Kirchheimer MITTEILUNGEN - Kirchheim b. München
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STEUERTERMIN<br />
Die Hundesteuer für das Jahr 2010 wird am<br />
1. April zur Zahlung fällig. Steuerpflichtige,<br />
die keine Einzugsermächtigung erteilt haben,<br />
bitten wir um fristgerechte Überweisung<br />
bzw. Einzahlung an der Gemeindekasse.<br />
<strong><strong>Kirchheim</strong>er</strong> Mitteilungen Seite 2<br />
Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong><br />
Bedarfsabfrage bei Eltern mit Kindern von 0-5 Jahren<br />
für einen Naturkindergarten<br />
Gertraud Feyerlein: Tel. 089/90 90 918, Fax: 089/90 90 97 518,E-mail:<br />
Gertraud.Feyerlein@<strong>Kirchheim</strong>-Heimstetten.de<br />
Liebe Eltern,<br />
in <strong>Kirchheim</strong> gibt es Überlegungen, einen Naturkindergarten aufzubauen. Bevor ein<br />
geeignetes Gelände sowie ein Schutzraum gesucht, rechtliche Fragen usw. geklärt werden,<br />
möchte die Gemeinde im Rahmen der zentralen Anmeldung Ihr Interesse an einer solchen<br />
Form der pädagogischen Betreuung abfragen. Wer sein Kind bereits angemeldet hat, kann<br />
dennoch sein Interesse an einem Naturkindergarten äußern. Kommen Sie<br />
am Donnerstag, den 25. März , von 16. 00 - 18. 00 Uhr<br />
zur zentralen Anmeldung in die Aula der Grund- und Hauptschule,<br />
Heimstettner Str. 12. Ein Vertreter des AWO Kreisverbandes wird für<br />
Informationen und Fragen zum Thema anwesend sein.<br />
Sie können auch am Freitag, 26.03. von 08. 00 - 12. 00 Uhr und am Montag, den 29.03. von<br />
08. 00 bis 12. 00 Uhr und von 14. 00 - 18. 00 Uhr im Rathaus den Erhebungsbogen ausfüllen oder<br />
uns Ihr Interesse per Email übermitteln.<br />
Einige Eckdaten zu den Naturkindergärten:<br />
• Naturkindergärten betreuen Kinder von 3-6 Jahren in der Regel von 8. 00 - 14. 00 Uhr.<br />
• Es gibt einen Bauwagen oder eine Hütte, der neben der Möglichkeit zum Sitzen, der<br />
Aufbewahrungsort für einige Materialien ist.<br />
• Die Sache mit dem „Pipi“ wird häufig in der Natur erledigt. In <strong>Kirchheim</strong> soll ein<br />
Toilettenhäuschen aufgestellt werden.<br />
• Das Engagement der Eltern wird großgeschrieben. So entsteht ein besonderes Zusammengehörigkeitsgefühl.<br />
Auszug Waldkindergarten Trudering (www.waldkindergarten-trudering.de):<br />
„Ob die Sonne scheint, ob es regnet oder schneit, unsere Kinder lieben es, die Jahreszeiten<br />
hautnah zu erleben. Nur wenn es stürmt oder gewittert, benutzen wir einen Ausweichraum<br />
oder machen spontane Ausflüge. Wir haben kein Spielzeug wie in Regelkindergärten.<br />
Unsere Kinder spielen/arbeiten mit normalem Werkzeug (Hammer, Säge, Zange), Schaufeln.<br />
Außerdem gibt es Malzeug, viele Bücher, Bastelsachen und Decken und Seile (aus<br />
denen auch immer wieder etwas anderes entsteht). Alle anderen Dinge, die die Kinder zum<br />
Spielen brauchen, holen sie sich aus der Natur (Stöcke, Erde, Schnee, Gras ...).“ weitere<br />
Infos zum Thema finden Sie auch unter: http://www.awo-kvmucl.de/einrichtungen<br />
B E K A N N T M A C H U N G<br />
Satzung der Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong> zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre<br />
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60/K für das Gebiet<br />
„nördlich der Martin-Luther-Straße und östlich der Ludwigstraße“ - Grundstücke Fl.Nr.<br />
116, 116/4, 116/5, 1047 u. 1055/8 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 115, 1030/8 u.<br />
1055/9 der Gemarkung <strong>Kirchheim</strong>.<br />
Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern in Verbindung mit den §§<br />
14 Abs. 1 u. 17 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuchs wird nach Beschlussfassung durch den<br />
Gemeinderat vom 08.02.2010 folgende Satzung erlassen:<br />
§ 1 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />
Aufgrund der am 29.03.2007 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung ist die Geltungsdauer der<br />
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60/K für das Gebiet<br />
„nördlich der Martin-Luther-Straße und östlich der Ludwigstraße“ - Grundstücke Fl.Nr. 116, 116/<br />
4, 116/5, 1047 u. 1055/8 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 115, 1030/8 u. 1055/9 der<br />
Gemarkung <strong>Kirchheim</strong> am 28.03.2009 abgelaufen.<br />
Nachdem der Gemeinderat am 02.03.2009 eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />
für die Dauer eines Jahres beschlossen hatte, verlängerte sich die Geltungsdauer<br />
bis zum 28.03.2010.<br />
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.02.2010 wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />
für die Dauer eines weiteren Jahres, also bis zum 28.03.2011, verlängert.<br />
§ 2 In-Kraft-treten und Außer-Kraft-treten der Veränderungssperre<br />
Diese Satzung tritt am 29.03.2010 in Kraft.<br />
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 1<br />
genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Bauamt - Sachgebiet Bauverwaltung<br />
Geothermie 2010<br />
Verkehrsbeschränkungen im Gemeindeteil Heimstetten<br />
Vollsperrung der Zugspitzstraße im Abschnitt Gruber Straße und Josefaweg (Neubaugebiet)<br />
und jeweils 15 m Verlegung in die Gruber Straße, östlich und westlicher Teil, voraussichtlich bis<br />
zum 08.04.2010. In dieser Bauphase richtet sich die Zufahrt zur Schule nach Baufortschritt.<br />
Verkehrsbeschränkungen im Gewerbegebiet Heimstetten<br />
Vom 29.03.10 - 10.04.10 Engstelle auf der Feldkirchener Straße / Ammerthalstraße. Regelung<br />
der Engstelle durch eine Lichtzeichenanlage. Die Feldkirchener Straße im Abschnitt Ammerthalstraße<br />
und Kapellenstraße ist nur in Richtung Feldkirchen befahrbar.<br />
Diverse Arbeitsstellen im Klausnerring voraussichtlich bis zum 10.04.2010.<br />
Der Linienbus 263 wird auf seiner Fahrt durch das Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt.<br />
Umleitungen werden bei allen Baumaßnahmen beschildert. Die angegebenen Bauzeiten<br />
richten sich nach dem Baufortschritt und der Witterung und können abweichen. Die Anwohner<br />
werden über aktuelle Behinderungen durch die Bauleitung vor Ort informiert<br />
�����Müllabfuhr im Bereich der Geothermie-Baustellen�����<br />
Sollte durch Bauarbeiten die Anfahrbarkeit der Mülltonnen nicht gewährleistet sein, bitten wir<br />
Sie, die Tonnen vor 6:30 Uhr an die nächst anfahrbare Stelle zu bringen.<br />
Umweltamt, Tel. 90 90 9 13, 14, 16