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<strong>Seite</strong> 24<br />

ÄNDERUNGEN BEIM FÜHRERSCHEIN<br />

Ab 19. Jänner 2013 tritt bei uns die 14. FSG-Novelle<br />

(Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline) in Kraft. Mit<br />

diesem Stichtag sind gravierende Änderungen verschiedener<br />

Führerscheinklassen vorgesehen.<br />

Weiters neu ist ein einheitlicher EU Scheckkartenführerschein<br />

mit einem regelmäßigen Dokumentenaustausch.<br />

Das heißt:<br />

- Führerscheine, die bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellt<br />

wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 19. Jänner 2033.<br />

- Führerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt<br />

werden sind automatisch 15 Jahre lang gültig<br />

(ausgenommen C,E,D - kürzere Befristungen).<br />

- Die Beantragung der Neuausstellung erfordert allerdings<br />

keine Gesundenuntersuchung oder Auffrischungskurs.<br />

- Es wird lediglich ein neuer Führerschein mit einem neuen<br />

EU-Passbild ausgestellt.<br />

Führerscheinklassen NEU ab 19. Jänner 2013 (eventuelle<br />

Gesetzesänderungen vorbehalten):<br />

Erweiterung auf die Klassen BE<br />

Derzeitiger Umfang der Lenkberechtigung - bis zu einer<br />

Praxisprüfung spätestens am 18.1.2013<br />

- das momentane Gewicht des Anhängers darf das<br />

höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht<br />

übersteigen - unabhängig vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht<br />

des Anhängers. Für Führerscheine mit einem<br />

Ausstellungsdatum bis einschließlich 18.1.2013 bleibt diese<br />

Regelung erhalten!<br />

NEU ab 19. Jänner 2013:<br />

Klasse B<br />

Leichte Anhänger bleibt unverändert (Eigengewicht plus<br />

75 kg größer als das doppelte momentane Gewicht des<br />

Anhängers).<br />

Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />

- die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider<br />

Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt<br />

- die Anhängelast des Zugfahrzeuges muss ausreichend<br />

sein.<br />

Klasse B mit Code 96<br />

Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />

- die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider<br />

Fahrzeuge 4.250 kg nicht übersteigt<br />

- für den Erhalt Code 96 ist eine theoretische und praktische<br />

Ausbildung im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten<br />

notwendig<br />

- keine Prüfung.<br />

Klasse BE<br />

Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />

- das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers<br />

3.500 kg nicht übersteigt - somit maximale Gespannmasse<br />

7000 kg<br />

- für den Erhalt ist eine theoretische und praktische Ausbildung<br />

sowie Prüfung vorgeschrieben.<br />

Klasse C1E<br />

Schwere Anhänger dürfen gezogen werden wenn<br />

- mit einem Zugfahrzeug der Klasse B der Anhänger ein<br />

höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg<br />

aufweist<br />

- Fahrzeugkombinationen bis zu 12.000 kg<br />

(höchstzulässiges Gesamtgewicht LKW 7,5 t)<br />

- Theorie- und Praxisausbildung inkl. jeweiliger Prüfung.<br />

Klasse A<br />

Klasse AM Moped<br />

- Mindestalter 15 Jahre - Ausbildungsbeginn 14 ½ Jahre<br />

- 6 Einheiten Theorie- und<br />

- 8 Einheiten Praxisausbildung (zwei im Straßenverkehr)<br />

- Theorieprüfung<br />

- Keine Mehrphasenausbildung und Probezeit<br />

Allgemeines für die Ersterteilung der Klassen A1, A2, A<br />

- 26 Einheiten Theorieausbildung Grundwissen<br />

- 8 Einheiten Theorieausbildung Zusatzwissen A<br />

- 12 Einheiten Praxisausbildung<br />

- bei A1 zusätzliche in Praxis inkludiert: Erlangung von<br />

Risikokompetenz<br />

- Prüfung in Theorie und Praxis<br />

- Mehrphasenausbildung:<br />

Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt<br />

- Probezeit je nach Alter 2 bis 4 Jahre mind. bis zum 20.<br />

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