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Nr. 331 Mai 2007 - Marktgemeinde Ottensheim - Land Oberösterreich

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6<br />

Information der Bauabteilung<br />

Ansuchen um Baubewilligungen und Bauanzeigen<br />

Im September 006 wurde die Oö.<br />

Bauordnung novelliert. Die wichtigsten<br />

Änderungen sind:<br />

- Carports bis 5 m² Fläche sind nur<br />

mehr anzeigpflichtig (unter Vorlage<br />

geeigneter Planskizzen)<br />

- Carports über 5 m² sind bewilligungspflichtig<br />

(Einreichpläne<br />

erforderlich)<br />

Im Nahbereich einer öffentlichen<br />

Straße ist in jedem Fall die Zustimmung<br />

der Straßenverwaltung einzuholen.<br />

- Bauten im Hochwassergebiet sind<br />

nur mehr mit strengen Auflagen zu-<br />

Die Linzer Straße ist durch Grabungsarbeiten<br />

und Frostaufbrüche<br />

sanierungsbedürftig und zudem durch<br />

Engstellen, fehlende Gehsteige, viele<br />

Ausfahrten und unübersichtliche<br />

Stellen mitunter gefährlich. Auch die<br />

Hostauerstraße bedarf einer Planung<br />

und Gestaltung. Aus diesem Grund<br />

hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

am . März 007 das Büro DI<br />

Joachim Kleiner mit der Umplanung<br />

der Linzer Straße und Hostauerstraße<br />

beauftragt.<br />

lässig. Ob sich eine Liegenschaft in<br />

einer derartigen Gefahrenzone befindet,<br />

können ihnen die SachbearbeiterInnen<br />

der Bauabteilung mitteilen.<br />

- Schwimmteiche mit mehr als ,5<br />

m Tiefe oder einer Wasserfläche von<br />

mehr als 5 m² sowie Stützmauern<br />

und frei stehende Mauern mit mehr<br />

als ,5 m Höhe, Nebengebäude bis<br />

12 m² sind ebenfalls anzeigepflichtig.<br />

- Heizungsanlagen mit mehr als 50<br />

kW bedürfen nach dem Oö. Luftreinhalte-<br />

und Energietechnikgesetz einer<br />

Anzeige.<br />

Hier kann nur eine exemplarische<br />

Aufzählung erfolgen. In der Bauabteilung<br />

sind jedoch Broschüren<br />

erhältlich, in denen die wichtigsten<br />

Informationen hinsichtlich bewilligungs-<br />

oder anzeigepflichtiger Vorhaben,<br />

sowie die dazu erforderlichen<br />

Unterlagen aufgeführt sind. Wir<br />

legen Ihnen nahe, sich im Fall eines<br />

beabsichtigten Vorhabens rechtzeitig<br />

bei den SachbearbeiterInnen der Bauabteilung<br />

zu erkundigen. Wir stehen<br />

Ihnen jederzeit gerne für Auskünfte<br />

zur Verfügung.<br />

Neuplanung der Linzer Straße und Hostauerstraße<br />

„Masterplan B127“ bepreist<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Ottensheim</strong><br />

wurde von der Technischen Universität<br />

Wien für das Projekt „Masterplan<br />

B 7“ mit dem „Friedrich Moser<br />

Würdigungspreis 2006“ ausgezeichnet.<br />

Dieser Preis wurde von der<br />

Jury verliehen für<br />

- die Umsetzung vorausschauender<br />

und nachhaltiger Projekte<br />

- die umfassende Information der<br />

Bevölkerung<br />

- den offenen Planungsprozess,<br />

der mit der<br />

Bevölkerung in Form<br />

von Workshops, Arbeitskreisen,<br />

Runden Tischen,<br />

Bürgerfragestunden und<br />

Informations- und Diskussionsveranstaltungen<br />

stattfindet.<br />

Außerdem haben wird für<br />

das Projekt „Masterplan<br />

Als Vorgaben für die Planung wurden<br />

folgende Schwerpunkte festgelegt:<br />

Linzerstrasse - Prioritätenreihung<br />

. Fußgängerverkehr<br />

. Radverkehr<br />

. Kfz-Verkehr<br />

4. Ruhender Verkehr<br />

- Kritische Engstellen: Lösungsvorschläge<br />

(Sicherheit der Fußgänger)<br />

- Gestaltung<br />

- Höhenentwicklung der Straße<br />

im Laufe der letzten Jahrzehnte<br />

(Hauseingänge, Fenster,…)<br />

Wirtschaftsachse B 7“ eine Förderung<br />

des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong><br />

im Rahmen der Förderaktion „Flächensparende<br />

Baulandentwicklung<br />

in Gemeinden“ erhalten.<br />

Diese Auszeichnungen und Förderungen<br />

freuen uns selbstverständlich<br />

sehr, da sie unsere Arbeit und<br />

Vorgangsweise bestätigen und uns<br />

anspornen, in dieser Richtung weiter<br />

zu arbeiten.<br />

Hostauerstrasse - Prioritätenreihung<br />

. Fußgängerverkehr<br />

. Radverkehr<br />

. Kfz-Verkehr<br />

4. Ruhender Verkehr<br />

- Grüngestaltung<br />

Die Planung ist derzeit im Laufen<br />

und soll bis Herbst 007 abgeschlossen<br />

sein. Die Baumaßnahmen erfolgen<br />

je nach Witterung entweder im<br />

Herbst 007 oder Frühjahr 008.<br />

Wir bilden uns<br />

für Sie weiter<br />

Frau Claudia Bumberger, Sachbearbeiterin<br />

in der Bauabteilung<br />

hat die Dienstprüfung Modul im<br />

Ausbildungstyp gemäß § 7 der OÖ.<br />

Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung<br />

005, LGBl. <strong>Nr</strong>. 8 abgelegt.<br />

OÖVV Infos<br />

Es gibt für Schüler und Lehrlinge,<br />

die einen Freifahrausweis für den<br />

Regionalverkehr besitzen, Aufzahlungskarten,<br />

so genannte Pluskarten<br />

- wahlweise für die gesamte am<br />

Ausweis eingetragene Strecke oder<br />

nur für Einstiegs- und Ausstiegszone.<br />

Hier wird die zeitliche Gültigkeit des<br />

Freifahrausweises auf alle Tage während<br />

des Gültigkeitszeitraumes der<br />

Aufzahlungskarte verlängert. Infos:<br />

Andrea Falkner, Die Nahverkehrsinfo<br />

Mühlviertel, ( 07 6 /5 85 www.<br />

mobitipp.at, office@mobitipp.at

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