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Stadtjournal Ausgabe 2/2013 - Stadt Bad Saulgau

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO)<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

Die Bürgerschaft kann nach § 21 Abs. 3 der GemO über eine Ange- rinnen und Bürger wissen, worüber sie eigentlich entscheiden sollegenheit<br />

des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemein- len, sind sie über den Sachverhalt und die Meinung der Bürgermeisderat<br />

zuständig ist, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbe- terin und der Gemeinderatsfraktionen zu informieren. Dazu dienen<br />

gehren). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. diese Informationen.<br />

Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss<br />

es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe dieses Be-<br />

schlusses eingereicht sein. Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung<br />

zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die<br />

Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Es muss<br />

von mindestens 10 % der Bürger unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit<br />

eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.<br />

Mit dem amtlichen Stimmzettel haben Sie am 20.01.<strong>2013</strong> die Möglichkeit,<br />

sich dafür oder dagegen auszusprechen, ob die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> sich um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bemü-<br />

hen soll.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat am 9.10.2012 folgenden<br />

Beschluss gefasst: "Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung<br />

einer Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 5 - 10 zu und<br />

beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag zum<br />

nächst möglichen Zeitpunkt zu stellen. Brechenmacher- und Erich<br />

Kästner Schule sollen dazu ein entsprechendes Konzept erarbeiten;<br />

die Realschule bleibt davon unberührt".<br />

Eine <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Initiative hat am 19.11.2012 gegen diesen Beschluss<br />

ein Bürgerbegehren mit Begründung und Finanzierungsvorschlag<br />

zu folgender Frage eingereicht: Wollen Sie, dass sich die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule<br />

bemüht?<br />

Das Bürgerbegehren wurde von mehr als den gesetzlich geforderten<br />

1.324 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben.<br />

Da alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, hat der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung am 22.11.2012 die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens beschlossen und den Termin für den Bürgerentscheid<br />

auf 20.01.<strong>2013</strong> festgelegt.<br />

Am Sonntag, 20.01.<strong>2013</strong> findet deshalb ein Bürgerentscheid statt.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger führen in dieser Frage eine Ent-<br />

Folgende Frage steht zur Abstimmung und kann mit "Ja" oder<br />

scheidung herbei, wenn die Frage mit einer Mehrheit der gül-<br />

"Nein" beantwortet werden:<br />

tigen Stimmen beantwortet wird ("Ja" oder "Nein"), sofern<br />

diese Mehrheit mindestens 25 % der Wahlberechtigten be-<br />

"Wollen Sie, dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> um die Einrichtung<br />

einer Gemeinschaftsschule bemüht?".<br />

trägt (Quorum).<br />

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so hat der Gemeinderat<br />

Gemäß § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung muss bei der Durchfüherneut<br />

über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in<br />

rung eines Bürgerentscheids den Bürgern die innerhalb der Ge- <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zu entscheiden.<br />

meindeorgane (Bürgermeisterin und Gemeinderat) vertretene Auf-<br />

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Befassung<br />

dargelegt werden. Mit der Durchführung eines Bürgerentschlusses<br />

des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahscheids<br />

geht die Verantwortung für die Sachentscheidung - ob <strong>Bad</strong><br />

ren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert<br />

<strong>Saulgau</strong> sich um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bemüht<br />

oder nicht - auf die Bürgerschaft über. Damit nun die Bürgewerden.

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