Ja 74,2% Nein 25,9% - Mehr Demokratie eV
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7.000 Saure Gurken für Stuttgarts Oberbürgermeister Schuster.<br />
Und 7.000 Unterschriften, die Ende 2010 einen Bürgerentscheid<br />
über Stuttgart 21 forderten. Im Herbst 2011 fand eine erfolgreiche<br />
Volksabstimmung über das Bauprojekt statt. Nun ist es an der<br />
Landesregierung, die Bedingungen für zukünftige Volksentscheide<br />
zu verbessern. Denn das quorum liegt in Baden-Württemberg<br />
bei einem Drittel. Wir fordern: Abstimmungs-quoren abschaffen!<br />
DIREKTE DEMOKRATIE<br />
IN DEN BUNDESLÄNDERN<br />
Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können sich die Bürger direkt in die Landespolitik<br />
einmischen und wichtige Entscheidungen selbst treffen. Das ist besonders dann wichtig, wenn<br />
Politik an den Interessen der Bürger vorbei geht.<br />
Es gibt sie, aber es gibt sie nicht überall<br />
Volksentscheide sind noch relativ rar in deutschen Bundeslän-<br />
dern. Bisher gab es insgesamt 18 durch Volksbegehren initiierte<br />
Volksentscheide. Diese fanden aber nur in sechs der 16 Bundesländer<br />
statt (Berlin, Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt,<br />
Schleswig-Holstein). Volksbegehren, die Vorstufe des<br />
Volksentscheids, gab es schon wesentlich mehr, insgesamt 72.<br />
Aber auch hier gibt es Bundesländer, die hinter dem Trend zu<br />
mehr Selbstbestimmung zurück bleiben: Das Saarland und Baden-Württemberg<br />
haben noch nie ein Volksbegehren erlebt. Die<br />
regionalen Unterschiede kommen dadurch zustande, dass die<br />
Regeln für Volksbegehren nicht überall bürgerfreundlich sind.<br />
In manchen Bundesländern sind die Gesetze eher dazu geschaffen,<br />
Mitbestimmung zu verhindern, als sie zu ermöglichen. Da,<br />
wo die Regelungen der direkten <strong>Demokratie</strong> fair sind, entsteht<br />
eine lebendige Praxis der Mitbestimmung.<br />
Spitzenreiter sind Hamburg und Bayern. Hier gab es jeweils<br />
schon sechs Volksentscheide, Berlin erlebte immerhin drei.<br />
Zwei gab es in Schleswig-Holstein, jeweils einen in Sachsen<br />
und Sachsen-Anhalt. Die meisten Volksbegehren hat Bayern<br />
vorzuweisen (18), gefolgt von Hamburg (12) und Brandenburg<br />
(8). Aber gerade Brandenburg ist ein gutes Beispiel. Denn keines<br />
dieser Volksbegehren war erfolgreich, da die Hürden einfach<br />
zu hoch sind. Wir setzen uns dafür ein, dass überall in<br />
Deutschland Volksbegehren und Volksentscheide vereinfacht<br />
werden. Sie müssen so geregelt sein, dass Bürgerinnen und Bürger<br />
sie auch anwenden können (konkrete Reformforderungen<br />
siehe Textende).<br />
Bei der Häufigkeit von Volksbegehren ist Hamburg ganz vorn.<br />
Hier findet statistisch gesehen alle 1,3 <strong>Ja</strong>hre ein Volksbegehren<br />
statt, alle 2,5 <strong>Ja</strong>hre ein Volksentscheid. Und auch beim Vergleich<br />
der Regelungen schneidet Hamburg am besten ab. Hier<br />
haben es die Bürger am leichtesten, sich mit Volksbegehren<br />
und Volksentscheiden in die Landespolitik einzumischen. Am<br />
schwersten ist es für die Saarländer. Hier sind die Gesetze so<br />
restriktiv, dass faktisch keine direkte <strong>Demokratie</strong> auf Landesebene<br />
möglich ist.<br />
Aufschwung nach der Wende<br />
Die friedliche Revolution war nicht nur ein Siegeszug für die<br />
repräsentative <strong>Demokratie</strong>, sondern auch für die direkte <strong>Demokratie</strong>.<br />
In ganz Deutschland wurde das Recht auf Volksbegehren<br />
und Volksentscheid in die Landesverfassungen geschrieben.<br />
Alle westdeutschen Bundesländer außer Hamburg,<br />
Schleswig-Holstein und Niedersachen kannten das Instrument<br />
zwar bereits. Aber auch hier wurden Reformen vorgenommen<br />
und die Fallzahl der direktdemokratischen Verfahren 1 nahm<br />
stark zu. Gab es von 1946 bis 1989 insgesamt 28 Verfahren, so<br />
1) Zu direktdemokratischen Verfahren zählen wir Volksinitiativen, Anträge auf<br />
Volksbegehren, Volksbegehren, Volksentscheide und obligatorischen Referenden<br />
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