825-Minuten-Schwimmen im Hallenbad Ehningen am 12. Juni 2010 ...
825-Minuten-Schwimmen im Hallenbad Ehningen am 12. Juni 2010 ...
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Mitteilungsblatt<br />
gemeinde ehningen <strong>am</strong>tliche Bekanntmachungen<br />
Vermietung<br />
Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> vermietet <strong>im</strong> „Haus <strong>am</strong> Pfarrgarten“<br />
eine<br />
2-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />
in der Schulstraße 8, <strong>im</strong> DG mit ca. 84,33 m², Aufzug<br />
vorhanden.<br />
Miete 469,– Euro oder 626,– Euro<br />
in Abhängigkeit von einem Wohnberechtigungsschein,<br />
Miete Küche: 30,– Euro<br />
Nebenkosten: 220,– Euro,<br />
Kaution:<br />
Frei ab sofort.<br />
3 Monatsmieten.<br />
Die Wohnanlage ist Teil des Projektes der Stiftung<br />
Liebenau „Lebensräume für Jung und Alt“, in<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong>.<br />
Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />
Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />
71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />
Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />
Vermietung<br />
Die Kommunale Wohnbau <strong>Ehningen</strong> GmbH vermietet<br />
in Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> eine<br />
3-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />
<strong>im</strong> Zeisigweg 5, 72,68 m², OG, 1 Autostellplatz.<br />
Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Ges<strong>am</strong>teinkommen<br />
der F<strong>am</strong>ilie und der Anzahl der Kinder.<br />
(Mindestmiete 6,50 Euro/m²)<br />
Nebenkosten: ca. 190,– Euro<br />
Miete Autostellplatz: 26,– Euro<br />
Kaution: 3 Monatsmieten<br />
Frei ab 1. August <strong>2010</strong>.<br />
Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />
Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />
71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />
Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />
Vermietung<br />
Die Kommunale Wohnbau <strong>Ehningen</strong> GmbH vermietet<br />
in Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />
eine<br />
3-Z<strong>im</strong>merwohnung<br />
<strong>im</strong> Zeisigweg 5. 72,68 m², EG, 1 Autostellplatz.<br />
Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Ges<strong>am</strong>teinkommen<br />
der F<strong>am</strong>ilie und der Anzahl der Kinder.<br />
(Mindestmiete 6,50 Euro/m²)<br />
Nebenkosten: ca. 190,– Euro<br />
Miete Autostellplatz: 26,– Euro<br />
Kaution: 3 Monatsmieten<br />
Frei ab 1. August <strong>2010</strong>.<br />
Interessenten bitten wir, sich mit der Hausverwaltung<br />
Benz + Walker GmbH & Co. KG, Königstraße 66, in<br />
71139 <strong>Ehningen</strong> in Verbindung zu setzen.<br />
Telefon (0 70 34) 99 39 30.<br />
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an<br />
Frau Benzinger, Z<strong>im</strong>mer 38, Telefon 1 21-1 38 oder<br />
Frau Joppke, Z<strong>im</strong>mer 37, Telefon 1 21-1 37.<br />
DonnerStag, 10. JUni <strong>2010</strong><br />
Das Bürger<strong>am</strong>t<br />
(Standes<strong>am</strong>t, Sozial<strong>am</strong>t, Ortsbehörde<br />
der Deutschen Rentenversicherung und Gewerbe<strong>am</strong>t)<br />
ist <strong>am</strong> Donnerstag, 17. <strong>Juni</strong> <strong>2010</strong><br />
wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.<br />
Mitteilungsblatt-Vollabdeckung<br />
in der Kalenderwoche 24<br />
Bürger<strong>am</strong>t<br />
In der kommenden Woche erfolgt in <strong>Ehningen</strong> eine Vollabdeckung des Mitteilungsblattes, d. h. das Mitteilungsblatt<br />
wird an alle Haushalte verteilt.<br />
So hat jeder, der das Ehninger Mitteilungsblatt bisher noch nicht bezieht, die Möglichkeit, dieses kennen zu<br />
lernen.<br />
Bürgermeister<strong>am</strong>t<br />
Der Wald als Festplatz?<br />
Regeln für Freizeitaktivitäten <strong>im</strong> Wald<br />
In den Sommermonaten nehmen die Freizeitaktivitäten zu:<br />
Wandern, Radfahren, Grillfeste unter freiem H<strong>im</strong>mel und Musikveranstaltungen stehen auf dem Freizeitkalender<br />
ganz oben. Der Wald wird dabei mehr und mehr zur „ersten Adresse“. Allerdings kann es dort<br />
schnell zu Konflikten mit der Natur oder anderen Erholungssuchenden kommen.<br />
Deshalb wurde bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 eine Regelung eingeführt, nach der<br />
organisierte Veranstaltungen <strong>im</strong> Wald auch der kostenpflichtigen Genehmigung durch die Forstämter bedürfen<br />
unabhängig davon, ob es sich um Gemeinde-, Privat- oder Staatswald handelt.<br />
Von dieser Regelung werden <strong>im</strong> Wesentlichen folgende Veranstaltungen erfasst:<br />
– Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter wie z.B. Volksmärsche oder Volksradfahren oder Vereinsfeste,<br />
– Veranstaltungen, von denen aufgrund ihrer Art und Größe Störungen des Naturhaushalts, des Forstbetriebs<br />
oder der Erholung anderer Waldbesucher oder sonstiger schutzwürdiger Interessen ausgehen<br />
können (z. B. Musikveranstaltungen, Motor- und sonstige Sportveranstaltungen).<br />
Genehmigungsfrei sind nach wie vor gemeinschaftliche, auch geführte Wanderungen, Gruppenausflüge<br />
von Vereinen, Schulen etc. oder Waldführungen. Auch kleinere private Feste bis zu einer Personenzahl von<br />
ca. 30 sind an den dafür geeigneten und ausgewiesenen Spiel- und Grillplätzen <strong>im</strong> und <strong>am</strong> Wald ohne<br />
Genehmigung möglich.<br />
Selbstverständlich gilt dabei jedoch <strong>im</strong>mer, dass Feuer nur <strong>im</strong> Bereich der vor gesehenen und gekennzeichneten<br />
Feuerstellen gemacht werden darf, keine Zelte aufgestellt werden, kein störender Lärm gemacht<br />
wird und dass die Verwendung von Musikverstärkern und selbstverständlich auch das Befahren von<br />
Waldwegen mit Motorfahrzeugen unterbleiben. Auch Übernachtungen <strong>im</strong> Wald sind nicht erwünscht.<br />
Konsequenterweise hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des Waldgesetzes die ungenehmigte Durchführung<br />
von organisierten Veranstaltungen als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und die Forstämter d<strong>am</strong>it<br />
beauftragt, Verstöße ggf. mit einem Bußgeld zu ahnden. So weit soll es jedoch gar nicht erst kommen!<br />
Zuständig für das unsere Gemeinde umgebende Waldgebiet des Schönbuchs sind das Kreisforst<strong>am</strong>t be<strong>im</strong><br />
Landrats<strong>am</strong>t Böblingen, Telefon (0 70 31) 6 63-0.<br />
Wir möchten Sie nochmals darauf aufmerks<strong>am</strong> machen, dass Rauchen <strong>im</strong> Wald nicht erlaubt ist.<br />
Ebenso gilt größte Vorsicht bei offenem Feuer, dass nur <strong>im</strong> Bereich der vorgesehenen und gekennzeichneten<br />
Feuerstellen gemacht werden darf.<br />
Ordnungs<strong>am</strong>t<br />
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