12.01.2013 Aufrufe

Business League - Done-by-Brix

Business League - Done-by-Brix

Business League - Done-by-Brix

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kultur/Recht<br />

Wie gewohnt unterrichten Sie die Rechtsanwälte Dohm|Hajda|Kaden an dieser<br />

Stelle über Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung<br />

Gesetzliche Änderungen<br />

Zum 1.1.2009 treten zahlreiche gesetzliche<br />

Änderungen in der Unternehmenspraxis in<br />

Kraft oder müssen umgesetzt werden.<br />

Nachfolgend ein Abriss wesentlicher Änderungen,<br />

die Sie beachten sollten:<br />

Änderungen Im Erbschaftssteuerrecht<br />

Zum 01.01.2009 ist das Gesetz zur Reform<br />

des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts<br />

(Erbschaftssteuerreformgesetz-<br />

ErbStRG) in Kraft getreten. Die hier ausgestaltete<br />

Erbschaftssteuerreform wurde aufgrund<br />

eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes<br />

notwendig. Die<br />

Karlsruher Richter hatten an der unterschiedlichen<br />

Besteuerung von Immobilien<br />

und Geldvermögen Anstoß genommen.<br />

Während bislang die Besteuerung von<br />

Immobilien nach dem sog. Einheitswert<br />

erfolgte, wird nunmehr bei der Ermittlung<br />

des zu versteuernden Vermögens der meist<br />

deutlich höhere Verkehrswert der<br />

Immobilie zu 100 % berücksichtigt. Selbstgenutztes<br />

Wohneigentum bleibt für den<br />

erbenden Lebenspartner oder die Kinder<br />

aber steuerfrei, solange die Erben die<br />

Wohnung 10 Jahre lang weder verkaufen<br />

noch vermieten noch als Zweitwohnung<br />

nutzen. Bei Kindern darf die Wohnfläche<br />

zudem 200 qm² nicht überschreiten. Die<br />

Freibeträge für vererbte Vermögen werden<br />

aufgehoben.<br />

Die Vererbung eines Familienbetriebes<br />

bleibt bei langfristiger Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen und mindestens 10jähriger<br />

Fortführung des Betriebes steuerfrei. Für<br />

kürze Zeiträume sieht das Gesetz gestaffelte<br />

Steuersätze vor.<br />

Wird das Unternehmen sieben Jahre lang<br />

fortführt und bleiben 65 Prozent der<br />

Arbeitsplätze erhalten, bleibt 85% des<br />

Betriebsvermögens steuerfrei. Bei Verkauf<br />

oder Aufgabe des Betriebes innerhalb der<br />

10 - bzw. 7 -Jahresfrist fallen nur anteilig<br />

Steuern an.<br />

32 <strong>Business</strong> <strong>League</strong><br />

Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken<br />

Das Gesetz gegen den unlauteren<br />

Wettbewerb (UWG) mit dem die<br />

Rahmenbedingungen für eine für die<br />

Geschäftstätigkeit von Unternehmen<br />

bestimmt werden, wurde um einen Anhang<br />

mit 30 irreführenden und aggressiven<br />

geschäftlichen Handlungen ergänzt, die<br />

unter allen Umständen verboten sind (sog.<br />

„schwarze Liste“). Nunmehr erfasst das<br />

UWG ausdrücklich auch das Verhalten der<br />

Unternehmen während und nach Vertragsabschluss<br />

und bezieht sich nicht nur - wie<br />

bisher - auf geschäftliche Handlungen vor<br />

Vertragsabschluss. Geregelt wurde außerdem,<br />

das Unternehmen künftig, Verbrauchern,<br />

solche Informationen nicht vorenthalten<br />

dürfen, die sie für ihre wirtschaftliche<br />

Entscheidung benötigen.<br />

Aus der aktuellen Rechtsprechung:<br />

Arbeitnehmer haben auch bei lang<br />

andauernder Krankheit einen Anspruch<br />

auf bezahlten Jahresurlaub<br />

Nach einem aktuellen Urteil des<br />

Europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsrecht<br />

verlieren Arbeitnehmer ihren<br />

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - entgegen<br />

der deutschen Rechtspraxis - nicht,<br />

wenn sie den Urlaub wegen Krankheit nicht<br />

antreten konnten. Der nicht genommene<br />

Urlaub ist in diesem Fall abzugelten. Das<br />

gilt auch, wenn der Arbeitnehmer während<br />

des ganzen Jahres oder eines Teils davon<br />

arbeitsunfähig erkrankt war und die<br />

Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses fortbestanden hat.<br />

Gestaltung von Rückzahlungsklauseln<br />

für Fortbildungskosten<br />

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist eine<br />

Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten<br />

mit einer Bindungsdauer von 5<br />

Jahren unwirksam. In der Folge ist die<br />

gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam -<br />

der Arbeitnehmer kann also jederzeit ausscheiden,<br />

ohne eine gewährte Fortbildung<br />

zurückzahlen zu müssen.<br />

In der Praxis sollten Rückzahlungsklauseln<br />

maximal eine Bindungsfrist von 2 Jahren<br />

vorsehen. Nur ausnahmsweise kann eine<br />

längere Bindungsfrist wirksam vereinbart<br />

werden -z. B. bei einem aufwändigen<br />

Manager-Kurs für Nachwuchs-Führungskräfte.<br />

.<br />

Wiederholtes Zuspätkommen zur<br />

Arbeit kann Kündigung rechtfertigen<br />

Kommt ein Arbeitnehmer wiederholt in<br />

erheblichem Umfang zu spät zur Arbeit, so<br />

kann dies jedenfalls dann eine verhaltensbedingte<br />

Kündigung rechtfertigen, wenn<br />

eine Ermahnung und zwei Abmahnungen<br />

erfolglos geblieben sind. Voraussetzung für<br />

eine Kündigung ist allerdings, dass der<br />

Arbeitnehmer das Zuspätkommen zu vertreten<br />

hat. Hiervon ist jedoch bei einem<br />

mehrfachen Verschlafen regelmäßig auszugehen.<br />

AdWord-Werbung bei Google<br />

In mehreren Entscheidungen hat sich der<br />

Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen<br />

Beurteilung der Verwendung<br />

fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter<br />

(Keywords) im Rahmen der von der<br />

Suchmaschine Google eröffneten<br />

Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-<br />

Anzeigen befasst.<br />

In den Verfahren ging es um die unterschiedlich<br />

beurteilte Frage, ob es eine<br />

Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein<br />

Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine<br />

Marke oder eine Unternehmensbezeichnung)<br />

oder eine dem geschützten Zeichen<br />

ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber<br />

gegenüber als Schlüsselwort<br />

angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe<br />

dieser Bezeichnung als Suchwort in die<br />

Suchmaschine in einem von der Trefferliste<br />

räumlich getrennten Werbeblock eine als<br />

solche gekennzeichnete Anzeige des<br />

Dritten (mit Link auf dessen Website) als<br />

Werbung für seine Waren oder<br />

Dienstleistungen erscheint. In den entschiedenen<br />

Fällen enthielt die Anzeige<br />

weder das als Suchwort verwendete fremde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!