Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
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Diese Einstufung regelt in Verbindung mit der Bienenschutzverordnung die Anwendung<br />
von PSM in blühenden bzw. von Bienen beß ogenen Pß anzenbeständen (z. B. infolge von<br />
Honigtaubildung durch Blattläuse).<br />
Nicht bienengefährliche PSM (B4) dürfen in blühende Pß anzenbestände gespritzt werden.<br />
Wichtig: Die B4-Einstufung gilt aber nur bis zu der jeweils zugelassenen maximalen<br />
Aufwandmenge des PSM und kann sich bei Verwendung bestimmter Tankmischungspartner<br />
auch ändern.<br />
Bei bienengefährlichen PSM (B1, B2) gibt es erhebliche<br />
Auß agen bei der Anwendung, unabhängig von<br />
Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt,<br />
Lohnunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner).<br />
So dürfen u. a. weder blühende noch von Bienen<br />
beß ogene Kulturen mit bienengefährlichen PSM behandelt<br />
werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> alle anderen Pß anzen,<br />
die sich in bzw. am Rande der zu behandelnden<br />
Kultur beÞ nden (z. B. Unkräuter). Ebenso dürfen<br />
bienengefährliche PSM im Umkreis von Bienenvölkern<br />
(60 m) während des täglichen Bienenß uges nur<br />
mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden.<br />
PSM der Kategorie B2 gelten grundsätzlich als bienengefährlich. Allerdings werden Bienen<br />
bei der Anwendung in der Zeit nach dem täglichen Bienenß ug bis 23:00 Uhr nicht geschädigt.<br />
Bei diesem Anwendungszeitpunkt stellt das Mittel <strong>für</strong> Bienen am nächsten Tag<br />
(Spritzbelag angetrocknet) keine Gefahr mehr dar.<br />
Bei PSM der Kategorie B3 kommen die Bienen aufgrund der durch die Zulassung festgelegten<br />
Anwendungen nicht in direkten Kontakt mit dem PSM (z. B. bei der Verwendung<br />
als Beizmittel) und dadurch wird eine Gefährdung vermieden.<br />
Erkennen von Bienenvergiftungen<br />
Blühendes Ackerstiefmütterchen:<br />
Keine bienengefährlichen PSM einsetzen!<br />
Je nach Intensität der Einwirkung von bienengefährlichen Mitteln (z. B. Biozide, PSM, Giftstoffe)<br />
können unterschiedliche Effekte bei Honigbienen entstehen.<br />
Akute Schädigungen der Bienen durch Vergiftung lassen sich vor allem an folgenden Merkmalen<br />
erkennen:<br />
• die Völker haben keine oder nur noch wenige Flugbienen,<br />
• der Boden vor den Fluglöchern ist übersät mit toten sowie krabbelnden oder kreiselnden<br />
Bienen und<br />
• in der Beute beÞ nden sich abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen.<br />
Tragen die Bienen Pollenhöschen, so kann eine Vergiftung durch mit PSM behandelte Blüten<br />
die Ursache sein. Die Farbe und Art der eingesammelten Pollen gibt Hinweise auf die<br />
Trachtquelle und Pß anzenart im Flugkreis. Frische Fahrspuren im betreffenden Gebiet und<br />
typischer Spritzmittelgeruch erhärten den Verdacht.<br />
Haben die vergifteten Bienen keine Pollenhöschen, so sind Vergiftungen durch belastetes<br />
Wasser oder Honigtau denkbar, hier insbesondere von Kartoffel- und Getreidebeständen.<br />
Verhalten bei Bienenschäden durch PSM<br />
Die Anwendung zugelassener Pß anzenschutzmittel in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen<br />
Kulturen muss streng nach dem Pß anzenschutzgesetz sowie entsprechenden<br />
Verordnungen inklusive der Bienenschutz-Verordnung erfolgen. Obwohl die Bienenschutz-<br />
Verordnung und die damit geregelte Anwendung der Pß anzenschutzmittel einen hohen<br />
Schutz der Bienen sichert, kann es aus vielerlei Gründen doch zu Schäden an Bienen kommen.<br />
Bei den häuÞ gsten zu verzeichnenden Fehlern handelt es sich um:<br />
• Frevel,<br />
• zu hohe Dosierungen,<br />
• Tankmischungen von mehreren PSM (z. B. Mischungen von Fungiziden zur Bekämpfung<br />
von Pilzen und Insektiziden zur Bekämpfung von Insekten) sowie<br />
• die Anwendung von bienengefährlichen Präparaten in Kulturen, die zwar nicht blühen,<br />
aber von Bienen beß ogen werden.<br />
Im Fall der Vermutung von Bienenschäden durch den Einsatz von PSM sollte umgehend<br />
(möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens) Probenmaterial<br />
(tote Bienen und vermeintlich behandeltes Pß anzenmaterial sowie ggf. eine Probe des verwendeten<br />
PSM) an die zuständige Behörde <strong>für</strong> die Bearbeitung von Bienenschäden durch<br />
PSM gesendet werden:<br />
Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut <strong>für</strong> Kulturpß anzen<br />
Untersuchungsstelle <strong>für</strong> Bienenvergiftungen<br />
Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig<br />
Telefon: 0531 299-4525, Telefax: 0531 299-3008<br />
An die Probenahme sind folgende Anforderungen geknüpft:<br />
• Information der Imkerschaft, des zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samtes (Pß anzenschutzdienst)<br />
und ggf. der Polizei<br />
• Entnahme von Probenmaterial unter Anwesenheit des genannten Personenkreises<br />
• Umfang der Probe:<br />
Bienen: ca. 1 000 tote Bienen (Gewicht ca. 100 g, entspricht ungefähr dem Volumen<br />
eines Honigglases); möglichst Verunreinigungen mit Erde, Gras etc. vermeiden<br />
Pß anzenprobe: mindestens 100 g Pß anzenmaterial (Blüten und Blätter) von den behandelten<br />
Pß anzen<br />
PSM: bruchsicher verpacken und getrennt von Bienen- und Pß anzenprobe versenden<br />
• Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen ausfüllen und dem Probenmaterial<br />
beifügen. Antragsformulare sind erhältlich beim Imkerverband, dem zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />
oder beim JKI im Internet unter www.jki.bund.de. Je eine Kopie des Antrages<br />
erhält das <strong>Landwirtschaft</strong>samt, der zuständige Landesimkerverband und die Versichsicherung.<br />
Alle geeigneten Proben werden im JKI zunächst im Biotest (Mückenlarven-Test) untersucht.<br />
Chemische Untersuchungen erfolgen in der Regel nur dann, wenn zu einem Schadensfall<br />
wenigstens je eine ausreichende Bienen- und Pß anzenprobe eingeschickt sowie im Biotest<br />
bei Bienen- und Pß anzenproben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.