Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck
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Beschluss:<br />
- 8 -<br />
Der Rat verweist den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 <strong>zur</strong> Beratung an den Betriebsausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />
13. Zustimmung <strong>zur</strong> Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO<br />
NRW für die Sanierung von <strong>Gemeinde</strong>straßen – Erneuerung der „Bus haltestelle Rathaus“<br />
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00169RAT/2011 -<br />
Herr Roth vertritt die Auffassung, dass die zu diesem Bauprojekt ausgewiesenen externen<br />
Ingenieurleistungen in Höhe von 6.<strong>10</strong>0,-- € durch verwaltungseigenes Personal hätte erbracht werden<br />
können. Unter Hinweis auf die ihm vorgetragenen kritischen Anfragen von Bürgern bittet er um<br />
Auskunft, inwieweit die Arbeiten an der von ihm als außergewöhnlich bewerteten Fahrbahn-Farbe in<br />
der Bushaltestelle abgeschlossen seien.<br />
Herr Gätzschmann stellt fest, dass die Arbeiten abgeschlossen seien und das Bauprojekt ca. 7.000,- €<br />
unter den fortgeschriebenen Baukostenschätzungen der Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen<br />
werde. Die hellgraue Fahrbahnfarbe resultiere aus dem verwendeten Material, das mit Blick auf die<br />
hohen Achslasten der Busse aufgebracht wurde. Ein Abstrahlen dieser Farbkomponente sei<br />
theoretisch möglich, aus Kostengründen favorisiere er jedoch abzuwarten, ob sich nicht durch das<br />
Befahren der Bushaltstelle im Lauf der Zeit eine dunklere Färbung des Straßenbelages ergebe.<br />
Herr Hötting bittet um Prüfung, ob dieser optische Mangel dem Bauunternehmer <strong>zur</strong> Beseitigung<br />
angelastet werden könne. Weiter ist es für ihn von Interesse, ob der Baugrund vor der Ausschreibung<br />
und Auftragsvergabe ausreichend untersucht worden sei.<br />
Herr Gätzschmann teilt mit, dass vor der Ausschreibung im praxisüblichen Umfang mittels 3<br />
Bohrkernproben die Standfestigkeit des Untergrundes punktuell untersucht worden sei. Erst nach der<br />
flächigen Entfernung des vorhandenen Straßenbelages und –unterbaus hätte sich gezeigt, dass eine<br />
tiefere Auskofferung <strong>zur</strong> Einbringung eines stärkeren Straßenunterbaus erforderlich sei.<br />
Mit Antrag <strong>zur</strong> Aufnahme in das Sitzungsprotokoll bittet Herr Roth um Mitteilung, inwiefern der<br />
Fahrbahnbelag des Schützenplatz am Rathaus eine ausreichende Tragfähigkeit für die häufige<br />
Aufstellung von Veranstaltungszelten, das Parken von LKWs und die besonderen Anforderungen aus<br />
Sonderveranstaltungen besitze.<br />
Herr Gätzschmann sieht diesen Parkplatz entlang der Straße Lichtenhagen in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand. Dennoch gehörten Lastkraftwagen nicht auf diesem Platz. Für die<br />
Fahrbahn in der Bushaltestelle am Rathaus entstehe eine besondere Beanspruchung durch das<br />
unvermeidliche und häufige Fahren dieser schweren Fahrzeuge in der gleichen Spur.<br />
Frau Schiewer hält es für unverzichtbar, dass ausgebildete Bodengutachter von vornherein <strong>zur</strong><br />
Bestimmung der Punkte für die Bohrkernproben und deren Auswertung herangezogen werden. Zur<br />
Haftungsminimierung der <strong>Gemeinde</strong> empfehle sich eine unmittelbare Übernahme dieser<br />
Untersuchungsergebnisse in die Ausschreibung.<br />
Auf Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Gätzschmann mit, dass ein anerkanntes Büro diese<br />
Arbeiten ausgeführt habe.<br />
Auf entsprechende Anfrage von Frau Schwitt antwortet Herr Grüter, dass trotz der in diesem Fall<br />
nicht vollständig zutreffenden Prognosen auf punktuelle Voruntersuchungen nicht verzichtet werden