an überörtlichem<br />
Durchgangsverkehr fließe, wie er z.B. auf der Erler Straße zu beobachten sei. Dies rechtfertige eine<br />
unterschiedliche Einstufung.<br />
Herr Große-Ruiken gibt zu bedenken, dass bei den bisherigen Beratungen zu diesem TOP außer<br />
Acht gelassen werde, dass die vom Bürger zu zahlende Straßenreinigungsgebühr nicht vollständig
- 13 -<br />
alle Kosten decke. In Bereichen, in denen die <strong>Gemeinde</strong> die Straßenreinigung und den Winterdienst<br />
durchführe, verbleibe aufgrund der rechtlichen Vorgaben immer ein finanzieller Eigenanteil, der den<br />
<strong>Gemeinde</strong>haushalt belaste. Eine Rückkehr zu den bisherigen Standards erlaube die Finanzlage nic ht.<br />
Prof. Dr. Igel befürwortet die Verabschiedung des hier vorliegenden Satzungsentwurfes, um in<br />
einem Jahr erneut über das weitere Vorgehen zu beraten.<br />
Auf Anfrage von Herrn Prof. Dr. Igel teilt Herr Hoppius mit, dass etwaige Überschüsse bei den<br />
Gebühreneinnahmen der Rücklage dieses Gebührenhaushaltes zugeführt werde.<br />
Herr Rexforth legt dar, dass die Gebührensätze für die kommunale Winterwartung bei Straßen mit<br />
überörtlichem bzw. innerörtlichem Verkehr aufgrund eindeutiger Rechtsprechung höher festzusetzen<br />
seien. Mit der erhöhten Verkehrsnutzung würden die Gerichte eine verstärkte Straßenverschmutzung<br />
verbinden, deren Beseitigung kostenintensiver und als größerer Vorteil für die Anlieger bewertet<br />
werde (Anfrage von Herrn Prof. Dr. Igel).<br />
Die vorgesehene Vertragslaufzeit mit dem neuen Unternehmen umfasst nach Angaben von Herrn<br />
Rexforth neun Jahre. Änderungskündigungen seien aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften ebenso<br />
wie umfangreiche Auftragsmehrungen zeitnah nicht zulässig (Anfrage von Herrn Roth).<br />
Herr Hoppius ergänzt zu dieser Anfrage, dass zeitnahe Änderungen zu diesem Vertragsabschluss nur<br />
dann rechtskonform erfolgen könnten, sofern ein gegenseitiges Einvernehmen vorliege.<br />
Herr Hoppius schlägt vor, dass der Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong> die Entwicklungen in der<br />
nächsten 12 Monaten beobachtet. Abhängig von der Entwicklung müsse über zwingend notwendige<br />
Anpassungen beraten werde n.<br />
Herr Bikowski verweist auf eine erheblich weitergehende Privatisierung des Winterdienstes im<br />
schneereichen Westerwald.<br />
Herr Gormanns fordert mit Blick auf die besonderen Herausforderungen für Behinderte und ältere<br />
Menschen aus dem vorliegenden Satzungsentwurf eine deutlich frühere Neuberatung dieser<br />
Angelegenheit.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die beigefügte Satzung über die Straßenreinigung und<br />
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Straßenrein igungs- und<br />
Gebührensatzung - SRS -) einschließlich der dazu erstellten Gebührenkalkulationen für den Kehr-<br />
und Winterdienst nebst der im Sitzungsverlauf vorgeschlagenen Veränderungen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich für den modifizierten Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen; 2 Enthaltungen).<br />
20. Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Regelung des Kostenersatzes für<br />
Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige<br />
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 14. Dezember 2005 (Feuerwehrsatzung).<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00146RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die als Anlage 00146Rat.1/2011 beigefügte 3. Satzung<br />
<strong>zur</strong> Änderung der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Regelung des Kostenersatzes für Einsätze,<br />
der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr vom 14. Dezember 2005 (Feuerwehrsatzung) incl. aktualisierter
- 14 -<br />
Satzungspräambel. Die Satzung wird in der beschlossenen Fassung dem archivierten Original der<br />
<strong>Niederschrift</strong> zu dieser Ratssitzung beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />
21. Gebührenbedarfsberechnung <strong>zur</strong> Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> (Abfallgebührensatzung)<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00147RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die in der Vorlage-Nr.: 00147HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2011 als Anlage beigefügte<br />
Gebührenbedarfsberechnung <strong>zur</strong> Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schermbeck</strong> (Abfallgebührensatzung) in der zz. geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2012.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
22. Änderung der Zuständigkeitsordnung mit Blick auf das Projekt „Nachbarschaftsberater“<br />
hier: Antrag der USWG-Ratsfraktion vom 22.11.2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00168RAT/2011 -<br />
Herr Unterberg sieht bei dem <strong>zur</strong> Begleitung des demographischen Wandels eingerichteten Projekt<br />
der Nachbarschaftsberatung die Kommunalpolitik vorrangig mit Finanzierungsfragen konfrontiert,<br />
weshalb man eine Verlagerung dieses Themenbereiches vom Wirtschaftsförderungsausschuss in den<br />
Haupt- und Finanzausschuss beantrage.<br />
Herr Hötting erinnert an die einvernehmlich nach der Kommunalwahl beschlossene Zuweisung<br />
dieses Themenbereiches an den Wirtschaftsförderungsausschuss. Wie bei vielen anderen<br />
Themenbereichen, die nicht ausschließlich dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet seien,<br />
werde auch dieses Projekt von Entscheidungen <strong>zur</strong> Finanzierung begleitet. Seine Fraktion lehne<br />
deshalb diesen Antrag ab.<br />
Für Herrn Roth stellt sich die Frage, ob dem Wirtschaftsförderungsausschuss nach der Verlagerung<br />
dieses Themenbereiches auf den Haupt- und Finanzausschuss überhaupt noch gesondert<br />
beratungswürdige Themenbereiche verbleiben. Mit Blick auf die Ernsthaftigkeit der Haushaltslage<br />
richte er an die CDU die Aufforderung, einer Auflösung des Wirtschaftsförderungsausschusses<br />
zuzustimmen, um Finanzmittel einzusparen.<br />
Frau Schiewer sieht ke ine nachvollziehbaren Argumente für einen Verbleib dieses Themenbereiches<br />
im Wirtschaftsförderungsausschuss.<br />
Die USWG-Ratsfraktion habe nach Erinnerung von Herrn Dilly die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Einrichtung<br />
eines Wirtschaftsförderungsausschusses in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> frühzeitig in Frage gestellt.<br />
Mit der Zuweisung des Themenbereiches „demographischer Wandel“ an den<br />
Wirtschaftsförderungsausschuss versuche man ohne besondere Sachzwänge, den Fortbestand dieses<br />
Gremiums zu legitimieren. Mit der eigentlichen Kernaufgabe dieses Gremiums, der<br />
Wirtschaftsförderung, habe der demographische Wandel und die Nachbarschaftsberatung wenig<br />
gemeinsam.<br />
Herr Hötting erkennt keine besonderen Vorteile in der Zuweisung dieses Themenbereiches an den<br />
Haupt- und Finanzausschuss. Seine Fraktion habe sich offen mit dem Antrag der USWG befasst.
- 15 -<br />
Insbesondere im Sinne einer verlässlichen Kommunalpolitik würden die Argumente für eine<br />
Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelung überwiegen.<br />
Für Herrn Unterberg ist auch das gesteigerte öffentliche Interesse am Haupt- und Finanzausschuss<br />
ein merklicher Unterschied <strong>zur</strong> Beratung im Wirtschaftsförderungsausschuss. Sofern die CDU-<br />
Ratsfraktion ihren Standpunkt nochmals überprüfe, ziehe seine Fraktion diesen Antrag mit der<br />
Maßgabe <strong>zur</strong>ück, dass eine Beratung hierzu in die nächste Sitzung verschoben werde.<br />
Herr Schetter verweist auf die erst zweieinhalb Jahre <strong>zur</strong>ückliegende Zuständigkeitsverteilung und<br />
vermisst kommunalpolitische Kontinuität in diesem Bereich. Dennoch verschließe man sich nicht<br />
dem Angebot der USWG-Fraktion und werde sich mit dieser Sachfrage erneut befassen.<br />
Entsprechend dem Beratungsverlauf stellt Herr Grüter ohne Einwendungen seitens der<br />
Ratsmitglieder fest, dass mit der Zurückziehung des Antrages eine Beschlussfassung zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt entfällt.<br />
23. Resolution des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> <strong>zur</strong> Aussetzung der Dichtheitsprüfungen nach<br />
§ 61 a LWG NRW an den Landtag NRW<br />
hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 30.11.2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00166RAT/2011 -<br />
Unter Hinweis auf die landespolitischen Entwicklungen bewertet Herr Heiske den zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt von seiner Fraktion eingereichten Antrag als überholt, wobei jedoch der<br />
weitergehende Antrag vom 17. 11. mit Blick auf die weiterhin bestehenden Satzungen <strong>zur</strong><br />
Dichtheitsprüfung aufrecht erhalten bleibe.<br />
Der Kommunalbetrieb <strong>Schermbeck</strong> führe nach Mitteilung von Herrn Hoppius die hierzu immer noch<br />
unverändert bestehenden Landesgesetze gegenüber den Bürgern sehr <strong>zur</strong>ückhaltend aus. Trotz einer<br />
zu weitergehenden Annahmen verleitenden öffentlichen Diskussion existierten auf Landesebene<br />
bisher nur Absichtserklärungen, aber keine Gesetzesänderungen. Die beantragte Aufhebung der<br />
<strong>Schermbeck</strong>er Satzungen <strong>zur</strong> Dichtheitsprüfung sei deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch<br />
rechtswidrig und widerspreche den Empfehlungen des StGB NRW.<br />
Herr Heiske zieht den Antrag der FDP Ratsfraktion vom 30.11.2011 <strong>zur</strong>ück.<br />
Unter Hinweis auf die längerfristig ausgelegte Vorgehensweise anderer Bundesländer fordert Herr<br />
Roth für seine Fraktion einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung dieser Aufgabenstellung von<br />
<strong>10</strong> Jahren.<br />
Herr Hötting schließt sich den Ausführungen von Herrn Heiske an und fordert die Schaffung einer<br />
klaren Rechtslage, die für den Bürger finanzierbar sei. Weil auch die umliegenden Kommunen<br />
Voerde, Münster und Dinslaken weitere Maßnahmen hierzu <strong>zur</strong>ückstellen würden, sollte sich<br />
<strong>Schermbeck</strong> dieser Vorgehensweise anschließen.<br />
Herr Unterberg fordert die FDP-Ratsfraktion mit Blick auf diese Sachlage auf, auch den zweiten<br />
Antrag <strong>zur</strong>ückzuziehen.<br />
Auf entsprechende Anfrage von Herrn Schoel teilt Herr Hoppius mit, dass 80% des <strong>Schermbeck</strong>er<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes in Wasserschutzgebieten liege. Weil dem Schutz des Grundwassers vor<br />
Verunreinigungen durch Abwasser in diesen Bereichen besondere Bedeutung beigemessen werde,<br />
müsse hier mit besonderer Aufmerksamkeit die Fortschreibung der Gesetzgebung <strong>zur</strong> Anpassung des<br />
kommunalen Handelns beobachtet werden.<br />
Herr Grüter betont, dass man sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und bis zum Vorliegen<br />
eindeutiger Rechtsvorgaben diese Aufgabenstellung <strong>zur</strong>ückhaltend umsetzen werde. Er stellt fest,
- 16 -<br />
dass mit Blick auf die Zurückziehung des Antrages auf eine Beschlussfassung zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt verzichtet werde.<br />
24. Einrichtung eines Besuchsdienstes <strong>zur</strong> Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong><br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00124RAT/2011 -<br />
Frau Schwitt erkundigt sich unter Hinweis auf die Projekte „Weidenkorb" des Kreises Wesel und<br />
"StartChancen" der Arbeiterwohlfahrt im Kreisgebiet nach den besonderen Merkmalen dieses<br />
Projektes.<br />
Herr Hoppius verdeutlicht, dass die Begrüßungsbesuche der in <strong>Schermbeck</strong> gemeldeten<br />
Neugeborenen von einer Verwaltungsmitarbeiterin durchgeführt würden, die aufgrund ihrer<br />
persönlichen Situation hierfür sehr gute Voraussetzungen besitze, aber nicht gesondert ausgebildet<br />
sei.<br />
Für Herrn Hötting ist von besonderer Bedeutung, dass den Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> sowie<br />
deren Eltern über dieses Besuchs- und Gesprächsangebot Wertschätzung sowie Hilfsbereitschaft<br />
vermittelt werde.<br />
Frau Hülsmann verdeutlicht, dass die Eltern der Neugeborenen auf die Kreisprojekte und deren<br />
professionelle Hilfe hingewiesen werden.<br />
Herr Grüter gibt zu bedenken, dass das Angebot in <strong>Schermbeck</strong> sehr geschätzt werde, was durch<br />
entsprechende Dankschreiben der Erziehungsberechtigten an die hierfür verantwortliche<br />
Gleichstellungsbeauftragte bele gt werde.<br />
Unter Hinweis auf den strikten Sparkurs in vielen anderen sozialen Bereichen sieht Frau Trick keine<br />
Möglichkeit, hierzu eine Zustimmung zu erteilen.<br />
Zu dem Vorwurf von Herrn Pieniak, dass der Rat nicht durch die Verwaltung über die Abwandlung<br />
des Beschlusses informiert worden sei, entgegnet Herr Tekaat, dass nach seiner Erinnerung hierüber<br />
mündlich während der jeweiligen Etatberatungen informiert worden sei.<br />
Herr Grüter verdeutlicht, dass man in dieser Übergangsphase nicht auf eine Begrüßung vollständig<br />
verzichtet hätte, sondern aus personellen Engpässen den Eltern die Abholung des Begrüßungspaketes<br />
angeboten habe.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> behält sich gemäß § 41 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit<br />
§ 8 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> die Einzelfallentsche idung für die<br />
Einrichtung eines Besuchsdienstes <strong>zur</strong> Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> vor.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich für den Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen).<br />
2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beauftragt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, in Kooperation mit den<br />
<strong>Schermbeck</strong>er Familienzentren und dem Kreis Wesel, einen ehrenamtlichen Besuchsdienst <strong>zur</strong><br />
Begrüßung von Neugeborenen in <strong>Schermbeck</strong> zu organisieren. Ziel der Hausbesuche bei Eltern<br />
neugeborener Kinder bleibt -wie in der Vergangenheit- vorrangig die Kontaktherstellung, Begrüßung<br />
des neuen Erdenbürgers sowie die Informationsweitergabe.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich für den Beschlussvorschlag (5 Nein-Stimmen).
- 17 -<br />
25. Kommunalwahlen 2014<br />
hier: Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00<strong>10</strong>3RAT/2011 -<br />
Herr Roth erinnert daran, dass die BFB-Ratsfraktion einen Antrag auf Verkleinerung des Rates<br />
gestellt habe, welcher zunächst von der CDU Ratsfraktion abgelehnt worden sei. Er begrüße die<br />
nunmehr von der CDU vertretene Zustimmung hierzu, womit man dem verstärkten Zwang <strong>zur</strong><br />
Haushaltskonsolidierung folge.<br />
Herr Hötting verdeutlicht, dass für die CDU eine im Sinne der Bürgerschaft gut funktionierende<br />
Vertretung besonderer Bedeutung habe. Die Verkleinerung dieses Gremiums sei deshalb zunächst<br />
kritisch bewertet worden. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage bekenne man sich aber<br />
dazu, dass auch die Politik bei sich selbst sparen müsse. Unter Würdigung beider Aspekte habe man<br />
daher bisher eine Verkleinerung des Rates um vier Mitglieder favorisiert, um nicht die von den<br />
Ratsmitgliedern zu betreuenden Wahlbezirke unangemessen zu vergrößern. Nach erneuter kritischer<br />
Würdigung stimme man jedoch trotz dieser Befürchtungen einer Verkleinerung um sechs Mitglieder<br />
zu.<br />
Herr Bikowski regt mit Hinweis auf seinen eigenen Verzicht auf Fahrtkostenersatz an, dass die<br />
übrigen Mandatsträger möglichst weitgehend auf eine Erstattung von kommunalpolitisch bedingten<br />
Reisekosten verzichten, um so einen Beitrag <strong>zur</strong> Entlastung des Kommunalhaushaltes zu leisten.<br />
Auf Anfrage von Herrn Heiske teilt Herr Eickelschulte mit, dass die Verwaltung unter<br />
Berücksichtigung neuerer Rechtserkenntnisse ohnehin <strong>zur</strong> nächsten Kommunalwahl eine<br />
Veränderung der Wahlbezirkseinteilung vorgeschlagen hätte, so dass dieser Beschluss nicht<br />
ursächlich für den Personalaufwand der Verwaltung <strong>zur</strong> Erarbeitung einer neuen Wahlbezirkseinteilung<br />
sei.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschließt die der Vorlage 00<strong>10</strong>3RAT/2011 als Anlage 00<strong>10</strong>3RAT.1/2011<br />
beigefügte Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> incl. aktualisierter Satzungspräambel. Die gesetzlich vorgesehene Zahl der zu<br />
wählenden Vertreter wird um 6 verringert –davon <strong>zur</strong> Hälfte in den Wahlbezirken-.<br />
Die beschlossene Fassung der Satzung wird der archivierten Original-<strong>Niederschrift</strong> zu dieser<br />
Ratssitzung als Anlage beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (1 Enthaltung).<br />
26. Erlass einer Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom<br />
16.12.1999<br />
a) Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten<br />
hier: Antrag der Fraktion “Bündnis 90/Die Grünen“ vom 06.06.2011<br />
b) Kosteneinsparung durch geändertes Verfahren <strong>zur</strong> Veröffentlichung des Amtsblattes-<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00139RAT/2011 -<br />
Auf Nachfrage von Herrn Unterberg kündigt Herr Abelt an, dass die Verwaltung entsprechend dem<br />
bisherigen Beratungsverlauf einen Entwurf für Richtlinien <strong>zur</strong> Arbeit der Behindertenbeauftragten<br />
erarbeiten und der Kommunalpolitik vorlegen werde.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage Nr. 00139RAT/2011 zu seiner<br />
Sitzung am 21.12.2011 als Anlage 00139RAT.1/2011 beigefügte Satzung <strong>zur</strong> Änderung der<br />
Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.12.1999 in der zz. geltenden Fassung incl.
- 18 -<br />
aktualisierter Satzungspräambel. Die Satzung wird in der beschlossenen Fassung dem Original der<br />
<strong>Niederschrift</strong> zu dieser Ratssitzung als Anlage beigefügt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf von Richtlinien für die Arbeit der/des<br />
Behindertenbeauftragten den zuständigen Gremien vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />
27. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00143RAT/2011 -<br />
Auf Anfrage von Herrn Heiske zu § 1 Ziffer 2 der Verordnung teilt Herr Abelt mit, dass ein Betrieb<br />
im <strong>Schermbeck</strong>er Gewerbegebiet diese Öffnungszeiten nutze.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die dieser Vorlage als Anlage 00143.1 beigefügte<br />
ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
28. Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.02.2009<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00148RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt die der Vorlage-Nr. 00148HFA/2011 beigefügte<br />
Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> vom 16.12.2009<br />
incl. aktualisierter Satzungspräambel.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag.<br />
29. Bestellung eines neuen Leiters und eines neuen stellvertretenden Leiters der Freiwilligen<br />
Feue rwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00144RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> stimmt dem Antrag des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>, Herrn <strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Helge Dreßen, vom 01.08.2011 auf<br />
vorzeitige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit mit Ablauf des<br />
31.12.2011 zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> stimmt dem Antrag des stellvertretenden Leiters der<br />
Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>, Herrn <strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Gregor<br />
Sebastian, vom 19.<strong>10</strong>.2011 auf vorzeitige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als<br />
Ehrenbeamter auf Zeit mit Ablauf des 31.12.2011 zu.
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
- 19 -<br />
3. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Herrn<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Gregor Sebastian mit Wirkung zum 01.01.2012 bis zum 31.12.2017<br />
unter Berufung als Ehrenbeamter auf Zeit zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schermbeck</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
4. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Herrn<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandinspektor Helge Dreßen mit Wirkung zum 01.01.2012 bis zum 31.12.2017 unter<br />
Berufung als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
30. Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten<br />
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.06.2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00150RAT/2011 -<br />
Entsprechend der Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Abelt mit, dass die Bewerberin über keinen<br />
Hauptwohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> verfüge.<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> bestellt die derzeitige Leiterin des „Haus Kilian“, Frau Birgit<br />
Förster, zum 01. Januar 2012 <strong>zur</strong> Behindertenbeauftragten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
31. Ersatzbenennung eines stv. Mitglied mit beratender Stimme im Kultur, Schul- und<br />
Sportausschuss<br />
hier: Frau Sabrina Hardacker als Nachfolgerin für Frau Cordula Seyed<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00138RAT/2011 -<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beruft gemäß § 85 Abs. 2 S. 2 Schulgesetz NRW als Ersatz für<br />
Frau Cordula Seyed Frau Sabrina Hardacker zum stv. Mitglied mit beratender Stimme im Kultur-,<br />
Schul- und Sportausschuss. In ihrer Funktion als stv. Schulleiterin der Maximilian-Kolbe-Schule in<br />
<strong>Schermbeck</strong> obliegt ihr die persönliche Stellvertretung für Herrn Schulleiter Willi Schmidt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
32. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.
Nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />
TOP<br />
33. Mitteilungen<br />
…<br />
34. Fragestunde für Ratsmitglieder<br />
…<br />
- 20 -<br />
- Grüter - - Eickelschulte -<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Sitzungsniederschrift:<br />
Zu TOP 11: Haushaltsrede von <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012<br />
Zu TOP 12: Haushaltsrede von <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Hoppius zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012<br />
Anlagen zum archivierten Original der Sitzungsniederschrift:<br />
Beschlossene Satzungsentwürfe zu TOP’s 8, 15 – 20 und 25 - 28
- 21 -<br />
Eckdaten<br />
des Haushaltsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> 2012<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 die<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich<br />
Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Nachfolgend die Eckdaten des<br />
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012.<br />
Umfang des Kernhaushaltes:<br />
Ergebnisplan:<br />
Gesamtbetrag der Erträge: 22.324.581,- €<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 25.937.203,- €<br />
Finanzplan:<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit: 21.196.654,- €<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit: 23.681.278,- €
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
- 22 -<br />
aus Investitionstätigkeit: 2.095.707,- €<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit: 1.269.464,- €<br />
Entwicklung der Fehlbeträge im Ergebnishaushalt:<br />
2012: -3.612.622,- €<br />
2013: -2.932.354,- €<br />
2014: -2.546.026,- €<br />
2015: -1.756.547,- €<br />
Finanzausgleich nach dem <strong>Gemeinde</strong>finanzierungsgesetz (GFG) 2012:<br />
Schlüsselzuweisungen: 3.728.061,- € (2011: 2.528.025,- €)<br />
Investitionspauschale: 707.113,- € (2011: 665.275,- €)<br />
Schulpauschale: 391.674,- € (20<strong>10</strong>: 383.999,- €)<br />
Sportpauschale: 40.000,- € (2011: 40.000,- €)<br />
Ergebnis 4.826.848,- € 3.617.299,- €<br />
= + 1.209.549,- €
- 23 -<br />
Orientierungsdaten für die Finanzplanung:<br />
<strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer: 5.122.299,- € (2011: 4.658.075,- €)<br />
Umsatzsteuer: 462.397,- € (2011: 433.193,- €)<br />
Kompensationsleistungen: 546.715,- € (2011: 526.565,- €)<br />
(Ausgleichszahlungen nach dem<br />
Familienleistungsausgleich) Ergebnis 6.131.411,- € 5.617.833,- €<br />
Anmerkung:<br />
= + 513.578,- €<br />
Die Veranschlagungen basieren auf der November Steuerschätzung.<br />
Steuern:<br />
Die Realsteuer-Hebesätze werden gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht.<br />
Grundsteuer A:<br />
Hebesatz: 236 v. H. 128.500,- € (2011: 236 v. H. 127.000,- €)<br />
Grundsteuer B:<br />
Hebesatz: 435 v. H. 1.921.000,-€ (2011: 435 v. H. 1.884.000,- €)<br />
Gewerbesteuer:<br />
Hebesatz: 433 v. H. 2.990.000,-€ (2011: 433 v. H. 2.840.000,- €)<br />
Kreisumlage einschließlich Jugendamtsumlage:
- 24 -<br />
8.469.675,- € (2011: 7.954.070,- €)<br />
= + 515.605,- €<br />
Nach dem Haushaltsplanentwurf des Kreises ist geplant, den Hebesatz für die<br />
allgemeine Kreisumlage von 45,7 % auf 45,0 % und die Jugendamtsumlage<br />
von 17,60 % auf 16,9 % zu senken. Das bedeutet für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong><br />
eine Erhöhung der Zahllast von ca. 515.605,- € auf 8.469.675,- €. Allerdings ist der<br />
Kreishaushalt bisher noch nicht beschlossen.<br />
Personalkosten einschließlich Kommunalbetrieb:<br />
Gesamtsumme 4.430.612,- €<br />
Das entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von rd. 3,96 %<br />
(182.694,- €).<br />
Entwicklung der Schulden:<br />
Schuldenstand 31.12.2011: 15.180.570,- €<br />
Schuldenstand 31.12.2012: 14.554.876,- €<br />
Der Schuldenstand verringert sich demnach unter Berücksichtigung der<br />
Tilgungsleistungen um rd. 626.000,- €.
- 25 -<br />
Anzumerken ist, dass eine Kreditermächtigung für 2012 in diesem Planentwurf<br />
nicht vorgesehen ist.<br />
Investitionen im Finanzplan:<br />
Der positive Saldo aus der Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeiten beläuft sich auf rd. 929.492,- € und dient mit <strong>zur</strong><br />
Sicherstellung der Liquidität, wobei darüber hinaus voraussichtlich die Aufnahme<br />
eines Kassenkredites von rd. 1,6 Mill. € notwendig wird.<br />
Wesentliche Investitionsmaßnahmen:<br />
- <strong>Gemeinde</strong>straßen und Wirtschaftswege 297.000,- €<br />
(Ausbau Heggenkamp u. Bonhoeffer Straße<br />
Fußweg Kirchstraße, Erschließung Dammer Feld)<br />
- Feuerschutz 65.000,- €<br />
(Gerätewagen Logistik, Löschwasserversorgung)<br />
Stand der Ausgleichsrücklage 31.12.2011 0,- €<br />
Allgemeiner Ausblick:<br />
Stand der allgemeinen Rücklage 01.01.2012 36.466.011,- €<br />
Inanspruchnahme 2012: 3.612.622,- €<br />
Inanspruchnahme 2013: 2.932.354,- €<br />
Inanspruchnahme 2014: 2.546.026,- €<br />
Inanspruchnahme 2015: 1.756.547,- €<br />
Stand der allg. Rücklage 31.12.2015: 25.618.462,- €<br />
Fazit:
- 26 -<br />
Der im letzten Jahr erkennbare Trend, nämlich der Verzehr des Eigenkapitals,<br />
schreitet fort, wenn auch in etwas abgeschwächter Form als noch im letzten Jahr<br />
prognostiziert. Zurückzuführen ist dieses auf steigende Schlüsselzuweisungen.<br />
Gleiches gilt für den <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer auf der Grundlage<br />
der Orientierungsdaten. Es handelt sich hierbei um Plandaten, von denen heute<br />
niemand weiß, ob sie sich auch tatsächlich bestätigen werden.<br />
Insgesamt ist der Haushaltsentwurf „auf Kante genäht“ und trägt der bedenklichen<br />
Haushaltssituation der <strong>Gemeinde</strong> Rechnung. Viele Haushaltsanmeldungen und<br />
Wünsche der Fachämter wurden nicht berücksichtigt. Auch schlage ich Ihnen für<br />
das kommende Haushaltsjahr (noch) keine Anhebung der Grundsteuern vor. Eine<br />
solche Entscheidung würde derzeit ausschließlich auf der Grundlage von Plandaten<br />
erfolgen, da, wie Sie wissen, Jahresabschlüsse gegenwärtig noch nicht vorliegen.<br />
Die Kreisumlage erreicht mit knapp 8,5 Mio. € bisher nicht erreichte Dimensionen.<br />
Der weitaus höchste Ansatz im Haushalt, fasst doppelt so hoch wie die gesamten<br />
Personalaufwändungen der <strong>Gemeinde</strong>. Auch wenn die vom Kreistag beschlossene<br />
strategische Haushaltskonsolidierung mit rd. 5 Mill. Euro pro Jahr bis 2015 zu<br />
begrüßen ist, muss kritisch hinterfragt werden, ob die Bemühungen des Kreises <strong>zur</strong><br />
Entlastung seiner notleidenden Kommunen ausreichen.<br />
Zur Verschuldung der <strong>Gemeinde</strong> ist festzustellen, dass sie mit einem Betrag von<br />
rd. 14,5 Mill. € den niedrigsten Stand seit 1997 erreicht. Hierbei ist bereits<br />
berücksichtigt, dass ich Ihnen auch für das Jahr 2012 keine Neuverschuldung<br />
vorschlage. Im Übrigen auch nicht für den Finanzplanungszeitraum. Ich möchte<br />
insofern den konsequenten Weg der Entschuldung fortsetzen.<br />
Heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Einbringung der Eröffnungsbilanz<br />
für den Kernhaushalt. Wie Sie der Bilanz entnehmen können, beträgt die<br />
allgemeine Rücklage danach ca. 38,5 Mill. €. Auf der Grundlage der vorläufigen
- 27 -<br />
Eröffnungsbilanz sind wir bisher von 17,6 Mill. € ausgegangen. Der Unterschied<br />
ist das Ergebnis der abgeschlossenen Bewertung des gemeindlichen Vermögens.<br />
Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Regelungen des § 76<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>zur</strong> Haushaltssicherung bedeutet das, dass die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erst mit dem Haushaltsjahr 2012<br />
besteht. In den Jahren 20<strong>10</strong> u. 2011 hat insofern eine freiwillige<br />
Haushaltssicherung stattgefunden. Ergebnis des Ganzen ist lediglich, dass bereits<br />
frühzeitig Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung angestoßen wurden. An der<br />
besorgniserregenden Situation der <strong>Gemeinde</strong> ändert sich dadurch nichts<br />
(Eigenkapitalverzehr).<br />
Eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen ist eine<br />
Forderung, die von der kommunalen Familie seit Jahren erhoben wird. Das nun im<br />
Landtag beschlossene Stärkungspaktgesetz ist als Zeichen in die richtige Richtung<br />
zu begrüßen. Mehr nicht. Eine Lösung der strukturellen Finanzprobleme der<br />
Kommunen ist mit Landesmitteln von jährlich 350 Mio. € bei mindestens<br />
benötigten 2,85 Milliarden € jährlich nicht möglich.<br />
Die geringfügig verbesserte Prognose für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> ist<br />
ausschließlich auf gestiegene Steuereinnahmen <strong>zur</strong>ückzuführen. Mit einer<br />
verbesserten Finanzausstattung hat das nichts zu tun.
- 28 -<br />
Eckdaten<br />
zum Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes <strong>Schermbeck</strong><br />
für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
Seit dem 01.01.2008 besteht die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />
„KOMMUNALBETRIEB SCHERMBECK“. Die Eckdaten des Wirtschaftsplanes<br />
für das fünfte Jahr des Bestehens werden im Folgenden dargestellt:<br />
Umfang des Wirtschaftsplanes:<br />
Ergebnisplan<br />
Gesamtbetrag der Erträge: 7.369.664,- €<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 7.369.664,- €<br />
Finanzplan<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 6.805.322,- €<br />
lfd. Verwaltungstätigkeit:<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 5.839.695,- €<br />
lfd. Verwaltungstätigkeit:<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 73.700,- €<br />
der Investitionstätigkeit und der<br />
Finanzierungstätigkeit:<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 977.390,- €<br />
der Investitionstätigkeit und der<br />
Finanzierungstätigkeit:<br />
- 2 -
Wirtschaftsjahr 2011<br />
- 29 -<br />
Der Fehlbetrag im Wirtschaftsjahr 2011 belief sich nach den Plandaten auf<br />
115.000,- € und wird sich in etwa bestätigen.<br />
Die pauschale Zuwendung des Kernhaushaltes an den Kommunalbetrieb war<br />
vorgesehen mit rd. 3,74 Mio. €. Sie wird um rd. 900.000,- € unterschritten und<br />
beträgt 2,84 Mio. €. Zurückzuführen ist dieses im Wesentlichen auf die spätere<br />
Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes, so dass verschiedene geplante<br />
Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden konnten.<br />
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten sollten planmäßig durch Mittel im<br />
Rahmen des Investitionsgesetzes (Neubau Fahrzeughalle Feuerwehr<br />
Altschermbeck), Leader-Mittel (Dorfgemeinschaftshaus) sowie Mitteln aus der<br />
Weiterleitung der Investitionspauschale vom Kernhaushalt gedeckt werden. Die<br />
Zuwendungen aus Investitionstätigkeiten erhöhen sich hier analog zu den<br />
Auszahlungen, da für den Neubau der Fahrzeughalle der Feuerwehr<br />
Altschermbeck zusätzliche Mittel bereitgestellt wurden (aus K2-Mitteln), die im<br />
konsumtiven Bereich nicht benötigt wurden. Dagegen konnte die Weiterleitung aus<br />
Mitteln der Investitionspauschale geringfügig (-22.000,-- €) wegen der<br />
Verschiebung von Maßnahmen gesenkt werden.<br />
Wirtschaftsplan 2012<br />
Der Wirtschaftsplan 2012 weist im Ergebnisplan keinen Fehlbetrag mehr aus. Dies<br />
gilt auch für den Finanzplanungszeitraum von 2013 – 2015. Diese geänderte<br />
Verfahrensweise ist auf die Rechtsauffassung der Finanzaufsicht <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />
wonach geplante Fehlbeträge für eine eigenbetriebsähnliche<br />
- 3 -
- 30 -<br />
Einrichtung nicht zulässig sind. Das Modell, nicht werthaltiges Eigenkapital<br />
ausschließlich im Kommunalbetrieb ohne Belastung des Eigenkapitals des<br />
Kernhaushaltes zu verzehren, ist somit nicht umsetzbar. Die Zuwendung des<br />
Kernhaushaltes an den Kommunalbetrieb beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. €, aufgrund<br />
gestiegener Aufwendungen (Fehlbetragsausgleich) ca. 176.000,- € mehr als im<br />
Vorjahr.<br />
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten werden im Wesentlichen durch die<br />
höhere Ertragszuwendung des Kernhaushaltes, die einen höheren<br />
Liquiditätszufluss mit sich bringt, gedeckt. Geplant sind u. a. der Abschluss der<br />
Maßnahme des Dorfgemeinschaftshauses, sowie die Kanalsanierung bzw. Neubau<br />
Heggenkamp.