Nr. 331 Mai 2007 - Marktgemeinde Ottensheim - Land Oberösterreich
Nr. 331 Mai 2007 - Marktgemeinde Ottensheim - Land Oberösterreich
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Information der Bauabteilung<br />
Ansuchen um Baubewilligungen und Bauanzeigen<br />
Im September 006 wurde die Oö.<br />
Bauordnung novelliert. Die wichtigsten<br />
Änderungen sind:<br />
- Carports bis 5 m² Fläche sind nur<br />
mehr anzeigpflichtig (unter Vorlage<br />
geeigneter Planskizzen)<br />
- Carports über 5 m² sind bewilligungspflichtig<br />
(Einreichpläne<br />
erforderlich)<br />
Im Nahbereich einer öffentlichen<br />
Straße ist in jedem Fall die Zustimmung<br />
der Straßenverwaltung einzuholen.<br />
- Bauten im Hochwassergebiet sind<br />
nur mehr mit strengen Auflagen zu-<br />
Die Linzer Straße ist durch Grabungsarbeiten<br />
und Frostaufbrüche<br />
sanierungsbedürftig und zudem durch<br />
Engstellen, fehlende Gehsteige, viele<br />
Ausfahrten und unübersichtliche<br />
Stellen mitunter gefährlich. Auch die<br />
Hostauerstraße bedarf einer Planung<br />
und Gestaltung. Aus diesem Grund<br />
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
am . März 007 das Büro DI<br />
Joachim Kleiner mit der Umplanung<br />
der Linzer Straße und Hostauerstraße<br />
beauftragt.<br />
lässig. Ob sich eine Liegenschaft in<br />
einer derartigen Gefahrenzone befindet,<br />
können ihnen die SachbearbeiterInnen<br />
der Bauabteilung mitteilen.<br />
- Schwimmteiche mit mehr als ,5<br />
m Tiefe oder einer Wasserfläche von<br />
mehr als 5 m² sowie Stützmauern<br />
und frei stehende Mauern mit mehr<br />
als ,5 m Höhe, Nebengebäude bis<br />
12 m² sind ebenfalls anzeigepflichtig.<br />
- Heizungsanlagen mit mehr als 50<br />
kW bedürfen nach dem Oö. Luftreinhalte-<br />
und Energietechnikgesetz einer<br />
Anzeige.<br />
Hier kann nur eine exemplarische<br />
Aufzählung erfolgen. In der Bauabteilung<br />
sind jedoch Broschüren<br />
erhältlich, in denen die wichtigsten<br />
Informationen hinsichtlich bewilligungs-<br />
oder anzeigepflichtiger Vorhaben,<br />
sowie die dazu erforderlichen<br />
Unterlagen aufgeführt sind. Wir<br />
legen Ihnen nahe, sich im Fall eines<br />
beabsichtigten Vorhabens rechtzeitig<br />
bei den SachbearbeiterInnen der Bauabteilung<br />
zu erkundigen. Wir stehen<br />
Ihnen jederzeit gerne für Auskünfte<br />
zur Verfügung.<br />
Neuplanung der Linzer Straße und Hostauerstraße<br />
„Masterplan B127“ bepreist<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Ottensheim</strong><br />
wurde von der Technischen Universität<br />
Wien für das Projekt „Masterplan<br />
B 7“ mit dem „Friedrich Moser<br />
Würdigungspreis 2006“ ausgezeichnet.<br />
Dieser Preis wurde von der<br />
Jury verliehen für<br />
- die Umsetzung vorausschauender<br />
und nachhaltiger Projekte<br />
- die umfassende Information der<br />
Bevölkerung<br />
- den offenen Planungsprozess,<br />
der mit der<br />
Bevölkerung in Form<br />
von Workshops, Arbeitskreisen,<br />
Runden Tischen,<br />
Bürgerfragestunden und<br />
Informations- und Diskussionsveranstaltungen<br />
stattfindet.<br />
Außerdem haben wird für<br />
das Projekt „Masterplan<br />
Als Vorgaben für die Planung wurden<br />
folgende Schwerpunkte festgelegt:<br />
Linzerstrasse - Prioritätenreihung<br />
. Fußgängerverkehr<br />
. Radverkehr<br />
. Kfz-Verkehr<br />
4. Ruhender Verkehr<br />
- Kritische Engstellen: Lösungsvorschläge<br />
(Sicherheit der Fußgänger)<br />
- Gestaltung<br />
- Höhenentwicklung der Straße<br />
im Laufe der letzten Jahrzehnte<br />
(Hauseingänge, Fenster,…)<br />
Wirtschaftsachse B 7“ eine Förderung<br />
des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong><br />
im Rahmen der Förderaktion „Flächensparende<br />
Baulandentwicklung<br />
in Gemeinden“ erhalten.<br />
Diese Auszeichnungen und Förderungen<br />
freuen uns selbstverständlich<br />
sehr, da sie unsere Arbeit und<br />
Vorgangsweise bestätigen und uns<br />
anspornen, in dieser Richtung weiter<br />
zu arbeiten.<br />
Hostauerstrasse - Prioritätenreihung<br />
. Fußgängerverkehr<br />
. Radverkehr<br />
. Kfz-Verkehr<br />
4. Ruhender Verkehr<br />
- Grüngestaltung<br />
Die Planung ist derzeit im Laufen<br />
und soll bis Herbst 007 abgeschlossen<br />
sein. Die Baumaßnahmen erfolgen<br />
je nach Witterung entweder im<br />
Herbst 007 oder Frühjahr 008.<br />
Wir bilden uns<br />
für Sie weiter<br />
Frau Claudia Bumberger, Sachbearbeiterin<br />
in der Bauabteilung<br />
hat die Dienstprüfung Modul im<br />
Ausbildungstyp gemäß § 7 der OÖ.<br />
Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung<br />
005, LGBl. <strong>Nr</strong>. 8 abgelegt.<br />
OÖVV Infos<br />
Es gibt für Schüler und Lehrlinge,<br />
die einen Freifahrausweis für den<br />
Regionalverkehr besitzen, Aufzahlungskarten,<br />
so genannte Pluskarten<br />
- wahlweise für die gesamte am<br />
Ausweis eingetragene Strecke oder<br />
nur für Einstiegs- und Ausstiegszone.<br />
Hier wird die zeitliche Gültigkeit des<br />
Freifahrausweises auf alle Tage während<br />
des Gültigkeitszeitraumes der<br />
Aufzahlungskarte verlängert. Infos:<br />
Andrea Falkner, Die Nahverkehrsinfo<br />
Mühlviertel, ( 07 6 /5 85 www.<br />
mobitipp.at, office@mobitipp.at