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Vertrag - Einstiegs-Mitgliedschaft über 5 Jahre - Golfclub Rastenmoos

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VERTRAG ÜBER DEN ERWERB<br />

EINER EINSTIEGS-MITGLIEDSCHAFT<br />

zwischen<br />

Golf <strong>Rastenmoos</strong> AG, 6206 Neuenkirch (nachstehend "GRAG“)<br />

Herr/ Frau _____________________Adresse _________________________<br />

(nachstehend "Spieler")<br />

I. GEGENSTAND<br />

und<br />

1. Der Spieler erwirbt hiermit von der GRAG das Recht, gemäss den nachfolgenden Bestimmungen<br />

und im Rahmen der jeweils geltenden Reglemente und Weisungen, insbesondere<br />

den im Platz- und Betriebsreglement aufgeführten Punkten, auf der Golfanlage<br />

der GRAG im Gebiet <strong>Rastenmoos</strong>, Gemeinde Neuenkirch/LU, Golf zu spielen.<br />

2. Der Spieler verpflichtet sich, folgende Gebühren zu bezahlen:<br />

���� Spielrechtsgebühr: CHF 2'500.-- (inkl. 8.0% MWSt)<br />

à fonds perdu als Spielrechtsanteil.<br />

Die Spielrechtsgebühr ist innert 30 Tagen nach gegenseitiger Unterzeichnung<br />

dieses <strong>Vertrag</strong>es zur Zahlung fällig.<br />

���� <strong>Jahre</strong>sspielgebühr (plus Konsumationspauschale): Die Höhe der Spielgebühr<br />

bzw. der Konsumationspauschale wird von der Golf <strong>Rastenmoos</strong> AG jährlich festgelegt.<br />

Die Spielgebühr wird jeweils zu Beginn der Saison, spätestens jedoch per 31. Januar<br />

jeden <strong>Jahre</strong>s zur Zahlung fällig. Der Spieler darf die Anlage erst benützen,<br />

nachdem die <strong>Jahre</strong>sspielgebühr bezahlt ist. Im übrigen gilt das Betriebsreglement.


<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 2<br />

Wird die Spielgebühr innert 30 Tagen seit Versand einer schriftlichen Mahnung<br />

durch die GRAG nicht bezahlt, kann die GRAG das Spielrecht für das laufende<br />

Jahr schriftlich sistieren.<br />

3. Umwandlung in andere <strong>Mitgliedschaft</strong>sformen<br />

Eine Umwandlung der <strong>Einstiegs</strong>-<strong>Mitgliedschaft</strong> ist jederzeit möglich.<br />

- Lifetime Spielrecht (Einmalzahlung der Aktie/Agio)<br />

- Options Spielrecht (Teilzahlungen der Aktie/Agio)<br />

- <strong>Jahre</strong>s <strong>Mitgliedschaft</strong> (Zahlung <strong>Jahre</strong>smitgliedschafts-Gebühr)<br />

Bei allen Umwandlungs-Möglichkeiten (ausser <strong>Jahre</strong>s <strong>Mitgliedschaft</strong>) werden die bezahlten<br />

CHF 2'500.— aus der <strong>Einstiegs</strong> <strong>Mitgliedschaft</strong> angerechnet.<br />

II. SPIELBETRIEB, MITGLIEDSCHAFT und SISTIERUNG<br />

1. Allgemeines<br />

Das Platzreglement, die Spielreglemente, das Einhalten der Etikette und der Golfregeln<br />

sowie die Hausordnung sind für den Spieler verbindlich (siehe Homepage<br />

www.golfrastenmoos.ch). Er bestätigt, davon Kenntnis zu haben. Er anerkennt den<br />

Inhalt, eingeschlossen künftiger Änderungen durch die GRAG. Ebenso anerkennt er<br />

die Statuten und Weisungen der ASG sowie die Entscheidungen der Disziplinarkommission.<br />

2. Dauer<br />

2.1 Die Spielsaison ist identisch mit dem Kalenderjahr und dauert vom 01. Januar bis<br />

31. Dezember.<br />

2.2 Die Öffnungs- und Spielzeiten der Anlage richten sich nach den <strong>Jahre</strong>szeiten und<br />

der Witterung sowie den jeweiligen Veranstaltungen (Golfturniere und Wettkämpfe),<br />

baulichen, technischen oder anderen Gründen. Entscheide dar<strong>über</strong> werden<br />

jeweils von der Geschäftsleitung der GRAG getroffen. Die aktuellen Öffnungszeiten<br />

sind am Info-Board/Pinwand angeschlagen und auf der Homepage<br />

www.golfrastenmoos.ch ersichtlich.<br />

2.3 Benützungseinschränkungen jeglicher Art werden durch die Geschäftsleitung<br />

bestimmt. Rückzahlungsforderungen können deswegen keine geltend gemacht<br />

werden.<br />

3. Spielbetrieb<br />

3.1 Die Regeln und Etikette gemäss Hinweistafel, Scorekarten sowie Info-Board sind<br />

vom Spieler zwingend einzuhalten.<br />

3.2 Den Anweisungen der Mitarbeitenden und Clubverantwortlichen ist Folge zu leisten.


<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 3<br />

4. <strong>Mitgliedschaft</strong><br />

4.1 Die GRAG bestimmt die Zahl und die Bedingungen von <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaften.<br />

4.2 Die <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft ist persönlich und nicht <strong>über</strong>tragbar.<br />

4.3 Die <strong>Mitgliedschaft</strong> kann von den Parteien jeweils bis zum 31. Oktober (Datum<br />

Poststempel) auf das Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufgelöst werden,<br />

durch die GRAG erstmals auf den Ablauf des fünften <strong>Jahre</strong>s der <strong>Mitgliedschaft</strong>.<br />

4.4 Verstösst der Spieler gegen das Platz- und Betriebsreglement, gegen die Etikette<br />

und die Golfregeln oder leistet er den Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge,<br />

kann er für eine bestimmte Zeit von der Benützung der Golfanlage ausgeschlossen<br />

werden. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoss<br />

kann ein Ausschluss auf unbestimmte Zeit erfolgen. In solchen Fällen besteht<br />

kein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Beträge. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.<br />

Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />

5. Clubmitgliedschaft<br />

Der Spieler verpflichtet sich, dem <strong>Golfclub</strong> <strong>Rastenmoos</strong> als <strong>Jahre</strong>smitglied beizutreten.<br />

Über eine Aufnahme entscheidet das zuständige Organ des Vereins. Der Spieler<br />

anerkennt ausdrücklich die anwendbaren Bestimmungen des Vereins, namentlich die<br />

Statuten.<br />

6. Unterbruch/Sistierung der <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft<br />

6.1 Aus triftigem Grund kann die <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft für maximal 1 Kalenderjahr<br />

sistiert werden. Als Sistierungsgründe gelten:<br />

- Krankheit oder Unfall von 4 Monaten und mehr während der Golfsaison (März -<br />

Ende Oktober). Es ist ein Nachweis durch ein Arztzeugnis erforderlich, dass<br />

und wie lange nicht Golf gespielt werden kann. Dieses ist spätestens innerhalb<br />

von einem Monat seit Eintritt des Krankheits- oder Unfallereignisses vorzulegen.<br />

- Schwangerschaft<br />

- Mutterschaftsurlaub (4 Monate).<br />

- Auslandaufenthalt<br />

Weitere Gründe berechtigen nicht zur Sistierung. Soweit nicht Krankheit oder Unfall<br />

vorliegt, sind geeignete Belege zum Nachweis des betreffenden Ereignisses<br />

vorzulegen.<br />

6.2 Sistierungstermine<br />

Der Antrag auf eine vorhersehbare Sistierung muss bis zum 31. Oktober des laufenden<br />

Kalenderjahres schriftlich an die Geschäftsleitung gestellt werden. Bei unvorhersehbaren<br />

Fällen (z.B. Krankheit, Unfall etc.) während des Kalenderjahres<br />

ist eine Sistierung bis Stichtag 30. Juni möglich. Der Spieler erhält 50 % der <strong>Jahre</strong>sspielgebühr<br />

in Form einer Gutschrift rückvergütet. Nach dem 30. Juni ist eine<br />

Sistierung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.


<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 4<br />

6.3 Sistierungskosten/Bedingungen<br />

- Die Gebühr für die Sistierung beträgt 15 % der <strong>Jahre</strong>sspielgebühr.<br />

- Während der Sistierungsdauer darf die 9-Lochanlage nicht genutzt werden,<br />

auch nicht gegen Bezahlung einer Greenfee-Gebühr.<br />

- Der ASG-Ausweis wird blockiert.<br />

6.4 Kosten/Bedingungen bei Reaktivierung der <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft vor Ablauf der<br />

Sistierungsdauer<br />

- Vor dem 30. Juni ist 100 % der gesamten <strong>Jahre</strong>sspielgebühr zu entrichten.<br />

- Nach dem 30. Juni ist 50 % der gesamten <strong>Jahre</strong>sspielgebühr zu entrichten.<br />

- Der Reaktivierungsantrag ist schriftlich bei der Geschäftsleitung einzureichen.<br />

- Die für die Sistierung entrichtete Gebühr (15 %) ist nicht rückforderbar.<br />

6.5 Die Entscheide <strong>über</strong> Sistierung/Reaktivierung liegen in alleiniger Kompetenz der<br />

Geschäftsleitung. Ein Anspruch auf Sistierung besteht nicht. Es kann gegen den<br />

Entscheid nicht rekurriert werden.<br />

6.6 <strong>Einstiegs</strong>mitglieder sind verpflichtet, eine Sistierung dem Club mitzuteilen. Die<br />

Sistierung hat eine Passivmitgliedschaft sowie eine Blockierung des ASG-<br />

Ausweises zur Folge.<br />

III. VERSCHIEDENES<br />

1. Hunde<br />

Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Spielanlage untersagt. Im Restaurant<br />

sowie auf den öffentlichen Spazierwegen sind die Hunde an der Leine zu führen.<br />

2. Haftung<br />

Die Benutzung der Anlage erfolgte auf eigene Gefahr. Der Abschluss genügender<br />

Versicherungen ist Sache des Spielers. Die GRAG lehnt jede Haftung ab. Für Diebstahl<br />

wird keine Haftung <strong>über</strong>nommen.<br />

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> untersteht schweizerischem Recht.<br />

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee.<br />

Neuenkirch, den __________________ ______________, den ___________<br />

GOLF RASTENMOOS AG Der Spieler<br />

_________________________________ ______________________________<br />

Martin Bütschi, Geschäftsführer Lisbeth Muster

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