Dorfblatt Mai 2007
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Einwohnerkontrolle<br />
Es kommt immer wieder vor, dass sich Personen in der Gemeinde Recherswil aufhalten,<br />
ohne ordnungsgemäss angemeldet zu sein. Nach dem Gesetz und der Gemeindeordnung<br />
ist<br />
jeder Zu- und Wegzug<br />
sowie jeder Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle<br />
innert 14 Tagen anzuzeigen.<br />
Bei der Anmeldung sind die persönlichen Schriften und Ausweise (Heimatschein,<br />
Mietvertrag, Familienbüchlein, Krankenkassenausweise (Police des aktuellen Jahres,<br />
AHV-Ausweis) mitzubringen.<br />
Personen die sich zu Besuchs- und Erholungszwecken oder zur Ausführung<br />
bestimmter Arbeiten nur vorübergehend ausserhalb ihres Wohnortes und nicht länger<br />
als 3 Monate in Recherswil aufhalten, sind von der Schriftenabgabe befreit.<br />
Verantwortlich für die rechtzeitige Anmeldung sind ausser den Zuzügern die<br />
Logisgeber und die Arbeitgeber, die ihren Arbeitskräften (Hausangestellte usw.)<br />
Wohngelegenheit geben.<br />
Widerhandlungen unterstehen den Strafbestimmungen.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung