Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
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Empfehlung<br />
Oftmals sind Völkerverluste nicht auf chemische Giftstoffe zurückzuführen. Deshalb sollte<br />
man vor der Erteilung von Untersuchungsaufträgen weitere mögliche Ursachen abklären<br />
(z. B. Befall mit Varroamilben, Auswirkung von Varroa-Bekämpfungsmitteln, Vorhandensein<br />
von Krankheiten im Volk). Weiterhin haben Routineuntersuchungen und gezielte Versuche<br />
belegt, dass die Pollenversorgung der Bienen bzw. der Bienenvölker einen erheblichen<br />
Einß uss auf die EmpÞ ndlichkeit der Bienen hat. Bei guter Pollen- und damit Proteinversorgung<br />
ist die Physiologie des Körpers gegenüber Krankheiten und Schadstoffen<br />
besser geschützt als bei entsprechendem Mangel.<br />
Landwirte, Gärtner und Imker sind aufs Engste über die Honigbienen miteinander verknüpft.<br />
Die konsequente Einhaltung der Bienenschutz-Verordnung, der Gebrauchsanleitung<br />
und der „Guten fachlichen Praxis“ bei der Anwendung von PSM garantiert ein hohes<br />
Schutzniveau <strong>für</strong> Bienen. Wichtig ist aber auch die gegenseitige Information über durchzuführende<br />
PSM-Anwendungen und zu Standplätzen von Bienenvölkern. Die ständige<br />
Kommunikation und auch Akzeptanz aller Beteiligten trägt zur Verhinderung von Bienenschäden<br />
maßgeblich bei.<br />
Weitere Auskünfte erteilen die <strong>Landwirtschaft</strong>sämter.<br />
Ansprechpartner in den <strong>Landwirtschaft</strong>sämtern<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>samt Ansprechpartner Tel.-Nr.<br />
Bad Frankenhausen Frau Bretfeld 034671 69114<br />
Bad Salzungen Herr Eisenberg 03691 258187<br />
Hildburghausen Frau Hartmann 03685 780137<br />
Leinefelde Herr Eiselt 03605 556250<br />
Rudolstadt Frau Aschenbach 03672 3051318<br />
Sömmerda Frau Jäschke 03634 359124<br />
Zeulenroda Frau Berger 036628 67176<br />
Adresse: <strong>Thüringer</strong> <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Referat Pß anzenschutz<br />
Kühnhäuser Straße 101, 99189 Erfurt-Kühnhausen<br />
Ansprechpartner: Rita Dehne<br />
Telefon: 0361 55068-122, Telefax: 0361 55068-140<br />
e-Mail: r.dehne@kuehnhausen.tll.de<br />
Jena, August 2008<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />
www.tll.de/ainfo<br />
Rechtliche Regelungen<br />
<strong>Thüringer</strong> Ministerium<br />
<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz<br />
und Umwelt<br />
<strong>Thüringer</strong> <strong>Landesanstalt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
zum Verhalten bei Bienenschäden<br />
durch Pß anzenschutzmittel<br />
Die Honigbiene sowie andere Bienen und Insekten sind aufgrund ihrer Bestäubungsleistungen<br />
von hohem ökologischen und ökonomischen Wert <strong>für</strong> blühende Pß anzen. Eine<br />
besonders große Bedeutung kommt der Honigbiene bei der Bestäubung der zahlreichen<br />
Kulturpß anzen in <strong>Landwirtschaft</strong> und Gartenbau zu.<br />
In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen ist der Einsatz von chemischen Pß anzenschutzmitteln<br />
(PSM) im Rahmen von Pß anzenschutzmaßnahmen oftmals unverzichtbar.<br />
Das Gesetz zum Schutz der Kulturpß anzen (Pß anzenschutzgesetz) regelt grundsätzlich<br />
den Umgang mit Pß anzenschutzmitteln. Zusätzlich wurde zum Schutz der Bienen die<br />
Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pß anzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)<br />
erlassen.<br />
Im Rahmen der Zulassung werden PSM auf mögliche Auswirkungen auf Bienen untersucht.<br />
Der Beurteilung der Gefährlichkeit <strong>für</strong> Bienen liegen entsprechende Ergebnisse aus<br />
Labor-, Zelt- und Freilandversuchen zu Grunde. Entsprechend des ermittelten Gefährdungspotenzials<br />
erfolgt eine Einstufung der PSM in vier verschiedene Kategorien:<br />
Kategorie Bedeutung<br />
B1 bienengefährlich<br />
B2 bienengefährlich, außer bei der Anwendung in der Zeit nach dem Ende des täglichen Bienenß<br />
uges bis 23:00 Uhr in dem zu behandelnden Bestand<br />
B3 aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen<br />
nicht gefährdet<br />
B4 nicht bienengefährlich
Diese Einstufung regelt in Verbindung mit der Bienenschutzverordnung die Anwendung<br />
von PSM in blühenden bzw. von Bienen beß ogenen Pß anzenbeständen (z. B. infolge von<br />
Honigtaubildung durch Blattläuse).<br />
Nicht bienengefährliche PSM (B4) dürfen in blühende Pß anzenbestände gespritzt werden.<br />
Wichtig: Die B4-Einstufung gilt aber nur bis zu der jeweils zugelassenen maximalen<br />
Aufwandmenge des PSM und kann sich bei Verwendung bestimmter Tankmischungspartner<br />
auch ändern.<br />
Bei bienengefährlichen PSM (B1, B2) gibt es erhebliche<br />
Auß agen bei der Anwendung, unabhängig von<br />
Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt,<br />
Lohnunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner).<br />
So dürfen u. a. weder blühende noch von Bienen<br />
beß ogene Kulturen mit bienengefährlichen PSM behandelt<br />
werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> alle anderen Pß anzen,<br />
die sich in bzw. am Rande der zu behandelnden<br />
Kultur beÞ nden (z. B. Unkräuter). Ebenso dürfen<br />
bienengefährliche PSM im Umkreis von Bienenvölkern<br />
(60 m) während des täglichen Bienenß uges nur<br />
mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden.<br />
PSM der Kategorie B2 gelten grundsätzlich als bienengefährlich. Allerdings werden Bienen<br />
bei der Anwendung in der Zeit nach dem täglichen Bienenß ug bis 23:00 Uhr nicht geschädigt.<br />
Bei diesem Anwendungszeitpunkt stellt das Mittel <strong>für</strong> Bienen am nächsten Tag<br />
(Spritzbelag angetrocknet) keine Gefahr mehr dar.<br />
Bei PSM der Kategorie B3 kommen die Bienen aufgrund der durch die Zulassung festgelegten<br />
Anwendungen nicht in direkten Kontakt mit dem PSM (z. B. bei der Verwendung<br />
als Beizmittel) und dadurch wird eine Gefährdung vermieden.<br />
Erkennen von Bienenvergiftungen<br />
Blühendes Ackerstiefmütterchen:<br />
Keine bienengefährlichen PSM einsetzen!<br />
Je nach Intensität der Einwirkung von bienengefährlichen Mitteln (z. B. Biozide, PSM, Giftstoffe)<br />
können unterschiedliche Effekte bei Honigbienen entstehen.<br />
Akute Schädigungen der Bienen durch Vergiftung lassen sich vor allem an folgenden Merkmalen<br />
erkennen:<br />
• die Völker haben keine oder nur noch wenige Flugbienen,<br />
• der Boden vor den Fluglöchern ist übersät mit toten sowie krabbelnden oder kreiselnden<br />
Bienen und<br />
• in der Beute beÞ nden sich abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen.<br />
Tragen die Bienen Pollenhöschen, so kann eine Vergiftung durch mit PSM behandelte Blüten<br />
die Ursache sein. Die Farbe und Art der eingesammelten Pollen gibt Hinweise auf die<br />
Trachtquelle und Pß anzenart im Flugkreis. Frische Fahrspuren im betreffenden Gebiet und<br />
typischer Spritzmittelgeruch erhärten den Verdacht.<br />
Haben die vergifteten Bienen keine Pollenhöschen, so sind Vergiftungen durch belastetes<br />
Wasser oder Honigtau denkbar, hier insbesondere von Kartoffel- und Getreidebeständen.<br />
Verhalten bei Bienenschäden durch PSM<br />
Die Anwendung zugelassener Pß anzenschutzmittel in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen<br />
Kulturen muss streng nach dem Pß anzenschutzgesetz sowie entsprechenden<br />
Verordnungen inklusive der Bienenschutz-Verordnung erfolgen. Obwohl die Bienenschutz-<br />
Verordnung und die damit geregelte Anwendung der Pß anzenschutzmittel einen hohen<br />
Schutz der Bienen sichert, kann es aus vielerlei Gründen doch zu Schäden an Bienen kommen.<br />
Bei den häuÞ gsten zu verzeichnenden Fehlern handelt es sich um:<br />
• Frevel,<br />
• zu hohe Dosierungen,<br />
• Tankmischungen von mehreren PSM (z. B. Mischungen von Fungiziden zur Bekämpfung<br />
von Pilzen und Insektiziden zur Bekämpfung von Insekten) sowie<br />
• die Anwendung von bienengefährlichen Präparaten in Kulturen, die zwar nicht blühen,<br />
aber von Bienen beß ogen werden.<br />
Im Fall der Vermutung von Bienenschäden durch den Einsatz von PSM sollte umgehend<br />
(möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens) Probenmaterial<br />
(tote Bienen und vermeintlich behandeltes Pß anzenmaterial sowie ggf. eine Probe des verwendeten<br />
PSM) an die zuständige Behörde <strong>für</strong> die Bearbeitung von Bienenschäden durch<br />
PSM gesendet werden:<br />
Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut <strong>für</strong> Kulturpß anzen<br />
Untersuchungsstelle <strong>für</strong> Bienenvergiftungen<br />
Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig<br />
Telefon: 0531 299-4525, Telefax: 0531 299-3008<br />
An die Probenahme sind folgende Anforderungen geknüpft:<br />
• Information der Imkerschaft, des zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samtes (Pß anzenschutzdienst)<br />
und ggf. der Polizei<br />
• Entnahme von Probenmaterial unter Anwesenheit des genannten Personenkreises<br />
• Umfang der Probe:<br />
Bienen: ca. 1 000 tote Bienen (Gewicht ca. 100 g, entspricht ungefähr dem Volumen<br />
eines Honigglases); möglichst Verunreinigungen mit Erde, Gras etc. vermeiden<br />
Pß anzenprobe: mindestens 100 g Pß anzenmaterial (Blüten und Blätter) von den behandelten<br />
Pß anzen<br />
PSM: bruchsicher verpacken und getrennt von Bienen- und Pß anzenprobe versenden<br />
• Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen ausfüllen und dem Probenmaterial<br />
beifügen. Antragsformulare sind erhältlich beim Imkerverband, dem zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />
oder beim JKI im Internet unter www.jki.bund.de. Je eine Kopie des Antrages<br />
erhält das <strong>Landwirtschaft</strong>samt, der zuständige Landesimkerverband und die Versichsicherung.<br />
Alle geeigneten Proben werden im JKI zunächst im Biotest (Mückenlarven-Test) untersucht.<br />
Chemische Untersuchungen erfolgen in der Regel nur dann, wenn zu einem Schadensfall<br />
wenigstens je eine ausreichende Bienen- und Pß anzenprobe eingeschickt sowie im Biotest<br />
bei Bienen- und Pß anzenproben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.