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Kirchheimer MITTEILUNGEN - Kirchheim b. München

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STEUERTERMIN<br />

Die Hundesteuer für das Jahr 2010 wird am<br />

1. April zur Zahlung fällig. Steuerpflichtige,<br />

die keine Einzugsermächtigung erteilt haben,<br />

bitten wir um fristgerechte Überweisung<br />

bzw. Einzahlung an der Gemeindekasse.<br />

<strong><strong>Kirchheim</strong>er</strong> Mitteilungen Seite 2<br />

Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong><br />

Bedarfsabfrage bei Eltern mit Kindern von 0-5 Jahren<br />

für einen Naturkindergarten<br />

Gertraud Feyerlein: Tel. 089/90 90 918, Fax: 089/90 90 97 518,E-mail:<br />

Gertraud.Feyerlein@<strong>Kirchheim</strong>-Heimstetten.de<br />

Liebe Eltern,<br />

in <strong>Kirchheim</strong> gibt es Überlegungen, einen Naturkindergarten aufzubauen. Bevor ein<br />

geeignetes Gelände sowie ein Schutzraum gesucht, rechtliche Fragen usw. geklärt werden,<br />

möchte die Gemeinde im Rahmen der zentralen Anmeldung Ihr Interesse an einer solchen<br />

Form der pädagogischen Betreuung abfragen. Wer sein Kind bereits angemeldet hat, kann<br />

dennoch sein Interesse an einem Naturkindergarten äußern. Kommen Sie<br />

am Donnerstag, den 25. März , von 16. 00 - 18. 00 Uhr<br />

zur zentralen Anmeldung in die Aula der Grund- und Hauptschule,<br />

Heimstettner Str. 12. Ein Vertreter des AWO Kreisverbandes wird für<br />

Informationen und Fragen zum Thema anwesend sein.<br />

Sie können auch am Freitag, 26.03. von 08. 00 - 12. 00 Uhr und am Montag, den 29.03. von<br />

08. 00 bis 12. 00 Uhr und von 14. 00 - 18. 00 Uhr im Rathaus den Erhebungsbogen ausfüllen oder<br />

uns Ihr Interesse per Email übermitteln.<br />

Einige Eckdaten zu den Naturkindergärten:<br />

• Naturkindergärten betreuen Kinder von 3-6 Jahren in der Regel von 8. 00 - 14. 00 Uhr.<br />

• Es gibt einen Bauwagen oder eine Hütte, der neben der Möglichkeit zum Sitzen, der<br />

Aufbewahrungsort für einige Materialien ist.<br />

• Die Sache mit dem „Pipi“ wird häufig in der Natur erledigt. In <strong>Kirchheim</strong> soll ein<br />

Toilettenhäuschen aufgestellt werden.<br />

• Das Engagement der Eltern wird großgeschrieben. So entsteht ein besonderes Zusammengehörigkeitsgefühl.<br />

Auszug Waldkindergarten Trudering (www.waldkindergarten-trudering.de):<br />

„Ob die Sonne scheint, ob es regnet oder schneit, unsere Kinder lieben es, die Jahreszeiten<br />

hautnah zu erleben. Nur wenn es stürmt oder gewittert, benutzen wir einen Ausweichraum<br />

oder machen spontane Ausflüge. Wir haben kein Spielzeug wie in Regelkindergärten.<br />

Unsere Kinder spielen/arbeiten mit normalem Werkzeug (Hammer, Säge, Zange), Schaufeln.<br />

Außerdem gibt es Malzeug, viele Bücher, Bastelsachen und Decken und Seile (aus<br />

denen auch immer wieder etwas anderes entsteht). Alle anderen Dinge, die die Kinder zum<br />

Spielen brauchen, holen sie sich aus der Natur (Stöcke, Erde, Schnee, Gras ...).“ weitere<br />

Infos zum Thema finden Sie auch unter: http://www.awo-kvmucl.de/einrichtungen<br />

B E K A N N T M A C H U N G<br />

Satzung der Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong> zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre<br />

für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60/K für das Gebiet<br />

„nördlich der Martin-Luther-Straße und östlich der Ludwigstraße“ - Grundstücke Fl.Nr.<br />

116, 116/4, 116/5, 1047 u. 1055/8 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 115, 1030/8 u.<br />

1055/9 der Gemarkung <strong>Kirchheim</strong>.<br />

Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern in Verbindung mit den §§<br />

14 Abs. 1 u. 17 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuchs wird nach Beschlussfassung durch den<br />

Gemeinderat vom 08.02.2010 folgende Satzung erlassen:<br />

§ 1 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />

Aufgrund der am 29.03.2007 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung ist die Geltungsdauer der<br />

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60/K für das Gebiet<br />

„nördlich der Martin-Luther-Straße und östlich der Ludwigstraße“ - Grundstücke Fl.Nr. 116, 116/<br />

4, 116/5, 1047 u. 1055/8 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 115, 1030/8 u. 1055/9 der<br />

Gemarkung <strong>Kirchheim</strong> am 28.03.2009 abgelaufen.<br />

Nachdem der Gemeinderat am 02.03.2009 eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />

für die Dauer eines Jahres beschlossen hatte, verlängerte sich die Geltungsdauer<br />

bis zum 28.03.2010.<br />

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.02.2010 wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre<br />

für die Dauer eines weiteren Jahres, also bis zum 28.03.2011, verlängert.<br />

§ 2 In-Kraft-treten und Außer-Kraft-treten der Veränderungssperre<br />

Diese Satzung tritt am 29.03.2010 in Kraft.<br />

Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 1<br />

genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Bauamt - Sachgebiet Bauverwaltung<br />

Geothermie 2010<br />

Verkehrsbeschränkungen im Gemeindeteil Heimstetten<br />

Vollsperrung der Zugspitzstraße im Abschnitt Gruber Straße und Josefaweg (Neubaugebiet)<br />

und jeweils 15 m Verlegung in die Gruber Straße, östlich und westlicher Teil, voraussichtlich bis<br />

zum 08.04.2010. In dieser Bauphase richtet sich die Zufahrt zur Schule nach Baufortschritt.<br />

Verkehrsbeschränkungen im Gewerbegebiet Heimstetten<br />

Vom 29.03.10 - 10.04.10 Engstelle auf der Feldkirchener Straße / Ammerthalstraße. Regelung<br />

der Engstelle durch eine Lichtzeichenanlage. Die Feldkirchener Straße im Abschnitt Ammerthalstraße<br />

und Kapellenstraße ist nur in Richtung Feldkirchen befahrbar.<br />

Diverse Arbeitsstellen im Klausnerring voraussichtlich bis zum 10.04.2010.<br />

Der Linienbus 263 wird auf seiner Fahrt durch das Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt.<br />

Umleitungen werden bei allen Baumaßnahmen beschildert. Die angegebenen Bauzeiten<br />

richten sich nach dem Baufortschritt und der Witterung und können abweichen. Die Anwohner<br />

werden über aktuelle Behinderungen durch die Bauleitung vor Ort informiert<br />

�����Müllabfuhr im Bereich der Geothermie-Baustellen�����<br />

Sollte durch Bauarbeiten die Anfahrbarkeit der Mülltonnen nicht gewährleistet sein, bitten wir<br />

Sie, die Tonnen vor 6:30 Uhr an die nächst anfahrbare Stelle zu bringen.<br />

Umweltamt, Tel. 90 90 9 13, 14, 16

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