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06. Gemeinderatssitzung vom 30. August 2007 - Gemeinde Raeren

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Sie muss um gültig zu sein, schriftlich eingereicht werden. Sie muss begründet sein,<br />

datiert und unterschrieben durch den Reklamanten oder dessen Vertreter und beinhalten :<br />

1. Name und Adresse des Steuerpflichtigen zu dessen Lasten der Steuerbescheid<br />

ausgestellt wurde.<br />

2. Den Gegenstand der Reklamation und eine Darlegung des Sachverhalts.<br />

Das Einreichen einer Reklamation befreit jedoch nicht von der Verpflichtung, diese Steuer<br />

innerhalb der auferlegten Frist zu zahlen.<br />

Gegen die Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>kollegiums kann vor dem Gericht Erster Instanz in<br />

Eupen Einspruch erhoben werden.<br />

Artikel 9: Für alles, was in gegenwärtiger Steuerverordnung nicht vorgesehen ist, wird auf<br />

das Gesetz <strong>vom</strong> 24. Dezember 1996 über die Festlegung und Beitreibung der Provinzial-<br />

und <strong>Gemeinde</strong>steuern sowie dem<br />

Königlichen Erlass <strong>vom</strong> 12. April 1999, der die Prozedur im Falle einer Reklamation gegen<br />

eine Provinz- oder <strong>Gemeinde</strong>steuer vor dem Gouverneur oder dem <strong>Gemeinde</strong>kollegium<br />

festlegt sowie den Artikeln 7,8 und 9 des Programmgesetzes <strong>vom</strong> 20. Juli 2006, die die<br />

Fristen zum Einreichen einer Reklamation gegen eine Provinzial – oder <strong>Gemeinde</strong>steuer<br />

neu festlegen, verwiesen.<br />

Artikel 10: Gegenwärtiger Beschluss wird der Regierung der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft übermittelt.<br />

22. Gewährung eines Zuschusses für Kläranlagen in individuellen<br />

Zonen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />

B E S C H L I E S S T einstimmig:<br />

1. die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 2.500 € zugunsten von<br />

Hauseigentümern auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Raeren</strong>, deren Haus sich in der<br />

individuellen Zone (laut Pash-Plan) befindet und die den Auflagen der<br />

Abwasserentsorgung nachkommen müssen.<br />

2. In den Genuss dieser Subsidierung kommen die vorgenannten Personen, wenn sie<br />

Eigentümer des sich in <strong>Raeren</strong> befindlichen, betroffenen Gebäudes sind.<br />

3. der durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Raeren</strong> gewährte Zuschuss darf den Maximalberag der<br />

Subsidierung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Raeren</strong> und die Wallonische Region in Höhe von 80<br />

% der Gesamtkosten nicht übersteigen.<br />

4. das <strong>Gemeinde</strong>kollegium mit der Prüfung dieser Anträge und die Ausrechnung der<br />

entsprechenden Zuschüsse in diesem Sinne zu beauftragen.<br />

5. vorstehenden Beschluss dem Herrn Einnehmer zuzustellen.<br />

23. Ö.S.H.Z. : Genehmigung der Rechenlegung 2006

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