Januar - Gemeinde Elsterheide
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fentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Nach dem Bau der Straße, zu<br />
der sich die GbR verpflichtet hat, erfolgt die Widmung.<br />
Die Flurstücke sind in beiliegender Flurkarte dargestellt.<br />
gez. Koark<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss- nr.: 75/10<br />
- Grundstücksverkauf in der Gemarkung Geierswalde am Geierswalder<br />
See -<br />
Rechtsgrundlagen: § 28, § 89, § 90 SächsGemO<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt den Verkauf<br />
einer Teilfläche von ca. 3.085 m² des Flurstückes 216/7 der<br />
Gemarkung Geierswalde Flur 1, in beiliegender Karte rot umrandet.<br />
Ein Teil der naturschutzrechtlichen Maßnahmefläche G1 ist im Kaufgegenstand<br />
enthalten. Der Preis beträgt 28,00 €/m² Grundstücksfläche,<br />
folglich ca. 86.380,00 € (= 3.085 m² x 28,00 €/m²).<br />
Darüber hinaus wird die <strong>Gemeinde</strong> den Käufern eine Kaufoption für<br />
weitere ca. 960 m² vertraglich erteilen, zum Preis von 32,00 €/m²<br />
Grundstücksfläche, also 30.720,00 € (= 960 m² x 32,00 €/m²). Die<br />
Optionsfläche ist in der Karte blau umrandet. Die Kaufoption soll<br />
auf 6 Jahre beschränkt sein.<br />
Weichen die später tatsächlich vermessenen Flächen von den hier<br />
angenommenen ab, ändern sich auch entsprechend die Kaufpreise<br />
auf der Basis von 28,00 €/m² und 32,00 €/m².<br />
Käufer sind die Eheleute Heike und Klaus-Dieter Struthoff, Friedrichsstraße<br />
23 in 02977 Hoyerswerda bzw. ein durch sie zu gründendes<br />
privatrechtliches Unternehmen mit mindestens einem der<br />
beiden als Gesellschafter.<br />
Eigentümer des Grundstückes ist die LMBV, Besitzer die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Elsterheide</strong>, die die Fläche im Jahr 2009 von der LMBV gekauft hat.<br />
Der Kaufgegenstand liegt innerhalb des Geltungsbereiches des zukünftigen<br />
Bebauungsplanes „Geierswalder See – Südböschung“,<br />
der gegenwärtig im 2. Entwurf vorliegt und die Fläche zum einen<br />
als Sondergebiet Fremdenverkehr, Motel und zum anderen als Fläche<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft ausweist.<br />
Die Fläche wird verkauft zur Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
insbesondere und vor allem zur Bebauung mit<br />
einem Turm mit Gastronomie/Restaurant sowie mit Gebäuden, die<br />
der Beherbergung dienen, nebst funktional dazugehörigen baulichen<br />
Anlagen und Gebäuden.<br />
Es wird eine diesbezügliche Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> im Grundstückskaufvertrag vereinbart.<br />
Die auf der Karte schwarz umrandete Fläche von ca. 650 m² gehört<br />
ebenfalls zum Grundstück, welches der Investition der Käufer<br />
dienen soll. Allerdings steht diese Fläche im Besitz des Zweckverbandes<br />
„Elstertal“, weshalb dafür der Vertrag mit dem Zweckverband<br />
durch die Käufer abzuschließen ist.<br />
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht<br />
gez. Koark<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss- nr.: 76/10<br />
Widmung der Straßen im Industriegebiet Bluno/Sabrodt<br />
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO; § 6 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 3<br />
Abs. 1 Nr. 3 a SächsStrG<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt die Widmung<br />
der Zufahrts- und Erschließungsstraßen von der B 156 in das<br />
Industriegebiet „An der Siebanlage“ auf den Gemarkungen Bluno<br />
und Sabrodt als Ortsstraßen.<br />
Nachfolgend aufgeführte Flurstücke bzw. Teilflächen sind betroffen:<br />
Gemarkung Bluno Flur 4<br />
Teilfläche aus Flurstück 24/20, 27/7, 27/8, 27/14, 27/24 ganzes Flurstück<br />
24/18<br />
Gemarkung Sabrodt Flur 5<br />
Teilflächen aus Flurstück 103/6, 103/7, 110/1, 111/1, 112/1 und 119/7<br />
Der Straßenverlauf ist im beiliegenden Lageplan- Maßstab 1:1500<br />
rot markiert. Nach öffentlicher Bekanntmachung der Widmung<br />
sowie der katasteramtlichen Schlussvermessung und Fortschreibung<br />
sind die Straßen in das Bestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Elsterheide</strong> aufzunehmen. Bis auf eine Teilfläche der Flurstücke<br />
27/8 der Flur 4 Gemarkung Bluno befinden sich alle Grundstücke im<br />
11<br />
<strong>Elsterheide</strong>rINFO Nr. 126 – Jahrgang 2011 – 25. <strong>Januar</strong> 2011<br />
Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong>. Der Grunderwerb der vorab<br />
genannten Fläche erfolgt mit Zustimmung des Eigentümers nach<br />
der katasteramtlichen Fortschreibung. Die Straßen dienen der verkehrstechnischen<br />
Erschließung des Industriegebietes und sichern<br />
die Anbindung an das höherrangige Straßennetz. Eine Widmung<br />
im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes ist daher geboten.<br />
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht<br />
gez. Koark / Bürgermeister<br />
Beschluss- nr.: 77/10<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong> beschließt dem<br />
Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten<br />
durch das Landesamt für umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />
(LfuLG) und dem Sächsischen Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tag<br />
(SSG) beizutreten.<br />
Rechtsgrundlage: EG-Richtlinie über Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm vom 18.07.2002<br />
Begründung:<br />
1. Allgemeines zur Lärmkartierung<br />
Am 18.07.2002 ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm in Kraft getreten mit dem Ziel,<br />
schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder<br />
ihn zu verringern. Danach müssen die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n mittels<br />
Lärmkarten die Geräuschbelastung entlang von Hauptlärmquellen<br />
erfassen und bei festgestellten Lärmproblemen mögliche<br />
Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen festschreiben. Hierbei<br />
ist die Bevölkerung umfassend zu informieren und zu beteiligen.<br />
Die erste Stufe der Lärmkartierung ist bereits erfolgreich abgeschlossen.<br />
Es wurden für rund 530 km Hauptverkehrsstraße mit<br />
einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen<br />
pro Jahr sowie für die zwei Ballungsräume Dresden und Leipzig<br />
mit mehr als 250.000 Einwohnern Lärmkarten erarbeitet und<br />
veröffentlicht.<br />
In der zweiten Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie wird<br />
der Untersuchungsaufwand erheblich ausgeweitet. So müssen u.<br />
a. bis zum 30.06.2012 für sämtliche Ballungsräume mit mehr als<br />
100.000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem<br />
Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro<br />
Jahr Lärmkarten erstellt werden. Insgesamt sind davon 251 Städte<br />
und <strong>Gemeinde</strong>n in Sachsen betroffen, die für rund 1.700 km Hauptverkehrsstraße<br />
zusätzlich zu den drei Ballungsräumen Chemnitz,<br />
Dresden und Leipzig Lärmkarten erstellen müssen. Welche Kommunen<br />
kartierungspflichtig sind, ergibt sich aus der Bestandsmeldung<br />
nach § 47 c Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) vom 01.12.2008 an das Bundesumweltamt.<br />
2. Zentrale Organisation der Lärmkartierung<br />
Der SSG hat sich bereits sei dem Jahr 2006 dafür eingesetzt, dass<br />
die Zuständigkeit für die Durchführung der Lärmminderungsplanung<br />
von den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n abgewendet wird. Da dies nicht<br />
ermöglicht werden konnte, soll durch eine zentrale Organisation der<br />
Lärmkartierung 2012 zumindest eine Entlastung der betroffenen<br />
Kommunen erreicht werden.<br />
In gemeinsamen Gesprächen mit dem Sächsischen Staatsministerium<br />
für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) als für die Umsetzung<br />
der Umgebungslärmrichtlinie zuständige oberste Landesbehörde<br />
und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />
(LfULG) konnte erreicht werden, dass den kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
die Möglichkeit einer zentral organisierten Lärmkartierung<br />
2012 angeboten wird. Diese wird vom LfULG im Rahmen einer zentralen<br />
Auftragsvergabe durchgeführt. Das LfULG wird hierzu die<br />
Lärmkartierung einschließlich vorbereitender Arbeiten zur Beschaffung<br />
sowie Aufbereitung und Qualifizierung benötigter Eingangsdaten<br />
ausschreiben.<br />
Um die zentrale Lärmkartierung rechtlich zu ermöglichen, wurde ein<br />
Rahmenvertrag zwischen dem SSG und dem Freistaat, vertreten<br />
durch das LfULG geschlossen. Die kartierungspflichtigen Kommunen<br />
können diesem Rahmenvertrag bis zum 31.<strong>Januar</strong> 2011 beitreten<br />
und beauftragen damit das Landesamt mit der<br />
Lärmkartierung 2012 für ihr <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Die Finanzierung der zentralen Lärmkartierung erfolgt mittels einer<br />
Umlage, die die Geschäftsstelle des SSG von den <strong>Gemeinde</strong> erhebt,<br />
die dem Rahmenvertrag beigetreten sind. Die Geschäftsstelle<br />
erbringt diese Inkassofunktion als Serviceleistung für ihre Mitglieder<br />
unentgeltlich.