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Hinaus ins Weite - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

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126 Verzeichnis nach Handlungsfeldern<br />

11<br />

Der zeitliche Ablauf sieht dann <strong>in</strong> Bezug auf die Regionalgruppen so aus:<br />

1� Entsendungsjahr: Absprachen zur Regionalgruppenarbeit zwischen<br />

Pfarrer/<strong>in</strong>nen und Geme<strong>in</strong>depädagogen/-<strong>in</strong>nen z�A�<br />

und der Studienleiter<strong>in</strong> FEA<br />

2� Entsendungsjahr: 2 - 3 Regionalgruppentreffen (<strong><strong>in</strong>s</strong>gesamt 4 - 6 Tage)<br />

3� Entsendungsjahr: 2 - 3 Regionalgruppentreffen (<strong><strong>in</strong>s</strong>gesamt 4 - 6 Tage)<br />

Richtl<strong>in</strong>ie zur Durchführung der Fortbildung <strong>in</strong> den ersten Amtsjahren (FEA) für<br />

Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen und ord<strong>in</strong>ierte Geme<strong>in</strong>depädagogen und<br />

Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen im Entsendungsdienst der EKM<br />

Vom 3� April 2007<br />

Das Kollegium des <strong>Kirche</strong>namtes erlässt gemäß Artikel 7 Abs� 2 Nr� 5 der Vorläufigen Ordnung<br />

der Föderation <strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> <strong>Mitteldeutschland</strong> (EKM) folgende Richtl<strong>in</strong>ie:<br />

I.<br />

1. Geltungsbereich<br />

1�1 Diese Richtl<strong>in</strong>ie f<strong>in</strong>det Anwendung auf die Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen,<br />

Geme<strong>in</strong>depädagogen und Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen, die im Entsendungs- oder Probedienst<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu e<strong>in</strong>er Teilkirche der Föderation<br />

<strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> <strong>Mitteldeutschland</strong> stehen�<br />

1�2 Die Richtl<strong>in</strong>ie gilt entsprechend für Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen im Entsendungs-<br />

oder Probedienst, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em privatrechtlichen Pfarrerdienstverhältnis stehen�<br />

1�3 Die die Fortbildung <strong>in</strong> den ersten Amtsjahren betreffenden Regelungen <strong>in</strong> § 1 Absatz 1<br />

der Pfarrerfortbildungsordnung vom 14� September 1999 (ABl� ELKTh S� 239) und <strong>in</strong><br />

Nr� 2�1� der Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>ie vom 24� Februar 1998 (ABl� EKKPS S� 58) bleiben unberührt�<br />

2. Verpflichtende Teilnahme<br />

Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen sowie ord<strong>in</strong>ierte Geme<strong>in</strong>depädagogen und<br />

Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den ersten drei Dienstjahren (Entsendungsdienst)<br />

zur Fortbildung verpflichtet�<br />

Die Teilnahme an den e<strong>in</strong>zelnen Elementen der FEA muss nachgewiesen werden<br />

und wird zur Personalakte genommen�<br />

Die vollständige Teilnahme ist notwendige Voraussetzung für die Zuerkennung<br />

der Anstellungsfähigkeit�<br />

Jahresprogramm 2009 zur Fort- und <strong>Weite</strong>rbildung im Verkündigungsdienst der EKM

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