Jugendkunstschule Karlsruhe
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Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen<br />
ÜBERSCHRIFT<br />
Die <strong>Jugendkunstschule</strong> <strong>Karlsruhe</strong> (JUKS) ist eine öffentliche Einrichtung<br />
der außerschulischen Jugendbildung. Sie wird im Auftrag der<br />
Stadt <strong>Karlsruhe</strong> in der Trägerschaft der Volkshochschule <strong>Karlsruhe</strong> e.V.<br />
betrieben. Sie hat die Aufgabe, die kreativen Kräfte von Kindern und<br />
Jugendlichen nachhaltig entwickeln zu helfen, künstlerischhandwerkliche<br />
Kenntnisse zu vermitteln, Begabungen zu finden und zu fördern<br />
und auf ein künstlerisches Studium vorzubereiten. Sofern diese Allgemeinen<br />
Hinweise und Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen,<br />
gelten die Regelungen der Volkshochschule <strong>Karlsruhe</strong> e.V.<br />
1. Teilnahmeberechtigung<br />
Die Veranstaltungen der <strong>Jugendkunstschule</strong> stehen grundsätzlich allen<br />
Kindern und Jugendlichen bis zum 24. Lebensjahr offen.<br />
2. Anmeldung<br />
Mit der Annahme der Anmeldung durch die JUKS kommt ein Vertrag<br />
zwischen den Teilnehmenden und der JUKS zustande. Die Allgemeinen<br />
Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des<br />
Vertrages. Die Anmeldung ist schriftlich durch die Teilnehmenden bzw.<br />
den gesetzlichen Vertreter mit der im Programm eingedruckten Anmeldekarte<br />
vorzunehmen. Die Anmeldung verpflichtet gleichzeitig zur<br />
sofortigen Zahlung der Kursgebühr. Maxikurse werden in monatlichen<br />
Raten und nur mit Einzugsermächtigung bezahlt. Eine Benachrichtigung<br />
durch die JUKS erfolgt nur, wenn ein Kurs bereits belegt ist oder<br />
nicht zustande kommt.<br />
3. Gebühren<br />
Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind im Programm<br />
vermerkt. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt durch Einzugsermächtigung<br />
oder Barzahlung. In der Regel sind die Materialkosten bei<br />
allen Kursen im bildnerischen Bereich in der Kursgebühr enthalten.<br />
Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich.<br />
4. Gebührenermäßigung<br />
BezieherInnen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - (Grundsicherung<br />
für Arbeitssuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII<br />
(Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sind,<br />
erhalten auf Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide bei der<br />
Anmeldung für bestimmte Kurse eine Gebührenermäßigung von 25 %,<br />
maximal 25€. Von einer Ermäßigung ausgenommen sind durch Dritte<br />
geförderte Veranstaltungen, Kinderbetreuung, verbilligte Sonder-