Stadtjournal Ausgabe 2/2013 - Stadt Bad Saulgau
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO)<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
Die Bürgerschaft kann nach § 21 Abs. 3 der GemO über eine Ange- rinnen und Bürger wissen, worüber sie eigentlich entscheiden sollegenheit<br />
des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemein- len, sind sie über den Sachverhalt und die Meinung der Bürgermeisderat<br />
zuständig ist, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbe- terin und der Gemeinderatsfraktionen zu informieren. Dazu dienen<br />
gehren). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. diese Informationen.<br />
Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss<br />
es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe dieses Be-<br />
schlusses eingereicht sein. Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung<br />
zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die<br />
Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Es muss<br />
von mindestens 10 % der Bürger unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit<br />
eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.<br />
Mit dem amtlichen Stimmzettel haben Sie am 20.01.<strong>2013</strong> die Möglichkeit,<br />
sich dafür oder dagegen auszusprechen, ob die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> sich um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bemü-<br />
hen soll.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat am 9.10.2012 folgenden<br />
Beschluss gefasst: "Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung<br />
einer Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 5 - 10 zu und<br />
beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag zum<br />
nächst möglichen Zeitpunkt zu stellen. Brechenmacher- und Erich<br />
Kästner Schule sollen dazu ein entsprechendes Konzept erarbeiten;<br />
die Realschule bleibt davon unberührt".<br />
Eine <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Initiative hat am 19.11.2012 gegen diesen Beschluss<br />
ein Bürgerbegehren mit Begründung und Finanzierungsvorschlag<br />
zu folgender Frage eingereicht: Wollen Sie, dass sich die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule<br />
bemüht?<br />
Das Bürgerbegehren wurde von mehr als den gesetzlich geforderten<br />
1.324 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben.<br />
Da alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, hat der Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 22.11.2012 die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens beschlossen und den Termin für den Bürgerentscheid<br />
auf 20.01.<strong>2013</strong> festgelegt.<br />
Am Sonntag, 20.01.<strong>2013</strong> findet deshalb ein Bürgerentscheid statt.<br />
Die Bürgerinnen und Bürger führen in dieser Frage eine Ent-<br />
Folgende Frage steht zur Abstimmung und kann mit "Ja" oder<br />
scheidung herbei, wenn die Frage mit einer Mehrheit der gül-<br />
"Nein" beantwortet werden:<br />
tigen Stimmen beantwortet wird ("Ja" oder "Nein"), sofern<br />
diese Mehrheit mindestens 25 % der Wahlberechtigten be-<br />
"Wollen Sie, dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> um die Einrichtung<br />
einer Gemeinschaftsschule bemüht?".<br />
trägt (Quorum).<br />
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so hat der Gemeinderat<br />
Gemäß § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung muss bei der Durchfüherneut<br />
über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in<br />
rung eines Bürgerentscheids den Bürgern die innerhalb der Ge- <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zu entscheiden.<br />
meindeorgane (Bürgermeisterin und Gemeinderat) vertretene Auf-<br />
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Befassung<br />
dargelegt werden. Mit der Durchführung eines Bürgerentschlusses<br />
des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahscheids<br />
geht die Verantwortung für die Sachentscheidung - ob <strong>Bad</strong><br />
ren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert<br />
<strong>Saulgau</strong> sich um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bemüht<br />
oder nicht - auf die Bürgerschaft über. Damit nun die Bürgewerden.