Landkreis Böblingen - Ehningen
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<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Böblingen</strong>
Herausgeber: Bürgermeisteramt <strong>Ehningen</strong><br />
Stand: Januar 2010<br />
Alle Rechte vorbehalten
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Grußwort von Bürgermeister Claus Unger ……..…………..3<br />
Begriffserklärung ……………..…………………………………4<br />
Benutzerordnung ……………..…………………………………4<br />
� Aufnahme …………………………………………………..4<br />
� Abmeldung ……………………………………………….5<br />
� Angebotsformen/Öffnungszeiten ………………………..5<br />
� Aufsichtspflicht/Unfallversicherung ...............................6<br />
� Krankheitsfälle ……………………….…………………..7<br />
� Parken von Fahrzeugen ………….…………………….7<br />
� Sonstiges ………………………….………………………7<br />
Gebühren ………………………………..………………………8<br />
� Regelgruppen ……………………………………………..8<br />
� Regel- mit Randzeitenbetreuung .…………………….…8<br />
� Verlängerte Öffnungszeiten …….…………….…………9<br />
� Ganztagesbetreuung ……………………………………..9<br />
� Schulkindbetreuung …………………………….………10<br />
� Kleinkindbetreuung ………………………………………10<br />
Schließzeiten ……………………………………………..….11<br />
Voraussichtliche Einzugsgebiete der Kindergärten ………12<br />
Wissenswertes zur Aufnahme ……………………….……..13<br />
Die Tageseinrichtungen auf einen Blick …….…..Rückseite<br />
2
Liebe Eltern,<br />
Grußwort des Bürgermeisters<br />
mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in<br />
<strong>Ehningen</strong> umfassend informieren.<br />
Der Kindergarten als öffentliche Einrichtung hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
einen gesetzlichen Auftrag:<br />
Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres<br />
bis zum Schuleintritt. Der Kindergarten soll die Gesamtentwicklung des Kindes fördern<br />
sowie die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.<br />
Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> bietet in den 5 Kindertagesstätten ein differenziertes<br />
Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 3 Jahren bis in das Grundschulalter hinein. Das<br />
Angebot orientiert sich am Bedarf der Ehninger Familien. Die Einrichtungen sind eine<br />
gemeinsame Einrichtung der bürgerlichen Gemeinde <strong>Ehningen</strong> sowie der evang. und kath.<br />
Kirchengemeinde <strong>Ehningen</strong>.<br />
Seit dem Kindergartenjahr 2007/08 können auch Kinder unter 3 Jahren aufgenommen<br />
werden.<br />
„Kinder sind unsere Zukunft“. Dass dies in <strong>Ehningen</strong> nicht nur leere Worte sind, zeigt sich<br />
neben der Quantität an Betreuungsplätzen vor allem an der Qualität: So hat z. B. der<br />
Gemeinderat einer qualitativ guten Betreuung zugestimmt, die Gruppen nicht bis zum<br />
Rand auszulasten, sondern nur mit 22 – 25 Kindern pro Gruppe zu belegen. Außerdem<br />
sind grundsätzlich alle Gruppen während der Hauptbetreuungszeit mit 2 Fachkräften<br />
(Erzieherinnen) besetzt. Zusätzlich werden seit Jahren weitere Fachkräfte stundenweise<br />
für die Sprachförderung sowie für die Integration besonders förderungsbedürftiger Kinder<br />
eingesetzt.<br />
Als Träger der 5 Ehninger Kindertagesstätten legt die Gemeinde Wert darauf, das<br />
Fachpersonal fachlich durch Fortbildung und Auseinandersetzung mit der konzeptionellen<br />
Arbeit weiter zu qualifizieren.<br />
Mehr als 1,5 Millionen Euro sind alljährlich erforderlich, um das bestehende Angebot zu<br />
finanzieren. Davon tragen die Eltern durch die Beiträge ca. 13 %. Für die Gemeinde<br />
<strong>Ehningen</strong> bleibt unter dem Strich weit über 1 Million Euro an Abmangel. D. h. pro<br />
Betreuungsplatz zahlt die Gemeinde durchschnittlich jährlich 3 720,00 Euro. Diese hohen<br />
Ausgaben machen deutlich, dass eine qualifizierte Kindergartenarbeit große Priorität in der<br />
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> hat. Denn gute Rahmenbedingungen sind für die Entwicklung Ihres<br />
Kindes wichtig.<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für eine sich gegenseitig ergänzende Erziehung Ihres<br />
Kindes ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den<br />
Erzieherinnen. Wir bitten Sie deshalb an Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen<br />
des Kindergartens aktiv teilzunehmen und Fragen und Probleme mit den Fachkräften zu<br />
besprechen.<br />
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserem Kindergarten wohl fühlt und<br />
hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.<br />
<strong>Ehningen</strong>, Januar 2010<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Claus Unger<br />
- Bürgermeister - 3
Begriffserklärung<br />
In dieser Broschüre finden Sie verschiedene Benennungen für „Kindergarten“. Der<br />
Oberbegriff lautet offiziell – bzw. rechtlich:<br />
Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Damit sind Betreuungseinrichtungen für Kinder von 0 – 12 Jahren mit<br />
unterschiedlichen Betreuungszeiten gemeint.<br />
Kindertagesstätte<br />
� Ganztagsbetreuung und/oder Betreuung verschiedener Altersgruppen - also neben<br />
den 3- bis 6jährigen auch Schulkinder und/oder Kleinkinder unter 3 Jahren<br />
Kindergarten<br />
� Einrichtung der 3- bis 6jährigen Kinder (Kindergartenkinder) mit einem Betreuungsangebot<br />
von 30 Wochenstunden<br />
Kleinkinder oder Kleinkindgruppen (Krippe)<br />
� Kinder unter 3 Jahren<br />
Hort<br />
� Schulkindbetreuung mit mindestens 25 Wochenstunden für Grundschüler<br />
Benutzerordnung<br />
Die Arbeit in unseren Kindergärten richtet sich nach der folgenden Ordnung und<br />
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen Richtlinien in<br />
ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
1. Aufnahme<br />
1.1 In den Kindergarten (3 – 6 Jahre) werden Kinder frühestens vom vollendeten<br />
dritten Lebensjahr bis zu Beginn der Schulpflicht aufgenommen, wenn sie mit<br />
ihren Erziehungsberechtigten in <strong>Ehningen</strong> wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet<br />
sind.<br />
Kinder unter 3 Jahren können in die Kleinkindgruppe in den<br />
Kindertagesstätten Herrenberger Straße oder Brechgasse aufgenommen<br />
werden. Schulkinder bis Ende des Grundschulalters können nach dem<br />
Unterricht in Räumlichkeiten im Haus der Jugend in der Zeit von 12.00 –<br />
17.00 Uhr betreut werden.<br />
Anmeldeverfahren:<br />
Wegen dem notwendigen verwaltungsmäßigen „Vorlauf“ können Kinder<br />
frühestens 1 Monat nach einer Anmeldung aufgenommen werden.<br />
Es genügt zunächst, den Anmeldebogen in den Briefkasten des jeweiligen<br />
Kindergartens einzuwerfen, da bei einem späteren Kennenlerntermin, zu dem<br />
die Einrichtung einlädt, noch offene Fragen besprochen werden können.<br />
4
Benutzerordnung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen Platz in einer<br />
bestimmten Kindertagesstätte geltend gemacht werden kann.<br />
Bei Bedarf werden im Kindergartenbereich die Regelgruppen von 25 auf 28<br />
Kinder und die Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit von 22 auf 25 Kinder<br />
erweitert.<br />
Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde nach den von ihr festgelegten<br />
Grundsätzen.<br />
Die Betreuungszeiten der einzelnen Einrichtungen sind dabei zu beachten.<br />
1.2 Kinder, die erkennbar an übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen<br />
verdächtigt sind, dürfen in den Kindergarten nicht aufgenommen werden oder<br />
sich dort aufhalten. Voraussetzung für die Aufnahme ist die vollzogene<br />
ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindergartengesetzes.<br />
Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können nach<br />
vorheriger Absprache mit der Gesamtleitung dann aufgenommen werden,<br />
wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der<br />
Einrichtung Rechnung getragen werden kann.<br />
2. Abmeldung<br />
2.1 Die Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte muss rechtzeitig<br />
(mindestens 4 Wochen zum Monatsende) in der jeweiligen Einrichtung<br />
vorgenommen werden.<br />
2.2 Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des<br />
Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.<br />
3. Angebotsformen/Öffnungszeiten<br />
Jeder Kindergarten ist von Montag bis Freitag geöffnet. Freitagnachmittag<br />
sind die Gruppen, bis auf die Ganztagsbetreuung, geschlossen.<br />
3.1 Angebotsformen für Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren<br />
RG<br />
Regelöffnungszeit<br />
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr<br />
Sozialstaffelung<br />
RG+Rz<br />
7% mehr Gebühr<br />
VÖ<br />
20% mehr Gebühr<br />
GT<br />
Einkommensabh.<br />
Regel- mit Randzeitenbetreuung<br />
Mo-Fr 7.30-12.30 Uhr<br />
Verlängerte Öffnungszeit<br />
Mo - Fr 7.30 - 13.30 Uhr<br />
HerrenbergerStr.,Moltkestr.,Brechgasse<br />
Ganztagsbetreuung für Kinder von 3 – 6 Jahre<br />
07.00 - 17.00 Uhr<br />
Kindertagesstätte Brechgasse<br />
Ummeldungen innerhalb der Angebotsformen sind möglich.<br />
Mo-Do<br />
14-16.30 Uhr<br />
2 x wöchentlich<br />
14-16.30 Uhr<br />
5
Benutzerordnung<br />
Bei der Aufnahme in den Kindergartenbereich (Kinder von 3 – 6 Jahren) sind<br />
bei der Regelöffnungszeit und der Randzeitenbetreuung die Einzugsgebiete<br />
der Einrichtungen – siehe Seite 12 – zu beachten.<br />
3.2 Weitere Angebotsformen<br />
� Kleinkindgruppe für Kinder unter 3 Jahren<br />
Kinderhaus für Kleinkinder Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr<br />
Herrenberger Straße 21 Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr<br />
Mo - Fr 07.30 - 13.30 Uhr<br />
Kindertagesstätte Brechgasse Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr<br />
Mo - Fr 07.30 - 13.30 Uhr<br />
(Für die 6stündige tägl. Betreuung müssen mind. 3 Kleinkinder angemeldet<br />
sein.)<br />
� Schulkinder<br />
Haus der Jugend Mo - Fr 12.00 - 17.00 Uhr<br />
3.3 Die Kinder sollen nicht vor der Öffnungszeit eintreffen. Damit die Kinder ausreichend<br />
Spielzeiten in Anspruch nehmen können, sollten die Kinder möglichst<br />
bis 9.00 Uhr in der Einrichtung sein.<br />
3.4 Die Kinder sind pünktlich abzuholen und sollten – bedingt durch die<br />
differenzierten Abholzeiten – bis zur jeweiligen Schließzeit die Einrichtung<br />
verlassen haben. Dadurch ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.<br />
3.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit den Kindergartensommerferien.<br />
3.6 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/-innen sind zur beruflichen Fortbildung<br />
ver- pflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen keine Vertretung<br />
geregelt wer- den, wird die Einrichtung bzw. werden einzelne Gruppen<br />
ausnahmsweise ge- schlossen.<br />
3.7 Muss die Tageseinrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B.<br />
wegen Krankheiten oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden<br />
die Eltern/Erziehungsberechtigten rechtzeitig hiervon unterrichtet.<br />
4. Aufsichtspflicht/Unfallversicherung<br />
4.1 Der Weg zur und von der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich<br />
der Eltern. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sorge<br />
dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Kindertagesstätte abgeholt wird.<br />
4.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes in den Räumen<br />
der Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht endet zum Zeitpunkt der<br />
Schließung der Einrichtung mit der Entlassung des Kindes an der Eingangstür<br />
bzw. mit der persönlichen Übergabe der Kinder durch die Erzieherinnen.<br />
Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert:<br />
� auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte<br />
6
Benutzerordnung<br />
� während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der<br />
Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste und<br />
dgl.).<br />
Bei Festen und Feiern in der Kindertagesstätte sowie anderen<br />
Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert werden, obliegt die<br />
Aufsicht über die Kinder bei den Erziehungsberechtigten.<br />
4.3 Kinder dürfen nur dann mit dem Fahrrad zur Kindertagesstätte kommen,<br />
wenn sie von einer erwachsenen Person begleitet werden. Dasselbe gilt auch<br />
für den Rückweg. Verkehrserziehungsdienste befürworten die<br />
Fahrradnutzung durch Kindergartenkinder im Straßenverkehr nicht.<br />
5. Krankheitsfälle<br />
Kann das Kind durch Krankheit oder ähnliches die Tageseinrichtung nicht<br />
besuchen, so bitten wir um Benachrichtigung.<br />
Tritt eine ansteckende Krankheit beim Kind oder in der Wohngemeinschaft<br />
des Kindes auf, so muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden.<br />
Nach einer Infektionskrankheit kann das Kind erst wieder aufgenommen<br />
werden, wenn der Arzt es gestattet.<br />
Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der<br />
Familie – die Einrichtung wieder besucht, kann eine ärztliche<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Gruppenleiterin verlangt werden.<br />
6. Parken von Fahrzeugen<br />
6.1 Dreiräder, Kettcars, Schlitten usw.<br />
Das Parken dieser Fahrzeuge auf dem Gelände der Kindertagesstätten (auch<br />
vor dem Hauseingang) wird aus verkehrssicherungsverpflichtenden Gründen<br />
nicht zugelassen.<br />
6.2 Fahrräder oder Roller dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer<br />
abgestellt werden und müssen so abgeschlossen sein, dass sie von Dritten<br />
nicht gefahren werden können.<br />
7. Sonstiges<br />
Für Garderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug kann die<br />
Kindertagesstätte keine Haftung übernehmen.<br />
Die Eltern haften bei einer Beschädigung von Eigentum Dritter durch ihr Kind,<br />
wenn keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt.<br />
7
Gebühren<br />
Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob sie<br />
im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Kindertagesstätte tatsächlich<br />
besuchen oder nicht. Da die Gebühr eine Beteiligung der Eltern an den gesamten<br />
Betriebskosten darstellt, ist diese Gebühr auch bei behördlicher Schließung von<br />
weniger als 1 Monat und für Ferienzeiten zu bezahlen. Im vollen Kalenderjahr sind<br />
daher grundsätzlich 12 Monate gebührenpflichtig. Aus Gründen der<br />
Verwaltungsvereinfachung wird die Jahresgebühr auf 11 Monate – September bis<br />
Juli – (gerundet) umgelegt und für diese 11 Monate erhoben.<br />
Die Gebühr ist bis zum 1. des laufenden Monats zu bezahlen. Mit der Anmeldung<br />
des Kindes in die Kindertagesstätte ist der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> eine<br />
Einzugsermächtigung für die Gebühr zu erteilen.<br />
Wenn ein Kind auch für den Teil eines Monats zum Besuch in die<br />
Kindertagesstätte angemeldet wird, ist der volle Monatsbeitrag fällig.<br />
Die Benutzungsgebühren bemessen sich nach der Anzahl der im Haushalt<br />
lebenden Kinder einer Familie unter 18 Jahren. Alle zu berücksichtigenden<br />
Kinder müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> gemeldet sein.<br />
Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte, so<br />
wird der jeweilige Betrag pro Kind in der Kindertagesstätte erhoben.<br />
Bei Änderungen der zu berücksichtigenden Kinder erfolgt die Anpassung des<br />
Elternbeitrages zu Beginn des Monats, in dem ein weiteres Kind geboren wird bzw.<br />
in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. (fristgerechte Abmeldung)<br />
Wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrags mehr als<br />
einen Monat im Rückstand sind, verliert das Kind das Anrecht auf seinen<br />
Kindertagesstättenplatz.<br />
Auf Antrag kann der Beitrag für Sozialpassinhaber ermäßigt (50 %), für<br />
ALG II-Empfänger ganz (100 %) übernommen werden. Anträge auf<br />
Ausstellung eines Sozialpasses und Ermäßigungsanträge auf den Beitrag<br />
können im Rathaus, Zimmer 35, bei Frau Früh, gestellt werden.<br />
Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen für:<br />
1. Regelgruppen im Kindergartenjahr<br />
2009/2010 2010/2011<br />
für ein Kind aus einer Familie mit<br />
1 Kind 92,00 € 95,00 €<br />
2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 70,00 € 72,00 €<br />
3 Kindern 47,00 € 48,00 €<br />
4 und mehr Kindern 16,00 € 16,00 €<br />
8
Gebühren<br />
2. Regel- mit Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr<br />
ist jeweils ein Zuschlag von 7 % zu bezahlen<br />
2009/2010 2010/2011<br />
für ein Kind aus einer Familie mit<br />
1 Kind 98,00 € 102,00 €<br />
2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 75,00 € 77,00 €<br />
3 Kindern 50,00 € 51,00 €<br />
4 und mehr Kindern 17,00 € 17,00 €<br />
3. Verlängerte Öffnungszeiten im Kindergartenjahr<br />
ist jeweils ein Zuschlag von 20 % zu bezahlen<br />
2009/2010 2010/2011<br />
für ein Kind aus einer Familie mit<br />
1 Kind 110,00 € 114,00 €<br />
2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 84,00 € 86,00 €<br />
3 Kindern 56,00 € 58,00 €<br />
4 und mehr Kindern 19,00 € 19,00 €.<br />
Veränderungen sind 4 Wochen vor Monatsende der Einrichtung mitzuteilen.<br />
Eine evtl. Gebührenanpassung für das Kindergartenjahr 2009/2010 wird rechtzeitig<br />
bekannt gegebenen.<br />
4. Ganztagesbetreuung<br />
9<br />
Die Gebühr berechnet sich entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen<br />
(Summe aller Einkunftsarten) bzw. dem monatlichen Brutto-Einkommen der<br />
gesetzlichen Vertreter bzw. der Eltern (hinzuzurechnen sind anteilig evtl.<br />
Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Gratifikationen<br />
sowie bei Alleinerziehenden auch ein evtl. Unterhalt)<br />
für das Kindergartenjahr 2009/2010<br />
Stufe Jahresbrutto-<br />
einkommen<br />
bis<br />
G e b ü h r e n p r o M o n a t<br />
bzw. monatl.<br />
Brutto-Einkommen<br />
bis zu ....<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
1 Kind<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
2 Kindern<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
3 und mehr<br />
Kindern<br />
1 18.000 € 1.500 € 124 €<br />
89 € 57 €<br />
2 21.000 € 1.750 € 150 € 124 € 60 €<br />
3 24.000 € 2.000 € 184 € 150 € 89 €<br />
4 27.000 € 2.250 € 213 € 184 € 124 €<br />
5 30.000 € 2.500 € 248 € 213 € 150 €<br />
6 40.000 € 2.750 € 303 € 248 € 184 €<br />
7 50.000 € 363 € 274 € 213 €<br />
8 und mehr 426 € 323 € 248 €
für das Kindergartenjahr 2010/2011<br />
Stufe Jahresbrutto-<br />
einkommen<br />
bis<br />
Gebühren<br />
G e b ü h r e n p r o M o n a t<br />
bzw. monatl.<br />
Brutto-Einkommen<br />
bis zu ....<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
1 Kind<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
2 Kindern<br />
Kind aus<br />
Familie mit<br />
3 und mehr<br />
Kindern<br />
1 18.000 € 1.500 € 128 €<br />
92 € 59 €<br />
2 21.000 € 1.750 € 155 € 128 € 62 €<br />
3 24.000 € 2.000 € 190 € 155 € 92 €<br />
4 27.000 € 2.250 € 219 € 190 € 128 €<br />
5 30.000 € 2.500 € 255 € 219 € 155 €<br />
6 40.000 € 2.750 € 312 € 255 € 190 €<br />
7 50.000 € 374 € 282 € 219 €<br />
8 und mehr 439 € 333 € 255 €<br />
Bei Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, wird das Einkommen<br />
wie bei Ehegatten errechnet.<br />
Die Gebühr beinhaltet nicht das Mittagessen, die Kosten hierfür werden<br />
gesondert erhoben.<br />
Die Gebühren werden üblicherweise in der Stufe 8 veranlagt, die Veranlagung<br />
in einer geringeren Stufe ist mit Einkommensnachweisen zu beantragen<br />
Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung pro Woche<br />
gelten folgende Gebührensätze:<br />
4 Tage = 80 %<br />
3 Tage = 60 %<br />
2 Tage = 40 %<br />
1 Tag = 20 %<br />
der jeweiligen Einkommensgruppe zuzüglich des anteiligen Beitrags für eine<br />
anderweitige Betreuung.<br />
5. Schulkindbetreuung<br />
Die Gebühren für die Schulkindbetreuung von 12.00 – 17.00 Uhr an Schultagen<br />
betragen 50 % der Gebühren für die Ganztagesbetreuung. Bei einer tageweisen<br />
Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung pro Woche gelten folgende<br />
Gebührensätze, ausgehend von 50 % der Ganztagesgebührensätze:<br />
4 Tage = 40 %<br />
3 Tage = 30 %<br />
2 Tage = 20 %<br />
Die Betreuung muss mindestens 2 Tage pro Woche umfassen.<br />
10
6. Kleinkindbetreuung<br />
Gebühren / Schließzeiten<br />
Die monatlichen Benutzungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren betragen bei<br />
einer Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche<br />
2009/2010 2010/2011<br />
für ein Kind aus einer Familie mit<br />
1 Kind 250,00 € 257,50 €<br />
2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 187,50 € 193,00 €<br />
3 Kindern 125,00 € 129,00 €<br />
4 und mehr Kindern 62,50 € 64,00 €<br />
Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche:<br />
2009/2010 2010/2011<br />
für ein Kind aus einer Familie mit<br />
1 Kind 208,00 € 214,00 €<br />
2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 156,00 € 161,00 €<br />
3 Kindern 104,00 € 107,00 €<br />
4 und mehr Kindern 52,00 € 53,50 €<br />
Die Gebühr wird unabhängig vom Jahresbruttoeinkommen erhoben und<br />
verringert sich auch dann nicht, wenn das Kind weniger als 30 Stunden bzw.<br />
25 Stunden Betreuungsbedarf hat.<br />
Schließzeiten<br />
Die Ferien werden nach Anhörung des Elternbeirates unter Berücksichtigung der<br />
Empfehlung der kirchlichen Landesverbände für Kindertagesstätten festgelegt.<br />
Für das Jahr 2009/2010 wurden die Ferien wie folgt festgesetzt:<br />
(erster und letzter Tag)<br />
Osterferien<br />
06.04.2010 – 09.04.2010 Moltkestraße und Bühlallee<br />
Pfingstferien<br />
25.05.2010 – 28.05.2010 Brechgasse, Königstraße, Herrenberger Straße<br />
Sommerferien<br />
09.08.2010 – 27.08.2010 alle Einrichtungen<br />
Weihnachtsferien<br />
23.12.2010 – 31.12.2010 alle Einrichtungen<br />
Weitere Schließungstage<br />
� 16. Juli 2010: Betriebsausflug der Gemeindemitarbeiter/-innen<br />
(Notbetreuung in der Kita Brechgasse, nur bei Berufstätigkeit der Eltern)<br />
� Bei ganztägigen Schließungen zur Konzeptionserarbeitung wird in der Kita<br />
Brechgasse für berufstätige Eltern eine Notbetreuung angeboten.<br />
11
Voraussichtliche Einzugsgebiete der<br />
Kindergärten für Regelöffnungszeit<br />
und Randzeitenbetreuung<br />
1. Kindertagesstätte Herrenberger Straße 21<br />
Aidlinger Str. Feldbergweg Karpatenweg Preßburger Str.<br />
Allensteiner Str. Gärtringer Weg Kniebisweg Schwarzwaldstr.<br />
Allmandstr. Haldenweg Königsberger Str. Steinstr. (bis Lindenstr.)<br />
Altvaterweg Herrenberger Str. Krickerhauer Str. Stettiner Str.<br />
Banater Weg Im Letten Kurze Str. Sudetenweg<br />
Belchenweg Im Mahden Lange Str. Talstr. (bis Burgwiesenstr.)<br />
Breslauer Str. Kapellenstr. Leimentalstr. Troppauer Str.<br />
Danziger Str. Karlsbader Str. Lindenstr. Ziegelweg<br />
2. Kindergarten Moltkestraße 26<br />
Ahornweg Burgunderweg Keltenweg Schillerstr.<br />
Alemannenweg Eichendorffstr. Königstr.(ab Wilhelmstr.) Schlossstr. (ab Gartenstr.)<br />
Altdorfer Weg Eichenweg Lenauweg Schützenmahdenstr.<br />
Am Bahndamm Fasanenweg Lerchenweg Schwalbenweg<br />
Amselweg Finkenweg Mauren Siegfriedstr.<br />
Bahnhofstr.(ab Wilhelmstr.) Frankenweg Maurener Str. Silcherstr.<br />
Beethovenstr. Friedrich-List-Str. Mercedesstr. Starenweg<br />
Bismarckstr. Fröbelweg Moltkestr. Uhlandstr.<br />
Blumenstr. Goethestr. Mörikestr. Waagstr.<br />
Böblinger Str. Hauffstr. Mozartstr. Waldstr.<br />
Brechgasse Herdweg Römerweg Weinbergweg<br />
Buchenweg Hölderlinstr. Rosenstr. Zeisigweg<br />
3. Kindertagesstätte Bühlallee 9<br />
Bühlalle Hohlweg Lavendelweg Salbeiweg<br />
Enzweg Holunderweg Ligusterweg Schlehenweg<br />
Fliederweg Jagstweg Malvenweg Schneeballweg<br />
Gäublickstr. Jasminweg Nagoldweg Wacholderweg<br />
Ginsterweg Kleeweg Neckarweg Weißdornweg<br />
Haselweg Kocherweg Rosmarinweg<br />
4. Kindergarten Königstraße 29/5 – Schwerpunkt: Natur- und Waldpädagogik<br />
Die Eltern aus dem zugehörigen Einzugsgebiet sollten mit dem Waldkonzept<br />
einverstanden sein (ca. 1 Woche pro Monat Aufenthalt in der Natur). Ansonsten stehen die<br />
Kindergärten Herrenberger Straße oder Moltkestraße zur Verfügung. Bei Interesse am<br />
Waldkonzept können Kinder aus anderen Einzugsgebieten ebenfalls im Kindergarten<br />
Königstraße angemeldet werden.<br />
Bahnhofstr.(bis Wilhelmstr.) Dagersheimer Str. Königstr. (bis Wilhelmstr.) Schulstr.<br />
Bergstr. Gartenstr. Marktplatz Steinstr. (ab Lindenstr.)<br />
Brunnenstr. Hildrizhauser Str. Schafberg Talstr. (ab Burgwiesenstr.)<br />
Burgstr. Hintere Burgwiese Schlossstr. (bis Gartenstr.) Wilhelmstr.<br />
Burgwiesenstr. Hoher Garten Schmale Gasse Würmstr.<br />
5. Kindertagesstätte Brechgasse 3<br />
Bietet keine Regelöffnungszeit bzw. Randzeitenbetreuung an.<br />
Schwerpunkt Ganztagesbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern, daher kein<br />
Einzugsgebiet. Ist die Nachfrage an Plätzen höher als das Platzangebot, werden Kinder<br />
berufstätiger Eltern bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt.<br />
Für Kleinkinder wird die Ganztagsbetreuung ab September 2010 eingeführt.<br />
12
13<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Wissenswertes zur Aufnahme<br />
in absehbarer Zeit wird Ihr Kind die Kindertagesstätte besuchen. Diese Broschüre<br />
soll Ihnen als Wegweiser dienen.<br />
Die Ehninger Kindertageseinrichtungen für Kinder verstehen sich nicht nur als<br />
Betreuungseinrichtungen, sondern stellen den Erziehungs- und Bildungsauftrag in<br />
den Vordergrund. Die pädagogische Arbeit ist an den Kindern ausgerichtet, d. h.<br />
aktuelle Situationen und Interessen der Kinder werden aufgegriffen und thematisch<br />
bearbeitet. Das geschieht in Form von so genannten Kinderkonferenzen, in<br />
Projekten, Interessensgruppen, altersspezifischen Kleingruppen oder in<br />
altersgemischten Gruppen.<br />
Um den Kindern vielfältige Möglichkeiten bieten zu können (Bewegungserziehung,<br />
kreativer und musischer Bereich, Medienpädagogik, Natur erleben,<br />
Experimentieren, religiöse und ethische Wertvermittlung, Sprachförderung etc.),<br />
arbeiten die Einrichtungen nach dem offenen Konzept. Somit kommen<br />
Schwerpunkte und Stärken der Erzieherinnen allen Kindern zugute. Außerdem<br />
erleben alle Fachkräfte das jeweilige Kind. Damit wird eine objektivere<br />
Beobachtung z. B. bei Auffälligkeiten besser gewährleistet.<br />
Daneben schließt das Bildungsangebot auch das Vertraut machen mit dem Inhalt<br />
der biblischen Botschaft mit ein und prägt die Gestaltung des Tages- und<br />
Jahresablaufes.<br />
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Elternarbeit. In regelmäßigen Gesprächen<br />
wird Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes dargelegt. Sie – als Spezialisten für Ihr<br />
Kind – können uns in unserer Arbeit dadurch unterstützen, indem Sie z. B.<br />
Veränderungen innerhalb Ihrer Familie, Beobachtungen, Auffälligkeiten oder auch<br />
Fragen bezüglich Ihres Kindes transparent machen. So können wir Ihr Kind besser<br />
verstehen und auf es eingehen.<br />
Noch ein Gedanke für die Aufnahme in den Kindergarten:<br />
Ihr Kind verlässt in der Regel zum ersten Mal ohne seine vertrauten<br />
Bezugspersonen sein gewohntes Umfeld und ist vielen neuen Eindrücken und<br />
Anforderungen ausgesetzt. Viele Kinder freuen sich sehr auf den Kindergarten,<br />
können aber natürlich nicht einschätzen, dass mit dem Kindergartenbesuch ein<br />
Loslassen von zuhause verbunden ist. Für sehr stille und zurückhaltende Kinder<br />
können die relativ großen Gruppen gegebenenfalls sogar „bedrohlich“ wirken. Sie –<br />
als Eltern – können Ihr Kind am besten einschätzen, was Sie ihm schon zutrauen<br />
und auch zumuten können. Bei möglichen Zweifeln, ob eine Aufnahme für Ihr Kind<br />
bereits mit Vollendung des 3. Lebensjahres sinnvoll ist, nehmen Sie Kontakt zur<br />
Einrichtung auf. Eine Verschiebung des Aufnahmedatums wird kein Problem sein.<br />
Sollte Ihr Kind erst gegen Ende des Kindergartenjahres (in der Zeit von Mai bis<br />
Juli) 3 Jahre alt werden, empfehlen wir die Aufnahme in den Kindergarten erst zum<br />
neuen Kindergartenjahr im September vorzunehmen. Gerade in der Zeit um und
Wissenswertes zur Aufnahme<br />
nach Pfingsten sind in der Regel noch einige „Highlights“ mit den Schulanfängern<br />
geplant, so dass die Integration/bzw. Eingewöhnung im Kindergarten für Ihr Kind<br />
unter etwas erschwerenden Bedingungen erfolgen würde. Zum neuen<br />
Kindergartenjahr sind die „Großen“ in die Schule entlassen, so dass ein Neubeginn<br />
in vorerst kleineren Gruppen möglich ist.<br />
Bitte lassen Sie sich und Ihrem Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung in den<br />
Kindergarten, damit die Integration gut gelingen kann.<br />
Bei der Aufnahme ist eine aktive Begleitung durch die Eltern während der Eingewöhnungszeit<br />
notwendig. Die Einzelheiten werden vor dem Aufnahmetermin<br />
zwischen Ihnen und dem Erzieherteam abgesprochen.<br />
Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 ist im Kindergarten Königstraße ein<br />
„rollierender Waldkindergarten“ eingerichtet. D. h. die Kinder gehen im regelmäßigen<br />
Wechsel, alle 3 Wochen, eine Woche lang in die Natur bzw. den Wald.<br />
Der Schwerpunkt „Waldpädagogik“ wird in dieser Einrichtung weiter ausgebaut.<br />
Daher sollten die Eltern, die ihr Kind in diesem Kindergarten anmelden, hinter<br />
dieser Konzeption stehen.<br />
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine gute Zeit in unserer Einrichtung und<br />
freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ruth Nellessen<br />
Kindergarten-Gesamtleiterin<br />
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Die Tageseinrichtungen auf einen Blick<br />
Gesamtleitung: Ruth Nellessen<br />
Rathaus, Zimmer 08, Telefon: 1 21-1 08<br />
Sprechzeiten: nach Vereinbarung<br />
Kindergarten Moltkestraße 26 Telefon: 75 34<br />
Hausleitung: Sabine Lauber<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />
Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />
Kindergarten Herrenberger Straße 21 Telefon: 3 04 75<br />
Hausleitung: Marina Beneke<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />
Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />
Kindergarten Bühlallee 9 Telefon: 27 93 10<br />
Hausleitung: Sandra Belz<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />
Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />
Kindergarten Königstraße 29/5 Telefon: 74 47<br />
(Schwerpunkt: „Waldpädagogik“)<br />
Hausleitung: Regina Weihing<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />
Montag - Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />
Kindertagesstätte Brechgasse 3 Telefon: 6 01 73<br />
Hausleitung: Beatrix Beck-Rothfuß<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07.00 - 13.00 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.00 - 17.00 Uhr (inkl. Mittagstisch)<br />
Schulkindbetreuung:<br />
Kleinkindbetreuung:<br />
Montag - Freitag 12.00 - 17.00 Uhr (inkl. Mittagstisch)<br />
Öffnungszeiten Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />
Kinderhaus für Kleinkinder Herrenberger Straße 21<br />
Hausleitung: Birgit Braunisch<br />
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 13.00 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr<br />
oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr