Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck
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Gegenfinanzierungsvorschläge für den teilweise propagierten Verzicht auf die<br />
Zweitwohnungssteuer.<br />
Unter Hinweis auf die auch im Internet dargestellte Haushaltsrede der BfB-Fraktion zum Etat 2011<br />
verbindet Herr Roth mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer keine ausreichenden<br />
Bestrebungen <strong>zur</strong> gerechten Belastung aller <strong>Gemeinde</strong>bürger, sondern eine klientelorientierte<br />
Auswahl neuer Kommunalabgaben. Wenig nachvollziehbar sei für ihn, dass in den Beratungen<br />
dieser Angelegenheit vor wenigen Jahren die Verwaltung auf einen hohen Verwaltungsaufwand<br />
hingewiesen habe, der die Einführung unwirtschaftlich erscheinen ließ.<br />
Für Frau Schwitt hat vorrangige Bedeutung, dass zunächst für die Bereitstellung kommunaler<br />
Grundstücke für gewerbliche Verkaufsveranstaltungen konsequent eine Sondernutzungsgebühr<br />
erhoben werde, bevor eine Zweitwohnungssteuer angeführt werde.<br />
Herr Hoppius verdeutlicht, dass bei der vor fünf Jahren diskutierten Zweitwohnungssteuer das<br />
Veranlagungsverfahren gegen jeden einzelnen Campingplatznutzer hätte durchgeführt werden<br />
müssen. Der Veranlagungsaufwand könne nunmehr stark reduziert werden, weil der<br />
Campingplatzbetreiber zentral für jeden Steuerpflichtigen die notwendigen Veranlagungsnachweise<br />
beibringen müsse. Bei 13 Platzbetreibern im Verhältnis zu ca. 600 Parzelleninhabern reduziere sich<br />
der Verwaltungsaufwand sehr deutlich.<br />
Weil die <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW zuletzt durch Gesetz vom 13.12.2011 geändert worden sei,<br />
empfiehlt Herr Rexforth, alle Satzungspräambeln mit derartigem Bezug in modifizierter Fassung zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, zum 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer<br />
einzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />
2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die der Vorlage-Nr.: 00158HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />
beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />
<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />
9. Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2011<br />
- vergleiche Vorlagen Nr. 00164RAT/2011 -<br />
Weil nach der Ansicht seiner Fraktion die Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in Gahlen<br />
entbehrlich sei, beantragt Herr Roth eine für seine Fraktion gesonderte Abstimmung zu Punkt 7 der<br />
Liste.<br />
Beschluss<br />
Die Übertragung der Auszahlungsermächtigung <strong>zur</strong> Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in<br />
Gahlen in Höhe von 52.129,07 € in das Haushaltsjahr 2012 wird einer gesonderten Abstimmung<br />
zugeführt.<br />
Abstimmungsergebnis