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Jugendkunstschule Karlsruhe

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Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen<br />

ÜBERSCHRIFT<br />

Die <strong>Jugendkunstschule</strong> <strong>Karlsruhe</strong> (JUKS) ist eine öffentliche Einrichtung<br />

der außerschulischen Jugendbildung. Sie wird im Auftrag der<br />

Stadt <strong>Karlsruhe</strong> in der Trägerschaft der Volkshochschule <strong>Karlsruhe</strong> e.V.<br />

betrieben. Sie hat die Aufgabe, die kreativen Kräfte von Kindern und<br />

Jugendlichen nachhaltig entwickeln zu helfen, künstlerischhandwerkliche<br />

Kenntnisse zu vermitteln, Begabungen zu finden und zu fördern<br />

und auf ein künstlerisches Studium vorzubereiten. Sofern diese Allgemeinen<br />

Hinweise und Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen,<br />

gelten die Regelungen der Volkshochschule <strong>Karlsruhe</strong> e.V.<br />

1. Teilnahmeberechtigung<br />

Die Veranstaltungen der <strong>Jugendkunstschule</strong> stehen grundsätzlich allen<br />

Kindern und Jugendlichen bis zum 24. Lebensjahr offen.<br />

2. Anmeldung<br />

Mit der Annahme der Anmeldung durch die JUKS kommt ein Vertrag<br />

zwischen den Teilnehmenden und der JUKS zustande. Die Allgemeinen<br />

Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des<br />

Vertrages. Die Anmeldung ist schriftlich durch die Teilnehmenden bzw.<br />

den gesetzlichen Vertreter mit der im Programm eingedruckten Anmeldekarte<br />

vorzunehmen. Die Anmeldung verpflichtet gleichzeitig zur<br />

sofortigen Zahlung der Kursgebühr. Maxikurse werden in monatlichen<br />

Raten und nur mit Einzugsermächtigung bezahlt. Eine Benachrichtigung<br />

durch die JUKS erfolgt nur, wenn ein Kurs bereits belegt ist oder<br />

nicht zustande kommt.<br />

3. Gebühren<br />

Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind im Programm<br />

vermerkt. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt durch Einzugsermächtigung<br />

oder Barzahlung. In der Regel sind die Materialkosten bei<br />

allen Kursen im bildnerischen Bereich in der Kursgebühr enthalten.<br />

Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich.<br />

4. Gebührenermäßigung<br />

BezieherInnen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - (Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII<br />

(Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sind,<br />

erhalten auf Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide bei der<br />

Anmeldung für bestimmte Kurse eine Gebührenermäßigung von 25 %,<br />

maximal 25€. Von einer Ermäßigung ausgenommen sind durch Dritte<br />

geförderte Veranstaltungen, Kinderbetreuung, verbilligte Sonder-

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