Amts - Wettringen
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Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst<br />
für das Jahr 2012<br />
Die Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst hat am 7. März 2012 die Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.<br />
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Landratsamt Ansbach ergab keine Beanstandungen (Schreiben vom<br />
30.03.2012 Az.941-10 SG 22). Die Haushaltssatzung 2012 wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.9<br />
Abs.9 BaySchFG i. V. m. Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 ff KommZG sowie Art. 65 Abs. 3 GO).<br />
Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche lang öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst,<br />
Anton-Roth-Weg 9, OG/ Zimmer 010, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. mit Art. 40 ff des Gesetzes<br />
über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband<br />
Schillingsfürst folgende<br />
Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 716.000,00 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 165.000,00 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen.<br />
§ 4<br />
A) Schulverbandsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 466.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl<br />
der Grund- und Mittelschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
01.Oktober 2011 auf 429 Verbandsschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.086,247 € festgesetzt.<br />
B) Investitionsumlage<br />
1. Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 128.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Grund- und Mittelschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).<br />
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die durchschnittliche Schülerzahl von den Jahren 2007 bis<br />
2011 mit 481,00 Verbandsschüler festgesetzt (01.10.2007 = 538 / 01.10.2008 = 502 / 01.10.2009 = 481 /<br />
01.10.2010 = 455 / 01.10.2011 = 429)<br />
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 266,1123 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
200.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2012 in Kraft.<br />
Schillingsfürst, 19. April 2012-04-29 Schulverband Schillingsfürst<br />
gez. Schott<br />
1. Vorsitzender