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825-Minuten-Schwimmen im Hallenbad Ehningen am 12. Juni 2010 ...

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Mitteilungsblatt<br />

gemeinde ehningen <strong>am</strong>tliche Bekanntmachungen<br />

Vermietung<br />

Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> vermietet <strong>im</strong> „Haus <strong>am</strong> Pfarrgarten“<br />

eine<br />

2-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />

in der Schulstraße 8, <strong>im</strong> DG mit ca. 84,33 m², Aufzug<br />

vorhanden.<br />

Miete 469,– Euro oder 626,– Euro<br />

in Abhängigkeit von einem Wohnberechtigungsschein,<br />

Miete Küche: 30,– Euro<br />

Nebenkosten: 220,– Euro,<br />

Kaution:<br />

Frei ab sofort.<br />

3 Monatsmieten.<br />

Die Wohnanlage ist Teil des Projektes der Stiftung<br />

Liebenau „Lebensräume für Jung und Alt“, in<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong>.<br />

Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />

Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />

71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />

Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />

Vermietung<br />

Die Kommunale Wohnbau <strong>Ehningen</strong> GmbH vermietet<br />

in Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> eine<br />

3-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />

<strong>im</strong> Zeisigweg 5, 72,68 m², OG, 1 Autostellplatz.<br />

Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Ges<strong>am</strong>teinkommen<br />

der F<strong>am</strong>ilie und der Anzahl der Kinder.<br />

(Mindestmiete 6,50 Euro/m²)<br />

Nebenkosten: ca. 190,– Euro<br />

Miete Autostellplatz: 26,– Euro<br />

Kaution: 3 Monatsmieten<br />

Frei ab 1. August <strong>2010</strong>.<br />

Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />

Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />

71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />

Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />

Vermietung<br />

Die Kommunale Wohnbau <strong>Ehningen</strong> GmbH vermietet<br />

in Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />

eine<br />

3-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />

<strong>im</strong> Zeisigweg 5. 72,68 m², EG, 1 Autostellplatz.<br />

Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Ges<strong>am</strong>teinkommen<br />

der F<strong>am</strong>ilie und der Anzahl der Kinder.<br />

(Mindestmiete 6,50 Euro/m²)<br />

Nebenkosten: ca. 190,– Euro<br />

Miete Autostellplatz: 26,– Euro<br />

Kaution: 3 Monatsmieten<br />

Frei ab 1. August <strong>2010</strong>.<br />

Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />

Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />

71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />

Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Benzinger, Z<strong>im</strong>mer 38, Telefon 1 21-1 38 oder<br />

Frau Joppke, Z<strong>im</strong>mer 37, Telefon 1 21-1 37.<br />

DonnerStag, 10. JUni <strong>2010</strong><br />

Das Bürger<strong>am</strong>t<br />

(Standes<strong>am</strong>t, Sozial<strong>am</strong>t, Ortsbehörde<br />

der Deutschen Rentenversicherung und Gewerbe<strong>am</strong>t)<br />

ist <strong>am</strong> Donnerstag, 17. <strong>Juni</strong> <strong>2010</strong><br />

wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.<br />

Mitteilungsblatt-Vollabdeckung<br />

in der Kalenderwoche 24<br />

Bürger<strong>am</strong>t<br />

In der kommenden Woche erfolgt in <strong>Ehningen</strong> eine Vollabdeckung des Mitteilungsblattes, d. h. das Mitteilungsblatt<br />

wird an alle Haushalte verteilt.<br />

So hat jeder, der das Ehninger Mitteilungsblatt bisher noch nicht bezieht, die Möglichkeit, dieses kennen zu<br />

lernen.<br />

Bürgermeister<strong>am</strong>t<br />

Der Wald als Festplatz?<br />

Regeln für Freizeitaktivitäten <strong>im</strong> Wald<br />

In den Sommermonaten nehmen die Freizeitaktivitäten zu:<br />

Wandern, Radfahren, Grillfeste unter freiem H<strong>im</strong>mel und Musikveranstaltungen stehen auf dem Freizeitkalender<br />

ganz oben. Der Wald wird dabei mehr und mehr zur „ersten Adresse“. Allerdings kann es dort<br />

schnell zu Konflikten mit der Natur oder anderen Erholungssuchenden kommen.<br />

Deshalb wurde bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 eine Regelung eingeführt, nach der<br />

organisierte Veranstaltungen <strong>im</strong> Wald auch der kostenpflichtigen Genehmigung durch die Forstämter bedürfen<br />

unabhängig davon, ob es sich um Gemeinde-, Privat- oder Staatswald handelt.<br />

Von dieser Regelung werden <strong>im</strong> Wesentlichen folgende Veranstaltungen erfasst:<br />

– Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter wie z.B. Volksmärsche oder Volksradfahren oder Vereinsfeste,<br />

– Veranstaltungen, von denen aufgrund ihrer Art und Größe Störungen des Naturhaushalts, des Forstbetriebs<br />

oder der Erholung anderer Waldbesucher oder sonstiger schutzwürdiger Interessen ausgehen<br />

können (z. B. Musikveranstaltungen, Motor- und sonstige Sportveranstaltungen).<br />

Genehmigungsfrei sind nach wie vor gemeinschaftliche, auch geführte Wanderungen, Gruppenausflüge<br />

von Vereinen, Schulen etc. oder Waldführungen. Auch kleinere private Feste bis zu einer Personenzahl von<br />

ca. 30 sind an den dafür geeigneten und ausgewiesenen Spiel- und Grillplätzen <strong>im</strong> und <strong>am</strong> Wald ohne<br />

Genehmigung möglich.<br />

Selbstverständlich gilt dabei jedoch <strong>im</strong>mer, dass Feuer nur <strong>im</strong> Bereich der vor gesehenen und gekennzeichneten<br />

Feuerstellen gemacht werden darf, keine Zelte aufgestellt werden, kein störender Lärm gemacht<br />

wird und dass die Verwendung von Musikverstärkern und selbstverständlich auch das Befahren von<br />

Waldwegen mit Motorfahrzeugen unterbleiben. Auch Übernachtungen <strong>im</strong> Wald sind nicht erwünscht.<br />

Konsequenterweise hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des Waldgesetzes die ungenehmigte Durchführung<br />

von organisierten Veranstaltungen als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und die Forstämter d<strong>am</strong>it<br />

beauftragt, Verstöße ggf. mit einem Bußgeld zu ahnden. So weit soll es jedoch gar nicht erst kommen!<br />

Zuständig für das unsere Gemeinde umgebende Waldgebiet des Schönbuchs sind das Kreisforst<strong>am</strong>t be<strong>im</strong><br />

Landrats<strong>am</strong>t Böblingen, Telefon (0 70 31) 6 63-0.<br />

Wir möchten Sie nochmals darauf aufmerks<strong>am</strong> machen, dass Rauchen <strong>im</strong> Wald nicht erlaubt ist.<br />

Ebenso gilt größte Vorsicht bei offenem Feuer, dass nur <strong>im</strong> Bereich der vorgesehenen und gekennzeichneten<br />

Feuerstellen gemacht werden darf.<br />

Ordnungs<strong>am</strong>t<br />

Seite 3

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