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Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck

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- 6 -<br />

Gegenfinanzierungsvorschläge für den teilweise propagierten Verzicht auf die<br />

Zweitwohnungssteuer.<br />

Unter Hinweis auf die auch im Internet dargestellte Haushaltsrede der BfB-Fraktion zum Etat 2011<br />

verbindet Herr Roth mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer keine ausreichenden<br />

Bestrebungen <strong>zur</strong> gerechten Belastung aller <strong>Gemeinde</strong>bürger, sondern eine klientelorientierte<br />

Auswahl neuer Kommunalabgaben. Wenig nachvollziehbar sei für ihn, dass in den Beratungen<br />

dieser Angelegenheit vor wenigen Jahren die Verwaltung auf einen hohen Verwaltungsaufwand<br />

hingewiesen habe, der die Einführung unwirtschaftlich erscheinen ließ.<br />

Für Frau Schwitt hat vorrangige Bedeutung, dass zunächst für die Bereitstellung kommunaler<br />

Grundstücke für gewerbliche Verkaufsveranstaltungen konsequent eine Sondernutzungsgebühr<br />

erhoben werde, bevor eine Zweitwohnungssteuer angeführt werde.<br />

Herr Hoppius verdeutlicht, dass bei der vor fünf Jahren diskutierten Zweitwohnungssteuer das<br />

Veranlagungsverfahren gegen jeden einzelnen Campingplatznutzer hätte durchgeführt werden<br />

müssen. Der Veranlagungsaufwand könne nunmehr stark reduziert werden, weil der<br />

Campingplatzbetreiber zentral für jeden Steuerpflichtigen die notwendigen Veranlagungsnachweise<br />

beibringen müsse. Bei 13 Platzbetreibern im Verhältnis zu ca. 600 Parzelleninhabern reduziere sich<br />

der Verwaltungsaufwand sehr deutlich.<br />

Weil die <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW zuletzt durch Gesetz vom 13.12.2011 geändert worden sei,<br />

empfiehlt Herr Rexforth, alle Satzungspräambeln mit derartigem Bezug in modifizierter Fassung zu<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, zum 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer<br />

einzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />

2. Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> beschließt, die der Vorlage-Nr.: 00158HFA/2011 <strong>zur</strong> Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schermbeck</strong> am 29.11.2011 als Anlage<br />

beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung incl. aktualisierter Satzungspräambel, die dem Original der<br />

<strong>Niederschrift</strong> des Rates am 21.12.2011 als Anlage beigefügt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich gemäß modifiziertem Beschlussvorschlag (11 Nein-Stimmen).<br />

9. Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2011<br />

- vergleiche Vorlagen Nr. 00164RAT/2011 -<br />

Weil nach der Ansicht seiner Fraktion die Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in Gahlen<br />

entbehrlich sei, beantragt Herr Roth eine für seine Fraktion gesonderte Abstimmung zu Punkt 7 der<br />

Liste.<br />

Beschluss<br />

Die Übertragung der Auszahlungsermächtigung <strong>zur</strong> Erstellung eines Fußweges an der Kirchstraße in<br />

Gahlen in Höhe von 52.129,07 € in das Haushaltsjahr 2012 wird einer gesonderten Abstimmung<br />

zugeführt.<br />

Abstimmungsergebnis

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