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Einkommensteuer/<br />

Kirchensteuer/<br />

Solidaritätszuschlag Wer? Wann?<br />

Natürliche Personen vierteljährliche Vorauszahlung;<br />

Steuererklärung nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres<br />

Umsatzsteuer<br />

Gewerbesteuer<br />

Lohnsteuer<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Steuern: Wer zahlt wann?<br />

Ihr erster Kontakt mit dem Finanzamt als Selbstständige/r entsteht durch den „Fragebogen zur<br />

steuerlichen Erfassung“ (Seiten 5 – 8). Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes<br />

oder direkt vom Finanzamt. Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich für Sie die<br />

Frage, welche Steuern gezahlt werden müssen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise<br />

das Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden muss.<br />

Die oben stehende Übersicht stellt die wichtigsten Steuerarten dar, die für eine Unternehmerin/einen<br />

Unternehmer von Bedeutung sind.<br />

Die Finanzverwaltung bietet für die Erstellung der Steuererklärung am PC mit dem Programm<br />

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) eine kostenlose Software an. Sie können Ihre Erklärungsdaten<br />

mit diesem Programm in verschlüsselter Form per Internet elektronisch an Ihr Finanzamt<br />

senden.<br />

Per ELSTER können Sie übermitteln:<br />

■ Einkommensteuer-Erklärungen,<br />

■ Umsatzsteuer-Jahreserklärungen,<br />

■ Gewerbesteuer-Erklärungen,<br />

■ Lohnsteuer-Anmeldungen,<br />

■ Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />

jeder Unternehmer monatliche Vorauszahlung bei<br />

(Ausnahme: z. B. Ärzte, neugegründeten Unternehmen zwei<br />

Krankengymnasten) Jahre lang; Steuererklärung nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres<br />

alle Gewerbetreibenden vierteljährliche Vorauszahlung;<br />

aus Industrie, Handel, Steuererklärung nach Ablauf des<br />

Handwerk, Dienstleistungen Kalenderjahres<br />

(ausgenommen freie Berufe<br />

und Landwirtschaft)<br />

jeder Arbeitgeber i. d. R. zum 10. des Folgemonats<br />

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