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Amts - Wettringen

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Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst<br />

für das Jahr 2012<br />

Die Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst hat am 7. März 2012 die Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.<br />

Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Landratsamt Ansbach ergab keine Beanstandungen (Schreiben vom<br />

30.03.2012 Az.941-10 SG 22). Die Haushaltssatzung 2012 wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.9<br />

Abs.9 BaySchFG i. V. m. Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 ff KommZG sowie Art. 65 Abs. 3 GO).<br />

Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche lang öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst,<br />

Anton-Roth-Weg 9, OG/ Zimmer 010, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. mit Art. 40 ff des Gesetzes<br />

über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband<br />

Schillingsfürst folgende<br />

Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 716.000,00 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 165.000,00 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen.<br />

§ 4<br />

A) Schulverbandsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 466.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl<br />

der Grund- und Mittelschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).<br />

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

01.Oktober 2011 auf 429 Verbandsschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.086,247 € festgesetzt.<br />

B) Investitionsumlage<br />

1. Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 128.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Grund- und Mittelschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).<br />

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die durchschnittliche Schülerzahl von den Jahren 2007 bis<br />

2011 mit 481,00 Verbandsschüler festgesetzt (01.10.2007 = 538 / 01.10.2008 = 502 / 01.10.2009 = 481 /<br />

01.10.2010 = 455 / 01.10.2011 = 429)<br />

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 266,1123 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

200.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2012 in Kraft.<br />

Schillingsfürst, 19. April 2012-04-29 Schulverband Schillingsfürst<br />

gez. Schott<br />

1. Vorsitzender

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