09.01.2013 Aufrufe

Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Empfehlung<br />

Oftmals sind Völkerverluste nicht auf chemische Giftstoffe zurückzuführen. Deshalb sollte<br />

man vor der Erteilung von Untersuchungsaufträgen weitere mögliche Ursachen abklären<br />

(z. B. Befall mit Varroamilben, Auswirkung von Varroa-Bekämpfungsmitteln, Vorhandensein<br />

von Krankheiten im Volk). Weiterhin haben Routineuntersuchungen und gezielte Versuche<br />

belegt, dass die Pollenversorgung der Bienen bzw. der Bienenvölker einen erheblichen<br />

Einß uss auf die EmpÞ ndlichkeit der Bienen hat. Bei guter Pollen- und damit Proteinversorgung<br />

ist die Physiologie des Körpers gegenüber Krankheiten und Schadstoffen<br />

besser geschützt als bei entsprechendem Mangel.<br />

Landwirte, Gärtner und Imker sind aufs Engste über die Honigbienen miteinander verknüpft.<br />

Die konsequente Einhaltung der Bienenschutz-Verordnung, der Gebrauchsanleitung<br />

und der „Guten fachlichen Praxis“ bei der Anwendung von PSM garantiert ein hohes<br />

Schutzniveau <strong>für</strong> Bienen. Wichtig ist aber auch die gegenseitige Information über durchzuführende<br />

PSM-Anwendungen und zu Standplätzen von Bienenvölkern. Die ständige<br />

Kommunikation und auch Akzeptanz aller Beteiligten trägt zur Verhinderung von Bienenschäden<br />

maßgeblich bei.<br />

Weitere Auskünfte erteilen die <strong>Landwirtschaft</strong>sämter.<br />

Ansprechpartner in den <strong>Landwirtschaft</strong>sämtern<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>samt Ansprechpartner Tel.-Nr.<br />

Bad Frankenhausen Frau Bretfeld 034671 69114<br />

Bad Salzungen Herr Eisenberg 03691 258187<br />

Hildburghausen Frau Hartmann 03685 780137<br />

Leinefelde Herr Eiselt 03605 556250<br />

Rudolstadt Frau Aschenbach 03672 3051318<br />

Sömmerda Frau Jäschke 03634 359124<br />

Zeulenroda Frau Berger 036628 67176<br />

Adresse: <strong>Thüringer</strong> <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Referat Pß anzenschutz<br />

Kühnhäuser Straße 101, 99189 Erfurt-Kühnhausen<br />

Ansprechpartner: Rita Dehne<br />

Telefon: 0361 55068-122, Telefax: 0361 55068-140<br />

e-Mail: r.dehne@kuehnhausen.tll.de<br />

Jena, August 2008<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />

www.tll.de/ainfo<br />

Rechtliche Regelungen<br />

<strong>Thüringer</strong> Ministerium<br />

<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz<br />

und Umwelt<br />

<strong>Thüringer</strong> <strong>Landesanstalt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

zum Verhalten bei Bienenschäden<br />

durch Pß anzenschutzmittel<br />

Die Honigbiene sowie andere Bienen und Insekten sind aufgrund ihrer Bestäubungsleistungen<br />

von hohem ökologischen und ökonomischen Wert <strong>für</strong> blühende Pß anzen. Eine<br />

besonders große Bedeutung kommt der Honigbiene bei der Bestäubung der zahlreichen<br />

Kulturpß anzen in <strong>Landwirtschaft</strong> und Gartenbau zu.<br />

In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen ist der Einsatz von chemischen Pß anzenschutzmitteln<br />

(PSM) im Rahmen von Pß anzenschutzmaßnahmen oftmals unverzichtbar.<br />

Das Gesetz zum Schutz der Kulturpß anzen (Pß anzenschutzgesetz) regelt grundsätzlich<br />

den Umgang mit Pß anzenschutzmitteln. Zusätzlich wurde zum Schutz der Bienen die<br />

Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pß anzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)<br />

erlassen.<br />

Im Rahmen der Zulassung werden PSM auf mögliche Auswirkungen auf Bienen untersucht.<br />

Der Beurteilung der Gefährlichkeit <strong>für</strong> Bienen liegen entsprechende Ergebnisse aus<br />

Labor-, Zelt- und Freilandversuchen zu Grunde. Entsprechend des ermittelten Gefährdungspotenzials<br />

erfolgt eine Einstufung der PSM in vier verschiedene Kategorien:<br />

Kategorie Bedeutung<br />

B1 bienengefährlich<br />

B2 bienengefährlich, außer bei der Anwendung in der Zeit nach dem Ende des täglichen Bienenß<br />

uges bis 23:00 Uhr in dem zu behandelnden Bestand<br />

B3 aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen<br />

nicht gefährdet<br />

B4 nicht bienengefährlich


Diese Einstufung regelt in Verbindung mit der Bienenschutzverordnung die Anwendung<br />

von PSM in blühenden bzw. von Bienen beß ogenen Pß anzenbeständen (z. B. infolge von<br />

Honigtaubildung durch Blattläuse).<br />

Nicht bienengefährliche PSM (B4) dürfen in blühende Pß anzenbestände gespritzt werden.<br />

Wichtig: Die B4-Einstufung gilt aber nur bis zu der jeweils zugelassenen maximalen<br />

Aufwandmenge des PSM und kann sich bei Verwendung bestimmter Tankmischungspartner<br />

auch ändern.<br />

Bei bienengefährlichen PSM (B1, B2) gibt es erhebliche<br />

Auß agen bei der Anwendung, unabhängig von<br />

Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt,<br />

Lohnunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner).<br />

So dürfen u. a. weder blühende noch von Bienen<br />

beß ogene Kulturen mit bienengefährlichen PSM behandelt<br />

werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> alle anderen Pß anzen,<br />

die sich in bzw. am Rande der zu behandelnden<br />

Kultur beÞ nden (z. B. Unkräuter). Ebenso dürfen<br />

bienengefährliche PSM im Umkreis von Bienenvölkern<br />

(60 m) während des täglichen Bienenß uges nur<br />

mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden.<br />

PSM der Kategorie B2 gelten grundsätzlich als bienengefährlich. Allerdings werden Bienen<br />

bei der Anwendung in der Zeit nach dem täglichen Bienenß ug bis 23:00 Uhr nicht geschädigt.<br />

Bei diesem Anwendungszeitpunkt stellt das Mittel <strong>für</strong> Bienen am nächsten Tag<br />

(Spritzbelag angetrocknet) keine Gefahr mehr dar.<br />

Bei PSM der Kategorie B3 kommen die Bienen aufgrund der durch die Zulassung festgelegten<br />

Anwendungen nicht in direkten Kontakt mit dem PSM (z. B. bei der Verwendung<br />

als Beizmittel) und dadurch wird eine Gefährdung vermieden.<br />

Erkennen von Bienenvergiftungen<br />

Blühendes Ackerstiefmütterchen:<br />

Keine bienengefährlichen PSM einsetzen!<br />

Je nach Intensität der Einwirkung von bienengefährlichen Mitteln (z. B. Biozide, PSM, Giftstoffe)<br />

können unterschiedliche Effekte bei Honigbienen entstehen.<br />

Akute Schädigungen der Bienen durch Vergiftung lassen sich vor allem an folgenden Merkmalen<br />

erkennen:<br />

• die Völker haben keine oder nur noch wenige Flugbienen,<br />

• der Boden vor den Fluglöchern ist übersät mit toten sowie krabbelnden oder kreiselnden<br />

Bienen und<br />

• in der Beute beÞ nden sich abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen.<br />

Tragen die Bienen Pollenhöschen, so kann eine Vergiftung durch mit PSM behandelte Blüten<br />

die Ursache sein. Die Farbe und Art der eingesammelten Pollen gibt Hinweise auf die<br />

Trachtquelle und Pß anzenart im Flugkreis. Frische Fahrspuren im betreffenden Gebiet und<br />

typischer Spritzmittelgeruch erhärten den Verdacht.<br />

Haben die vergifteten Bienen keine Pollenhöschen, so sind Vergiftungen durch belastetes<br />

Wasser oder Honigtau denkbar, hier insbesondere von Kartoffel- und Getreidebeständen.<br />

Verhalten bei Bienenschäden durch PSM<br />

Die Anwendung zugelassener Pß anzenschutzmittel in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen<br />

Kulturen muss streng nach dem Pß anzenschutzgesetz sowie entsprechenden<br />

Verordnungen inklusive der Bienenschutz-Verordnung erfolgen. Obwohl die Bienenschutz-<br />

Verordnung und die damit geregelte Anwendung der Pß anzenschutzmittel einen hohen<br />

Schutz der Bienen sichert, kann es aus vielerlei Gründen doch zu Schäden an Bienen kommen.<br />

Bei den häuÞ gsten zu verzeichnenden Fehlern handelt es sich um:<br />

• Frevel,<br />

• zu hohe Dosierungen,<br />

• Tankmischungen von mehreren PSM (z. B. Mischungen von Fungiziden zur Bekämpfung<br />

von Pilzen und Insektiziden zur Bekämpfung von Insekten) sowie<br />

• die Anwendung von bienengefährlichen Präparaten in Kulturen, die zwar nicht blühen,<br />

aber von Bienen beß ogen werden.<br />

Im Fall der Vermutung von Bienenschäden durch den Einsatz von PSM sollte umgehend<br />

(möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens) Probenmaterial<br />

(tote Bienen und vermeintlich behandeltes Pß anzenmaterial sowie ggf. eine Probe des verwendeten<br />

PSM) an die zuständige Behörde <strong>für</strong> die Bearbeitung von Bienenschäden durch<br />

PSM gesendet werden:<br />

Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut <strong>für</strong> Kulturpß anzen<br />

Untersuchungsstelle <strong>für</strong> Bienenvergiftungen<br />

Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig<br />

Telefon: 0531 299-4525, Telefax: 0531 299-3008<br />

An die Probenahme sind folgende Anforderungen geknüpft:<br />

• Information der Imkerschaft, des zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samtes (Pß anzenschutzdienst)<br />

und ggf. der Polizei<br />

• Entnahme von Probenmaterial unter Anwesenheit des genannten Personenkreises<br />

• Umfang der Probe:<br />

Bienen: ca. 1 000 tote Bienen (Gewicht ca. 100 g, entspricht ungefähr dem Volumen<br />

eines Honigglases); möglichst Verunreinigungen mit Erde, Gras etc. vermeiden<br />

Pß anzenprobe: mindestens 100 g Pß anzenmaterial (Blüten und Blätter) von den behandelten<br />

Pß anzen<br />

PSM: bruchsicher verpacken und getrennt von Bienen- und Pß anzenprobe versenden<br />

• Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen ausfüllen und dem Probenmaterial<br />

beifügen. Antragsformulare sind erhältlich beim Imkerverband, dem zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />

oder beim JKI im Internet unter www.jki.bund.de. Je eine Kopie des Antrages<br />

erhält das <strong>Landwirtschaft</strong>samt, der zuständige Landesimkerverband und die Versichsicherung.<br />

Alle geeigneten Proben werden im JKI zunächst im Biotest (Mückenlarven-Test) untersucht.<br />

Chemische Untersuchungen erfolgen in der Regel nur dann, wenn zu einem Schadensfall<br />

wenigstens je eine ausreichende Bienen- und Pß anzenprobe eingeschickt sowie im Biotest<br />

bei Bienen- und Pß anzenproben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!