Muster für eine Nutzungsordnung der ... - Jugend.rlp.de
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<strong>Muster</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Computereinrichtungen an Schulen<br />
A. Allgem<strong>eine</strong>s<br />
Nachfolgen<strong>de</strong> Regelung gilt <strong>für</strong> die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen<br />
durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen <strong>de</strong>s Unterrichts, <strong><strong>de</strong>r</strong> Gremienarbeit und zur<br />
Festigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Medienkompetenz außerhalb <strong>de</strong>s Unterrichts. Sie gilt nicht <strong>für</strong> <strong>eine</strong> rechnergestützte<br />
Schulverwaltung.<br />
Die Schule (Schulname) gibt sich <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Umgang mit diesem Medium die folgen<strong>de</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong>.<br />
Dabei gilt Teil B <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil<br />
B in Bezug auf die Nutzung außerhalb <strong>de</strong>s Unterrichtes.<br />
Passwörter<br />
B. Regeln <strong>für</strong> je<strong>de</strong> Nutzung<br />
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten <strong>eine</strong> individuelle Nutzerkennung und wählen sich<br />
ein Passwort, mit <strong>de</strong>m sie sich an vernetzten Computern <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule anmel<strong>de</strong>n können. Vor<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, <strong><strong>de</strong>r</strong> Account, freigeschaltet<br />
wer<strong>de</strong>n; ohne individuelles Passwort ist k<strong>eine</strong> Arbeit am Computer möglich. 1 Nach Beendigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung hat sich die Schülerin o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Schüler am PC abzumel<strong>de</strong>n.<br />
Für unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzerkennung erfolgte Handlungen wer<strong>de</strong>n Schülerinnen und Schüler verantwortlich<br />
gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten wer<strong>de</strong>n. Das Arbeiten<br />
unter <strong>eine</strong>m frem<strong>de</strong>n Passwort ist verboten.Wer ein frem<strong>de</strong>s Passwort erfährt, ist verpflichtet,<br />
dieses <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule 2 mitzuteilen.<br />
Verbotene Nutzungen<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s Strafrechts, Urheberrechts und <strong>de</strong>s <strong>Jugend</strong>schutzrechts<br />
sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichen<strong>de</strong><br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> rassistische Inhalte aufzurufen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu versen<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n solche Inhalte versehentlich<br />
aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufsichtsperson Mitteilung<br />
zu machen.<br />
1 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Medienecken in Klassenräumen, bei <strong>de</strong>nen die Nutzung <strong>eine</strong>s<br />
Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist.<br />
2 Wer bei <strong>de</strong>n einzelnen Regelungen <strong>für</strong> die Schule han<strong>de</strong>lt, ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulleitung festzulegen und schulin-<br />
tern bekannt zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit<br />
- 2 -<br />
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, <strong>de</strong>n Datenverkehr zu<br />
speichern und zu kontrollieren. Diese Daten wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel nach <strong>eine</strong>m Monat, spätestens<br />
jedoch zu Beginn <strong>eine</strong>s je<strong>de</strong>n neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen<br />
<strong>de</strong>n Verdacht <strong>eine</strong>s schwerwiegen<strong>de</strong>n Missbrauches <strong><strong>de</strong>r</strong> schulischen Computer begrün<strong>de</strong>n.<br />
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen <strong>de</strong>s Verdachts von Missbrauch<br />
und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.<br />
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<br />
Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Installation und Konfiguration <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsstationen und <strong>de</strong>s Netzwerkes<br />
sowie Manipulationen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.<br />
Fremdgeräte dürfen nicht an Computer o<strong><strong>de</strong>r</strong> an das Netzwerk angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Unnötiges<br />
Datenaufkommen durch La<strong>de</strong>n und Versen<strong>de</strong>n von großen Dateien (z.B. Grafiken)<br />
aus <strong>de</strong>m Internet, ist zu vermei<strong>de</strong>n. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in<br />
s<strong>eine</strong>m Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.<br />
Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Geräte<br />
Die Bedienung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hard- und Software hat entsprechend <strong>de</strong>n Instruktionen zu erfolgen.<br />
Störungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schä<strong>de</strong>n sind sofort <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>für</strong> die Computernutzung verantwortlichen Person<br />
zu mel<strong>de</strong>n. Wer schuldhaft Schä<strong>de</strong>n verursacht, hat diese zu ersetzen.<br />
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s gefähr<strong>de</strong>t. Deshalb ist<br />
während <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<br />
Nutzung von Informationen aus <strong>de</strong>m Internet<br />
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur <strong>für</strong> schulische Zwecke genutzt wer<strong>de</strong>n. Als<br />
schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Berücksichtigung<br />
s<strong>eine</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>s Adressatenkreises mit <strong><strong>de</strong>r</strong> schulischen Arbeit im Zusammenhang<br />
steht. Das Herunterla<strong>de</strong>n von Anwendungen ist nur mit Einwilligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule<br />
zulässig.<br />
Die Schule ist nicht <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im<br />
Internet verantwortlich.<br />
Im Namen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule dürfen we<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis<br />
kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterverarbeitung von Daten aus <strong>de</strong>m Internet sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Urheber- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nutzungsrechte zu beachten.
- 3 -<br />
Versen<strong>de</strong>n von Informationen in das Internet<br />
Wer<strong>de</strong>n Informationen unter <strong>de</strong>m Absen<strong><strong>de</strong>r</strong>namen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule in das Internet versandt, geschieht<br />
das unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung<br />
von Internetseiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule bedarf <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung durch die Schulleitung.<br />
Für frem<strong>de</strong> Inhalte ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel<br />
digitalisierte Texte, Bil<strong><strong>de</strong>r</strong> und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Materialien nur mit Erlaubnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Urheber in eigenen<br />
Internetseiten verwandt wer<strong>de</strong>n. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.<br />
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien<br />
im Internet ist nur gestattet mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schülerinnen und Schüler<br />
sowie im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>jährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.<br />
C. Ergänzen<strong>de</strong> Regeln <strong>für</strong> die Nutzung außerhalb <strong>de</strong>s Unterrichtes<br />
Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis<br />
Außerhalb <strong>de</strong>s Unterrichts kann im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
können, trifft die Schule unter Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> schulischen Gremien.<br />
Alle Nutzer wer<strong>de</strong>n über diese <strong>Nutzungsordnung</strong> unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülerinnen<br />
sowie im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>jährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch<br />
ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Nutzung.<br />
Mit ihrer Zulassung wird <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern ein Benutzerausweis ausgestellt. 3<br />
Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb <strong>de</strong>s Unterrichts ist <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler<br />
nur unter Aufsicht und nur mit Benutzerausweis möglich.<br />
Aufsichtspersonen<br />
Die Schule hat <strong>eine</strong> weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan<br />
einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule<br />
auch Eltern und <strong>für</strong> diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
3 Auf die Ausstellung von Benutzerausweisen kann (z.B. bei kl<strong>eine</strong>n Schulen) verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige<br />
Aufsichtsmöglichkeiten ausreichend sind.
- 4 -<br />
D. Schlussvorschriften<br />
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage<br />
nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schule in Kraft.<br />
Einmal zu je<strong>de</strong>m Schuljahresbeginn fin<strong>de</strong>t <strong>eine</strong> Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch<br />
protokolliert wird.<br />
Nutzer, die unbefugt Software von <strong>de</strong>n Arbeitsstationen o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus <strong>de</strong>m Netz kopieren o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- o<strong><strong>de</strong>r</strong> strafrechtlich verfolgt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Zuwi<strong><strong>de</strong>r</strong>handlungen gegen diese <strong>Nutzungsordnung</strong> können neben <strong>de</strong>m Entzug <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsberechtigung<br />
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Erklärung:<br />
- 5 -<br />
Anlage<br />
Am _____________ wur<strong>de</strong> ich in die <strong>Nutzungsordnung</strong> zur Internet-Nutzung eingewiesen.<br />
Mit <strong>de</strong>n festgelegten Regeln bin ich einverstan<strong>de</strong>n. Mir ist bekannt, dass die Schule <strong>de</strong>n<br />
Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln<br />
verstoßen, verliere ich m<strong>eine</strong> Berechtigung <strong>für</strong> die Nutzung außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Unterrichts und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß<br />
gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- o<strong><strong>de</strong>r</strong> strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.<br />
___________________________ ______________________________<br />
Name und Klasse/Kurs Unterschrift <strong><strong>de</strong>r</strong> Schülerin/<strong>de</strong>s Schülers<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Ort/Datum<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Unterschrift <strong><strong>de</strong>r</strong>/<strong>de</strong>s Erziehungsberechtigten