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URLAUB - Köppel Reisen u. Transporte GmbH & Co. KG

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<strong>Köppel</strong> <strong>Reisen</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> · Spalter Straße 38 · 91183 Abenberg<br />

Allgemeine geschäftsbedingungen:<br />

Abschluss des Reisevertrages: Die Reiseanmeldung<br />

kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-mail, Onlineshop<br />

oder per Fax erfolgen. Sie gilt für sämtliche<br />

mitgenannten Personen. Alle Abreden und Sonderwünsche<br />

sollen schriftlich erfasst werden. Der Kunde<br />

erhält eine Reisebestätigung.<br />

ZAHlunG: Nach Abschluss des Reisevertrages sind<br />

10 % des Reisepreises, höchstens 50 Euro anzuzahlen.<br />

Der Kunde erhält den Sicherungsschein ausgehändigt.<br />

Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als<br />

24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt<br />

und der Reisepreis 77 Euro nicht übersteigt. Der Restbetrag<br />

des Reisepreises ist auf Anforderung spätestens<br />

14 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Außer bei Eintrittskarten.<br />

leiStunGen: Alle Leistungen, die im Preis enthalten<br />

sind, richten sich nach der Leistungsbeschreibung im<br />

Programmheft. Preisänderungen: Bis vier Monate nach<br />

Vertragsabschluss ist eine Preiserhöhung um bis zu<br />

5 % des Gesamtreisepreises zulässig, wenn sich nachweisbar<br />

unvorhergesehene Preiserhöhungen durch<br />

die Leistungsträger ergeben. Bei Erhöhung von über<br />

5 % kann der <strong>Reisen</strong>de kostenlos vom Vertrag zurücktreten.<br />

leiStunGSändeRunG: Sollte es durch von uns<br />

nicht beeinflussbare Umstände nötig sein, vom vereinbarten<br />

Inhalt des Reisevertrages abzuweichen, so sind<br />

diese Änderungen gestattet, soweit sie nicht erheblich<br />

vom Standard der gebuchten Reise abweichen<br />

(z. B. bei Abweichung des im Programm genannten<br />

Hotels oder bei Änderung des Reiseablaufes).<br />

RüCKtRitt deS Kunden: Der Kunde kann jederzeit<br />

von der Reise zurücktreten. Er hat jedoch folgende<br />

pauschale Entschädigungen zu zahlen:<br />

– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises,<br />

mind. 15 Euro<br />

– bis 21 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises<br />

– bis 14 Tage vor Reisebeginn 60 % des Gesamtreisepreises<br />

– bis 7 Tage vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises<br />

– 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises<br />

Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich kostenlos<br />

durch einen Dritten ersetzen zu lassen. Ein Nichterscheinen<br />

am Abreisetag gilt als Rücktritt. Bei Nichtantritt<br />

der Reise werden nur die ersparten Aufwendungen<br />

erstattet. Wir werden uns jedoch bemühen, einen<br />

Teil des Reisepreises nach Abzug der uns entstandenen<br />

Kosten zurückzuzahlen. Bei Theater- und Musicalkarten<br />

gilt diese Regelung nicht. Wir empfehlen Ihnen<br />

den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Fragen<br />

Sie bei uns nach.<br />

MindeStteilneHMeRZAHl: Wird die Mindestteilnehmerzahl<br />

von 20 Personen nicht erreicht, kann der<br />

Reiseveranstalter erklären, dass die Reise nicht durchgeführt<br />

wird. Diese Erklärung muss bis spätestens zwei<br />

Wochen vor Reisebeginn erfolgen.<br />

Der bereits bezahlte Betrag ist dem <strong>Reisen</strong>den unverzüglich<br />

zurückzuerstatten.<br />

KündiGunG infolGe HöHeReR GewAlt: Wird<br />

die Reise aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen<br />

(z. B. Krieg, innere Unruhe, Zerstörung von Unterkünften)<br />

erheblich gefährdet oder erschwert, kann<br />

sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer<br />

den Vertrag kündigen. Mehrkosten der Rückbeförderung<br />

tragen beide Parteien je zur Hälfte. Alle<br />

übrigen Mehrkosten hat der <strong>Reisen</strong>de zu tragen.<br />

GewäHRleiStunG und AbHilfe: Sind die Reiseleistungen<br />

nicht vertragsgemäß, so kann der <strong>Reisen</strong>de<br />

Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert. Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet,<br />

seine Beanstandungen unverzüglich dem<br />

Reiseleiter oder Fahrer mitzuteilen, um eventuelle<br />

Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist weiterhin<br />

verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm<br />

Zumutbare zu tun, um eventuell entstehende Schäden<br />

gering zu halten. Haftungsbeschränkung: Die Haftung<br />

des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird<br />

oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem <strong>Reisen</strong>den<br />

entstehenden Schaden allein wegen eines<br />

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Jede Art von Gepäck (Koffer, Ski, Rad) wird frei befördert,<br />

ohne jegliche Haftung.<br />

Wir empfehlen: Sorgen Sie vor mit einer Reisegepäckversicherung.<br />

POST<br />

PASS-, ViSA-, Zoll- und GeSundHeitSPoliZeili-<br />

CHe foRMAlitäten: Der Reiseveranstalter weist auf<br />

Pass-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche<br />

Staatsbürger gelten. Bei pflichtgemäßer Information<br />

durch den Reiseveranstalter hat der <strong>Reisen</strong>de alle Folgen<br />

bei Nichteinhaltung selbst zu vertreten.<br />

SonStiGeS: Reisegepäck wird frei, aber ohne Haftung<br />

befördert. Bei Verlust des Gepäcks übernehmen wir<br />

keine Haftung. Wir können Ihnen aber den Abschluss<br />

einer Reisegepäckversicherung empfehlen. In verschiedenen<br />

Ländern wird die Abrechnung der Behandlung<br />

im Krankheitsfall unterschiedlich gehandhabt. Auch die<br />

gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten<br />

der Behandlung teilweise nicht. Wir empfehlen den<br />

Abschluss einer Reisekrankenversicherung (Erkundigen<br />

Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger). Die Einteilung<br />

der Sitzplätze im Omnibus erfolgt nach Reihenfolge<br />

der Anmeldung. Es besteht jedoch kein Anspruch<br />

auf einen bestimmten Sitzplatz.<br />

GeRiCHtSStAnd: Der <strong>Reisen</strong>de kann den Reiseveranstalter<br />

an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des<br />

Reise veranstalters gegen den <strong>Reisen</strong>den ist der Wohnsitz<br />

des <strong>Reisen</strong>den maßgeblich. Unwirksamkeit von<br />

einzelnen Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner<br />

Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die<br />

Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.<br />

die VollStändiGen ReiSebedinGunGen<br />

Können bei unS AnGefoRdeRt weRden.<br />

<strong>Köppel</strong> <strong>Reisen</strong> & <strong>Transporte</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Spalter Straße 38 · 91183 Abenberg<br />

Telefon: 0 91 78 / 245<br />

Telefax: 0 91 78 / 55 28<br />

info@koeppel-abenberg.de<br />

www.koeppel-abenberg.de

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