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Zur Satzung - Stadt Ellingen

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§ 3 Bauweise<br />

Die Bauweise ergibt sich aus den Eintragungen im Planblatt.<br />

§ 4 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Bezüglich der Abstandsflächen sollen die Vorschriften der Bayer. Bauordnung (Art. 6)<br />

Anwendung finden.<br />

Untergeordnete Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen nach § 14 Abs. 2 Bau NVO<br />

mit einem umbauten Raum bis zu 50 m³ können im Einzelfall auch außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck der in<br />

diesem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und wenn<br />

sie der Eigenart des Baugebietes nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für Holzschuppen,<br />

Pergolen, Glashäuser und Glashausanbauten sowie für Gartenlauben.<br />

§ 5 Gestaltung der baulichen Anlage<br />

a) Gestaltung und Struktur des Baukörpers<br />

Es sind möglichst klare und einfache Baukörper zu errichten. Die Gebäude sind in<br />

ihrer Stellung und Gestaltung auf die Blick- und Raumbeziehung innerhalb des<br />

Baugebietes auszurichten. Wintergärten, Garagen, Carports und sonstige Anbauten<br />

sind auf die Gestaltung des Hauptbaukörpers abzustimmen.<br />

Unzulässig sind Türme und Turmaufbauten.<br />

b) Stellplätze und Garagen<br />

Stellplätze und Garagen sind entsprechend den Festsetzungen im Planblatt zulässig.<br />

Der Stauraum zur davorliegenden Grundstücksgrenze muss mindestens 5,00<br />

m betragen. Die Stellplätze sind im Verhältnis 1 (Wohneinheit) zu 2 (Stellplatz) für<br />

die 1. Wohneinheit und 1 zu 1 für jede weitere Wohneinheit nachzuweisen.<br />

c) Einfriedung, Gestaltung der Außenanlagen<br />

Als Abgrenzung der Grundstücke gegenüber den öffentlichen Verkehrsflächen sind<br />

Zäune (Höhe mind. 0,90 m, max. 1,30 m) sowie Hecken zulässig. Innerhalb der<br />

Grundstücke sind Holzzäune (Höhe mind. 0,90 m, max. 1,20 m ), Maschendrahtzäune<br />

sowie Hecken zulässig. Die Zäune sind vorzugsweise ohne Sockel zu erstellen.<br />

Die zum öffentlichen Raum einsehbaren Geh- und Fahrflächen sowie die Hausvorplätze<br />

sind gestalterisch und materialmäßig auf diesen abzustimmen.<br />

� Grünordnungsplan<br />

§ 7 Pflanzgebot<br />

M:\<strong>Stadt</strong> <strong>Ellingen</strong>\neue Homepage\Material\Baugebiete\<strong>Satzung</strong> Windhofplateau.doc

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