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Dorfblatt Mai 2007

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26<br />

Einwohnerkontrolle<br />

Es kommt immer wieder vor, dass sich Personen in der Gemeinde Recherswil aufhalten,<br />

ohne ordnungsgemäss angemeldet zu sein. Nach dem Gesetz und der Gemeindeordnung<br />

ist<br />

jeder Zu- und Wegzug<br />

sowie jeder Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle<br />

innert 14 Tagen anzuzeigen.<br />

Bei der Anmeldung sind die persönlichen Schriften und Ausweise (Heimatschein,<br />

Mietvertrag, Familienbüchlein, Krankenkassenausweise (Police des aktuellen Jahres,<br />

AHV-Ausweis) mitzubringen.<br />

Personen die sich zu Besuchs- und Erholungszwecken oder zur Ausführung<br />

bestimmter Arbeiten nur vorübergehend ausserhalb ihres Wohnortes und nicht länger<br />

als 3 Monate in Recherswil aufhalten, sind von der Schriftenabgabe befreit.<br />

Verantwortlich für die rechtzeitige Anmeldung sind ausser den Zuzügern die<br />

Logisgeber und die Arbeitgeber, die ihren Arbeitskräften (Hausangestellte usw.)<br />

Wohngelegenheit geben.<br />

Widerhandlungen unterstehen den Strafbestimmungen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung

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