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Niederschrift zur 10 - Gemeinde Schermbeck

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Der im letzten Jahr erkennbare Trend, nämlich der Verzehr des Eigenkapitals,<br />

schreitet fort, wenn auch in etwas abgeschwächter Form als noch im letzten Jahr<br />

prognostiziert. Zurückzuführen ist dieses auf steigende Schlüsselzuweisungen.<br />

Gleiches gilt für den <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer auf der Grundlage<br />

der Orientierungsdaten. Es handelt sich hierbei um Plandaten, von denen heute<br />

niemand weiß, ob sie sich auch tatsächlich bestätigen werden.<br />

Insgesamt ist der Haushaltsentwurf „auf Kante genäht“ und trägt der bedenklichen<br />

Haushaltssituation der <strong>Gemeinde</strong> Rechnung. Viele Haushaltsanmeldungen und<br />

Wünsche der Fachämter wurden nicht berücksichtigt. Auch schlage ich Ihnen für<br />

das kommende Haushaltsjahr (noch) keine Anhebung der Grundsteuern vor. Eine<br />

solche Entscheidung würde derzeit ausschließlich auf der Grundlage von Plandaten<br />

erfolgen, da, wie Sie wissen, Jahresabschlüsse gegenwärtig noch nicht vorliegen.<br />

Die Kreisumlage erreicht mit knapp 8,5 Mio. € bisher nicht erreichte Dimensionen.<br />

Der weitaus höchste Ansatz im Haushalt, fasst doppelt so hoch wie die gesamten<br />

Personalaufwändungen der <strong>Gemeinde</strong>. Auch wenn die vom Kreistag beschlossene<br />

strategische Haushaltskonsolidierung mit rd. 5 Mill. Euro pro Jahr bis 2015 zu<br />

begrüßen ist, muss kritisch hinterfragt werden, ob die Bemühungen des Kreises <strong>zur</strong><br />

Entlastung seiner notleidenden Kommunen ausreichen.<br />

Zur Verschuldung der <strong>Gemeinde</strong> ist festzustellen, dass sie mit einem Betrag von<br />

rd. 14,5 Mill. € den niedrigsten Stand seit 1997 erreicht. Hierbei ist bereits<br />

berücksichtigt, dass ich Ihnen auch für das Jahr 2012 keine Neuverschuldung<br />

vorschlage. Im Übrigen auch nicht für den Finanzplanungszeitraum. Ich möchte<br />

insofern den konsequenten Weg der Entschuldung fortsetzen.<br />

Heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Einbringung der Eröffnungsbilanz<br />

für den Kernhaushalt. Wie Sie der Bilanz entnehmen können, beträgt die<br />

allgemeine Rücklage danach ca. 38,5 Mill. €. Auf der Grundlage der vorläufigen

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