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TOP 2 - Stadt Ehingen

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I. Vorlage:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Amt 60<br />

Drucksache: VGR110412W02<br />

X öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

Aussch. f. Umw. u. Techn. am Vorberatung Beschluss<br />

Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

X Gemeinderat am 26.04.2012 Vorberatung X Beschluss<br />

II. Tagesordnungspunkt 2:<br />

Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage - Groggensee“ (Entwurfsbeschluss)<br />

III. Anlagen:<br />

- Plan<br />

- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />

- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />

- Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

IV. Beschlussantrag:<br />

s. Anlage<br />

V. Finanzielle Auswirkungen:<br />

X keine Einnahmen<br />

Ausgaben<br />

planmäßig FiPo<br />

überplanmäßig FiPo<br />

außerplanmäßig FiPo<br />

Verpfl.Ermächtigung FiPo<br />

Nachtragsplan FiPo<br />

Datum: 11.04.2012<br />

Sachbearbeiter: Müller Amtsleiter: Fiesel


Anlage zu <strong>TOP</strong> 2 VGR110412W02<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. April 2012<br />

Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee'<br />

(Entwurfsbeschluss)<br />

Anlass der Planaufstellung<br />

Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung Ihrer Verwaltung in der Kernstadt<br />

von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Der aktuelle Standort am Marktplatz kann die Erweiterungsabsichten<br />

der Volksbank nicht vollständig aufnehmen. Gleichzeitig hat der landwirtschaftliche<br />

Großhandel, BayWa AG, vor einigen Monaten seinen Standort an der<br />

Pfisterstraße aufgegeben. Seither liegt die Fläche brach. Diese Konversionsfläche soll<br />

nun für die Erweiterungsabsichten der Volksbank zur Verfügung gestellt werden. Um<br />

die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein repräsentatives Verwaltungsgebäude<br />

der Ehinger Volksbank eG an diesem Standort zu schaffen, soll der in diesem Bereich<br />

rechtskräftige Bebauungsplan 'Pfisteranlage – Groggensee' teilweise geändert werden.<br />

Einordnung des Gebietes<br />

Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau) - südlich an die Bahngleise<br />

angrenzend. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Münsinger Straße umschlossen,<br />

im Süden von der Pfisterstraße. Östlich der Planung grenzt die Parkanlage<br />

Pfisterstraße an. Wurde das Gebiet vormals gewerblich durch die BayWa AG genutzt,<br />

sind die Bestandsgebäude und das Hochsilo heute ungenutzt. Die beschriebene verkehrliche<br />

Anbindung und die Nähe des Gebiets zum <strong>Stadt</strong>zentrum sowie zum Bahnhof<br />

zeichnen den Standort durch hohe Attraktivität für die Volksbank aus.<br />

Planung<br />

Als planerische Ausgangssituation stellt der Flächennutzungsplan den Bereich als gemischte<br />

Baufläche dar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Pfisteranlage – Groggensee',<br />

vom 11. September 1969, setzt den nun zu ändernden Planbereich als Gewerbegebiet<br />

fest. Die Planänderung sieht vor, den Geltungsbereich, gemäß der beabsichtigten<br />

Nutzung durch die Volksbank, als Mischgebiet auszuweisen. Als allgemein<br />

zulässig gelten in diesen Baugebieten Geschäfts- und Bürogebäude sowie Anlagen für<br />

Verwaltungen. Durch den Wechsel vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet werden an<br />

diesem Standort die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Verwaltungsgebäude<br />

der Ehinger Volksbank eG geschaffen.<br />

Die Grundflächenzahl für das Mischgebiet wird zukünftig auf 0,8 festgesetzt. Maximal<br />

sind vier Vollgeschosse zugelassen. Um Gebäude über 50 m Länge zu ermöglichen<br />

wird für den Geltungsbereich die abweichende Bauweise festgesetzt. Teile der westlich<br />

angrenzenden Pfisteranlage werden als Grünfläche gesichert.<br />

Durch die Angestellten und Kunden der Bank ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an<br />

dieser Stelle zu erwarten. Um den sich ändernden Bedingungen gerecht zu werden und<br />

um eine Entspannung der Situation für Abbieger in den Steinlesberg herbeizuführen,


soll zusätzlich die Möglichkeit eines Straßenumbaus planungsrechtlich vorbereitet<br />

werden. Ein Teil der Pfisterstraße wird aus diesem Grund in den Geltungsbereich<br />

aufgenommen.<br />

Umweltbelange<br />

Die entfallende Bestandsvegetation wird durch Neupflanzungen im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Bisheriges Verfahren<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Pfisteranlage – Groggensee' erfüllt die Voraussetzungen<br />

des § 13a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage-<br />

Groggensee' wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2011<br />

gefasst.<br />

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />

zu fassen:<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans‚<br />

'1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee' und der Begründung zum Bebauungsplan<br />

entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes vom 30.03.2012 zu.<br />

Anlagen<br />

- Plan<br />

- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />

- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />

- Artenschutzrechtliche Einschätzung


-3,25-<br />

1/1 1/1<br />

-3,25--3,25-<br />

516.28<br />

2100/24<br />

GFW<br />

Ghs<br />

516.00<br />

22 22<br />

516.07<br />

Pfisterstraße<br />

S<br />

Münsinger Straße<br />

515.58<br />

516.00<br />

-3,25-3,25-3,25-<br />

515.28<br />

515.32<br />

515.94<br />

Weg<br />

2106<br />

515.00<br />

514.96<br />

514.83<br />

515.90<br />

515.55 515.43<br />

515.09<br />

514.89<br />

514.34<br />

516.09<br />

515.52<br />

515.67 515.44<br />

515.04<br />

515.10<br />

514.20<br />

514.26<br />

515.39 515.55<br />

514.92<br />

514.95<br />

514.66<br />

514.63<br />

514.61<br />

514.52<br />

515.84<br />

515.64<br />

515.04<br />

R=12,5<br />

514.44 514.44<br />

R=6,0<br />

-LR-<br />

515.22<br />

515.01<br />

514.90<br />

514.85<br />

514.68<br />

514.66<br />

514.53<br />

514.50<br />

514.28<br />

514.55<br />

514.35<br />

-3,50-3,25- -4,25-<br />

R=12,5<br />

P<br />

514.72<br />

514.69<br />

514.34<br />

514.45<br />

R=30m<br />

514.32<br />

514.32<br />

514.30<br />

514.58<br />

P<br />

514.20<br />

514.40<br />

514.36<br />

514.21<br />

514.17<br />

514.29<br />

514.23<br />

LA=10 m<br />

514.34<br />

514.25<br />

514.34<br />

514.29 514.29 514.28 514.27 514.26<br />

514.30<br />

514.28<br />

514.32<br />

514.26 514.23 514.25<br />

514.28<br />

514.30<br />

514.28<br />

514.28<br />

21 21<br />

514.27<br />

514.19<br />

514.05 514.03 514.01<br />

514.14<br />

WGhs<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

514.12<br />

M I<br />

GRZ 0,8<br />

a<br />

514.18<br />

LV=10 m<br />

-3,25-<br />

513.99<br />

514.28514.27<br />

-3,25--3,25-<br />

514.08<br />

514.19<br />

514.32 514.33<br />

513.92<br />

102/2<br />

GFHW<br />

514.01<br />

Z = IV<br />

GH 532.00<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

geneigte Dächer / Flachdächer (FD)<br />

Nr. 2071<br />

514.14 514.07<br />

513.88 513.87<br />

513.93<br />

514.08<br />

514.14<br />

513.96<br />

514.04<br />

514.11<br />

Gar<br />

514.09<br />

514.08<br />

102/6<br />

GFW<br />

102/5<br />

513.88<br />

514.06 514.04<br />

513.78<br />

Gar<br />

17 17<br />

Whs<br />

2103<br />

513.76<br />

513.83<br />

513.91<br />

513.95<br />

513.76<br />

15 15<br />

LV=10 m<br />

WGhs<br />

13 13<br />

-LR-<br />

LA=15 m<br />

Whs<br />

102/8 102/9<br />

Schu<br />

13/1 13/1<br />

513.98<br />

513.98<br />

Whs<br />

Schu<br />

513.73<br />

513.93<br />

513.93<br />

513.60<br />

513.66<br />

Schu<br />

513.76<br />

513.69<br />

102/7<br />

GFW<br />

110<br />

GFW<br />

R=6<br />

-3,25- -3,25- -3,25-<br />

513.51<br />

27 27<br />

Whs<br />

513.76<br />

513.78<br />

11 11<br />

Whs<br />

Whs<br />

11/1 11/1<br />

Brandgasse<br />

Brandgasse<br />

111/1<br />

123<br />

123/1<br />

111<br />

Schu<br />

Schu<br />

111/3 111/3<br />

S<br />

513.65<br />

R=6<br />

R=10<br />

Gar<br />

111/2 111/2<br />

513.44<br />

513.72<br />

513.74<br />

99<br />

513.50<br />

Whs<br />

513.50<br />

513.64<br />

513.60<br />

513.69<br />

122<br />

113<br />

GFW<br />

115 115<br />

35<br />

513.37<br />

513.40<br />

513.50<br />

513.52<br />

Whs<br />

18 18<br />

Pfisterstraße<br />

121<br />

G<br />

Gar<br />

114/3<br />

513.47<br />

GFW<br />

114/3<br />

513.29<br />

513.24<br />

513.14<br />

513.17<br />

513.29<br />

513.22<br />

GFW<br />

114/1<br />

Whs<br />

16 16<br />

120<br />

G<br />

116/2<br />

GFW<br />

Whs<br />

114/2<br />

14 14<br />

2104<br />

-3,25--3,25-<br />

15<br />

15/3<br />

LAGEPLANBEZEICHNUNG: 15/4<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

"1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE"<br />

15/1<br />

PLANVERFASSER:<br />

PLANWERKSTATT a.B.<br />

AUFTRAGGEBER: 16<br />

16/1<br />

15/5<br />

Anl<br />

513.30<br />

513.25<br />

513.26<br />

GFW<br />

116/1<br />

Schu<br />

12 12<br />

10/2 10/2<br />

Whs<br />

513.22<br />

116 116<br />

S<br />

513.01<br />

55<br />

512.84<br />

Whs<br />

10/1 10/1<br />

512.74<br />

Schu<br />

512.70<br />

114 114<br />

Whs<br />

Whs<br />

10 10<br />

512.55<br />

118/3<br />

88<br />

85<br />

1/1 1/1<br />

120/1<br />

120/1<br />

Gar<br />

Schu<br />

116/4<br />

Whs<br />

33<br />

Whs<br />

512.44<br />

512.46<br />

512.30<br />

66<br />

STADT EHINGEN (DONAU)<br />

Rainer Waßmann<br />

<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />

Bodanstraße 38<br />

88079 Kressbronn<br />

Telefon: 07543 - 962 98 13<br />

Fax: 07543 - 962 98 20<br />

DATUM: 30.03.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Marktplatz 1<br />

89584 <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Telefon: 07391 / 503-160<br />

Fax: 07391 / 503-4160<br />

512.19<br />

512.18<br />

512.05<br />

512.12<br />

Schu<br />

116/3<br />

GFW<br />

116/5<br />

20<br />

G<br />

118<br />

GFW<br />

Gar<br />

Gar<br />

6/1 6/1<br />

Gar<br />

/6<br />

Whs<br />

11 11<br />

Gar<br />

18<br />

19/3<br />

11<br />

33<br />

Whs<br />

12 12<br />

M. 1 : 500<br />

Whs<br />

Whs<br />

17<br />

G


STADT EHINGEN (DONAU)<br />

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften<br />

„1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

I) Satzung über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />

Bauvorschriften „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

II) Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und der Behörden nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie<br />

deren Abwägung, Beurteilung und Beschlussvorschlag<br />

Stand: 30.03.2012<br />

Rainer Waßmann<br />

<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />

___________________________________<br />

Bodanstraße 38<br />

88079 Kressbronn<br />

Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />

Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />

Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />

E-Mail rainer.wassmann@<br />

planwerkstatt-bodensee.de


STADT EHINGEN (DONAU)<br />

I) SATZUNG über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />

Bauvorschriften „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

Fassung vom: 30.03.2012<br />

- zur öffentlichen Auslegung -


RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />

1509)<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -<br />

BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. d. F. vom 08.08.1995 (GBl. S.<br />

617), zuletzt geändert am 05.03.2010 (GBl. Nr.7 S. 358), in Kraft getreten am<br />

01.03.2010<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990<br />

(BGBl. 1991 I. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509,<br />

1510 f.) m.W.v. 30.07.2011<br />

Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793) m.W.v. 01.01.2011<br />

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 (1) und (7) Landesbauordnung<br />

Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am. . . . . . . . 2012 den Bebauungsplan<br />

„1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“ als Satzung beschlossen.<br />

§ 1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplan-Satzung ist der zeichnerische<br />

Teil in der Fassung vom 23.01.2012 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ist im<br />

Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.<br />

§ 2 BESTANDTEILE UND ANLAGEN<br />

Die Bebauungsplan-Satzung besteht aus folgenden Unterlagen:<br />

- Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 30.03.2012<br />

- Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 30.03.2012<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 2 von 20


§ 3 INKRAFTTRETEN<br />

Die Satzung über den Bebauungsplan "1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee" tritt mit<br />

der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.<br />

Mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung treten im Geltungsbereich alle bisherigen<br />

Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften außer Kraft.<br />

Beschluss durch den Gemeinderat<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />

AUSFERTIGUNGSVERMERK<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes stimmt mit dem<br />

Satzungsbeschluss vom . . . . . . . . 2012 überein.<br />

Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.<br />

Beschluss durch den Gemeinderat<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 3 von 20


TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

1. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

(§ 9 BauGB und §§ 1-23 BauNVO)<br />

1. Art der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB<br />

1.1 Mischgebiet § 6 BauNVO<br />

1.1.1 Zulässig im Mischgebiet sind folgende Nutzungen: § 6 (2) BauNVO<br />

1. Wohngebäude,<br />

2. Geschäfts- und Bürogebäude,<br />

3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften<br />

sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

4. sonstige Gewerbebetriebe,<br />

5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,<br />

soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

1.1.2 Nicht zulässig im Mischgebiet sind folgende Nutzungen: § 1 (5) BauNVO<br />

1. Gartenbaubetriebe,<br />

2. Tankstellen,<br />

3. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2<br />

BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend<br />

durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.<br />

1.1.3 Die Nutzungen nach § 6 (3) BauNVO: § 1 (6) 1 BauNVO<br />

Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO<br />

außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des<br />

Gebiets<br />

werden gem. § 1 (6) 1 BauNVO nicht Bestandteil des<br />

Bebauungsplanes und sind daher nicht zulässig.<br />

Füllschema der Nutzungsschablone<br />

1 – Art der baulichen Nutzung<br />

2 – höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse (Z)<br />

3 – höchstzulässige Grundflächenzahl (GRZ)<br />

4 – höchstzulässige Gebäudehöhe (GH) in m über NN<br />

5 – Bauweise<br />

2. Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB<br />

2.1 Höchstzulässige Grundflächenzahl § 16 (2) 1 BauNVO<br />

§ 19 (4) BauNVO<br />

Eine Überschreitung der Obergrenzen gemäß § 19 Abs. 4<br />

Satz 2 BauNVO ist mit den in Satz 1 genannten Anlagen bis<br />

zu einer GRZ von 1,0 zulässig.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 4 von 20


2.2 Höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse (Z) § 16 (2) 3 BauNVO<br />

§ 20 BauNVO<br />

2.3 Höchstzulässige Gebäudehöhe in m über NN § 16 (2) 4 BauNVO<br />

§ 18 (1) BauNVO<br />

Oberer Bezugspunkt zur Bemessung der höchstzulässigen<br />

Gebäudehöhe ist beim Flachdach OK Attika.<br />

Eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe durch<br />

untergeordnete technische Aufbauten in gerinfügigem<br />

Umfang ist bis zu einer Höhe von max. 2,50 m zulässig.<br />

3. Bauweise § 9 (1) 2 BauGB<br />

3.1 abweichende Bauweise § 22 (4) BauNVO<br />

Bei der abweichenden Bauweise sind Gebäude ohne<br />

Längenbeschränkung zugelassen und entlang der<br />

angrenzenden Bahngrundstücke ist eine Grenzbebauung<br />

zulässig.<br />

4. Überbaubare Grundstücksflächen § 9 (1) 2 BauGB<br />

4.1 Baugrenzen § 23 (1,3) BauNVO<br />

4.2 Nicht überbaubare Grundstücksflächen § 23 (5) BauNVO<br />

i.V.m.§§12,14 BauNVO<br />

In der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sind folgende<br />

bauliche Anlagen zulässig:<br />

- Zufahrten und Wege,<br />

- Stellplätze,<br />

- Nebenanlagen gem. § 14 (2) BauNVO<br />

5. Verkehrsflächen § 9 (1) 11 BauGB<br />

Von der Aufteilung der Verkehrsfläche kann abgewichen<br />

werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt<br />

werden.<br />

5.1 öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie § 9 (1) 11 BauGB<br />

5.2 Ein- und Ausfahrtbereich § 9 (1) 11 BauGB<br />

5.3 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt § 9 (1) 11 BauGB<br />

6. Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze § 9 (1) 4 BauGB<br />

Tiefgaragen und Stellplätze sind allgemein zulässig.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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7. Flächen für Nebenanlagen § 9 (1) 4 BauGB<br />

Bauliche Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind nur<br />

innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Bauliche Nebenanlagen gem. § 14 (2) BauNVO sind<br />

allgemein zulässig.<br />

8. Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen § 9 (1) 13 BauGB<br />

Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind unterirdisch<br />

zu führen.<br />

9. öffentliche Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB<br />

Zweckbestimmung: Verkehrsgrünflächen (Straßen und<br />

Wege begleitende Grünflächen)<br />

10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen § 9 (1) 20 BauGB<br />

und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur § 9 (1) 25 BauGB<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

10.1 Pflanzgebot von Bäumen §9 (1) 25a BauGB<br />

An den im Lageplan zeichnerisch festgesetzten Standorten<br />

sind standortgerechte Bäume oder Pflanzungen gem.<br />

Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, dauerhaft zu erhalten<br />

und bei Abgang zu ersetzen. Der gekennzeichnete Standort<br />

kann den gegebenen Situationen angepasst werden.<br />

Der Abstand von Ver- und Entsorgungsleitungen zum<br />

Stamm soll mindestens 2,50 m betragen. Bei geringeren<br />

Abständen sind Vorkehrungen (Rohrummantelung,<br />

humusfreier Mineralboden etc.) zum Schutz vor<br />

Baumwurzeln erforderlich.<br />

10.2 Pflanzerhalt von Bäumen und Sträuchern §9 (1) 25b BauGB<br />

Vorhandene Bäume und Sträucher sind nach Möglichkeit zu<br />

erhalten bzw. bei Abgang durch Neuplanzungen zu<br />

ersetzen.<br />

11. Geh-, Fahr-, oder Leitungsrechte (GR-FR-LR) § 9 (1) 21 BauGB<br />

-LR- - öffentliches Gehrecht und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Versorgungsträger<br />

12. Planbereich § 9 (7) BauGB<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplanes<br />

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2. Örtliche Bauvorschriften<br />

(Gestaltungsvorschriften gem. § 74 LBO)<br />

1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen § 74 (1) 1 LBO<br />

Nicht zulässig zur Fassadengestaltung sind folgende<br />

Materialien:<br />

Grelle und glänzende Materialien und Farben. Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen sind zulässig.<br />

2. Dachform und Dachgestaltung § 74 (1) 1 LBO<br />

Zulässig sind geneigte Dächer und Flachdächer (FD).<br />

3. Dacheindeckung § 74 (1) 1 LBO<br />

Zur Dacheindeckung nicht zulässig sind unbeschichtete<br />

Metalle und Materialien, die wassergefährdende Stoffe<br />

enthalten und in ihrer Art und Menge geeignet sind, über die<br />

zu versickernden Niederschläge das Grundwasser und den<br />

Boden zu verunreinigen.<br />

Grelle und glänzende Materialien und Farben sind nicht<br />

zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen sind hiervon<br />

ausgenommen.<br />

4. Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen § 74 (1) 3 LBO<br />

Innerhalb der Baugrundstücke sind sonstige unbefestigte<br />

Flächen, die nicht für Zugänge oder Zufahrten genutzt<br />

werden, als Grünflächen gärtnerisch zu gestalten.<br />

Stellplätze sollten nach Möglichkeit mit offenporigen Belägen<br />

wie z.B. wasserdurchlässigem Pflaster u.ä. belegt werden.<br />

5. Werbeanlagen § 74 (1) 2 LBO<br />

Werbeanlagen sind innerhalb und außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Werbeanlagen sind ausschließlich für die im Plangebiet<br />

ansässigen Unternehmen zulässig.<br />

Sich bewegende Werbeanlagen und Lichtwerbung in Form<br />

von Lauf-, Wechsel- oder Blinklicht sind unzulässig.<br />

6. Ordnungswidrigkeiten § 75 LBO<br />

Verstöße gegen die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />

werden als Ordnungswidrigkeit nach § 75 LBO behandelt<br />

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3. Kennzeichnung 9 (5) 3 BAUGB<br />

4. Hinweise<br />

Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

belastet sind.<br />

Bei konkreten Baumaßnahmen, die in den Untergrund<br />

eingreifen, ist in Abstimmung mit dem zuständigen<br />

Landratsamt Alb-Donau-Kreis im Vorfeld zu prüfen, welche<br />

Maßnahmen zur Sicherung der Altlasten vorzunehmen sind.<br />

1. Sonstige Planzeichen (keine Festsetzung)<br />

vorhandene Grundstücksgrenzen<br />

Flurstücknummern<br />

vorhandene Gebäude<br />

Geländehöhen in m über NN<br />

vorhandene Böschungen<br />

geplanter Abbruch<br />

2. Unterirdische Leitungen<br />

Vor jeglichen Bauarbeiten ist bei den Versorgungsträgern<br />

der Leitungsbestand zu erheben. Eine etwaige Verlegung<br />

bestehender, unterirdischer Leitungen geht zu Lasten des<br />

Veranlassers.<br />

3. Archäologische Denkmalpflege<br />

Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Funde<br />

(Scherben, Metallteile, Knochen) oder Befunde (Mauern,<br />

Gräber, Gruben, Bandschichten) angetroffen werden, ist die<br />

Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium<br />

Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Die Möglichkeit<br />

zu Fundbergung und Dokumentation ist einzuräumen.<br />

Auf § 20 DSchG (Denkmalschutzgesetz) wird hingewiesen.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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4. Wasser- und Bodenschutz<br />

Bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen sind die<br />

Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs<br />

mit Boden (§ 4 BodSchG, §§ 1, 202 BauGB, §§ 1, 2<br />

NatSchG) zu berücksichtigen. Die Bodenschutzbehörden<br />

sind zu beteiligen (§§ 5, 6 BodSchG).<br />

Der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist<br />

möglichst im Plangebiet zu verwerten. Bodenversiegelungen<br />

sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.<br />

5. Niederschlagswasser<br />

Niederschlagswasser, das in den Untergrund eingeleitet<br />

wird, ist vor der Versickerung zu behandeln.<br />

6. Bahnanlagen<br />

Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der<br />

Eisenbahn sowie der Ladestraße sind entschädigungslos zu<br />

dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm und<br />

Erschütterungen. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen<br />

aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf Kosten des<br />

Bauherren zu erfolgen.<br />

Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung<br />

und dergleichen, sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände<br />

hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und<br />

Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche<br />

Signalverwechslung und Blendwirkung ausgeschlossen ist.<br />

Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung<br />

herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende<br />

Abschirmungen anzubringen.<br />

Bei Planungen und Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie<br />

ist die Deutschen Bahn AG als Angrenzer frühzeitig zu<br />

beteiligen. Bei der Bauausführung sind ggf. Bedingungen zur<br />

sicheren Durchführung des Bahnbetriebs zu beachten. Da<br />

Kabel und Leitungen auch außerhalb von DB-eigenem<br />

Gelände verlegt sein können, ist rechtzeitig vor Beginn von<br />

Maßnahmen eine Kabel- und Leitungsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt und die<br />

Ladestraße sowie die Ladearbeiten an der Ladestraße durch<br />

die Bauarbeiten und den Neubau nicht beeinträchtigt werden<br />

dürfen.<br />

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist das Plangebiet mit<br />

dauerhaftem Zaun ohne Öffnung zum Bahngelände hin<br />

abzugrenzen. Diese Maßnahme dient zum Schutz der<br />

Personen und Fahrzeuge vor den Gefahren des<br />

Eisenbahnbetriebes.<br />

Entlang der Bahngrenze sollten als Bepflanzung Bäume mit<br />

einer Wuchshöhe von ca. 30 – 40 m nicht festgelegt werden.<br />

Die zu erwartende Größe der Bäume kann in späteren<br />

Jahren eine Gefahr für den Bahnbetrieb darstellen, mit der<br />

Folge das Äste zurückgenommen oder die Bäume<br />

vollständig beseitigt werden müssen. Der seitliche<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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Pflanzabstand zur Gleisachse muss min. 15 m betragen. Die<br />

entstehen Kosten für die Baumpflege oder Beseitigung<br />

werden nicht von der DB Netz AG übernommen. Sondern<br />

sind vom Eigentümer des benachbarten Grundstückes zu<br />

bezahlen.<br />

7. Altlasten<br />

Bei Eingriffen in den Boden sind Belastungen des<br />

Aushubmaterials nicht auszuschließen. Deshalb ist zum<br />

Zwecke der ordnungsgemäßen Verwertung anfallendes<br />

Aushubmaterial auf Schadstoffparameter untersuchen zu<br />

lassen.<br />

Bei eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge<br />

der Bauarbeiten ist das abgepumpte Grundwasser ebenfalls<br />

untersuchen zu lassen, um eine schadlose Wiedereinleitung<br />

sicherzustellen.<br />

Maßnahmen zum Umgang und zur Sicherung von<br />

kontaminiertem Material sind mit der zuständigen<br />

Fachbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />

abzustimmen.<br />

8. Dachgestaltung<br />

Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrinnen u.<br />

Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei sollten aus<br />

Gründen des Gewässerschutzes vermieden werden.<br />

Empfohlen wird: Aluminium, beschichtetes Zink, oder<br />

Aluminium und Kunststoffteile.<br />

9. Höhensystem<br />

Die im Plan eingetragenen Höhen beziehen sich auf das<br />

"Deutsche Haupthöhennetz 1912“, abgekürzt „DHHN 12"<br />

(Angaben in m über Normal Null).<br />

5. Anlagen, die Bestandteil des Bebauungsplan sind<br />

1. Lageplan zu den textlichen Festsetzungen in der Fassung<br />

vom 30.03.2012<br />

2. Begründung in der Fassung vom 30.03.2012<br />

Beschluss durch den Gemeinderat<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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TEIL II: BEGRÜNDUNG<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

INHALT: Seite<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich 12<br />

2. Räumliche und strukturelle Situation 12<br />

3. Bestehende Rechtsverhältnisse 13<br />

4. Vorbereitende Bauleitplanung 13<br />

5. Erfordernis der Planung nach § 1 (3) BauGB / Verfahrensstand 14<br />

6. Generelle Ziele der Planung 15<br />

7. Auswirkungen der Planung 15<br />

7.1 Versorgung und Entsorgung 15<br />

7.2 Erschließung 15<br />

7.3 Artenschutz 16<br />

8. Altlasten 16<br />

9. Begründung der Festsetzungen 17<br />

9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 17<br />

9.2 örtliche Bauvorschriften 18<br />

10. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1+2) BauGB und 18<br />

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) und § 3 (2) BauGB<br />

11. Flächenbilanz 19<br />

12. Kosten der städtebaulichen Maßnahme 19<br />

13. Anlagen 19<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.940<br />

m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des Flurstückes Nr. 2104 und<br />

Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und einer Teilfläche der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche Münsinger Straße, Flurstücke Nr. 2106,<br />

Im Osten durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1, Teilflächen des Flurstückes<br />

2104 sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

Pfisterstraße, Flurstück Nr. 35,<br />

Im Süden durch die Flurstücke Nr. 102/2, 102/6, 102/8, 102/9, 123/1, 122, 121,<br />

120 und 120/1 sowie durch öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke<br />

Nr. 115 und 97,<br />

Im Westen durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und durch die<br />

Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 2100/25, 2100/24 und 2100/23<br />

sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Pfisterstraße,<br />

Flurstück Nr. 35.<br />

2. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Es grenzt südlich<br />

an vorhandene Bahnanlagen an. Im Westen wird der Geltungsbereich von der<br />

Münsinger Straße und im Süden von der Pfisterstraße umschlossen. Östlich des<br />

Plangebietes liegt die Parkanlage Pfisterstraße. In der Vergangenheit wurden die<br />

vorhandenen Bestandsgebäude und das Hochsilo von der BayWa AG gewerblich<br />

genutzt. Gegenwärtig sind die Gebäude ungenutzt.<br />

Die Ver- und Entsorgung, die Löschwasserversorgung und die Verkehrserschließung<br />

im Plangebiet sind gesichert.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />

Planungsrechtlich befindet sich das Plangebiet im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes „Pfisteranlage-Groggensee“ vom 11.09.1969. In diesem<br />

Bebauungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan gemäß der beabsichtigten Nutzung zu<br />

ändern und entsprechend der geplanten Nutzung durch die Volksbank als Mischgebiet<br />

festzusetzen.<br />

4. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> mit Teilorten und<br />

Verwaltungsgemeinschaften stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das<br />

Plangebiet „Gemischte Baufläche“ und „Örtliche Hauptverkehrsfläche“ dar.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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5. ERFORDERNIS DER PLANUNG NACH § 1 (3) BAUGB / VERFAHREN<br />

Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong><br />

(Donau). Der aktuelle Standort am Marktplatz kann die Erweiterungsabsichten der<br />

Volksbank nicht vollständig aufnehmen. Gleichzeitig hat der landwirtschaftliche<br />

Großhandel - BayWa AG - vor einigen Monaten seinen Standort an der Pfisterstraße<br />

aufgegeben. Seither liegt diese Fläche brach. Diese Konversionsfläche soll nun für die<br />

Erweiterungsabsichten der Volksbank zur Verfügung gestellt werden.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein repräsentatives<br />

Verwaltungsgebäude der Ehinger Volksbank eG an diesem Standort zu schaffen, soll<br />

der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan „Pfisteranlage-Groggensee“<br />

teilweise geändert werden. Durch die Änderung der Festsetzungen von einem<br />

Gewerbegebiet in ein Mischgebiet können die erforderlichen planungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen geschaffen werden.<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2011 die Änderung des<br />

Bebauungsplanes "Pfisteranlage-Groggensee“ beschlossen und die Verwaltung<br />

beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB<br />

durchzuführen.<br />

§ 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der<br />

Innenentwicklung durchgeführt werden. Diese Bebauungspläne dienen der<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen<br />

der Innenentwicklung.<br />

Das Plangebiet ist geprägt durch seine Lage in der Kernstadt, durch vorhandene<br />

Mischgebietsnutzungen mit Wohnen und Gewerbe. In Anbetracht des geschlossenen<br />

Bebauungszusammenhanges stellt das Plangebiet einen Innenbereich dar. Damit<br />

dürfte § 13 a BauGB anwendbar sein.<br />

Durchführung im „beschleunigten Verfahren“<br />

Ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt<br />

werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Geltungsbereich des Plangebietes kleiner als 7,0<br />

ha ist und dass auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in<br />

Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der<br />

Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach §<br />

2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.<br />

Im Zusammenhang mit der geplanten Umnutzung des bisher gewerblich genutzten<br />

Bereiches sind im Rahmen des Bebauungsplanes „1. Änderung Pfisterstraße-<br />

Groggensee“ keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Schutzgüter<br />

insgesamt zu befürchten. Vorhandene Bestandsvegetation, die in Folge der geplanten<br />

Bebauung entfällt, kann innerhalb des Plangebietes durch Neupflanzungen<br />

ausgeglichen werden.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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6. GENERELLE ZIELE DER PLANUNG<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Pfisterstraße-Groggensee" soll<br />

eine städtebaulich abgestimmte Neubebauung an diesem Standort innerhalb der<br />

Innenstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau) ermöglicht werden. Die vorhandenen<br />

Freiraumstrukturen sollen dabei berücksichtigt werden. Durch entsprechende<br />

Neuplanzungen sollen Beeinträchtigungen der Umwelt kompensiert werden. Mit den<br />

geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes können die geplanten<br />

Gebäudedimensionen u.a. auch die Gestaltung der Gebäude und die Außenanlagen<br />

weitgehend verbindlich geregelt werden.<br />

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurden dem Bebauungsplan folgende<br />

weiteren grundsätzlichen Planungsziele zugrunde gelegt:<br />

Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO,<br />

Festsetzung von Gebäudehöhen und einer höchstzulässigen Zahl der<br />

Vollgeschosse,<br />

abweichende Bauweise mit Gebäudelängen über 50 m und Grenzbebauungsn<br />

entlang der Bahnflächen.<br />

7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

7.1 Versorgung und Entsorgung<br />

Die notwendigen Medien zur Ver- und Entsorgung des Planbereichs sind vorhanden.<br />

Wasserversorgung: Werden kurzzeitig Grundwasserabsenkungen erforderlich, so wird<br />

eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind<br />

nicht zulässig.<br />

Grundstücksentwässerung:<br />

Die Entwässerung für das Plangebiet ist in dem vorhandenen Mischsystem geplant.<br />

Die Oberflächenwasser und Schmutzwasser werden wie bisher dem<br />

Mischwassersammler zugeführt.<br />

Die Löschwasserversorgung ist gesichert.<br />

7.2 Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straßenführung der<br />

Pfisterstraße. Da durch die künftigen Angestellten und Kunden der Volksbank ein<br />

erhöhtes Verkehrsaufkommen an dieser Stelle zu erwarten ist, sind bauliche<br />

Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche geplant. Um den sich<br />

ändernden verkehrlichen Bedingungen gerecht zu werden und um eine Entspannung<br />

der Verkehrssituation für Abbieger in den Steinlesberg und für Abbieger in die geplante<br />

Tiefgarage der Volksbank herbeizuführen, soll die Möglichkeit eines Straßenumbaus<br />

im Bereich der Pfisterstraße und Münsinger Straße geprüft werden.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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7.3 Artenschutz<br />

(siehe Anlage: Artenschutzrechtliche Beurteilung, SeeConcept Büro für Landschafts-<br />

und Umweltplanung, Uhldingen, vom 20.03.2012)<br />

Infolge der im Rahmen des geplanten Vorhabens zu erwartenden Auswirkungen (v.a.<br />

Verlust von Einzelbäumen, Gebüschen) für die „besonders geschützten“ Arten muss<br />

eine Erfüllung der Verbotstatbestände, gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG, nicht<br />

befürchtet werden.<br />

Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie an einer<br />

dauerhaften Verbesserung der Lebensraumsituation für höhlenbrütende Arten (z.B.<br />

Kleiber), Fledermäuse ausgerichtet und haben insgesamt den Erhalt bzw. die<br />

Wiederherstellung alter Baumbestände im Bereich des Plangebietes (Erhaltung und<br />

ggf. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für höhlenbrütende Arten und<br />

seines Lebensraumes) zum Ziel.<br />

Im Zusammenhang mit der geplanten neuen Bankzentrale, könnte in diesem Sinne die<br />

Lebensraumsituation v.a. auch für Spechte und anderer höhlenbrütender Arten im<br />

Untersuchungsgebiet u.a. durch folgende Maßnahmen erhalten bzw. aufgewertet<br />

werden. Diese sind darüber hinaus dem eigentlichen Vorhabensbeginn zeitlich<br />

vorzuziehen (vgl. § 44 Abs. 5):<br />

Als Ersatz für die abgängigen Bäume sollten Neupflanzungen dort geschehen, wo<br />

ein Biotopverbund geschaffen werden kann.<br />

Um bereits zu Beginn der Entwicklungszeit der Gehölzbestände die<br />

Habitatsstrukturen für die betroffenen Arten (v.a. Höhlenbrüter, ggf. Fledermäuse)<br />

zu verbessern, sollten zusätzlich Nisthilfen an den neuen Gebäuden und Gehölzen<br />

angebracht werden.<br />

8. ALTLASTEN<br />

Im Plangebiet befinden sich die Altlastverdachtsflächen "AS Pfisterstraße 20“ (Nr.<br />

02071-000). Der Altstandort wurde 2003 orientierend untersucht, dort befand sich eine<br />

Tankstelle. Die Altlastverdachtsfläche ist mit Handlungsbedarf “A“ (= nach Sanierung)<br />

bewertet. Bereits am 04.12.2000 wurde die Tankstelle stillgelegt, es erfolgte der<br />

Ausbau von allen DK und VK Tanks Kontaminiertes Material wurde weitgehend<br />

ausgekoffert und entsorgt (Fa. Hydrdata, Oberursel). Ein Heizöltank mit ca. 50.000<br />

Litern Fassungsvermögen ist vermutlich noch vorhanden.<br />

Bei Eingriffen in den Boden sind Belastungen des Aushubmaterials nicht<br />

auszuschließen. Deshalb ist zum Zwecke der ordnungsgemäßen Verwertung<br />

anfallendes Aushubmaterial untersuchen zu lassen.<br />

Bei eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten ist das<br />

abgepumpte Grundwasser ebenfalls untersuchen zu lassen, um eine schadlose<br />

Wiedereinleitung sicherzustellen.<br />

Maßnahmen zum Umgang und zur Sicherung von kontaminiertem Material sind mit der<br />

zuständigen Fachbehörde im Landratsamt abzustimmen.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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9. BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN<br />

9.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Art der baulichen Nutzung:<br />

Von der Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan entsprechend der<br />

vorhandenen Gebietsstrukturen ein Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO fest.<br />

Auf der Grundlage des § 1 BauNVO werden innerhalb des gesamten Plangebietes<br />

Veränderungen wie folgt vorgenommen:<br />

Mit den als zulässig festgesetzten Nutzungen soll den vorhandenen umgebenden<br />

Nutzungsstrukturen in dieser Kerngebietslage Rechnung getragen werden.<br />

Der Ausschluss im Mischgebiet von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und<br />

Vergnügungsstätten orientiert sich an den vorhandenen, umgebenden Nutzungen. Der<br />

Ausschluss ist darüber hinaus mit der geringen Grundstücksgröße zu begründen, als<br />

auch mit den damit unter Umständen verbundenen Nutzungskonflikten. So sollen<br />

Störungen der vorhandenen Gebietsstruktur vermieden werden. Aus den genannten<br />

Gründen sind diese Nutzungen nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen<br />

aufgenommen zu werden.<br />

Maß der baulichen Nutzung:<br />

Mit Festsetzungen zur höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ) und zu max.<br />

Gebäudehöhen (GH) als auch zur höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse (Z) soll<br />

eine städtebaulich abgestimmte bauliche Ergänzung zur bestehenden umgebenden<br />

Bebauung erzielt werden.<br />

Die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 17 (1) BauNVO werden im<br />

Grundsatz eingehalten. Gemäß § 19 (4) BauNVO Satz 2 darf die zulässige<br />

Grundfläche bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer<br />

Grundflächenzahl von 0,8. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende<br />

Bestimmungen getroffen werden.<br />

Um den betrieblichen Erfordernissen der Volksbank in Bezug auf den geplanten<br />

Flächenbedarf für gerecht werden zu können, wird eine Überschreitung der<br />

Grundfläche gemäß § 19 (4) BauNVO mit den in Satz 1 genannten Anlagen bis zu<br />

einer GRZ von 1,0 zugelassen.<br />

Öffentliche und nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.<br />

Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />

In Anbetracht der geplanten Fassadenabwicklung von ca. 110 m Länge, wird im<br />

Gewerbegebiet für die geplante Bebauung „abweichende Bauweise“ ohne<br />

Längenbeschränkung festgesetzt.<br />

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen, über<br />

die nicht hinaus gebaut werden darf. Gebäude und Anlagen können jedoch durchaus<br />

dahinter zurückbleiben. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden unter<br />

Bezugnahme auf das geplante Vorhaben in Abhängigkeit der sonstigen Festsetzungen<br />

flächenhaft ausgewiesen und sollen das Vorhaben mit einem angemessenen<br />

Spielraum zulassen. Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen müssen<br />

eingehalten werden.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 17 von 20


Verkehrliche Erschließung<br />

Die Zufahrt erfolgt über die bestehende öffentliche Verkehrsfläche der „Pfisterstraße“,<br />

die in ihrem Bestand umgebaut werden soll, um allen verkehrlichen Belangen gerecht<br />

zu werden.<br />

Die Anordnung der Flächen für Stellplätze ist auf dem gesamten Grundstück möglich.<br />

Diese Festsetzung orientiert sich an der geplanten Nutzung mit hohem<br />

Parkierungsanteil.<br />

Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf den privaten Grundstücken<br />

Um die Umweltbeeinträchtigung durch den Abbruch einzelner Baumstandorte zu<br />

kompensieren, sind in Verlängerung des geplanten Baukörpers im Bereich der<br />

öffentlichen Grünfläche Neupflanzungen gemäß Planeintrag vorzusehen.<br />

Sonstige Regelungen für das Baugebiet<br />

Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht wird durch Grunddienstbarkeiten gesichert.<br />

9.2 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Die örtlichen Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und zur<br />

Dacheindeckung orientieren sich im Wesentlichen an der umgebenden<br />

Bestandsbebauung. Die Vorschriften zu Materialien und Farben verfolgen das Ziel der<br />

Vermeidung verunstaltender baulicher Anlagen und führen zu einer guten Einfügung<br />

der Neubebauung in die Umgebung. Die Vorschriften zu Dacheindeckung sind darüber<br />

hinaus erforderlich, um dem Boden- und Umweltschutz Rechnung zu tragen.<br />

Die örtlichen Bauvorschriften zu den Dachformen beschränken sich auf Flachdächer.<br />

Die Wahl des Flachdaches für den geplanten Baukörper betont diese besondere<br />

stadträumliche Lage als Abrundung des vorhandenen Innenbereichs.<br />

Die Bauvorschriften zu den Werbeanlagen sind erforderlich, um die notwendige<br />

Gestaltungsqualität zur umgebenden Bebauung sicherzustellen. Sie lassen den<br />

Bauherren dennoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkungen der<br />

Werbeanlagen hinsichtlich Schrifthöhe, Größe, Eigenschaften und Standorten werden<br />

zum Schutz des Ortsbildes vorgenommen.<br />

Die Vorschriften zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen und zu<br />

Stellplätzen sind erforderlich, um insbesondere dem Boden- und Umweltschutz<br />

Rechnung zu tragen. Die Festsetzung versickerungsfähiger Bodenbeläge minimiert die<br />

Versiegelung der Oberflächen.<br />

10. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 (1+2) BAUGB UND<br />

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN GEM. § 4 (1) UND § 3 (2) BAUGB<br />

Am 17.11.2011 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisterstraße-Groggensee“ gefasst.<br />

Die Bürger werden über die Planungsziele bereits frühzeitig informiert. Vom<br />

28.11.2011 bis 09.12.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger und vom<br />

24.11.2011 bis zum 09.12.2011 die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 18 von 20


11. FLÄCHENBILANZ<br />

Die Flächenbilanz stellt sich wie folgt dar:<br />

Mischgebiet (MI) 4.600 m²<br />

Öffentliche Grünfläche 800 m²<br />

Öffentliche Verkehrsfläche 2.540 m²<br />

Fläche des Verfahrensgebietes 7.940 m²<br />

12. ANLAGEN<br />

Artenschutzrechtliche Beurteilung, SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung,<br />

Uhldingen, vom 20.03.2012<br />

Beschluss durch den Gemeinderat<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />

Plan aufgestellt am: 30.03.2012<br />

Planer:<br />

Rainer Waßmann<br />

<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />

___________________________________<br />

Bodanstraße 38<br />

88079 Kressbronn<br />

Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />

Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />

Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />

E-Mail rainer.wassmann@<br />

planwerkstatt-bodensee.de<br />

Kressbronn, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Rainer Waßmann, <strong>Stadt</strong>planer<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 19 von 20


VERFAHRENSVERMERKE<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

1. Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat am 17.11.2011<br />

2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2(1) BauGB am 25.11.2011<br />

3. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 25.11.2011<br />

4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.11.2011<br />

bis 09.12.2011<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 24.11.2011<br />

bis 09.12.2011<br />

5. Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan mit örtlichen am<br />

Bauvorschriften und Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat<br />

6. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung am<br />

7. Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan mit vom<br />

örtlichen Bauvorschriften und Begründung i. d. Fassung vom bis<br />

30.03.2012 gem. § 3(2) BauGB<br />

8. Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 10 BauGB und am<br />

§ 74 (7) LBO<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(OBERBÜRGERMEISTER)<br />

Ortsübliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des<br />

Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften am . . . . . . . . . . . .<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(OBERBÜRGERMEISTER)<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

Seite 20 von 20


STADT EHINGEN (DONAU)<br />

II) Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und der Behörden nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie<br />

deren Abwägung, Beurteilung und Beschlussvorschlag<br />

zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />

Fassung vom: 30.03.2012


Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />

„1. Änderung Pfisteranlage - Groggensee“<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse im Rahmen der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden<br />

sowie deren Abwägung, Stellungnahme und Beurteilung<br />

Rainer Waßmann<br />

<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />

___________________________________<br />

Bodanstraße 38<br />

88079 Kressbronn<br />

Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />

Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />

Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />

E-Mail rainer.wassmann@<br />

planwerkstatt-bodensee.de<br />

Stellungnahme der Behörden Abwägung, Beurteilung -<br />

Beschlussvorschlag<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände, Anregungen oder<br />

Bedenken vorgebracht:<br />

Regionalverband Donau-Iller<br />

EnBW Regional AG - Regionalzentrum Oberschwaben<br />

Kabel Baden-Württemberg GmbH Co.KG<br />

Industrie- und Handelskammer Ulm<br />

Deutsche Telekom<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> – Abt. Tiefbau<br />

Stellungnahmen gingen von folgenden Trägern öffentlicher Belange ein:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> – Rechts- und Ordnungsamt 29.11.2011<br />

Die <strong>Stadt</strong> als Straßenverkehrsbehörde und die Polizeidirektion Ulm, Referat Verkehr,<br />

empfehlen, wie vom <strong>Stadt</strong>bauamt bereits in Aussicht gestellt, die Änderung des<br />

Bebauungsplanes zu nutzen, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Münsinger<br />

Straße / Pfisterstraße / Steinlesberg zu verbessern.<br />

RP Tübingen 09.12.2011<br />

Belange des Naturschutzes<br />

1. Natura2000-Gebiete und Naturschutzgebiete<br />

Das Vorhaben betrifft keine von der höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />

Belange.<br />

2. Artenschutz<br />

Im beschleunigten Verfahren kann zwar nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB<br />

u.a. von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB)<br />

abgesehen werden. Der europarechtlich gebotene Artenschutz der §§ 44 f. BNatSchG<br />

verlangt allerdings auch in einem solchen Verfahren uneingeschränkte Beachtung<br />

hinsichtlich der Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sowie für alle<br />

europäischen Vogelarten.<br />

Bei derzeitigem Sachstand lässt sich die etwaige Notwendigkeit und Zulässigkeit von<br />

Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten mit Blick auf solche Arten nicht<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen, keine Abwägung<br />

erforderlich.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen, keine Abwägung<br />

erforderlich.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt. Es<br />

wird eine artenschutzrechtliche<br />

Beurteilung in Auftrag gegeben. Die<br />

FFH-Richtlinien werden beachtet.<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis<br />

genommen und beachtet - keine


Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit Abwägung, Beurteilung,<br />

Beschlussvorschlag<br />

beurteilen. Derartige Ausnahmen können zwar nur für konkrete bauliche Vorhaben und<br />

nicht für den einzelnen Bauleitplan erteilt werden. Ein Bauleitplan kann sich jedoch mangels<br />

Erforderlichkeit als unwirksam i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB erweisen, sofern sich die<br />

artenschutzrechtlichen Verbote als dauerhaftes rechtliches Risiko erweisen. Die Große<br />

Kreisstadt hat daher bereits im Bauleitplanverfahren die Belange des Artenschutzes zu<br />

berücksichtigen und zu prüfen, um auszuschließen, dass den Planausführungen<br />

artenschutzrechtliche Verbote dauerhaft entgegenstehen.<br />

Sollte die weitere Prüfung ergeben, dass jene Arten betroffen sind, ist Ref. 55/56<br />

nochmals zu beteiligen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass etwaige Maßnahmen nach<br />

§§ 44 Abs. 5, 45 Abs. 7 BNatSchG im Unterschied zur herkömmlichen Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung nicht der Abwägung unterliegen.<br />

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Belange des Artenschutzes auch im<br />

beschleunigten Verfahren bei der baurechtlichen Abwägung uneingeschränkt zu<br />

beachten sind. In diese Abwägung sind u.a. auch die Belange der nicht europarechtlich,<br />

sondern lediglich national geschützten Arten einzustellen.<br />

LRA Alb-Donau-Kreis 08.12.2011<br />

Forst - Naturschutz<br />

Auf Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sollte verzichtet werden, da dadurch die<br />

ökologische Leistungsfähigkeit der relativ kleinen Pfisteranlage erheblich eingeschränkt<br />

würde.<br />

Sollten Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand geplant sein, ist vorher eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG durchzuführen.<br />

Dies ist notwendig, da in den alten Kastanienbäumen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

von Fledermäusen und höhlenbrütenden Vögeln betroffen sein können.<br />

Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

Abwasser:<br />

Für das zur Bebauung vorgesehene Gebiet ist vom Träger der Bauleitplanung der Nachweis<br />

einer geordneten Abwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

nach § 45b Abs. 3 des Wassergesetzes zur erbringen und der<br />

unteren Wasserbehörde zur wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis rechtzeitig vor<br />

Baubeginn vorzulegen. Die Bemessungskriterien für die erforderlichen Abwasser- und<br />

Niederschlagswasseranlagen sind rechtzeitig mit der unteren Wasserbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Niederschlagswasser, das in den Untergrund eingeleitet wird, ist vor der Versickerung<br />

zu behandeln. Um weitergehende Behandlungsmaßnahmen vor der<br />

Niederschlagswasserversickerung zu vermeiden, sollten Dach- und Fassadenbekleidungen<br />

aus unbeschichteten Metallen wie z.B. Kupfer, Zink, und Blei grundsätzlich<br />

vermieden werden. Eine entsprechende Formulierung sollte im Bebauungsplan<br />

enthalten sein.<br />

Erdgas Südwest netz GmbH 28.11.2011<br />

Im Bereich der bestehenden Straßen und Wege sind Gasleitungen vorhanden, die in<br />

Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger verlegt wurden.<br />

Bei wesentlichen Änderungen der Höhenlage der Straßen- und Gehwegoberflächen<br />

(Abtrag 10 cm, Auftrag 30 cm) sowie bei anderen Maßnahmen, die die Gasleitungen<br />

tangieren, ist die Erdgas Südwest GmbH, Technischer Service ESW ETO,<br />

Brunnenbergstraße 27, 89597 Munderkingen, rechtzeitig in die Planung mit einzubeziehen,<br />

um der Kostenminimierung bei evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen oder<br />

Umplanungen gerecht zu werden.<br />

Ein Anschluss zusätzlicher Straßen an das vorhandene Netz ist technisch möglich; eine<br />

Entscheidung über den Ausbau kann jedoch erst anhand einer<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen, wenn ein entsprechender Bedarf für<br />

Gaslieferung besteht.<br />

Bei neuen Erschließungsstraßen und -wegen sollte vorsichtshalber darauf geachtet<br />

werden, dass eine Trasse für eine Gasleitung vorgesehen wird. Bei Privatstraßen oder -<br />

wegen muss dann ein entsprechendes Leitungsrecht für die Gasleitung im<br />

Bebauungsplan eingetragen werden. Die Einhaltung der Baumschutzverordnung wäre<br />

STADT EHINGEN (DONAU) BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEHÖRDEN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE““<br />

Seite 2 von 3<br />

Abwägung erforderlich.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt. Es<br />

wird eine artenschutzrechtliche<br />

Beurteilung in Auftrag gegeben. Darüber<br />

hinaus sind Ersatzpflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt. Die<br />

Entwässerung für das Plangebiet ist in<br />

dem vorhandenen Mischsystem geplant.<br />

Die Oberflächenwasser und<br />

Schmutzwasser werden wie bisher dem<br />

Mischwassersammler zugeführt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt. Ein<br />

entsprechender Passus wird in die<br />

Hinweise übernommen.<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis<br />

genommen und im Zuge der<br />

Straßenumbaumaßnahme berücksichtigt.


Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit Abwägung, Beurteilung,<br />

Beschlussvorschlag<br />

vom Erschließungsträger zu veranlassen und zu bezahlen.<br />

DB Service Immobilien GmbH 12.01.2012<br />

die DB Services Immobilien GmbH, als von der Deutschen Bahn AG bevollmächtigtes<br />

Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme der DB AG als<br />

Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum O.g. Verfahren:<br />

Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG<br />

hinsichtlich der TöB-Belange keine Einwendungen wenn folgende Hinweise und<br />

Anregungen beachtet und berücksichtigt werden:<br />

Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sowie der<br />

Ladestraße sind entschädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm<br />

und Erschütterungen. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der<br />

Eisenbahn haben auf Kosten des Bauherren zu erfolgen.<br />

Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen, sind<br />

blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und<br />

Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und Blendwirkung<br />

ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen,<br />

so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.<br />

Bei Planungen und Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie ist die Deutschen Bahn<br />

AG als Angrenzer frühzeitig zu beteiligen. Bei der Bauausführung sind ggf. Bedingungen<br />

zur sicheren Durchführung des Bahnbetriebs zu beachten. Da Kabel und Leitungen<br />

auch außerhalb von DB-eigenem Gelände verlegt sein können, ist rechtzeitig vor Beginn<br />

von Maßnahmen eine Kabel- und Leitungsprüfung durchzuführen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Zufahrt und die Ladestraße sowie die Ladearbeiten an<br />

der Ladestraße durch die Bauarbeiten und den Neubau nicht beeinträchtigt werden<br />

dürfen.<br />

Auf Grund der früheren Aktivitäten der WLZ 8 (z. B. Anlieferung von Äpfeln zum Mosten)<br />

in Verbindung mit dem ehem. Ladegleis 10 erfolgt die Zufahrt heute zum an der Bahn<br />

liegenden Plangebiet über die bahneigene Ladestraße am Gleis 9. Das sollte mit dem<br />

neuen Bebauungsplan korrigiert werden, indem man die Anbindung des auf Bahnniveau<br />

liegenden Plangebiets über eine Rampe von der Pfisterstraße aus vorsieht. Vorteil<br />

dieser Lösung ist, das eine gegenseitige Gefährdung von Ladetätigkeit und<br />

Fahrzeugverkehr zur künftigen Volksbank ausgeschlossen wird.<br />

Das Gelände des Bebauungsplanes reicht im Bereich des Gleises 9 bis auf eine<br />

Abstand von 3,5 m bezogen auf die Gleisachse an die Bahn heran. Im Hinblick auf die<br />

Verkehrssicherheit ist das Grundstück mit dauerhaftem Zaun ohne Öffnung zum<br />

Bahngelände hin abzugrenzen. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Personen und<br />

Fahrzeuge vor den Gefahren des Eisenbahnbetriebes. Rechtsgrundlage ist die Wahrung<br />

der Verkehrssicherungspflicht gemäß den Grundsätzen des § 823 BGB.<br />

Entlang der Bahngrenze sollten als Bepflanzung Bäume mit einer Wuchshöhe von ca.<br />

30 – 40 m nicht festgelegt werden. Die zu erwartende Größe der Bäume kann in<br />

späteren Jahren eine Gefahr für den Bahnbetrieb darstellen, mit der Folge das Äste<br />

zurückgenommen oder die Bäume vollständig beseitigt werden müssen. Der seitliche<br />

Pflanzabstand zur Gleisachse muss min. 15 m betragen. Die entstehen Kosten für die<br />

Baumpflege oder Beseitigung werden nicht von der DB Netz AG übernommen. Sondern<br />

sind vom Eigentümer des benachbarten Grundstückes zu bezahlen. Die Bepflanzung in<br />

Gleisnähe sollte nochmals geprüft und vor der Ausführung mit uns abgestimmt werden.<br />

Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und uns<br />

an dem Verfahren weiterhin zu beteiligen.<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Von Bürgern wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Einwände<br />

vorgebracht.<br />

Aufgestellt:<br />

Kressbronn, den 30.03.2012<br />

STADT EHINGEN (DONAU) BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEHÖRDEN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE““<br />

Seite 3 von 3<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Nach Rücksprache mit der DB Service<br />

Immobilien GmbH wurde der<br />

Geltungsbereich angepasst. Die Flächen<br />

im Eigentum der DB wurden aus dem<br />

Geltungsbereich herausgenommen.<br />

Die Hinweise werden in den Textteil<br />

übernommen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />

ARTENSCHUTZRECHTLICHE<br />

EINSCHÄTZUNG<br />

§ 44 BNatSchG<br />

BEBAUUNGSPLANKONZEPT<br />

„1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

SeeConcept eCo<br />

IN EHINGEN<br />

20.03.2012<br />

Büro für Landschafts- und Umweltplanung


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />

ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE 10“<br />

Auftraggeber<br />

Planwerkstatt a. B.<br />

Bodanstraße 38<br />

88079 Kressbronn<br />

Bearbeitung<br />

SeeConcept<br />

Büro für Landschafts- und Umweltplanung<br />

Frank Nowotne<br />

Waldweg 28<br />

88690 Uhldingen<br />

Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912<br />

e-mail: seeconcept@t-online.de<br />

www.seeconcept.de<br />

Bearbeitung<br />

Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe<br />

Luis Ramos (Fachbeitrag Fledermäuse)<br />

aufgestellt: Uhldingen, 20.03.2012<br />

Frank Nowotne


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Birkenharder Str. 10“ in <strong>Ehingen</strong> 3<br />

TEXTTEIL<br />

Seite<br />

I. EINLEITUNG 4<br />

1.1 Aufgabenstellung 4<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen 6<br />

1.3 Methodik 7<br />

II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES 8<br />

2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate 8<br />

2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie 14<br />

2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten 14<br />

2.2.2 Potentiell vorkommende Vogelarten 17<br />

2.3 Fledermäuse 18<br />

2.4 Sonstige potentielle Arten 18<br />

III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-<br />

FACHLICHER SICHT 19<br />

IV. BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN BEEINTRÄCHTI-<br />

GUNGEN 22<br />

V. VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN 25<br />

VI. FAZIT 26<br />

VII. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 27


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 4<br />

I. EINLEITUNG<br />

1.1 Aufgabenstellung<br />

Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung in der Kernstadt von<br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau). Das Plangebiet stellt eine Konversionsfläche dar (einstige<br />

BayWa).<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Pfisteranlage<br />

- Groggensee" in <strong>Ehingen</strong> ist das Themenfeld Artenschutz zu bearbeiten. Es<br />

soll bei einer Untersuchung vor Ort geprüft werden, ob durch die geplanten<br />

Baumaßnahmen geschützte Arten betroffen sein können. In einer<br />

Stellungnahme sollen die Ergebnisse dargestellt werden (vgl. Abb. 1).<br />

Das bestehende BayWa -Gebäude mit Hochsilo liegt in der Kernstadt von<br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau) und grenzt nördlich an die Bahngleise und westlich an die<br />

Parkanlage Pfisterstraße. Die Parkanlage gehört mit den rund 45 Bäumen zu<br />

den wenigen großflächigen Grünanlagen mit altem Baumbestand im<br />

Kernsiedlungsbereich von <strong>Ehingen</strong>. Für den Neubau ist der Abriss des<br />

Gebäudes und weiter die Überbauung des westlichen Bereiches der<br />

Parkanlage geplant (vgl. Abb. 1 – 3).<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche<br />

von 7.940 m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des<br />

Flurstückes Nr. 2104 und Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />

Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG) 2010 ist auch die Berücksichtigung artenschutzfachlicher<br />

Belange (gem. § 44 NatSchG) im Rahmen des Verfahrens erforderlich (vgl.<br />

Abwägung PLANWERSTATT a.B. 2012). Die „Artenschutzrechtliche<br />

Einschätzung“ ist dabei insbesondere für die Vögel und Fledermäuse des<br />

Plangebietes vorzunehmen.<br />

Abb. 1: Lageplan mit Eintrag des Plangebietes in <strong>Ehingen</strong>


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 5<br />

Abb. 2: Luftbild mit Eintrag des Plangebietes in <strong>Ehingen</strong><br />

Abb. 3: Bebauungsplan „Pfisteranlage“ (PLANWERKSTATT a. B. ))


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 6<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege / Artenschutzrechtliche<br />

Regelungen<br />

Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und<br />

Pflanzenarten werden insbesondere im novellierten Bundesnaturschutzgesetz<br />

(Geltung ab 01.03.2010) behandelt. So werden in dem neuen § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG die Verbotstatbestände an die Vorgaben der FFH- und<br />

Vogelschutzrichtlinie angepasst:<br />

§ 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere<br />

Tier- und Pflanzenarten<br />

Verbotstatbestände<br />

(1) „Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,<br />

sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre<br />

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen<br />

oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der<br />

europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,<br />

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />

stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />

der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der<br />

besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre<br />

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre<br />

Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

(Zugriffsverbote)


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 7<br />

1.3 Methodik<br />

Gebäude:<br />

Im Gebäude wurden alle möglichen Quartierbereiche, wie Räume,<br />

Verschalungen, Dachstühle etc. auf einen möglichen Fledermausbestand hin<br />

untersucht. Dafür wurden die einzelnen Stellen auf ihr Potential als mögliches<br />

Fledermausquartier hin geprüft (Breite, Größe, Eignung etc.). Im<br />

Zusammenhang mit den Fledermäusen wurde weiter untersucht, ob z.B.<br />

Kotspuren, Lebend- oder Totfunde oder Hangspuren (Verfärbungen an<br />

Balken) vorhanden sind. Grundsätzlich wurden alle anderen Spuren von<br />

relevanten und nichtrelevanten Arten (wie z.B. Echte Mäuse) aufgenommen.<br />

Dabei wurde das Augenmerk auch auf mögliche Vogelbestände in Form von<br />

Nester im und am Haus (z.B. vom Mauersegler oder Mehlschwalben) oder von<br />

Gewöllen (Eulen, Turmfalken) geachtet.<br />

Baumbestand Parkanlage:<br />

Bei der Begehung wurden die Einzelbäume auf Höhlen, wie Specht- und<br />

Fäulnishöhlen oder Spalten, wie auch auf Vogelnester oder künstliche<br />

Nisthöhlen hin untersucht. Abschließend wurden alle festgestellten Vogelarten<br />

registriert.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 8<br />

II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES<br />

2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate<br />

Das Plangebiet kann insgesamt grob in drei relevante unterschiedliche<br />

Teilgebiete unterteilt werden.<br />

Gebäudekomplex (T 1)<br />

Die westliche Teilfläche (T 1) stellt den Gebäudekomplex der Pfisteranlage<br />

dar. Die Anlage setzt sich aus verschiedenen Bauteilen zusammen, die<br />

jeweils ein unterschiedliches Alter aufweisen. So wurden Teile in den 20er,<br />

60er und 80er Jahren errichtet.<br />

Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Produktionsstätte, in der<br />

Lebensmittel (Getreide) nicht nur gelagert, sondern auch gemahlen wurden.<br />

Aus diesem Grunde wurden konkrete Maßnahmen getroffen, um das<br />

mögliche Eindringen von Tierarten zu unterbinden. Schon alleine wegen der<br />

Tatsache, dass es sich um Lebensmittel handelte, war es wichtig, dass keine<br />

Echten Mäuse, aber auch Fledermäuse oder Vögel (z.B. über das Dach) in<br />

das Gebäude kommen. Aus diesem Grund wurde darauf geachtet, dass die<br />

Dächer und Verschalungen keine Öffnungen und Spalten oder Verstecke<br />

bieten. Die aktuellen Vorkommen von Echten Mäusen kam zustande, weil<br />

nach Aufgabe der Nutzung die Tiere durch offen stehende Türen usw. in das<br />

Innere gelangen konnten.<br />

Da in den Räumen große Mahlaggregate standen, die bis direkt unter das<br />

Dach reichten, wurde zum einen sehr viel Lärm und Staub verursacht und<br />

zum anderen waren die Dachstühle taghell. Gleichzeitig sind die Dachstühle<br />

mit den unteren Etagen verbunden. Durch das Mahlen entstand auch sehr viel<br />

Staub, so dass die gesamten Böden und Balken stark mit feinem Mahlstaub<br />

bedeckt sind.<br />

Parkplatz (T 2)<br />

Die mittlere Teilfläche (T 2) wird durch einen Parkplatz geprägt, der durch eine<br />

Eibenhecke (Taxus baccata) zur nächsten Teilfläche (T 3) vermittelt.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 9<br />

Parkanlage (T 3)<br />

Die östliche Teilfläche (T 3) stellt einen Ausschnitt aus einer städtischen<br />

Parkanlage dar. Von prinzipiell besonderem Interesse aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht sind alte Einzelbäume. Hierunter finden sich u.a. mehrere<br />

Exemplare der Kastanie (Aesculus hippocastanum), Linde (Tilia cordata),<br />

Eiche (Quercus robur), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Birne (Pyrus<br />

communis).<br />

Die beiden Teilflächen T 2 und T 3 werden durch eine bewachsene Böschung<br />

von einer asphaltierten Lagerfläche entlang der Bahnlinie getrennt. Das<br />

Artenspektrum setzt sich insgesamt aus naturraum- oder standortgerechten<br />

sowie nicht heimischen Gehölzen (jüngere Bäume, Sträucher) zusammen.<br />

Charakteristische Arten sind u.a. Hasel (Corylus avellana), Feldahorn (Acer<br />

campestre), Kastanie (Aesculus hippocastanum) oder Bergahorn (Acer<br />

pseudoplatanus).<br />

Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein geschütztes Biotop.<br />

Gemäß dem LFU-Datenschlüssel (2004, 2010) handelt es sich im Bereich des<br />

geplanten Bebauungsplankonzeptes v.a. um folgende Biotoptypen:<br />

33.40 Wirtschaftswiese mittlerer Standorte<br />

33.80 Zierrasen<br />

41.10 Feldgehölze<br />

44.11Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammen-<br />

setzung<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

45.10-45.30b Baumgruppen und Einzelbäume<br />

59.50 Parkwald<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche<br />

60.21 Völlig versiegelte Fläche


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 10<br />

Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes<br />

Aufnahmen: F. Nowotne /SeeConcept ®<br />

Blick nach Nordwesten:<br />

Die Pfisteranlage, die bis vor<br />

kurzem noch Lagerhaus der<br />

BayWa gewesen ist..<br />

Blick nach Norden:<br />

Unmittelbar östlich der<br />

Pfisteranlage schließt ein kleiner<br />

Parkplatz an.<br />

Blick nach Südwesten:<br />

Unterhalb einer von Gehölzen<br />

bewachsenen Böschung. finden<br />

sich asphaltierte Flächen.<br />

Blick nach Nordosten:<br />

Die südöstlichste Teilfläche des<br />

Plangebietes ist Teil einer<br />

städtischen Parkanlage mit<br />

altem Baumbestand.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 11<br />

Fototafel 2: Biotopstrukturen des Plangebietes<br />

Aufnahmen: F. Nowotne /SeeConcept ® /L. Ramos<br />

Blick nach Nordwesten:<br />

Alte Gehölze prägen die<br />

anschließende städtische<br />

Parkanlage (v.a. Kastanien,<br />

Linden, Ahorn, Eiche).<br />

Blick nach Nordosten:<br />

Gemäß dem Planentwurf zum<br />

Bebauungsplan werden von<br />

dem Vorhaben 6 ältere Bäume<br />

betroffen.<br />

Blick nach Südwesten:<br />

Entlang der Pfisterstrasse<br />

werden 2 Kastanien von dem<br />

Planvorhaben betroffen.<br />

BayWa-Gebäude:<br />

Blick in den Dachstuhl des<br />

Hauptgebäudes


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 12<br />

Fototafel 3: Biotopstrukturen des BayWa-Gebäudes<br />

Aufnahmen: L. Ramos


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 13<br />

Bestandsplan a 4


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 14<br />

Nr. Art<br />

2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />

2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten<br />

Zur Erlangung grundlegender Kenntnisse hinsichtlich der Bedeutung des<br />

Plangebietes für vorkommende Vogelarten („besonders“ und „streng“<br />

geschützt gem. BNatSchG) fand im betroffenen Bereich eine Erfassung<br />

der Vogelwelt am 06.03.2012 statt. Diese erlaubt eine Einschätzung des<br />

Arteninventars und besitzt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Im Rahmen der Kartierungen konnten so für das Plangebiet folgende 16<br />

Vogelarten nachgewiesen werden:<br />

Tab. 1: Vorkommende Vogelarten im Bereich des Plangebietes<br />

RL<br />

BW<br />

*1)<br />

VS-<br />

RL<br />

Anh.<br />

I<br />

EG-Verordnung<br />

Nr. 338/<br />

972 Anh.<br />

A o. B*2)<br />

VS-RL<br />

Art. 1<br />

*3)<br />

BArt<br />

SchV<br />

Anl.<br />

1<br />

BNatSchG<br />

§ 10 Abs. 2<br />

Nr. 10 u. 11<br />

Plangebiet<br />

T1 T3<br />

Bemerkungen<br />

1. Amsel x bes. geschützt X einzeln<br />

2. Blaumeise x bes. geschützt X einzeln<br />

3. Buchfink x bes. geschützt X einzeln<br />

4. Buntspecht x bes. geschützt X<br />

einzeln, östl.<br />

Bruthöhle<br />

5. Elster x bes. geschützt X einzeln<br />

6. Gartenbaumläufer<br />

x bes. geschützt X einzeln<br />

7. Grünfink x bes. geschützt X einzeln<br />

8. Haussperling V x bes. geschützt X im Gebäude<br />

9. Kernbeißer x bes. geschützt X einzeln<br />

10. Kohlmeise x bes. geschützt X häufig<br />

11. Kleiber x bes. geschützt X mehrfach<br />

12. Kleinspecht V x bes. geschützt Bruthöhle östl.<br />

13. Rabenkrähe x bes. geschützt X X einzeln<br />

14. Ringeltaube x bes. geschützt X einzeln, Nest<br />

15. Saatkrähe x bes. geschützt überfliegend<br />

16. Star V x bes. geschützt X einzeln, Nest<br />

*1) : Rote Liste Baden Württemberg (Stand 31.12.2004) LUBW<br />

*2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch EG-Verordnung<br />

834/2004 vom 28.04.2004<br />

*3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG)<br />

Plangebiet<br />

T1 = Pfisteranlage<br />

T3 = Parkwald (städt. Parkanlage)


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 15<br />

Amsel<br />

Ein insgesamt verbreiteter Vogel vor allem auch im anschließenden<br />

Siedlungsbereich von <strong>Ehingen</strong>. Vermutlich auch Brutvogel im Umfeld des<br />

Plangebietes.<br />

Blaumeise<br />

Die Blaumeise konnte vereinzelt im Bereich der parkartigen Gehölzbestände<br />

im Osten beobachtet werden. Es kann hier von einem Status als Brutvogel<br />

ausgegangen werden.<br />

Buchfink<br />

Diese allgemein verbreitete Art findet auch im östlichen Bereich des<br />

Plangebietes geeignete Habitatstrukturen.<br />

Buntspecht<br />

Der Buntspecht konnte während der Geländebegehung in Form einer<br />

Bruthöhle östlich des Plangebietes nachgewiesen werden. Vermutlich ist die<br />

Art Brutvogel im Bereich der alten Bäume.<br />

Elster<br />

Für die Elster besteht Brutverdacht im Bereich des Parkwaldes.<br />

Gartenbaumläufer<br />

Die Art wurde im Bereich der Parkanlage akustisch nachgewiesen.<br />

Grünfink<br />

Der Grünfink findet im Bereich der randlichen Gehölzbestände geeignete<br />

Bruthabitate und kann hier als Brutvogel angesehen werden.<br />

Haussperling , RL V<br />

Von dieser Art fanden sich zahlreiche Hinweise auf überwinternde Tiere im<br />

Bereich der Gebäudeteile der Teilfläche T 1. Ansonsten konnte der<br />

Haussperling auch südlich der Pfisterstrasse gefunden werden.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 16<br />

Kernbeißer<br />

Ein akustischer Nachweis gelang im Bereich des Parkwaldes.<br />

Kleiber<br />

Insbesondere die Altbäume im Bereich des östlichen Parkwaldes bieten, in<br />

Verbindung mit angebrachten Nistkästen, ideale Habitatstrukturen für den in<br />

Höhlen brütenden Kleiber.<br />

Kohlmeise<br />

Eine häufige Art im Bereich des Untersuchungsgebietes ist die Kohlmeise, für<br />

die das potentielle Höhlenangebot v.a. im Bereich des östlichen Plangebietes<br />

einen geeigneten Lebensraum darstellt.<br />

Kleinspecht<br />

Im Bereich einer alten Linde, im Bereich des Parkwaldes, östlich des<br />

Plangebietes fand sich die Bruthöhle eines Kleinspechtes.<br />

Rabenkrähe<br />

Für die Elster besteht Brutverdacht im Bereich des Parkwaldes.<br />

Ringeltaube<br />

In der Krone eines alten Birnbaumes im Bereich des östlichen Plangebietes<br />

befindet sich das Nest der Ringeltaube.<br />

Saatkrähe<br />

Die in Baden Württemberg allgemein seltene Saatkrähe hat eine bedeutende<br />

Population in Laupheim. Aufgrund des weiten Aktionsradius der Art, ist davon<br />

auszugehen, dass auch Tiere von dort den Raum <strong>Ehingen</strong> zur<br />

Nahrungssuche erreichen.<br />

Star, RL V<br />

Unmittelbar an das Plangebiet anschließend befindet sich eine Kastanie mit<br />

einem Nistkasten für den Star. Darüberhinaus ist ein Status als Brutvogel in<br />

den umliegenden Gärten wahrscheinlich.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 17<br />

Nr. Art<br />

2.2.2 Potentiell vorkommende Vogelarten<br />

Auf Grundlage der erfassten Biotoptypen (vgl. 2.1) und unter Berücksichtigung<br />

der regionalen Verhältnisse sind mindestens folgende weitere rd. 4 Arten für<br />

das Plangebiet prinzipiell als „potentiell vorkommend“ anzusehen (vgl. Tab. 2).<br />

Tab. 2: Potentiell vorkommende Vogelarten im Bereich des Plangebietes<br />

RL<br />

BW<br />

*1)<br />

VS-<br />

RL<br />

Anh.<br />

I<br />

EG-Verordnung<br />

Nr. 338/<br />

972 Anh.<br />

A o. B*2)<br />

VS-RL<br />

Art. 1<br />

*3)<br />

BArt<br />

SchV<br />

Anl.<br />

1<br />

BNatSchG<br />

§ 10 Abs. 2<br />

Nr. 10 u. 11<br />

Plangebiet<br />

T1 T2<br />

Bemerkungen<br />

1. Girlitz V x bes. geschützt X Gehölze<br />

2. Hausrotschwanz<br />

x bes. geschützt X Gebäude<br />

3. Rotkehlchen x bes. geschützt X Gehölze<br />

4. Zilpzalp x bes. geschützt X Gehölze<br />

*1) : Rote Liste Baden Württemberg (Stand 31.12.2004) LUBW<br />

*2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch EG-Verordnung<br />

834/2004 vom 28.04.2004<br />

*3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG)<br />

Plangebiet<br />

T1 = Pfisteranlage<br />

T3 = Parkwald (städt. Parkanlage)<br />

Girlitz, RL V<br />

Ab Mitte April müsste der Girlitz im Bereich der Gehölze in den Randbereiche<br />

festzustellen sein. Die Art ist im Raum noch vergleichsweise verbreitet.<br />

Hausrotschwanz<br />

Vorkommen sind im Umfeld der Gebäude denkbar.<br />

Rotkehlchen<br />

Mit einem Auftreten des Rotkehlchens ist v.a. im Bereich der gehölzreichen<br />

Böschungen zu rechnen.<br />

Zilpzalp<br />

Mit einem Auftreten der allgemein häufigen Art ist insbesondere im<br />

Randbereich des Plangebiets (Gehölzstrukturen) zu rechnen.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 18<br />

2.3 Fledermäuse<br />

Es wurden von Fledermäusen keine Nachweise erzielt. Weder Kotpellets,<br />

Lebend- und Totfunde, noch Hangspuren. Im Hauptgebäude und im<br />

Wohngebäude (miteinander verbunden) sind zwar Dachstühle vorhanden,<br />

diese aber sind nach den genannten Gründen (Aufbewahrung von<br />

Lebensmitteln) konstruktiv so gut dicht, dass es Fledermäusen und Vögeln<br />

nicht möglich war hineinzukommen.<br />

Im Außenbereich wurden die einzelnen Verschalungen (auch mit Begehungen<br />

auf das Vordach) geprüft. Auch hier wurden keine Nachweise von<br />

Fledermäusen usw. erbracht.<br />

2.4 Sonstige potentielle Arten<br />

Aufgrund der Strukturausstattung und isolierten Lage des Plangebietes besitzt<br />

es für andere Artengruppen, wie z.B. Amphibien, Reptilien oder Tagfalter eine<br />

eher untergeordnete Bedeutung.<br />

Zwar böten die Böschungen zum Bahngelände prinzipiell potentielle<br />

Habitatstrukturen für ein Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis), doch<br />

scheidet ein solches infolge der ungünstigen Standortgunst (nord exponiert,<br />

dicht bewachsen) aus.<br />

Für das entsprechende Kartenblatt ist die Art gemeldet (vgl. LAUFER, FRITZ,<br />

SOWIG 2007).


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 19<br />

III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-<br />

FACHLICHER SICHT<br />

Allgemein<br />

Die Parkanlage an der Pfisterstraße und damit im Kernbereich von <strong>Ehingen</strong><br />

erfüllt im räumlich-funktionellen Zusammenhang eine wichtige Aufgabe, da sie<br />

als eine ökologische inselartige Teilfläche in dem Gebiet zu betrachten ist, die<br />

(noch) im Verbund mit den anderen Grünbereichen steht. Da durch weitere<br />

Bauaktivitäten im Kernbereich von <strong>Ehingen</strong>, an der Bahntrasse und mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit auch an der Donau zu rechnen ist, wird die Bewertung<br />

dieser Fläche nicht alleine auf die Vorkommen der einzelnen Arten und der<br />

Habitatbäume (Bäume mit Nester und Höhlen) zu beziehen sein, sondern<br />

auch auf die Vernetzung der Teilhabitate in dem Bereich.<br />

Vögel<br />

Die Pfisteranlage (T 1) ist für die Vogelwelt gegenwärtig insgesamt ohne<br />

besondere Bedeutung. Nach Aufgabe des Gebäudes wurde das Hochsilo (mit<br />

einem Blechdach) im vergangenen Winter als Schlafplatz von Haussperlingen<br />

genutzt, die durch eine defekte Stelle am Dach in das Silogebäude gelangen<br />

konnten. Dies wurde aufgrund frischer Kotspuren dieser Art nachgewiesen.<br />

Als Brutplatz dient das Gebäude jedoch nicht.<br />

Nachweise auf Mehl- oder Rauchschwalben konnten dagegen nicht gefunden<br />

werden. Es wurden keine Nester gesichtet.<br />

Auch hinsichtlich des Auftretens von Eulen fanden sich keine Hinweise und<br />

sind aufgrund der Unzugänglichkeit der Gebäudeteile auch nicht<br />

wahrscheinlich.<br />

Dagegen ist von einem Vorkommen des Hausrotschwanzes auszugehen, der<br />

im Raum an entsprechenden Strukturen noch verbreitet auftritt.<br />

Auf mehr oder weniger allen Böden der Räume im Parterrebereich fanden sich<br />

darüber hinaus Kotspuren von Wanderratten. In den oberen Stockwerken und<br />

in allen Dachstuhlbereichen wurden unterschiedlich große Pellets (Kotspuren)<br />

und Nagespuren von Echten Mäusen, sowie einige Totfunde nachgewiesen.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 20<br />

Im Unterschied zu den Gebäudeteilen der Pfisteranlage stellen insbesondere<br />

die Altgehölze (v.a. Kastanien, Linden, Bergahorn, Birne) im östlichen Bereich<br />

des Plangebietes (T 3) eine für das Untersuchungsgebiet interessante und<br />

wertvolle Habitatstruktur, v.a. für Vogelarten dar (z.B. auch für höhlenbrütende<br />

Arten). So bieten in erster Linie die angebrachten Nisthilfen geeignete<br />

Brutmöglichkeiten für Arten wie z.B. Kohlmeise, Blaumeise, Kleiber und Star.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass sie auch von Fledermausarten<br />

genutzt wurden.<br />

Bei der Begehung am 06.03.2012 wurden die Kästen bereits von folgenden<br />

Arten definitiv genutzt: Kohlmeise und Blaumeise. Die folgenden Arten wurden<br />

festgestellt und nutzen die Kästen mit großer Wahrscheinlichkeit: Star und<br />

Kleiber.<br />

Von folgenden Freibrüterarten wurden die Vogelnester festgestellt:<br />

Ringeltaube, Rabenkrähe (oder Saatkrähe), vier kleine Singvogelnester vom<br />

Vorjahr in den Jungbäumen bzw. in den Eiben.<br />

Innerhalb des Plangebietes fanden sich an den betroffenen Bäumen keine<br />

eigentlichen Höhlen, allenfalls Fäulnisstellen und Astabbrüche.<br />

Auch wenn innerhalb des Plangebietes kein konkreter Nachweis von<br />

eigentlichen Spechtshöhlen vorliegt, weisen diese Gehölzstrukturen insgesamt<br />

ein durchschnittliches Höhlenpotential auf (Fäulnisstellen oder abstehende<br />

Rinde), weshalb eine Eignung der Bäume als Bruthabitat z. B. für den Klein-<br />

oder Buntspecht nicht ausgeschlossen werden kann. Im Zusammenhang mit<br />

dem großen Aktionsradius dieser Art, kann dem Plangebiet zumindest eine<br />

Funktion als (Teil-) Habitat zugewiesen werden.<br />

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung einer<br />

Kleinspechthöhle in einer Linde östlich des Plangebietes.<br />

Auch wenn aufgrund der wenig fortgeschrittenen Jahreszeit nurmehr ein<br />

reduziertes Artenspektrum angetroffen werden konnte, belegt dies in den<br />

gehölzreichen Randbereichen doch der Nachweis von immerhin 15<br />

Vogelarten (bei einmaliger Begehung) mit u.a. Kernbeißer, Kohlmeise, Kleiber<br />

und Ringeltaube (Brutvögel bzw. Arten mit Brutverdacht).<br />

„Streng geschützte“ Arten wie z.B. Grünspecht und Turmfalke fanden sich<br />

jedoch nicht.<br />

Der insgesamt gehölzfreie zentrale Bereich des eigentlichen Plangebietes (T<br />

2) stellt sich insgesamt als Parkplatz mit randlichen Gebüschen und jüngeren<br />

Bäumen dar und besitzt überwiegend als Nahrungshabitat für Singvögel eine<br />

gewisse Bedeutung.<br />

Weitere potentielle Vorkommen wären mit Arten, wie z.B. Rotkehlchen,<br />

Zilpzalp oder Girlitz, RL V, denkbar.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 21<br />

Fledermäuse<br />

Derzeit zeichnet sich keine besondere Relevanz für das Vorkommen von<br />

Fledermäusen ab.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 22<br />

IV. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN<br />

BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Vögel<br />

Gemäß der vorliegenden Kenntnisse über z.B. streng geschützte Arten (gem.<br />

BNatSchG, Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie)/ „Rote Liste-Arten“, können<br />

durch die Errichtung der neuen Bankzentrale, Beeinträchtigungen für die<br />

Vogelwelt, auf Grundlage der vorhandenen Habitatstrukturen, prinzipiell nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Infolge der geplanten Bebauung kommt es zunächst v.a. zu einer<br />

Inanspruchnahme von Flächen, bei denen es sich im östlichen Bereich des<br />

Plangebietes (T 3) vornehmlich um Einzelbäume eines Parkwaldes mit<br />

Grünland handelt. Der Verlust von mindestens ca. 6 Altgehölzen (v.a.<br />

Kastanien, Bergahorn, Birne, Linde, Eiche), lässt somit prinzipiell stärkere<br />

Beeinträchtigungen für die Vogelwelt befürchten. Vor allem die Kastanien<br />

weisen viele kleine Fäulnishöhlen an Stammbruchstellen auf. Für die Bildung<br />

größerer (geschützter) Fledermausquartiere, Hornissenquartiere oder<br />

Vogelbruthöhlen dienen sie aber (noch) nicht.<br />

Die betroffenen Bäume sind daher aus Artenschutzgründen von<br />

vergleichsweise „durchschnittlicher“ Bedeutung.<br />

Bäume mit Spechthöhlen, die mit großer Wahrscheinlichkeit vom Buntspecht<br />

stammen, befinden sich jedoch außerhalb (östlich) der Eingriffsfläche.<br />

Beeinträchtigungen für konkret und potentiell vorkommende „besonders<br />

und streng geschützte“ Vogelarten<br />

Bei den durch die geplante Bebauung betroffenen „besonders“ geschützten<br />

Vogelarten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Art 1 VS-RL, VS-RL Anhang<br />

1), wie z.B. Buchfink, Kohlmeise, Blaumeise oder Kleiber handelt es sich um<br />

Brutvögel bzw. um Arten mit Brutverdacht, die z.T. ihre Kernreviere im Bereich<br />

der Randflächen des Plangebietes (T 3) haben. Darüberhinaus sind die<br />

Gehölze für Nahrungsgäste (z.B. Buntspecht) von Interesse.<br />

Da im Zuge der Bauphase Gehölzentnahmen erforderlich werden, ist zur<br />

Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 und 3<br />

BNatSchG der Baubeginn zwischen dem 01.03. und dem 30.09. (ab Mitte<br />

September Ende der Brutzeit der betroffenen Arten) unzulässig. Außerhalb<br />

dieses Zeitraums kann davon ausgegangen werden, dass durch die<br />

Bautätigkeiten (Beseitigung der Gehölzstrukturen) die im Plangebiet<br />

vorkommenden wild lebenden Vögel der „besonders und streng geschützten“<br />

Arten nicht getötet oder ihre Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört<br />

werden.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 23<br />

Die vorhandenen künstlichen Nisthilfen (Kästen) dürfen auch erst in der o.g.<br />

Zeit abgehängt werden. Falls Fledermäuse in den Kästen sein sollten, muß<br />

der Kasten wieder verschlossen und gesichert werden und unverzüglich ein<br />

Fledermausexperte hinzugezogen werden.<br />

Der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 wird damit nicht ausgelöst.<br />

Ein Eingriff in diese Strukturen (Verlust von mind. 6 Altbäume), muß für dieses<br />

Artenspektrum (u.a. Höhlenbrüter) als Beeinträchtigungen eingestuft werden.<br />

Von einer Erheblichkeit muß jedoch nicht ausgegangen werden. Hierfür<br />

sprechen u.a. folgende Sachverhalte:<br />

• Die Lebensstätten dieser Arten besitzen auch heute noch große Anteile im<br />

Untersuchungsgebiet und im Naturraum „Flachland der unteren Riß“.<br />

• Die das Gebiet aufsuchenden Nahrungsgäste sind im Untersuchungsgebiet<br />

und auch im Naturraum „Flachland der unteren Riß“ überwiegend<br />

allgemein verbreitet und meist häufig.<br />

• Das Plangebiet stellt für einige dieser Arten (Nahrungsgäste) lediglich einen<br />

Teillebensraum dar.<br />

• Für Durchzügler bestehen weiterhin entsprechende Landschaftsräume<br />

(<strong>Stadt</strong>garten) in der unmittelbaren Umgebung.<br />

Der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 2 wird für dieses Artenspektrum damit<br />

nicht ausgelöst.<br />

Auch wenn insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen für die<br />

betroffenen Vogelarten zu befürchten sind, ist auf eine zeitnahe Umsetzung<br />

von Kompensationsmaßnahmen zu achten. In diesem Zusammenhang kann<br />

die ökologische Funktion, der von dem Eingriff des Vorhabens betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt werden (vgl. § 44 Abs. 5).<br />

Als Ersatz für wegfallende Nisthilfen (Kästen) und zur Verbesserung der<br />

Habitatstrukturen für höhlenbrütende Singvogelarten (v.a. Kleiber, Star*) und<br />

Fledermäuse sollten frühzeitig Nistkästen (rd. 20 Stück) im räumlichfunktionellem<br />

Zusammenhang im nahen Umfeld des Plangebietes angebracht<br />

werden. Es ist darauf zu achten, dass auch Halbhöhlen- und<br />

Baumläuferkästen angeboten werden.<br />

* = Nistkasten für die Kleiber (Lochgröße Durchmesser: 3,2 cm), Trauerschnäpper,<br />

Halsbandschnäpper (Lochgröße: Durchmesser von 3,6cm), Star (Einflugloch rd. 4,5 cm),<br />

Buntspecht 5,0 cm.<br />

* = Halbhöhlen für Nischenbrüter (z.B. Grauschnäpper, Rotkehlchen, Zaunkönig,<br />

Hausrotschwanz)


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 24<br />

Sonstige<br />

Da hinsichtlich der Beleuchtung von der Verwendung insektenfreundlicher<br />

Leuchtmittel ausgegangen wird (z.B. Natrium-Niederdruckdampflampen),<br />

muss mit erheblichen Auswirkungen für nachtaktive Insekten nicht<br />

gerechnet werden. Hinzu kommt, dass auch im Einzugsgebiet bereits<br />

andere störende dauerhafte Lichtquellen vorhanden sind.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 25<br />

V. VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN<br />

Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie an einer<br />

dauerhaften Verbesserung der Lebensraumsituation für höhlenbrütende Arten<br />

(z.B. Kleiber), Fledermäuse ausgerichtet und haben insgesamt den Erhalt<br />

bzw. die Wiederherstellung alter Baumbestände im Bereich des Plangebietes<br />

(Erhaltung und ggf. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für<br />

höhlenbrütende Arten und seines Lebensraumes) zum Ziel.<br />

Im Zusammenhang mit der geplanten neuen Bankzentrale, könnte in diesem<br />

Sinne die Lebensraumsituation v.a. auch für Spechte und anderer<br />

höhlenbrütender Arten im Untersuchungsgebiet u.a. durch folgende<br />

Maßnahmen erhalten bzw. aufgewertet werden. Diese sind darüber hinaus<br />

dem eigentlichen Vorhabensbeginn zeitlich vorzuziehen (vgl. § 44 Abs. 5):<br />

• Als Ersatz für die abgängigen Bäume sollten Neupflanzungen dort<br />

geschehen, wo ein Biotopverbund geschaffen werden kann.<br />

• Um bereits zu Beginn der Entwicklungszeit der Gehölzbestände die<br />

Habitatsstrukturen für die betroffenen Arten (v.a. Höhlenbrüter, ggf.<br />

Fledermäuse) zu verbessern, sollten zusätzlich Nisthilfen an den neuen<br />

Gebäuden und Gehölzen angebracht werden.


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 26<br />

VI. FAZIT<br />

Infolge der im Rahmen des geplanten Vorhabens zu erwartenden<br />

Auswirkungen (v.a. Verlust von Einzelbäumen, Gebüschen) für die<br />

„besonders geschützten“ Arten muss eine Erfüllung der<br />

Verbotstatbestände, gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG, nicht<br />

befürchtet werden.<br />

Dieser Einschätzung liegt v.a. die Umsetzung von Maßnahmen zur<br />

Eingriffsminimierung (z.B. Neupflanzungen, Anbringung von<br />

Nistkästen für Vögel und Fledermauskästen im Umfeld) zugrunde, in<br />

deren Folge ein Funktionserhalt im räumlichen Zusammenhang<br />

bestehen bleibt. (vgl. § 44 Abs. 5).


Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 27<br />

VII. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />

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Bücherei Bd. 300, Westarp-Wissenschaften. Wittenberg<br />

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HÖLZINGER, J., P. BERTHOLD, C. KÖNIG & U. MAHLER (1996): Die in<br />

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Fassung. Stand 321.12.1995).- Orn.Jh.Bad.-Württ.9: 33-92.<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN – WÜRTTEMBERG (1997): Geologische<br />

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LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE BA-<br />

DEN - WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche<br />

Vegetation von Baden-Württemberg.<br />

LAUFER, FRITZ, SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-<br />

Württembergs.- Ulmer Verlag, Stuttgart.<br />

LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten<br />

Baden – Württembergs, 5. Fassung. Stand 31.12.2004.-<br />

Karlsruhe.<br />

MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN – WÜRTTEMBERG (2003):<br />

Natura 2000 in Baden – Württemberg.- Stuttgart.<br />

RUGE , K. (1993): Europäische Spechte – Ökologie, Verhalten, Bedrohung,<br />

Hilfen.- Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad. –<br />

Württ. 67: 13-25.

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