S tadt D rebkau
S tadt D rebkau
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Jahrgang 8<br />
DREBKAUER<br />
AMTSBLATT<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Amtsblatt für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, D<strong>rebkau</strong>, Greifenhain,<br />
Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- Wahl des Landrates am 10.01.2010 (evtl.<br />
Stichwahl am 24.01.2010) – Besetzung der<br />
Wahlvorstände<br />
- Beschlüsse der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> / des Hauptausschusses der<br />
S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- Satzung über die Sicherung und Nutzung von<br />
öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
(Archivsatzung)<br />
- Einladung zur 13. ordentlichen Sitzung der<br />
S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> am 01.12.2009<br />
Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />
Ortsteil Domsdorf<br />
- Einladung zur Ortsteilversammlung des<br />
Ortsteiles Domsdorf am 08.12.2009<br />
Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />
Ortsteil D<strong>rebkau</strong><br />
- Einladung zur 10. ordentlichen Sitzung des<br />
Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> am 10.12.2009<br />
Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />
Ortsteil Greifenhain<br />
- Einladung zur 9. ordentlichen Sitzung des<br />
Ortsbeirates Greifenhain am 07.12.2009<br />
IMPRESSUM<br />
Samstag, den 21. November 2009 Nummer 24/2009<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
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Seite 3<br />
Seite 3<br />
Seite 6<br />
Seite 7<br />
Seite 8<br />
Seite 8<br />
Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />
Ortsteil Kausche<br />
- Einladung zur 7. ordentlichen Sitzung des<br />
Ortsbeirates Kausche am 25.11.2009<br />
Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />
Ortsteil Schorbus<br />
- Einladung zur 6. ordentlichen Sitzung des<br />
Ortsbeirates Schorbus am 27.11.2009<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Mitteilungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- Für den Notfall vorgesorgt?<br />
- Mitteilung des Fundbüros<br />
- Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> vom 23.11.2009 bis 04.12.2009<br />
- Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />
Mitteilungen des OT Schorbus<br />
- Alleenbepflanzung in Brandenburg<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
- Entscheidung des Bundessozialgerichtes Zur<br />
Zahlung von Bestattungskosten – Information<br />
für Leistungsempfänger SGB II<br />
Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues Haus in<br />
Leuthen<br />
Das D<strong>rebkau</strong>er Amtsblatt erscheint 14-tägig, jeweils in den ungeraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> mit ihren<br />
Ortsteilen Casel, Domsdorf, D<strong>rebkau</strong>, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch verteilt.<br />
- Herausgeber: Der Bürgermeister der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, Harald Altekrüger, Spremberger Straße 61, 03116 D<strong>rebkau</strong>, Telefon (035602) 562-0<br />
- Druck und Verlag: Druckerei Greschow, Kochstraße 23, 03119 Welzow, Telefon (035751) 2 70 83, Fax (35751) 2 70 82, www.druckerei-greschow.de<br />
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Seite 10<br />
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Seite 11<br />
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Seite 12<br />
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D<strong>rebkau</strong> - 2 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
Wahl des Landrates am 10.01.2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) –<br />
Besetzung der Wahlvorstände<br />
A u f r u f<br />
an alle Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
Am 10. Januar 2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) findet im<br />
Landkreis Spree- Neiße die Wahl des Landrates statt.<br />
Gemäß § 5 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung<br />
(BbgKWahlV) vom 4. Februar 2008 (GVBl.II/ 08<br />
[Nr. 04] S. 39) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> vertretenen Parteien, politische Vereinigungen und<br />
Wählergruppen auf, bis zum<br />
04.12.2009<br />
wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände<br />
vorzuschlagen.<br />
Es werden für dieses Ehrenamt im gesamten Gemeindegebiet<br />
ca. 66 Personen benötigt. Der Einsatz erfolgt in den Wahllokalen<br />
der jeweiligen Ortsteile.<br />
Vorsorglich weise ich hiermit auf die Beachtung des § 83,<br />
Absätze 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />
(BbgKWahlG) hin, die nachfolgend im Wortlaut folgen.<br />
§ 83<br />
Absatz 4<br />
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.<br />
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende<br />
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht<br />
Wahlleiter oder deren Stellvertreter sein und keine ehrenamtliche<br />
Tätigkeit nach Absatz1 Satz1 * ausüben. Wahlleiter oder<br />
deren Stellvertreter scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung<br />
zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag (§ 28 Abs.5 oder<br />
§ 70 Abs.3) oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag<br />
als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson<br />
aus ihrem Amt aus. Satz 3 gilt für die Beisitzer<br />
der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände<br />
entsprechend.<br />
Absatz 5<br />
Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Absatz 1<br />
Satz 1* dürfen insbesondere ablehnen<br />
1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des<br />
Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung<br />
und der Landesregierung ,<br />
2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit<br />
dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der<br />
öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,<br />
3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet<br />
haben,<br />
4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />
ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des<br />
Amtes in besonderem Maße erschwert<br />
5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />
sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder<br />
wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß<br />
zu führen sowie<br />
6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden<br />
Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.<br />
* Absatz 1<br />
Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der<br />
Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur<br />
Übernahme dieser Ehrenämter ist vorbehaltlich der Absätze 4<br />
und 5 jede wahlberechtigte Person verpflichtet.<br />
______________________________________________________<br />
A u f r u f<br />
an alle Bürgerinnen und Bürger<br />
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls<br />
die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitwirkung in den<br />
Wahlvorständen.<br />
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bereit erklären, dieses<br />
Ehrenamt für den Wahltag anzunehmen.<br />
Bitte melden Sie sich bei Frau Muth (Tel.: 035602- 562-20;<br />
muth@d<strong>rebkau</strong>.de )!<br />
D<strong>rebkau</strong>, den 09.11.2009<br />
Altekrüger<br />
Bürgermeister
Nr. 24/2009<br />
Beschlüsse der<br />
S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong><br />
Sitzung am:/<br />
Beschluss-Nr.<br />
Öffentliche Sitzung<br />
27.10.2009<br />
56/2009 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />
für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>; Entwurfs- und<br />
Offenlagebeschluss<br />
- abgelehnt -<br />
57/2009 Förmliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf<br />
im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen<br />
Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ der<br />
Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-<br />
Spreewald – Stellungnahme der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- angenommen -<br />
58/2009 Satzung über die Sicherung und Nutzung von<br />
öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
(Archivsatzung)<br />
- angenommen -<br />
10.11.2009<br />
59/2009 Auftragsvergabe; Um- und Ausbau Schule<br />
D<strong>rebkau</strong>; Los 3.1: Innenausbau Altbau<br />
- angenommen -<br />
Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes<br />
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I. S.<br />
286) in der derzeitigen gültigen Fassung und § 16 des<br />
Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem<br />
Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches<br />
Archivgesetz) vom 07.04.1994 (GVBl. I. S. 99) hat die<br />
S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> in Ihrer<br />
Sitzung vom 27.10.2009 folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1 Rechtsstellung und Zuständigkeit<br />
(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv D<strong>rebkau</strong> (im Folgenden S<strong>tadt</strong>archiv) ist<br />
eine von der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> getragene öffentliche<br />
Einrichtung.<br />
(2) Diese Satzung regelt die Sicherung und Nutzung des kommunalen<br />
Archivgutes der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Kommunales Archivgut sind alle archivwürdigen<br />
Unterlagen, die bei der Verwaltung der S<strong>tadt</strong>, bei kommunalen<br />
Eigenbetrieben, bei juristischen Personen des<br />
öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
unterstehen, sowie bei deren Rechts- und<br />
Funktionsvorgängern entstanden sind und zur dauernden<br />
Aufbewahrung dem S<strong>tadt</strong>archiv überlassen werden.<br />
Kommunales Archivgut sind auch archivwürdige<br />
Unterlagen, die das S<strong>tadt</strong>archiv zur Ergänzung seines<br />
Archivgutes erwirbt und übernimmt.<br />
- 3 - D<strong>rebkau</strong><br />
60/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus Schorbus;<br />
Los 1: Abbruch<br />
- angenommen -<br />
61/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus<br />
Schorbus; Los 2: Bauleistungen<br />
- angenommen -<br />
62/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus<br />
Schorbus; Los 3: Dachdecker<br />
- angenommen -<br />
Beschlüsse des Hauptausschusses der<br />
S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong><br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
10.11.2009<br />
60/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
-angenommen-<br />
61/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- angenommen -<br />
62/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- angenommen -<br />
63/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
- angenommen -<br />
gez. Altekrüger<br />
Bürgermeister<br />
Satzung über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
(Archivsatzung)<br />
(2) Als anbietungspflichtige Stellen werden die<br />
Verwaltungseinrichtungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, deren kommunale<br />
Eigenbetriebe und juristische Personen des öffentlichen<br />
Rechts, die deren Aufsicht unterstehen, bezeichnet.<br />
(3) Unterlagen sind insbesondere Akten, Amtsbücher,<br />
Urkunden, Handschriften und andere Schriftstücke,<br />
Dateien, amtliche Druckschriften, Pläne, Karten, Siegel,<br />
Petschafte, Bild-, Film-, Tondokumente, maschinenlesbare<br />
sowie sonstige Informationsträger einschließlich der zu<br />
ihrer Auswertung, Sicherung und Nutzung erforderlichen<br />
Hilfsmittel und Programme.<br />
(4) Archivwürdig sind Unterlagen, die aufgrund ihrer rechtlichen,<br />
politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen<br />
Bedeutung als authentische Quelle für die Erforschung<br />
und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für<br />
Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung oder für<br />
die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder<br />
Dritter von bleibendem Wert sind.<br />
§ 3 Aufgaben<br />
(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv hat die Aufgabe, das kommunale<br />
Archivgut festzustellen, zu erfassen, zu übernehmen, auf<br />
Dauer zu verwahren, zu sichern und zu erhalten, zu<br />
erschließen, allgemein nutzbar zu machen, für die<br />
Benutzung bereitzustellen und auszuwerten.<br />
(2) Das S<strong>tadt</strong>archiv berät die anbietungspflichtigen Stellen bei<br />
der Verwaltung und Sicherung der Unterlagen.<br />
Fortsetzung auf Seite 4
D<strong>rebkau</strong> - 4 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Fortsetzung von Seite 3<br />
(3) Das S<strong>tadt</strong>archiv wirkt an der Auswertung des von ihm verwahrten<br />
Archivgutes sowie an der Erforschung und<br />
Vermittlung der Regional- und Ortsgeschichte mit.<br />
§ 4 Erfassung<br />
(1) Die anbietungspflichtigen Stellen sind verpflichtet, alle<br />
Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr<br />
benötigt werden, dem S<strong>tadt</strong>archiv unverändert anzubieten<br />
und, soweit sie archivwürdig sind, zu übergeben.<br />
Unterlagen sind spätestens 30 Jahre nach Ihrer Entstehung<br />
anzubieten, soweit nicht Rechtsvorschriften oder<br />
Verwaltungsvorschriften oberster Landesbehörden längere<br />
Aufbewahrungsfristen festlegen.<br />
(2) Zur Übernahme anzubieten und abzuliefern sind auch<br />
Unterlagen, die<br />
1. personenbezogene Daten enthalten, welche nach<br />
einer Rechtsvorschrift des Landes gelöscht oder vernichtet<br />
werden müssten oder nach Rechtsvorschriften<br />
des Bundes oder des Landes gelöscht werden könnten,<br />
sofern die Speicherung der Daten nicht zulässig<br />
war oder<br />
2. personenbezogene Daten im Sinne des § 37 Abs. 1<br />
des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten<br />
im Land Brandenburg(Brandenburgisches Datenschutzgesetz<br />
- BbgDSG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 9. März 1999 (GVBl. I S. 66)<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung von<br />
verwaltungsverfahrens-, ordnungs-, datenschutz-,<br />
statistik- und vermessungs- und liegenschaftsrechtlichen<br />
Bestimmungen aus Anlass der Euro-Einführung<br />
vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 298) enthalten<br />
oder<br />
3. einem Berufs- oder Amtsgeheimnis oder sonstigen<br />
Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.<br />
Die nach § 203 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a des Strafgesetzbuches<br />
geschützten Unterlagen einer<br />
Beratungsstelle dürfen nur in anonymisierter Form<br />
angeboten oder übergeben werden.<br />
(3) Von einer Anbietungspflicht ausgenommen sind Unterlagen,<br />
deren Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder<br />
Fernmeldegeheimnis verstoßen würde.<br />
(4) Durch Vereinbarung zwischen dem S<strong>tadt</strong>archiv und der<br />
anbietenden Stelle kann<br />
1. Art und Umfang der anzubietenden Unterlagen vorab<br />
festgelegt werden,<br />
2. auf die Anbietung von Unterlagen von offensichtlich<br />
geringer Bedeutung verzichtet werden,<br />
3. der Umfang der anzubietenden gleichförmigen<br />
Unterlagen, die in großer Zahl erwachsen, im<br />
Einzelnen festgelegt werden.<br />
(5) Für maschinenlesbare Datenbestände sind Art und<br />
Umfang sowie die Form der Übermittlung der anzubietenden<br />
Daten vorab zwischen der anbietenden Stelle und<br />
dem S<strong>tadt</strong>archiv festzulegen. Datenbestände, die aus verarbeitungstechnischen<br />
Gründen vorübergehend vorgehalten<br />
werden, sind nicht anzubieten.<br />
(6) Die anbietenden Stellen haben dem S<strong>tadt</strong>archiv auch<br />
Exemplare aller von ihnen herausgegebenen oder in ihrem<br />
Auftrag erscheinenden Drucksachen und anderen Veröffentlichungen<br />
zur Übernahme anzubieten.<br />
§ 5 Bewertung und Übernahme<br />
(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv entscheidet über die Archivwürdigkeit der<br />
angebotenen Unterlagen und über deren Übernahme in das<br />
Archiv.<br />
(2) Wenn das S<strong>tadt</strong>archiv die Archivwürdigkeit verneint oder<br />
innerhalb eines halben Jahres nach Anbietung die<br />
Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen nicht beurteilt<br />
hat, können die Unterlagen durch die anbietende Stelle vernichtet<br />
werden.<br />
§ 6 Verwahrung und Sicherung<br />
(1) Die als archivwürdig bewerteten Unterlagen sind im<br />
S<strong>tadt</strong>archiv aufzubewahren.<br />
(2) Das im S<strong>tadt</strong>archiv verwahrte kommunale Archivgut ist<br />
unveräußerlich. Unterlagen, bei denen keine<br />
Archivwürdigkeit besteht, sind zu vernichten.<br />
(3) Das S<strong>tadt</strong>archiv hat die notwendigen organisatorischen,<br />
technischen und personellen Maßnahmen zu treffen, um<br />
die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung und Benutzbarkeit<br />
des Archivgutes zu gewährleisten sowie seinen Schutz vor<br />
unbefugter Benutzung, vor Beschädigung oder<br />
Vernichtung sicherzustellen. Insbesondere sind geeignete<br />
Maßnahmen zu treffen, um vom Zeitpunkt der Übernahme<br />
an solche Unterlagen zu sichern, die personenbezogene<br />
Daten enthalten oder Rechtsvorschriften über<br />
Geheimhaltung unterliegen.<br />
(4) Für die Erfüllung der Aufgaben des S<strong>tadt</strong>archivs darf das<br />
Archivgut nach § 6 Abs. 4 des Brandenburgischen<br />
Archivgesetzes mittels maschinenlesbarer Datenträger<br />
erfasst und gespeichert werden. Die Auswertung der<br />
gespeicherten Informationen ist nur zur Erfüllung der in<br />
diesem Gesetz genannten Zwecke zulässig.<br />
(5) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das<br />
S<strong>tadt</strong>archiv ist innerhalb der in § 10 des<br />
Brandenburgischen Archivgesetzes genannten<br />
Schutzfristen nur zulässig, wenn die schutzwürdigen<br />
Belange Betroffener oder Dritter angemessen berücksichtigt<br />
werden.<br />
§ 7 Benutzung und Gebühren<br />
Die Benutzung der Bestände des S<strong>tadt</strong>archivs sowie die<br />
Gebühren regelt die Benutzungsordnung, welche Anlage dieser<br />
Satzung ist.<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
D<strong>rebkau</strong>, den 12.11.2009<br />
gez. Altekrüger<br />
Bürgermeister<br />
Fortsetzung auf Seite 5
Nr. 24/2009<br />
Fortsetzung von Seite 4<br />
Anlage<br />
Benutzungsordnung für das S<strong>tadt</strong>archiv D<strong>rebkau</strong><br />
vom 12.11.2009<br />
Die im Archiv der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> verwahrten Archivalien können<br />
von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche<br />
Bestimmungen und diese Benutzungsordnung dem nicht entgegenstehen.<br />
§ 1 Arten der Benutzung<br />
(1) Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch<br />
persönliche Einsichtnahme im S<strong>tadt</strong>archiv.<br />
(2) An die Stelle der persönlichen Einsichtnahme kann auch<br />
die Auskunftserteilung in mündlicher oder schriftlicher<br />
Form sowie die Abgabe von Reproduktionen treten.<br />
Auskünfte können sich als Hinweise zu einschlägigem<br />
Archivgut beschränken.<br />
(3) Die Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitgehende<br />
Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein<br />
Anspruch.<br />
§ 2 Benutzungsantrag<br />
(1) Die Benutzung von Archivgut erfolgt auf Antrag und nach<br />
Genehmigung des S<strong>tadt</strong>archivs. Das Benutzungsverhältnis<br />
ist öffentlich- rechtlicher Natur.<br />
(2) Der Benutzer hat schriftlich einen Antrag auf Benutzungsgenehmigung<br />
zu stellen. Dabei hat der Antragsteller seinen<br />
Namen und seine Anschrift sowie den Benutzungszweck<br />
anzugeben und den Gegenstand der Nachforschungen<br />
möglichst genau zu bezeichnen. Handelt der<br />
Antragsteller im Auftrag Dritter, so hat er zusätzlich<br />
Namen und Anschrift dieser Person oder Stelle anzugeben.<br />
(3) Der Benutzer kann verpflichtet werden, gleichzeitig eine<br />
schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er bei der<br />
Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut Persönlichkeits-<br />
und Urheberrechte sowie sonstige schutzwürdige<br />
Belange Betroffener und Dritter berücksichtigen<br />
wird. Im Falle der Verletzung dieser Rechte und Belange<br />
haftet der Benutzer.<br />
(4) Der Benutzer ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung,<br />
die wesentlich auf der Benutzung von Archivalien im<br />
Archiv der S<strong>tadt</strong> beruht, entsprechend § 9 Abs. 3 des<br />
Brandenburgischen Archivgesetzes ein Belegstück abzuliefern.<br />
§ 3 Benutzungsgenehmigung<br />
(1) Die Benutzungsgenehmigung erteilt der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />
zuständige Leiter oder sein Vertreter nach<br />
Maßgabe der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />
Archivgesetzes bzw. nach § 4 dieser Satzung. Die<br />
Benutzungsgenehmigung beschränkt sich auf den im<br />
Benutzungsantrag angegebenen Zweck und gilt für das<br />
jeweils laufende Kalenderjahr.<br />
(2) Die Benutzungsgenehmigung kann mit Nebenbe-<br />
- 5 - D<strong>rebkau</strong><br />
stimmungen gemäß den §§ 10 und 11 des<br />
Brandenburgischen Archivgesetzes erteilt werden.<br />
(3) Die Benutzungsgenehmigung kann entzogen werden,<br />
wenn Gründe bekannt werden, die zu einer<br />
Einschränkung oder Versagung nach den §§ 10 und 11<br />
des Brandenburgischen Archivgesetzes bzw. nach § 4<br />
dieser Satzung geführt hätten oder der Benutzer in grober<br />
Weise gegen diese Benutzungsordnung verstößt.<br />
§ 4 Schutzfristen und Schutzfristenverkürzung<br />
(1) Archivgut darf frühestens nach Ablauf von zehn Jahren<br />
nach Entstehung der Unterlagen benutzt werden.<br />
(2) Archivgut, das besonderen Rechtsvorschriften über<br />
Geheimhaltung unterliegt, darf erst dreißig Jahre nach<br />
Entstehung der Unterlagen benutzt werden.<br />
(3) Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder<br />
nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche<br />
Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf frühestens<br />
zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person<br />
benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit<br />
unvertretbarem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist<br />
neunzig Jahre nach der Geburt. Ist auch das<br />
Geburtsjahr dem Archiv nicht bekannt, endet die<br />
Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut sechzig<br />
Jahre nach Entstehung der Unterlagen.<br />
(4) Unterlagen, die Rechtsvorschriften des Bundes über die<br />
Geheimhaltung im Sinne der §§ 8 bis 11 des<br />
Bundesarchivgesetzes unterliegen, dürfen erst sechzig<br />
Jahre nach Entstehen benutzt werden. Diese Schutzfrist<br />
gilt nicht für Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai<br />
1949, deren Benutzung für die Durchführung bestimmter<br />
wissenschaftlicher Forschungsarbeiten oder zur Wahrung<br />
berechtigter Belange erforderlich ist.<br />
(5) Die Benutzung von Unterlagen, die der Geheimhaltungspflicht<br />
nach § 203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches<br />
unterlegen haben, kann eingeschränkt oder versagt<br />
werden, soweit dies zur Wahrung schutzwürdiger<br />
Belange Betroffener erforderlich ist. Dies gilt auch für<br />
Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949.<br />
(6) Die in den Absätzen 1 bis 3 festgelegten Schutzfristen<br />
gelten nicht für Unterlagen, die bereits bei ihrer<br />
Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der<br />
Öffentlichkeit zugänglich waren.<br />
(7) Die in Absatz 3 festgelegten Schutzfristen gelten nicht für<br />
Archivgut, das die Tätigkeit von Personen der Zeitgeschichte<br />
und von Amtsträgern dokumentiert, soweit sie in<br />
Ausübung eines öffentlichen Amtes oder öffentlichen<br />
Funktion gehandelt haben und sofern sie nicht selbst<br />
Betroffene sind. Die schutzwürdigen Interessen Dritter<br />
sind angemessen zu berücksichtigen.<br />
(8) Die Schutzfristen nach den Absätzen 1 und 2 können im<br />
Einzelfall auf Antrag verkürzt werden, soweit das öffentliche<br />
Interesse und die §§ 11 und 12 des Brandenburgischen<br />
Archivgesetzes dem nicht entgegenstehen.<br />
Die Benutzung kann dabei an Bedingungen und Auflagen<br />
gebunden werden.<br />
(9) Die Schutzfristen nach Absatz 3 können verkürzt werden,<br />
Fortsetzung auf Seite 6
D<strong>rebkau</strong> - 6 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Fortsetzung von Seite 5<br />
wenn<br />
1. die betroffene Person oder nach ihrem Tod deren<br />
Ehegatte, deren Partner einer auf Dauer angelegten<br />
Lebensgemeinschaft, Kinder oder Eltern in die<br />
Benutzung eingewilligt haben oder<br />
2. die Benutzung zur Behebung einer bestehenden<br />
Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen<br />
Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich<br />
ist oder<br />
3. die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen<br />
Vorhabens erforderlich ist und wenn<br />
sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange der<br />
betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt<br />
werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der<br />
Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens<br />
die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt.<br />
(10) Die Verkürzung von Schutzfristen ist schriftlich und unter<br />
Angabe von Gründen zu beantragen. Sie kann lediglich<br />
für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte<br />
Gruppen beantragt werden.<br />
(11) Über die Verkürzung entscheidet der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />
zuständige Leiter . Die Entscheidung ist dem Antragsteller<br />
mitzuteilen, bei Ablehnung in schriftlicher Form und unter<br />
Angabe der Gründe.<br />
(12) Wird im Falle des Absatzes 9 die Einwilligung einer der<br />
dazu berechtigten Personen vorgelegt, so kann auf die<br />
Schriftform des Antrages verzichtet werden.<br />
§ 5 Benutzung<br />
(1) Das Archivgut wird nach vorangegangener Beratung im<br />
Original oder als Reproduktion im S<strong>tadt</strong>archiv vorgelegt<br />
oder als Reproduktion ausgehändigt. Zum Schutz des<br />
Archivgutes oder zur Wahrung schutzwürdiger Belange<br />
Dritter können auch ausschließlich Auskünfte über seinen<br />
Inhalt erteilt werden. Über die Art und Weise der<br />
Benutzung entscheidet das S<strong>tadt</strong>archiv unter Berücksichtigung<br />
der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />
Archivgesetzes im Einzelfall.<br />
Die 13. ordentliche Sitzung der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> findet<br />
am 01.12.2009<br />
um 19.00 Uhr<br />
im Bürgerhaus Kausche - Saal -, An den Steinen 7,<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Kausche<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
27.10.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung vom 27.10.2009<br />
(2) Das Archivgut ist nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />
Öffnungszeiten oder während der mit der<br />
Archivierung vereinbarten Zeit einzusehen. Der Benutzer<br />
ist verpflichtet die innere Ordnung des Archivguts zu<br />
belassen, seine innere Ordnung zu bewahren, es nicht zu<br />
beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand<br />
zu gefährden.<br />
(3) Ein Anspruch auf Vorlage bestimmten Archivguts zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.<br />
(4) Das Personal des S<strong>tadt</strong>archivs ist berechtigt, den<br />
Benutzern Anweisungen zur Einhaltung der<br />
Benutzerordnung zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.<br />
§ 6 Reproduktion<br />
(1) Von den Archivalien können im Rahmen der gegebenen<br />
Möglichkeiten vom S<strong>tadt</strong>archiv Reproduktionen angefertigt<br />
werden, soweit konservatorische und urheberrechtliche<br />
Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist,<br />
dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
(2) Ein Anspruch auf Anfertigung von Reproduktionen<br />
besteht nicht.<br />
(3) Die Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivgut<br />
aus dem S<strong>tadt</strong>archiv bedarf der schriftlichen<br />
Genehmigung des Archivs und ist nur unter Nennung der<br />
Quelle wie des Archivs zulässig.<br />
§ 7 Gebühren für Reproduktionen<br />
Die Reproduktion nach §6 dieser Benutzungsordnung ist eine<br />
Verwaltungstätigkeit im Sinne des §1 der Verwaltungsgebührensatzung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 31.05.2006 in der<br />
jeweils geltenden Fassung.<br />
Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für Reproduktionen<br />
richtet sich nach dem Gebührentarif der<br />
Verwaltungsgebührensatzung.<br />
05 Bericht des Bürgermeisters<br />
06 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />
Ortsvorsteher zum Bericht des Bürgermeisters<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten / Ortsvorsteher<br />
09 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />
für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>;<br />
Entwurfs- und Offenlagebeschluss 0086/09<br />
10 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />
11 Aufhebung des Beschlusses 42/09 vom<br />
28.07.2009, Doppische Haushaltssatzung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2009 mit dem Haushaltsplan und seinen<br />
Anlagen 0075/09<br />
12 Aufnahme eines Umschuldungskredites<br />
in Höhe von 1.201 535,00 EUR zum<br />
30.03.2010 zu den Konditionen des<br />
03.12.2009 mit einer Laufzeit von 10<br />
Jahren 0065/09<br />
Fortsetzung auf Seite 7
Nr. 24/2009<br />
Fortsetzung von Seite 6<br />
13 Jahresrechnung 2008 der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
und Entlastung des Bürgermeisters für<br />
die Haushaltsführung im Jahr 2008 0073/09<br />
14 3. Änderung der Geschäftsordnung der<br />
S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> vom 09.12.2008 0085/09<br />
15 1. Änderungssatzung zur „Satzung über<br />
die Erhebung von Kostenersatz bei<br />
Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>“ vom 06.06.2007 0066/09<br />
16 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Bürgermeisters<br />
03 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />
Ortsvorsteher zum Bericht des<br />
Bürgermeisters<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
- 7 - D<strong>rebkau</strong><br />
vom 27.10.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />
Teil der Sitzung vom 27.10.2009<br />
06 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten<br />
07 Unbefristete Niederschlagung gemäß<br />
Hauptsatzung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom<br />
09.12.2008;<br />
a) PK 18850 (1995) 0068/09<br />
b) PK 18850 (1996) 0069/09<br />
c) PK 18850 (1994) 0070/09<br />
d) PK 18850 (1997) 0071/09<br />
e) PK 18850 (1998) 0072/09<br />
08 Verschiedenes<br />
gez. Heßmer<br />
Vorsitzender der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
S t a d t D r e b k a u<br />
Der Bürgermeister<br />
Einladung<br />
zur Ortsteilversammlung des Ortsteiles Domsdorf<br />
gemäß § 4 Absatz 1 der Hauptsatzung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 15.12.2008 sowie § 4 Absatz 2 der Satzung über die Einzelheiten<br />
der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> (Einwohnerbeteiligungssatzung-EbetS) vom 29.07.2009 lade<br />
ich Sie hiermit zur Ortsteilversammlung des Ortsteiles Domsdorf<br />
ein.<br />
Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.<br />
gez. Altekrüger<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Domsdorf<br />
am 08.12.2009<br />
um 18.00 Uhr<br />
in das Kulturhaus Steinitz - Saal, Steinitzer Dorfstraße 7a,<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Domsdorf<br />
Tagesordnung<br />
01 Eröffnung der Ortsteilversammlung<br />
02 Information des Bürgermeisters zur Notwendigkeit der Umbenennung von Straßennamen<br />
in Gebiet der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
03 Diskussion
D<strong>rebkau</strong> - 8 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT D<strong>rebkau</strong><br />
Die 10. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> findet<br />
statt.<br />
am 10.12.2009<br />
um 19.00 Uhr<br />
in der Kultur- und Begegnungsstätte D<strong>rebkau</strong><br />
- Fraktionszimmer,<br />
D<strong>rebkau</strong>er Hauptstraße 29,<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> - OT D<strong>rebkau</strong><br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
05.11.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />
Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />
über den öffentlichen Teil der Sitzung<br />
vom 05.11.2009<br />
05 Bericht des Ortsvorstehers<br />
06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
09 Mittelverwendung 2010 lt. Gemeindeord-<br />
nung (GO) § 54 a Absatz 4 in Verbindung<br />
mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />
vom 09.11.2001 - Planung Haushaltsmittel<br />
des Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> 2010<br />
10 Mittelverwendung 2010 gemäß dem<br />
rechtlichen Vertrag § 3 Abs. 5 vom<br />
09.11.2001; Personalkostenzuschuss an<br />
das Rote Kreuz, Kreisverband Cottbus-<br />
Spree-Neiße-West e.V. 0002/09<br />
11 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Ortsvorstehers<br />
03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
05.11.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />
Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />
über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
vom 05.11.2009<br />
06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
07 Verschiedenes<br />
gez. Wilk<br />
Ortsvorsteher und<br />
Vorsitzender des Ortsbeirates<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Greifenhain<br />
Die 9. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Greifenhain findet<br />
am 07.12.2009<br />
um 19.00 Uhr<br />
im Dorfhaus Greifenhain, Dorfstraße 68,<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> – OT Greifenhain<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
12.10.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />
Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />
über den öffentlichen Teil der Sitzung<br />
vom 12.10.2009<br />
05 Bericht des Ortsvorstehers<br />
06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
09 Verwendung der Mittel des 6 €-Fonds im<br />
Jahr 2009<br />
10 Jahresrückblick der Vereine und Initiativen<br />
a) Jugendinitiative - Gastredner: Herr<br />
Ronny Peting<br />
b) Dorfclub Greifenhain - Gastredner:<br />
Frau Gritta Küch<br />
c) Seniorenclub - Gastrednerin: Frau<br />
Gritta Küch<br />
d) Interessengemeinschaft Radensdorf -<br />
Gastredner: Herr Rüdiger Krause<br />
11 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Ortsvorstehers<br />
03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
12.10.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />
Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />
über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
vom 12.10.2009<br />
06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
07 Verschiedenes<br />
gez. Kloas<br />
Ortsvorsteher und<br />
Vorsitzender des Ortsbeirates
Nr. 24/2009<br />
- 9 - D<strong>rebkau</strong><br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Kausche<br />
Die 7. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Kausche findet<br />
statt.<br />
am 25.11.2009<br />
um 18.30 Uhr<br />
im Bürgerhaus Kausche -<br />
Büro des Ortsvorstehers<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
30.09.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung vom 30.09.2009<br />
05 Bericht des Ortsvorstehers<br />
06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
09 Abklärung und Abstimmung der finanziellen<br />
Mittel des Ortsbeirates Kausche zum<br />
Jahresende 2008/ Aufteilung zur<br />
Gründung der Stiftung Kausche<br />
10 Mittelverwendung 2009 gemäß dem<br />
öffentlich-rechtlichen Vertrag über den<br />
Zusammenschluss der amtsangehörigen<br />
Gemeinden zur amtsfreien Gemeinde<br />
S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 09.11.2001 -<br />
Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Schorbus<br />
Die 6. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Schorbus findet<br />
am 27.11.2009<br />
um 19.00 Uhr<br />
in der Gaststätte „Schön Oßnig“,<br />
Klein Oßniger Straße 20<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> – OT Schorbus<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
25.09.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung vom 25.09.2009<br />
05 Bericht des Ortsvorstehers<br />
06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
Restausgaben 2009 -<br />
11 Abstimmung über die diesjährigen<br />
Weihnachtsfeierlichkeiten<br />
12 Beratung und Diskussion zum weiteren<br />
Umgang mit der Jugendinitiative Kausche<br />
- Ergebnis der Kontrolle Jugendclub<br />
(Beamer und Festzeltgarnituren)<br />
13 Information zur weiteren Nutzung des<br />
Ladens mit Backofen im Ortsteil Kausche<br />
14 Beratung zur weiteren Nutzung der<br />
Ampelanlage im Döbberner Weg - im<br />
Zuge der Eröffnung der Ortsumgehung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
15 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />
16 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Ortsvorstehers<br />
03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
30.09.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />
Teil der Sitzung vom 30.09.2009<br />
06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
07 Verschiedenes<br />
gez. Engelmann<br />
Ortsvorsteher und<br />
Vorsitzender des Ortsbeirates<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
09 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />
10 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Ortsvorstehers<br />
03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
25.09.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />
Teil der Sitzung vom 25.09.2009<br />
06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
07 Verschiedenes<br />
gez. Schätz<br />
Ortsvorsteher und<br />
Vorsitzender des Ortsbeirates<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
D<strong>rebkau</strong> - 10 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Für den Notfall vorgesorgt?<br />
Mitteilung des Fundbüros<br />
Im Fundbüro der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> wurde eine Brille und ein Schlüsselbund abgegeben.<br />
M. Jurischka-Drobig<br />
Verwaltungsangestellte<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Mitteilungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
Nachrichten über Unfälle und Katastrophen gehören zum täglichen Leben. Jeder kann<br />
von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich<br />
auftretenden Gefahren betroffen sein. Bis Hilfe eintrifft vergeht jedoch Zeit – wertvolle<br />
Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder<br />
den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine<br />
eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann.<br />
Jeder muss sich fragen: Bin ich vorbereitet?<br />
Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?<br />
Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät. Richtig helfen<br />
kann nur, wer sich schon vor einem Schadensereignis damit auseinander gesetzt hat.<br />
Die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ herausgegeben vom Bundesamt für<br />
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe möchte Ihnen für Vorsorgemaßnahmen<br />
Anregungen geben. Diese Broschüre liegt für Sie im Gebäude der S<strong>tadt</strong>verwaltung<br />
bereit.<br />
M. Jurk<br />
Leiterin Bürgeramt<br />
________________________________________________________________________________________________________________<br />
Nachdenkliches zum Thema: Brandschutz in den eigenen vier Wänden<br />
Viele Deutsche sind für den Brandfall schlecht gerüstet, so die Ergebnisse einer Umfrage von ImmobilenScout24 in<br />
Zusammenarbeit mit dem Fachmagazin „Feuerwehr“. Vor allem Mieter sind oft uninformiert und verfügen nicht über genügend<br />
Brandschutzvorkehrungen. Etwas besser sieht es dagegen bei Eigentümern von Immobilien aus.<br />
� Wie die Studie zeigt, haben 74,5 % der Deutschen Angst, dass ihre Wohnung oder ihr Haus zerstört. In drei Viertel aller<br />
Mieter-Haushalte gibt es keinen Feuerlöscher bzw. die Mieter wissen nicht, wo sich dieser befindet. Dagegen sind 57,3 %<br />
der Eigentümerimmobilien mit einem Feuerlöscher ausgestattet.<br />
� Zwei Drittel der Mieter geben an, keinen Rauchmelder im Haus zu haben, bei den Eigentümern sind es nur 40 %. Und<br />
auch freie Fluchtwege scheinen keine Selbstverständlichkeit zu sein. Nur aus jedem zweiten Haushalt hat man im Brandfall<br />
ein einfaches Entkommen.<br />
� Die Mehrzahl der Deutschen (84,3 %) kennt den Notruf der Feuerwehr (112), nur jeder Zehnte würde im Brandfall die<br />
Nummer der Polizei (110) wählen.<br />
� 90 % der Befragten würden die Feuerwehr rufen, sollten sie in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung Feuer haben.<br />
� Fast die Hälfte der Männer (45,5 %) würde versuchen, das Feuer selbst zu löschen.<br />
� Bei den Frauen würden 31 % einen Löschversuch unternehmen.<br />
� Bedenklich: Fast jeder vierte Deutsche würde zur Not aus dem Fenster springen.<br />
Befragt wurden 1.019 Deutsche vom Immobilienberatungsunternehmen Immo Media Consult.<br />
(Quelle: Zeitschrift „Feuerwehr“)
Nr. 24/2009<br />
Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />
vom 23.11. – 04.11.2009<br />
Restmüll:<br />
Mo 30.11.2009<br />
OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche,<br />
OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />
OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />
GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />
OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />
OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />
Gelbe Tonne:<br />
Mo 23.11.2009<br />
OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />
GT Reinpusch<br />
Mo 30.11.2009<br />
OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche,<br />
OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />
GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />
OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />
OT Greifenhain, GT Radensdorf,<br />
Blaue Tonne:<br />
Do 04.12.2009<br />
OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, OT Kausche,<br />
OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />
OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />
GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />
OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />
OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />
Fr 03.12.2009<br />
GT Steinitz<br />
Die Veröffentlichung dieser Angaben ist ohne Gewähr und<br />
entbindet Sie nicht vom Blick in den Abfallkalender des<br />
Landkreises Spree – Neiße. Nachfragen richten Sie bitte an<br />
den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree -<br />
Neiße unter den Telefonnummern 03562-986-17728,<br />
....17729,....17730 oder. .....17732.<br />
K. Koitzsch<br />
Sachbearbeiter<br />
Die zuständige Straßenbaubehörde plant, entlang von<br />
Bundes- und Landesstraßen den Bestand an Baumalleen zu<br />
erneuern und zu erweitern. Das für das Land Brandenburg<br />
typische Straßenbild soll erhalten und ausgebaut werden. Um<br />
dem technischen Standard moderner Straßenführung zu<br />
genügen, ist im Vergleich zum Altbestand eine Verbreiterung<br />
der neuen Alleen notwendig.<br />
Hiermit wird mitgeteilt, dass auch die Landesstraße 521 von<br />
Schorbus nach Auras in diese Pflanzmaßnahme einbezogen<br />
ist.<br />
Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden in Kürze<br />
angeschrieben und erhalten die nötigen Informationen.<br />
Schätz<br />
Ortsvorsteher<br />
- 11 - D<strong>rebkau</strong><br />
Mitteilungen des OT Schorbus<br />
Alleenbepflanzung in Brandenburg<br />
Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />
Ortsteil Casel Jeweils montags von 17:00 bis 18:00<br />
Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Casel.<br />
In dringenden Fällen telefonisch<br />
erreichbar unter 035602/22024<br />
Ortsvorsteherin, Frau Rescher<br />
Ortsteil Domsdorf In dringenden Fällen telefonisch<br />
erreichbar unter 035602/20462<br />
Ortsvorsteher, Herr Klauß<br />
Ortsteil D<strong>rebkau</strong> In dringenden Fällen telefonisch<br />
erreichbar unter 035602/ 945<br />
Ortsvorsteher, Herr Wilk<br />
Ortsteil Greifenhain Dienstag, 26.11.2009, 18.00 bis<br />
19.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus<br />
Greifenhain. In dringenden Fällen<br />
telefonisch erreichbar unter<br />
035602/21636 Ortsvorsteher, Herr<br />
Kloas<br />
Ortsteil Jehserig In dringenden Fällen telefonisch vereinbaren<br />
unter 035602/21662<br />
Ortsvorsteherin, Frau Nowka<br />
Ortsteil Kausche Jeden 1. Dienstag im Monat von<br />
15.30 bis 17.30 Uhr im Büro des<br />
Ortsbürgermeisters im Bürgerhaus<br />
Kausche, Telefon 035602/22011<br />
Ortsvorsteher, Herr Engelmann<br />
Ortsteil Laubst In dringenden Fällen telefonisch<br />
erreichbar unter 035602/21569<br />
Ortsvorsteherin, Frau Schmidt.<br />
Ortsteil Leuthen Telefon 035602/23536 –<br />
Ortsvorsteher, Herr Heßmer<br />
Ortsteil Schorbus Jeden 2. und 4. Donnerstag im<br />
Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr im<br />
Container am Sportplatz Schorbus,<br />
Telefon 035602-21845 –<br />
Ortsvorsteher, Herr Schätz<br />
Ortsteil Siewisch Dienstag, in der Zeit von 16.30 bis<br />
18.00 Uhr im Gemeindehaus<br />
Siewisch, Telefon 035602/749, In<br />
dringenden Fällen telefonisch erreichbar<br />
unter 035602/509002<br />
Ortsvorsteher, Herr Just
D<strong>rebkau</strong> - 12 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues<br />
Haus in Leuthen<br />
Die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> bietet Ihnen im Ortsteil Leuthen die<br />
Möglichkeit, Ihre Träume vom eigenen Haus zu verwirklichen.<br />
Es stehen hierfür im Bebauungsgebiet „Hinter den Gärten“<br />
attraktive Bauplätze zu fairen Preisen zur Verfügung. Der<br />
Ortsteil Leuthen bietet seinen Bewohnern den Erholungswert<br />
des ländlichen Raumes und durch seine Nähe zu Cottbus auch<br />
die Vorteile eines Oberzentrums.<br />
Die voll erschlossenen Grundstücke haben Größen von ca. 800<br />
bis 1.600 m². Die Festsetzungen im B-Plan ermöglichen Ihnen<br />
eine individuelle Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Zahlung von<br />
Bestattungskosten<br />
Information für Leistungsempfänger SGB II<br />
In der regionalen Tagespresse war unlängst unter der Rubrik „RECHT“ und dem Titel „Amt muss Hartz IV-Empfängern<br />
Bestattung bezahlen“ ein Beitrag veröffentlicht, der den Anschein erweckt, dass die jeweils zuständigen Hartz IV-Behörden<br />
für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten zuständig seien.<br />
In dem Urteil des Bundessozialgerichtes wird aber gerade nicht die Arbeitsbehörde zur Leistungserbringung verpflichtet, sondern<br />
das zuständige Sozialamt.<br />
Die Übernahme von Kosten für eine Bestattung ist nach § 74 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XIl) möglich und<br />
obliegt der Entscheidungsbefugnis des zuständigen Sozialamtes.<br />
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße<br />
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Ihre Ansprechpartner:<br />
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße<br />
E-Mail: pressestelle@lkspn.de<br />
Jana Weber Telefon: (03562) 986-100 02 Telefax: (03562) 986 100 88<br />
Silvia Friese Telefon: (03562) 986-100 06 Telefax: (03562) 986 100 88<br />
Stefanie Hannusch Telefon: (03562) 986-100 17 Telefax: (03562) 986 100 88<br />
Beispiel: Parzelle A, 947 m², EUR 32.662,50<br />
Sollten Sie Interesse an unserem attraktiven Angebot haben,<br />
steht Ihnen die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes,<br />
Frau Menzel-Neumann, für ein persönliches Gespräch jederzeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Kontaktdaten: S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, Bau- und Liegenschaftsamt<br />
Spremberger Straße 61, 03116 D<strong>rebkau</strong><br />
Telefon/Telefax: 035602/562-40/62<br />
E-Mail: menzeln@d<strong>rebkau</strong>.de