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Merkblatt - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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Diese Einstufung regelt in Verbindung mit der Bienenschutzverordnung die Anwendung<br />

von PSM in blühenden bzw. von Bienen beß ogenen Pß anzenbeständen (z. B. infolge von<br />

Honigtaubildung durch Blattläuse).<br />

Nicht bienengefährliche PSM (B4) dürfen in blühende Pß anzenbestände gespritzt werden.<br />

Wichtig: Die B4-Einstufung gilt aber nur bis zu der jeweils zugelassenen maximalen<br />

Aufwandmenge des PSM und kann sich bei Verwendung bestimmter Tankmischungspartner<br />

auch ändern.<br />

Bei bienengefährlichen PSM (B1, B2) gibt es erhebliche<br />

Auß agen bei der Anwendung, unabhängig von<br />

Eigentumsverhältnissen oder Betriebsgrößen (Landwirt,<br />

Lohnunternehmer, Gärtner oder Kleingärtner).<br />

So dürfen u. a. weder blühende noch von Bienen<br />

beß ogene Kulturen mit bienengefährlichen PSM behandelt<br />

werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> alle anderen Pß anzen,<br />

die sich in bzw. am Rande der zu behandelnden<br />

Kultur beÞ nden (z. B. Unkräuter). Ebenso dürfen<br />

bienengefährliche PSM im Umkreis von Bienenvölkern<br />

(60 m) während des täglichen Bienenß uges nur<br />

mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden.<br />

PSM der Kategorie B2 gelten grundsätzlich als bienengefährlich. Allerdings werden Bienen<br />

bei der Anwendung in der Zeit nach dem täglichen Bienenß ug bis 23:00 Uhr nicht geschädigt.<br />

Bei diesem Anwendungszeitpunkt stellt das Mittel <strong>für</strong> Bienen am nächsten Tag<br />

(Spritzbelag angetrocknet) keine Gefahr mehr dar.<br />

Bei PSM der Kategorie B3 kommen die Bienen aufgrund der durch die Zulassung festgelegten<br />

Anwendungen nicht in direkten Kontakt mit dem PSM (z. B. bei der Verwendung<br />

als Beizmittel) und dadurch wird eine Gefährdung vermieden.<br />

Erkennen von Bienenvergiftungen<br />

Blühendes Ackerstiefmütterchen:<br />

Keine bienengefährlichen PSM einsetzen!<br />

Je nach Intensität der Einwirkung von bienengefährlichen Mitteln (z. B. Biozide, PSM, Giftstoffe)<br />

können unterschiedliche Effekte bei Honigbienen entstehen.<br />

Akute Schädigungen der Bienen durch Vergiftung lassen sich vor allem an folgenden Merkmalen<br />

erkennen:<br />

• die Völker haben keine oder nur noch wenige Flugbienen,<br />

• der Boden vor den Fluglöchern ist übersät mit toten sowie krabbelnden oder kreiselnden<br />

Bienen und<br />

• in der Beute beÞ nden sich abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen.<br />

Tragen die Bienen Pollenhöschen, so kann eine Vergiftung durch mit PSM behandelte Blüten<br />

die Ursache sein. Die Farbe und Art der eingesammelten Pollen gibt Hinweise auf die<br />

Trachtquelle und Pß anzenart im Flugkreis. Frische Fahrspuren im betreffenden Gebiet und<br />

typischer Spritzmittelgeruch erhärten den Verdacht.<br />

Haben die vergifteten Bienen keine Pollenhöschen, so sind Vergiftungen durch belastetes<br />

Wasser oder Honigtau denkbar, hier insbesondere von Kartoffel- und Getreidebeständen.<br />

Verhalten bei Bienenschäden durch PSM<br />

Die Anwendung zugelassener Pß anzenschutzmittel in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen<br />

Kulturen muss streng nach dem Pß anzenschutzgesetz sowie entsprechenden<br />

Verordnungen inklusive der Bienenschutz-Verordnung erfolgen. Obwohl die Bienenschutz-<br />

Verordnung und die damit geregelte Anwendung der Pß anzenschutzmittel einen hohen<br />

Schutz der Bienen sichert, kann es aus vielerlei Gründen doch zu Schäden an Bienen kommen.<br />

Bei den häuÞ gsten zu verzeichnenden Fehlern handelt es sich um:<br />

• Frevel,<br />

• zu hohe Dosierungen,<br />

• Tankmischungen von mehreren PSM (z. B. Mischungen von Fungiziden zur Bekämpfung<br />

von Pilzen und Insektiziden zur Bekämpfung von Insekten) sowie<br />

• die Anwendung von bienengefährlichen Präparaten in Kulturen, die zwar nicht blühen,<br />

aber von Bienen beß ogen werden.<br />

Im Fall der Vermutung von Bienenschäden durch den Einsatz von PSM sollte umgehend<br />

(möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens) Probenmaterial<br />

(tote Bienen und vermeintlich behandeltes Pß anzenmaterial sowie ggf. eine Probe des verwendeten<br />

PSM) an die zuständige Behörde <strong>für</strong> die Bearbeitung von Bienenschäden durch<br />

PSM gesendet werden:<br />

Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut <strong>für</strong> Kulturpß anzen<br />

Untersuchungsstelle <strong>für</strong> Bienenvergiftungen<br />

Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig<br />

Telefon: 0531 299-4525, Telefax: 0531 299-3008<br />

An die Probenahme sind folgende Anforderungen geknüpft:<br />

• Information der Imkerschaft, des zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samtes (Pß anzenschutzdienst)<br />

und ggf. der Polizei<br />

• Entnahme von Probenmaterial unter Anwesenheit des genannten Personenkreises<br />

• Umfang der Probe:<br />

Bienen: ca. 1 000 tote Bienen (Gewicht ca. 100 g, entspricht ungefähr dem Volumen<br />

eines Honigglases); möglichst Verunreinigungen mit Erde, Gras etc. vermeiden<br />

Pß anzenprobe: mindestens 100 g Pß anzenmaterial (Blüten und Blätter) von den behandelten<br />

Pß anzen<br />

PSM: bruchsicher verpacken und getrennt von Bienen- und Pß anzenprobe versenden<br />

• Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen ausfüllen und dem Probenmaterial<br />

beifügen. Antragsformulare sind erhältlich beim Imkerverband, dem zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />

oder beim JKI im Internet unter www.jki.bund.de. Je eine Kopie des Antrages<br />

erhält das <strong>Landwirtschaft</strong>samt, der zuständige Landesimkerverband und die Versichsicherung.<br />

Alle geeigneten Proben werden im JKI zunächst im Biotest (Mückenlarven-Test) untersucht.<br />

Chemische Untersuchungen erfolgen in der Regel nur dann, wenn zu einem Schadensfall<br />

wenigstens je eine ausreichende Bienen- und Pß anzenprobe eingeschickt sowie im Biotest<br />

bei Bienen- und Pß anzenproben eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.

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