11.01.2013 Aufrufe

Softwareüberlassungsvertrag (EULA) Deutsch - duerr-ndt.de

Softwareüberlassungsvertrag (EULA) Deutsch - duerr-ndt.de

Softwareüberlassungsvertrag (EULA) Deutsch - duerr-ndt.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Softwareüberlassungsvertrag</strong><br />

End User Licensing Agreement (<strong>EULA</strong>)<br />

zwischen<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG<br />

Höpfigheimer Str. 22<br />

D - 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

und<br />

Ihnen als Anwen<strong>de</strong>r<br />

§1 Vertragsgegenstand<br />

1. Vertragsgegenstand sind die Dürr NDT Software, Treiber sowie Schnittstellen mit allen zugehörigen<br />

Programmkomponenten („Software“).<br />

2. Die Dürr NDT GmbH & Co.KG räumt <strong>de</strong>m Anwen<strong>de</strong>r das Nutzungsrecht an <strong>de</strong>r rechtmäßig<br />

erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).<br />

3. Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r die Software<br />

nicht direkt von <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG erwirbt, son<strong>de</strong>rn beispielsweise über <strong>de</strong>n Fachhan<strong>de</strong>l<br />

bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs nur<br />

gegenüber <strong>de</strong>m unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr NDT GmbH & Co.KG nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />

bleiben, sofern begrün<strong>de</strong>t, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

5. Die Software wird von <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG durch Updates (Aktualisierungen) und Upgra<strong>de</strong>s<br />

(Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen.<br />

Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgra<strong>de</strong>s.<br />

§2 Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Dieser Vertrag wird wirksam,<br />

1. wenn im Fall <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Software auf einem Datenträger <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r diese Vertrags-<br />

bestimmungen akzeptiert, in<strong>de</strong>m er bei <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Software die Schaltfläche „Akzeptieren“<br />

durch Anklicken bestätigt, o<strong>de</strong>r<br />

2. wenn im Fall <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>s Vertragsgegenstan<strong>de</strong>s als Downloadprodukt (Webversion) diese<br />

Vertragsbestimmungen vom Anwen<strong>de</strong>r akzeptiert wor<strong>de</strong>n sind, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m<br />

Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.<br />

Seite 1 / 5


§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmän<strong>de</strong>rungen<br />

1. Der Anwen<strong>de</strong>r darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung<br />

für die Benutzung <strong>de</strong>s Programms erfor<strong>de</strong>rlich ist. Zu <strong>de</strong>n notwendigen Vervielfältigungen zählen<br />

die Installation <strong>de</strong>s Programms vom Originaldatenträger auf <strong>de</strong>m Massenspeicher <strong>de</strong>r eingesetzten<br />

Hardware sowie das La<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Programms in <strong>de</strong>n Arbeitsspeicher.<br />

2. Der Anwen<strong>de</strong>r ist zur Vervielfältigung <strong>de</strong>r Software im Rahmen <strong>de</strong>s vom Anwen<strong>de</strong>r genutzten<br />

Netzwerkes berechtigt, soweit <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r für die jeweiligen Einzelarbeitsplätze Lizenzen<br />

erworben hat.<br />

3. Der Anwen<strong>de</strong>r darf eine Vervielfältigung <strong>de</strong>r Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf<br />

jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie<br />

ist als solche zu kennzeichnen.<br />

4. Über die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen hinausgehen<strong>de</strong> Vervielfältigungen, zu <strong>de</strong>nen auch die Ausgabe<br />

<strong>de</strong>s Programmco<strong>de</strong>s auf einem Drucker zählt, darf <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r nicht anfertigen.<br />

5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige <strong>de</strong>r Programmi<strong>de</strong>ntifikation dienen<strong>de</strong> Merkmale<br />

dürfen auf keinen Fall entfernt o<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Die Rückübersetzung <strong>de</strong>s überlassenen Programmco<strong>de</strong>s in an<strong>de</strong>re Co<strong>de</strong>formen (Rekompilierung)<br />

sowie sonstige Arten <strong>de</strong>r Rückerschließung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Herstellungsstufen <strong>de</strong>r Software<br />

(Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmän<strong>de</strong>rung ist unzulässig, wenn nicht die<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern o<strong>de</strong>r sonstige<br />

<strong>de</strong>r Programmi<strong>de</strong>ntifikation dienen<strong>de</strong> Merkmale dürfen vom Anwen<strong>de</strong>r nicht entfernt o<strong>de</strong>r<br />

verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung<br />

1. Der Anwen<strong>de</strong>r darf die Software einschließlich <strong>de</strong>r Dokumentation an Dritte veräußern o<strong>de</strong>r<br />

verschenken, vorausgesetzt, <strong>de</strong>r Dritte erklärt sich mit <strong>de</strong>r Weitergeltung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstan<strong>de</strong>n. Vor Weitergabe <strong>de</strong>r Software muss<br />

<strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r diese Vertragsbedingungen <strong>de</strong>m Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.<br />

2. Im Fall <strong>de</strong>r Weitergabe muss <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich<br />

gegebenenfalls vorhan<strong>de</strong>ne Sicherheitskopien übergeben o<strong>de</strong>r die nicht übergebenen Kopien<br />

vernichten. Mit <strong>de</strong>r Weitergabe erlischt das Recht <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs zur Programmnutzung.<br />

Seite 2 / 5


§5 Gewährleistung<br />

1. Mängel <strong>de</strong>r gelieferten Software einschließlich <strong>de</strong>r Dokumentation wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH<br />

& Co.KG innerhalb <strong>de</strong>r Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab erster Benutzung <strong>de</strong>r Software nach<br />

schriftlicher Mitteilung durch <strong>de</strong>n Anwen<strong>de</strong>r behoben. Dies geschieht nach Wahl <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH<br />

& Co.KG durch kostenfreie Nachbesserung o<strong>de</strong>r Ersatzlieferung.<br />

2. Ist die Dürr NDT GmbH & Co.KG zur Nachbesserung o<strong>de</strong>r zur Ersatzlieferung nicht bereit o<strong>de</strong>r nicht<br />

in <strong>de</strong>r Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwen<strong>de</strong>r gesetzte angemessene Frist hinaus o<strong>de</strong>r<br />

schlägt sie aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n fehl, ist <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten o<strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>rung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG hinreichen<strong>de</strong> Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wur<strong>de</strong>, ohne<br />

dass <strong>de</strong>r gewünschte Erfolg erzielt wur<strong>de</strong>, insbeson<strong>de</strong>re wenn die Nachbesserung bereits zweimal<br />

erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs, Scha<strong>de</strong>nersatz gemäß § 437 BGB<br />

zu verlangen.<br />

3. Dem Anwen<strong>de</strong>r ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt wer<strong>de</strong>n können. Ein<br />

Mangel <strong>de</strong>r gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler <strong>de</strong>n Wert<br />

o<strong>de</strong>r die Tauglichkeit <strong>de</strong>r Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich min<strong>de</strong>rn.<br />

4. Dem Anwen<strong>de</strong>r ist bekannt, dass es sich bei <strong>de</strong>r Software um ein komplexes IT-Produkt han<strong>de</strong>lt,<br />

<strong>de</strong>ssen Installation, Updates/Upgra<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r individuellen EDV-Umgebung<br />

<strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgra<strong>de</strong>s und Abstimmung <strong>de</strong>r<br />

Software mit <strong>de</strong>r EDV-Umgebung <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs sollen daher nur durch fachkundige Personen<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n, i<strong>de</strong>alerweise durch geschultes Personal <strong>de</strong>s Fachhan<strong>de</strong>ls bzw. <strong>de</strong>r IT-Branche.<br />

Für Mängel und Schä<strong>de</strong>n, die auf unsachgemäßen Umgang mit <strong>de</strong>r Software bei Installation,<br />

Update/Upgra<strong>de</strong>s und im laufen<strong>de</strong>n Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr NDT GmbH & Co.KG<br />

keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schä<strong>de</strong>n, die darauf zurückgehen, dass<br />

die vom Anwen<strong>de</strong>r eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG für die Software jeweils festgesetzten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen entspricht.<br />

§6 Haftung<br />

1. Die Ansprüche <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs auf Scha<strong>de</strong>nersatz o<strong>de</strong>r Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten<br />

sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur <strong>de</strong>s Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach <strong>de</strong>m<br />

Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />

2. Für Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit haftet die<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG unbeschränkt.<br />

3. Für Schä<strong>de</strong>n, die durch vorsätzliches o<strong>de</strong>r grob fahrlässiges Verhalten <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG<br />

entstehen, haftet die Dürr NDT GmbH & Co.KG unbeschränkt. Für Schä<strong>de</strong>n, die durch leicht<br />

fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr NDT GmbH & Co.KG nur, sofern eine Pflicht<br />

verletzt wird, <strong>de</strong>ren Einhaltung für die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist<br />

Seite 3 / 5


(vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die<br />

Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. <strong>de</strong>r<br />

Anwen<strong>de</strong>r auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer<br />

vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG auf Schä<strong>de</strong>n begrenzt, mit<br />

<strong>de</strong>ren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9)<br />

typischerweise gerechnet wer<strong>de</strong>n muss.<br />

4. Die Haftung für Datenverlust wird auf <strong>de</strong>n typischen Wie<strong>de</strong>rherstellungsaufwand beschränkt, <strong>de</strong>r bei<br />

regelmäßiger und Gefahren entsprechen<strong>de</strong>r Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.<br />

5. Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern,<br />

Vertretern und Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG.<br />

§7 Eigentumsvorbehalt<br />

Die Dürr NDT GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum an <strong>de</strong>r Software bis zur vollständigen Bezahlung<br />

<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis mit <strong>de</strong>m Anwen<strong>de</strong>r vor.<br />

§8 Dauer <strong>de</strong>s Vertrages<br />

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

2. Das Recht <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn <strong>de</strong>r<br />

Anwen<strong>de</strong>r die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise<br />

verletzt, insbeson<strong>de</strong>re wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften <strong>de</strong>r Ziffern 3 und<br />

4 verstößt, und die Dürr NDT GmbH & Co.KG diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem<br />

Fall ist <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien <strong>de</strong>r Datenträger zurückzugeben<br />

und alle Kopien <strong>de</strong>r Software zu löschen.<br />

§9 Demo-Versionen<br />

1. Die Dürr NDT GmbH & Co.KG räumt <strong>de</strong>m Anwen<strong>de</strong>r die Möglichkeit ein, nutzungsbeschränkte<br />

Versionen <strong>de</strong>r Software („Demo-Versionen“) kostenfrei zu nutzen, um die Software zu testen. Der<br />

Anwen<strong>de</strong>r kann von <strong>de</strong>r Demoversion <strong>de</strong>r Software auf die Vollversion wechseln, in<strong>de</strong>m er die<br />

Vollversion bei gleichzeitiger Registrierung freischaltet. Für die Freischaltung fallen die regulären<br />

Kosten für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Software gegenüber <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG bzw. gegenüber <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Verkäufer an.<br />

2. Die Dürr NDT GmbH & Co.KG übernimmt für Demo-Versionen keine Gewährleistung. Die Haftung<br />

<strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG für <strong>de</strong>n Einsatz von Demo-Versionen beim Anwen<strong>de</strong>r ist auf die in<br />

Ziff. 6 Abs. 2 und 3 genannten Ansprüche beschränkt. Eine weitergehen<strong>de</strong> Haftung <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG ist ausgeschlossen.<br />

Seite 4 / 5


§10 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr NDT, insbeson<strong>de</strong>re Fernwartung<br />

Nimmt die Dürr NDT GmbH & Co.KG auf Wunsch <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs Wartungs- und /o<strong>de</strong>r Servicearbeiten<br />

an <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Hardware <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten<br />

folgen<strong>de</strong> Bestimmungen für diese Arbeiten:<br />

1. Die Preise für die Arbeiten richten sich nach <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Preisliste <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG. Rechnungen <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG sind spätestens zwei<br />

Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.<br />

2. Die Haftung <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.<br />

3. Der Anwen<strong>de</strong>r ist verpflichtet, vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG eine<br />

Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs in<br />

vertretbarer Zeit ermöglicht.<br />

4. Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware<br />

<strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs (nachfolgend „Fernwartung“), trägt <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r die Verantwortung für die<br />

Installation <strong>de</strong>r Fernwartungssoftware <strong>de</strong>s Drittherstellers auf seiner Hardware, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Verantwortung für die Einhaltung <strong>de</strong>r Lizenzbestimmungen <strong>de</strong>r Fernwartungssoftware. Der Anwen<strong>de</strong>r<br />

trägt ferner die Verantwortung für die erfor<strong>de</strong>rliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das<br />

Datenfernübertragungssystem. Die Dürr NDT GmbH & Co.KG haftet nicht für Schä<strong>de</strong>n, die aus von<br />

Dürr NDT nicht zu vertreten<strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>s Datenfernübertragungssystems o<strong>de</strong>r aus unberechtigten<br />

Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs entstehen.<br />

§11 Schlussbestimmungen<br />

1. Än<strong>de</strong>rungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen<br />

und Garantien bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.<br />

2. Die Unwirksamkeit o<strong>de</strong>r Undurchführbarkeit einer o<strong>de</strong>r mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt<br />

die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrags im Übrigen nicht.<br />

3. An die Stelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die <strong>de</strong>r<br />

Regelungsabsicht <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt<br />

4. Auf das Vertragsverhältnis zum Anwen<strong>de</strong>r fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches Recht unter Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts<br />

Anwendung.<br />

5. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zum Anwen<strong>de</strong>r ist – sofern <strong>de</strong>r<br />

Anwen<strong>de</strong>r Kaufmann ist – nach Wahl <strong>de</strong>r Dürr NDT GmbH & Co.KG <strong>de</strong>r Gerichtstand <strong>de</strong>r<br />

Dürr NDT GmbH & Co.KG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gerichtstand <strong>de</strong>s Anwen<strong>de</strong>rs.<br />

Stand April 2012<br />

DÜRR NDT GmbH & Co. KG<br />

Höpfigheimer Str. 22<br />

74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Germany<br />

Telefon: +49 7142 99 381-0<br />

Telefax: +49 7142 99 381-299<br />

E-Mail: info@<strong>duerr</strong>-<strong>ndt</strong>.<strong>de</strong><br />

Web: www.<strong>duerr</strong>-<strong>ndt</strong>.<strong>de</strong><br />

Seite 5 / 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!