Zur Satzung - Stadt Ellingen
Zur Satzung - Stadt Ellingen
Zur Satzung - Stadt Ellingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 3 Bauweise<br />
Die Bauweise ergibt sich aus den Eintragungen im Planblatt.<br />
§ 4 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
Bezüglich der Abstandsflächen sollen die Vorschriften der Bayer. Bauordnung (Art. 6)<br />
Anwendung finden.<br />
Untergeordnete Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen nach § 14 Abs. 2 Bau NVO<br />
mit einem umbauten Raum bis zu 50 m³ können im Einzelfall auch außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck der in<br />
diesem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und wenn<br />
sie der Eigenart des Baugebietes nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für Holzschuppen,<br />
Pergolen, Glashäuser und Glashausanbauten sowie für Gartenlauben.<br />
§ 5 Gestaltung der baulichen Anlage<br />
a) Gestaltung und Struktur des Baukörpers<br />
Es sind möglichst klare und einfache Baukörper zu errichten. Die Gebäude sind in<br />
ihrer Stellung und Gestaltung auf die Blick- und Raumbeziehung innerhalb des<br />
Baugebietes auszurichten. Wintergärten, Garagen, Carports und sonstige Anbauten<br />
sind auf die Gestaltung des Hauptbaukörpers abzustimmen.<br />
Unzulässig sind Türme und Turmaufbauten.<br />
b) Stellplätze und Garagen<br />
Stellplätze und Garagen sind entsprechend den Festsetzungen im Planblatt zulässig.<br />
Der Stauraum zur davorliegenden Grundstücksgrenze muss mindestens 5,00<br />
m betragen. Die Stellplätze sind im Verhältnis 1 (Wohneinheit) zu 2 (Stellplatz) für<br />
die 1. Wohneinheit und 1 zu 1 für jede weitere Wohneinheit nachzuweisen.<br />
c) Einfriedung, Gestaltung der Außenanlagen<br />
Als Abgrenzung der Grundstücke gegenüber den öffentlichen Verkehrsflächen sind<br />
Zäune (Höhe mind. 0,90 m, max. 1,30 m) sowie Hecken zulässig. Innerhalb der<br />
Grundstücke sind Holzzäune (Höhe mind. 0,90 m, max. 1,20 m ), Maschendrahtzäune<br />
sowie Hecken zulässig. Die Zäune sind vorzugsweise ohne Sockel zu erstellen.<br />
Die zum öffentlichen Raum einsehbaren Geh- und Fahrflächen sowie die Hausvorplätze<br />
sind gestalterisch und materialmäßig auf diesen abzustimmen.<br />
� Grünordnungsplan<br />
§ 7 Pflanzgebot<br />
M:\<strong>Stadt</strong> <strong>Ellingen</strong>\neue Homepage\Material\Baugebiete\<strong>Satzung</strong> Windhofplateau.doc