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Vortrag des Referenten Alfons Klauck

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Am Ende <strong>des</strong> Erstgesprächs oder der Zielfindungsphase sollte ein vorläufiges<br />

Beratungskonzept stehen.<br />

Der Berater entscheidet in Absprache mit dem Klienten<br />

• in welchen Lebensbereichen eine Intervention erforderlich ist<br />

• in welcher Reihenfolge diese erfolgen sollen<br />

Der Berater selbst entscheidet, ob seine Kompetenz für die notwendigen<br />

Hilfemaßnahmen ausreicht, in welchen Punkten er einen Kollegen hinzuzieht<br />

oder die Fallbearbeitung abgibt.<br />

Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel:<br />

<strong>Alfons</strong> <strong>Klauck</strong>, Suchtberatung Trier e.V., Oerenstr. 15, 54290 Trier 16

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