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Januar - Gemeinde Elsterheide

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fentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Nach dem Bau der Straße, zu<br />

der sich die GbR verpflichtet hat, erfolgt die Widmung.<br />

Die Flurstücke sind in beiliegender Flurkarte dargestellt.<br />

gez. Koark<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss- nr.: 75/10<br />

- Grundstücksverkauf in der Gemarkung Geierswalde am Geierswalder<br />

See -<br />

Rechtsgrundlagen: § 28, § 89, § 90 SächsGemO<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt den Verkauf<br />

einer Teilfläche von ca. 3.085 m² des Flurstückes 216/7 der<br />

Gemarkung Geierswalde Flur 1, in beiliegender Karte rot umrandet.<br />

Ein Teil der naturschutzrechtlichen Maßnahmefläche G1 ist im Kaufgegenstand<br />

enthalten. Der Preis beträgt 28,00 €/m² Grundstücksfläche,<br />

folglich ca. 86.380,00 € (= 3.085 m² x 28,00 €/m²).<br />

Darüber hinaus wird die <strong>Gemeinde</strong> den Käufern eine Kaufoption für<br />

weitere ca. 960 m² vertraglich erteilen, zum Preis von 32,00 €/m²<br />

Grundstücksfläche, also 30.720,00 € (= 960 m² x 32,00 €/m²). Die<br />

Optionsfläche ist in der Karte blau umrandet. Die Kaufoption soll<br />

auf 6 Jahre beschränkt sein.<br />

Weichen die später tatsächlich vermessenen Flächen von den hier<br />

angenommenen ab, ändern sich auch entsprechend die Kaufpreise<br />

auf der Basis von 28,00 €/m² und 32,00 €/m².<br />

Käufer sind die Eheleute Heike und Klaus-Dieter Struthoff, Friedrichsstraße<br />

23 in 02977 Hoyerswerda bzw. ein durch sie zu gründendes<br />

privatrechtliches Unternehmen mit mindestens einem der<br />

beiden als Gesellschafter.<br />

Eigentümer des Grundstückes ist die LMBV, Besitzer die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Elsterheide</strong>, die die Fläche im Jahr 2009 von der LMBV gekauft hat.<br />

Der Kaufgegenstand liegt innerhalb des Geltungsbereiches des zukünftigen<br />

Bebauungsplanes „Geierswalder See – Südböschung“,<br />

der gegenwärtig im 2. Entwurf vorliegt und die Fläche zum einen<br />

als Sondergebiet Fremdenverkehr, Motel und zum anderen als Fläche<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft ausweist.<br />

Die Fläche wird verkauft zur Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

insbesondere und vor allem zur Bebauung mit<br />

einem Turm mit Gastronomie/Restaurant sowie mit Gebäuden, die<br />

der Beherbergung dienen, nebst funktional dazugehörigen baulichen<br />

Anlagen und Gebäuden.<br />

Es wird eine diesbezügliche Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> im Grundstückskaufvertrag vereinbart.<br />

Die auf der Karte schwarz umrandete Fläche von ca. 650 m² gehört<br />

ebenfalls zum Grundstück, welches der Investition der Käufer<br />

dienen soll. Allerdings steht diese Fläche im Besitz des Zweckverbandes<br />

„Elstertal“, weshalb dafür der Vertrag mit dem Zweckverband<br />

durch die Käufer abzuschließen ist.<br />

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht<br />

gez. Koark<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss- nr.: 76/10<br />

Widmung der Straßen im Industriegebiet Bluno/Sabrodt<br />

Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO; § 6 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 3<br />

Abs. 1 Nr. 3 a SächsStrG<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt die Widmung<br />

der Zufahrts- und Erschließungsstraßen von der B 156 in das<br />

Industriegebiet „An der Siebanlage“ auf den Gemarkungen Bluno<br />

und Sabrodt als Ortsstraßen.<br />

Nachfolgend aufgeführte Flurstücke bzw. Teilflächen sind betroffen:<br />

Gemarkung Bluno Flur 4<br />

Teilfläche aus Flurstück 24/20, 27/7, 27/8, 27/14, 27/24 ganzes Flurstück<br />

24/18<br />

Gemarkung Sabrodt Flur 5<br />

Teilflächen aus Flurstück 103/6, 103/7, 110/1, 111/1, 112/1 und 119/7<br />

Der Straßenverlauf ist im beiliegenden Lageplan- Maßstab 1:1500<br />

rot markiert. Nach öffentlicher Bekanntmachung der Widmung<br />

sowie der katasteramtlichen Schlussvermessung und Fortschreibung<br />

sind die Straßen in das Bestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Elsterheide</strong> aufzunehmen. Bis auf eine Teilfläche der Flurstücke<br />

27/8 der Flur 4 Gemarkung Bluno befinden sich alle Grundstücke im<br />

11<br />

<strong>Elsterheide</strong>rINFO Nr. 126 – Jahrgang 2011 – 25. <strong>Januar</strong> 2011<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong>. Der Grunderwerb der vorab<br />

genannten Fläche erfolgt mit Zustimmung des Eigentümers nach<br />

der katasteramtlichen Fortschreibung. Die Straßen dienen der verkehrstechnischen<br />

Erschließung des Industriegebietes und sichern<br />

die Anbindung an das höherrangige Straßennetz. Eine Widmung<br />

im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes ist daher geboten.<br />

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht<br />

gez. Koark / Bürgermeister<br />

Beschluss- nr.: 77/10<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt dem<br />

Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten<br />

durch das Landesamt für umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />

(LfuLG) und dem Sächsischen Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tag<br />

(SSG) beizutreten.<br />

Rechtsgrundlage: EG-Richtlinie über Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm vom 18.07.2002<br />

Begründung:<br />

1. Allgemeines zur Lärmkartierung<br />

Am 18.07.2002 ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm in Kraft getreten mit dem Ziel,<br />

schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder<br />

ihn zu verringern. Danach müssen die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n mittels<br />

Lärmkarten die Geräuschbelastung entlang von Hauptlärmquellen<br />

erfassen und bei festgestellten Lärmproblemen mögliche<br />

Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen festschreiben. Hierbei<br />

ist die Bevölkerung umfassend zu informieren und zu beteiligen.<br />

Die erste Stufe der Lärmkartierung ist bereits erfolgreich abgeschlossen.<br />

Es wurden für rund 530 km Hauptverkehrsstraße mit<br />

einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen<br />

pro Jahr sowie für die zwei Ballungsräume Dresden und Leipzig<br />

mit mehr als 250.000 Einwohnern Lärmkarten erarbeitet und<br />

veröffentlicht.<br />

In der zweiten Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie wird<br />

der Untersuchungsaufwand erheblich ausgeweitet. So müssen u.<br />

a. bis zum 30.06.2012 für sämtliche Ballungsräume mit mehr als<br />

100.000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem<br />

Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro<br />

Jahr Lärmkarten erstellt werden. Insgesamt sind davon 251 Städte<br />

und <strong>Gemeinde</strong>n in Sachsen betroffen, die für rund 1.700 km Hauptverkehrsstraße<br />

zusätzlich zu den drei Ballungsräumen Chemnitz,<br />

Dresden und Leipzig Lärmkarten erstellen müssen. Welche Kommunen<br />

kartierungspflichtig sind, ergibt sich aus der Bestandsmeldung<br />

nach § 47 c Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) vom 01.12.2008 an das Bundesumweltamt.<br />

2. Zentrale Organisation der Lärmkartierung<br />

Der SSG hat sich bereits sei dem Jahr 2006 dafür eingesetzt, dass<br />

die Zuständigkeit für die Durchführung der Lärmminderungsplanung<br />

von den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n abgewendet wird. Da dies nicht<br />

ermöglicht werden konnte, soll durch eine zentrale Organisation der<br />

Lärmkartierung 2012 zumindest eine Entlastung der betroffenen<br />

Kommunen erreicht werden.<br />

In gemeinsamen Gesprächen mit dem Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als für die Umsetzung<br />

der Umgebungslärmrichtlinie zuständige oberste Landesbehörde<br />

und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />

(LfULG) konnte erreicht werden, dass den kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

die Möglichkeit einer zentral organisierten Lärmkartierung<br />

2012 angeboten wird. Diese wird vom LfULG im Rahmen einer zentralen<br />

Auftragsvergabe durchgeführt. Das LfULG wird hierzu die<br />

Lärmkartierung einschließlich vorbereitender Arbeiten zur Beschaffung<br />

sowie Aufbereitung und Qualifizierung benötigter Eingangsdaten<br />

ausschreiben.<br />

Um die zentrale Lärmkartierung rechtlich zu ermöglichen, wurde ein<br />

Rahmenvertrag zwischen dem SSG und dem Freistaat, vertreten<br />

durch das LfULG geschlossen. Die kartierungspflichtigen Kommunen<br />

können diesem Rahmenvertrag bis zum 31.<strong>Januar</strong> 2011 beitreten<br />

und beauftragen damit das Landesamt mit der<br />

Lärmkartierung 2012 für ihr <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Die Finanzierung der zentralen Lärmkartierung erfolgt mittels einer<br />

Umlage, die die Geschäftsstelle des SSG von den <strong>Gemeinde</strong> erhebt,<br />

die dem Rahmenvertrag beigetreten sind. Die Geschäftsstelle<br />

erbringt diese Inkassofunktion als Serviceleistung für ihre Mitglieder<br />

unentgeltlich.

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