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Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck

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Beschluss:<br />

- 8 -<br />

Der Rat verweist den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 <strong>zur</strong> Beratung an den Betriebsausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.<br />

13. Zustimmung <strong>zur</strong> Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO<br />

NRW für die Sanierung von <strong>Gemeinde</strong>straßen – Erneuerung der „Bus haltestelle Rathaus“<br />

hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00169RAT/2011 -<br />

Herr Roth vertritt die Auffassung, dass die zu diesem Bauprojekt ausgewiesenen externen<br />

Ingenieurleistungen in Höhe von 6.<strong>10</strong>0,-- € durch verwaltungseigenes Personal hätte erbracht werden<br />

können. Unter Hinweis auf die ihm vorgetragenen kritischen Anfragen von Bürgern bittet er um<br />

Auskunft, inwieweit die Arbeiten an der von ihm als außergewöhnlich bewerteten Fahrbahn-Farbe in<br />

der Bushaltestelle abgeschlossen seien.<br />

Herr Gätzschmann stellt fest, dass die Arbeiten abgeschlossen seien und das Bauprojekt ca. 7.000,- €<br />

unter den fortgeschriebenen Baukostenschätzungen der Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen<br />

werde. Die hellgraue Fahrbahnfarbe resultiere aus dem verwendeten Material, das mit Blick auf die<br />

hohen Achslasten der Busse aufgebracht wurde. Ein Abstrahlen dieser Farbkomponente sei<br />

theoretisch möglich, aus Kostengründen favorisiere er jedoch abzuwarten, ob sich nicht durch das<br />

Befahren der Bushaltstelle im Lauf der Zeit eine dunklere Färbung des Straßenbelages ergebe.<br />

Herr Hötting bittet um Prüfung, ob dieser optische Mangel dem Bauunternehmer <strong>zur</strong> Beseitigung<br />

angelastet werden könne. Weiter ist es für ihn von Interesse, ob der Baugrund vor der Ausschreibung<br />

und Auftragsvergabe ausreichend untersucht worden sei.<br />

Herr Gätzschmann teilt mit, dass vor der Ausschreibung im praxisüblichen Umfang mittels 3<br />

Bohrkernproben die Standfestigkeit des Untergrundes punktuell untersucht worden sei. Erst nach der<br />

flächigen Entfernung des vorhandenen Straßenbelages und –unterbaus hätte sich gezeigt, dass eine<br />

tiefere Auskofferung <strong>zur</strong> Einbringung eines stärkeren Straßenunterbaus erforderlich sei.<br />

Mit Antrag <strong>zur</strong> Aufnahme in das Sitzungsprotokoll bittet Herr Roth um Mitteilung, inwiefern der<br />

Fahrbahnbelag des Schützenplatz am Rathaus eine ausreichende Tragfähigkeit für die häufige<br />

Aufstellung von Veranstaltungszelten, das Parken von LKWs und die besonderen Anforderungen aus<br />

Sonderveranstaltungen besitze.<br />

Herr Gätzschmann sieht diesen Parkplatz entlang der Straße Lichtenhagen in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand. Dennoch gehörten Lastkraftwagen nicht auf diesem Platz. Für die<br />

Fahrbahn in der Bushaltestelle am Rathaus entstehe eine besondere Beanspruchung durch das<br />

unvermeidliche und häufige Fahren dieser schweren Fahrzeuge in der gleichen Spur.<br />

Frau Schiewer hält es für unverzichtbar, dass ausgebildete Bodengutachter von vornherein <strong>zur</strong><br />

Bestimmung der Punkte für die Bohrkernproben und deren Auswertung herangezogen werden. Zur<br />

Haftungsminimierung der <strong>Gemeinde</strong> empfehle sich eine unmittelbare Übernahme dieser<br />

Untersuchungsergebnisse in die Ausschreibung.<br />

Auf Anfrage von Herrn Pieniak teilt Herr Gätzschmann mit, dass ein anerkanntes Büro diese<br />

Arbeiten ausgeführt habe.<br />

Auf entsprechende Anfrage von Frau Schwitt antwortet Herr Grüter, dass trotz der in diesem Fall<br />

nicht vollständig zutreffenden Prognosen auf punktuelle Voruntersuchungen nicht verzichtet werden

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