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Bekanntmachungs anordnung - Stadt Düsseldorf

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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 26/27 – 3. Juli 2010 Seite 27<br />

Aufstellung der vereinfachten Änderung eines<br />

Bebauungsplanes gemäß § 13 BauGB<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch<br />

das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird bekannt gemacht, dass<br />

der Ausschuss für Planung und <strong>Stadt</strong>entwicklung in seiner Sitzung am 23.06.2010 für das nachstehende Gebiet einen Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten<br />

Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5579/40 gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB beschlossen hat, der vorrangig folgende<br />

Planungsziele zur Grundlage haben soll:<br />

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5579/40<br />

Gebiet zwischen der Münsterstraße, der Ulmenstaße und der Glockenstraße<br />

- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan Nr. 5579/40<br />

(<strong>Stadt</strong>bezirk 1)<br />

Planungsziel:<br />

- Ausschluss von Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Betrieben und Einrichtungen sowie von Einzelhandel, der Waren zur Befriedigung<br />

sexueller Bedürfnisse anbietet, in den vorhandenen Kerngebieten<br />

<strong>Düsseldorf</strong>, 25. Juni 2010 Der Oberbürgermeister<br />

61/12-B-5579/40<br />

In Vertretung<br />

Dr. Bonin<br />

Beigeordneter

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