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Landkreis Böblingen - Ehningen

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<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Böblingen</strong>


Herausgeber: Bürgermeisteramt <strong>Ehningen</strong><br />

Stand: Januar 2010<br />

Alle Rechte vorbehalten


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Grußwort von Bürgermeister Claus Unger ……..…………..3<br />

Begriffserklärung ……………..…………………………………4<br />

Benutzerordnung ……………..…………………………………4<br />

� Aufnahme …………………………………………………..4<br />

� Abmeldung ……………………………………………….5<br />

� Angebotsformen/Öffnungszeiten ………………………..5<br />

� Aufsichtspflicht/Unfallversicherung ...............................6<br />

� Krankheitsfälle ……………………….…………………..7<br />

� Parken von Fahrzeugen ………….…………………….7<br />

� Sonstiges ………………………….………………………7<br />

Gebühren ………………………………..………………………8<br />

� Regelgruppen ……………………………………………..8<br />

� Regel- mit Randzeitenbetreuung .…………………….…8<br />

� Verlängerte Öffnungszeiten …….…………….…………9<br />

� Ganztagesbetreuung ……………………………………..9<br />

� Schulkindbetreuung …………………………….………10<br />

� Kleinkindbetreuung ………………………………………10<br />

Schließzeiten ……………………………………………..….11<br />

Voraussichtliche Einzugsgebiete der Kindergärten ………12<br />

Wissenswertes zur Aufnahme ……………………….……..13<br />

Die Tageseinrichtungen auf einen Blick …….…..Rückseite<br />

2


Liebe Eltern,<br />

Grußwort des Bürgermeisters<br />

mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in<br />

<strong>Ehningen</strong> umfassend informieren.<br />

Der Kindergarten als öffentliche Einrichtung hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

einen gesetzlichen Auftrag:<br />

Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres<br />

bis zum Schuleintritt. Der Kindergarten soll die Gesamtentwicklung des Kindes fördern<br />

sowie die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.<br />

Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> bietet in den 5 Kindertagesstätten ein differenziertes<br />

Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 3 Jahren bis in das Grundschulalter hinein. Das<br />

Angebot orientiert sich am Bedarf der Ehninger Familien. Die Einrichtungen sind eine<br />

gemeinsame Einrichtung der bürgerlichen Gemeinde <strong>Ehningen</strong> sowie der evang. und kath.<br />

Kirchengemeinde <strong>Ehningen</strong>.<br />

Seit dem Kindergartenjahr 2007/08 können auch Kinder unter 3 Jahren aufgenommen<br />

werden.<br />

„Kinder sind unsere Zukunft“. Dass dies in <strong>Ehningen</strong> nicht nur leere Worte sind, zeigt sich<br />

neben der Quantität an Betreuungsplätzen vor allem an der Qualität: So hat z. B. der<br />

Gemeinderat einer qualitativ guten Betreuung zugestimmt, die Gruppen nicht bis zum<br />

Rand auszulasten, sondern nur mit 22 – 25 Kindern pro Gruppe zu belegen. Außerdem<br />

sind grundsätzlich alle Gruppen während der Hauptbetreuungszeit mit 2 Fachkräften<br />

(Erzieherinnen) besetzt. Zusätzlich werden seit Jahren weitere Fachkräfte stundenweise<br />

für die Sprachförderung sowie für die Integration besonders förderungsbedürftiger Kinder<br />

eingesetzt.<br />

Als Träger der 5 Ehninger Kindertagesstätten legt die Gemeinde Wert darauf, das<br />

Fachpersonal fachlich durch Fortbildung und Auseinandersetzung mit der konzeptionellen<br />

Arbeit weiter zu qualifizieren.<br />

Mehr als 1,5 Millionen Euro sind alljährlich erforderlich, um das bestehende Angebot zu<br />

finanzieren. Davon tragen die Eltern durch die Beiträge ca. 13 %. Für die Gemeinde<br />

<strong>Ehningen</strong> bleibt unter dem Strich weit über 1 Million Euro an Abmangel. D. h. pro<br />

Betreuungsplatz zahlt die Gemeinde durchschnittlich jährlich 3 720,00 Euro. Diese hohen<br />

Ausgaben machen deutlich, dass eine qualifizierte Kindergartenarbeit große Priorität in der<br />

Gemeinde <strong>Ehningen</strong> hat. Denn gute Rahmenbedingungen sind für die Entwicklung Ihres<br />

Kindes wichtig.<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für eine sich gegenseitig ergänzende Erziehung Ihres<br />

Kindes ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den<br />

Erzieherinnen. Wir bitten Sie deshalb an Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen<br />

des Kindergartens aktiv teilzunehmen und Fragen und Probleme mit den Fachkräften zu<br />

besprechen.<br />

Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserem Kindergarten wohl fühlt und<br />

hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

<strong>Ehningen</strong>, Januar 2010<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Claus Unger<br />

- Bürgermeister - 3


Begriffserklärung<br />

In dieser Broschüre finden Sie verschiedene Benennungen für „Kindergarten“. Der<br />

Oberbegriff lautet offiziell – bzw. rechtlich:<br />

Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Damit sind Betreuungseinrichtungen für Kinder von 0 – 12 Jahren mit<br />

unterschiedlichen Betreuungszeiten gemeint.<br />

Kindertagesstätte<br />

� Ganztagsbetreuung und/oder Betreuung verschiedener Altersgruppen - also neben<br />

den 3- bis 6jährigen auch Schulkinder und/oder Kleinkinder unter 3 Jahren<br />

Kindergarten<br />

� Einrichtung der 3- bis 6jährigen Kinder (Kindergartenkinder) mit einem Betreuungsangebot<br />

von 30 Wochenstunden<br />

Kleinkinder oder Kleinkindgruppen (Krippe)<br />

� Kinder unter 3 Jahren<br />

Hort<br />

� Schulkindbetreuung mit mindestens 25 Wochenstunden für Grundschüler<br />

Benutzerordnung<br />

Die Arbeit in unseren Kindergärten richtet sich nach der folgenden Ordnung und<br />

den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen Richtlinien in<br />

ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

1. Aufnahme<br />

1.1 In den Kindergarten (3 – 6 Jahre) werden Kinder frühestens vom vollendeten<br />

dritten Lebensjahr bis zu Beginn der Schulpflicht aufgenommen, wenn sie mit<br />

ihren Erziehungsberechtigten in <strong>Ehningen</strong> wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet<br />

sind.<br />

Kinder unter 3 Jahren können in die Kleinkindgruppe in den<br />

Kindertagesstätten Herrenberger Straße oder Brechgasse aufgenommen<br />

werden. Schulkinder bis Ende des Grundschulalters können nach dem<br />

Unterricht in Räumlichkeiten im Haus der Jugend in der Zeit von 12.00 –<br />

17.00 Uhr betreut werden.<br />

Anmeldeverfahren:<br />

Wegen dem notwendigen verwaltungsmäßigen „Vorlauf“ können Kinder<br />

frühestens 1 Monat nach einer Anmeldung aufgenommen werden.<br />

Es genügt zunächst, den Anmeldebogen in den Briefkasten des jeweiligen<br />

Kindergartens einzuwerfen, da bei einem späteren Kennenlerntermin, zu dem<br />

die Einrichtung einlädt, noch offene Fragen besprochen werden können.<br />

4


Benutzerordnung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen Platz in einer<br />

bestimmten Kindertagesstätte geltend gemacht werden kann.<br />

Bei Bedarf werden im Kindergartenbereich die Regelgruppen von 25 auf 28<br />

Kinder und die Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit von 22 auf 25 Kinder<br />

erweitert.<br />

Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde nach den von ihr festgelegten<br />

Grundsätzen.<br />

Die Betreuungszeiten der einzelnen Einrichtungen sind dabei zu beachten.<br />

1.2 Kinder, die erkennbar an übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen<br />

verdächtigt sind, dürfen in den Kindergarten nicht aufgenommen werden oder<br />

sich dort aufhalten. Voraussetzung für die Aufnahme ist die vollzogene<br />

ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindergartengesetzes.<br />

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können nach<br />

vorheriger Absprache mit der Gesamtleitung dann aufgenommen werden,<br />

wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der<br />

Einrichtung Rechnung getragen werden kann.<br />

2. Abmeldung<br />

2.1 Die Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte muss rechtzeitig<br />

(mindestens 4 Wochen zum Monatsende) in der jeweiligen Einrichtung<br />

vorgenommen werden.<br />

2.2 Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des<br />

Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.<br />

3. Angebotsformen/Öffnungszeiten<br />

Jeder Kindergarten ist von Montag bis Freitag geöffnet. Freitagnachmittag<br />

sind die Gruppen, bis auf die Ganztagsbetreuung, geschlossen.<br />

3.1 Angebotsformen für Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren<br />

RG<br />

Regelöffnungszeit<br />

Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr<br />

Sozialstaffelung<br />

RG+Rz<br />

7% mehr Gebühr<br />

VÖ<br />

20% mehr Gebühr<br />

GT<br />

Einkommensabh.<br />

Regel- mit Randzeitenbetreuung<br />

Mo-Fr 7.30-12.30 Uhr<br />

Verlängerte Öffnungszeit<br />

Mo - Fr 7.30 - 13.30 Uhr<br />

HerrenbergerStr.,Moltkestr.,Brechgasse<br />

Ganztagsbetreuung für Kinder von 3 – 6 Jahre<br />

07.00 - 17.00 Uhr<br />

Kindertagesstätte Brechgasse<br />

Ummeldungen innerhalb der Angebotsformen sind möglich.<br />

Mo-Do<br />

14-16.30 Uhr<br />

2 x wöchentlich<br />

14-16.30 Uhr<br />

5


Benutzerordnung<br />

Bei der Aufnahme in den Kindergartenbereich (Kinder von 3 – 6 Jahren) sind<br />

bei der Regelöffnungszeit und der Randzeitenbetreuung die Einzugsgebiete<br />

der Einrichtungen – siehe Seite 12 – zu beachten.<br />

3.2 Weitere Angebotsformen<br />

� Kleinkindgruppe für Kinder unter 3 Jahren<br />

Kinderhaus für Kleinkinder Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr<br />

Herrenberger Straße 21 Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr<br />

Mo - Fr 07.30 - 13.30 Uhr<br />

Kindertagesstätte Brechgasse Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr<br />

Mo - Fr 07.30 - 13.30 Uhr<br />

(Für die 6stündige tägl. Betreuung müssen mind. 3 Kleinkinder angemeldet<br />

sein.)<br />

� Schulkinder<br />

Haus der Jugend Mo - Fr 12.00 - 17.00 Uhr<br />

3.3 Die Kinder sollen nicht vor der Öffnungszeit eintreffen. Damit die Kinder ausreichend<br />

Spielzeiten in Anspruch nehmen können, sollten die Kinder möglichst<br />

bis 9.00 Uhr in der Einrichtung sein.<br />

3.4 Die Kinder sind pünktlich abzuholen und sollten – bedingt durch die<br />

differenzierten Abholzeiten – bis zur jeweiligen Schließzeit die Einrichtung<br />

verlassen haben. Dadurch ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.<br />

3.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit den Kindergartensommerferien.<br />

3.6 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/-innen sind zur beruflichen Fortbildung<br />

ver- pflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen keine Vertretung<br />

geregelt wer- den, wird die Einrichtung bzw. werden einzelne Gruppen<br />

ausnahmsweise ge- schlossen.<br />

3.7 Muss die Tageseinrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B.<br />

wegen Krankheiten oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden<br />

die Eltern/Erziehungsberechtigten rechtzeitig hiervon unterrichtet.<br />

4. Aufsichtspflicht/Unfallversicherung<br />

4.1 Der Weg zur und von der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich<br />

der Eltern. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sorge<br />

dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Kindertagesstätte abgeholt wird.<br />

4.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes in den Räumen<br />

der Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht endet zum Zeitpunkt der<br />

Schließung der Einrichtung mit der Entlassung des Kindes an der Eingangstür<br />

bzw. mit der persönlichen Übergabe der Kinder durch die Erzieherinnen.<br />

Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert:<br />

� auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte<br />

6


Benutzerordnung<br />

� während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der<br />

Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste und<br />

dgl.).<br />

Bei Festen und Feiern in der Kindertagesstätte sowie anderen<br />

Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert werden, obliegt die<br />

Aufsicht über die Kinder bei den Erziehungsberechtigten.<br />

4.3 Kinder dürfen nur dann mit dem Fahrrad zur Kindertagesstätte kommen,<br />

wenn sie von einer erwachsenen Person begleitet werden. Dasselbe gilt auch<br />

für den Rückweg. Verkehrserziehungsdienste befürworten die<br />

Fahrradnutzung durch Kindergartenkinder im Straßenverkehr nicht.<br />

5. Krankheitsfälle<br />

Kann das Kind durch Krankheit oder ähnliches die Tageseinrichtung nicht<br />

besuchen, so bitten wir um Benachrichtigung.<br />

Tritt eine ansteckende Krankheit beim Kind oder in der Wohngemeinschaft<br />

des Kindes auf, so muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden.<br />

Nach einer Infektionskrankheit kann das Kind erst wieder aufgenommen<br />

werden, wenn der Arzt es gestattet.<br />

Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der<br />

Familie – die Einrichtung wieder besucht, kann eine ärztliche<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Gruppenleiterin verlangt werden.<br />

6. Parken von Fahrzeugen<br />

6.1 Dreiräder, Kettcars, Schlitten usw.<br />

Das Parken dieser Fahrzeuge auf dem Gelände der Kindertagesstätten (auch<br />

vor dem Hauseingang) wird aus verkehrssicherungsverpflichtenden Gründen<br />

nicht zugelassen.<br />

6.2 Fahrräder oder Roller dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer<br />

abgestellt werden und müssen so abgeschlossen sein, dass sie von Dritten<br />

nicht gefahren werden können.<br />

7. Sonstiges<br />

Für Garderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug kann die<br />

Kindertagesstätte keine Haftung übernehmen.<br />

Die Eltern haften bei einer Beschädigung von Eigentum Dritter durch ihr Kind,<br />

wenn keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt.<br />

7


Gebühren<br />

Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob sie<br />

im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Kindertagesstätte tatsächlich<br />

besuchen oder nicht. Da die Gebühr eine Beteiligung der Eltern an den gesamten<br />

Betriebskosten darstellt, ist diese Gebühr auch bei behördlicher Schließung von<br />

weniger als 1 Monat und für Ferienzeiten zu bezahlen. Im vollen Kalenderjahr sind<br />

daher grundsätzlich 12 Monate gebührenpflichtig. Aus Gründen der<br />

Verwaltungsvereinfachung wird die Jahresgebühr auf 11 Monate – September bis<br />

Juli – (gerundet) umgelegt und für diese 11 Monate erhoben.<br />

Die Gebühr ist bis zum 1. des laufenden Monats zu bezahlen. Mit der Anmeldung<br />

des Kindes in die Kindertagesstätte ist der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> eine<br />

Einzugsermächtigung für die Gebühr zu erteilen.<br />

Wenn ein Kind auch für den Teil eines Monats zum Besuch in die<br />

Kindertagesstätte angemeldet wird, ist der volle Monatsbeitrag fällig.<br />

Die Benutzungsgebühren bemessen sich nach der Anzahl der im Haushalt<br />

lebenden Kinder einer Familie unter 18 Jahren. Alle zu berücksichtigenden<br />

Kinder müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> gemeldet sein.<br />

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte, so<br />

wird der jeweilige Betrag pro Kind in der Kindertagesstätte erhoben.<br />

Bei Änderungen der zu berücksichtigenden Kinder erfolgt die Anpassung des<br />

Elternbeitrages zu Beginn des Monats, in dem ein weiteres Kind geboren wird bzw.<br />

in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. (fristgerechte Abmeldung)<br />

Wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrags mehr als<br />

einen Monat im Rückstand sind, verliert das Kind das Anrecht auf seinen<br />

Kindertagesstättenplatz.<br />

Auf Antrag kann der Beitrag für Sozialpassinhaber ermäßigt (50 %), für<br />

ALG II-Empfänger ganz (100 %) übernommen werden. Anträge auf<br />

Ausstellung eines Sozialpasses und Ermäßigungsanträge auf den Beitrag<br />

können im Rathaus, Zimmer 35, bei Frau Früh, gestellt werden.<br />

Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen für:<br />

1. Regelgruppen im Kindergartenjahr<br />

2009/2010 2010/2011<br />

für ein Kind aus einer Familie mit<br />

1 Kind 92,00 € 95,00 €<br />

2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 70,00 € 72,00 €<br />

3 Kindern 47,00 € 48,00 €<br />

4 und mehr Kindern 16,00 € 16,00 €<br />

8


Gebühren<br />

2. Regel- mit Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr<br />

ist jeweils ein Zuschlag von 7 % zu bezahlen<br />

2009/2010 2010/2011<br />

für ein Kind aus einer Familie mit<br />

1 Kind 98,00 € 102,00 €<br />

2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 75,00 € 77,00 €<br />

3 Kindern 50,00 € 51,00 €<br />

4 und mehr Kindern 17,00 € 17,00 €<br />

3. Verlängerte Öffnungszeiten im Kindergartenjahr<br />

ist jeweils ein Zuschlag von 20 % zu bezahlen<br />

2009/2010 2010/2011<br />

für ein Kind aus einer Familie mit<br />

1 Kind 110,00 € 114,00 €<br />

2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 84,00 € 86,00 €<br />

3 Kindern 56,00 € 58,00 €<br />

4 und mehr Kindern 19,00 € 19,00 €.<br />

Veränderungen sind 4 Wochen vor Monatsende der Einrichtung mitzuteilen.<br />

Eine evtl. Gebührenanpassung für das Kindergartenjahr 2009/2010 wird rechtzeitig<br />

bekannt gegebenen.<br />

4. Ganztagesbetreuung<br />

9<br />

Die Gebühr berechnet sich entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen<br />

(Summe aller Einkunftsarten) bzw. dem monatlichen Brutto-Einkommen der<br />

gesetzlichen Vertreter bzw. der Eltern (hinzuzurechnen sind anteilig evtl.<br />

Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Gratifikationen<br />

sowie bei Alleinerziehenden auch ein evtl. Unterhalt)<br />

für das Kindergartenjahr 2009/2010<br />

Stufe Jahresbrutto-<br />

einkommen<br />

bis<br />

G e b ü h r e n p r o M o n a t<br />

bzw. monatl.<br />

Brutto-Einkommen<br />

bis zu ....<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

1 Kind<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

2 Kindern<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

3 und mehr<br />

Kindern<br />

1 18.000 € 1.500 € 124 €<br />

89 € 57 €<br />

2 21.000 € 1.750 € 150 € 124 € 60 €<br />

3 24.000 € 2.000 € 184 € 150 € 89 €<br />

4 27.000 € 2.250 € 213 € 184 € 124 €<br />

5 30.000 € 2.500 € 248 € 213 € 150 €<br />

6 40.000 € 2.750 € 303 € 248 € 184 €<br />

7 50.000 € 363 € 274 € 213 €<br />

8 und mehr 426 € 323 € 248 €


für das Kindergartenjahr 2010/2011<br />

Stufe Jahresbrutto-<br />

einkommen<br />

bis<br />

Gebühren<br />

G e b ü h r e n p r o M o n a t<br />

bzw. monatl.<br />

Brutto-Einkommen<br />

bis zu ....<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

1 Kind<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

2 Kindern<br />

Kind aus<br />

Familie mit<br />

3 und mehr<br />

Kindern<br />

1 18.000 € 1.500 € 128 €<br />

92 € 59 €<br />

2 21.000 € 1.750 € 155 € 128 € 62 €<br />

3 24.000 € 2.000 € 190 € 155 € 92 €<br />

4 27.000 € 2.250 € 219 € 190 € 128 €<br />

5 30.000 € 2.500 € 255 € 219 € 155 €<br />

6 40.000 € 2.750 € 312 € 255 € 190 €<br />

7 50.000 € 374 € 282 € 219 €<br />

8 und mehr 439 € 333 € 255 €<br />

Bei Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, wird das Einkommen<br />

wie bei Ehegatten errechnet.<br />

Die Gebühr beinhaltet nicht das Mittagessen, die Kosten hierfür werden<br />

gesondert erhoben.<br />

Die Gebühren werden üblicherweise in der Stufe 8 veranlagt, die Veranlagung<br />

in einer geringeren Stufe ist mit Einkommensnachweisen zu beantragen<br />

Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung pro Woche<br />

gelten folgende Gebührensätze:<br />

4 Tage = 80 %<br />

3 Tage = 60 %<br />

2 Tage = 40 %<br />

1 Tag = 20 %<br />

der jeweiligen Einkommensgruppe zuzüglich des anteiligen Beitrags für eine<br />

anderweitige Betreuung.<br />

5. Schulkindbetreuung<br />

Die Gebühren für die Schulkindbetreuung von 12.00 – 17.00 Uhr an Schultagen<br />

betragen 50 % der Gebühren für die Ganztagesbetreuung. Bei einer tageweisen<br />

Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung pro Woche gelten folgende<br />

Gebührensätze, ausgehend von 50 % der Ganztagesgebührensätze:<br />

4 Tage = 40 %<br />

3 Tage = 30 %<br />

2 Tage = 20 %<br />

Die Betreuung muss mindestens 2 Tage pro Woche umfassen.<br />

10


6. Kleinkindbetreuung<br />

Gebühren / Schließzeiten<br />

Die monatlichen Benutzungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren betragen bei<br />

einer Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche<br />

2009/2010 2010/2011<br />

für ein Kind aus einer Familie mit<br />

1 Kind 250,00 € 257,50 €<br />

2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 187,50 € 193,00 €<br />

3 Kindern 125,00 € 129,00 €<br />

4 und mehr Kindern 62,50 € 64,00 €<br />

Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche:<br />

2009/2010 2010/2011<br />

für ein Kind aus einer Familie mit<br />

1 Kind 208,00 € 214,00 €<br />

2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 156,00 € 161,00 €<br />

3 Kindern 104,00 € 107,00 €<br />

4 und mehr Kindern 52,00 € 53,50 €<br />

Die Gebühr wird unabhängig vom Jahresbruttoeinkommen erhoben und<br />

verringert sich auch dann nicht, wenn das Kind weniger als 30 Stunden bzw.<br />

25 Stunden Betreuungsbedarf hat.<br />

Schließzeiten<br />

Die Ferien werden nach Anhörung des Elternbeirates unter Berücksichtigung der<br />

Empfehlung der kirchlichen Landesverbände für Kindertagesstätten festgelegt.<br />

Für das Jahr 2009/2010 wurden die Ferien wie folgt festgesetzt:<br />

(erster und letzter Tag)<br />

Osterferien<br />

06.04.2010 – 09.04.2010 Moltkestraße und Bühlallee<br />

Pfingstferien<br />

25.05.2010 – 28.05.2010 Brechgasse, Königstraße, Herrenberger Straße<br />

Sommerferien<br />

09.08.2010 – 27.08.2010 alle Einrichtungen<br />

Weihnachtsferien<br />

23.12.2010 – 31.12.2010 alle Einrichtungen<br />

Weitere Schließungstage<br />

� 16. Juli 2010: Betriebsausflug der Gemeindemitarbeiter/-innen<br />

(Notbetreuung in der Kita Brechgasse, nur bei Berufstätigkeit der Eltern)<br />

� Bei ganztägigen Schließungen zur Konzeptionserarbeitung wird in der Kita<br />

Brechgasse für berufstätige Eltern eine Notbetreuung angeboten.<br />

11


Voraussichtliche Einzugsgebiete der<br />

Kindergärten für Regelöffnungszeit<br />

und Randzeitenbetreuung<br />

1. Kindertagesstätte Herrenberger Straße 21<br />

Aidlinger Str. Feldbergweg Karpatenweg Preßburger Str.<br />

Allensteiner Str. Gärtringer Weg Kniebisweg Schwarzwaldstr.<br />

Allmandstr. Haldenweg Königsberger Str. Steinstr. (bis Lindenstr.)<br />

Altvaterweg Herrenberger Str. Krickerhauer Str. Stettiner Str.<br />

Banater Weg Im Letten Kurze Str. Sudetenweg<br />

Belchenweg Im Mahden Lange Str. Talstr. (bis Burgwiesenstr.)<br />

Breslauer Str. Kapellenstr. Leimentalstr. Troppauer Str.<br />

Danziger Str. Karlsbader Str. Lindenstr. Ziegelweg<br />

2. Kindergarten Moltkestraße 26<br />

Ahornweg Burgunderweg Keltenweg Schillerstr.<br />

Alemannenweg Eichendorffstr. Königstr.(ab Wilhelmstr.) Schlossstr. (ab Gartenstr.)<br />

Altdorfer Weg Eichenweg Lenauweg Schützenmahdenstr.<br />

Am Bahndamm Fasanenweg Lerchenweg Schwalbenweg<br />

Amselweg Finkenweg Mauren Siegfriedstr.<br />

Bahnhofstr.(ab Wilhelmstr.) Frankenweg Maurener Str. Silcherstr.<br />

Beethovenstr. Friedrich-List-Str. Mercedesstr. Starenweg<br />

Bismarckstr. Fröbelweg Moltkestr. Uhlandstr.<br />

Blumenstr. Goethestr. Mörikestr. Waagstr.<br />

Böblinger Str. Hauffstr. Mozartstr. Waldstr.<br />

Brechgasse Herdweg Römerweg Weinbergweg<br />

Buchenweg Hölderlinstr. Rosenstr. Zeisigweg<br />

3. Kindertagesstätte Bühlallee 9<br />

Bühlalle Hohlweg Lavendelweg Salbeiweg<br />

Enzweg Holunderweg Ligusterweg Schlehenweg<br />

Fliederweg Jagstweg Malvenweg Schneeballweg<br />

Gäublickstr. Jasminweg Nagoldweg Wacholderweg<br />

Ginsterweg Kleeweg Neckarweg Weißdornweg<br />

Haselweg Kocherweg Rosmarinweg<br />

4. Kindergarten Königstraße 29/5 – Schwerpunkt: Natur- und Waldpädagogik<br />

Die Eltern aus dem zugehörigen Einzugsgebiet sollten mit dem Waldkonzept<br />

einverstanden sein (ca. 1 Woche pro Monat Aufenthalt in der Natur). Ansonsten stehen die<br />

Kindergärten Herrenberger Straße oder Moltkestraße zur Verfügung. Bei Interesse am<br />

Waldkonzept können Kinder aus anderen Einzugsgebieten ebenfalls im Kindergarten<br />

Königstraße angemeldet werden.<br />

Bahnhofstr.(bis Wilhelmstr.) Dagersheimer Str. Königstr. (bis Wilhelmstr.) Schulstr.<br />

Bergstr. Gartenstr. Marktplatz Steinstr. (ab Lindenstr.)<br />

Brunnenstr. Hildrizhauser Str. Schafberg Talstr. (ab Burgwiesenstr.)<br />

Burgstr. Hintere Burgwiese Schlossstr. (bis Gartenstr.) Wilhelmstr.<br />

Burgwiesenstr. Hoher Garten Schmale Gasse Würmstr.<br />

5. Kindertagesstätte Brechgasse 3<br />

Bietet keine Regelöffnungszeit bzw. Randzeitenbetreuung an.<br />

Schwerpunkt Ganztagesbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern, daher kein<br />

Einzugsgebiet. Ist die Nachfrage an Plätzen höher als das Platzangebot, werden Kinder<br />

berufstätiger Eltern bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt.<br />

Für Kleinkinder wird die Ganztagsbetreuung ab September 2010 eingeführt.<br />

12


13<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Wissenswertes zur Aufnahme<br />

in absehbarer Zeit wird Ihr Kind die Kindertagesstätte besuchen. Diese Broschüre<br />

soll Ihnen als Wegweiser dienen.<br />

Die Ehninger Kindertageseinrichtungen für Kinder verstehen sich nicht nur als<br />

Betreuungseinrichtungen, sondern stellen den Erziehungs- und Bildungsauftrag in<br />

den Vordergrund. Die pädagogische Arbeit ist an den Kindern ausgerichtet, d. h.<br />

aktuelle Situationen und Interessen der Kinder werden aufgegriffen und thematisch<br />

bearbeitet. Das geschieht in Form von so genannten Kinderkonferenzen, in<br />

Projekten, Interessensgruppen, altersspezifischen Kleingruppen oder in<br />

altersgemischten Gruppen.<br />

Um den Kindern vielfältige Möglichkeiten bieten zu können (Bewegungserziehung,<br />

kreativer und musischer Bereich, Medienpädagogik, Natur erleben,<br />

Experimentieren, religiöse und ethische Wertvermittlung, Sprachförderung etc.),<br />

arbeiten die Einrichtungen nach dem offenen Konzept. Somit kommen<br />

Schwerpunkte und Stärken der Erzieherinnen allen Kindern zugute. Außerdem<br />

erleben alle Fachkräfte das jeweilige Kind. Damit wird eine objektivere<br />

Beobachtung z. B. bei Auffälligkeiten besser gewährleistet.<br />

Daneben schließt das Bildungsangebot auch das Vertraut machen mit dem Inhalt<br />

der biblischen Botschaft mit ein und prägt die Gestaltung des Tages- und<br />

Jahresablaufes.<br />

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Elternarbeit. In regelmäßigen Gesprächen<br />

wird Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes dargelegt. Sie – als Spezialisten für Ihr<br />

Kind – können uns in unserer Arbeit dadurch unterstützen, indem Sie z. B.<br />

Veränderungen innerhalb Ihrer Familie, Beobachtungen, Auffälligkeiten oder auch<br />

Fragen bezüglich Ihres Kindes transparent machen. So können wir Ihr Kind besser<br />

verstehen und auf es eingehen.<br />

Noch ein Gedanke für die Aufnahme in den Kindergarten:<br />

Ihr Kind verlässt in der Regel zum ersten Mal ohne seine vertrauten<br />

Bezugspersonen sein gewohntes Umfeld und ist vielen neuen Eindrücken und<br />

Anforderungen ausgesetzt. Viele Kinder freuen sich sehr auf den Kindergarten,<br />

können aber natürlich nicht einschätzen, dass mit dem Kindergartenbesuch ein<br />

Loslassen von zuhause verbunden ist. Für sehr stille und zurückhaltende Kinder<br />

können die relativ großen Gruppen gegebenenfalls sogar „bedrohlich“ wirken. Sie –<br />

als Eltern – können Ihr Kind am besten einschätzen, was Sie ihm schon zutrauen<br />

und auch zumuten können. Bei möglichen Zweifeln, ob eine Aufnahme für Ihr Kind<br />

bereits mit Vollendung des 3. Lebensjahres sinnvoll ist, nehmen Sie Kontakt zur<br />

Einrichtung auf. Eine Verschiebung des Aufnahmedatums wird kein Problem sein.<br />

Sollte Ihr Kind erst gegen Ende des Kindergartenjahres (in der Zeit von Mai bis<br />

Juli) 3 Jahre alt werden, empfehlen wir die Aufnahme in den Kindergarten erst zum<br />

neuen Kindergartenjahr im September vorzunehmen. Gerade in der Zeit um und


Wissenswertes zur Aufnahme<br />

nach Pfingsten sind in der Regel noch einige „Highlights“ mit den Schulanfängern<br />

geplant, so dass die Integration/bzw. Eingewöhnung im Kindergarten für Ihr Kind<br />

unter etwas erschwerenden Bedingungen erfolgen würde. Zum neuen<br />

Kindergartenjahr sind die „Großen“ in die Schule entlassen, so dass ein Neubeginn<br />

in vorerst kleineren Gruppen möglich ist.<br />

Bitte lassen Sie sich und Ihrem Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung in den<br />

Kindergarten, damit die Integration gut gelingen kann.<br />

Bei der Aufnahme ist eine aktive Begleitung durch die Eltern während der Eingewöhnungszeit<br />

notwendig. Die Einzelheiten werden vor dem Aufnahmetermin<br />

zwischen Ihnen und dem Erzieherteam abgesprochen.<br />

Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 ist im Kindergarten Königstraße ein<br />

„rollierender Waldkindergarten“ eingerichtet. D. h. die Kinder gehen im regelmäßigen<br />

Wechsel, alle 3 Wochen, eine Woche lang in die Natur bzw. den Wald.<br />

Der Schwerpunkt „Waldpädagogik“ wird in dieser Einrichtung weiter ausgebaut.<br />

Daher sollten die Eltern, die ihr Kind in diesem Kindergarten anmelden, hinter<br />

dieser Konzeption stehen.<br />

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine gute Zeit in unserer Einrichtung und<br />

freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ruth Nellessen<br />

Kindergarten-Gesamtleiterin<br />

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Die Tageseinrichtungen auf einen Blick<br />

Gesamtleitung: Ruth Nellessen<br />

Rathaus, Zimmer 08, Telefon: 1 21-1 08<br />

Sprechzeiten: nach Vereinbarung<br />

Kindergarten Moltkestraße 26 Telefon: 75 34<br />

Hausleitung: Sabine Lauber<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />

Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />

Kindergarten Herrenberger Straße 21 Telefon: 3 04 75<br />

Hausleitung: Marina Beneke<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />

Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />

Kindergarten Bühlallee 9 Telefon: 27 93 10<br />

Hausleitung: Sandra Belz<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />

Montag - Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />

Kindergarten Königstraße 29/5 Telefon: 74 47<br />

(Schwerpunkt: „Waldpädagogik“)<br />

Hausleitung: Regina Weihing<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und<br />

Montag - Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr sowie 2 Nachmittage<br />

Kindertagesstätte Brechgasse 3 Telefon: 6 01 73<br />

Hausleitung: Beatrix Beck-Rothfuß<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07.00 - 13.00 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.00 - 17.00 Uhr (inkl. Mittagstisch)<br />

Schulkindbetreuung:<br />

Kleinkindbetreuung:<br />

Montag - Freitag 12.00 - 17.00 Uhr (inkl. Mittagstisch)<br />

Öffnungszeiten Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr<br />

Kinderhaus für Kleinkinder Herrenberger Straße 21<br />

Hausleitung: Birgit Braunisch<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 13.00 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 12.30 Uhr<br />

oder Montag - Freitag 07.30 - 13.30 Uhr

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