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Einkommensteuer/<br />
Kirchensteuer/<br />
Solidaritätszuschlag Wer? Wann?<br />
Natürliche Personen vierteljährliche Vorauszahlung;<br />
Steuererklärung nach Ablauf des<br />
Kalenderjahres<br />
Umsatzsteuer<br />
Gewerbesteuer<br />
Lohnsteuer<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Steuern: Wer zahlt wann?<br />
Ihr erster Kontakt mit dem Finanzamt als Selbstständige/r entsteht durch den „Fragebogen zur<br />
steuerlichen Erfassung“ (Seiten 5 – 8). Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes<br />
oder direkt vom Finanzamt. Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich für Sie die<br />
Frage, welche Steuern gezahlt werden müssen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise<br />
das Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden muss.<br />
Die oben stehende Übersicht stellt die wichtigsten Steuerarten dar, die für eine Unternehmerin/einen<br />
Unternehmer von Bedeutung sind.<br />
Die Finanzverwaltung bietet für die Erstellung der Steuererklärung am PC mit dem Programm<br />
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) eine kostenlose Software an. Sie können Ihre Erklärungsdaten<br />
mit diesem Programm in verschlüsselter Form per Internet elektronisch an Ihr Finanzamt<br />
senden.<br />
Per ELSTER können Sie übermitteln:<br />
■ Einkommensteuer-Erklärungen,<br />
■ Umsatzsteuer-Jahreserklärungen,<br />
■ Gewerbesteuer-Erklärungen,<br />
■ Lohnsteuer-Anmeldungen,<br />
■ Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />
jeder Unternehmer monatliche Vorauszahlung bei<br />
(Ausnahme: z. B. Ärzte, neugegründeten Unternehmen zwei<br />
Krankengymnasten) Jahre lang; Steuererklärung nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres<br />
alle Gewerbetreibenden vierteljährliche Vorauszahlung;<br />
aus Industrie, Handel, Steuererklärung nach Ablauf des<br />
Handwerk, Dienstleistungen Kalenderjahres<br />
(ausgenommen freie Berufe<br />
und Landwirtschaft)<br />
jeder Arbeitgeber i. d. R. zum 10. des Folgemonats<br />
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