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S tadt D rebkau

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Jahrgang 8<br />

DREBKAUER<br />

AMTSBLATT<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Amtsblatt für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, D<strong>rebkau</strong>, Greifenhain,<br />

Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- Wahl des Landrates am 10.01.2010 (evtl.<br />

Stichwahl am 24.01.2010) – Besetzung der<br />

Wahlvorstände<br />

- Beschlüsse der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> / des Hauptausschusses der<br />

S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- Satzung über die Sicherung und Nutzung von<br />

öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

(Archivsatzung)<br />

- Einladung zur 13. ordentlichen Sitzung der<br />

S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> am 01.12.2009<br />

Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />

Ortsteil Domsdorf<br />

- Einladung zur Ortsteilversammlung des<br />

Ortsteiles Domsdorf am 08.12.2009<br />

Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />

Ortsteil D<strong>rebkau</strong><br />

- Einladung zur 10. ordentlichen Sitzung des<br />

Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> am 10.12.2009<br />

Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />

Ortsteil Greifenhain<br />

- Einladung zur 9. ordentlichen Sitzung des<br />

Ortsbeirates Greifenhain am 07.12.2009<br />

IMPRESSUM<br />

Samstag, den 21. November 2009 Nummer 24/2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 2<br />

Seite 3<br />

Seite 3<br />

Seite 6<br />

Seite 7<br />

Seite 8<br />

Seite 8<br />

Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />

Ortsteil Kausche<br />

- Einladung zur 7. ordentlichen Sitzung des<br />

Ortsbeirates Kausche am 25.11.2009<br />

Bekanntmachung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für den<br />

Ortsteil Schorbus<br />

- Einladung zur 6. ordentlichen Sitzung des<br />

Ortsbeirates Schorbus am 27.11.2009<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Mitteilungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- Für den Notfall vorgesorgt?<br />

- Mitteilung des Fundbüros<br />

- Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> vom 23.11.2009 bis 04.12.2009<br />

- Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />

Mitteilungen des OT Schorbus<br />

- Alleenbepflanzung in Brandenburg<br />

Mitteilungen anderer Behörden<br />

- Entscheidung des Bundessozialgerichtes Zur<br />

Zahlung von Bestattungskosten – Information<br />

für Leistungsempfänger SGB II<br />

Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues Haus in<br />

Leuthen<br />

Das D<strong>rebkau</strong>er Amtsblatt erscheint 14-tägig, jeweils in den ungeraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> mit ihren<br />

Ortsteilen Casel, Domsdorf, D<strong>rebkau</strong>, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch verteilt.<br />

- Herausgeber: Der Bürgermeister der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, Harald Altekrüger, Spremberger Straße 61, 03116 D<strong>rebkau</strong>, Telefon (035602) 562-0<br />

- Druck und Verlag: Druckerei Greschow, Kochstraße 23, 03119 Welzow, Telefon (035751) 2 70 83, Fax (35751) 2 70 82, www.druckerei-greschow.de<br />

Seite 9<br />

Seite 9<br />

Seite 10<br />

Seite 10<br />

Seite 11<br />

Seite 11<br />

Seite 11<br />

Seite 12<br />

Seite 12


D<strong>rebkau</strong> - 2 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

Wahl des Landrates am 10.01.2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) –<br />

Besetzung der Wahlvorstände<br />

A u f r u f<br />

an alle Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

Am 10. Januar 2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) findet im<br />

Landkreis Spree- Neiße die Wahl des Landrates statt.<br />

Gemäß § 5 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung<br />

(BbgKWahlV) vom 4. Februar 2008 (GVBl.II/ 08<br />

[Nr. 04] S. 39) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> vertretenen Parteien, politische Vereinigungen und<br />

Wählergruppen auf, bis zum<br />

04.12.2009<br />

wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände<br />

vorzuschlagen.<br />

Es werden für dieses Ehrenamt im gesamten Gemeindegebiet<br />

ca. 66 Personen benötigt. Der Einsatz erfolgt in den Wahllokalen<br />

der jeweiligen Ortsteile.<br />

Vorsorglich weise ich hiermit auf die Beachtung des § 83,<br />

Absätze 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG) hin, die nachfolgend im Wortlaut folgen.<br />

§ 83<br />

Absatz 4<br />

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.<br />

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende<br />

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht<br />

Wahlleiter oder deren Stellvertreter sein und keine ehrenamtliche<br />

Tätigkeit nach Absatz1 Satz1 * ausüben. Wahlleiter oder<br />

deren Stellvertreter scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung<br />

zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag (§ 28 Abs.5 oder<br />

§ 70 Abs.3) oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag<br />

als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson<br />

aus ihrem Amt aus. Satz 3 gilt für die Beisitzer<br />

der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände<br />

entsprechend.<br />

Absatz 5<br />

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Absatz 1<br />

Satz 1* dürfen insbesondere ablehnen<br />

1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des<br />

Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung<br />

und der Landesregierung ,<br />

2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit<br />

dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,<br />

3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet<br />

haben,<br />

4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />

ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des<br />

Amtes in besonderem Maße erschwert<br />

5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />

sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder<br />

wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß<br />

zu führen sowie<br />

6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden<br />

Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.<br />

* Absatz 1<br />

Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der<br />

Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur<br />

Übernahme dieser Ehrenämter ist vorbehaltlich der Absätze 4<br />

und 5 jede wahlberechtigte Person verpflichtet.<br />

______________________________________________________<br />

A u f r u f<br />

an alle Bürgerinnen und Bürger<br />

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls<br />

die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitwirkung in den<br />

Wahlvorständen.<br />

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bereit erklären, dieses<br />

Ehrenamt für den Wahltag anzunehmen.<br />

Bitte melden Sie sich bei Frau Muth (Tel.: 035602- 562-20;<br />

muth@d<strong>rebkau</strong>.de )!<br />

D<strong>rebkau</strong>, den 09.11.2009<br />

Altekrüger<br />

Bürgermeister


Nr. 24/2009<br />

Beschlüsse der<br />

S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong><br />

Sitzung am:/<br />

Beschluss-Nr.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

27.10.2009<br />

56/2009 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />

für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>; Entwurfs- und<br />

Offenlagebeschluss<br />

- abgelehnt -<br />

57/2009 Förmliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf<br />

im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen<br />

Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-<br />

Spreewald – Stellungnahme der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- angenommen -<br />

58/2009 Satzung über die Sicherung und Nutzung von<br />

öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

(Archivsatzung)<br />

- angenommen -<br />

10.11.2009<br />

59/2009 Auftragsvergabe; Um- und Ausbau Schule<br />

D<strong>rebkau</strong>; Los 3.1: Innenausbau Altbau<br />

- angenommen -<br />

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes<br />

Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I. S.<br />

286) in der derzeitigen gültigen Fassung und § 16 des<br />

Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem<br />

Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches<br />

Archivgesetz) vom 07.04.1994 (GVBl. I. S. 99) hat die<br />

S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> in Ihrer<br />

Sitzung vom 27.10.2009 folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1 Rechtsstellung und Zuständigkeit<br />

(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv D<strong>rebkau</strong> (im Folgenden S<strong>tadt</strong>archiv) ist<br />

eine von der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> getragene öffentliche<br />

Einrichtung.<br />

(2) Diese Satzung regelt die Sicherung und Nutzung des kommunalen<br />

Archivgutes der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Kommunales Archivgut sind alle archivwürdigen<br />

Unterlagen, die bei der Verwaltung der S<strong>tadt</strong>, bei kommunalen<br />

Eigenbetrieben, bei juristischen Personen des<br />

öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

unterstehen, sowie bei deren Rechts- und<br />

Funktionsvorgängern entstanden sind und zur dauernden<br />

Aufbewahrung dem S<strong>tadt</strong>archiv überlassen werden.<br />

Kommunales Archivgut sind auch archivwürdige<br />

Unterlagen, die das S<strong>tadt</strong>archiv zur Ergänzung seines<br />

Archivgutes erwirbt und übernimmt.<br />

- 3 - D<strong>rebkau</strong><br />

60/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus Schorbus;<br />

Los 1: Abbruch<br />

- angenommen -<br />

61/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus<br />

Schorbus; Los 2: Bauleistungen<br />

- angenommen -<br />

62/2009 Auftragsvergabe; Feuerwehrgerätehaus<br />

Schorbus; Los 3: Dachdecker<br />

- angenommen -<br />

Beschlüsse des Hauptausschusses der<br />

S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong><br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

10.11.2009<br />

60/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

-angenommen-<br />

61/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- angenommen -<br />

62/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- angenommen -<br />

63/2009 Ehrung von Bürgern der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

- angenommen -<br />

gez. Altekrüger<br />

Bürgermeister<br />

Satzung über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

(Archivsatzung)<br />

(2) Als anbietungspflichtige Stellen werden die<br />

Verwaltungseinrichtungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, deren kommunale<br />

Eigenbetriebe und juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts, die deren Aufsicht unterstehen, bezeichnet.<br />

(3) Unterlagen sind insbesondere Akten, Amtsbücher,<br />

Urkunden, Handschriften und andere Schriftstücke,<br />

Dateien, amtliche Druckschriften, Pläne, Karten, Siegel,<br />

Petschafte, Bild-, Film-, Tondokumente, maschinenlesbare<br />

sowie sonstige Informationsträger einschließlich der zu<br />

ihrer Auswertung, Sicherung und Nutzung erforderlichen<br />

Hilfsmittel und Programme.<br />

(4) Archivwürdig sind Unterlagen, die aufgrund ihrer rechtlichen,<br />

politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen<br />

Bedeutung als authentische Quelle für die Erforschung<br />

und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für<br />

Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung oder für<br />

die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder<br />

Dritter von bleibendem Wert sind.<br />

§ 3 Aufgaben<br />

(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv hat die Aufgabe, das kommunale<br />

Archivgut festzustellen, zu erfassen, zu übernehmen, auf<br />

Dauer zu verwahren, zu sichern und zu erhalten, zu<br />

erschließen, allgemein nutzbar zu machen, für die<br />

Benutzung bereitzustellen und auszuwerten.<br />

(2) Das S<strong>tadt</strong>archiv berät die anbietungspflichtigen Stellen bei<br />

der Verwaltung und Sicherung der Unterlagen.<br />

Fortsetzung auf Seite 4


D<strong>rebkau</strong> - 4 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Fortsetzung von Seite 3<br />

(3) Das S<strong>tadt</strong>archiv wirkt an der Auswertung des von ihm verwahrten<br />

Archivgutes sowie an der Erforschung und<br />

Vermittlung der Regional- und Ortsgeschichte mit.<br />

§ 4 Erfassung<br />

(1) Die anbietungspflichtigen Stellen sind verpflichtet, alle<br />

Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr<br />

benötigt werden, dem S<strong>tadt</strong>archiv unverändert anzubieten<br />

und, soweit sie archivwürdig sind, zu übergeben.<br />

Unterlagen sind spätestens 30 Jahre nach Ihrer Entstehung<br />

anzubieten, soweit nicht Rechtsvorschriften oder<br />

Verwaltungsvorschriften oberster Landesbehörden längere<br />

Aufbewahrungsfristen festlegen.<br />

(2) Zur Übernahme anzubieten und abzuliefern sind auch<br />

Unterlagen, die<br />

1. personenbezogene Daten enthalten, welche nach<br />

einer Rechtsvorschrift des Landes gelöscht oder vernichtet<br />

werden müssten oder nach Rechtsvorschriften<br />

des Bundes oder des Landes gelöscht werden könnten,<br />

sofern die Speicherung der Daten nicht zulässig<br />

war oder<br />

2. personenbezogene Daten im Sinne des § 37 Abs. 1<br />

des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten<br />

im Land Brandenburg(Brandenburgisches Datenschutzgesetz<br />

- BbgDSG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 9. März 1999 (GVBl. I S. 66)<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung von<br />

verwaltungsverfahrens-, ordnungs-, datenschutz-,<br />

statistik- und vermessungs- und liegenschaftsrechtlichen<br />

Bestimmungen aus Anlass der Euro-Einführung<br />

vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 298) enthalten<br />

oder<br />

3. einem Berufs- oder Amtsgeheimnis oder sonstigen<br />

Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.<br />

Die nach § 203 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a des Strafgesetzbuches<br />

geschützten Unterlagen einer<br />

Beratungsstelle dürfen nur in anonymisierter Form<br />

angeboten oder übergeben werden.<br />

(3) Von einer Anbietungspflicht ausgenommen sind Unterlagen,<br />

deren Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder<br />

Fernmeldegeheimnis verstoßen würde.<br />

(4) Durch Vereinbarung zwischen dem S<strong>tadt</strong>archiv und der<br />

anbietenden Stelle kann<br />

1. Art und Umfang der anzubietenden Unterlagen vorab<br />

festgelegt werden,<br />

2. auf die Anbietung von Unterlagen von offensichtlich<br />

geringer Bedeutung verzichtet werden,<br />

3. der Umfang der anzubietenden gleichförmigen<br />

Unterlagen, die in großer Zahl erwachsen, im<br />

Einzelnen festgelegt werden.<br />

(5) Für maschinenlesbare Datenbestände sind Art und<br />

Umfang sowie die Form der Übermittlung der anzubietenden<br />

Daten vorab zwischen der anbietenden Stelle und<br />

dem S<strong>tadt</strong>archiv festzulegen. Datenbestände, die aus verarbeitungstechnischen<br />

Gründen vorübergehend vorgehalten<br />

werden, sind nicht anzubieten.<br />

(6) Die anbietenden Stellen haben dem S<strong>tadt</strong>archiv auch<br />

Exemplare aller von ihnen herausgegebenen oder in ihrem<br />

Auftrag erscheinenden Drucksachen und anderen Veröffentlichungen<br />

zur Übernahme anzubieten.<br />

§ 5 Bewertung und Übernahme<br />

(1) Das S<strong>tadt</strong>archiv entscheidet über die Archivwürdigkeit der<br />

angebotenen Unterlagen und über deren Übernahme in das<br />

Archiv.<br />

(2) Wenn das S<strong>tadt</strong>archiv die Archivwürdigkeit verneint oder<br />

innerhalb eines halben Jahres nach Anbietung die<br />

Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen nicht beurteilt<br />

hat, können die Unterlagen durch die anbietende Stelle vernichtet<br />

werden.<br />

§ 6 Verwahrung und Sicherung<br />

(1) Die als archivwürdig bewerteten Unterlagen sind im<br />

S<strong>tadt</strong>archiv aufzubewahren.<br />

(2) Das im S<strong>tadt</strong>archiv verwahrte kommunale Archivgut ist<br />

unveräußerlich. Unterlagen, bei denen keine<br />

Archivwürdigkeit besteht, sind zu vernichten.<br />

(3) Das S<strong>tadt</strong>archiv hat die notwendigen organisatorischen,<br />

technischen und personellen Maßnahmen zu treffen, um<br />

die dauernde Aufbewahrung, Erhaltung und Benutzbarkeit<br />

des Archivgutes zu gewährleisten sowie seinen Schutz vor<br />

unbefugter Benutzung, vor Beschädigung oder<br />

Vernichtung sicherzustellen. Insbesondere sind geeignete<br />

Maßnahmen zu treffen, um vom Zeitpunkt der Übernahme<br />

an solche Unterlagen zu sichern, die personenbezogene<br />

Daten enthalten oder Rechtsvorschriften über<br />

Geheimhaltung unterliegen.<br />

(4) Für die Erfüllung der Aufgaben des S<strong>tadt</strong>archivs darf das<br />

Archivgut nach § 6 Abs. 4 des Brandenburgischen<br />

Archivgesetzes mittels maschinenlesbarer Datenträger<br />

erfasst und gespeichert werden. Die Auswertung der<br />

gespeicherten Informationen ist nur zur Erfüllung der in<br />

diesem Gesetz genannten Zwecke zulässig.<br />

(5) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das<br />

S<strong>tadt</strong>archiv ist innerhalb der in § 10 des<br />

Brandenburgischen Archivgesetzes genannten<br />

Schutzfristen nur zulässig, wenn die schutzwürdigen<br />

Belange Betroffener oder Dritter angemessen berücksichtigt<br />

werden.<br />

§ 7 Benutzung und Gebühren<br />

Die Benutzung der Bestände des S<strong>tadt</strong>archivs sowie die<br />

Gebühren regelt die Benutzungsordnung, welche Anlage dieser<br />

Satzung ist.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

D<strong>rebkau</strong>, den 12.11.2009<br />

gez. Altekrüger<br />

Bürgermeister<br />

Fortsetzung auf Seite 5


Nr. 24/2009<br />

Fortsetzung von Seite 4<br />

Anlage<br />

Benutzungsordnung für das S<strong>tadt</strong>archiv D<strong>rebkau</strong><br />

vom 12.11.2009<br />

Die im Archiv der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> verwahrten Archivalien können<br />

von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche<br />

Bestimmungen und diese Benutzungsordnung dem nicht entgegenstehen.<br />

§ 1 Arten der Benutzung<br />

(1) Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch<br />

persönliche Einsichtnahme im S<strong>tadt</strong>archiv.<br />

(2) An die Stelle der persönlichen Einsichtnahme kann auch<br />

die Auskunftserteilung in mündlicher oder schriftlicher<br />

Form sowie die Abgabe von Reproduktionen treten.<br />

Auskünfte können sich als Hinweise zu einschlägigem<br />

Archivgut beschränken.<br />

(3) Die Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitgehende<br />

Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein<br />

Anspruch.<br />

§ 2 Benutzungsantrag<br />

(1) Die Benutzung von Archivgut erfolgt auf Antrag und nach<br />

Genehmigung des S<strong>tadt</strong>archivs. Das Benutzungsverhältnis<br />

ist öffentlich- rechtlicher Natur.<br />

(2) Der Benutzer hat schriftlich einen Antrag auf Benutzungsgenehmigung<br />

zu stellen. Dabei hat der Antragsteller seinen<br />

Namen und seine Anschrift sowie den Benutzungszweck<br />

anzugeben und den Gegenstand der Nachforschungen<br />

möglichst genau zu bezeichnen. Handelt der<br />

Antragsteller im Auftrag Dritter, so hat er zusätzlich<br />

Namen und Anschrift dieser Person oder Stelle anzugeben.<br />

(3) Der Benutzer kann verpflichtet werden, gleichzeitig eine<br />

schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er bei der<br />

Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut Persönlichkeits-<br />

und Urheberrechte sowie sonstige schutzwürdige<br />

Belange Betroffener und Dritter berücksichtigen<br />

wird. Im Falle der Verletzung dieser Rechte und Belange<br />

haftet der Benutzer.<br />

(4) Der Benutzer ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung,<br />

die wesentlich auf der Benutzung von Archivalien im<br />

Archiv der S<strong>tadt</strong> beruht, entsprechend § 9 Abs. 3 des<br />

Brandenburgischen Archivgesetzes ein Belegstück abzuliefern.<br />

§ 3 Benutzungsgenehmigung<br />

(1) Die Benutzungsgenehmigung erteilt der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />

zuständige Leiter oder sein Vertreter nach<br />

Maßgabe der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />

Archivgesetzes bzw. nach § 4 dieser Satzung. Die<br />

Benutzungsgenehmigung beschränkt sich auf den im<br />

Benutzungsantrag angegebenen Zweck und gilt für das<br />

jeweils laufende Kalenderjahr.<br />

(2) Die Benutzungsgenehmigung kann mit Nebenbe-<br />

- 5 - D<strong>rebkau</strong><br />

stimmungen gemäß den §§ 10 und 11 des<br />

Brandenburgischen Archivgesetzes erteilt werden.<br />

(3) Die Benutzungsgenehmigung kann entzogen werden,<br />

wenn Gründe bekannt werden, die zu einer<br />

Einschränkung oder Versagung nach den §§ 10 und 11<br />

des Brandenburgischen Archivgesetzes bzw. nach § 4<br />

dieser Satzung geführt hätten oder der Benutzer in grober<br />

Weise gegen diese Benutzungsordnung verstößt.<br />

§ 4 Schutzfristen und Schutzfristenverkürzung<br />

(1) Archivgut darf frühestens nach Ablauf von zehn Jahren<br />

nach Entstehung der Unterlagen benutzt werden.<br />

(2) Archivgut, das besonderen Rechtsvorschriften über<br />

Geheimhaltung unterliegt, darf erst dreißig Jahre nach<br />

Entstehung der Unterlagen benutzt werden.<br />

(3) Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder<br />

nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche<br />

Person bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf frühestens<br />

zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person<br />

benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit<br />

unvertretbarem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist<br />

neunzig Jahre nach der Geburt. Ist auch das<br />

Geburtsjahr dem Archiv nicht bekannt, endet die<br />

Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut sechzig<br />

Jahre nach Entstehung der Unterlagen.<br />

(4) Unterlagen, die Rechtsvorschriften des Bundes über die<br />

Geheimhaltung im Sinne der §§ 8 bis 11 des<br />

Bundesarchivgesetzes unterliegen, dürfen erst sechzig<br />

Jahre nach Entstehen benutzt werden. Diese Schutzfrist<br />

gilt nicht für Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai<br />

1949, deren Benutzung für die Durchführung bestimmter<br />

wissenschaftlicher Forschungsarbeiten oder zur Wahrung<br />

berechtigter Belange erforderlich ist.<br />

(5) Die Benutzung von Unterlagen, die der Geheimhaltungspflicht<br />

nach § 203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches<br />

unterlegen haben, kann eingeschränkt oder versagt<br />

werden, soweit dies zur Wahrung schutzwürdiger<br />

Belange Betroffener erforderlich ist. Dies gilt auch für<br />

Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949.<br />

(6) Die in den Absätzen 1 bis 3 festgelegten Schutzfristen<br />

gelten nicht für Unterlagen, die bereits bei ihrer<br />

Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der<br />

Öffentlichkeit zugänglich waren.<br />

(7) Die in Absatz 3 festgelegten Schutzfristen gelten nicht für<br />

Archivgut, das die Tätigkeit von Personen der Zeitgeschichte<br />

und von Amtsträgern dokumentiert, soweit sie in<br />

Ausübung eines öffentlichen Amtes oder öffentlichen<br />

Funktion gehandelt haben und sofern sie nicht selbst<br />

Betroffene sind. Die schutzwürdigen Interessen Dritter<br />

sind angemessen zu berücksichtigen.<br />

(8) Die Schutzfristen nach den Absätzen 1 und 2 können im<br />

Einzelfall auf Antrag verkürzt werden, soweit das öffentliche<br />

Interesse und die §§ 11 und 12 des Brandenburgischen<br />

Archivgesetzes dem nicht entgegenstehen.<br />

Die Benutzung kann dabei an Bedingungen und Auflagen<br />

gebunden werden.<br />

(9) Die Schutzfristen nach Absatz 3 können verkürzt werden,<br />

Fortsetzung auf Seite 6


D<strong>rebkau</strong> - 6 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Fortsetzung von Seite 5<br />

wenn<br />

1. die betroffene Person oder nach ihrem Tod deren<br />

Ehegatte, deren Partner einer auf Dauer angelegten<br />

Lebensgemeinschaft, Kinder oder Eltern in die<br />

Benutzung eingewilligt haben oder<br />

2. die Benutzung zur Behebung einer bestehenden<br />

Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen<br />

Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich<br />

ist oder<br />

3. die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen<br />

Vorhabens erforderlich ist und wenn<br />

sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange der<br />

betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt<br />

werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der<br />

Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens<br />

die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt.<br />

(10) Die Verkürzung von Schutzfristen ist schriftlich und unter<br />

Angabe von Gründen zu beantragen. Sie kann lediglich<br />

für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte<br />

Gruppen beantragt werden.<br />

(11) Über die Verkürzung entscheidet der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />

zuständige Leiter . Die Entscheidung ist dem Antragsteller<br />

mitzuteilen, bei Ablehnung in schriftlicher Form und unter<br />

Angabe der Gründe.<br />

(12) Wird im Falle des Absatzes 9 die Einwilligung einer der<br />

dazu berechtigten Personen vorgelegt, so kann auf die<br />

Schriftform des Antrages verzichtet werden.<br />

§ 5 Benutzung<br />

(1) Das Archivgut wird nach vorangegangener Beratung im<br />

Original oder als Reproduktion im S<strong>tadt</strong>archiv vorgelegt<br />

oder als Reproduktion ausgehändigt. Zum Schutz des<br />

Archivgutes oder zur Wahrung schutzwürdiger Belange<br />

Dritter können auch ausschließlich Auskünfte über seinen<br />

Inhalt erteilt werden. Über die Art und Weise der<br />

Benutzung entscheidet das S<strong>tadt</strong>archiv unter Berücksichtigung<br />

der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />

Archivgesetzes im Einzelfall.<br />

Die 13. ordentliche Sitzung der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> findet<br />

am 01.12.2009<br />

um 19.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus Kausche - Saal -, An den Steinen 7,<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Kausche<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

27.10.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung vom 27.10.2009<br />

(2) Das Archivgut ist nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />

Öffnungszeiten oder während der mit der<br />

Archivierung vereinbarten Zeit einzusehen. Der Benutzer<br />

ist verpflichtet die innere Ordnung des Archivguts zu<br />

belassen, seine innere Ordnung zu bewahren, es nicht zu<br />

beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand<br />

zu gefährden.<br />

(3) Ein Anspruch auf Vorlage bestimmten Archivguts zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.<br />

(4) Das Personal des S<strong>tadt</strong>archivs ist berechtigt, den<br />

Benutzern Anweisungen zur Einhaltung der<br />

Benutzerordnung zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.<br />

§ 6 Reproduktion<br />

(1) Von den Archivalien können im Rahmen der gegebenen<br />

Möglichkeiten vom S<strong>tadt</strong>archiv Reproduktionen angefertigt<br />

werden, soweit konservatorische und urheberrechtliche<br />

Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist,<br />

dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

(2) Ein Anspruch auf Anfertigung von Reproduktionen<br />

besteht nicht.<br />

(3) Die Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivgut<br />

aus dem S<strong>tadt</strong>archiv bedarf der schriftlichen<br />

Genehmigung des Archivs und ist nur unter Nennung der<br />

Quelle wie des Archivs zulässig.<br />

§ 7 Gebühren für Reproduktionen<br />

Die Reproduktion nach §6 dieser Benutzungsordnung ist eine<br />

Verwaltungstätigkeit im Sinne des §1 der Verwaltungsgebührensatzung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 31.05.2006 in der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für Reproduktionen<br />

richtet sich nach dem Gebührentarif der<br />

Verwaltungsgebührensatzung.<br />

05 Bericht des Bürgermeisters<br />

06 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />

Ortsvorsteher zum Bericht des Bürgermeisters<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten / Ortsvorsteher<br />

09 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />

für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>;<br />

Entwurfs- und Offenlagebeschluss 0086/09<br />

10 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />

dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />

11 Aufhebung des Beschlusses 42/09 vom<br />

28.07.2009, Doppische Haushaltssatzung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2009 mit dem Haushaltsplan und seinen<br />

Anlagen 0075/09<br />

12 Aufnahme eines Umschuldungskredites<br />

in Höhe von 1.201 535,00 EUR zum<br />

30.03.2010 zu den Konditionen des<br />

03.12.2009 mit einer Laufzeit von 10<br />

Jahren 0065/09<br />

Fortsetzung auf Seite 7


Nr. 24/2009<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

13 Jahresrechnung 2008 der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

und Entlastung des Bürgermeisters für<br />

die Haushaltsführung im Jahr 2008 0073/09<br />

14 3. Änderung der Geschäftsordnung der<br />

S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> vom 09.12.2008 0085/09<br />

15 1. Änderungssatzung zur „Satzung über<br />

die Erhebung von Kostenersatz bei<br />

Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>“ vom 06.06.2007 0066/09<br />

16 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Bürgermeisters<br />

03 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />

Ortsvorsteher zum Bericht des<br />

Bürgermeisters<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

- 7 - D<strong>rebkau</strong><br />

vom 27.10.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />

Teil der Sitzung vom 27.10.2009<br />

06 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten<br />

07 Unbefristete Niederschlagung gemäß<br />

Hauptsatzung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom<br />

09.12.2008;<br />

a) PK 18850 (1995) 0068/09<br />

b) PK 18850 (1996) 0069/09<br />

c) PK 18850 (1994) 0070/09<br />

d) PK 18850 (1997) 0071/09<br />

e) PK 18850 (1998) 0072/09<br />

08 Verschiedenes<br />

gez. Heßmer<br />

Vorsitzender der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

S t a d t D r e b k a u<br />

Der Bürgermeister<br />

Einladung<br />

zur Ortsteilversammlung des Ortsteiles Domsdorf<br />

gemäß § 4 Absatz 1 der Hauptsatzung der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 15.12.2008 sowie § 4 Absatz 2 der Satzung über die Einzelheiten<br />

der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> (Einwohnerbeteiligungssatzung-EbetS) vom 29.07.2009 lade<br />

ich Sie hiermit zur Ortsteilversammlung des Ortsteiles Domsdorf<br />

ein.<br />

Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.<br />

gez. Altekrüger<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Domsdorf<br />

am 08.12.2009<br />

um 18.00 Uhr<br />

in das Kulturhaus Steinitz - Saal, Steinitzer Dorfstraße 7a,<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Domsdorf<br />

Tagesordnung<br />

01 Eröffnung der Ortsteilversammlung<br />

02 Information des Bürgermeisters zur Notwendigkeit der Umbenennung von Straßennamen<br />

in Gebiet der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

03 Diskussion


D<strong>rebkau</strong> - 8 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT D<strong>rebkau</strong><br />

Die 10. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> findet<br />

statt.<br />

am 10.12.2009<br />

um 19.00 Uhr<br />

in der Kultur- und Begegnungsstätte D<strong>rebkau</strong><br />

- Fraktionszimmer,<br />

D<strong>rebkau</strong>er Hauptstraße 29,<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> - OT D<strong>rebkau</strong><br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

05.11.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />

Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />

über den öffentlichen Teil der Sitzung<br />

vom 05.11.2009<br />

05 Bericht des Ortsvorstehers<br />

06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

09 Mittelverwendung 2010 lt. Gemeindeord-<br />

nung (GO) § 54 a Absatz 4 in Verbindung<br />

mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

vom 09.11.2001 - Planung Haushaltsmittel<br />

des Ortsbeirates D<strong>rebkau</strong> 2010<br />

10 Mittelverwendung 2010 gemäß dem<br />

rechtlichen Vertrag § 3 Abs. 5 vom<br />

09.11.2001; Personalkostenzuschuss an<br />

das Rote Kreuz, Kreisverband Cottbus-<br />

Spree-Neiße-West e.V. 0002/09<br />

11 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Ortsvorstehers<br />

03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

05.11.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />

Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />

über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />

vom 05.11.2009<br />

06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

07 Verschiedenes<br />

gez. Wilk<br />

Ortsvorsteher und<br />

Vorsitzender des Ortsbeirates<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Greifenhain<br />

Die 9. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Greifenhain findet<br />

am 07.12.2009<br />

um 19.00 Uhr<br />

im Dorfhaus Greifenhain, Dorfstraße 68,<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> – OT Greifenhain<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

12.10.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />

Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />

über den öffentlichen Teil der Sitzung<br />

vom 12.10.2009<br />

05 Bericht des Ortsvorstehers<br />

06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

09 Verwendung der Mittel des 6 €-Fonds im<br />

Jahr 2009<br />

10 Jahresrückblick der Vereine und Initiativen<br />

a) Jugendinitiative - Gastredner: Herr<br />

Ronny Peting<br />

b) Dorfclub Greifenhain - Gastredner:<br />

Frau Gritta Küch<br />

c) Seniorenclub - Gastrednerin: Frau<br />

Gritta Küch<br />

d) Interessengemeinschaft Radensdorf -<br />

Gastredner: Herr Rüdiger Krause<br />

11 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Ortsvorstehers<br />

03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

12.10.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache der<br />

Ortsbeiratsmitglieder zur Niederschrift<br />

über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />

vom 12.10.2009<br />

06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

07 Verschiedenes<br />

gez. Kloas<br />

Ortsvorsteher und<br />

Vorsitzender des Ortsbeirates


Nr. 24/2009<br />

- 9 - D<strong>rebkau</strong><br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Kausche<br />

Die 7. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Kausche findet<br />

statt.<br />

am 25.11.2009<br />

um 18.30 Uhr<br />

im Bürgerhaus Kausche -<br />

Büro des Ortsvorstehers<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

30.09.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung vom 30.09.2009<br />

05 Bericht des Ortsvorstehers<br />

06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

09 Abklärung und Abstimmung der finanziellen<br />

Mittel des Ortsbeirates Kausche zum<br />

Jahresende 2008/ Aufteilung zur<br />

Gründung der Stiftung Kausche<br />

10 Mittelverwendung 2009 gemäß dem<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrag über den<br />

Zusammenschluss der amtsangehörigen<br />

Gemeinden zur amtsfreien Gemeinde<br />

S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 09.11.2001 -<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> OT Schorbus<br />

Die 6. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Schorbus findet<br />

am 27.11.2009<br />

um 19.00 Uhr<br />

in der Gaststätte „Schön Oßnig“,<br />

Klein Oßniger Straße 20<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> – OT Schorbus<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

25.09.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung vom 25.09.2009<br />

05 Bericht des Ortsvorstehers<br />

06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

Restausgaben 2009 -<br />

11 Abstimmung über die diesjährigen<br />

Weihnachtsfeierlichkeiten<br />

12 Beratung und Diskussion zum weiteren<br />

Umgang mit der Jugendinitiative Kausche<br />

- Ergebnis der Kontrolle Jugendclub<br />

(Beamer und Festzeltgarnituren)<br />

13 Information zur weiteren Nutzung des<br />

Ladens mit Backofen im Ortsteil Kausche<br />

14 Beratung zur weiteren Nutzung der<br />

Ampelanlage im Döbberner Weg - im<br />

Zuge der Eröffnung der Ortsumgehung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

15 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />

dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />

16 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Ortsvorstehers<br />

03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

30.09.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />

Teil der Sitzung vom 30.09.2009<br />

06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

07 Verschiedenes<br />

gez. Engelmann<br />

Ortsvorsteher und<br />

Vorsitzender des Ortsbeirates<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

09 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />

dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />

10 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Ortsvorstehers<br />

03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

25.09.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />

Teil der Sitzung vom 25.09.2009<br />

06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

07 Verschiedenes<br />

gez. Schätz<br />

Ortsvorsteher und<br />

Vorsitzender des Ortsbeirates<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen


D<strong>rebkau</strong> - 10 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Für den Notfall vorgesorgt?<br />

Mitteilung des Fundbüros<br />

Im Fundbüro der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> wurde eine Brille und ein Schlüsselbund abgegeben.<br />

M. Jurischka-Drobig<br />

Verwaltungsangestellte<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Mitteilungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

Nachrichten über Unfälle und Katastrophen gehören zum täglichen Leben. Jeder kann<br />

von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich<br />

auftretenden Gefahren betroffen sein. Bis Hilfe eintrifft vergeht jedoch Zeit – wertvolle<br />

Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder<br />

den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns auf seine<br />

eigenen Fähigkeiten angewiesen sein kann.<br />

Jeder muss sich fragen: Bin ich vorbereitet?<br />

Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?<br />

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät. Richtig helfen<br />

kann nur, wer sich schon vor einem Schadensereignis damit auseinander gesetzt hat.<br />

Die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ herausgegeben vom Bundesamt für<br />

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe möchte Ihnen für Vorsorgemaßnahmen<br />

Anregungen geben. Diese Broschüre liegt für Sie im Gebäude der S<strong>tadt</strong>verwaltung<br />

bereit.<br />

M. Jurk<br />

Leiterin Bürgeramt<br />

________________________________________________________________________________________________________________<br />

Nachdenkliches zum Thema: Brandschutz in den eigenen vier Wänden<br />

Viele Deutsche sind für den Brandfall schlecht gerüstet, so die Ergebnisse einer Umfrage von ImmobilenScout24 in<br />

Zusammenarbeit mit dem Fachmagazin „Feuerwehr“. Vor allem Mieter sind oft uninformiert und verfügen nicht über genügend<br />

Brandschutzvorkehrungen. Etwas besser sieht es dagegen bei Eigentümern von Immobilien aus.<br />

� Wie die Studie zeigt, haben 74,5 % der Deutschen Angst, dass ihre Wohnung oder ihr Haus zerstört. In drei Viertel aller<br />

Mieter-Haushalte gibt es keinen Feuerlöscher bzw. die Mieter wissen nicht, wo sich dieser befindet. Dagegen sind 57,3 %<br />

der Eigentümerimmobilien mit einem Feuerlöscher ausgestattet.<br />

� Zwei Drittel der Mieter geben an, keinen Rauchmelder im Haus zu haben, bei den Eigentümern sind es nur 40 %. Und<br />

auch freie Fluchtwege scheinen keine Selbstverständlichkeit zu sein. Nur aus jedem zweiten Haushalt hat man im Brandfall<br />

ein einfaches Entkommen.<br />

� Die Mehrzahl der Deutschen (84,3 %) kennt den Notruf der Feuerwehr (112), nur jeder Zehnte würde im Brandfall die<br />

Nummer der Polizei (110) wählen.<br />

� 90 % der Befragten würden die Feuerwehr rufen, sollten sie in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung Feuer haben.<br />

� Fast die Hälfte der Männer (45,5 %) würde versuchen, das Feuer selbst zu löschen.<br />

� Bei den Frauen würden 31 % einen Löschversuch unternehmen.<br />

� Bedenklich: Fast jeder vierte Deutsche würde zur Not aus dem Fenster springen.<br />

Befragt wurden 1.019 Deutsche vom Immobilienberatungsunternehmen Immo Media Consult.<br />

(Quelle: Zeitschrift „Feuerwehr“)


Nr. 24/2009<br />

Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

vom 23.11. – 04.11.2009<br />

Restmüll:<br />

Mo 30.11.2009<br />

OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche,<br />

OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />

OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />

GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />

OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />

OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />

Gelbe Tonne:<br />

Mo 23.11.2009<br />

OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />

GT Reinpusch<br />

Mo 30.11.2009<br />

OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche,<br />

OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />

GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />

OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />

OT Greifenhain, GT Radensdorf,<br />

Blaue Tonne:<br />

Do 04.12.2009<br />

OT D<strong>rebkau</strong>, OT Domsdorf, OT Kausche,<br />

OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT Rehnsdorf,<br />

OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig,<br />

GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen,<br />

OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf,<br />

OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />

Fr 03.12.2009<br />

GT Steinitz<br />

Die Veröffentlichung dieser Angaben ist ohne Gewähr und<br />

entbindet Sie nicht vom Blick in den Abfallkalender des<br />

Landkreises Spree – Neiße. Nachfragen richten Sie bitte an<br />

den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree -<br />

Neiße unter den Telefonnummern 03562-986-17728,<br />

....17729,....17730 oder. .....17732.<br />

K. Koitzsch<br />

Sachbearbeiter<br />

Die zuständige Straßenbaubehörde plant, entlang von<br />

Bundes- und Landesstraßen den Bestand an Baumalleen zu<br />

erneuern und zu erweitern. Das für das Land Brandenburg<br />

typische Straßenbild soll erhalten und ausgebaut werden. Um<br />

dem technischen Standard moderner Straßenführung zu<br />

genügen, ist im Vergleich zum Altbestand eine Verbreiterung<br />

der neuen Alleen notwendig.<br />

Hiermit wird mitgeteilt, dass auch die Landesstraße 521 von<br />

Schorbus nach Auras in diese Pflanzmaßnahme einbezogen<br />

ist.<br />

Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden in Kürze<br />

angeschrieben und erhalten die nötigen Informationen.<br />

Schätz<br />

Ortsvorsteher<br />

- 11 - D<strong>rebkau</strong><br />

Mitteilungen des OT Schorbus<br />

Alleenbepflanzung in Brandenburg<br />

Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />

Ortsteil Casel Jeweils montags von 17:00 bis 18:00<br />

Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Casel.<br />

In dringenden Fällen telefonisch<br />

erreichbar unter 035602/22024<br />

Ortsvorsteherin, Frau Rescher<br />

Ortsteil Domsdorf In dringenden Fällen telefonisch<br />

erreichbar unter 035602/20462<br />

Ortsvorsteher, Herr Klauß<br />

Ortsteil D<strong>rebkau</strong> In dringenden Fällen telefonisch<br />

erreichbar unter 035602/ 945<br />

Ortsvorsteher, Herr Wilk<br />

Ortsteil Greifenhain Dienstag, 26.11.2009, 18.00 bis<br />

19.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus<br />

Greifenhain. In dringenden Fällen<br />

telefonisch erreichbar unter<br />

035602/21636 Ortsvorsteher, Herr<br />

Kloas<br />

Ortsteil Jehserig In dringenden Fällen telefonisch vereinbaren<br />

unter 035602/21662<br />

Ortsvorsteherin, Frau Nowka<br />

Ortsteil Kausche Jeden 1. Dienstag im Monat von<br />

15.30 bis 17.30 Uhr im Büro des<br />

Ortsbürgermeisters im Bürgerhaus<br />

Kausche, Telefon 035602/22011<br />

Ortsvorsteher, Herr Engelmann<br />

Ortsteil Laubst In dringenden Fällen telefonisch<br />

erreichbar unter 035602/21569<br />

Ortsvorsteherin, Frau Schmidt.<br />

Ortsteil Leuthen Telefon 035602/23536 –<br />

Ortsvorsteher, Herr Heßmer<br />

Ortsteil Schorbus Jeden 2. und 4. Donnerstag im<br />

Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr im<br />

Container am Sportplatz Schorbus,<br />

Telefon 035602-21845 –<br />

Ortsvorsteher, Herr Schätz<br />

Ortsteil Siewisch Dienstag, in der Zeit von 16.30 bis<br />

18.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

Siewisch, Telefon 035602/749, In<br />

dringenden Fällen telefonisch erreichbar<br />

unter 035602/509002<br />

Ortsvorsteher, Herr Just


D<strong>rebkau</strong> - 12 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues<br />

Haus in Leuthen<br />

Die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> bietet Ihnen im Ortsteil Leuthen die<br />

Möglichkeit, Ihre Träume vom eigenen Haus zu verwirklichen.<br />

Es stehen hierfür im Bebauungsgebiet „Hinter den Gärten“<br />

attraktive Bauplätze zu fairen Preisen zur Verfügung. Der<br />

Ortsteil Leuthen bietet seinen Bewohnern den Erholungswert<br />

des ländlichen Raumes und durch seine Nähe zu Cottbus auch<br />

die Vorteile eines Oberzentrums.<br />

Die voll erschlossenen Grundstücke haben Größen von ca. 800<br />

bis 1.600 m². Die Festsetzungen im B-Plan ermöglichen Ihnen<br />

eine individuelle Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />

Mitteilungen anderer Behörden<br />

Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Zahlung von<br />

Bestattungskosten<br />

Information für Leistungsempfänger SGB II<br />

In der regionalen Tagespresse war unlängst unter der Rubrik „RECHT“ und dem Titel „Amt muss Hartz IV-Empfängern<br />

Bestattung bezahlen“ ein Beitrag veröffentlicht, der den Anschein erweckt, dass die jeweils zuständigen Hartz IV-Behörden<br />

für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten zuständig seien.<br />

In dem Urteil des Bundessozialgerichtes wird aber gerade nicht die Arbeitsbehörde zur Leistungserbringung verpflichtet, sondern<br />

das zuständige Sozialamt.<br />

Die Übernahme von Kosten für eine Bestattung ist nach § 74 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XIl) möglich und<br />

obliegt der Entscheidungsbefugnis des zuständigen Sozialamtes.<br />

Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße<br />

________________________________________________________________________________________________________________<br />

Ihre Ansprechpartner:<br />

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße<br />

E-Mail: pressestelle@lkspn.de<br />

Jana Weber Telefon: (03562) 986-100 02 Telefax: (03562) 986 100 88<br />

Silvia Friese Telefon: (03562) 986-100 06 Telefax: (03562) 986 100 88<br />

Stefanie Hannusch Telefon: (03562) 986-100 17 Telefax: (03562) 986 100 88<br />

Beispiel: Parzelle A, 947 m², EUR 32.662,50<br />

Sollten Sie Interesse an unserem attraktiven Angebot haben,<br />

steht Ihnen die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes,<br />

Frau Menzel-Neumann, für ein persönliches Gespräch jederzeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kontaktdaten: S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>, Bau- und Liegenschaftsamt<br />

Spremberger Straße 61, 03116 D<strong>rebkau</strong><br />

Telefon/Telefax: 035602/562-40/62<br />

E-Mail: menzeln@d<strong>rebkau</strong>.de

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