Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
zur sachlichen Teilfortschreibung des<br />
Flächennutzungsplans „Nutzung der<br />
Windenergie“<br />
Endgültige Fassung vom 17. 01.2014
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
zur sachlichen Teilfortschreibung des<br />
Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />
Endgültige Fassung vom 17.01.2014<br />
Auftraggeber:<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Frau Bürgermeisterin Doris Schröter<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Tel. 07581 / 207-100<br />
Fax. 07581 / 207-865<br />
buergermeisterin@bad-saulgau.de<br />
Auftragnehmer:<br />
365° freiraum + umwelt<br />
Klosterstraße 1<br />
88662 Überlingen<br />
Tel. 07551 / 949 558-0<br />
Fax 07551 / 949 558-9<br />
www.365grad.com<br />
Projektleitung:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Bernadette Siemensmeyer<br />
Tel. 07551 / 949 558-4<br />
b.siemensmeyer@365grad.com<br />
Bearbeitung:<br />
B. Eng. Angela Maichel<br />
Dipl.-Biologe Jochen Kübler<br />
(Artenschutzrechtliche Prüfung, avifaunistische Kartierung)<br />
Tel. 07551 949558-3, j.kuebler@365grad.com<br />
Dr. Hendrik Turni, Tübingen<br />
(Konfliktpotenzialanalyse Fledermäuse)
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorbemerkungen .................................................................................................................................................................... 4<br />
2. Beschreibung der Planung .................................................................................................................................................. 5<br />
2.1 Angaben zum Standort (Nutzungsmerkmale).................................................................................................... 5<br />
2.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ............................................. 5<br />
3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen ................................................................................................. 7<br />
4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang .................................................................... 9<br />
4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung) .................................................................................... 9<br />
4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren ..................................................... 10<br />
5. Beschreibung der Prüfmethoden ................................................................................................................................... 11<br />
5.1 Methodisches Vorgehen .......................................................................................................................................... 11<br />
5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen ...................................... 11<br />
6. Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung ......................................................... 12<br />
6.1 Mensch .......................................................................................................................................................................... 12<br />
6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt ................................................................................................................ 14<br />
6.3 Tiere ................................................................................................................................................................................ 15<br />
6.4 Schutzgebiete ............................................................................................................................................................. 24<br />
6.5 Geologie und Boden ................................................................................................................................................. 25<br />
6.6 Wasser ........................................................................................................................................................................... 26<br />
6.7 Klima/Luft..................................................................................................................................................................... 27<br />
6.8 Landschaft.................................................................................................................................................................... 28<br />
6.9 Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................................................. 41<br />
6.10 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ..................................................................................... 43<br />
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen ..................................................................................... 44<br />
7. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ..................................................................................................... 46<br />
8. Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................................................................ 47<br />
9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ................................................................................. 47<br />
10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .............................................................................................................. 48<br />
Quellen ............................................................................................................................................................................................. 56<br />
ANHANG ......................................................................................................................................................................................... 59<br />
Fotodokumentation<br />
ANLAGEN<br />
- Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
- Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit Windenergieanlagen<br />
in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1: Lage der Konzentrationszone "Steinbronnen" auf der Gemarkung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> ..........................4<br />
Abb. 2: Lage der Konzentrationszone „Steinbronnen“ mit Luftbild ............................................................................5<br />
Abb. 3: Ausschnitt aus dem FNP 2010 der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen ..........................................................6<br />
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie ............8<br />
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) .........................................................9<br />
Abb. 6: Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet .................. 18<br />
Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets ...................................................................................... 24<br />
Abb. 8: Blickbezüge zur geplanten Konzentrationszone ............................................................................................. 33<br />
Abb. 9: Vollständige Sichtbarkeit von WEA in Offenland- und Siedlungsbereich ............................................. 35<br />
Abb. 10: Vollständige Sichtbarkeit von WEA im Wald-, Offenland- und Siedlungsbereich.............................. 36<br />
Abb. 11: Sichtbarkeitsanalyse und Empfindlichkeit der regional bedeutsamen Kulturgüter ............................ 42<br />
Tabellen<br />
Tabelle 1: Beurteilung der Raumeinheiten .......................................................................................................................... 30<br />
Tabelle 2: Beurteilung weiterer bedeutender Landschafts- und Erholungsbereiche............................................ 31<br />
Tabelle 3: Einstufung der Erheblichkeit für die Raumeinheiten .................................................................................. 37<br />
Tabelle 4: Einstufung der Erheblichkeit für bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche ....................... 38<br />
Tabelle 5: Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange .............................................................................. 44<br />
Pläne<br />
Nr. 1211/1 Gesamträumliche Planungskonzeption M: 1:30.000<br />
Nr. 1211/2 Sichtbarkeitsanalyse im Nahbereich (5 km) M: 1:30.000<br />
Nr. 1211/3 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich NW M: 1:40.000<br />
Nr. 1211/4 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich SW M: 1:40.000<br />
Nr. 1211/5 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich NO M: 1:40.000<br />
Nr. 1211/6 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich SO M: 1:40.000<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Aufgrund der neuen Gesetzeslage in <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind die Städte und Kommunen befähigt, die<br />
Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene selbst vorzunehmen. Um einer<br />
ungesteuerten Entwicklung der Windenergie im Gemeindegebiet entgegenzuwirken, plant die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
„Nutzung der Windenergie“. Als planerische Grundlage wurde 2013 eine Gesamträumliche<br />
Planungskonzeption mit Standortprüfung erstellt, die die Suche nach Konzentrationszonen<br />
beinhaltet.<br />
Die gesamträumlichen Planungskonzeption kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Ausschlusskriterien,<br />
die die Belange von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, der Erholung, des<br />
Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Rohstoffabbaus, Verkehrs,<br />
der Infrastruktur und der Landesverteidigung berücksichtigt, nur ein geeigneter Standort für die<br />
Nutzung von Windenergie auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft verbleibt. Dieser Standort<br />
stimmt mit der Abgrenzung des Vorranggebietes vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben<br />
„Steinbronnen“ überein.<br />
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird einer Umweltprüfung unterzogen. Dabei werden<br />
der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Beeinträchtigungen der einzelnen Umweltbelange ermittelt<br />
und dargestellt sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vorgeschlagen. Weiterer<br />
Bestandteil ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG. Die Ergebnisse werden in<br />
einem <strong>Umweltbericht</strong> gemäß Baugesetzbuch § 2 [4] als separater Bestandteil der Begründung zum<br />
Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Abb. 1: Lage der Konzentrationszone "Steinbronnen" auf der Gemarkung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Abb. 2: Lage der Konzentrationszone „Steinbronnen“ mit Luftbild<br />
2. Beschreibung der Planung<br />
2.1 Angaben zum Standort (Nutzungsmerkmale)<br />
Die Konzentrationszone „Steinbronnen“ liegt am östlichen Gemarkungsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, nördlich<br />
von Steinbronnen und Renhardsweiler und nordwestlich von Bierstetten. Im Nordosten bis Nordwesten<br />
des Standorts befinden sich die Ortschaften Allmannsweiler, Untereggatsweiler und Braunenweiler. Im<br />
Westen liegt Bondorf, im Osten Reichenbach.<br />
Die Konzentrationszone ist ca. 75 ha groß und würde für die Installation von bis zu 5 Windkraftanlagen<br />
ausreichen. Auf ca. zwei Drittel der Fläche befindet sich Wald, ein Drittel umfasst landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen.<br />
2.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung<br />
In der derzeit wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong>/Herbertingen vom 31.12.2010 ist das Plangebiet als forst- bzw. landwirtschaftliche Fläche<br />
dargestellt. Ein kleiner Teil im Süden ist als Schutzgebiet für die Grundwassergewinnung geplant. Im<br />
Westen des Plangebiets verläuft die Gebietsgrenze zur Gewinnung von Erdwärme. Die geplante Trasse<br />
der Verlegung der L283 Steinbronnen - Bierstetten verläuft ca. 300 m südlich der Konzentrationszone.<br />
Die bisherigen Nutzungen sollen auch weiterhin dort stattfinden, da sie mit der Nutzung von Windenergie<br />
vereinbar sind.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Abb. 3: Ausschnitt aus dem FNP 2010 der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
In der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Nutzung der Windenergie“ ist die Ausweisung<br />
einer Konzentrationszone mit ca. 75 ha Fläche geplant. Dort können bis zu 5 raumbedeutsame Windenergieanlagen<br />
mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m platziert werden.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
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3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen<br />
Landesentwicklungsplan<br />
Für die Energieversorgung des Landes gilt grundsätzlich, sie so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes,<br />
bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht. Auch<br />
kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen. Darüber hinaus sollen für die Stromerzeugung<br />
verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und<br />
Holz sowie die Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur<br />
Nutzung regenerierbarer Energien soll gefördert werden.<br />
Landesplanungsgesetz (i. V. m. Windenergieerlass BW)<br />
Im Jahr 2012 wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Dadurch wurde die sogenannte „Schwarz-<br />
Weiß-Planung“ aufgehoben, indem nun auf Regionalplanebene zwar immer noch Vorranggebiete für<br />
Windenergie ausgewiesen werden, in denen die Nutzung von Windenergie vorrangig ist. Jedoch besteht<br />
nicht mehr die Möglichkeit Ausschlussgebiete für Windenergie festzulegen. Somit sind nun die<br />
Städte und Gemeinden befähigt die Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene<br />
selbst vorzunehmen. Erfolgt keine planerische Steuerung, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen<br />
einzig und allein nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Zum<br />
1.1.2013 wurden die bisherigen Festlegungen der Regionalpläne bezüglich der Vorranggebiete und v.<br />
a. Ausschlussgebiete zur Windenergie aufgehoben. Bei der Festlegung von Windenergiestandorten<br />
müssen die Belange des Klimaschutzes mit anderen gewichtigen städtebaulichen und landschaftlich<br />
relevanten Belangen abgewogen werden. Für raumbedeutsame Windenergieanlagen (größer als 50 m)<br />
darf die kommunale Planung nicht von den Zielen der Raumordnung (z. B. Regionale Vorranggebiete)<br />
abweichen.<br />
„Der Windenergieerlass bildet eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der energiepolitischen<br />
Zielsetzungen bei der Nutzung der Windenergie. (…) Der Windenergieerlass soll allen an dem gesamten<br />
Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen,<br />
Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung<br />
und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten.<br />
Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung, die<br />
Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung für die<br />
Planung. Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung<br />
aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen“ (Windenergieerlass<br />
BW 2012.)<br />
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Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt,<br />
welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden.<br />
Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4<br />
(links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15<br />
„Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung<br />
am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region<br />
unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange<br />
des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha.<br />
Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine<br />
Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht<br />
tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen<br />
Bauleitplanung zu übernehmen.<br />
Steinbronnen<br />
14<br />
15<br />
Atzenberger Höhe<br />
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts)<br />
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Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) sind Teile des Plangebietes als schutzbedürftige Bereiche<br />
für die Forst- und für die Wasserwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung einer Konzentrationszone<br />
wird als unkritisch betrachtet, da die Grundzüge der Planung laut RVBO nicht betroffen sind.<br />
Regionalverband<br />
Donau-Iller<br />
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996), Lage des Plangebietes blau<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Im Landschaftsrahmenplan der Region Bodensee-Oberschwaben ist derzeit in Bearbeitung.<br />
Flächennutzungsplan 2010<br />
Siehe Kapitel 2.2.<br />
Landschaftsplan 2010<br />
Der Landschaftsplan der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen trifft keine Aussagen für den Bereich der<br />
Konzentrationszone. Nachrichtlich ist dort ein geschütztes Waldbiotop „Tümpel im Schellenberg“<br />
Nr. 279234371291 dargestellt.<br />
4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang<br />
4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung)<br />
Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde die gesamte Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
auf mögliche Windkraftstandorte überprüft. Ausschlaggebende Kriterien waren<br />
hierbei eine Windhöffigkeit von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe und eine Mindestflächengröße von<br />
20 ha für eine gute Nutzbarkeit (Konzentrationsmöglichkeit von mind. 3 Anlagen). Die zu Grunde gelegte<br />
Mindestwindhöffigkeit ist lt. Windenergieerlass BW erforderlich, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit<br />
den für eine Förderung erforderlichen Referenzwert von mind. 60% des EEG-Gesetzes<br />
erreichen zu können. Im Potenzialatlas Erneuerbare Energien des Landes BW werden Standorte mit<br />
Windhöffigkeiten zwischen 5,5 und 6,0m/s als bedingt geeignet beurteilt. Bereiche mit noch geringeren<br />
Windhöffigkeiten werden gar nicht in Betracht gezogen. Zu den Ausschlussflächen, die sich<br />
weitgehend an den Vorgaben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben orientierten, zählten<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
vor allem Siedlungsbereiche, Verkehrsflächen, Infrastrukturtrassen, Flächen für die Rohstoffsicherung,<br />
die Landesverteidigung, den Gewässerschutz sowie zum Arten- und Biotopschutz. Zu den jeweiligen<br />
Ausschlussflächen sind entsprechende Schutzabstände einzuhalten, die sich v. a. hinsichtlich der Siedlungsbereiche<br />
dadurch begründen lassen, dass aufgrund des erwarteten Trends im Bereich der Technik,<br />
Pufferbereiche zu den Siedlungen geschaffen werden sollen, die auch größere bzw. immissionsintensivere<br />
Windkraftanlagen zulassen.<br />
Die gesamträumliche Planungskonzeption kam zum Ergebnis, dass der Standort „Steinbronnen“ auf der<br />
Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft als einzige Fläche verbleibt, auf der eine Konzentration von<br />
ca. 5 Windenergieanlagen mit ausreichender Windhöffigkeit möglich ist. Da bei der Planung von<br />
raumbedeutsamen Windenergieanlagen (größer als 50 m) die kommunale Planung nicht von den<br />
Zielen der Raumordnung abweichen darf, wurde die aktuelle Abgrenzung des regionalen Vorranggebietes<br />
Nr. 14 „Steinbronnen“ übernommen. Diese könnte sich jedoch durch die Auslösung von artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbeständen noch verkleinern, im Extremfall sogar ganz ausgeschlossen<br />
werden. Die abschließende Prüfung der Artenschutzbelange kann jedoch erst auf der Genehmigungsebene<br />
der konkreten Anlagen erfolgen (s. a. Artenschutzrechtliche Prüfung in der Anlage).<br />
4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren<br />
Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans oder der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens sind weitere Untersuchungen durchzuführen:<br />
UVS nach UVPG<br />
<strong>Umweltbericht</strong> nach BauGB<br />
FFH-Erheblichkeitsprüfung<br />
Differenzierte Kartierung nach dem LUBW-Datenschlüssel<br />
Floristische Untersuchung<br />
Faunistische Untersuchung, Artengruppen:<br />
Vögel Amphibien Fledermäuse Laufkäfer<br />
Heuschrecken Schmetterlinge Sonstige: ..............................<br />
Entwässerungskonzept, Regenwassermanagement<br />
Geo-, hydro-, oder limnologische Untersuchung<br />
Klimauntersuchung<br />
Immissionsschutzgutachten: Schall, Schatten, Eiswurf<br />
Verkehrsgutachten<br />
Altlastenerkundung<br />
Sonstige Erkundungen / Gutachten: Windmessungen über mind. ein Jahr<br />
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung von Vögeln im Einzelfall für die relevanten<br />
Arten neu zu überprüfen und zu bewerten ist (365° KÜBLER 2013). Auf allen Flächen, die in die engere<br />
Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt<br />
werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der<br />
Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten<br />
beurteilen zu können (TURNI 2013).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung und –genehmigung erforderlich<br />
und an anderer Stelle ein forstrechtlicher Ausgleich zu erbringen.<br />
5. Beschreibung der Prüfmethoden<br />
5.1 Methodisches Vorgehen<br />
Im <strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans werden die Auswirkungen der<br />
Ausweisung der Konzentrationszone zur Windenergienutzung „Steinbronnen“ auf alle<br />
umweltrelevanten Belange inklusive deren Wechselwirkungen analysiert und dargestellt. Die<br />
Ausweisung basiert auf den Ergebnissen der gesamträumlichen Planungskonzeption, welche auch die<br />
Standortalternativenprüfung dokumentiert (siehe Anhang). Der <strong>Umweltbericht</strong> basiert auf den<br />
Aussagen des Landesentwicklungsplanes, des Regionalplanes und des Flächennutzungsplanes sowie<br />
einer Bestandserfassung vor Ort. Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung ermöglicht der<br />
Öffentlichkeit, die wesentlichen voraussichtlichen Umweltwirkungen beurteilen zu können.<br />
5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen<br />
Bei der Zusammenstellung der Grundlagen haben sich keine Schwierigkeiten ergeben.<br />
365° freiraum + umwelt 11
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6. Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung<br />
Nachfolgend werden die relevanten Funktionen der einzelnen Umweltbelange sowie die erheblichen<br />
Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange beschrieben.<br />
Der jeweilige Wirkungsraum resultiert aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen.<br />
6.1 Mensch<br />
Im Vordergrund der Betrachtung stehen die Aspekte Gesundheit und Wohlbefinden sowie Wohnumfeld-/Erholungsfunktion<br />
der in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen.<br />
Im Umfeld des Plangebietes liegen mehrere Ortschaften: Steinbronnen, Bierstetten, Renhardsweiler,<br />
Bondorf, Braunenweiler, Untereggatsweiler sowie auf der Nachbargemarkung Allmannsweiler und<br />
Reichenbach. Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde ein Siedlungsabstand von<br />
mind. 800 m zu allgemeinen Wohngebieten, 700 m zu Mischgebieten und wohngenutzten Einzelhäusern<br />
im Außenbereich sowie 1.120 m zu Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Altenheimen,<br />
Schulen und Kindergärten vorgegeben. Da diese Siedlungsabstände teilweise von den<br />
Vorgaben des Regionalverbandes abweichen, die raumordnerischen Vorgaben (hier: die Abgrenzung<br />
des Vorranggebietes) jedoch eingehalten werden müssen, beträgt der konkrete erweiterte Siedlungsabstand<br />
zur Grundschule von Renhardsweiler ca. 950 m.<br />
Das Plangebiet ist im Waldbereich von mehreren Waldwegen erschlossen, welche für Spaziergänge,<br />
Sport von der ortsansässigen Bevölkerung genutzt werden. Die im Süden gelegenen Ackerflächen sind<br />
für Spaziergänger nicht begehbar.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Aufgrund der einzuhaltenden Entfernung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung hat das Plangebiet<br />
eine geringe Bedeutung als direktes Wohnumfeld. Die Waldwege haben als Spazier- und Radwege<br />
eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung.<br />
Insgesamt liegt das Plangebiet in einer reizvollen und abwechslungsreichen, kleinstrukturierten Landschaft,<br />
die für Oberschwaben typisch ist. Aufgrund der exponierten Lage der Konzentrationszone auf<br />
einer Anhöhe von bis zu 675 m ü. NN ist die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung generell hoch.<br />
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen besteht grundsätzlich eine Beeinträchtigungsmöglichkeit<br />
durch bedrängende Wirkung auf den Menschen, Schlagschattenwurf, Blitzlichtreflektionen und<br />
Lichtimmissionen durch Hinderniskennzeichnung sowie Lärmimmissionen.<br />
Vorbelastung<br />
Es besteht eine geringe Vorbelastung des Plangebietes durch die Nähe zu den Kreisstraßen K8259 und<br />
K8260. Bei Durchführung der geplanten Verlegung der L283 würde eine weitere (Vor-)Belastung hinzukommen.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Aufgrund der erweiterten Siedlungsabstände, die über die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm hinausgehen,<br />
wird einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Lärmimmissionen vorgebeugt.<br />
Laut Windenergieerlass 2012 sollten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
„den Genehmigungsbehörden gesicherte Datenblätter vorliegen, in denen unabhängige<br />
Institute das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum<br />
Erreichen der Nennleistung belegen. Die Anforderungen an die Emissionsdaten sind in der Technischen<br />
Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Stand:<br />
1. 2. 2008 (Herausgeber: FGW, Fördergesellschaft für Windenergie e.V., Oranienburger Straße 45,<br />
10117 Berlin) beschrieben.“<br />
Weitere mögliche Immissionen könnten durch Schattenwurf und Lichtimmissionen auf die Gesundheit<br />
des Menschen einwirken. Hierbei sind laut Windenergieerlass die „Hinweise zur Beurteilung der<br />
optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />
2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />
des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />
von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Luftfahrtkennzeichnung) ist<br />
es möglich, insbesondere durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die<br />
Befeuerung zu reduzieren und überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren als Auflage aufzugeben.<br />
Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />
der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />
Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />
deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen,<br />
Bierstetten und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />
Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />
Form bestehen.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />
Naturräumliche Lage<br />
Das Plangebiet liegt naturräumlich gesehen im Randbereich des Naturraums 40 Donau-Ablach-Platten,<br />
in der Großlandschaft 4 Donau-Iller-Lech-Platte (LUBW Daten- und Kartenservice, online 2013).<br />
Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Die potenzielle natürliche Vegetation im Gebiet ist ein „Reicher Hainsimsen-Buchenwald mit Seegras“.<br />
Aktueller Zustand/Reale Vegetation<br />
Die Kartierung des Plangebiets erfolgt nach dem Leitfaden „Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum<br />
Erfassen, Beschreiben, Bewerten“ der LUBW (2009).<br />
Das Plangebiet wird zu 2/3 forstwirtschaftlich und zu 1/3 landwirtschaftlich genutzt. Der Waldbereich<br />
im Norden ist überwiegend von Fichtenbestand mit einzelnen Laubbaumvorkommen (Buche, Ahorn)<br />
geprägt. Es handelt sich um einen naturfernen Waldbestand mit Fichten mittleren Alters (59.44) auf<br />
einem Standort, auf dem von Natur aus kein Fichten-Wald vorkommt. Im Süden schließt sich eine<br />
weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft (37.11) an, die keine linienhaften Biotopstrukturen (z. B.<br />
Feldhecken) aufweist.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Den intensiv genutzten Ackerflächen und überwiegend von Fichtenwald (mittleren Alters) geprägten<br />
Waldflächen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete Bedeutung zu, da aufgrund<br />
der starken anthropogenen Nutzung die Artenvielfalt gering ist. Die Empfindlichkeit gegenüber einer<br />
punktuellen Bebauung durch Windkraftanlagen ist auf den Acker- und Waldflächen als mittel – gering<br />
einzustufen.<br />
Vorbelastung<br />
Das Gebiet ist durch die teilweise intensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />
untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />
und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.3 Tiere<br />
Das Schutzgut Tiere befasst sich hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen<br />
schwerpunktmäßig mit besonders empfindlichen Artengruppen. Dazu zählen vor allen Dingen Vögel<br />
und Fledermäuse.<br />
Die Einschätzung der Beeinträchtigung von Vögeln erfolgte im Rahmen einer artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung, für die Fledermäuse wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />
eine Konfliktpotenzialanalyse erstellt. Beide Dokumente befinden sich in ihrer Ausführlichkeit<br />
im Anhang. Prüfungsrelevant sind alle windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV<br />
der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) und die von der LUBW definierten windkraftempfindlichen Vogelarten<br />
(Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und<br />
Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013).<br />
Vögel<br />
Methodisches Vorgehen<br />
Die Erhebungen erfolgten in Absprache mit dem Landratsamt Sigmaringen nicht in dem vollen von der<br />
LUBW (2013) empfohlenen Untersuchungsumfang. Diese Aufnahmen, die im immissionsschutzrechtlichen<br />
Verfahren zwingend durchzuführen sind, sind sehr aufwändig, spiegeln aber nur eine<br />
Momentaufnahme der aktuellen Brutsaison (2013) wider. Bis zu einem immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren einer Anlage in einigen Jahren kann sich unter Umständen viel verändern.<br />
Windkraftsensible Arten können die Umgebung der Windenergieanlage neu besiedeln oder auch<br />
daraus verschwinden. Auch eine Aufnahme bevorzugter Nahrungshabitate und Flugkorridore im<br />
Untersuchungsgebiet erschien im Rahmen der Bestandsaufnahmen im Rahmen des FNP nicht zielführend.<br />
Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />
(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Zudem kann sich die Aktivität stark verändern, wenn<br />
der Horststandort oder der Standort benachbarter Brutpaare sich verschieben. Die Untersuchungen<br />
2013 konzentrierten sich auf die Suche der Horste (Fortpflanzungsstätten) der windkraftsensiblen<br />
Vogelarten.<br />
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />
Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />
Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />
gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />
Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />
Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />
Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />
dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />
artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />
der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />
auszuschließen.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Wird keine kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Vogelart festgestellt, wird dem Standort ein<br />
voraussichtlich geringes Konfliktpotenzial attestiert. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen<br />
Verfahrens sind die Untersuchungen nach den Vorgaben der LUBW dennoch durchzuführen, um Verbotstatbestände<br />
sicher ausschließen zu können. Es ist beispielsweise denkbar, dass zwischen der<br />
Erfassung 2013 und dem Untersuchungsjahr zum Zeitpunkt des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens<br />
eine Neuansiedlung einer windkraftsensiblen Vogelart erfolgt ist.<br />
Bestandserfassung<br />
Die sechs Begehungen erfolgten am: 07.04.2013, 14.04.2013, 30.04.2013, 23.06.2013, 5.07.2013 und<br />
am 12.07.2013 und dauerten jeweils 4 – 5 Stunden. Bei den Begehungen im April wurde schwerpunktmäßig<br />
im Bereich der Konzentrationsfläche und in einem Radius von 1.000 m um diese Flächen<br />
nach Horsten windkraftempfindlicher Arten gesucht. Dabei wurden alle größeren Laubbäume im noch<br />
unbelaubten Zustand nach Horsten abgesucht. Darüber hinaus wurden revieranzeigendes Verhalten<br />
und Balzflüge festgehalten. Da im April keine Horste von Milanen und anderen windkraftsensiblen<br />
Arten gefunden wurden, aber Balzflüge und weitere mögliche Hinweise auf Horste (auf Baumkronen<br />
sitzende Vögel am Waldrand) festgestellt wurden, erfolgten Ende Juni/Anfang Juli weitere Begehungen.<br />
Aufgrund des geringen Laubholzanteils war nicht auszuschließen, dass die Milane in Nadelbäumen<br />
brüteten. Diese Horste sind nur ausnahmsweise zu entdecken. Milanbruten im Untersuchungsbiet<br />
kann man in diesem Zeitraum mittels bettelnder Jungvögel und futtertragender Altvögel<br />
bestätigen. Bei sämtlichen Begehungen wurden alle Flugbewegungen (Revieranzeigen, Nahrungsflüge,<br />
Durchzügler) windkraftsensibler Arten erfasst.<br />
Fledermäuse<br />
Methodisches Vorgehen<br />
Zur Erfassung und Dokumentation fledermausrelevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen, potenzielle<br />
Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) erfolgte am 16.04.2013 eine Geländebegehung.<br />
Anhand bereits vorhandener Daten und der im Gelände erhobenen Daten erfolgte im Rahmen dieser<br />
Arbeit eine Konfliktanalyse für das potenzielle Standortgebiet für Windenergieanlagen mit dem Ziel,<br />
die sensiblen und die weniger sensiblen Bereiche darzustellen.<br />
In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden (Rodrigues et al. 2008)<br />
wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende Datenquellen herangezogen:<br />
- Luftbilder / Topografische Karten<br />
- Verbreitungskarten der Fledermausarten (BRAUN & DIETERLEN 2003, LUBW 2012)<br />
- Daten der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe<br />
- Eigene Daten aus einer Erhebung bei <strong>Bad</strong> Schussenried (TURNI 2005)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Vögel<br />
Von den nach LUBW als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten wurden im Untersuchungsraum<br />
(1.000 m Radius) folgende Arten beobachtet: Baumfalke, Kormoran, Lachmöwe, Graureiher,<br />
Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Weißstorch und Kiebitz.<br />
Das Untersuchungsgebiet und seine Biotopstrukturen wird von den genannten Vogelarten vor allem<br />
als Nahrungsgebiet, Ansitzwarte, Balzrevier und Überflugzone mit „Thermikschläuchen“ genutzt.<br />
Nicht beobachtet wurden Wespenbussard, Uhu und Wanderfalke. Unregelmäßige Vorkommen des<br />
Wespenbussards sind unwahrscheinlich. Die Fels- und z. T. Gebäudebrüter Uhu und Wanderfalke sind<br />
im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld ebenfalls nicht zu erwarten. Beide Arten kommen erst in<br />
größerer Entfernung zum Vorhaben, z. B. im Oberen Donautal vor.<br />
Aufgrund der geringen Entfernung (ca. 6 km Luftlinie) zum Federsee, einem landesweit bedeutsamem<br />
Brut- und Rastgebiet für zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten, könnten folgende ebenfalls<br />
nicht beobachtete Arten das Untersuchungsgebiet als unregelmäßige Durchzügler temporär nutzen<br />
oder überfliegen: Raubwürger, Purpur- und Silberreiher, Sumpfohreule, Wachtelkönig, weitere<br />
Wiesenlimikolen, Korn- und Wiesenweihe sowie Zwergdommel.<br />
Die übrigen windkraftsensiblen Vogelarten können ausgeschlossen werden, da das Untersuchungsgebiet<br />
außerhalb des Verbreitungsgebietes der Arten liegt, bzw. im relevanten Umkreis keine<br />
geeigneten Bruthabitate vorhanden sind: Alpensegler, Auerhuhn, Haselhuhn und Ziegenmelker. Brutkolonien<br />
von Möwen, Seeschwalben, Kormoran liegen in größerer Entfernung als 1 km (z. T. am Federsee<br />
in 6 km Entfernung).<br />
Fledermäuse<br />
Der Wald ist strukturreich, mit Laubbäumen unterschiedlicher Sukzessionsstadien, hohem Nadelbaumanteil<br />
(z. B. Fichte, Lärche und Kiefer) und kleineren Freiflächen. Dichte und undurchdringliche<br />
Bestände (z. B. auf Aufforstungsflächen) finden sich vor allem im nördlichen und südwestlichen<br />
Bereich des Untersuchungsgebietes. Bei der Übersichtsbegehung konnten einzelne Baumhöhlen festgestellt<br />
werden.<br />
Die Offenlandbereiche weisen kaum Leitstrukturen für Fledermäuse auf, lediglich die Randbereiche des<br />
Waldgebietes könnten als Flugwege bzw. Jagdhabitate dienen. In den Randbereichen sind einzelne<br />
ältere Bäume vorhanden, die als Quartier (Sommerquartier, Wochenstubenquartier, Zwischenquartier<br />
oder Balz- bzw. Paarungsquartier) genutzt werden könnten, jedoch konnten bei der Erstbegehung<br />
keine Höhlen oder Spalten festgestellt werden.<br />
Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Feuchtbiotop mit zwei kleineren<br />
Teichen, die für Fledermäuse ein wichtiges Jagdhabitat darstellen können. Das direkt umliegende<br />
Gebiet enthält zudem einige Entwässerungsgräben, was ein vermehrtes Insektenvorkommen in diesen<br />
Bereichen vermuten lässt.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet:<br />
Art<br />
Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH § RL B-W RL D<br />
Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />
Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V<br />
Myotis nattereri Fransenfledermaus IV s 2 *<br />
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V<br />
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler IV s 2 D<br />
Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i *<br />
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />
Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V<br />
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus IV s i D<br />
Abb. 6: Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet (Quelle: Turni 2013)<br />
Vorbelastung<br />
Das Gebiet ist durch die teilweise intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsstrukturen<br />
vorbelastet.<br />
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Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Vögel<br />
Folgende Wirkungen auf die im vorigen Kapitel genannten windkraftsensiblen und andere seltene und<br />
streng geschützten Vogelarten sind zu betrachten:<br />
- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />
Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />
Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />
- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />
dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung).<br />
- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />
bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten<br />
eine Bedeutung erlangen.<br />
- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />
und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />
für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />
- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf ein Eintreten der Verbotstatbestände des<br />
§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor. Folgende Einschätzungen werden für die im Untersuchungsraum angetroffenen<br />
windkraftempfindlichen Vogelarten getroffen:<br />
Baumfalke<br />
Der Baumfalke besitzt keine ausgeprägte Horstbindung. Dementsprechend könnte der Baumfalke in<br />
naher Zukunft als Brutvogel im Untersuchungsgebiet auftreten. Die Habitateignung des Untersuchungsgebietes,<br />
insbesondere im westlichen Bereich wäre grundsätzlich gegeben. Auf Ebene des<br />
Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos des<br />
Baumfalken innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im<br />
Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
ist die Kollisionsgefährdung zu überprüfen.<br />
Kormoran<br />
Ein Kollisionsrisiko für brütende Kormorane ist auszuschließen. Offensichtlich gibt es im östlichen<br />
Bereich des Höhenrückens „Schellenberg“ häufig Aufwinde. Diese guten thermischen Verhältnisse<br />
nutzten durchziehen Vögel, um sich in einem „Thermikschlauch“ in die Höhe zu schrauben und dann<br />
auf größerer Höhe weiter zu gleiten. Erfolgt der Weiterzug in westlicher Richtung, könnten die dann<br />
in größere Höhe gleitenden Vögel in den Gefahrenbereich der Rotoren gelangen. Im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
müssen Beobachtungen zur Zeit des Vogelzuges erfolgen, um das die Kollisionsrisiko für Zugvögel<br />
besser abschätzen zu können.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Reiher<br />
Beeinträchtigungen durch eine mögliche Anlage während der Brutzeit sind auszuschließen. Das Kollisionsrisiko<br />
für durchziehende oder überfliegende Individuen aus der Familie der Reiher (Grau-, Silberund<br />
Purpurreiher) wird als gering eingeschätzt. Dennoch sollten Beobachtungen während des Vogelzuges<br />
erfolgen (siehe Ausführungen Kormoran).<br />
Rohrweihe<br />
Da die Kapazitätsgrenze des Lebensraums am Federsee erreicht sein dürfte (EINSTEIN 2007), könnte die<br />
Rohrweihe in naher Zukunft auch pessimale Habitate in der Umgebung des Federsees, möglicherweise<br />
auch im Untersuchungsgebiet besiedeln, auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist. Auf Ebene des<br />
Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />
innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist<br />
die Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe nochmals zu überprüfen.<br />
Rotmilan<br />
Eine Brut des Rotmilans im Untersuchungsgebiet konnte zwar nicht nachgewiesen werden, ein Brutversuch<br />
war aber aufgrund der festgestellten territorialen Verhaltensweisen auch nicht völlig auszuschließen.<br />
Die Feldflur südlich der geplanten Konzentrationszone ist ein regelmäßig genutztes<br />
Nahrungshabitat des Rotmilans. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass kreisende Rotmilane<br />
während ihrer Nahrungssuchflüge oder beim Thermikkreisen in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage<br />
auf dem Schellenberg kommen. Dies trifft sowohl für die Bereiche der geplanten Konzentrationszone<br />
zu, die im Offenland liegen, als auch für die Waldflächen, da der Wald um die Windkraftanlagen<br />
gerodet wird. Diese dann gehölzfreien Bereiche bilden dann ebenfalls potenzielle Nahrungshabitate<br />
des Rotmilans. Da der Rotmilan ebenfalls keine feste Brutplatzbindung zeigt, können auf<br />
Ebene des Flächennutzungsplans keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />
innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist<br />
die Kollisionsgefährdung für den Rotmila erneut zu überprüfen.<br />
Schwarzmilan<br />
Die Kollisionsgefahr für in der weiteren Umgebung brütende Schwarzmilane wird als unwahrscheinlich<br />
eingestuft. Allerdings wurden im Süden des Untersuchungsgebietes rastende Durchzügler des<br />
Schwarzmilans beobachtet. Zur potenziellen Gefährdung von Zugvögeln siehe Ausführungen unter<br />
Kormoran.<br />
Schwarzstorch<br />
Brutvorkommen im Umkreis von 3 km um die Konzentrationszone Steinbronnen sind auszuschließen.<br />
Ansiedlungen sind wegen des Fehlens großflächiger Wälder mit Feuchtgebieten im nahen Umkreis<br />
auch nicht zu erwarten. Im weiteren Umkreis sind jedoch solche Habitate vorhanden (z. B. Federseegebiet).<br />
Ob die Beobachtung eines thermikkreisenden Schwarzstorches eine Zufallsbeobachtung war,<br />
oder dieser die Waldfläche Steinbronnen regelmäßig überfliegt, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu überprüfen. Eine<br />
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Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />
Weißstorch<br />
Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />
3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />
„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />
Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />
Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />
Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />
um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />
Wiesenweihe und Kornweihe<br />
Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
während der Brutzeit ausgeschlossen werden. Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige<br />
Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald<br />
stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
ist die Kollisionsgefährdung im Einzelfall zu überprüfen.<br />
Weitere nicht windkraftempfindliche Vogelarten<br />
Die innerhalb der Konzentrationszone vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />
Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Es<br />
sind keine unüberwindbaren Konflikte zu erwarten, die sich bei der Errichtung der Anlage und der<br />
damit verbundenen Waldumwandlung ergeben könnten. Für die dort potenziell vorkommenden Vogelarten<br />
kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5<br />
BNatSchG). Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG und das Störungsverbot<br />
des § 44 Abs. Nr. 2 BNatSchG können durch Beschränkungen der Bauzeiten vermieden werden.<br />
Fazit: Vögel<br />
Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />
für Windkraft bei Steinbronnen keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel erkennen<br />
lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />
und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte der<br />
Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung<br />
im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet.<br />
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Fledermäuse<br />
Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />
bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />
- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />
- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />
- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />
Baumbeständen<br />
Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />
Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />
Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />
Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />
auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />
im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />
Fazit: Fledermäuse<br />
Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden Offenlandflächen<br />
wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als geeignet<br />
einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die Fransenfledermaus,<br />
den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune Langohr.<br />
Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem im<br />
Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren Fledermausaktivität<br />
im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres Kollisionsrisiko<br />
herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur dienen und<br />
somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte Aktivität im Gebiet<br />
denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten während der Zugzeiten<br />
in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Auf allen Flächen, die in die engere Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen,<br />
müssen konkrete Erfassungen durchgeführt werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse<br />
ermitteln und die Auswirkung der Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen<br />
anhand konkreter Daten beurteilen zu können. Diese Erfassungen sind auch auf<br />
Flächen notwendig, deren Risikopotenzial bei einer ersten Einschätzung als „gering“ oder „mittel“ eingestuft<br />
wurde.<br />
Auf der Ebene des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (oder eines Bebauungsplanverfahrens)<br />
sind dazu konkrete Erfassungen zum Artenspektrum, der Aktivität sowie der Jahresphänologie<br />
der im Untersuchungsraum auftretenden Fledermausarten erforderlich. Der LUBW-Entwurf<br />
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(Stand 11.02.2013) sieht hierfür automatische Dauererfassungen bzw. Transektbegehungen von Mitte<br />
März bis Ende Oktober vor. Ein Aufzeichnungsgerät sollte in einer Höhe von 100 m installiert werden<br />
(z. B. an einem Windmessmast). Für die Ermittlung der Fledermausquartiere müssen Transektbegehungen<br />
durchgeführt werden, da im Umfeld der Quartiere generell mit einer höheren Kollisionsgefahr<br />
gerechnet werden muss.<br />
Eine Baumhöhlenkartierung wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
erforderlich, wenn im Untersuchungsraum mit dem Vorkommen windkraftempfindlicher<br />
Fledermausarten zu rechnen ist, die durch den vorhabensbedingten Verlust der Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten beeinträchtigt werden können und für diese Quartierpotenzial besteht. Baumhöhlenkartierungen<br />
können in der Regel nur in der unbelaubten Zeit (November bis März) durchgeführt<br />
werden. Innerhalb des Untersuchungsraumes werden alle geeigneten Bäume auf potenzielle Höhlenund<br />
Spaltenquartiere hin untersucht. Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben unmittelbar<br />
betroffene Flächen inklusive eines Pufferbereiches von 500m.<br />
In Gebieten, in welchen mit dem Vorkommen baumhöhlenbewohnender, windkraftempfindlicher<br />
Fledermausarten zu rechnen ist und Quartierpotenzial für die betreffenden Arten festgestellt wurde,<br />
wird eine Kurzzeittelemetrie durchgeführt. Die Kenntnis der Quartiernutzung ist zur Beurteilung der<br />
Eingriffswirkung unabdingbar. Netzfänge stellen dabei eine geeignete Methode dar, um der zu telemetrierenden<br />
Tiere habhaft zu werden. Das zu besendernde Artenspektrum umfasst je nach Vorkommen<br />
die neun in <strong>Bad</strong>en-Württemberg reproduzierenden Fledermausarten, die regelmäßig Quartiere<br />
in Baumhöhlen beziehen (Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus,<br />
Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nymphenfledermaus und<br />
Wasserfledermaus).<br />
In der Balz- und Paarungszeit (Spätsommer/Herbst) müssen Detektorbegehungen durchgeführt<br />
werden.<br />
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6.4 Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und Waldschutzgebieten.<br />
Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />
„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen Anlagenstandorte<br />
berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen. Das<br />
nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />
südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />
7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />
„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />
Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-Vorprüfung<br />
erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />
befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan, Wachtelkönig,<br />
Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />
Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets (Daten- und Kartendienst der LUBW, abgerufen am 11.07.2013)<br />
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6.5 Geologie und Boden<br />
Den Untergrund im Plangebiet bilden rißzeitliche Moränensedimente (früher u. a. „Geschiebemergel“),<br />
die sich aus schluffigen, sandigen bis hin zu kiesigen Anteilen zusammensetzen.<br />
Es befinden sich keine Geotope im Plangebiet.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Bei den Ackerböden im Plangebiet handelt es sich vorwiegend um Lehmböden und sandige Lehmböden.<br />
Die Leistungsfähigkeit der Böden ist als Standort für Kulturpflanzen, als Ausgleichskörper im<br />
Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe mit mittel bis hoch bewertet. Die Wertigkeit<br />
als Standort für natürliche Vegetation ist überwiegend geringwertig. Die vorhandenen Lehmböden<br />
besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber von Bodenverdichtung. Für die Böden im Bereich des<br />
Waldes liegen keine Bodenschätzungsdaten vor.<br />
Vorbelastung<br />
Geringfügige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen bestehen durch den Eintrag von Düngemitteln<br />
und Pestiziden aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />
(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />
Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />
Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />
wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />
wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />
Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />
der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />
konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />
Eingriffen führen.<br />
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6.6 Wasser<br />
Wasserschutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />
Das Plangebiet grenzt östlich an das Wasserschutzgebiet „Erlenstauden“ Nr. 437017 Zone III und IIIA.<br />
Es liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.<br />
Grundwasser<br />
Das Plangebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit „fluvioglaziale Kiese und Sande im Alpenvorland“,<br />
welche als Grundwasserleiter gelten. Über den Grundwasserstand im Plangebiet liegen keine<br />
Angaben vor.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Das Plangebiet hat selbst keine Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.<br />
Vorbelastung<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden aus der intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m² je Anlage durch<br />
zusätzliche Neuversiegelung.<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Westen des Plangebietes befinden sich zwei kleine künstlich angelegte Tümpel, die nach § 30a<br />
LWaldG/§ 32 NatSchG als geschützte Biotope „Tümpel im Schellenberg“ (Nr. 279234371291) ausgewiesen<br />
sind.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Geschützte Biotoptypen sind die Tauch- und Schwimmblattvegetation, die Röhrichtbestände und die<br />
Tümpel selbst als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer. Sie sind für zahlreiche Tierarten von<br />
Bedeutung.<br />
Vorbelastung<br />
Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />
und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />
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6.7 Klima/Luft<br />
Die übergeordneten Winde kommen aus Südwesten und Nordosten. Im Norden und Süden befinden<br />
sich die höchsten Punkte des Plangebietes. Im Nordwesten zieht sich ein Tal von Osten nach Westen.<br />
Der Geländeverlauf fällt nach Südosten hin ab. Das Plangebiet liegt auf einer Hochfläche östlich von<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> auf einer Höhe von bis zu 675 m ü. NN. Aus der Exposition der Fläche begründet sich<br />
auch die vergleichsweise hohe Windhöffigkeit.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Die Waldflächen wirken schadstoff- und staubfilternd und produzieren Frischluft. Die Ackerflächen<br />
fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete. Die Kaltluft fließt bedingt durch das Relief im Talverlauf<br />
Richtung Westen, ansonsten Richtung Süden/Südosten ab. Im Süden und Osten grenzen Kaltluftentstehungsflächen<br />
an das Plangebiet an. Die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung ist aus klimatischer<br />
Sicht als unproblematisch einzustufen, da Windkraftanlagen durch ihre Kubatur keinen Kaltluftstau<br />
erzeugen.<br />
Vorbelastung<br />
Es bestehen lediglich geringfügige Beeinträchtigungen der Luftqualität durch die Staub- und Schadstoffemissionen<br />
aus der Landwirtschaft.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />
ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />
jedoch erhalten.<br />
Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />
somit zum Klimaschutz bei.<br />
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6.8 Landschaft<br />
Im Rahmen der Landschaftsbildbetrachtung steht auch das Landschaftserleben, welches sich dadurch<br />
kennzeichnen lässt, dass die Landschaft auf den Menschen physisch und psychisch eine positive<br />
Wirkung haben kann. Dies ist vor allem in Bereichen, die sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
auszeichnen, der Fall.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> liegt im Herzen Oberschwabens zwischen dem Bodensee und der Donau in der typischen<br />
leicht bewegten Landschaft auf einer Höhe von ca. 587 m ü. NN. Das Relief und der Wechsel zwischen<br />
Acker-, Grünland- und Waldflächen sowie kleineren Ortschaften bestimmen das Landschaftsbild. Das<br />
Plangebiet liegt im Bereich der rißeiszeitlich geprägten Moränenlandschaft, exponiert auf einer Hochfläche,<br />
die bis zu 675 m ü. NN hoch liegt.<br />
Methodik<br />
Das Landschaftsbild wird nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und<br />
Sigmaringen (2012) beurteilt, welches in Anlehnung an die Arbeiten von Werner Nohl entwickelt<br />
wurde. Auf Flächennutzungsplanebene erfolgt eine verbal argumentative Einschätzung, die jedoch auf<br />
den Parameter des Bewertungsmodells basiert.<br />
Wesentliche Kriterien für die Bedeutung des Landschaftsbildes sind (gem. Bewertungsmodell, Anlage 2<br />
zu § 8 ÖKVO, Tabelle 5):<br />
- Harmonie der Landschaft zur Bebauung<br />
- Harmonie der Nutzung zur Bebauung<br />
- Ausgeprägtheit der Landschaftselemente<br />
- Erlebniswert der Landschaft<br />
- Lärmfreiheit<br />
- Lichtimmissionen und Schatten<br />
- Besondere Landschaftsformen von landeskundlicher Bedeutung, Kulturhistorische Elemente<br />
Eine Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs wird erst auf Bebauungsplanebene vorgenommen.<br />
Grundlage für die Beschreibung und Beurteilung des Landschaftsbildes sind eigene Erhebungen.<br />
Der zu prüfende Wirkbereich im Umkreis der geplanten Konzentrationszone wird unterteilt in<br />
einen Nahbereich von bis zu 5 km Entfernung und einen Fernbereich bis zu 10 km Entfernung.<br />
Die Parameter, die in die Beurteilung des Eingriffs in das Landschaftsbild einfließen, sind:<br />
- Eingriffstyp: Art des Eingriffsobjektes<br />
- Beeinträchtigung von Wirkräumen: Abgrenzung von vorgegebenen Radien um das<br />
Eingriffsobjekt<br />
- Bedeutung der Raumeinheiten: Bildung und Bewertung von Raumeinheiten<br />
- Erheblichkeitsfaktor: Berücksichtigung des Eigenwertverlusts der Raumeinheit<br />
durch den Eingriff<br />
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- Wahrnehmungskoeffizient: Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des<br />
Eingriffsobjektes<br />
Zur Einschätzung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurde im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />
eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt (GEOINFORMATION + PLANUNG | REICHERT + PARTNER INGENIEURE,<br />
19.07.2013). Grundlage war das Digitale Geländemodell mit 10 m Auflösung (DGM10). Für die abschirmende<br />
Wirkung der Wald- und Siedlungsflächen wurde ein pauschaler Aufschlag von 25 m (Wald)<br />
und 10 m (Siedlung) berücksichtigt. Grundlage hierfür sind innerhalb von <strong>Bad</strong>en-Württemberg die<br />
ATKIS-Daten. Ausgegangen wird von 5 potentiellen Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 m<br />
und einer Gesamthöhe von 180 m, wovon 4 im Wald und 1 im Offenland stehen. Es wurde eine Betrachterhöhe<br />
von 1,5 m festgelegt. Der Mindestabstand zum Berechnungspunkt (WEA) beträgt 1 m,<br />
der maximale Berechnungsradius beträgt 20 km, wobei dazwischen weitere Entfernungsdistanzen<br />
(2,5 km, 5 km, 10 km) eingerechnet wurden. Die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen wird kleinräumig<br />
durch Streuobstwiesen, Hecken und sonstige Baumgruppen und Gehölzbestände eher noch verringert.<br />
Dies konnte in der Sichtbarkeitsanalyse nicht berücksichtigt werden.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Generell ist bei der Errichtung von Windenergieanlagen von einer starken Überprägung des Landschaftsbildes<br />
auszugehen.<br />
Das Plangebiet selbst hat im Bereich der Waldflächen aus Fichtenbestand keine besonders typische<br />
Eigenart vorzuweisen. Die Ackerflächen sind zwar Bestandteil der typischen Kulturlandschaft Oberschwabens,<br />
dennoch sind sie innerhalb des Plangebiets großflächig ausgeräumt und bieten keine besondere<br />
Strukturierung durch vertikale Landschaftselemente. Insgesamt handelt es sich bei der direkten<br />
Eingriffsfläche um einen relativ eintönigen Landschaftsausschnitt. Südlich grenzt im Bereich des<br />
markanten Endmoränenwalls bei Lampertsweiler und Renhardsweiler ein wesentlich strukturreicherer<br />
Landschaftsraum an. In ca. 2 km südwestlicher Entfernung befindet sich das Booser-Musbacher-Ried,<br />
welches durch überwiegend landwirtschaftliche Nutzung (v. a. Grünland und Riedwiesen) gekennzeichnet<br />
ist. Kulturhistorisch handelt es sich dort um Niedermoorbereiche, in denen früher Torf abgebaut<br />
wurde. Im Nordosten befindet sich in ca. 6 km Entfernung das Federseebecken mit dem Federsee.<br />
In diesem Bereich befindet sich das größte Moor Südwestdeutschlands, welche mit dem Europaprädikat<br />
ausgezeichnet ist (Europareservat). Im Nordwesten der geplanten Konzentrationszone liegt ca.<br />
6 km entfernt das Schwarzachtal, welches in diesem Bereich eine hohe Bedeutung für die Erholungsund<br />
Freizeitnutzung hat und kulturhistorisch durch die Nutzung der Wasserkraft im Siebenmühlental<br />
eine wichtige Rolle spielt. In größerer Entfernung (mehr als 10 km) liegt das Donautal welches im<br />
Bereich Binzwangen, Hundersingen und Blochingen eine hohe Bedeutung aufgrund der angrenzenden<br />
Molassehänge aufweist. Im Westen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> steht in ca. 6,5 km Entfernung vom Standort<br />
„Steinbronnen“ das ehemalige Dominikanerkloster Sießen, das mit seinem Umfeld von landschaftlich<br />
hoher Qualität als bedeutender Naherholungsraum vor den Toren der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> anzusehen ist.<br />
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Vorgehen<br />
Um die Bedeutung der Funktion des Schutzgutes Landschaft im Umfeld des Planungsgebietes einschätzen<br />
zu können, werden sogenannte Raumeinheiten gebildet. Dabei handelt es sich um<br />
Landschaftsbereiche, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Zur Beurteilung<br />
werden Aspekte, die bereits unter Punkt „Vorgehen“ erläutert wurden, wie Harmonie der Landschaft zu<br />
Bebauung, Harmonie zur Nutzung und Vegetation, Ausgeprägtheit der Landschaftselemente und -<br />
strukturen, Erlebniswert der Landschaft, Lärmfreiheit Vorkommen von besonderen Landschaftsformen<br />
von landeskundlicher Bedeutung und kulturhistorischen Landschaftselementen oder Siedlungsstrukturen<br />
herangezogen. Danach wird die Wertigkeit der jeweiligen Raumeinheit und somit die<br />
Empfindlichkeit der Raumeinheit gegenüber dem Eingriff (gem. Bewertungsmodell der Landkreise BO,<br />
RV und Sigmaringen, Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 5) eingestuft.<br />
Folgende grobe Raumeinheiten wurden im Umkreis von 10 km (und darüber hinaus) um die geplante<br />
Konzentrationszone abgegrenzt und beurteilt (teilweise an den Landschaftstypen gem. <strong>Umweltbericht</strong><br />
zum Teilregionalplan des RVBO orientiert):<br />
Tabelle 1: Beschreibung/Beurteilung der landschaftlichen Raumeinheiten<br />
Raumeinheit Beschreibung Einstufung der<br />
Bedeutung<br />
gem.<br />
Bewertungsmodell<br />
der Lkr.<br />
BO, RV, Sig<br />
Federsee, Federseebecken<br />
und<br />
Umgebung<br />
Donautal im Bereich<br />
Binzwangen,<br />
Hundersingen und<br />
Blochingen mit seinen<br />
angrenzenden<br />
Molassehängen<br />
Ausgedehntes Niedermoor mit in der Würmeiszeit<br />
entstandenem Federsee im Zentrum. Moorlandschaft von<br />
herausragender Bedeutung (Europaprädikat) mit<br />
Übergangsmoor, Streuwiesen, Feuchtwiesen und<br />
Bannwald in der Umgebung.<br />
Mehr als 5 km von der geplanten Konzentrationszone<br />
entfernt.<br />
Ausgedehnte Riedflächen südöstlich der Donau.<br />
Molassehänge westlich der Donau: kleinräumig<br />
strukturiert und reich an verschiedenen Nutzungsformen<br />
und naturnahen Bereichen. Ausgedehntes Blickfeld<br />
Richtung Nordosten, Osten, Südosten und Süden.<br />
Mehr als 10 km von der geplanten Konzentrationszone<br />
entfernt.<br />
5<br />
4<br />
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Großflächige<br />
Offenlandbereiche mit<br />
Acker- und<br />
Grünlandnutzung und<br />
kleineren Ortschaften<br />
im oberschwäbischen<br />
Hügelland<br />
Gleichmäßig von Landwirtschaft, Wald und kleinen<br />
Ortschaften geprägte Landschaft mit bewegtem Relief.<br />
Dörfliche Siedlungsstruktur, Landschaft teilweise durch<br />
Landschaftselemente gegliedert, Naturgeräusche<br />
größtenteils wahrnehmbar. Kleinräumig besondere<br />
Erholungsbereiche vorhanden, Blickbeziehungen durch die<br />
Topographie oft eingeschränkt.<br />
Die Raumeinheit reicht vom direkten Umfeld bis zu einem<br />
Umkreis von ca. 10 km um die geplante Konzentrationszone.<br />
3<br />
1 = sehr gering<br />
2 = gering<br />
3 = mittel<br />
4 = hoch 5 = sehr hoch<br />
Darüber hinaus werden im Folgenden betroffene besondere, kleinräumige Landschafts- und Erholungsbereiche<br />
betrachtet und deren Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben<br />
eingeschätzt.<br />
Tabelle 2: Beurteilung weiterer bedeutender Landschafts- und Erholungsbereiche<br />
Bedeutender<br />
Landschafts- und<br />
Erholungsbereich<br />
Schwarzachtal im<br />
Bereich des<br />
Siebenmühlentals<br />
Beschreibung<br />
Ca. 1,5 km breites Tal mit angrenzenden steil abfallenden/terrassierten<br />
Molassehängen. Zusammenhängende<br />
Wiesenlandschaft und kulturhistorische Nutzung der<br />
Wasserkraft durch mehrere Mühlen. Wichtiger Naherholungsraum.<br />
Ca. 6 km in nord-westlicher Richtung vom<br />
Vorhaben entfernt.<br />
Einstufung der<br />
Bedeutung<br />
gem.<br />
Bewertungsmodell<br />
der Lkr.<br />
BO, RV, Sig<br />
5<br />
Kaiser- und Schillerhöhe<br />
Bewaldete Geländekante oberhalb des Ortskerns von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> und Lindenallee. Im Westen schließen sich landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen an.<br />
Bedeutsamer Naherholungsbereich mit mehreren Wanderwegen<br />
für Erholungssuchende aus den Wohngebieten und<br />
Kurgäste. Teilweise ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.<br />
Ca. 5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt.<br />
4<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Bedeutender<br />
Landschafts- und<br />
Erholungsbereich<br />
Beschreibung<br />
Einstufung der<br />
Bedeutung<br />
gem.<br />
Bewertungsmodell<br />
der Lkr.<br />
BO, RV, Sig<br />
Kloster Sießen und<br />
Umgebung<br />
Kliniken von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> mit Kurgarten<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Bedeutendes Kulturdenkmal der Region (ehem. Dominikanerkloster)<br />
umgeben von Alleen und Klostergarten.<br />
Wichtiges Erholungsgebiet mit Wanderwegen und Obstlehrpfad.<br />
Ca. 6,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt.<br />
Klinikkomplex „Am schönen Moos“ und im „Siebenkreuzerweg"<br />
mit Sonnenhoftherme und Kurgarten im<br />
Westen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Ca. 6 km in westlicher Richtung<br />
vom Vorhaben entfernt.<br />
Altshausen-Moosbach-Fleischwangen<br />
Booser-Musbacher-Ried<br />
Höhe 646,4 m südlich Haid<br />
Höhe 652,4 m südwestlich von Boms<br />
Landschaftsteil bei der Frauenkapelle<br />
Michelsbühlhöhe<br />
Oberes Rißtal<br />
Ödung bei Zwirtenberg<br />
Ostrand des Donau- und Schwarzachtales zwischen<br />
Marbach und Riedlingen<br />
Rosengarten<br />
Steinhauser Ried<br />
Weiher östlich Reichenbach<br />
3<br />
3<br />
3 – 4<br />
1 = sehr gering<br />
2 = gering<br />
3 = mittel<br />
4 = hoch 5 = sehr hoch<br />
Bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche, die vom Vorhaben nicht betroffen sind:<br />
- Endmoränenhänge westlich Lampertsweiler und südwestlich Renhardsweiler<br />
- Krähbachtal mit östlich angrenzenden Molassehängen zwischen Herbertingen und Mieterkingen<br />
- Tiergartenbachtal<br />
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- Molassehänge südlich und südwestlich von Fulgenstadt<br />
- Talbereich des Wagenhausener Bachs<br />
- Nordwestflanken des Hungerbergs bei Herbertingen<br />
- Schwarzachtalseen<br />
- Tal- und Hangbereiche des <strong>Stadt</strong>baches zwischen <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Sießen, Bogenweiler und<br />
Golfplatz<br />
- Weitere Landschaftsgebiete im Umkreis von 10 km<br />
Im Rahmen der Begehung wurden die Sichtbezüge von bestimmten Hochpunkten der Umgebung betrachtet<br />
(siehe Fotodokumentation im Anhang). In der folgenden Abbildung sind die Sichtpunkte, die<br />
einen Blickbezug zur geplanten Konzentrationszone bieten, dargestellt (einige Hochpunkte lagen sehr<br />
nah beisammen, daher sind nicht alle 12 Standorte aufgeführt).<br />
Standort 10: Kirche Hundersingen, Bereich<br />
Molassehänge des Donautals<br />
Standort 11: Nördlich Moosburg,<br />
Bereich Umgebung<br />
Fd<br />
Standort 7: östlich Braunenweiler<br />
Standort 9: Schwarzachtal<br />
Standort 12: LSG bei der<br />
Standort 5: südlich<br />
Standort 4: Kreisgrenze nordöstlich Bierstetten<br />
Standort 1: Kloster Sießen<br />
Standort 3: südlich Renhardsweiler<br />
Abb. 8: Blickbezüge zur geplanten Konzentrationszone<br />
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Vorbelastung<br />
Das Landschaftsbild ist im Bereich des Eingriffsgebietes nicht vorbelastet. Im Umkreis von ca. 2 km<br />
befinden sich zwei 20 kV-Leitungen. Im Untersuchungsraum bestehen, im Bereich der Blickbezüge von<br />
bestimmten Hochpunkten aus, Vorbelastungen in Form von Hochspannungsmasten /-leitungen, Gewerbegebieten<br />
und sonstigen hochgeschossigen Gebäuden.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />
Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />
durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />
kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />
Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />
eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />
der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />
Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />
wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />
sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />
Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />
Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />
kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />
Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />
jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />
Nach dem Bewertungsmodell der Landkreise BO, RV, Sigmaringen (Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 4)<br />
wird der Eingriffstyp 1 festgelegt. Dieser wird u. a. bei Windkraftanlagen mit Höhen über 100 m und<br />
Windenergieparks mit mehr als drei Windkraftanlagen angewandt. Für den Eingriffstyp 1 gelten<br />
folgende Wirkzonen:<br />
- I 0 – 200 m<br />
- II 200 – 1.500 m<br />
- III 1.500 – 5.000 (hier zusätzlich bis 10.000 m)<br />
Als Wirkraum werden nur die Bereiche bezeichnet, die durch den Eingriff tatsächlich beeinträchtigt<br />
werden. Hierbei kommt die Sichtbarkeitsanalyse zum Tragen, die bereits die Flächen ausspart, für die<br />
aufgrund von Topographie und abschirmender Wirkung von Wald- und Siedlungsflächen kein Sichtbezug<br />
zur geplanten Konzentrationszone besteht. Bei den farbig dargestellten Flächen in folgenden<br />
Abbildungen handelt es sich also jeweils um die Wirkräume im Offenland- und Siedlungsbereich. Im<br />
Siedlungsbereich ist jedoch zu beachten, dass ein Sichtbezug aufgrund von Gebäuden nur bedingt<br />
gegeben sein kann. Auch in der Landschaft können Gehölzbestände, Obstwiesen einzelne Hecken und<br />
gewässerbegleitende Gehölze die Sichtbarkeit weiter reduzieren.<br />
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Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen wird eingeteilt in:<br />
- Nutzung der Umgebung: Offenland, Siedlung, Wald<br />
- Welche Teile der Anlage sind sichtbar: - gesamte WEA sichtbar,<br />
- WEA ab Rotorunterkante (bedingt) sichtbar<br />
- WEA ab Nabe (bedingt) sichtbar<br />
Eine weitgehend uneingeschränkte Sichtbarkeit der Windenergieanlagen besteht v. a. in Offenlandund<br />
Siedlungsbereichen, wo unter Beachtung von Topographie und Elementen mit abschirmender<br />
Wirkung die gesamte Anlage (ab 10 m bzw. 20 m Höhe) sichtbar ist.<br />
Abb. 9: Vollständige Sichtbarkeit von WEA in Offenland- und Siedlungsbereich<br />
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Waldflächen besitzen zwar eine abschirmende Wirkung für den Betrachter, dennoch wird die Sichtbarkeit<br />
in diesen Bereichen der vorhergehenden Abbildung gegenüber gestellt. Von einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in Waldbereichen jedoch nicht auszugehen.<br />
Abb. 10: Vollständige Sichtbarkeit von WEA im Wald-, Offenland- und Siedlungsbereich<br />
Die umfassende Sichtbarkeitsanalyse mit Darstellung aller betroffenen Bereiche im Umfeld von mind.<br />
10 km befindet sich im Anhang.<br />
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Auf Grundlage der gebildeten und bewerteten Raumeinheiten wird nun anhand eines Erheblichkeitsfaktors<br />
die Intensität der Beeinträchtigung auf die jeweilige Raumeinheit ermittelt. Der Faktor basiert<br />
auf den Vorgaben des Bewertungsmodells (Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 4) und bewegt sich in<br />
Schritten von 0,1 zwischen 0,0 (= Wirkungsintensität nicht erheblich) und 1 (= sehr hohe Wirkungsintensität,<br />
s. a. Fotodokumentation im Anhang).<br />
Die Erheblichkeitsfaktor wurde für die Raumeinheiten bezüglich der Auswirkungen durch die<br />
Konzentrationszone, wie folgt, festgelegt:<br />
Tabelle 3: Einstufung der Erheblichkeit für die Raumeinheiten<br />
Raumeinheit Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung Erheblichkeitsfaktor<br />
Federsee, Federseebecken<br />
und<br />
Umgebung<br />
Donautal im Bereich<br />
Binzwangen,<br />
Hundersingen und<br />
Blochingen mit seinen<br />
angrenzenden<br />
Molassehängen<br />
Großflächige<br />
Offenlandbereiche mit<br />
Acker- und<br />
Grünlandnutzung und<br />
kleineren Ortschaften<br />
im oberschwäbischen<br />
Hügelland<br />
Eingriff sehr geringer Wirkungsintensität, der eine<br />
Verstärkung der Überprägung der Landschaft bewirkt.<br />
Geringe Beeinträchtigung des Eigenwerts der Landschaft<br />
aufgrund der topographisch bedingten Tieflage, der dadurch<br />
beschränkten Sichtbezüge und der Entfernung<br />
von mind. 6 km. Anlagen größtenteils nur teilweise<br />
(Rotor) sichtbar. Vollständige Sichtbarkeit südlich und<br />
nördlich Oggelshausen sowie im Bereich der Riedwiesen<br />
(Moosburg, Seeburg und Umgebung). Konzentrationszone<br />
liegt in der Hauptblickrichtung (Süden/Südwesten).<br />
Eingriff geringer Wirkungsintensität, der eine<br />
Verstärkung der Überprägung der Landschaft bewirkt.<br />
Geringe Beeinträchtigung des Eigenwerts der Landschaft<br />
aufgrund der großräumigen Entfernung von mehr als<br />
10 km. Sichtbarkeit der vollständigen Anlagen nur in<br />
bestimmten Bereichen gegeben. Blickfeld ist bereits<br />
vorbelastet durch das Gewerbegebiet von Herbertingen.<br />
Nahbereich (bis 5 km Entfernung vom Vorhaben):<br />
Eingriff hoher Wirkungsintensität, der starke<br />
Überprägung der Landschaft bewirkt. Starke<br />
Beeinträchtigung des Eigenwertes der Landschaft.<br />
Landschaft vorbelastet. Empfindlichkeit gegenüber dem<br />
Eingriff hoch. Sichtbezug aufgrund der bewegten<br />
Topographie kleinräumig wechselnd.<br />
Fernbereich (5 – 10 km Entfernung vom Vorhaben):<br />
Eingriff mittlerer Wirkungsintensität, der Verstärkung<br />
der Überprägung der Landschaft bewirkt. Mittlere<br />
Beeinträchtigung des Eigenwertes der Landschaft.<br />
Landschaft vorbelastet, Empfindlichkeit gegenüber dem<br />
Eingriff mittel aufgrund der abnehmenden<br />
0,4 = gering<br />
0,4 = gering<br />
0,8 = hoch<br />
0,6 = mittel<br />
365° freiraum + umwelt 37
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Wahrnehmung bei größerer Entfernung. Dennoch hohe<br />
Fernwirkung, da ca. 200 m Höhe der Anlagen. Aufgrund<br />
der bewegten Topographie Sichtbezüge nur bedingt<br />
gegeben.<br />
Ebenfalls wurde für die kleinräumig abgegrenzten bedeutenden Landschafts- und Erholungsbereiche<br />
der Erheblichkeitsfaktor definiert.<br />
Tabelle 4: Einstufung der Erheblichkeit für bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche<br />
Bedeutender<br />
Landschafts- und<br />
Erholungsbereich<br />
Schwarzachtal im<br />
Bereich des<br />
Siebenmühlentals<br />
Kaiser- und Schillerhöhe<br />
Kloster Sießen und<br />
Umgebung<br />
Kliniken von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> mit Kurgarten<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />
Eingriff geringer Wirkungsintensität aufgrund von<br />
eingeschränktem Sichtbezug durch zahlreiche Gehölze<br />
und Tallage. Ca. 6,5 km in westlicher Richtung vom<br />
Vorhaben entfernt.<br />
Sichtbezug eher von angrenzenden Molassehängen<br />
gegeben, die allerdings nicht erschlossen sind.<br />
Eingriff mittlerer Wirkungsintensität aufgrund der<br />
Höhenlage und dem daraus folgendem Sichtkontakt.<br />
Anlagen in weiten Bereichen vollständig sichtbar. Im<br />
Bereich der Gehölzstrukturen Sicht jedoch stark<br />
eingeschränkt. Ca. 6 km in westlicher Richtung vom<br />
Vorhaben entfernt.<br />
Eingriff geringer – mittlerer Wirkungsintensität. Anlagen<br />
werden weitgehend vollständig sichtbar sein, liegen<br />
jedoch nicht in Hauptblickrichtung. Der Blick zum<br />
Bussen wird nicht beeinträchtigt. Ca. 6,5 km in westlicher<br />
Richtung vom Vorhaben entfernt. Das Sichtfeld ist<br />
durch die Kliniken im Vordergrund vorbelastet.<br />
Eingriff geringer Wirkungsintensität aufgrund von guter<br />
Durchgrünung des Gebiets und somit eingeschränktem<br />
Sichtkontakt. Wohnräume innerhalb der Klinikgebäude<br />
hauptsächlich nach Süden ausgerichtet. Ca. 6 km in<br />
östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />
Altshausen-Moosbach-Fleischwangen:<br />
Ca. 12 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Anlagen nur in einem bestimmten Bereich und<br />
nur Teile der Anlagen (Rotor) sichtbar.<br />
Konzentrationszone liegt nicht in Hauptblickrichtung.<br />
Erheblichkeitsfaktor<br />
0,4 = gering<br />
0,5 = mittel –<br />
gering<br />
0,5 =<br />
mittel – gering<br />
0,3 = gering –<br />
sehr gering<br />
0,2 = sehr<br />
gering<br />
365° freiraum + umwelt 38
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Bedeutender<br />
Landschafts- und<br />
Erholungsbereich<br />
Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />
Booser-Musbacher-Ried:<br />
Ca. 2,5 km in südlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />
Nur in bestimmten Bereichen Teile der Anlagen (Rotor)<br />
sichtbar. Konzentrationszone liegt nicht in<br />
Hauptblickrichtung.<br />
Höhe 646,4 m südlich Haid:<br />
Ca. 5,5 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit sichtbar.<br />
Höhe 652,4 m südwestlich von Boms:<br />
Ca. 7 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Nur Teile der Anlagen sichtbar (Rotor).<br />
Konzentrationszone liegt nicht in Hauptblickrichtung.<br />
Landschaftsteil bei der Frauenkapelle:<br />
Ca. 3,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Windkraftanlagen aufgrund von<br />
verschattenden Elementen (Gehölzen) nur in Teilen<br />
sichtbar (Rotor).<br />
Michelsbühlhöhe:<br />
Ca. 8 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Anlagen sind nur in einem bestimmten Bereich<br />
vollständig sichtbar.<br />
Oberes Rißtal:<br />
Mind. ca. 6 km in östlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Windkraftanlagen in wenigen Bereichen<br />
teilweise (Rotor) sichtbar.<br />
Ödung bei Zwirtenberg:<br />
Ca. 6 km in südlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />
Es sind nur Teile der Anlagen sichtbar (Rotor).<br />
Ostrand des Donau- und Schwarzachtales zwischen<br />
Marbach und Riedlingen:<br />
Ca. 9 km in nordwestlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. Windkraftanlagen in wenigen Bereichen<br />
vollständig bzw. teilweise (Rotor) sichtbar.<br />
Konzentrationszone liegt teilweise in der<br />
Hauptblickrichtung.<br />
Erheblichkeitsfaktor<br />
0,3 = gering –<br />
sehr gering<br />
0,4 = gering<br />
0,2 = sehr<br />
gering<br />
0,5 = mittel –<br />
sehr gering<br />
0,4 = gering<br />
0,4 = gering<br />
0,4 = gering<br />
0,5 = mittel –<br />
gering<br />
365° freiraum + umwelt 39
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Bedeutender<br />
Landschafts- und<br />
Erholungsbereich<br />
Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />
Rosengarten:<br />
Ca. 5,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />
entfernt. LSG liegt im Wohngebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />
Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit bedingt sichtbar.<br />
Steinhauser Ried:<br />
Ca. 5 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />
Anlagen in bestimmten Bereichen teilweise (Rotor)<br />
sichtbar.<br />
Weiher östlich Reichenbach<br />
Ca. 4 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />
Nur Teile der Anlagen (Rotor) sichtbar.<br />
Erheblichkeitsfaktor<br />
0,4 = gering<br />
0,4 = gering<br />
0,4 = gering<br />
Fazit<br />
Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />
Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />
und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />
keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />
Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />
Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />
Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />
zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />
Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />
liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />
Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von bestimmten<br />
Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />
diese erschlossen und zugänglich sind.<br />
Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen I, II und III darüber hinaus ein Wahrnehmungskoeffizient<br />
ermittelt, der später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf<br />
mit in die Berechnung einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird<br />
allerdings festgehalten, dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt<br />
i. d. R. umso weniger stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist<br />
von der Entfernung und der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die<br />
bisherigen Maßstäbe der Landschaft übersteigt.<br />
365° freiraum + umwelt 40
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.9 Kultur- und Sachgüter<br />
Als Sachgüter sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu nennen. Zu Kulturgütern<br />
werden sowohl historische Kulturlandschaften, als auch schützenswerte, regionalbedeutsame Kultur-,<br />
Bau- und Bodendenkmale gezählt. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich nur sehr kleinteilig traditionell<br />
bedeutende landwirtschaftliche Nutzungen, wie z. B. Streuobst. Der Aspekt historische Kulturlandschaft<br />
ist somit als nachrangig zu betrachten. Im Umkreis des Plangebietes befinden sich zahlreiche<br />
Kulturdenkmäler. Von einer Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler ist dann auszugehen, wenn<br />
diese durch eine exponierte Lage, sei es am Ortsrand, innerörtlich oder einzeln stehend, landschaftsbildprägend<br />
sind und ein Sichtbezug zu den Windkraftanlagen besteht. Eine sehr erhebliche Beeinträchtigung<br />
ist bis zu einer Entfernung von 5 km (orientiert an den Aussagen des RVBO, 2012)<br />
möglich.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Im Umkreis von 5 km liegen nach Vorgaben der Regionalverbände Bodensee-Oberschwaben und<br />
Donau-Iller 5 regional bedeutsame Kulturdenkmäler:<br />
Katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, 4,3 km entfernt)<br />
Katholische Filialkirche zum Heiligen Kreuz (Altmannsweiler, 1,5 km entfernt)<br />
Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Buchau, Kappel, 4,3 km entfernt)<br />
Katholische Pfarrkirche St. Sebastian, Blasius, Agatha (<strong>Bad</strong> Schussenried, Reichenbach, 2,7 km<br />
entfernt)<br />
Historischer Ortskern mit katholischer Pfarrkirche St. Johannes (Dürnau, 4,2 km entfernt)<br />
Die Sichtbarkeitsanalyse diente auch der Einschätzung der Beeinträchtigung von regional bedeutsamen<br />
Kulturgütern. Das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse ist in folgender Abbildung zu sehen. Die<br />
Denkmäler liegen alle im Siedlungsbereich, der zumindest teilweise in einem Sichtbarkeitsfeld der<br />
Konzentrationszone liegt. Die katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und die<br />
katholische Filialkirche zum Heiligen Kreuz in Altmannsweiler liegen vollständig in einem Bereich, von<br />
wo aus man mindestens eine Windkraftanlage in ihrer Gesamtheit sehen kann. Die katholische<br />
Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Buchau, Kappel), die katholische Pfarrkirche St. Sebastian, Blasius,<br />
Agatha (<strong>Bad</strong> Schussenried, Reichenbach) und der historische Ortskern mit katholischer Pfarrkirche St.<br />
Johannes (Dürnau) befinden sich im Randbereich von Sichtfeldern. Dabei ist nur der historische<br />
Ortskern mit St. Johannes in einem Bereich, wo mindestens eine WKA vollständig sichtbar ist. Für<br />
St. Peter und Paul sowie St. Sebastian, Blasius und Agatha gilt jeweils nur eine bedingte Sichtbarkeit<br />
der Anlagen (sichtbar ab mind. Rotorunterkante).<br />
Somit ergibt sich eine Empfindlichkeit gegenüber den Windenergieanlagen vor allem für die Kulturdenkmäler<br />
St. Johannes der Täufer in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und der Filialkirche zum Heiligen Kreuz.<br />
365° freiraum + umwelt 41
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Katholische Filialkirche zum<br />
Heiligen Kreuz (Allmannsweiler)<br />
Abb. 11: Sichtbarkeitsanalyse und Empfindlichkeit der regional bedeutsamen Kulturgüter<br />
Vorbelastung<br />
Es sind keine Vorbelastungen der Kulturdenkmäler bekannt.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Es befindet sich lediglich ein regional bedeutendes Kulturdenkmal in unmittelbarer Entfernung (bis zu<br />
1,5 km) zur Konzentrationszone. Daher wäre nur für die Filialkirche zum Heiligen Kreuz mit einer<br />
dominanten Wirkung der Windenergieanlagen auf dessen Umgebung zu rechnen. Die Analyse der<br />
Sichtbarkeit jeder einzelnen potentiellen Windenergieanlage zeigte für die am meisten betroffenen<br />
365° freiraum + umwelt 42
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Kulturdenkmäler (St. Johannes der Täufer und Filialkirche zum Heiligen Kreuz), dass jeweils 3 Anlagen<br />
vollständig sichtbar sein würden und jeweils 2 Anlagen mind. ab Rotorunterkante. Da sich alle Kirchen<br />
im Siedlungsverband befinden, wo aufgrund der umgebenen Gebäude eine bedingte Sichtbarkeit<br />
gegeben ist und höchstens 3 Anlagen von dort aus vollständig sichtbar sein würden, wird die Beeinträchtigung<br />
von Windenergieanlagen auf die regional bedeutsamen Kulturdenkmäler der Umgebung<br />
als nicht erheblich eingestuft.<br />
Weitere regional bedeutsame Kulturdenkmale, die im Umkreis von 10 km der Konzentrationszone und<br />
im Sichtbarkeitsfeld der potentiellen Windenergieanlagen liegen, sind:<br />
- Ehem. Dominikanerkloster Sießen (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, ca. 7 km entfernt)<br />
- Pfarrkirche Unsere liebe Frau von la Salette (Boms, ca. 6,5 km entfernt)<br />
- Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Schussenried, ca. 9 km entfernt)<br />
- Ehem. Damenstift (<strong>Bad</strong> Buchau, ca. 5,5 km entfernt)<br />
Aufgrund der weiteren Entfernung und der abschirmenden Lage im Siedlungsbereich (ausgenommen<br />
Kloster Sießen) ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler auszugehen.<br />
Kloster Sießen ist als einziges Kulturdenkmal besonders sensibel, da es außerhalb einer Siedlung liegt.<br />
Es befindet sich jedoch relativ weit von der Konzentrationszone entfernt. Zudem bestehen weiterhin<br />
unbeeinträchtigt die prägenden Sichtbezüge Richtung Sießen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> aus Richtung Westen,<br />
also außerhalb der Sichtbezüge zur Konzentrationszone. Der zweite markante Sichtbezug ist von<br />
Ostrach/Bolstern kommend ab der Waldgrenze Richtung Nordosten. Hier dominiert jedoch das Kloster<br />
direkt im Vordergrund. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des Klosters Sießen durch die<br />
7 km entfernte Konzentrationszone sind demnach nicht zu erwarten.<br />
Die als Sachgut anzusehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch den Bau der<br />
Windenergieanlagen teilweise verloren gehen.<br />
6.10 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen<br />
Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine gegenseitige<br />
Beeinflussung der Umweltbelange entstehen.<br />
Im Plangebiet sind durch das geplante Vorhaben vor allem Wechselwirkungen durch die Beeinflussung<br />
des Landschaftsbildes auf die Eignung der Naherholung zu erwarten. Versiegelungen in unmittelbarer<br />
Nähe von Oberflächengewässern können den Wasserhaushalt und somit die Standortbedingungen an<br />
diesen Stellen beeinträchtigen.<br />
Laut <strong>Umweltbericht</strong> zum Teilregionalplan Windenergie gehört der Standort „Steinbronnen“ nicht zu<br />
einem Kumulationsraum hinsichtlich der Wirkung von mehreren Vorranggebieten für Windenergie auf<br />
die Schutzgüter Landschaft und Kultur- und Sachgüter. Summationswirkungen könnten im Zusammenhang<br />
mit dem Vorranggebiet „Atzenberger Höhe“ auf der Gemarkung von Ebersbach-Musbach (ca.<br />
4 km entfernt) auftreten.<br />
Trotz der langfristigen Reduktion von CO2, führt die Errichtung der Windenergieanlagen zumindest<br />
temporär zu einer Reduzierung der Frischluftentstehungsgebiete.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen<br />
In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
auf die Umweltbelange zusammenfassend dargestellt und in ihrer Erheblichkeit beurteilt:<br />
Mensch Lärm- und Lichtimmissionen durch Anlagenbetrieb<br />
Schlagschattenwurf<br />
Beeinträchtigung durch bedrängende Wirkung<br />
Verlust an Attraktivität für die Naherholung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Pflanzen/Biotope/<br />
Biologische Vielfalt<br />
Tiere<br />
<br />
<br />
Verlust von Flächen mit geringer Bedeutung als Lebensraum<br />
(Fichtenforst mittleren Alters)<br />
Weitgehender Erhalt der Biotopstrukturen im Umfeld der<br />
installierten Windenergieanlagen<br />
Vögel<br />
Störung beim Bau und Betrieb<br />
Meide- und Ausweichverhalten<br />
Barrierewirkung<br />
Habitatverluste/Flächenzerschneidung<br />
Kollision<br />
Fledermäuse<br />
Tötung bei Fällung von Quartierbäumen<br />
Verschlechterung/Verlust von wichtigen Jagdhabitaten<br />
Tötung durch Kollision<br />
Tabelle 5: Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange<br />
Umweltbelang Einschätzung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />
<br />
-<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
- <br />
<br />
- <br />
Prüfung ist<br />
auf den<br />
nachfolgenden<br />
Planungsebenen<br />
zu<br />
vertiefen<br />
Boden Verlust der Bodenfunktionen von mittel bis hochwertiger<br />
Leistungsfähigkeit. Neuversiegelung ca. 500 m² je Anlage<br />
zuzügl. Zuwegung und Nebenanlagen.<br />
Oberflächengewässer <br />
Zwei nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschützte Tümpel im<br />
Plangebiet<br />
<br />
-<br />
Grundwasser Geringfügige Verringerung der Grundwasserneubildung <br />
Luft / Klima Geringfügiger Verlust von Kaltluftproduktionsflächen<br />
Langfristige Verringerung von CO2-Emissionen<br />
Erhalt von Wald- und Gehölzbeständen als Schadstofffilter und<br />
Frischluftproduzent<br />
Landschaft / Ortsbild Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />
Überprägung der Landschaft<br />
<br />
+<br />
+<br />
<br />
<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Anreicherung der Landschaft mit technischen Elementen<br />
Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft<br />
Beeinträchtigung von Sichtbezügen im Nahbereich<br />
Fernwirkung durch Höhe der Anlage und weite Sichtbarkeit<br />
Kultur- + Sachgüter Beeinträchtigung von regionalbedeutsamen Kulturgütern durch<br />
Sichtbezüge zu Windkraftanlagen<br />
Verlust von landwirtschaftlichen Flächen<br />
Wechselwirkungen Beeinträchtigung der Naherholungsqualität durch Veränderung<br />
Landschaftsbildes<br />
<br />
<br />
<br />
Evtl. Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und der<br />
Standortbedingungen von Oberflächengewässern (Tümpel)<br />
durch Versiegelung in unmittelbarer Nähe<br />
Evtl. Kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit<br />
„Atzenberger Höhe“<br />
Temporäre Reduzierung von Frischluftentstehungsgebieten<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
sehr erheblich/ erheblich/ weniger erheblich/ - nicht erheblich/ + voraussichtlich positive Wirkung<br />
Für die Schutzgüter Tiere und Landschaftsbild sind durch das Vorhaben erhebliche bis sehr erhebliche<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings muss vor allem für das Schutzgut Tiere im Rahmen des<br />
immissionsschutzrechtlichen Verfahrens bzw. Bebauungsplanverfahrens die Beeinträchtigung durch<br />
das Vorhaben nach den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei<br />
Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013) zwingend noch<br />
vertiefter geprüft werden. Auf die Umweltbelange Kulturgüter und Wechselwirkungen sind erhebliche<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten. Die übrigen Schutzgüter werden durch das Vorhaben voraussichtlich<br />
weniger erheblich beeinträchtigt.<br />
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7. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
Standortwahl<br />
Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />
Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />
konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />
Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />
Folgende Planungsebenen<br />
Auf Ebene der Bauleitplanung bzw. eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind<br />
aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange möglich. Folgende Maßnahmen<br />
sind zu empfehlen:<br />
<br />
<br />
Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />
(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />
Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />
vorhandener Erschließungswege<br />
Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />
gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />
Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />
Mitte März)<br />
<br />
<br />
<br />
Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />
Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />
technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />
Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />
im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
8. Kompensationsmaßnahmen<br />
Durch das geplante Vorhaben sind voraussichtlich erhebliche Eingriffe in die Schutzgüter Boden,<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt, Tiere und Landschaft zu erwarten. Diese sind nach dem Modell<br />
der Ökokontoverordnung von <strong>Bad</strong>en-Württemberg zu kompensieren. Eine detaillierte Bilanzierung des<br />
Kompensationsbedarfs erfolgt erst im <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan.<br />
Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung,<br />
Oberbodenauftrag auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />
Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />
Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />
Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />
(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />
beeinträchtigenden Bauwerks)<br />
9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Die genannten Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen sowie die Ermittlung<br />
des Kompensationsbedarfs und die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. Dort werden auch konkrete Maßnahmen zur Überwachung<br />
festgesetzt. Ein Monitoring der CEF-Flächen ist für einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu<br />
gewährleisten. Ebenfalls kann eine Monitoring zur Einschätzung der Auswirkungen auf Vögel und<br />
Fledermäuse erforderlich sein.<br />
365° freiraum + umwelt 47
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Aufgrund der neuen Gesetzeslage in <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind die Städte und Kommunen befähigt die<br />
Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene selbst vorzunehmen. Um einer<br />
ungesteuerten Entwicklung der Windenergie im Gemeindegebiet entgegenzuwirken, plant die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
„Nutzung der Windenergie“. Dafür wurde im Frühjahr 2013 eine gesamträumliche Planungskonzeption<br />
mit Standortprüfung erstellt, die die Suche nach Konzentrationszonen beinhaltet.<br />
Die gesamträumlichen Planungskonzeption kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Ausschlusskriterien,<br />
die die Belange von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, der Erholung, des<br />
Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Rohstoffabbaus,<br />
Verkehrs, der Infrastruktur und der Landesverteidigung berücksichtigt, nur ein geeigneter Standort für<br />
Windenergie auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft verbleibt. Dieser Standort stimmt mit<br />
der Abgrenzung des Vorranggebietes vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben „Steinbronnen“<br />
überein.<br />
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird einer Umweltprüfung unterzogen. Dabei werden<br />
der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Beeinträchtigungen der einzelnen Umweltbelange ermittelt<br />
und dargestellt sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vorgeschlagen. Weiterer<br />
Bestandteil ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG.<br />
Die Konzentrationszone „Steinbronnen“ liegt am östlichen Gemarkungsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, nördlich<br />
von Steinbronnen und Renhardsweiler und nordwestlich von Bierstetten. Im Nordosten bis Nordwesten<br />
des Standorts befinden sich die Ortschaften Allmannsweiler, Untereggatsweiler und Braunenweiler. Im<br />
Westen liegt Bondorf, im Osten Reichenbach.<br />
In der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Nutzung der Windenergie“ ist die Ausweisung<br />
einer Konzentrationszone mit ca. 75 ha Fläche geplant, die für die Installation von bis zu 5 raumbedeutsamen<br />
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m ausreichen würde. Auf ca. zwei<br />
Drittel der Fläche befindet sich Wald, ein Drittel umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Auswirkungen<br />
Im Folgenden werden die zu erwartenden Auswirkungen, die aufgrund der Ausweisung der Konzentrationszone<br />
für Windkraft „Steinbronnen“ zu erwarten sind, dargestellt.<br />
Mensch<br />
Aufgrund der erweiterten Siedlungsabstände, die über die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm<br />
hinausgehen, wird einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Lärmimmissionen<br />
vorgebeugt. Laut Windenergieerlass 2012 sollten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
„den Genehmigungsbehörden gesicherte Datenblätter vorliegen, in denen<br />
unabhängige Institute das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen<br />
mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegen.<br />
Weitere mögliche Immissionen könnten durch Schattenwurf und Lichtimmissionen auf die Gesundheit<br />
des Menschen einwirken. Hierbei sind laut Windenergieerlass die „Hinweise zur Beurteilung der<br />
365° freiraum + umwelt 48
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />
2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />
des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />
von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist es möglich, insbesondere<br />
durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und<br />
überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
als Auflage aufzugeben.<br />
Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />
der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />
Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />
deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen, Bierstetten<br />
und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />
Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />
Form bestehen.<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />
Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />
untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />
und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen.<br />
Tiere<br />
Vögel<br />
Folgende Wirkungen auf windkraftsensiblen und andere seltene und streng geschützten Vogelarten<br />
sind zu betrachten:<br />
- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />
Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />
Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />
- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />
dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung).<br />
- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />
bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />
Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />
Bedeutung erlangen.<br />
- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />
und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />
für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />
- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />
für Windkraft bei „Steinbronnen“ keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel<br />
erkennen lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />
und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass<br />
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte<br />
der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />
Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet.<br />
Fledermäuse<br />
Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />
bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />
- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />
- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />
- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />
Baumbeständen<br />
Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />
Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />
Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />
Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />
auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />
im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />
Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden<br />
Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als<br />
geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die<br />
Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune<br />
Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem<br />
im Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren<br />
Fledermausaktivität im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres<br />
Kollisionsrisiko herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />
dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte<br />
Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten<br />
während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />
365° freiraum + umwelt 50
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und<br />
Waldschutzgebieten. Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />
„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen<br />
Anlagenstandorte berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />
südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />
7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />
„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />
Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-<br />
Vorprüfung erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />
befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan,<br />
Wachtelkönig, Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />
Geologie und Boden<br />
Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />
(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />
Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />
Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />
wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />
wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />
Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />
der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />
konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />
Eingriffen führen.<br />
Wasser<br />
Es ist von einer geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m²<br />
je Anlage durch zusätzliche Neuversiegelung auszugehen.<br />
Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />
und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />
Klima/Luft<br />
Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />
ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />
jedoch erhalten.<br />
Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />
somit zum Klimaschutz bei.<br />
Landschaft<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />
Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />
365° freiraum + umwelt 51
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />
kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />
Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />
eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />
der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />
Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />
wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />
sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />
Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />
Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />
kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />
Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />
jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />
Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />
Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />
und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />
keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />
Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />
Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />
Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />
zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />
Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />
liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />
Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von<br />
bestimmten Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />
diese erschlossen und zugänglich sind.<br />
Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen ein Wahrnehmungskoeffizient ermittelt, der<br />
später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf mit in die Berechnung<br />
einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird allerdings festgehalten,<br />
dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt i. d. R. umso weniger<br />
stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist von der Entfernung und<br />
der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die bisherigen Maßstäbe der<br />
Landschaft übersteigt.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Es befindet sich lediglich ein regional bedeutendes Kulturdenkmal in unmittelbarer Entfernung (bis zu<br />
1,5 km) zur Konzentrationszone. Daher wäre nur für die Filialkirche zum Heiligen Kreuz mit einer<br />
dominanten Wirkung der Windenergieanlagen auf dessen Umgebung zu rechnen. Die Analyse der<br />
Sichtbarkeit jeder einzelnen potentiellen Windenergieanlage zeigte für die am meisten betroffenen<br />
365° freiraum + umwelt 52
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Kulturdenkmäler (St. Johannes der Täufer und Filialkirche zum Heiligen Kreuz), dass jeweils 3 Anlagen<br />
vollständig sichtbar sein würden und jeweils 2 Anlagen mind. ab Rotorunterkante. Da sich alle Kirchen<br />
im Siedlungsverband befinden, wo aufgrund der umgebenen Gebäude eine bedingte Sichtbarkeit<br />
gegeben ist und höchstens 3 Anlagen von dort aus vollständig sichtbar sein würden, wird die Beeinträchtigung<br />
von Windenergieanlagen auf die regional bedeutsamen Kulturdenkmäler der Umgebung<br />
als nicht erheblich eingestuft.<br />
Weitere regional bedeutsame Kulturdenkmale, die im Umkreis von 10 km der Konzentrationszone und<br />
im Sichtbarkeitsfeld der potentiellen Windenergieanlagen liegen, sind:<br />
- Ehem. Dominikanerkloster Sießen (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, ca. 7 km entfernt)<br />
- Pfarrkirche Unsere liebe Frau von la Salette (Boms, ca. 6,5 km entfernt)<br />
- Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Schussenried, ca. 9 km entfernt)<br />
- Ehem. Damenstift (<strong>Bad</strong> Buchau, ca. 5,5 km entfernt)<br />
Aufgrund der weiteren Entfernung und der abschirmenden Lage im Siedlungsbereich (ausgenommen<br />
Kloster Sießen) ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler auszugehen.<br />
Kloster Sießen ist als einziges Kulturdenkmal besonders sensibel, da es außerhalb einer Siedlung liegt.<br />
Es befindet sich jedoch relativ weit von der Konzentrationszone entfernt. Zudem bestehen weiterhin<br />
unbeeinträchtigt die prägenden Sichtbezüge Richtung Sießen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> aus Richtung Westen,<br />
also außerhalb der Sichtbezüge zur Konzentrationszone. Der zweite markante Sichtbezug ist von<br />
Ostrach/Bolstern kommend ab der Waldgrenze Richtung Nordosten. Hier dominiert jedoch das Kloster<br />
direkt im Vordergrund. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des Klosters Sießen durch die 7<br />
km entfernte Konzentrationszone sind demnach nicht zu erwarten.<br />
Die als Sachgut anzusehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch den Bau der<br />
Windenergieanlagen teilweise verloren gehen.<br />
Wechselwirkungen<br />
Im Plangebiet sind durch das geplante Vorhaben vor allem Wechselwirkungen durch die Beeinflussung<br />
des Landschaftsbildes auf die Eignung der Naherholung zu erwarten. Versiegelungen in unmittelbarer<br />
Nähe von Oberflächengewässern können den Wasserhaushalt und somit die Standortbedingungen an<br />
diesen Stellen beeinträchtigen.<br />
Laut <strong>Umweltbericht</strong> zum Teilregionalplan Windenergie gehört der Standort „Steinbronnen“ nicht zu<br />
einem Kumulationsraum hinsichtlich der Wirkung von mehreren Vorranggebieten für Windenergie auf<br />
die Schutzgüter Landschaft und Kultur- und Sachgüter. Summationswirkungen könnten im Zusammenhang<br />
mit dem Vorranggebiet „Atzenberger Höhe“ auf der Gemarkung von Ebersbach-Musbach (ca.<br />
4 km entfernt) auftreten.<br />
Trotz der langfristigen Reduktion von CO2, führt die Errichtung der Windenergieanlagen zumindest<br />
temporär zu einer Reduzierung der Frischluftentstehungsgebiete.<br />
365° freiraum + umwelt 53
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
Standortwahl<br />
Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />
Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />
konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />
Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />
Folgende Planungsebenen<br />
Auf Ebene der Bauleitplanung sind aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange<br />
möglich. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:<br />
<br />
<br />
Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />
(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />
Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />
vorhandener Erschließungswege<br />
Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />
gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />
Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />
Mitte März)<br />
<br />
<br />
<br />
Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />
Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />
technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />
Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />
im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung, Oberbodenauftrag<br />
auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />
Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />
Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />
Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />
(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />
beeinträchtigenden Bauwerks)<br />
365° freiraum + umwelt 54
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Die genannten Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen sowie die Ermittlung<br />
des Kompensationsbedarfs und die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Rahmen des<br />
Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. Dort werden auch konkrete Maßnahmen zur Überwachung<br />
festgesetzt. Ein Monitoring von CEF-Flächen ist für einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu<br />
gewährleisten. Ebenfalls kann ein Monitoring zur Einschätzung der Auswirkungen auf Vögel und<br />
Fledermäuse erforderlich sein.<br />
365° freiraum + umwelt 55
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
11. Quellen<br />
Literatur<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER RAUMPLANER – LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2012)<br />
Umweltprüfung Teilregionalplan Windenergie Juli 2012<br />
GEOINFORMATION + PLANUNG | REICHERT + PARTNER INGENIEURE (2013)<br />
Sichtbarkeitsanalyse zur Konzentrationszone „Steinbronnen“ im Umkreis von 20 km<br />
LANDRATSAMT BODENSEEKREIS, RAVENSBURG UND SIGMARINGEN (2012)<br />
Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und<br />
Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW)<br />
Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten (2009)<br />
Daten und Kartendienst der LUBW:<br />
Schutzgebietsabgrenzungen Stand Juli 2013<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN – WÜRTTEMBERG (LFU) (1992):<br />
Potentielle natürliche Vegetation und Naturräumliche Einheiten, Band 21<br />
REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN<br />
Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 1996<br />
Teilregionalplan Windenergie 2012<br />
Abgrenzung der aktuellen regionalen Vorrangflächen Stand April 2013<br />
Allgemeine Beratung und Information zum Thema Windkraft<br />
Regionale Kulturdenkmale des RVBO und RVDI<br />
STAUSS & TURNI GUTACHTERBÜRO FÜR FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN (2013)<br />
Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit Windenergieanlagen in einer<br />
Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> (03.08..2013)<br />
KÜBLER, J. (2013) 365° FREIRAUM + UMWELT<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
„Nutzung der Windenergie“ (26.07.2013)<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BAD SAULGAU/HERBERTINGEN<br />
Flächennutzungsplan 2010<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan 2010<br />
Teilflächennutzungsplan „Nutzung der Windenergie“ 2013<br />
Luftbilder<br />
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN- WÜRTTEMBERG (2002)<br />
Landesentwicklungsplan 2002 <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT, MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ, MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR UND MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND<br />
WIRTSCHAFT (2012)<br />
365° freiraum + umwelt 56
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Windenergieerlass <strong>Bad</strong>en-Württemberg, Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für<br />
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft.<br />
Vom 09. Mai 2012<br />
POTENZIALATLAS ERNEUERBARE ENERGIEN DES LANDES BW(2013)<br />
Karten<br />
LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Top 25, 50 <strong>Bad</strong>en-Württemberg, digital<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1996)<br />
Vorläufige Geologische Karte <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Stand 1996)<br />
Rechtliche Vorgaben<br />
<br />
Raumordnungsgesetz (ROG) ROG Ausfertigungsdatum: 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
Landesplanungsgesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 letzte Änderung: §§ 11, 30, 42,<br />
44 und 51 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S. 285)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2974), Letzte Änderung<br />
durch: Art. 5 G vom 20. Dezember 2012<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der<br />
Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des<br />
Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)<br />
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der<br />
freien Landschaft (Naturschutzgesetz-NatSchG-) v. 13.12.2005 (GBl. Nr. 18/2005 S. 745, ber.<br />
S. 319), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GBl. Nr. 23/2009 S. 809)<br />
Wassergesetz für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (WG) vom 20. Januar 2005 (GBl. S. 219) zuletzt geändert<br />
durch das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in <strong>Bad</strong>en-Württemberg am<br />
27.11.2013 (Drucksache 15/4404)<br />
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Ausfertigungsdatum:<br />
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013<br />
(BGBl. I S. 734)<br />
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) vom 14.12.2004, § 6 zuletzt geändert<br />
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815)<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten<br />
(BBodSchG) in der Fassung vom 17.03.1998, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des<br />
Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)<br />
365° freiraum + umwelt 57
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai<br />
2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I<br />
S. 1943)<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.8.1998<br />
Landeswaldgesetz <strong>Bad</strong>en-Württemberg in der Fassung vom 01.07.2004, aktualisiert 10.1.2009<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, BGBl. I<br />
S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch<br />
Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />
Landesbauordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358, zuletzt<br />
geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65)<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli<br />
2013 (BGBl. I S. 2749)<br />
Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (RGBl. 1922 I S. 681), das durch Artikel 29 des<br />
Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist<br />
365° freiraum + umwelt 58
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
ANHANG Fotodokumentation<br />
Standort 1: Hochpunkt bei Kloster Sießen, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 2: Hochpunkt bei der Suchtklinik <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 3: südlich von Renhardsweiler, Blick nach Norden in Richtung „Steinbronnen“<br />
365° freiraum + umwelt 59
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Standort 4: nördlich von Bierstetten, Blick nach Westen in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 5: südlich von Allmannsweiler, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 6: westlich von Allmannsweiler, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />
365° freiraum + umwelt 60
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Standort 7: östlich von Braunenweiler, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 8: westlich von Braunenweiler, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />
Standort 9: Blick aus dem Schwarzachtal nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />
365° freiraum + umwelt 61
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Standort 10: von der Kirche in Hundersingen, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />
(Vordergrund Gewerbegebiet von Herbertingen)<br />
Standort 11: nordöstlich von Moosburg, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />
(Vordergrund <strong>Bad</strong> Buchau)<br />
Standort 12: östlicher Ortsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />
365° freiraum + umwelt 62
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
ANLAGEN<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />
Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
365° freiraum + umwelt
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
ANLAGE<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG<br />
365° freiraum + umwelt
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG<br />
zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />
26.07.2013<br />
Auftraggeber:<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Frau Bürgermeisterin Doris Schröter<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Tel. 07581/207-100<br />
Fax. 07581/207-865<br />
buergermeisterin@bad-saulgau.de<br />
Auftragnehmer:<br />
365° freiraum + umwelt<br />
Klosterstraße 1<br />
88662 Überlingen<br />
Tel.: 07551 / 949 558-0<br />
Fax: 07551 / 949 558-9<br />
www.365grad.com<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Biologe Jochen Kübler<br />
Tel.: 07551 / 949 558-3<br />
j.kuebler@365grad.com
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
1. Vorbemerkung<br />
Im Rahmen der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> – Herbertingen ist eine Prüfung der artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des §§ 44 BNatSchG erforderlich.<br />
Prüfungsrelevant sind auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung neben den windenergieempfindlichen<br />
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) die von der LUBW 1<br />
(2013) definierten<br />
windkraftempfindlichen Vogelarten.<br />
Zur Beurteilung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wurden im Frühjahr/Sommer<br />
2013 Erhebungen durchgeführt. Daneben wurden Gebietskenner und örtliche Vogelkundler, Forstrevierleiter<br />
und Jagdpächter befragt. Zudem erfolgte eine Einschätzung der Habitateignung des Untersuchungsgebietes<br />
für die windkraftsensiblen und sonstigen Vogelarten.<br />
2. Methodisches Vorgehen<br />
Die Erhebungen erfolgten in Absprache mit dem Landratsamt Sigmaringen nicht in dem vollen von der<br />
LUBW (2013) empfohlenen Untersuchungsumfang. Diese Aufnahmen, die im immissionsschutzrechtlichen<br />
Verfahren zwingend durchzuführen sind, sind sehr aufwändig, spiegeln aber nur eine<br />
Momentaufnahme der aktuellen Brutsaison (2013) wider. Bis zu einem immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren einer Anlage in einigen Jahren kann sich unter Umständen viel verändern.<br />
Windkraftsensible Arten können die Umgebung der Windenergieanlage neu besiedeln oder auch daraus<br />
verschwinden. Auch eine Aufnahme bevorzugter Nahrungshabitate und Flugkorridore im Untersuchungsgebiet<br />
erschien im Rahmen der Bestandsaufnahmen im Rahmen des FNP nicht zielführend.<br />
Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />
(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Zudem kann sich die Aktivität stark verändern, wenn der<br />
Horststandort oder der Standort benachbarter Brutpaare sich verschieben.<br />
Die Untersuchungen 2013 konzentrierten sich auf die Suche der Horste (Fortpflanzungsstätten) der<br />
windkraftsensiblen Vogelarten.<br />
1<br />
Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung<br />
von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013).<br />
365° freiraum + umwelt 2
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />
Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />
Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />
gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />
Abb. 1: Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten<br />
Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />
Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />
Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />
dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />
artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />
der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />
auszuschließen.<br />
Abb. 2: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen<br />
365° freiraum + umwelt 3
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Wird keine kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Vogelart festgestellt, wird dem Standort ein<br />
voraussichtlich geringes Konfliktpotenzial attestiert. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens<br />
sind die Untersuchungen nach den Vorgaben der LUBW dennoch durchzuführen, um Verbotstatbestände<br />
sicher ausschließen zu können. Es ist beispielsweise denkbar, dass zwischen der Erfassung<br />
2013 und dem Untersuchungsjahr zum Zeitpunkt des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens eine<br />
Neuansiedlung einer windkraftsensiblen Vogelart erfolgt ist.<br />
Abb. 3: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte unwahrscheinlich<br />
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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Bestandserfassung im Frühjahr / Sommer 2013<br />
Die sechs Begehungen erfolgten am: 07.04.2013, 14.04.2013, 30.04.2013, 23.06.2013, 5.07.2013 und<br />
am 12.07.2013 und dauerten jeweils 4 – 5 Stunden.<br />
Abb. 4: Untersuchungsgebiet (blau) innerhalb des 1.000m-Bereiches um die Konzentrationsfläche (grün). Schwarze Linie:<br />
Gemeinde/ Kreisgrenze.<br />
Bei den Begehungen im April wurde schwerpunktmäßig im Bereich der Konzentrationsfläche und in<br />
einem Radius von 1.000 m um diese Flächen nach Horsten windkraftempfindlicher Arten gesucht.<br />
Dabei wurden alle größeren Laubbäume im noch unbelaubten Zustand nach Horsten abgesucht.<br />
Darüber hinaus wurden revieranzeigendes Verhalten und Balzflüge festgehalten.<br />
Da im April keine Horste von Milanen und anderen windkraftsensiblen Arten gefunden wurden, aber<br />
Balzflüge und weitere mögliche Hinweise auf Horste (auf Baumkronen sitzende Vögel am Waldrand)<br />
festgestellt wurden, erfolgten Ende Juni/Anfang Juli weitere Begehungen.<br />
Aufgrund des geringen Laubholzanteils war nicht auszuschließen, dass die Milane in Nadelbäumen<br />
brüteten. Diese Horste sind nur ausnahmsweise zu entdecken. Milanbruten im Untersuchungsbiet kann<br />
man in diesem Zeitraum mittels bettelnder Jungvögel und futtertragender Altvögel bestätigen.<br />
Bei sämtlichen Begehungen wurden alle Flugbewegungen (Revieranzeigen, Nahrungsflüge, Durchzügler)<br />
windkraftsensibler Arten erfasst.<br />
365° freiraum + umwelt 5
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Untersuchte Windkraftsensible Vogelarten<br />
Als windkraftempfindlich gelten die in Tabelle 1 der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung<br />
von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" (LUBW<br />
21.05.2012) aufgeführten Vogelarten.<br />
Tabelle 1: Liste der windkraftempfindlichen Brutvogelarten in <strong>Bad</strong>en-Württemberg (LUBW 2013).<br />
Die Art der Windkraftempfindlichkeit ist wie folgt definiert: K: Kollisionsgefährdet, M: Meideverhalten<br />
gegenüber WEA. Fettdruck = Im UG beobachtet<br />
Vogelart<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Art der<br />
Windkraftempfindlichkeit<br />
Untersuchungsradius<br />
zur Ermittlung der<br />
Fortpflanzungsstätten<br />
[in m]<br />
Untersuchungsradius zur<br />
Ermittlung des Prüfbereiches<br />
für die Datenrecherche<br />
[in m]<br />
Alpensegler Tachymarptis K 3.000 3.000<br />
melba<br />
Auerhuhn Tetrao urogallus M 1.000 1.000<br />
Baumfalke Falco subbuteo K 1.000 4.000<br />
Haselhuhn Tetrastes<br />
M 1.000 1.000<br />
bonasia<br />
Kormoran Phalacrocorax K 1.000 4.000<br />
(Brutkolonien) carbo<br />
Kornweihe Circus cyaneus K 1.000 6.000<br />
Mowen<br />
Laridae K 1.000 4.000<br />
(Brutkolonien)<br />
Raubwurger Lanius excubitor K, M 500 500<br />
Reiher Ardeidae K 1.000 4.000<br />
Rohrweihe Circus<br />
K 1.000 6.000<br />
aeruginosus<br />
Rotmilan Milvus milvus K 1.000 6.000<br />
Schwarzmilan Milvus migrans K 1.000 4.000<br />
Schwarzstorch Ciconia nigra K, M 3.000 10.000<br />
Seeschwalben Sternidae K 1.000 4.000<br />
(Brutkolonien)<br />
Sumpfohreule Asio flammaeus K 1.000 6.000<br />
Uhu Bubo bubo K 1.000 6.000<br />
Wachtelkonig Crex crex M 1.000 1.000<br />
Wanderfalke Falco peregrinus K 1.000 1.000<br />
Weißstorch Ciconia ciconia K 1.000 6.000<br />
Wespenbussard Pernis apivoris K 1.000 4.000<br />
Wiesenlimikolen<br />
(Großer<br />
Brachvogel,<br />
Bekassine, Kiebitz)<br />
Numenius<br />
arquata,<br />
Gallinago<br />
gallinago,<br />
Vanellus<br />
vanellus<br />
K, M 1.000 1.000<br />
Wiesenweihe Circus pygargus K 1.000 6.000<br />
Ziegenmelker Caprimulgus K, M 500 500<br />
europaeus<br />
Zwergdommel Ixobrychus<br />
minutus<br />
M 1.000 4.000<br />
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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
3. Ergebnisse<br />
Von den in Tabelle 1 aufgeführten Arten wurden folgende Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet:<br />
Baumfalke, Kormoran, Lachmöwe, Graureiher, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch,<br />
Weißstorch und Kiebitz.<br />
Nicht beobachtet wurden Wespenbussard, Uhu und Wanderfalke. Unregelmäßige Vorkommen des<br />
Wespenbussards sind unwahrscheinlich. Die Fels- und z. T. Gebäudebrüter Uhu und Wanderfalke sind<br />
im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld ebenfalls nicht zu erwarten. Beide Arten kommen erst in<br />
größerer Entfernung zum Vorhaben, z. B. im Oberen Donautal vor.<br />
Aufgrund der geringen Entfernung (ca. 6 km Luftlinie) zum Federsee, einem landesweit bedeutsamem<br />
Brut- und Rastgebiet für zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten, könnten folgende ebenfalls<br />
nicht beobachtete Arten das Untersuchungsgebiet als unregelmäßige Durchzügler temporär nutzen<br />
oder überfliegen: Raubwürger, Purpur- und Silberreiher, Sumpfohreule, Wachtelkönig, weitere Wiesenlimikolen,<br />
Korn- und Wiesenweihe sowie Zwergdommel.<br />
Die übrigen genannten windkraftsensiblen Vogelarten können ausgeschlossen werden, da das Untersuchungsgebiet<br />
außerhalb des Verbreitungsgebietes der Arten liegt, bzw. im relevanten Umkreis keine<br />
geeigneten Bruthabitate vorhanden sind: Alpensegler, Auerhuhn, Haselhuhn und Ziegenmelker.<br />
Brutkolonien von Möwen, Seeschwalben, Kormoran liegen in größerer Entfernung als 1 km (z. T. am<br />
Federsee in 6 km Entfernung).<br />
Prüfung der betroffenen windkraftsensiblen Vogelarten (gem. LUBW 2013) im Bereich der<br />
Konzentrationszone „Steinbronnen“<br />
Alpensegler<br />
Der Alpensegler hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen Tuttlingen).<br />
Auerhuhn<br />
Das Auerhuhn hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen württembergisches Allgäu).<br />
Baumfalke<br />
Der Baumfalke kommt häufig in der Nähe von Feuchtgebieten vor, da u. a. Großlibellen zu seinem<br />
Nahrungsspektrum gehören. Er brütet in der Regel in alten Krähennestern, meist am Waldrand, in Feldgehölzen<br />
oder auch in Baumreihen des Offenlandes. Da der Baumfalke als Zugvogel die Nester erst spät<br />
im Jahr besetzt und diese dann bereits von anderen Arten belegt sein können, tritt der Baumfalke nicht<br />
jährlich im selben Bereich auf.<br />
Der Baumfalke konnte bei einer Begehung (23.06.) überfliegend beobachtet werden. Die weiteren Begehungen<br />
erbrachten keine Nachweise des Baumfalken. Eine Brut im Untersuchungsgebiet im Jahr<br />
2013 ist daher auszuschließen.<br />
Haselhuhn<br />
Das Haselhuhn hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen Mittlerer Schwarzwald).<br />
Kormoran<br />
Der Kormoran tritt am Federsee als regelmäßiger Wintergast auf. 40 – 60 Exemplare können dort<br />
regelmäßig beobachtet werden (NABU Federsee). Die Ansiedlung einer Brutkolonie am Federsee in den<br />
nächsten Jahren ist bei der aktuellen Ausbreitungstendenz der Art nicht auszuschließen.<br />
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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Ein Trupp von 12 Kormoranen wurde am 07.04. beobachtet. Diese flogen aus östlicher Richtung (vermutlich<br />
vom Federsee) an und schraubten sich in einem „Thermikschlauch“ im östlichen Bereich des<br />
Untersuchungsgebietes nach oben, um dann in größerer Höhe nach Westen weiter zu ziehen.<br />
Kornweihe<br />
Die Kornweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Bekannte Brutvorkommen<br />
der Kornweihe mit sehr geringen Bestandszahlen liegen in der Oberrheinebene, im Tauberland<br />
und auf der Südwestalb. Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Brutstandorte der Kornweihe.<br />
Die Kornweihe tritt im Federseegebiet regelmäßig als Wintergast auf (NABU Federsee). Im Untersuchungsgebiet<br />
wurde sie bei den 6 Begehungen nicht beobachtet.<br />
Möwen<br />
Eine große Lachmöwenkolonie befindet sich im Bereich des Federsees in 6 km Entfernung (NABU<br />
Federsee). Einzelne Lachmöwen wurden gesichtet.<br />
Raubwürger<br />
Im Untersuchungsgebiet existieren keine Brutvorkommen des Raubwürgers, der in <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
vom Erlöschen bedroht ist (RL 1, LUBW 2004). Ein Vorkommen des Raubwürgers im Untersuchungsraum<br />
während der Wintermonate ist eher unwahrscheinlich. Allenfalls im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />
wo es Hecken und Feldgehölze gibt, könnte er präsent sein.<br />
Reiher<br />
Aus der Familie der Reiher waren im Untersuchungsgebiet potenziell folgende Artbeobachtungen<br />
möglich: Graureiher, Silberreiher und Purpurreiher. Während der Graureiher, der früher meist in<br />
Kolonien brütete, seit einigen Jahren verstärkt auch Einzelbruten macht und daher als Brutvogel nicht<br />
grundsätzlich auszuschließen war, waren Letztere allenfalls als seltene Durchzügler zu erwarten. Der<br />
Graureiher wurde im Untersuchungsgebiet nur überfliegend beobachtet. Es gab keinerlei Hinweise auf<br />
Bruten. Silberreiher und Purpurreiher wurden nicht festgestellt.<br />
Alle drei Arten kommen im Federseegebiet in 6 km Entfernung vor.<br />
Rohrweihe<br />
Die Rohrweihe ist in ihrer Lebensweise an größere Schilf- und Röhrichtbestände gebunden. In den<br />
letzten Jahrzehnten kommt es jedoch auch zunehmend zu Bruten in Getreide- und Rapsfeldern. Sie<br />
jagt bevorzugt über dem Röhrichtgürtel und den anschließenden Verlandungszonen von Gewässern.<br />
Die Rohrweihe ist ein regelmäßiger Brutvogel am Federsee mit 15 – 20 Brutpaaren (Einstein 2007). Die<br />
Rohrweihe wurde bei Nahrungssuchflügen an drei Beobachtungsdurchgängen im südlichen und östlichen<br />
Bereich des Untersuchungsgebietes beobachtet: Am 14.04.2013 (ein ) im Osten bei Allmannsweiler,<br />
am 5.7.2013 und am 12.07.2013 ein und im Süden nahe der Biogasanlage.<br />
Rotmilan<br />
Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen Wechsel von Wald und<br />
Offenland charakterisiert sind. Er brütet in der Regel in älteren Laubbäumen meist am Waldrand, in<br />
Feldgehölzen oder auch in Baumreihen des Offenlandes. Die Waldfläche „Schellenberg“ besteht vorwiegend<br />
aus Fichten-Altersklassenwäldern mit geringen Laubholzanteilen unterschiedlichen Alters<br />
wobei im westlichen Bereich Stangen- und Baumhölzer vorherrschend sind. Lediglich oberhalb von<br />
Steinbronnen findet man einen kleinen älteren Buchenbestand. In Folge dessen sind im Untersuchungsgebiet<br />
geeignete Brutbäume rar. Nadelbäume werden nur ausnahmsweise angenommen.<br />
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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Der Rotmilan konnte bei allen 6 Begehungen bei Nahrungssuchflügen teils mit mehreren Individuen<br />
beobachtet werden. Die Nahrungssuchflüge erfolgten meist über der freien Feldflur, teilweise kreisten<br />
die Milane auch über den Waldflächen, meist über Schlagfluren. Die freie Feldflur um den Schellenberg<br />
sowie die Schlagfluren innerhalb des Waldes sind regelmäßig genutztes Nahrungshabitat des Rotmilans.<br />
Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />
(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Häufig kann beobachtet werden, dass Milane von<br />
weit her fliegen, um frisch gemähte Wiesen nach Nahrung abzusuchen. Häufig können 5 und mehr<br />
Milane kreisend über frisch gemähten Wiesen oder frisch gepflügten Äckern beobachtet werden.<br />
Ferner wurden Balzflüge von Rotmilanen und revieranzeigende Verhaltensweisen bei allen Begehungen<br />
im April festgestellt.<br />
Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes wurden balzfliegende Milane beobachtet. Auch das<br />
exponierte Sitzen auf Baumwipfeln am Rand eines kleinen Kahlschlags eines Rotmilans im Osten des<br />
Untersuchungsgebietes war ein Hinweis auf einen möglichen nahe gelegenen Horst des Rotmilans. Die<br />
Suche nach einem besetzten Horst im Umkreis dieser Beobachtungen blieb ohne Ergebnis. Auch die<br />
Suche nach futterbettelnden größeren Jungvögeln im Horst Ende Juni bis Mitte Juli erbrachte keine<br />
Nachweise. Ein direkter Brutnachweis gelang damit nicht. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu<br />
Bruten/Brutversuchen des Rotmilans im Untersuchungsgebiet kam. Da Horste in Nadelhölzern nur sehr<br />
schwer zu entdecken sind, könnte ein Horst trotz der intensiven Suche und dem Einsatz von Klangattrappen<br />
übersehen worden sein. Auch ist denkbar, dass dem nassen Frühjahr und Frühsommer 2013<br />
Jungvögel zum Opfer gefallen sind.<br />
Beim Weißstorch gab es Brutverluste von über 50 % nach dem Dauerregen am 2./3. Juni 2013. Auch<br />
bei Greifvögeln sind solche Verluste wahrscheinlich, da die zu dem Zeitpunkt schon großen Jungvögel<br />
nicht mehr gehudert werden konnten und die Altvögel Schwierigkeiten hatten, die Nahrungsversorgung<br />
zu gewährleisten.<br />
Eine Brut des Rotmilans im Bereich der geplanten Konzentrationszone und ihrem unmittelbaren<br />
Umfeld ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da hier nur vergleichsweise jüngere Waldformationen<br />
vorhanden sind.<br />
In der Feldflur im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen der Waldfläche Schellenberg<br />
im Norden und Bierstetten im Süden unweit der Biogasanlage wurden am 14.04. acht vermutlich<br />
durchziehende Rotmilane zusammen mit 14 Mäusebussarden und 11 Schwarzmilanen (!) beobachtet.<br />
Teilweise badeten sie in einer Flutmulde in einem Acker. Die frisch gepflügten Äcker boten reichlich<br />
Nahrung (z. B. Regenwürmer). Am 14.04 und am 30.04. wurden über längere Zeit thermikkreisende<br />
Milane beobachtet. Besonders am 14.04. schraubten sich im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
Rotmilane in die Höhe, um dann in verschiedene Richtungen abzugleiten.<br />
Die Höhenkuppe des Schellenbergs hat also offensichtlich eine Bedeutung für durchziehende Rotmilane,<br />
da einerseits die gute Thermik der Kuppenlage zum Thermikkreisen genutzt wird und andererseits<br />
die Ackerflur mit der wohl über längere Zeit gefüllten Flutmulde offensichtlich für durchziehende/rastende<br />
Rotmilane eine gewisse Attraktivität ausübt.<br />
Schwarzmilan<br />
Der Schwarzmilan besiedelt wie der Rotmilan vielfältig strukturierte Landschaften, kommt aber häufig<br />
in der Nähe größerer Gewässer vor. Größere Vorkommen gibt es daher im Bereich der oberschwäbischen<br />
Seen, im Donautal und auch am Bodensee. Auch der Schwarzmilan brütet in der Regel<br />
in älteren Laubbäumen meist am Waldrand, in Feldgehölzen oder auch in Baumreihen des Offenlandes.<br />
Ein Paar Schwarzmilane wurde bei drei Beobachtungstagen bei Nahrungssuchflügen und auch<br />
thermikkreisend im östlichen Bereich des Plangebietes beobachtet. Die Schwarzmilane glitten nach<br />
dem Thermikkreisen in östliche Richtung ab.<br />
Am 14.04. wurden zusammen mit den 8 Rotmilanen und 14 Mäusebussarden (nicht relevant) auch 11<br />
(!) Schwarzmilane im südlichen Bereich des Plangebietes zwischen der Waldfläche Schellenberg und<br />
Bierstetten beobachtet.<br />
365° freiraum + umwelt 9
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Hinweise auf Bruten des Schwarzmilans im Untersuchungsgebiet gibt es nicht. Der südöstliche Bereich<br />
des Untersuchungsgebietes ist ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat des Schwarzmilans. Das<br />
Untersuchungsgebiet erlangt aufgrund der guten Thermik der Kuppenlage auch eine Bedeutung für<br />
durchziehende Schwarzmilane.<br />
Schwarzstorch<br />
Im Gegensatz zum Weißstorch lebt der Schwarzstorch meistens verborgen in alten, aber nicht zu<br />
dichten, reich strukturierten Wäldern. Laubwälder und Laubmischwälder mit Lichtungen, Fließgewässern,<br />
Tümpeln und Teichen sind sein idealer Lebensraum. Ebenso gehören waldnah gelegene,<br />
feuchte, extensiv genutzte Wiesen zu einem optimalen Schwarzstorchhabitat.<br />
Die Art ist zur Jahrtausendwende als Brutvogel nach <strong>Bad</strong>en-Württemberg zurückgekehrt. Aktuell gibt<br />
es 6 Brutpaare, darunter Brutvorkommen im Altdorfer Wald, im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte,<br />
zwischen Stockach und Pfullendorf und bei Wangen im Allgäu. Da die Art in Ausbreitung begriffen ist,<br />
ist mit weiteren Ansiedlungen in geeigneten Habitaten Oberschwabens zu rechnen. Der Schwarzstorch<br />
unternimmt regelmäßig Nahrungsflügen bis > 20 km vom Horst (JANSSEN et al. 2004)<br />
Bei der Begehung am 05. Juli wurde ein thermikkreisender Schwarzstorch im östlichen Bereich des<br />
Untersuchungsgebietes beobachtet, der etwa eine Viertelstunde lang zusammen mit vier Rotmilanen<br />
sich an einem Thermikschlauch hochschraubte, um dann in westliche Richtung weiter zu ziehen.<br />
Das Untersuchungsgebiet hat ansonsten vermutlich keine Bedeutung für den Schwarzstorch. Brutvorkommen<br />
sind auch in einer Umgebung von 3 km um den Horst nicht zu erwarten, da geeignete<br />
große und alte Waldbestände fehlen.<br />
Wie schon beim Rot- und Schwarzmilan aufgeführt, scheint insbesondere der östliche Bereich der<br />
Kuppe Schellenberg für thermikkreisende Vögel attraktiv zu sein.<br />
Seeschwalben<br />
Eine Kolonie der Flussseeeschwalbe befindet sich im Bereich des Federsees in 6 km Entfernung auf<br />
Brutflößen.<br />
Sumpfohreule<br />
Die Sumpfohreule gilt in <strong>Bad</strong>en-Württemberg als ausgestorben. Ein Brutvorkommen der Art im Untersuchungsraum<br />
wird ausgeschlossen. Im Bereich des Federseeriedes kann die Art gelegentlich als<br />
Durchzügler beobachtet werden.<br />
Uhu<br />
Vorkommen des Felsbrüters Uhu sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone nicht bekannt. Die<br />
nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung im Oberen Donautal.<br />
Wachtelkönig<br />
Es sind keine Brutstandorte des Wachtelkönigs im Plangebiet bekannt. Im Federseeried tritt er als unregelmäßiger<br />
Brutvogel auf. Dieses befindet sich in einer Entfernung von 6 km zum Untersuchungsgebiet.<br />
365° freiraum + umwelt 10
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Wanderfalke<br />
Vorkommen des Fels- und Gebäudebrüters Wanderfalke sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone<br />
nicht bekannt. Die nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung (> 10 km) im<br />
Oberen Donautal.<br />
Weißstorch<br />
Der Weißstorch brütet seit vielen Jahren meist erfolgreich auf der Kirche in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Der Horst<br />
liegt in einer Entfernung von 3,5 km zum geplanten Windkraftstandort. Der Weißstorch wurde am<br />
23.06.2013 bei der Nahrungssuche im Feuchtgrünland zwischen Braunenweiler und Obereggatsweiler<br />
beobachtet.<br />
Wespenbussard<br />
Der Wespenbussard wurde nicht beobachtet. Ein unregelmäßiges Brutvorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet<br />
erscheint nicht wahrscheinlich, da in der weitgehend intensiv genutzten Landschaft<br />
nicht ausreichend geeignete Nahrungshabitate zur Verfügung stehen.<br />
"Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />
Im Bereich einer Flutmulde nordöstlich der Biogasanlage wurden am 14.04.2013 10 Kiebitze und am<br />
23.6. 2013 6 Kiebitze beobachtet. An den anderen Beobachtungstagen konnten keine Kiebitze<br />
beobachtet werden. Vermutlich befanden sie sich auf dem Durchzug. Revieranzeigende Verhaltensweisen<br />
wurden ebenfalls nicht festgestellt. Brutvorkommen des Kiebitzes in der Feldflur des südlichen<br />
Plangebietes im Bereich der Flutmulde wären aber von den vorhandenen Habitatstrukturen her<br />
denkbar.<br />
Am 05.07.2013 wurde an der Flutmulde ein durchziehender Flussuferläufer beobachtet.<br />
Wiesenweihe<br />
Die Wiesenweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Die Wiesenweihe<br />
wird im Federseegebiet unregelmäßig als Wintergast beobachtet (NABU Federsee).<br />
Weitere nicht windkraftsensible Vogelarten<br />
Für die Ausweisung von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationszonen)<br />
ist die Erhebung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten nach den Hinweisen zur Erfassung<br />
von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen LUBW 2012 nicht erforderlich. Die Erfassung<br />
nicht windkraftempfindlicher Vogelarten hat im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
zu erfolgen.<br />
Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />
Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Brutvorkommen<br />
wertgebender Waldarten wie Schwarzspecht, Hohltaube oder Grauspecht sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Bemerkenswert war die beobachtung von ca. 450 – 500 rastenden Ringeltauben im Bereich des Offenlandbereiches<br />
der geplanten Konzentrationszone.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
4. Konflikte<br />
Folgende Wirkungen auf die im vorigen Kapitel aufgeführten windkraftsensiblen und andere seltene<br />
und streng geschützten Vogelarten sind zu betrachten:<br />
• Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungsund<br />
Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren<br />
kollidieren. Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />
• Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />
dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung).<br />
• Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />
bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />
Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />
Bedeutung erlangen.<br />
• Habitatverluste /Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die<br />
Anlage und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />
für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />
• Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />
Im Folgenden werden nur die Arten betrachtet, die im Untersuchungsgebiet aktuell oder auch potenziell<br />
vorkommen können. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf ein Eintreten der<br />
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />
Baumfalke<br />
Der Baumfalke wurde im Jahr 2013 als unregelmäßiger Gast im Untersuchungsgebiet festgestellt. Das<br />
Konfliktpotential ist aktuell gering.<br />
Der Baumfalke besitzt allerdings keine ausgeprägte Horstbindung. Dementsprechend könnte der<br />
Baumfalke in naher Zukunft als Brutvogel im Untersuchungsgebiet auftreten. Die Habitateignung des<br />
Untersuchungsgebietes, insbesondere im westlichen Bereich wäre grundsätzlich gegeben. Auf Ebene<br />
des Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos des<br />
Baumfalken innerhalb der Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
ist die Kollisionsgefährdung zu überprüfen.<br />
Kormoran<br />
Brutkolonien des Kormorans befinden sich in größerer Entfernung als 1.000 m zur geplanten Konzentrationszone.<br />
Damit ist ein Kollisionsrisiko für brütende Kormorane auszuschließen.<br />
Offensichtlich gibt es im östlichen Bereich des Höhenrückens „Schellenberg“ häufig Aufwinde. Diese<br />
guten thermischen Verhältnisse nutzten durchziehen Vögel, um sich in einem „Thermikschlauch“ in die<br />
Höhe zu schrauben und dann auf größerer Höhe weiter zu gleiten.<br />
Erfolgt der Weiterzug in westlicher Richtung, könnten die dann in größere Höhe gleitenden Vögel in<br />
den Gefahrenbereich der Rotoren gelangen.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
müssen Beobachtungen zur Zeit des Vogelzuges erfolgen, um das die<br />
Kollisionsrisiko für Zugvögel besser abschätzen zu können.<br />
Reiher<br />
Brutvorkommen von Reihern liegen deutlich mehr als ein Kilometer von der Konzentrationszone für<br />
Windkraft Steinbronnen entfernt. Beeinträchtigungen durch eine mögliche Anlage während der<br />
Brutzeit sind daher auszuschließen.<br />
Das Kollisionsrisiko für durchziehende oder überfliegende Individuen aus der Familie der Reiher (Grau-,<br />
Silber- und Purpurreiher) wird ebenfalls als gering eingeschätzt. Dennoch sollten Beobachtungen<br />
während des Vogelzuges erfolgen (siehe Ausführungen Kormoran).<br />
Rohrweihe<br />
Die Rohrweihe wurde als gelegentlicher Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet festgestellt. Auswirkungen<br />
auf die Brutvorkommen im 6 km entfernten Federseegebiet sind auszuschließen. Da die<br />
Rohrweihen auf ihren Nahrungssuchflügen meist in geringer Höhe über dem Boden fliegen, besteht<br />
nur ein geringes Kollisionsrisiko für umherstreifende Rohrweihen, wie sie 2013 beobachtet wurden.<br />
Da die Kapazitätsgrenze des Lebensraums am Federsee erreicht sein dürfte (Einstein 2007), könnte die<br />
Rohrweihe in naher Zukunft auch pessimale Habitate in der Umgebung des Federsees, möglicherweise<br />
auch im Untersuchungsgebiet besiedeln, auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist. Auf Ebene des<br />
Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />
innerhalb der Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die<br />
Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe nochmals zu überprüfen.<br />
Rotmilan<br />
Der Rotmilan hat in <strong>Bad</strong>en-Württemberg einen Verbreitungsschwerpunkt, weshalb dem Land eine besondere<br />
Verantwortung zum Schutz der Art zukommt (LUBW 2006). Zahlreiche Untersuchungen belegen<br />
ein erhöhtes Kollisionsrisiko des Rotmilans im Vergleich zu anderen windkraftsensiblen Vogelarten<br />
an Windenergieanlagen. Bisher sind 182 Schlagopferfälle aus Deutschland bekannt (LANGGEMACH &<br />
DÜRR 2012). Die Autoren vermuten, dass bei einem Bau aller genehmigten Windenergieanlagen in<br />
Brandenburg, die Verlustrate bei 4 – 5 % des Bestandes liegt. Damit ist eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des lokalen Bestandes verbunden.<br />
In der Waldfläche auf dem Schellenberg fehlen die für den Rotmilan wichtigen Laubholz- Altbestände.<br />
Allerdings nimmt der Rotmilan auch kleinere Laubbäume oder auch Nadelhölzer als Horstbaum an,<br />
wenn er keine Alternativen hat.<br />
Eine Brut des Rotmilans im Untersuchungsgebiet konnte zwar nicht nachgewiesen werden, ein Brutversuch<br />
war aber aufgrund der festgestellten territorialen Verhaltensweisen auch nicht völlig auszuschließen.<br />
Die Feldflur südlich der geplanten Konzentrationszone ist ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat<br />
des Rotmilans. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass kreisende Rotmilane während ihrer<br />
Nahrungssuchflüge oder beim Thermikkreisen in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage auf dem<br />
Schellenberg kommen. Dies trifft sowohl für die Bereiche der Konzentrationszone zu, die im Offenland<br />
liegen, als auch für die Waldflächen, da der Wald um die Windkraftanlagen gerodet wird. Diese dann<br />
gehölzfreien Bereiche bilden dann ebenfalls potenzielle Nahrungshabitate des Rotmilans<br />
Da der Rotmilan ebenfalls keine feste Brutplatzbindung zeigt, können auf Ebene des Flächennutzungsplans<br />
keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos innerhalb der geplanten<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Kollisionsgefährdung für<br />
den Rotmilan erneut zu überprüfen.<br />
Schwarzmilan<br />
Der Schwarzmilan wurde bei Nahrungssuchflügen und thermikkreisend nur im Osten des Plangebietes<br />
beobachtet.<br />
Die Kollisionsgefahr für in der weiteren Umgebung brütende Schwarzmilane wird als unwahrscheinlich<br />
eingestuft.<br />
Allerdings wurden im Süden des Untersuchungsgebietes rastende Durchzügler des Schwarzmilans<br />
beobachtet. Zur potenziellen Gefährdung von Zugvögeln siehe Ausführungen unter Kormoran.<br />
Schwarzstorch<br />
Brutvorkommen im Umkreis von 3 km um die Konzentrationszone Steinbronnen sind auszuschließen.<br />
Ansiedlungen sind wegen des Fehlens großflächiger Wälder mit Feuchtgebieten im nahen Umkreis auch<br />
nicht zu erwarten. Im weiteren Umkreis sind jedoch solche Habitate vorhanden (z. B. Federseegebiet).<br />
Ob die Beobachtung eines thermikkreisenden Schwarzstorches eine Zufallsbeobachtung war, oder<br />
dieser die Waldfläche Steinbronnen regelmäßig überfliegt, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu überprüfen.<br />
Eine Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />
Weißstorch<br />
Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />
3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />
„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />
Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />
Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />
Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />
um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />
Wiesenweihe und Kornweihe<br />
Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
während der Brutzeit ausgeschlossen werden.<br />
Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da<br />
eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Kollisionsgefährdung im<br />
Einzelfall zu überprüfen.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Weitere nicht windkraftempfindliche Vogelarten<br />
Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />
Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Es<br />
sind keine unüberwindbaren Konflikte zu erwarten, die sich bei der Errichtung der Anlage und der<br />
damit verbundenen Waldumwandlung ergeben könnten. Für die dort potenziell vorkommenden Vogelarten<br />
kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5<br />
BNatSchG). Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG und das Störungsverbot<br />
des § 44 Abs. Nr. 2 BNatSchG können durch Beschränkungen der Bauzeiten vermieden werden.<br />
5. Zusammenfassende Bewertung<br />
Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 f BNatSchG gelten in der Bauleitplanung nicht unmittelbar,<br />
da noch nicht der Bauleitplan, sondern erst die Errichtung der Windenergieanlage die verbotsrelevante<br />
Handlung darstellt. Die Verbote sind aber insoweit bereits auf Planungsebene zu beachten,<br />
als sie die Vollzugsunfähigkeit des Bauleitplans bewirken können. Die Planungsträger müssen im Verfahren<br />
der Planaufstellung im Sinne einer Prognose vorausschauend ermitteln und beurteilen, ob die<br />
vorgesehenen Festlegungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden<br />
(vgl. Abschnitt 4.2.5 des Windenergieerlasses). Allerdings werden die Regelungen des Artenschutzes in<br />
der Bauleitplanung nicht abschließend behandelt. Die Aufstellung von Bauleitplänen lässt die artenschutzrechtlichen<br />
Regelungen unberührt, sodass diese Verbote auch bei der Zulassung von Windkraftanlagen<br />
im Einzelfall (auch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen) gelten (LUBW 2013).<br />
Im Rahmen der Untersuchungen wurde keine Fortpflanzungsstätte einer windkraftsensiblen Vogelart<br />
innerhalb des Radius aus Tab. 1 Spalte 4 festgestellt, so dass nicht von Vornherein davon auszugehen<br />
ist, dass eine Windkraftanlage bei Steinbronnen gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />
Folgende Beobachtungen führen allerdings dazu, dass auch der Umkehrschluss nicht zulässig ist,<br />
nämlich, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen sind:<br />
Territoriales Verhalten von Rotmilanen (Balzflüge, exponiertes Sitzen auf Baumkronen) lassen den<br />
Schluss zu, dass die Waldfläche des Schellenbergs trotz ihrer potenziell geringen Eignung (Fehlen von<br />
Laubholz-Althölzern, geringes Bestandsalter, hoher Nadelbaumanteil) ein potenzielles Bruthabitat für<br />
den Rotmilan darstellt. Dies unterstreichen auch die regelmäßigen Nahrungssuchflüge im gesamten<br />
Bereich des Untersuchungsgebietes, besonders in den südlichen und östlichen Bereichen. Mehrmals<br />
wurden auf der geplanten Konzentrationszone überfliegende Rotmilane beobachtet.<br />
Die Greifvögel Rot- und Schwarzmilan, die in großer Zahl auf dem Durchzug beobachtet wurden, aber<br />
auch Schwarzstorch und Kormoran nutzen die Aufwinde („Thermikschläuche), die an der südexponierten<br />
Kuppenlage des Schellenbergs entstehen, um mit geringem Energieaufwand in größere<br />
Höhen zu kreisen und dann abzustreichen. Es ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass die<br />
Arten beim Thermikkreisen oder nachfolgendem Abgleiten in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage<br />
gelangen und kollidieren.<br />
Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />
für Windkraft bei Steinbronnen keine offensichtlichen Verbotstatbestände erkennen<br />
lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />
und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise,<br />
dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können.<br />
Sollte der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen<br />
der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />
Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort (laut Kapitel 2) ein mittleres artenschutzrechtliches<br />
Konfliktpotenzial zugeordnet.<br />
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Literatur<br />
BAUER,H.-G.,BEZZEL,E.&W-FIEDLER [HRSG.] (2005):<br />
Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 2 – Nonpasseriformes. 2. Aufl., Aula-Verlag,<br />
Wiebelsheim.<br />
HÖLZINGER,J.&M.BOSCHERT (2001):<br />
Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.2/2. Ulmer, Stuttgart, 2001.<br />
HÖLZINGER,J.&U.MAHLER (2001):<br />
Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.2/3. Ulmer, Stuttgart, 2001.<br />
HÖLZINGER, J. (1987):<br />
Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.1/2. Ulmer, Karlsruhe, 1987.<br />
EINSTEIN,JOST (2007):<br />
Bestandsentwicklung (1937– 2007) und Bruterfolg (1975–2007) der Rohrweihe (Circus aeruginosus) am<br />
Federsee (<strong>Bad</strong>en-Württemberg). Ornithologische Gesellschaft <strong>Bad</strong>en-Württemberg e.V. - www.ogbw.de<br />
Ornithol. Jh. <strong>Bad</strong>.-Württ. 23: 157-166 (2007)<br />
DDA (2012):<br />
Bundesweite Milanerfassung. Leitfaden für die Geländearbeit.<br />
http://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/rotmilan_leitfaden_d.pdf<br />
LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT,MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2013):<br />
Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und<br />
Genehmigung für Windenergieanlagen<br />
LANGGEMACH &DÜRR (2012):<br />
Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz Staatliche Vogelschutzwarte<br />
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/vsw_dokwind_voegel.pdf<br />
TRAUTNER, J. (2008):<br />
Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche<br />
Annäherung. – Naturschutz in Recht und Praxis – online (2008) Heft 1: 2 – 20.<br />
JANSSEN,G.,M.HORMANN &C.ROHDE (2004):<br />
Der Schwarzstorch. Neue Brehm- Bücherei 468. Hohenwarsleben.<br />
365° freiraum + umwelt 17
!(<br />
!(<br />
!(<br />
!(<br />
!(<br />
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Standorte von Krähen und Greifvogelhorsten<br />
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Rabenkrähe - Nester (07.04.2013)<br />
!(<br />
Greifvogel - Horst, unbesetzt (23.06.2013)<br />
!(<br />
Mäusebussard - Horst (14.04.2013)<br />
Sonstiges<br />
Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />
1000 m - Puffer<br />
Gemarkungsgrenze<br />
±<br />
0 500 1.000 Meter<br />
Projekt<br />
Auftraggeber<br />
Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />
"Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Plan<br />
Bestandsplan- Avifauna<br />
Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr. 1301/1<br />
Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />
Änderungen<br />
!(<br />
-
Baumfalke<br />
überfliegend (23.06.2013)<br />
Rohrweihe<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(07.04.2013)<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(12.07.2013)<br />
Sonstiges<br />
Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />
1000 m - Puffer<br />
Gemarkungsgrenze<br />
0 500 1.000 Meter<br />
Projekt<br />
Auftraggeber<br />
Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />
"Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Plan<br />
Bestandsplan- Avifauna<br />
Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />
Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />
Änderungen<br />
1301/2<br />
±<br />
-
1<br />
8<br />
15<br />
Kormoran<br />
Kreisen (15 Stück, 07.04.2013)<br />
Kiebitz<br />
Sitzen auf Acker (8 Stück, 23.06.2013)<br />
Flussregenpfeifer<br />
Sitzen auf Acker (1 Stück, 05.07.2013)<br />
Schwarzstorch<br />
Kreisen (05.07.2013)<br />
Sonstiges<br />
Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />
1000 m - Puffer<br />
Gemarkungsgrenze<br />
0 500 1.000 Meter<br />
Projekt<br />
Auftraggeber<br />
Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />
"Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Plan<br />
Bestandsplan- Avifauna<br />
Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr. 1301/3<br />
Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />
Änderungen<br />
±<br />
-
1<br />
5<br />
3<br />
"l l<br />
"l<br />
Rotmilan<br />
Erhebungsdatum<br />
07.04.2013<br />
14.04.2013<br />
30.04.2013<br />
23.06.2013<br />
05.07.2013<br />
12.07.2013<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
l exponiertes Sitzen<br />
Sitzen auf Acker<br />
Balzflüge<br />
überfliegend<br />
Sonstiges<br />
Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />
1000 m - Puffer<br />
Gemarkungsgrenze<br />
0 500 1.000 Meter<br />
Projekt<br />
Auftraggeber<br />
Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />
"Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Plan<br />
Bestandsplan- Avifauna<br />
Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />
Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />
Änderungen<br />
1301/4<br />
±<br />
-
3<br />
8<br />
Schwarzmilan<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(07.04.2013)<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(14.04.2013)<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(30.04.2013)<br />
Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />
(05.07.2013)<br />
Sitzen auf Acker (30.04.2013)<br />
Sonstiges<br />
Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />
1000 m - Puffer<br />
Gemarkungsgrenze<br />
0 500 1.000 Meter<br />
Projekt<br />
Auftraggeber<br />
Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />
"Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Oberamteistraße 11<br />
88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Plan<br />
Bestandsplan- Avifauna<br />
Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />
Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />
Änderungen<br />
1301/5<br />
±<br />
-
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
ANLAGE<br />
Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />
Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
365° freiraum + umwelt
Teilfortschreibung FNP "Nutzung der Windenergie"<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />
Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
(Foto: D. Nill, mit freundlicher Genehmigung)<br />
AUFTRAGGEBER: 365° freiraum + umwelt<br />
Klosterstraße 1<br />
88662 Überlingen<br />
BEARBEITUNG:<br />
STAUSS & TURNI<br />
GUTACHTERBÜRO FÜR FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN<br />
Dr. Hendrik Turni<br />
Dipl.-Biol. Anna Vogeler<br />
Dipl.-Biol. Susanne Zhuber-Okrog<br />
Datum: 03.08.2013
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Rechtliche Grundlagen .............................................................................................3<br />
2 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch WEA ..............................................3<br />
3 Vorhaben, Methoden ................................................................................................5<br />
4 Untersuchungsgebiet ...............................................................................................6<br />
4.1 Waldgebiet.................................................................................................................7<br />
4.2 Offenland .................................................................................................................10<br />
4.3 Gewässer .................................................................................................................12<br />
5 Potenzielles Artenspektrum ...................................................................................13<br />
5.1 Nachgewiesene und potenziell vorhandene Fledermausarten ............................13<br />
5.2 Charakterisierung der potenziell vorhandernen Fledermausarten......................14<br />
6 Mögliche Wirkungen von WEA auf Fledermäuse .................................................19<br />
6.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen ..............................................................19<br />
6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ...........................................................................20<br />
6.3 Bewertung des Risikos der Betroffenheit der einzelnen Arten ...........................20<br />
6.3.1 Verlust von Fledermausquartieren und Jagdhabitaten ........................................20<br />
6.3.2 Tötung durch Kollision ...........................................................................................21<br />
7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen..........................................22<br />
7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und<br />
anlagebedingten Auswirkungen ............................................................................22<br />
7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter<br />
Auswirkungen .........................................................................................................24<br />
8 Bewertung der Potenzialflächen ............................................................................26<br />
8.1 Bewertung der Fläche "Waldgebiet" .....................................................................27<br />
8.2 Bewertung der Fläche "Offenland"........................................................................28<br />
8.3 Zusammenfassende Bewertung ............................................................................29<br />
9 Weiteres Vorgehen .................................................................................................29<br />
10 Literaturverzeichnis ................................................................................................30<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 2
1 Rechtliche Grundlagen<br />
Fledermäuse unterliegen in Deutschland strengem Schutz gemäß § 7, Abs. 2, Nr. 14<br />
des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Gemäß § 44 ist es<br />
nach Absatz 1 verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />
beschädigen oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird relativiert, dass für nach § 15 zulässige Eingriffe, sowie<br />
für Eingriffe, welche im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG nach den Vorschriften<br />
des Baugesetzbuches (Bau GB) zulässig sind, ein Verstoß gegen das nach § 44 Abs. 1<br />
Nr. 3 BNatSchG und in Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
der streng geschützten Arten auch gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot des<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht vorliegt, insofern die ökologische Funktion der vom<br />
Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />
erfüllt wird. Soweit erforderlich können dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
festgesetzt werden. Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung<br />
mit Abs. 5 BNatSchG mit Bezug auf die streng geschützten Arten erfüllt, müssen<br />
für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG<br />
erfüllt sein.<br />
2 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Windenergieanlagen (WEA)<br />
Windenergieanlagen können grundsätzlich für Fledermauspopulationen mit Problemen<br />
verbunden sein (Brinkmann et al. 2006, Rodriguez et al. 2008), u.a. durch:<br />
• Störung oder Zerstörung von Flugkorridoren<br />
• Störung oder Zerstörung von Quartieren (Fortpflanzungsstätten, Ruhestätten)<br />
• ein erhöhtes Kollisionsrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse<br />
• Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 3
Während sich die Störungen oder Zerstörungen von Quartieren, Nahrungshabitaten und<br />
Flugkorridoren kaum beziffern lassen, liegen zumindest für Kollisionen hinreichend Zahlen<br />
vor. In der Zentralen Fundkartei Dürr (2013) waren im April 2013 für Deutschland<br />
aus den vergangenen Jahren bereits 1.895 Kollisionsopfer aus 17 Fledermausarten<br />
registriert. Häufigste Arten waren der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) mit 35 %<br />
aller Funde, dann folgten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) mit 24,9 %, die<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) mit 20,9 %, der Kleine Abendsegler (Nyctalus<br />
leisleri) mit 5,0 % und die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) mit 4,3 %.<br />
Bei den genannten Fledermausarten handelt es sich um Arten, die regelmäßig (Großer<br />
Abendsegler) oder zumindest zeitweilig sehr hoch fliegen und im freien Luftraum jagen<br />
bzw. Transferflüge gelegentlich auch unabhängig von Orientierung bietenden Vegetationsstrukturen<br />
vornehmen können.<br />
Andere Arten werden gelegentlich Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in<br />
größere Höhen folgen. Möglicherweise geraten Fledermäuse auch dadurch in Gefahr,<br />
dass der Anlageturm bis in den Rotornabenbereich von Fledermäusen als potenzielles<br />
Quartier inspiziert wird.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind alle bislang als Kollisionsopfer gemeldeten badenwürttembergischen<br />
Fledermausarten dargestellt:<br />
Tabelle 1<br />
Wissenschaftl. Name<br />
Verhalten von Fledermäusen im Bereich von Windenergieanlagen.<br />
(aus: Rodrigues et a. 2008, verändert)<br />
Jagd nah an<br />
Habitatstrukturen<br />
Wanderung<br />
oder<br />
großräumige<br />
Bewegung<br />
Hoher Flug<br />
(> 40m)<br />
Niedriger<br />
Flug<br />
Angezogen<br />
vom Licht<br />
Risiko Nachgewiesene<br />
Verlust Kollision<br />
Jagdhabitat<br />
Barbastella barbastellus x x<br />
Eptesicus nilssonii x x x<br />
Eptesicus serotinus ? x x x<br />
Myotis alcathoe x x<br />
Myotis bechsteinii x x<br />
Myotis brandtii x x x x<br />
Myotis daubentonii x x x x<br />
Myotis emarginatus x ? x x<br />
Myotis myotis x x x x<br />
Myotis mystacinus x x<br />
Myotis nattereri x x<br />
Nyctalus leisleri x x x x x<br />
Nyctalus noctula x x x x x<br />
Pipistrellus nathusii x x x x x x<br />
Pipistrellus pipistrellus x x x x x<br />
Pipistrellus pygmaeus x x x x x x<br />
Pipistrellus kuhlii x x x x x<br />
Plecotus auritus x x x x<br />
Plecotus austriacus x x x x<br />
Rhinolophus ferrumequinum x x<br />
Vespertilio murinus x x x x x<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 4
Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht vermutlich in der Nähe von Gehölzstrukturen und<br />
Waldrändern (Dürr & Bach 2004). So stellten die Autoren fest, dass 89 % aller Funde<br />
auf Anlagen entfielen, deren Mast maximal 100m von Gehölzstrukturen entfernt standen.<br />
Einige Opfer fallen in der Balz- und Schwärmzeit im Spätsommer an (z.B. Zwergfledermaus,<br />
Mückenfledermaus), viele Opfer betreffen jedoch Langstreckenflieger wie<br />
den Abendsegler und die Rauhautfledermaus während der Zugzeit (Behr et al. 2011).<br />
Hochrechnungen auf Grundlage von systematischen Schlagopfernachsuchen für<br />
verschiedene Anlagen ergaben Schätzwerte zwischen 0 und über 50 geschlagene<br />
Fledermäuse pro Anlage und Jahr, wobei ein Großteil in den Zeitraum der Zugzeit fällt<br />
(Niermann et al. 2011).<br />
3 Vorhaben, Methoden<br />
Die Windenergienutzung soll in <strong>Bad</strong>en-Württemberg in den nächsten Jahren stark ausgebaut<br />
werden. Zu diesem Zweck können die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen<br />
Vorrangflächen für die Windkraft ausweisen. Eine solche Änderung des Flächennutzungsplans<br />
ist auch für die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geplant.<br />
In den letzten Jahren zeigte sich, dass Windkraftanlagen ein Problem für Fledermäuse<br />
darstellen können, da diese mit den sich drehenden Rotorblättern der Anlagen<br />
kollidieren und zu Tode kommen können. Alle Fledermausarten sind nach<br />
europäischem Recht (FFH-Richtlinie) sowie durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) streng geschützt. Für diese streng geschützten Arten gilt<br />
nach § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ein Tötungsverbot. Fledermäuse können zudem durch<br />
den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, wenn dabei ihre<br />
Lebensstätten, z.B. durch die Rodung von Quartierbäumen, zerstört werden. Dies<br />
entspricht einem Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3<br />
BNatSchG. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft müssen die Belange<br />
des gesetzlichen Artenschutzes berücksichtigt werden. Es ist daher erforderlich zu<br />
untersuchen, inwieweit auf den für die Windkraftnutzung in den Gemeindegebieten<br />
vorgesehenen Flächen mit Beeinträchtigungen von Fledermäusen zu rechnen ist.<br />
Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen in der<br />
Umgebung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geeignete Flächen für Windenergieanlagen ermittelt<br />
werden. In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden<br />
(Rodrigues et al. 2008) wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende<br />
Datenquellen herangezogen:<br />
• Luftbilder / Topografische Karten<br />
• Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003, LUBW 2012)<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 5
• Daten der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe<br />
• Eigene Daten aus einer Erhebung bei <strong>Bad</strong> Schussenried (Turni 2005)<br />
Zur Erfassung und Dokumentation fledermausrelevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen,<br />
potenzielle Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) erfolgte am<br />
16.04.2013 eine Geländebegehung. Anhand bereits vorhandener Daten und der im Gelände<br />
erhobenen Daten erfolgte im Rahmen dieser Arbeit eine Konfliktanalyse für die<br />
potenziellen Standortgebiete für Windenergieanlagen mit dem Ziel, die sensiblen und<br />
die weniger sensiblen Bereiche darzustellen.<br />
4 Untersuchungsgebiet<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich östlich von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zwischen<br />
Bondorf und Allmannsweiler im Messtischblatt 7923 (TK 25) (Abb. 1). Es handelt sich<br />
um ein Waldgebiet, mit Laubbäumen in verschiedenen Sukzessionsstadien und großen<br />
Anteilen an Nadelbäumen und Aufforstungsbereichen. Im südlichen Waldbereich befinden<br />
sich zwei kleinere Teiche. Im westlichen und südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
gibt es zudem große Offenlandbereiche (Abb. 2).<br />
Abbildung 1 Untersuchungsgebiet <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> (zentrales Polygon grün) mit Pufferzonen<br />
(blau)<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 6
Abbildung 2 Das Untersuchungsgebiet (rot umgrenzt) mit leitenden Saumstrukturen (grün),<br />
Laubbaumanteil (blau) mit hoher Anzahl an Jungbäumen (< 4 m und zwischen 4 und 10 m) und<br />
wenigen Altbäumen (u.a. Buchen).<br />
4.1 Waldgebiet<br />
Der Wald ist strukturreich, mit Laubbäumen unterschiedlicher Sukzessionsstadien, hohem<br />
Nadelbaumanteil (z.B. Fichte, Lärche und Kiefer) und kleineren Freiflächen. Dichte<br />
und undurchdringliche Bestände (z.B. auf Aufforstungsflächen) finden sich vor allem im<br />
nördlichen und südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Bei der Übersichtsbegehung<br />
konnten einzelne Baumhöhlen festgestellt werden.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 7
Abbildung 3 Nadelwald in unterschiedlichen Altersstrukturen mit geringem Unterwuchs<br />
Abbildung 4 Offene Flächen an Waldwegen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 8
Abbildung 5 Typische Gebietsstrukturen mit einzelnen Laubbaum- und Nadelholzbeständen<br />
Abbildung 6 Reiner Fichtenbestand mit geringem Unterwuchs<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 9
Abbildung 7 Baumhöhle im Waldgebiet<br />
4.2 Offenland<br />
Die offenen Bereiche im Süden des Untersuchungsgebietes bestehen aus weitreichenden<br />
Acker- und Grünlandflächen sowie Maisfeldern. Lineare Gehölzstrukturen sind<br />
kaum vorhanden. Die Offenlandbereiche weisen kaum Leitstrukturen für Fledermäuse<br />
auf, lediglich die Randbereiche des Waldgebietes könnten als Flugwege bzw. Jagdhabitate<br />
dienen (Abb. 2). In den Randbereichen sind einzelne ältere Bäume vorhanden, die<br />
als Quartier (Sommerquartier, Wochenstubenquartier, Zwischenquartier oder Balz- bzw.<br />
Paarungsquartier) genutzt werden könnten, jedoch konnten bei der Erstbegehung keine<br />
Höhlen oder Spalten festgestellt werden.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 10
Abbildungen 8 und 9 Offene Flächen im südlichen (oben) und westlichen (unten) Bereich<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 11
4.3 Gewässer<br />
Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Feuchtbiotop<br />
mit zwei kleineren Teichen, die für Fledermäuse ein wichtiges Jagdhabitat darstellen<br />
können. Das direkt umliegende Gebiet enthält zudem einige Entwässerungsgräben,<br />
was ein vermehrtes Insektenvorkommen in diesen Bereichen vermuten lässt.<br />
Abbildung 10<br />
Gewässer südlich des Falchen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 12
Abbildungen 11 und 12 Gewässer südlich des Falchen (links) sowie einer der<br />
Entwässerungsgräben im westlichen Nadelholzbestand (rechts)<br />
5 Potenzielles Artenspektrum<br />
5.1 Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet<br />
Das bislang gemeldete (LUBW 2012) Fledermausinventar im betroffenen Messtischblatt<br />
7923 (TK 25) sowie die Daten eigener Untersuchungen sind in der nachfolgenden Tabelle<br />
zusammengestellt:<br />
Tabelle 2<br />
Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potenziell vorhandene<br />
Fledermausarten mit Angaben zum Schutzstatus<br />
Art<br />
Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH § RL B-W RL D<br />
Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />
Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V<br />
Myotis nattereri Fransenfledermaus IV s 2 *<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 13
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V<br />
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler IV s 2 D<br />
Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i *<br />
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />
Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V<br />
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus IV s i D<br />
Erläuterungen:<br />
Rote Liste<br />
D Gefährdungsstatus in Deutschland (Meinig et al. 2009)<br />
BW Gefährdungsstatus in <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Braun et al. 2003)<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
i gefährdete wandernde Tierart<br />
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />
D Daten defizitär, Einstufung nicht möglich<br />
V Vorwarnliste<br />
* nicht gefährdet<br />
FFH<br />
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />
II Art des Anhangs II<br />
IV Art des Anhangs IV<br />
§ Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit weiteren Richtlinien und<br />
Verordnungen<br />
s streng geschützte Art<br />
5.2 Charakterisierung der nachgewiesenen und potentiell vorhandenen<br />
Fledermausarten im Untersuchungsgebiet<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Wie schon der Name vermuten lässt, ist die Wasserfledermaus an wasserreiche Biotope<br />
gebunden. Bevorzugt werden stehende Gewässer oder Flüsse mit ruhigen, langsam<br />
fließenden Abschnitten. Am häufigsten sind Wasserfledermäuse im Auwald- und Altwassergürtel<br />
breiter Flusstäler. Quartiere liegen meist gewässernah in einer Entfernung<br />
von weniger als 2,5km von den Jagdgebieten und wesentlich häufiger am Waldrand als<br />
mitten im Bestand (Geiger & Rudolph 2004). Die meist zwischen 20 und 40 Weibchen<br />
umfassenden Wochenstubenverbände nutzen mehrere Quartiere, die häufig gewechselt<br />
werden. Deshalb ist im Quartierlebensraum ein ausreichendes Angebot geeigneter<br />
Baumhöhlen erforderlich. Wasserfledermäuse jagen in einer Höhe von 5 bis 20 cm über<br />
der Wasseroberfläche. Die georteten Beutetiere werden mit den großen Hinterfüßen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 14
und der Schwanzflughaut von der Wasseroberfläche abgegriffen oder im Flug gekeschert<br />
und im Flug verzehrt. Wasserfledermäuse fliegen ihre Jagdhabitate aus Entfernungen<br />
von bis zu 10 km an. Die Strecken zwischen Quartier und Jagdgebiet werden<br />
auf „Flugstraßen“ entlang markanter Landschaftsstrukturen wie Hecken und Alleen,<br />
wenn möglich entlang von Gewässern und Gewässer begleitender Strukturen zurückgelegt.<br />
In <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Wasserfledermaus eine häufige Art. Zahlreiche Wochenstuben<br />
sind beispielsweise auch in der Rheinebene bekannt (Häussler & Nagel<br />
2003). In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Wasserfledermaus als gefährdet<br />
eingestuft (Braun et al. 2003).<br />
Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />
Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die klimatisch begünstigte Täler und<br />
Ebenen bevorzugt. Jagdhabitate sind Laubwälder, kurzrasiges Grünland, seltener Nadelwälder<br />
und Obstbaumwiesen. Die Jagd auf große Insekten (Laufkäfer etc.) erfolgt im<br />
langsamen Flug über dem Boden und auch direkt auf dem Boden. Zu den Jagdhabitaten<br />
werden Entfernungen von 10 bis 15 km zurückgelegt, im Einzelfall können die<br />
Jagdgebiete jedoch bis zu 25 km vom Quartier entfernt liegen (Dietz et al. 2007).<br />
Abbildung 13<br />
Großes Mausohr (Myotis myotis) über gemähter Wiese nach Laufkäfern<br />
jagend. Foto: D. Nill (mit freundlicher Genehmigung).<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 15
Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Dachstöcken von Kirchen. Einzeltiere<br />
sowie Männchen- und Paarungsquartiere finden sich auch in Baumhöhlen oder Nistkästen.<br />
Sommerquartiere liegen in Höhenlagen bis zu 500 m, selten darüber. Winterquartiere<br />
in <strong>Bad</strong>en-Württemberg befinden sich hauptsächlich in Lagen zwischen 600<br />
und 800 m ü. M. (Kulzer 2003). Die Überwinterung erfolgt in Felshöhlen, Stollen oder<br />
tiefen Kellern. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist das Große Mausohr stark gefährdet (Braun et<br />
al. 2003).<br />
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)<br />
Die Kleine Bartfledermaus ist ein typischer Bewohner menschlicher Siedlungen, wobei<br />
sich die Sommerquartiere in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden<br />
befinden. Genutzt werden z. B. Fensterläden oder enge Spalten zwischen Balken<br />
und Mauerwerk sowie Verschalungen. Im Juni kommen die Jungen zur Welt, ab<br />
Mitte/Ende August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Bevorzugte Jagdgebiete<br />
sind lineare Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken.<br />
Gelegentlich jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im<br />
Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die individuellen<br />
Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von ca. 650 m (max.<br />
2,8 km) um die Quartiere. In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Kleine Bartfledermaus<br />
als gefährdet eingestuft (Braun et al. 2003).<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />
Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem<br />
Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften<br />
mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die<br />
Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Zum Teil gehen<br />
die Tiere auch in Kuhställen auf Beutejagd. Als Wochenstuben werden Baumquartiere<br />
(v.a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden<br />
auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und<br />
Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10-<br />
30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni<br />
bringen die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere<br />
können ein bis zweimal in der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie<br />
aufgelöst. In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Fransenfledermaus als stark<br />
gefährdet eingestuft (Braun et al. 2003).<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 16
Abbildung 14<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri); Foto: H. Turni<br />
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Der Kleine Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die in waldreichen und strukturreichen<br />
Parklandschaften vorkommt. Seine Jagdgebiete sind Waldlichtungen, Kahlschläge,<br />
Waldränder und Waldwege. Außerdem werden Offenlandlebensräume wie<br />
Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht.<br />
Kleine Abendsegler jagen im freien Luftraum in einer Höhe von meist über 10m.<br />
Die individuellen Jagdgebiete können 1-9 (max. 17) km weit vom Quartier entfernt sein.<br />
Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten<br />
sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. In <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg ist diese Art stark gefährdet (Braun et al. 2003).<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die vor allem Baumhöhlen in<br />
Wäldern und Parklandschaften nutzt. Der Große Abendsegler jagt in großen Höhen<br />
zwischen 10-50 m über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen sowie über<br />
beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können mehr als 10 km<br />
vom Quartier entfernt sein. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg handelt es meist um Männchenquartiere,<br />
Wochenstuben sind absolute Ausnahme. Weibchen ziehen zur Reproduktion bis<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 17
nach Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. Die Männchen verbleiben oft im<br />
Gebiet und warten auf die Rückkehr der Weibchen im Spätsommer, die Paarungszeit ist<br />
im Herbst. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt der Große Abendsegler als „gefährdete wandernde<br />
Art“, die besonders zur Zugzeit im Frühjahr und Spätsommer bzw. Herbst auftritt.<br />
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften<br />
mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und<br />
Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt<br />
werden. Als Jagdgebiete werden vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer<br />
und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden<br />
Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im Wald oder an Waldrändern in<br />
Gewässernähe liegen. Genutzt werden auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln,<br />
seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Die Paarung findet<br />
während des Durchzuges von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Dazu besetzen die<br />
reviertreuen Männchen individuelle Paarungsquartiere. Die Rauhautfledermaus wird in<br />
der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs als gefährdete wandernde Art eingestuft, die in<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg nicht reproduziert, obwohl zumindest im Bodenseegebiet einzelne<br />
Reproduktionen nachgewiesen wurden.<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor<br />
allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete<br />
dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich<br />
werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht.<br />
Die Tiere jagen in 2-6 m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken<br />
und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete können bis zu 2,5 km um das Quartier liegen.<br />
Als Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden<br />
aufgesucht, insbesondere Hohlräume hinter Fensterläden, Rollladenkästen, Flachdächer<br />
und Wandverkleidungen. Baumquartiere sowie Nistkästen werden nur selten<br />
bewohnt, in der Regel nur von einzelnen Männchen. Ab Mitte Juni werden die Jungen<br />
geboren. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Gelegentlich<br />
kommt es im Spätsommer zu „Invasionen“, bei denen die Tiere bei der Erkundung<br />
geeigneter Quartiere zum Teil in großer Zahl in Gebäude einfliegen. Die Zwergfledermaus<br />
wird in der Roten Liste der Säugetiere <strong>Bad</strong>en-Württembergs (Braun et al. 2003)<br />
als gefährdet eingestuft.<br />
Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />
Als Waldfledermaus bevorzugt das Braune Langohr unterholzreiche, mehrschichtige<br />
lichte Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen. Als Jagd-<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 18
gebiete dienen außerdem Waldränder, gebüschreiche Wiesen, strukturreiche Gärten,<br />
Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Braune Langohren jagen bevorzugt<br />
in niedriger Höhe (0,5-7 m) im Unterwuchs. Als Wochenstuben werden neben<br />
Baumhöhlen, Spalten und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Gebäuden<br />
(Dachböden, Spalten) bezogen. Im Wald lebende Kolonien wechseln alle 1-4 Tage das<br />
Quartier. Der Winterschlaf beginnt im Oktober/November und dauert bis Anfang März.<br />
In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt das Braune Langohr als gefährdete Art (Braun et al. 2003).<br />
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)<br />
Die Zweifarbfledermaus ist eine ursprünglich felsbewohnende Art felsreicher Waldgebiete.<br />
Heute bewohnt sie als Kulturfolger ersatzweise auch Gebäude. Geeignete Jagdgebiete<br />
sind strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Waldund<br />
Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich. Dort fliegen die Tiere<br />
meist in großen Höhen zwischen 10-40 m. Männchen halten sich teilweise auch im<br />
Sommer in den Überwinterungs- und Durchzugsgebieten auf, wo sie oftmals sehr hohe<br />
Gebäude (z.B. Hochhäuser in Innenstädten) als Balz- und Winterquartiere nutzen. Von<br />
Oktober bis Dezember führen sie ihre Balzflüge aus. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt die<br />
Zweifarbfledermaus als gefährdete wandernde Art (Braun et al. 2003).<br />
6 Mögliche Wirkungen von WEA auf Fledermäuse<br />
6.1 Bau- uns anlagebedingte Auswirkungen<br />
Bau- und anlagebedingte Auswirkungen können durch Zerstörung von Waldbeständen<br />
bzw. Windwurfflächen durch die Anlage von Fundamenten und Zufahrtstraßen auftreten.<br />
Zum einen kann es dabei zur Zerstörung von Fledermausquartieren kommen, wenn<br />
während der Bauarbeiten Bäume gefällt werden müssen, zum anderen können dabei<br />
Jagdhabitate von Fledermäusen dauerhaft verändert werden (Verstoß gegen das<br />
Schädigungsverbot, § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG). Beim Fällen von Quartierbäumen, in<br />
welchen sich gerade Fledermäuse aufhalten, besteht zudem die Gefahr der Tötung von<br />
einzelnen Individuen (Verstoß gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr.1<br />
BNatSchG). Der Verlust von Jagdhabitaten ist nur dann als Verbotstatbestand nach §<br />
44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten, wenn dadurch Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
entwertet werden.<br />
Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten<br />
ergaben, dass bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet<br />
bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />
• Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 19
• Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />
• Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung<br />
von Baumbeständen<br />
Die Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in den beiden Teilgebieten des Suchraumes<br />
wird in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />
6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch<br />
Kollision mit den Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1<br />
Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen-<br />
und nicht populationsbezogen auszulegen. Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich<br />
das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter Weise erhöht. Dabei sind<br />
allerdings Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung oder Kollisionsminimierung in die Betrachtung<br />
einzubeziehen. Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn<br />
das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der<br />
Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste<br />
von Einzelexemplaren verursacht und damit die Auswirkungen des Vorhabens unter der<br />
Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleiben, welcher Risiken aufgrund des Naturgeschehens<br />
entspricht.<br />
Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> einige<br />
der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter<br />
Windkraftanlagen auftraten (s. Tabelle 1). Es ist daher davon auszugehen, dass bei der<br />
Errichtung von Windenergieanlagen im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass<br />
sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht. Die Betroffenheit der einzelnen Arten in den<br />
beiden Teilgebieten des Suchraumes ist in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />
6.3 Bewertung des Risikos der Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in<br />
den Untersuchungsgebieten<br />
6.3.1 Verlust von Fledermausquartieren und Jagdhabitaten<br />
Quartierverluste sind für alle Arten zu erwarten, die Höhlen- und Spaltenquartiere in und<br />
an Bäumen nutzen. Dabei sind besonders die Fledermausarten zu berücksichtigen, die<br />
ihre Wochenstuben in Baumhöhlen beziehen. In der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> kommen hier-<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 20
für die Arten Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler und Braunes<br />
Langohr in Frage, die vom Verlust an Wochenstubenquartieren betroffen sein könnten.<br />
Baumhöhlen und -spalten werden auch als Ruhestätten (meist) einzelner Männchen<br />
und als Paarungsquartiere genutzt. Im Untersuchungsbereich könnten durch den Verlust<br />
dieser Quartiere der Kleine Abendsegler, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus<br />
betroffen sein.<br />
Durch die Zerstörung von Waldbeständen gehen auch Jagdhabitate verloren, wovon<br />
v.a. Arten betroffen sind, die vegetationsgebunden bzw. am Boden jagen. Dazu zählen<br />
in der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> die Arten Großes Mausohr, Braunes Langohr, Fransenfledermaus<br />
und der Kleine Abendsegler, der im Bereich von Baumkronen und entlang von<br />
Waldwegen jagt. Der Große Abendsegler und die Zweifarbfledermaus jagen im freien<br />
Lufftraum über dem Wald, die Zweifarbfledermaus auch am Waldrand.<br />
Der Verlust von Jagdgebieten gilt erst dann als Verbotstatbestand, wenn es sich dabei<br />
um essentielle Jagdhabitate handelt. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der Zerstörung<br />
des Jagdgebiets nicht mehr ausreichend Jagdfläche zur Verfügung steht und<br />
dadurch Quartiere in der nahen Umgebung nicht mehr genutzt werden können. Ob ein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt, kann jeweils nur im Einzelfall<br />
beurteilt werden, wenn genau abgeschätzt werden kann, wie viel Fläche beansprucht<br />
wird. Betroffen könnten vor allem Arten sein, die nur einen kleinen Aktionsradius<br />
haben. Unter den besprochenen Arten ist ein Verlust von essentiellen Jagdhabitaten<br />
für die Fransenfledermaus und das Braune Langohr möglich.<br />
Für andere Fledermausarten können durch die Öffnung von Waldflächen im Zuge des<br />
Baues von Windenergieanlagen neue Jagdhabitate entstehen. Das sind v.a. Arten, die<br />
entlang von Gehölzrändern jagen. Unter den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />
und potentiell vorkommenden Arten könnten die Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus,<br />
Kleiner Abendsegler und die Zweifarbfledermaus von der baubedingten Entstehung<br />
von Lichtungen profitieren. Mit der Entstehung dieser Lichtungen in unmittelbarerer<br />
Umgebung der Windenergieanlagen steigt unter Umständen jedoch auch das Kollisionsrisiko<br />
für diese Fledermausarten. Zur Ermittlung der dann tatsächlich eintretenden<br />
Fledermausaktivität wird nach der Errichtung der Windenergieanlagen deshalb ein<br />
Gondelmonitoring erforderlich.<br />
6.3.2 Tötung durch Kollision<br />
Ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Windenergieanlagen ist v.a. für Fledermausarten<br />
zu erwarten, die im freien Luftraum jagen und/oder Wanderungen zwischen<br />
Sommer- und Winterquartieren durchführen (vgl. Tabelle 1). Andere Arten werden gelegentlich<br />
Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in größere Höhen folgen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 21
oder den Anlageturm bis in den Rotornabenbereich als potenzielles Quartier inspizieren.<br />
Im Expertenpapier der BAG Fledermausschutz (2012) wird darauf hingewiesen,<br />
dass hochgerechnet durchschnittlich 10 Fledermäuse pro Anlage und Jahr zum Kollisionsopfer<br />
werden. Vor dem Hintergrund, dass Fledermäuse in der Regel pro Jahr maximal<br />
nur 1-2 Jungtiere bekommen, können solche Verluste nur schwer ausgeglichen<br />
werden. Bei häufig betroffenen Arten wie dem Großen Abendsegler oder der Rauhautfledermaus<br />
sind deshalb dramatische Populationseinbrüche zu befürchten.<br />
Im Untersuchungsgebiet können folgende nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />
Arten betroffen sein: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />
Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus.<br />
Die Arten Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus<br />
und das Braune Langohr sind wenig kollisionsgefährdet. Diese Arten jagen in der<br />
Regel sehr dicht an der Vegetation und bleiben auch bei Transferflügen dicht an Leitstrukturen<br />
(Gehölzränder). Dadurch gelangen diese Arten nur in seltenen Fällen in den<br />
Einflussbereich der Rotorblätter von Windenergieanlagen und wurden bisher gar nicht<br />
oder nur selten als Schlagopfer unter Windenergieanlagen gefunden (Dürr 2013).<br />
7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Im Folgenden werden in allgemeiner Form und als Überblick mögliche Vermeidungsund<br />
Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, die generell dazu geeignet sind, Verstöße gegen<br />
das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden oder auszugleichen und die somit bei<br />
der Bewertung potentieller WEA-Standorte von Bedeutung sind. Der Umfang dieser<br />
Maßnahmen variiert je nach Standort, so dass der Maßnahmenbedarf auf jedem potenziellen<br />
Standort ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Festlegung der WEA-<br />
Standorte darstellt.<br />
7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und anlagebedingten<br />
Auswirkungen<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu Verstößen gegen das Tötungsund<br />
Schädigungsverbot kommen, wenn das Fällen von Quartierbäumen notwendig ist.<br />
Die Zerstörung von Jagdhabitaten kann einen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz<br />
darstellen, wenn es sich um essentielle Jagdhabitate handelt. Durch Vermeidungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen können Verstöße gegen das § 44 BNatSchG vermieden werden.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 22
Maßnahme 1: Vermeidung von Lebensstättenverlust durch die Verschiebung der<br />
Standorte<br />
Sollte sich im Rahmen der konkreten Standortplanung zeigen, dass essentielle Lebensstätten<br />
von Fledermäusen betroffen sind, ist zunächst anzuraten, zur Vermeidung des<br />
Lebensstättenverlusts eine Verschiebung der Anlagen zu prüfen. Hierfür sollten Standorte<br />
in weniger wertvollen Habitaten, z.B. innerhalb von jungen Aufforstungen oder auf<br />
Freiflächen, gewählt werden, wo nicht mit Baumhöhlen zu rechnen ist und die eine geringere<br />
Wertigkeit als Jagdgebiet für vegetationsgebunden jagende Arten aufweisen.<br />
Sollte dies nicht möglich sein, muss der Lebensstättenverlust ausgeglichen werden.<br />
Maßnahme 2: Ausgleich von Lebensstättenverlust durch das Schaffen neuer Habitate<br />
(CEF-Maßnahme)<br />
Der Verlust von Lebensstätten kann durch sogenannte CEF-Maßnahmen zur Sicherung<br />
der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ausgeglichen werden. Die vorgezogenen<br />
Ausgleichsmaßnahmen zielen darauf ab, den Verlust von Quartieren bzw. von essentiellen<br />
Jagdhabitaten zu kompensieren. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß<br />
gegen das Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Schädigungsverbot, s.o.) und in Hinblick<br />
auf damit verbundene vermeidbare Beeinträchtigungen der streng geschützten Arten<br />
auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot) nicht vor, soweit die ökologische<br />
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte<br />
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Um die ökologische Funktion<br />
zu gewährleisten, können dazu auch vorgezogene Ausgleichmaßnahmen festgesetzt<br />
werden.<br />
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zum Verlust potentieller Fledermausquartiere<br />
werden gewöhnlich in der Nähe des Eingriffsbereiches Waldgebiete ausgewiesen, die<br />
dann nicht mehr bewirtschaftet werden. Hierdurch kann es zur Zunahme potenzieller<br />
Fledermausquartiere kommen, weil mehr Specht- und Fäulnishöhlen entstehen können.<br />
Um die ökologische Funktion eines Gebietes aufrecht zu erhalten, sollten diese Gebiete<br />
ein möglichst großes Entwicklungspotenzial für Fledermausquartiere aufweisen. So<br />
können die lokalen Populationen mittelfristig durch das Entstehen neuer Quartiermöglichkeiten<br />
unterstützt werden. Auch ein Ausgleich für den möglichen Verlust von Jagdhabitaten<br />
kann auf diese Weise geschaffen werden. Die Größe der Ausgleichsflächen<br />
ist je nach Bedeutung und Potenzial der Eingriffsfläche zu bemessen.<br />
Zur kurzfristigen Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität können<br />
darüber hinaus in unmittelbarer Nähe des Eingriffsbereiches Fledermauskästen angebracht<br />
werden, die den Quartierverlust kurzfristig ausgleichen können (Runge et al.<br />
2009). Das Aufhängen von Fledermauskästen als alleinige Maßnahme ist jedoch nicht<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 23
ausreichend, da dies keine auf Dauer angelegte Habitatverbesserung darstellt und daher<br />
auch nicht alleine als CEF-Maßnahme anerkannt werden kann.<br />
Maßnahme 3: Vermeidung des Tötungsrisikos<br />
Baumhöhlen mit einem Stammdurchmesser < 30cm sind in der Regel nicht als Winterquartier<br />
geeignet, da die Wanddicke zu gering und die Höhle damit nicht frostsicher ist.<br />
Wenn Winterquartiere ausgeschlossen werden können, dürfen Baumfällungen während<br />
zwischen 01. November bis 15. März durchgeführt werden, um eine Verletzung oder<br />
Tötung von Fledermäusen zu vermeiden. Bei Unsicherheit sollte das Fällen der Bäume<br />
im genannten Zeitfenster an wärmeren Tagen ohne Frost stattfinden, für den Fall, dass<br />
sich doch Fledermäuse in den Höhlen aufhalten, so dass die Tiere etwas mobiler sind<br />
und flüchten können. Zudem sollte für diesen Fall ein Fledermausexperte bei den<br />
Baumfällungen anwesend sein.<br />
7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter Auswirkungen<br />
Es ist davon auszugehen, dass an allen Standorten ein Kollisionsrisiko besteht, da auf<br />
jeden Fall ein Vorkommen der Zwergfledermaus, in den meisten Fällen auch ein Auftreten<br />
weiterer kollisionsgefährdeter Arten zu erwarten ist. Um einen Verstoß gegen das<br />
Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, müssen daher voraussichtlich<br />
an allen Standorten Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.<br />
Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos und damit eine Erfüllung des Tötungstatbestands<br />
kann jedoch vermieden werden, indem die Windenergieanlagen zu Risikozeiten<br />
abgeschaltet werden. Die Kollisionsgefahr besteht vor allem dadurch, dass Fledermäuse<br />
die sich an den Außenspitzen bis 250 km/h schnell drehenden Rotorblätter<br />
nicht oder zu spät orten. Die Gefahr einer Kollision mit Anlagen, die sich nicht im Betrieb<br />
befinden, ist als sehr gering einzuschätzen. Ein fledermausfreundlicher Betrieb von<br />
Windenergieanlagen zu Risikozeiten hat sich auch in der Praxis bereits in mehreren<br />
Fällen als wirkungsvolle Vermeidungsmaßnahme erwiesen (Arnett et al. 2008; Baerwald<br />
et al. 2008). Durch die Auflage von Abschaltzeiten muss erreicht werden, dass<br />
Fledermäuse allenfalls selten und in geringer Zahl zu Tode kommen, so dass nicht<br />
mehr von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden kann.<br />
Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem bundesweiten Forschungsvorhaben<br />
entwickelt (Brinkmann et al. 2011).<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 24
Pauschale Abschaltzeiten im ersten Betriebsjahr<br />
Allein auf Grundlage von Voruntersuchungen ist es nicht möglich, das Kollisionsrisiko<br />
an einem Anlagenstandort genau zu prognostizieren. Dies liegt daran, dass die Aktivitätsdichten<br />
der festgestellten Fledermausarten am Boden andere sind als in Gondelhöhe<br />
(Behr et al. 2011), Messungen aber meist am Boden durchgeführt werden. Zudem<br />
wird das Habitat beim Bau der Anlage verändert, so dass danach mit einer veränderten<br />
Artenzusammensetzung und -dichte zu rechnen ist. Aus diesem Grund müssen für das<br />
erste Betriebsjahr vorsorglich relativ pauschale Abschaltzeiten festgelegt werden.<br />
Auch ohne Kenntnis der Höhe und der genauen Phänologie der Fledermausaktivität an<br />
einem bestimmten Standort ist eine gewisse Einschränkung der Abschaltzeiten bezüglich<br />
Witterungsdaten möglich. In den letzten Jahren wurden weltweit Studien darüber<br />
durchgeführt, bei welchen Witterungsbedingungen die gemessene Fledermausaktivität<br />
besonders hohe Werte erreicht. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die Aktivität<br />
mit zunehmender Windgeschwindigkeit signifikant abnahm (z.B. Arnett 2005, Horn et al.<br />
2008, Behr et al. 2011). Nach Behr et al. (2011) liegt die Aktivitätsschwelle der Zwergfledermaus<br />
bei 98 % der registrierten Individuen unterhalb von 6 m/s Windgeschwindigkeit,<br />
Rauhhautfledermäuse waren auch noch bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 8<br />
m/s aktiv. Auch bei Temperaturen unter 10 °C war die Aktivität der Fledermäuse stark<br />
reduziert. Eine Einschränkung der Abschaltzeiten im ersten Betriebsjahr in Abhängigkeit<br />
von Windgeschwindigkeit und Temperatur ist somit sinnvoll. Durch diesen fledermausfreundlichen<br />
Betrieb wird mit großer Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass das Kollisionsrisiko<br />
für Fledermäuse in der ersten Zeit nach Inbetriebnahme der Anlagen nicht<br />
signifikant erhöht ist.<br />
Anlagenspezifische Abschaltzeiten ab dem zweiten Betriebsjahr<br />
Brinkmann et al. (2011) entwickelten eine Methode, um die pauschalen Abschaltzeiten<br />
an Windenergieanlagen weiter zu reduzieren, ohne dabei den Fledermausschutz zu<br />
vernachlässigen. Dazu wird das spezifische Aktivitätsmuster von Fledermäusen im Bereich<br />
der Windenergieanlage untersucht und auf dieser Datengrundlage konkrete Gefährdungszeiträume<br />
eingegrenzt. Die Aufnahme solcher Aktivitätsmuster ist erst möglich,<br />
wenn die Anlagen errichtet sind, da erst dann die Aktivität im Bereich der Gondel<br />
und des Rotorblattes über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet werden kann.<br />
Dazu werden Ultraschalldetektoren direkt im Bereich der Gondel angebracht, die die<br />
Fledermausaktivität dauerhaft erfassen. Auf Grundlage dieser Aktivitätsdaten wird ein<br />
Modell entwickelt, dass die Vorhersage der Fledermausaktivität aus den Einflussfaktoren<br />
Temperatur, Windgeschwindigkeit und Jahreszeit ermöglicht (Behr et al 2011). Ein<br />
weiteres Modell, das im Rahmen des Forschungsvorhabens aus Daten von Schlagopfernachsuchen<br />
entwickelt wurde, wird zur Vorhersage der Zahl der Schlagopfer aus der<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 25
ermittelten Fledermausaktivität genutzt (Brinkmann et al. 2011). Die Verknüpfung beider<br />
Modelle ermöglicht es, aus der Windgeschwindigkeit, Jahres- und Nachtzeit einen Erwartungswert<br />
für die Zahl getöteter Fledermäuse zu ermitteln. Übersteigt dieser Wert<br />
eine festgelegte Schwelle, so werden die Anlagen abgeschaltet.<br />
Einschränkend muss jedoch festgehalten werden, dass dieses Modell nur jene Fledermausarten<br />
repräsentativ erfasst, die über sehr laute Rufe (z.B. Abendsegler) mit großer<br />
Reichweite (bis 100 m) verfügen. Alle standardmäßig eingesetzten Erfassungsanlagen<br />
mit Ultraschalldetektoren (z.B. Batcorder oder Anabat) sind nicht in der Lage, Fledermausrufe<br />
mit weitaus geringerer Reichweite (mehrere windkraftrelevante Fledermausarten<br />
sind oft erst unterhalb von 20-30 m Entfernung registrierbar) repräsentativ zu erfassen.<br />
Insbesondere aus dem Bereich der 60 m von der Gondel entfernten Rotorblattspitzen<br />
sind deshalb keine zuverlässigen Daten zu erwarten.<br />
8 Bewertung der Potenzialflächen<br />
Die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat eine Potenzialfläche ausgewählt, die als Vorrangfläche<br />
für Windenergieanlagen im veränderten Flächennutzungsplan ausgewiesen werden<br />
soll. Im Folgenden wird diese Fläche hinsichtlich ihres Risikopotenzials für Fledermäuse<br />
bewertet, dabei werden das Risiko der bau- und anlagebedingten Zerstörung von Quartier-<br />
und Nahrungshabitaten und das Risiko der betriebsbedingten Kollision bewertet.<br />
Die Bewertung erfolgte nach den Richtlinien der LUBW (Stand 11.02.2013) in die drei<br />
Kategorien hoch – mittel – gering.<br />
Kollisionsrisiko im Bereich<br />
der geplanten WEA<br />
Faktor<br />
Hoch<br />
Reproduktionsnachweise<br />
Schwärm- und Überwinterungsquartiere<br />
Hohes Quartierpotenzial<br />
Potenzielle Zugkonzentrationsräume<br />
Bedeutende Nahrungshabitate<br />
Hohes Jagdgebietspotenzial<br />
Mittel<br />
Regelmäßige Einzelnachweise<br />
Mittleres Quartierpotenzial<br />
Mittleres/hohes Jagdgebietspotenzial<br />
Gering<br />
Sporadische Einzelbeobachtungen<br />
Geringes Quartierpotenzial<br />
Geringes/mittleres Jagdgebietspotenzial<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 26
Zugkonzentrationskorridore von Fledermäusen gelten in <strong>Bad</strong>en-Württemberg laut Windenergieerlass<br />
als Tabubereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen, wenn die<br />
WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer<br />
erheblichen Scheuchwirkung führen können.<br />
Kollisionsrisiko gemäß fach-<br />
Untersuchungsmethoden<br />
gutachterlicher Einschätzung<br />
Vor Errichtung der WEA Nach Errichtung der WEA<br />
Hoch Erfassungen erforderlich Gondelmonitoring<br />
Mittel Erfassungen dringend empfohlen Gondelmonitoring<br />
Gering Erfassungen empfohlen Gondelmonitoring<br />
Auf den Untersuchungsflächen wurden für jede Art das Risiko der Zerstörung der Lebensstätten<br />
und die Kollisionsgefahr getrennt beurteilt. Im Anschluss erfolgte eine Gesamtbewertung<br />
des Konfliktpotenzials auf der jeweiligen Fläche. Aus diesen Bewertungen<br />
wurde dann der weitere Untersuchungsbedarf ermittelt.<br />
8.1 Bewertung Fläche „Waldgebiet“ (inkl. Gewässer)<br />
Tabelle 3<br />
Konfliktpotenzial +++ hoch, ++ mittel, + gering, - nicht zu erwarten<br />
Bau- und anlagebedingte<br />
Kollisionsrisiko<br />
Fledermausart<br />
Auswirkungen<br />
(Transfer- und<br />
Konfliktpotenzial<br />
Jagdflüge)<br />
Quartiere Jagdgebiete<br />
Myotis daubentonii ++ - - mittel<br />
Myotis myotis + + - gering<br />
Myotis mystacinus - + - gering<br />
Myotis nattereri ++ + - mittel<br />
Nyctalus leisleri ++ + +++ hoch<br />
Nyctalus noctula + - +++ hoch<br />
Pipistrellus nathusii ++ + +++ hoch<br />
Pipistrellus pipistrellus + + +++ hoch<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 27
Plecotus auritus ++ + - mittel<br />
Vespertilio murinus - - +++ hoch<br />
Σ<br />
hoch<br />
Untersuchungsbedarf:<br />
Zugbeobachtungen bzw. Dauererfassung (Kollisionsrisiko)<br />
Baumhöhlenkontrollen, Netzfänge (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),<br />
Transektbegehungen Detektor, Gondelmonitoring<br />
8.2 Bewertung Flächen „Offenland“<br />
Tabelle 4<br />
Konfliktpotenzial +++ hoch, ++ mittel, + gering, - nicht zu erwarten<br />
Bau- und anlagebedingte<br />
Kollisionsrisiko<br />
Fledermausart<br />
Auswirkungen<br />
(Transfer- und<br />
Konfliktpotenzial<br />
Jagdflüge)<br />
Quartiere Jagdgebiete<br />
Myotis daubentonii - - - gering<br />
Myotis myotis - - - gering<br />
Myotis mystacinus - + - gering<br />
Myotis nattereri - - - gering<br />
Nyctalus leisleri - + ++ mittel<br />
Nyctalus noctula - + ++ mittel<br />
Pipistrellus nathusii - + ++ mittel<br />
Pipistrellus pipistrellus - + ++ mittel<br />
Plecotus auritus - - - gering<br />
Vespertilio murinus - - ++ mittel<br />
Σ<br />
mittel<br />
Untersuchungsbedarf:<br />
Zugbeobachtungen bzw. Dauererfassung (Kollisionsrisiko)<br />
Gondelmonitoring<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 28
8.3 Zusammenfassende Bewertung<br />
Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die<br />
Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am<br />
ehesten als geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem<br />
Quartierpotenzial für die Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus,<br />
Rauhautfledermaus und das Braune Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als<br />
Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem im Bereich der Gewässer ist<br />
mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren Fledermausaktivität<br />
im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres Kollisionsrisiko<br />
herrscht (Dürr & Bach 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />
dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten<br />
eine erhöhte Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass<br />
ein Teil der Fledermausarten während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet<br />
Rast macht.<br />
9 Weiteres Vorgehen<br />
Auf allen Flächen, die in die engere Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt werden, um das tatsächliche<br />
Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der Errichtung von Windenergieanlagen<br />
auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten beurteilen<br />
zu können. Diese Erfassungen sind auch auf Flächen notwendig, deren Risikopotenzial<br />
bei einer ersten Einschätzung als „gering“ oder „mittel“ eingestuft wurde.<br />
Auf der Ebene des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind dazu<br />
konkrete Erfassungen zum Artenspektrum, der Aktivität sowie der Jahresphänologie der<br />
im Untersuchungsraum auftretenden Fledermausarten erforderlich. Der LUBW-Entwurf<br />
(Stand 11.02.2013) sieht hierfür automatische Dauererfassungen bzw. Transektbegehungen<br />
von Mitte März bis Ende Oktober vor. Ein Aufzeichnungsgerät sollte in einer<br />
Höhe von 100 m installiert werden (z.B. an einem Windmessmast). Für die Ermittlung<br />
der Fledermausquartiere müssen Transektbegehungen durchgeführt werden, da im<br />
Umfeld der Quartiere generell mit einer höheren Kollisionsgefahr gerechnet werden<br />
muss.<br />
Eine Baumhöhlenkartierung wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
erforderlich, wenn im Untersuchungsraum mit dem Vorkommen<br />
windkraftempfindlicher Fledermausarten zu rechnen ist, die durch den vorhabensbedingten<br />
Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden können und<br />
für diese Quartierpotenzial besteht. Baumhöhlenkartierungen können in der Regel nur<br />
in der unbelaubten Zeit (November bis März) durchgeführt werden. Innerhalb des Un-<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 29
tersuchungsraumes werden alle geeigneten Bäume auf potenzielle Höhlen- und Spaltenquartiere<br />
hin untersucht. Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben<br />
unmittelbar betroffene Flächen inklusive eines Pufferbereiches von 500m.<br />
In Gebieten, in welchen mit dem Vorkommen baumhöhlenbewohnender, windkraftempfindlicher<br />
Fledermausarten zu rechnen ist und Quartierpotenzial für die betreffenden<br />
Arten festgestellt wurde, wird eine Kurzzeittelemetrie durchgeführt. Die Kenntnis der<br />
Quartiernutzung ist zur Beurteilung der Eingriffswirkung unabdingbar. Netzfänge stellen<br />
dabei eine geeignete Methode dar, um der zu telemetrierenden Tiere habhaft zu werden.<br />
Das zu besendernde Artenspektrum umfasst je nach Vorkommen die neun in <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
reproduzierenden Fledermausarten, die regelmäßig Quartiere in<br />
Baumhöhlen beziehen (Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr,<br />
Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nymphenfledermaus<br />
und Wasserfledermaus).<br />
In der Balz- und Paarungszeit (Spätsommer / Herbst) müssen Detektorbegehungen<br />
durchgeführt werden.<br />
10 Literaturverzeichnis<br />
Arnett, E. B. (2005): Relationships between bats and wind turbines in Pennsylvania and<br />
West Virginia: An assessment of fatality search protocols, patterns of fatality, and<br />
behavioral interactions with wind turbines; A final report prepared for the bats and<br />
wind energy cooperative. Bat Conservation International. Austin, Texas, USA.<br />
Arnett, E. B., W. K. Brown, W. P. Erickson, J. K. Fiedler, B. L. Hamilton, T. H. Henry, A.<br />
Jain, G. D. Johnson, J. Kerns, R. R. Koford, C.P. Nicholson, T. J. O’Connell, M.<br />
D. Piorkowski & R. D. Tankersley (2008): Patterns of Bat Fatalities at Wind Energy<br />
Facilities in North America. – The Journal of Wildlife Management 72 (1): 61-<br />
78.<br />
Baerwald, E. F., G. H. D’Amours, B. J. Klug & R. M. R. Barclay (2008): Barotrauma is a<br />
significant cause of bat fatalities at wind turbines. – Current Biology Vol. 18 Issue<br />
16.<br />
Behr, O., R. Brinkmann, I. Niermann & F. Korner-Nievergelt (2011): Akustische Erfas<br />
sung der Fledermausaktivität an Windenergieanlagen. Entwicklung von Metho<br />
den zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an<br />
Onshore-Windenergieanlagen. - In: Brinkmann, R., Behr, O., Niermann, I. und<br />
Reich, M.(Hrsg.): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion<br />
des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. -<br />
Umwelt und Raum Bd. 4, 177-286, Cuvillier Verlag, Göttingen.<br />
Braun, M. & Dieterlen, F. (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere <strong>Bad</strong>en-Württembergs - Band<br />
1. Ulmer-Verlag, Stuttgart.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 30
Braun, M.; Dieterlen, F.; Häussler, U.; Kretzschmar, F.; Müller, E.; Nagel, A.; Pegel,<br />
M.; Schlund, W. & Turni, H. (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in <strong>Bad</strong>en-Württemberg.<br />
– In: Braun, M. & F. Dieterlen [Hrsg.] (2003): Die Säugetiere<br />
<strong>Bad</strong>en-Württembergs, Bd. 1, p. 263-272. – Verlag Eugen Ulmer Stuttgart.<br />
Brinkmann, R.; Schauer-Weisshahn, H. & Bontadina, F. (2006): Untersuchungen zu<br />
möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse<br />
im Regierungsbezirk Freiburg. Endbericht des Forschungsvorhaben im<br />
Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg. Freiburg, 63 S.<br />
Brinkmann, R., Behr, O., Niermann, I. und Reich, M. [Hrsg.] (2011): Entwicklung von<br />
Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen<br />
an Onshore-Windenergieanlagen. - Umwelt und Raum Bd. 4, Cuvillier Verlag,<br />
Göttingen<br />
Dietz, C., O. von Helversen und D. Nill (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas<br />
und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. – Kosmos Naturführer,<br />
399 Seiten.<br />
Dürr, T. (2013): Fledermausverluste an Windkraftanlagen – Daten aus der zentralen<br />
Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg.<br />
Stand 19. April 2013<br />
Dürr, T. & Bach, L. (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen -<br />
Stand der Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundortkartei. - Bremer<br />
Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: 253-264.<br />
Geiger, H. & Rudolph, B.-U. (2004): Wasserfledermaus Myotis daubentonii (Kuhl,<br />
1817). – In: Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. pp.<br />
127-138. Verlag Eugen Ulmer Stuttgart.<br />
Häussler, U. und Nagel, A. (2003): Großer Abendsegler Nyctalus noctula (Schreber,<br />
1774). In: Braun, M. & Dieterlen, F. (Hrsg.): Die Säugetiere <strong>Bad</strong>en-<br />
Württembergs – Band 1. Ulmer, Stuttgart, S. 591-622.<br />
Horn J. W., Arnett, E.B. & Kunz, T.H. (2008): Behavioral responses of bats to operating<br />
wind turbines. - Journal of Wildlife Management 72: 123–132.<br />
Kulzer, E. (2003): Großes Mausohr Myotis myotis (Borkhausen, 1797). In: Braun, M. &<br />
Dieterlen, F. (Hrsg.): Die Säugetiere <strong>Bad</strong>en-Württembergs – Band 1. Ulmer,<br />
Stuttgart, S. 386-395.<br />
Meinig, H., Boye, P. & Hutterer, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der<br />
Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand Oktober 2008. Bundesamt f. Naturschutz<br />
(Hrsg.), Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): 115-153.<br />
Niermann, I., S. von Felten, F. Korner-Nievergelt, R. Brinkmann & O.<br />
Behr (2011): Einfluss von Anlagen- und Landschaftsvariablen auf die Aktivität<br />
von Fledermäusen an Windenergieanlagen. - In: Brinkmann, R., Behr, O., Nier<br />
mann, I. & Reich, M. (Hrsg.): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 31
Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore- Windenergiean<br />
lagen. -Umwelt und Raum Bd. 4, 177-286, Cuvillier Verlag, Göttingen.<br />
Pfalzer, G. (2002): Inter- und intraspezifische Variabilität der Soziallaute heimischer<br />
Fledermausarten (Chiroptera: Vespertilionidae). Dissertation Universität Kaiserslautern.<br />
Rodrigues, L., L. Bach, M.-J. Dubourg-Savage, J. Goodwin & C. Harbusch (2008):<br />
Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergie-projekten.<br />
EUROBATS Publication Series No. 3 (deutsche Fassung). UNEP/EUROBATS<br />
Sekretariat, Bonn, Deutschland, 57 S.<br />
Runge, H., Simon, M. & Widding, T. (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit<br />
von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im<br />
Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz<br />
– FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D.,<br />
Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover,<br />
Marburg.<br />
Rydell, J., L. Bach, M.-J. Dubourg-Savage, M. Green, L. Rodrigues & Hedenström,<br />
A. (2010a): Bat mortality at wind turbines in northwestern Europe. – Acta<br />
Chiropterologica 12(2): 261-274.<br />
Steffens, R., Zöphel, U. & Brockmann, D. (2004): 40 Jahre Fledermausmarkierungszentrale<br />
Dresden – methodische Hinweise und Ergebnisübersicht. Sächsisches<br />
Landesamt für Umwelt und Geologie. ISBN: 3-00-016143-0<br />
VG Halle (2011): Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Ver<br />
letzungsrisiko für Fledermäuse. – Auszug aus einem Urteil vom 24.03.2011 – 4 A<br />
46/10. – NuR (2012) 34: 580-586.<br />
VG Hannover (2012): Zu den Anforderungen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots<br />
(§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) bei der Genehmigung von Windenergieanlagen<br />
in Bezug auf den Rotmilan, den Schwarzstorch, die Zwergfledermaus und<br />
den Abendsegler. – Auszug aus einem Urteil vom 22.11.2012 – 12 A 2305/11. –<br />
NuR (2013) 35: 69-76.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 32