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ÄNDERUNGEN BEIM FÜHRERSCHEIN<br />
Ab 19. Jänner 2013 tritt bei uns die 14. FSG-Novelle<br />
(Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline) in Kraft. Mit<br />
diesem Stichtag sind gravierende Änderungen verschiedener<br />
Führerscheinklassen vorgesehen.<br />
Weiters neu ist ein einheitlicher EU Scheckkartenführerschein<br />
mit einem regelmäßigen Dokumentenaustausch.<br />
Das heißt:<br />
- Führerscheine, die bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellt<br />
wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 19. Jänner 2033.<br />
- Führerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt<br />
werden sind automatisch 15 Jahre lang gültig<br />
(ausgenommen C,E,D - kürzere Befristungen).<br />
- Die Beantragung der Neuausstellung erfordert allerdings<br />
keine Gesundenuntersuchung oder Auffrischungskurs.<br />
- Es wird lediglich ein neuer Führerschein mit einem neuen<br />
EU-Passbild ausgestellt.<br />
Führerscheinklassen NEU ab 19. Jänner 2013 (eventuelle<br />
Gesetzesänderungen vorbehalten):<br />
Erweiterung auf die Klassen BE<br />
Derzeitiger Umfang der Lenkberechtigung - bis zu einer<br />
Praxisprüfung spätestens am 18.1.2013<br />
- das momentane Gewicht des Anhängers darf das<br />
höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht<br />
übersteigen - unabhängig vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht<br />
des Anhängers. Für Führerscheine mit einem<br />
Ausstellungsdatum bis einschließlich 18.1.2013 bleibt diese<br />
Regelung erhalten!<br />
NEU ab 19. Jänner 2013:<br />
Klasse B<br />
Leichte Anhänger bleibt unverändert (Eigengewicht plus<br />
75 kg größer als das doppelte momentane Gewicht des<br />
Anhängers).<br />
Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />
- die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider<br />
Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt<br />
- die Anhängelast des Zugfahrzeuges muss ausreichend<br />
sein.<br />
Klasse B mit Code 96<br />
Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />
- die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider<br />
Fahrzeuge 4.250 kg nicht übersteigt<br />
- für den Erhalt Code 96 ist eine theoretische und praktische<br />
Ausbildung im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten<br />
notwendig<br />
- keine Prüfung.<br />
Klasse BE<br />
Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />
- das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers<br />
3.500 kg nicht übersteigt - somit maximale Gespannmasse<br />
7000 kg<br />
- für den Erhalt ist eine theoretische und praktische Ausbildung<br />
sowie Prüfung vorgeschrieben.<br />
Klasse C1E<br />
Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />
- mit einem Zugfahrzeug der Klasse B der Anhänger ein<br />
höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg<br />
aufweist<br />
- Fahrzeugkombinationen bis zu 12.000 kg<br />
(höchstzulässiges Gesamtgewicht LKW 7,5 t)<br />
- Theorie- und Praxisausbildung inkl. jeweiliger Prüfung.<br />
Klasse A<br />
Klasse AM Moped<br />
- Mindestalter 15 Jahre - Ausbildungsbeginn 14 ½ Jahre<br />
- 6 Einheiten Theorie- und<br />
- 8 Einheiten Praxisausbildung (zwei im Straßenverkehr)<br />
- Theorieprüfung<br />
- Keine Mehrphasenausbildung und Probezeit<br />
Allgemeines für die Ersterteilung der Klassen A1, A2, A<br />
- 26 Einheiten Theorieausbildung Grundwissen<br />
- 8 Einheiten Theorieausbildung Zusatzwissen A<br />
- 12 Einheiten Praxisausbildung<br />
- bei A1 zusätzliche in Praxis inkludiert: Erlangung von<br />
Risikokompetenz<br />
- Prüfung in Theorie und Praxis<br />
- Mehrphasenausbildung:<br />
Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt<br />
- Probezeit je nach Alter 2 bis 4 Jahre mind. bis zum 20.<br />
Geburtstag