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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

zur sachlichen Teilfortschreibung des<br />

Flächennutzungsplans „Nutzung der<br />

Windenergie“<br />

Endgültige Fassung vom 17. 01.2014


Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

zur sachlichen Teilfortschreibung des<br />

Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />

Endgültige Fassung vom 17.01.2014<br />

Auftraggeber:<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Frau Bürgermeisterin Doris Schröter<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Tel. 07581 / 207-100<br />

Fax. 07581 / 207-865<br />

buergermeisterin@bad-saulgau.de<br />

Auftragnehmer:<br />

365° freiraum + umwelt<br />

Klosterstraße 1<br />

88662 Überlingen<br />

Tel. 07551 / 949 558-0<br />

Fax 07551 / 949 558-9<br />

www.365grad.com<br />

Projektleitung:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Bernadette Siemensmeyer<br />

Tel. 07551 / 949 558-4<br />

b.siemensmeyer@365grad.com<br />

Bearbeitung:<br />

B. Eng. Angela Maichel<br />

Dipl.-Biologe Jochen Kübler<br />

(Artenschutzrechtliche Prüfung, avifaunistische Kartierung)<br />

Tel. 07551 949558-3, j.kuebler@365grad.com<br />

Dr. Hendrik Turni, Tübingen<br />

(Konfliktpotenzialanalyse Fledermäuse)


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorbemerkungen .................................................................................................................................................................... 4<br />

2. Beschreibung der Planung .................................................................................................................................................. 5<br />

2.1 Angaben zum Standort (Nutzungsmerkmale).................................................................................................... 5<br />

2.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ............................................. 5<br />

3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen ................................................................................................. 7<br />

4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang .................................................................... 9<br />

4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung) .................................................................................... 9<br />

4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren ..................................................... 10<br />

5. Beschreibung der Prüfmethoden ................................................................................................................................... 11<br />

5.1 Methodisches Vorgehen .......................................................................................................................................... 11<br />

5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen ...................................... 11<br />

6. Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung ......................................................... 12<br />

6.1 Mensch .......................................................................................................................................................................... 12<br />

6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt ................................................................................................................ 14<br />

6.3 Tiere ................................................................................................................................................................................ 15<br />

6.4 Schutzgebiete ............................................................................................................................................................. 24<br />

6.5 Geologie und Boden ................................................................................................................................................. 25<br />

6.6 Wasser ........................................................................................................................................................................... 26<br />

6.7 Klima/Luft..................................................................................................................................................................... 27<br />

6.8 Landschaft.................................................................................................................................................................... 28<br />

6.9 Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................................................. 41<br />

6.10 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ..................................................................................... 43<br />

Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen ..................................................................................... 44<br />

7. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ..................................................................................................... 46<br />

8. Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................................................................ 47<br />

9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ................................................................................. 47<br />

10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .............................................................................................................. 48<br />

Quellen ............................................................................................................................................................................................. 56<br />

ANHANG ......................................................................................................................................................................................... 59<br />

Fotodokumentation<br />

ANLAGEN<br />

- Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

- Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit Windenergieanlagen<br />

in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

365° freiraum + umwelt 2


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Abbildungen<br />

Abb. 1: Lage der Konzentrationszone "Steinbronnen" auf der Gemarkung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> ..........................4<br />

Abb. 2: Lage der Konzentrationszone „Steinbronnen“ mit Luftbild ............................................................................5<br />

Abb. 3: Ausschnitt aus dem FNP 2010 der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen ..........................................................6<br />

Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie ............8<br />

Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) .........................................................9<br />

Abb. 6: Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet .................. 18<br />

Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets ...................................................................................... 24<br />

Abb. 8: Blickbezüge zur geplanten Konzentrationszone ............................................................................................. 33<br />

Abb. 9: Vollständige Sichtbarkeit von WEA in Offenland- und Siedlungsbereich ............................................. 35<br />

Abb. 10: Vollständige Sichtbarkeit von WEA im Wald-, Offenland- und Siedlungsbereich.............................. 36<br />

Abb. 11: Sichtbarkeitsanalyse und Empfindlichkeit der regional bedeutsamen Kulturgüter ............................ 42<br />

Tabellen<br />

Tabelle 1: Beurteilung der Raumeinheiten .......................................................................................................................... 30<br />

Tabelle 2: Beurteilung weiterer bedeutender Landschafts- und Erholungsbereiche............................................ 31<br />

Tabelle 3: Einstufung der Erheblichkeit für die Raumeinheiten .................................................................................. 37<br />

Tabelle 4: Einstufung der Erheblichkeit für bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche ....................... 38<br />

Tabelle 5: Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange .............................................................................. 44<br />

Pläne<br />

Nr. 1211/1 Gesamträumliche Planungskonzeption M: 1:30.000<br />

Nr. 1211/2 Sichtbarkeitsanalyse im Nahbereich (5 km) M: 1:30.000<br />

Nr. 1211/3 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich NW M: 1:40.000<br />

Nr. 1211/4 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich SW M: 1:40.000<br />

Nr. 1211/5 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich NO M: 1:40.000<br />

Nr. 1211/6 Sichtbarkeitsanalyse Fernbereich SO M: 1:40.000<br />

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Aufgrund der neuen Gesetzeslage in <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind die Städte und Kommunen befähigt, die<br />

Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene selbst vorzunehmen. Um einer<br />

ungesteuerten Entwicklung der Windenergie im Gemeindegebiet entgegenzuwirken, plant die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

„Nutzung der Windenergie“. Als planerische Grundlage wurde 2013 eine Gesamträumliche<br />

Planungskonzeption mit Standortprüfung erstellt, die die Suche nach Konzentrationszonen<br />

beinhaltet.<br />

Die gesamträumlichen Planungskonzeption kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Ausschlusskriterien,<br />

die die Belange von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, der Erholung, des<br />

Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Rohstoffabbaus, Verkehrs,<br />

der Infrastruktur und der Landesverteidigung berücksichtigt, nur ein geeigneter Standort für die<br />

Nutzung von Windenergie auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft verbleibt. Dieser Standort<br />

stimmt mit der Abgrenzung des Vorranggebietes vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben<br />

„Steinbronnen“ überein.<br />

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird einer Umweltprüfung unterzogen. Dabei werden<br />

der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Beeinträchtigungen der einzelnen Umweltbelange ermittelt<br />

und dargestellt sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vorgeschlagen. Weiterer<br />

Bestandteil ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG. Die Ergebnisse werden in<br />

einem <strong>Umweltbericht</strong> gemäß Baugesetzbuch § 2 [4] als separater Bestandteil der Begründung zum<br />

Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Abb. 1: Lage der Konzentrationszone "Steinbronnen" auf der Gemarkung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

365° freiraum + umwelt 4


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Abb. 2: Lage der Konzentrationszone „Steinbronnen“ mit Luftbild<br />

2. Beschreibung der Planung<br />

2.1 Angaben zum Standort (Nutzungsmerkmale)<br />

Die Konzentrationszone „Steinbronnen“ liegt am östlichen Gemarkungsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, nördlich<br />

von Steinbronnen und Renhardsweiler und nordwestlich von Bierstetten. Im Nordosten bis Nordwesten<br />

des Standorts befinden sich die Ortschaften Allmannsweiler, Untereggatsweiler und Braunenweiler. Im<br />

Westen liegt Bondorf, im Osten Reichenbach.<br />

Die Konzentrationszone ist ca. 75 ha groß und würde für die Installation von bis zu 5 Windkraftanlagen<br />

ausreichen. Auf ca. zwei Drittel der Fläche befindet sich Wald, ein Drittel umfasst landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen.<br />

2.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung<br />

In der derzeit wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong>/Herbertingen vom 31.12.2010 ist das Plangebiet als forst- bzw. landwirtschaftliche Fläche<br />

dargestellt. Ein kleiner Teil im Süden ist als Schutzgebiet für die Grundwassergewinnung geplant. Im<br />

Westen des Plangebiets verläuft die Gebietsgrenze zur Gewinnung von Erdwärme. Die geplante Trasse<br />

der Verlegung der L283 Steinbronnen - Bierstetten verläuft ca. 300 m südlich der Konzentrationszone.<br />

Die bisherigen Nutzungen sollen auch weiterhin dort stattfinden, da sie mit der Nutzung von Windenergie<br />

vereinbar sind.<br />

365° freiraum + umwelt 5


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Abb. 3: Ausschnitt aus dem FNP 2010 der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

In der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Nutzung der Windenergie“ ist die Ausweisung<br />

einer Konzentrationszone mit ca. 75 ha Fläche geplant. Dort können bis zu 5 raumbedeutsame Windenergieanlagen<br />

mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m platziert werden.<br />

365° freiraum + umwelt 6


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen<br />

Landesentwicklungsplan<br />

Für die Energieversorgung des Landes gilt grundsätzlich, sie so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes,<br />

bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht. Auch<br />

kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen. Darüber hinaus sollen für die Stromerzeugung<br />

verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und<br />

Holz sowie die Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur<br />

Nutzung regenerierbarer Energien soll gefördert werden.<br />

Landesplanungsgesetz (i. V. m. Windenergieerlass BW)<br />

Im Jahr 2012 wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Dadurch wurde die sogenannte „Schwarz-<br />

Weiß-Planung“ aufgehoben, indem nun auf Regionalplanebene zwar immer noch Vorranggebiete für<br />

Windenergie ausgewiesen werden, in denen die Nutzung von Windenergie vorrangig ist. Jedoch besteht<br />

nicht mehr die Möglichkeit Ausschlussgebiete für Windenergie festzulegen. Somit sind nun die<br />

Städte und Gemeinden befähigt die Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene<br />

selbst vorzunehmen. Erfolgt keine planerische Steuerung, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen<br />

einzig und allein nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Zum<br />

1.1.2013 wurden die bisherigen Festlegungen der Regionalpläne bezüglich der Vorranggebiete und v.<br />

a. Ausschlussgebiete zur Windenergie aufgehoben. Bei der Festlegung von Windenergiestandorten<br />

müssen die Belange des Klimaschutzes mit anderen gewichtigen städtebaulichen und landschaftlich<br />

relevanten Belangen abgewogen werden. Für raumbedeutsame Windenergieanlagen (größer als 50 m)<br />

darf die kommunale Planung nicht von den Zielen der Raumordnung (z. B. Regionale Vorranggebiete)<br />

abweichen.<br />

„Der Windenergieerlass bildet eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der energiepolitischen<br />

Zielsetzungen bei der Nutzung der Windenergie. (…) Der Windenergieerlass soll allen an dem gesamten<br />

Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen,<br />

Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung<br />

und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten.<br />

Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung, die<br />

Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung für die<br />

Planung. Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung<br />

aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen“ (Windenergieerlass<br />

BW 2012.)<br />

365° freiraum + umwelt 7


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Regionalplan<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />

2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt,<br />

welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden.<br />

Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4<br />

(links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15<br />

„Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung<br />

am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region<br />

unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange<br />

des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha.<br />

Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine<br />

Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht<br />

tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen<br />

Bauleitplanung zu übernehmen.<br />

Steinbronnen<br />

14<br />

15<br />

Atzenberger Höhe<br />

Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />

2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts)<br />

365° freiraum + umwelt 8


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) sind Teile des Plangebietes als schutzbedürftige Bereiche<br />

für die Forst- und für die Wasserwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung einer Konzentrationszone<br />

wird als unkritisch betrachtet, da die Grundzüge der Planung laut RVBO nicht betroffen sind.<br />

Regionalverband<br />

Donau-Iller<br />

Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996), Lage des Plangebietes blau<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Im Landschaftsrahmenplan der Region Bodensee-Oberschwaben ist derzeit in Bearbeitung.<br />

Flächennutzungsplan 2010<br />

Siehe Kapitel 2.2.<br />

Landschaftsplan 2010<br />

Der Landschaftsplan der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen trifft keine Aussagen für den Bereich der<br />

Konzentrationszone. Nachrichtlich ist dort ein geschütztes Waldbiotop „Tümpel im Schellenberg“<br />

Nr. 279234371291 dargestellt.<br />

4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang<br />

4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung)<br />

Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde die gesamte Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

auf mögliche Windkraftstandorte überprüft. Ausschlaggebende Kriterien waren<br />

hierbei eine Windhöffigkeit von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe und eine Mindestflächengröße von<br />

20 ha für eine gute Nutzbarkeit (Konzentrationsmöglichkeit von mind. 3 Anlagen). Die zu Grunde gelegte<br />

Mindestwindhöffigkeit ist lt. Windenergieerlass BW erforderlich, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit<br />

den für eine Förderung erforderlichen Referenzwert von mind. 60% des EEG-Gesetzes<br />

erreichen zu können. Im Potenzialatlas Erneuerbare Energien des Landes BW werden Standorte mit<br />

Windhöffigkeiten zwischen 5,5 und 6,0m/s als bedingt geeignet beurteilt. Bereiche mit noch geringeren<br />

Windhöffigkeiten werden gar nicht in Betracht gezogen. Zu den Ausschlussflächen, die sich<br />

weitgehend an den Vorgaben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben orientierten, zählten<br />

365° freiraum + umwelt 9


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

vor allem Siedlungsbereiche, Verkehrsflächen, Infrastrukturtrassen, Flächen für die Rohstoffsicherung,<br />

die Landesverteidigung, den Gewässerschutz sowie zum Arten- und Biotopschutz. Zu den jeweiligen<br />

Ausschlussflächen sind entsprechende Schutzabstände einzuhalten, die sich v. a. hinsichtlich der Siedlungsbereiche<br />

dadurch begründen lassen, dass aufgrund des erwarteten Trends im Bereich der Technik,<br />

Pufferbereiche zu den Siedlungen geschaffen werden sollen, die auch größere bzw. immissionsintensivere<br />

Windkraftanlagen zulassen.<br />

Die gesamträumliche Planungskonzeption kam zum Ergebnis, dass der Standort „Steinbronnen“ auf der<br />

Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft als einzige Fläche verbleibt, auf der eine Konzentration von<br />

ca. 5 Windenergieanlagen mit ausreichender Windhöffigkeit möglich ist. Da bei der Planung von<br />

raumbedeutsamen Windenergieanlagen (größer als 50 m) die kommunale Planung nicht von den<br />

Zielen der Raumordnung abweichen darf, wurde die aktuelle Abgrenzung des regionalen Vorranggebietes<br />

Nr. 14 „Steinbronnen“ übernommen. Diese könnte sich jedoch durch die Auslösung von artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbeständen noch verkleinern, im Extremfall sogar ganz ausgeschlossen<br />

werden. Die abschließende Prüfung der Artenschutzbelange kann jedoch erst auf der Genehmigungsebene<br />

der konkreten Anlagen erfolgen (s. a. Artenschutzrechtliche Prüfung in der Anlage).<br />

4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren<br />

Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans oder der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens sind weitere Untersuchungen durchzuführen:<br />

UVS nach UVPG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> nach BauGB<br />

FFH-Erheblichkeitsprüfung<br />

Differenzierte Kartierung nach dem LUBW-Datenschlüssel<br />

Floristische Untersuchung<br />

Faunistische Untersuchung, Artengruppen:<br />

Vögel Amphibien Fledermäuse Laufkäfer<br />

Heuschrecken Schmetterlinge Sonstige: ..............................<br />

Entwässerungskonzept, Regenwassermanagement<br />

Geo-, hydro-, oder limnologische Untersuchung<br />

Klimauntersuchung<br />

Immissionsschutzgutachten: Schall, Schatten, Eiswurf<br />

Verkehrsgutachten<br />

Altlastenerkundung<br />

Sonstige Erkundungen / Gutachten: Windmessungen über mind. ein Jahr<br />

Es ist zu beachten, dass im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung von Vögeln im Einzelfall für die relevanten<br />

Arten neu zu überprüfen und zu bewerten ist (365° KÜBLER 2013). Auf allen Flächen, die in die engere<br />

Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt<br />

werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der<br />

Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten<br />

beurteilen zu können (TURNI 2013).<br />

365° freiraum + umwelt 10


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung und –genehmigung erforderlich<br />

und an anderer Stelle ein forstrechtlicher Ausgleich zu erbringen.<br />

5. Beschreibung der Prüfmethoden<br />

5.1 Methodisches Vorgehen<br />

Im <strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans werden die Auswirkungen der<br />

Ausweisung der Konzentrationszone zur Windenergienutzung „Steinbronnen“ auf alle<br />

umweltrelevanten Belange inklusive deren Wechselwirkungen analysiert und dargestellt. Die<br />

Ausweisung basiert auf den Ergebnissen der gesamträumlichen Planungskonzeption, welche auch die<br />

Standortalternativenprüfung dokumentiert (siehe Anhang). Der <strong>Umweltbericht</strong> basiert auf den<br />

Aussagen des Landesentwicklungsplanes, des Regionalplanes und des Flächennutzungsplanes sowie<br />

einer Bestandserfassung vor Ort. Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung ermöglicht der<br />

Öffentlichkeit, die wesentlichen voraussichtlichen Umweltwirkungen beurteilen zu können.<br />

5.2 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen<br />

Bei der Zusammenstellung der Grundlagen haben sich keine Schwierigkeiten ergeben.<br />

365° freiraum + umwelt 11


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6. Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung<br />

Nachfolgend werden die relevanten Funktionen der einzelnen Umweltbelange sowie die erheblichen<br />

Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange beschrieben.<br />

Der jeweilige Wirkungsraum resultiert aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen.<br />

6.1 Mensch<br />

Im Vordergrund der Betrachtung stehen die Aspekte Gesundheit und Wohlbefinden sowie Wohnumfeld-/Erholungsfunktion<br />

der in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen.<br />

Im Umfeld des Plangebietes liegen mehrere Ortschaften: Steinbronnen, Bierstetten, Renhardsweiler,<br />

Bondorf, Braunenweiler, Untereggatsweiler sowie auf der Nachbargemarkung Allmannsweiler und<br />

Reichenbach. Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde ein Siedlungsabstand von<br />

mind. 800 m zu allgemeinen Wohngebieten, 700 m zu Mischgebieten und wohngenutzten Einzelhäusern<br />

im Außenbereich sowie 1.120 m zu Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Altenheimen,<br />

Schulen und Kindergärten vorgegeben. Da diese Siedlungsabstände teilweise von den<br />

Vorgaben des Regionalverbandes abweichen, die raumordnerischen Vorgaben (hier: die Abgrenzung<br />

des Vorranggebietes) jedoch eingehalten werden müssen, beträgt der konkrete erweiterte Siedlungsabstand<br />

zur Grundschule von Renhardsweiler ca. 950 m.<br />

Das Plangebiet ist im Waldbereich von mehreren Waldwegen erschlossen, welche für Spaziergänge,<br />

Sport von der ortsansässigen Bevölkerung genutzt werden. Die im Süden gelegenen Ackerflächen sind<br />

für Spaziergänger nicht begehbar.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Aufgrund der einzuhaltenden Entfernung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung hat das Plangebiet<br />

eine geringe Bedeutung als direktes Wohnumfeld. Die Waldwege haben als Spazier- und Radwege<br />

eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung.<br />

Insgesamt liegt das Plangebiet in einer reizvollen und abwechslungsreichen, kleinstrukturierten Landschaft,<br />

die für Oberschwaben typisch ist. Aufgrund der exponierten Lage der Konzentrationszone auf<br />

einer Anhöhe von bis zu 675 m ü. NN ist die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung generell hoch.<br />

Durch die Errichtung von Windenergieanlagen besteht grundsätzlich eine Beeinträchtigungsmöglichkeit<br />

durch bedrängende Wirkung auf den Menschen, Schlagschattenwurf, Blitzlichtreflektionen und<br />

Lichtimmissionen durch Hinderniskennzeichnung sowie Lärmimmissionen.<br />

Vorbelastung<br />

Es besteht eine geringe Vorbelastung des Plangebietes durch die Nähe zu den Kreisstraßen K8259 und<br />

K8260. Bei Durchführung der geplanten Verlegung der L283 würde eine weitere (Vor-)Belastung hinzukommen.<br />

365° freiraum + umwelt 12


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Aufgrund der erweiterten Siedlungsabstände, die über die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm hinausgehen,<br />

wird einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Lärmimmissionen vorgebeugt.<br />

Laut Windenergieerlass 2012 sollten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

„den Genehmigungsbehörden gesicherte Datenblätter vorliegen, in denen unabhängige<br />

Institute das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum<br />

Erreichen der Nennleistung belegen. Die Anforderungen an die Emissionsdaten sind in der Technischen<br />

Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Stand:<br />

1. 2. 2008 (Herausgeber: FGW, Fördergesellschaft für Windenergie e.V., Oranienburger Straße 45,<br />

10117 Berlin) beschrieben.“<br />

Weitere mögliche Immissionen könnten durch Schattenwurf und Lichtimmissionen auf die Gesundheit<br />

des Menschen einwirken. Hierbei sind laut Windenergieerlass die „Hinweise zur Beurteilung der<br />

optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />

2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />

des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />

von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Luftfahrtkennzeichnung) ist<br />

es möglich, insbesondere durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die<br />

Befeuerung zu reduzieren und überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren als Auflage aufzugeben.<br />

Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />

der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />

Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />

deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen,<br />

Bierstetten und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />

Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />

Form bestehen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />

Naturräumliche Lage<br />

Das Plangebiet liegt naturräumlich gesehen im Randbereich des Naturraums 40 Donau-Ablach-Platten,<br />

in der Großlandschaft 4 Donau-Iller-Lech-Platte (LUBW Daten- und Kartenservice, online 2013).<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Die potenzielle natürliche Vegetation im Gebiet ist ein „Reicher Hainsimsen-Buchenwald mit Seegras“.<br />

Aktueller Zustand/Reale Vegetation<br />

Die Kartierung des Plangebiets erfolgt nach dem Leitfaden „Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum<br />

Erfassen, Beschreiben, Bewerten“ der LUBW (2009).<br />

Das Plangebiet wird zu 2/3 forstwirtschaftlich und zu 1/3 landwirtschaftlich genutzt. Der Waldbereich<br />

im Norden ist überwiegend von Fichtenbestand mit einzelnen Laubbaumvorkommen (Buche, Ahorn)<br />

geprägt. Es handelt sich um einen naturfernen Waldbestand mit Fichten mittleren Alters (59.44) auf<br />

einem Standort, auf dem von Natur aus kein Fichten-Wald vorkommt. Im Süden schließt sich eine<br />

weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft (37.11) an, die keine linienhaften Biotopstrukturen (z. B.<br />

Feldhecken) aufweist.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Den intensiv genutzten Ackerflächen und überwiegend von Fichtenwald (mittleren Alters) geprägten<br />

Waldflächen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete Bedeutung zu, da aufgrund<br />

der starken anthropogenen Nutzung die Artenvielfalt gering ist. Die Empfindlichkeit gegenüber einer<br />

punktuellen Bebauung durch Windkraftanlagen ist auf den Acker- und Waldflächen als mittel – gering<br />

einzustufen.<br />

Vorbelastung<br />

Das Gebiet ist durch die teilweise intensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet.<br />

Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />

untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />

und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.3 Tiere<br />

Das Schutzgut Tiere befasst sich hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen<br />

schwerpunktmäßig mit besonders empfindlichen Artengruppen. Dazu zählen vor allen Dingen Vögel<br />

und Fledermäuse.<br />

Die Einschätzung der Beeinträchtigung von Vögeln erfolgte im Rahmen einer artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung, für die Fledermäuse wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt im Rahmen der Flächennutzungsplanung<br />

eine Konfliktpotenzialanalyse erstellt. Beide Dokumente befinden sich in ihrer Ausführlichkeit<br />

im Anhang. Prüfungsrelevant sind alle windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV<br />

der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) und die von der LUBW definierten windkraftempfindlichen Vogelarten<br />

(Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und<br />

Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013).<br />

Vögel<br />

Methodisches Vorgehen<br />

Die Erhebungen erfolgten in Absprache mit dem Landratsamt Sigmaringen nicht in dem vollen von der<br />

LUBW (2013) empfohlenen Untersuchungsumfang. Diese Aufnahmen, die im immissionsschutzrechtlichen<br />

Verfahren zwingend durchzuführen sind, sind sehr aufwändig, spiegeln aber nur eine<br />

Momentaufnahme der aktuellen Brutsaison (2013) wider. Bis zu einem immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren einer Anlage in einigen Jahren kann sich unter Umständen viel verändern.<br />

Windkraftsensible Arten können die Umgebung der Windenergieanlage neu besiedeln oder auch<br />

daraus verschwinden. Auch eine Aufnahme bevorzugter Nahrungshabitate und Flugkorridore im<br />

Untersuchungsgebiet erschien im Rahmen der Bestandsaufnahmen im Rahmen des FNP nicht zielführend.<br />

Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />

(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Zudem kann sich die Aktivität stark verändern, wenn<br />

der Horststandort oder der Standort benachbarter Brutpaare sich verschieben. Die Untersuchungen<br />

2013 konzentrierten sich auf die Suche der Horste (Fortpflanzungsstätten) der windkraftsensiblen<br />

Vogelarten.<br />

Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />

Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />

Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />

gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />

Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />

Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />

Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />

dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />

artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />

der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

auszuschließen.<br />

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Wird keine kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Vogelart festgestellt, wird dem Standort ein<br />

voraussichtlich geringes Konfliktpotenzial attestiert. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen<br />

Verfahrens sind die Untersuchungen nach den Vorgaben der LUBW dennoch durchzuführen, um Verbotstatbestände<br />

sicher ausschließen zu können. Es ist beispielsweise denkbar, dass zwischen der<br />

Erfassung 2013 und dem Untersuchungsjahr zum Zeitpunkt des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens<br />

eine Neuansiedlung einer windkraftsensiblen Vogelart erfolgt ist.<br />

Bestandserfassung<br />

Die sechs Begehungen erfolgten am: 07.04.2013, 14.04.2013, 30.04.2013, 23.06.2013, 5.07.2013 und<br />

am 12.07.2013 und dauerten jeweils 4 – 5 Stunden. Bei den Begehungen im April wurde schwerpunktmäßig<br />

im Bereich der Konzentrationsfläche und in einem Radius von 1.000 m um diese Flächen<br />

nach Horsten windkraftempfindlicher Arten gesucht. Dabei wurden alle größeren Laubbäume im noch<br />

unbelaubten Zustand nach Horsten abgesucht. Darüber hinaus wurden revieranzeigendes Verhalten<br />

und Balzflüge festgehalten. Da im April keine Horste von Milanen und anderen windkraftsensiblen<br />

Arten gefunden wurden, aber Balzflüge und weitere mögliche Hinweise auf Horste (auf Baumkronen<br />

sitzende Vögel am Waldrand) festgestellt wurden, erfolgten Ende Juni/Anfang Juli weitere Begehungen.<br />

Aufgrund des geringen Laubholzanteils war nicht auszuschließen, dass die Milane in Nadelbäumen<br />

brüteten. Diese Horste sind nur ausnahmsweise zu entdecken. Milanbruten im Untersuchungsbiet<br />

kann man in diesem Zeitraum mittels bettelnder Jungvögel und futtertragender Altvögel<br />

bestätigen. Bei sämtlichen Begehungen wurden alle Flugbewegungen (Revieranzeigen, Nahrungsflüge,<br />

Durchzügler) windkraftsensibler Arten erfasst.<br />

Fledermäuse<br />

Methodisches Vorgehen<br />

Zur Erfassung und Dokumentation fledermausrelevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen, potenzielle<br />

Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) erfolgte am 16.04.2013 eine Geländebegehung.<br />

Anhand bereits vorhandener Daten und der im Gelände erhobenen Daten erfolgte im Rahmen dieser<br />

Arbeit eine Konfliktanalyse für das potenzielle Standortgebiet für Windenergieanlagen mit dem Ziel,<br />

die sensiblen und die weniger sensiblen Bereiche darzustellen.<br />

In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden (Rodrigues et al. 2008)<br />

wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende Datenquellen herangezogen:<br />

- Luftbilder / Topografische Karten<br />

- Verbreitungskarten der Fledermausarten (BRAUN & DIETERLEN 2003, LUBW 2012)<br />

- Daten der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe<br />

- Eigene Daten aus einer Erhebung bei <strong>Bad</strong> Schussenried (TURNI 2005)<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Vögel<br />

Von den nach LUBW als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten wurden im Untersuchungsraum<br />

(1.000 m Radius) folgende Arten beobachtet: Baumfalke, Kormoran, Lachmöwe, Graureiher,<br />

Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Weißstorch und Kiebitz.<br />

Das Untersuchungsgebiet und seine Biotopstrukturen wird von den genannten Vogelarten vor allem<br />

als Nahrungsgebiet, Ansitzwarte, Balzrevier und Überflugzone mit „Thermikschläuchen“ genutzt.<br />

Nicht beobachtet wurden Wespenbussard, Uhu und Wanderfalke. Unregelmäßige Vorkommen des<br />

Wespenbussards sind unwahrscheinlich. Die Fels- und z. T. Gebäudebrüter Uhu und Wanderfalke sind<br />

im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld ebenfalls nicht zu erwarten. Beide Arten kommen erst in<br />

größerer Entfernung zum Vorhaben, z. B. im Oberen Donautal vor.<br />

Aufgrund der geringen Entfernung (ca. 6 km Luftlinie) zum Federsee, einem landesweit bedeutsamem<br />

Brut- und Rastgebiet für zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten, könnten folgende ebenfalls<br />

nicht beobachtete Arten das Untersuchungsgebiet als unregelmäßige Durchzügler temporär nutzen<br />

oder überfliegen: Raubwürger, Purpur- und Silberreiher, Sumpfohreule, Wachtelkönig, weitere<br />

Wiesenlimikolen, Korn- und Wiesenweihe sowie Zwergdommel.<br />

Die übrigen windkraftsensiblen Vogelarten können ausgeschlossen werden, da das Untersuchungsgebiet<br />

außerhalb des Verbreitungsgebietes der Arten liegt, bzw. im relevanten Umkreis keine<br />

geeigneten Bruthabitate vorhanden sind: Alpensegler, Auerhuhn, Haselhuhn und Ziegenmelker. Brutkolonien<br />

von Möwen, Seeschwalben, Kormoran liegen in größerer Entfernung als 1 km (z. T. am Federsee<br />

in 6 km Entfernung).<br />

Fledermäuse<br />

Der Wald ist strukturreich, mit Laubbäumen unterschiedlicher Sukzessionsstadien, hohem Nadelbaumanteil<br />

(z. B. Fichte, Lärche und Kiefer) und kleineren Freiflächen. Dichte und undurchdringliche<br />

Bestände (z. B. auf Aufforstungsflächen) finden sich vor allem im nördlichen und südwestlichen<br />

Bereich des Untersuchungsgebietes. Bei der Übersichtsbegehung konnten einzelne Baumhöhlen festgestellt<br />

werden.<br />

Die Offenlandbereiche weisen kaum Leitstrukturen für Fledermäuse auf, lediglich die Randbereiche des<br />

Waldgebietes könnten als Flugwege bzw. Jagdhabitate dienen. In den Randbereichen sind einzelne<br />

ältere Bäume vorhanden, die als Quartier (Sommerquartier, Wochenstubenquartier, Zwischenquartier<br />

oder Balz- bzw. Paarungsquartier) genutzt werden könnten, jedoch konnten bei der Erstbegehung<br />

keine Höhlen oder Spalten festgestellt werden.<br />

Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Feuchtbiotop mit zwei kleineren<br />

Teichen, die für Fledermäuse ein wichtiges Jagdhabitat darstellen können. Das direkt umliegende<br />

Gebiet enthält zudem einige Entwässerungsgräben, was ein vermehrtes Insektenvorkommen in diesen<br />

Bereichen vermuten lässt.<br />

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Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet:<br />

Art<br />

Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH § RL B-W RL D<br />

Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />

Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V<br />

Myotis nattereri Fransenfledermaus IV s 2 *<br />

Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V<br />

Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler IV s 2 D<br />

Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />

Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i *<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />

Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V<br />

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus IV s i D<br />

Abb. 6: Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet (Quelle: Turni 2013)<br />

Vorbelastung<br />

Das Gebiet ist durch die teilweise intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsstrukturen<br />

vorbelastet.<br />

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Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Vögel<br />

Folgende Wirkungen auf die im vorigen Kapitel genannten windkraftsensiblen und andere seltene und<br />

streng geschützten Vogelarten sind zu betrachten:<br />

- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />

Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />

Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />

- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />

dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkung).<br />

- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />

bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten<br />

eine Bedeutung erlangen.<br />

- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />

und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />

für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />

- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf ein Eintreten der Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor. Folgende Einschätzungen werden für die im Untersuchungsraum angetroffenen<br />

windkraftempfindlichen Vogelarten getroffen:<br />

Baumfalke<br />

Der Baumfalke besitzt keine ausgeprägte Horstbindung. Dementsprechend könnte der Baumfalke in<br />

naher Zukunft als Brutvogel im Untersuchungsgebiet auftreten. Die Habitateignung des Untersuchungsgebietes,<br />

insbesondere im westlichen Bereich wäre grundsätzlich gegeben. Auf Ebene des<br />

Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos des<br />

Baumfalken innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im<br />

Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

ist die Kollisionsgefährdung zu überprüfen.<br />

Kormoran<br />

Ein Kollisionsrisiko für brütende Kormorane ist auszuschließen. Offensichtlich gibt es im östlichen<br />

Bereich des Höhenrückens „Schellenberg“ häufig Aufwinde. Diese guten thermischen Verhältnisse<br />

nutzten durchziehen Vögel, um sich in einem „Thermikschlauch“ in die Höhe zu schrauben und dann<br />

auf größerer Höhe weiter zu gleiten. Erfolgt der Weiterzug in westlicher Richtung, könnten die dann<br />

in größere Höhe gleitenden Vögel in den Gefahrenbereich der Rotoren gelangen. Im Rahmen der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

müssen Beobachtungen zur Zeit des Vogelzuges erfolgen, um das die Kollisionsrisiko für Zugvögel<br />

besser abschätzen zu können.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Reiher<br />

Beeinträchtigungen durch eine mögliche Anlage während der Brutzeit sind auszuschließen. Das Kollisionsrisiko<br />

für durchziehende oder überfliegende Individuen aus der Familie der Reiher (Grau-, Silberund<br />

Purpurreiher) wird als gering eingeschätzt. Dennoch sollten Beobachtungen während des Vogelzuges<br />

erfolgen (siehe Ausführungen Kormoran).<br />

Rohrweihe<br />

Da die Kapazitätsgrenze des Lebensraums am Federsee erreicht sein dürfte (EINSTEIN 2007), könnte die<br />

Rohrweihe in naher Zukunft auch pessimale Habitate in der Umgebung des Federsees, möglicherweise<br />

auch im Untersuchungsgebiet besiedeln, auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist. Auf Ebene des<br />

Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />

innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist<br />

die Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe nochmals zu überprüfen.<br />

Rotmilan<br />

Eine Brut des Rotmilans im Untersuchungsgebiet konnte zwar nicht nachgewiesen werden, ein Brutversuch<br />

war aber aufgrund der festgestellten territorialen Verhaltensweisen auch nicht völlig auszuschließen.<br />

Die Feldflur südlich der geplanten Konzentrationszone ist ein regelmäßig genutztes<br />

Nahrungshabitat des Rotmilans. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass kreisende Rotmilane<br />

während ihrer Nahrungssuchflüge oder beim Thermikkreisen in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage<br />

auf dem Schellenberg kommen. Dies trifft sowohl für die Bereiche der geplanten Konzentrationszone<br />

zu, die im Offenland liegen, als auch für die Waldflächen, da der Wald um die Windkraftanlagen<br />

gerodet wird. Diese dann gehölzfreien Bereiche bilden dann ebenfalls potenzielle Nahrungshabitate<br />

des Rotmilans. Da der Rotmilan ebenfalls keine feste Brutplatzbindung zeigt, können auf<br />

Ebene des Flächennutzungsplans keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />

innerhalb der geplanten Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist<br />

die Kollisionsgefährdung für den Rotmila erneut zu überprüfen.<br />

Schwarzmilan<br />

Die Kollisionsgefahr für in der weiteren Umgebung brütende Schwarzmilane wird als unwahrscheinlich<br />

eingestuft. Allerdings wurden im Süden des Untersuchungsgebietes rastende Durchzügler des<br />

Schwarzmilans beobachtet. Zur potenziellen Gefährdung von Zugvögeln siehe Ausführungen unter<br />

Kormoran.<br />

Schwarzstorch<br />

Brutvorkommen im Umkreis von 3 km um die Konzentrationszone Steinbronnen sind auszuschließen.<br />

Ansiedlungen sind wegen des Fehlens großflächiger Wälder mit Feuchtgebieten im nahen Umkreis<br />

auch nicht zu erwarten. Im weiteren Umkreis sind jedoch solche Habitate vorhanden (z. B. Federseegebiet).<br />

Ob die Beobachtung eines thermikkreisenden Schwarzstorches eine Zufallsbeobachtung war,<br />

oder dieser die Waldfläche Steinbronnen regelmäßig überfliegt, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu überprüfen. Eine<br />

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Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />

Weißstorch<br />

Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />

3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />

„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />

Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />

Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />

Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />

um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />

Wiesenweihe und Kornweihe<br />

Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

während der Brutzeit ausgeschlossen werden. Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige<br />

Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald<br />

stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

ist die Kollisionsgefährdung im Einzelfall zu überprüfen.<br />

Weitere nicht windkraftempfindliche Vogelarten<br />

Die innerhalb der Konzentrationszone vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />

Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Es<br />

sind keine unüberwindbaren Konflikte zu erwarten, die sich bei der Errichtung der Anlage und der<br />

damit verbundenen Waldumwandlung ergeben könnten. Für die dort potenziell vorkommenden Vogelarten<br />

kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5<br />

BNatSchG). Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG und das Störungsverbot<br />

des § 44 Abs. Nr. 2 BNatSchG können durch Beschränkungen der Bauzeiten vermieden werden.<br />

Fazit: Vögel<br />

Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />

für Windkraft bei Steinbronnen keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel erkennen<br />

lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />

und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte der<br />

Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung<br />

im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet.<br />

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Fledermäuse<br />

Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />

bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />

- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />

- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />

- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />

Baumbeständen<br />

Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />

Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />

Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />

Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />

auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />

Fazit: Fledermäuse<br />

Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden Offenlandflächen<br />

wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als geeignet<br />

einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die Fransenfledermaus,<br />

den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune Langohr.<br />

Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem im<br />

Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren Fledermausaktivität<br />

im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres Kollisionsrisiko<br />

herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur dienen und<br />

somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte Aktivität im Gebiet<br />

denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten während der Zugzeiten<br />

in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Auf allen Flächen, die in die engere Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen,<br />

müssen konkrete Erfassungen durchgeführt werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse<br />

ermitteln und die Auswirkung der Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen<br />

anhand konkreter Daten beurteilen zu können. Diese Erfassungen sind auch auf<br />

Flächen notwendig, deren Risikopotenzial bei einer ersten Einschätzung als „gering“ oder „mittel“ eingestuft<br />

wurde.<br />

Auf der Ebene des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (oder eines Bebauungsplanverfahrens)<br />

sind dazu konkrete Erfassungen zum Artenspektrum, der Aktivität sowie der Jahresphänologie<br />

der im Untersuchungsraum auftretenden Fledermausarten erforderlich. Der LUBW-Entwurf<br />

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(Stand 11.02.2013) sieht hierfür automatische Dauererfassungen bzw. Transektbegehungen von Mitte<br />

März bis Ende Oktober vor. Ein Aufzeichnungsgerät sollte in einer Höhe von 100 m installiert werden<br />

(z. B. an einem Windmessmast). Für die Ermittlung der Fledermausquartiere müssen Transektbegehungen<br />

durchgeführt werden, da im Umfeld der Quartiere generell mit einer höheren Kollisionsgefahr<br />

gerechnet werden muss.<br />

Eine Baumhöhlenkartierung wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

erforderlich, wenn im Untersuchungsraum mit dem Vorkommen windkraftempfindlicher<br />

Fledermausarten zu rechnen ist, die durch den vorhabensbedingten Verlust der Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten beeinträchtigt werden können und für diese Quartierpotenzial besteht. Baumhöhlenkartierungen<br />

können in der Regel nur in der unbelaubten Zeit (November bis März) durchgeführt<br />

werden. Innerhalb des Untersuchungsraumes werden alle geeigneten Bäume auf potenzielle Höhlenund<br />

Spaltenquartiere hin untersucht. Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben unmittelbar<br />

betroffene Flächen inklusive eines Pufferbereiches von 500m.<br />

In Gebieten, in welchen mit dem Vorkommen baumhöhlenbewohnender, windkraftempfindlicher<br />

Fledermausarten zu rechnen ist und Quartierpotenzial für die betreffenden Arten festgestellt wurde,<br />

wird eine Kurzzeittelemetrie durchgeführt. Die Kenntnis der Quartiernutzung ist zur Beurteilung der<br />

Eingriffswirkung unabdingbar. Netzfänge stellen dabei eine geeignete Methode dar, um der zu telemetrierenden<br />

Tiere habhaft zu werden. Das zu besendernde Artenspektrum umfasst je nach Vorkommen<br />

die neun in <strong>Bad</strong>en-Württemberg reproduzierenden Fledermausarten, die regelmäßig Quartiere<br />

in Baumhöhlen beziehen (Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus,<br />

Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nymphenfledermaus und<br />

Wasserfledermaus).<br />

In der Balz- und Paarungszeit (Spätsommer/Herbst) müssen Detektorbegehungen durchgeführt<br />

werden.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.4 Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und Waldschutzgebieten.<br />

Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />

„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen Anlagenstandorte<br />

berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen. Das<br />

nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />

südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />

7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />

„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />

Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-Vorprüfung<br />

erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />

befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan, Wachtelkönig,<br />

Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />

Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets (Daten- und Kartendienst der LUBW, abgerufen am 11.07.2013)<br />

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6.5 Geologie und Boden<br />

Den Untergrund im Plangebiet bilden rißzeitliche Moränensedimente (früher u. a. „Geschiebemergel“),<br />

die sich aus schluffigen, sandigen bis hin zu kiesigen Anteilen zusammensetzen.<br />

Es befinden sich keine Geotope im Plangebiet.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Bei den Ackerböden im Plangebiet handelt es sich vorwiegend um Lehmböden und sandige Lehmböden.<br />

Die Leistungsfähigkeit der Böden ist als Standort für Kulturpflanzen, als Ausgleichskörper im<br />

Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe mit mittel bis hoch bewertet. Die Wertigkeit<br />

als Standort für natürliche Vegetation ist überwiegend geringwertig. Die vorhandenen Lehmböden<br />

besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber von Bodenverdichtung. Für die Böden im Bereich des<br />

Waldes liegen keine Bodenschätzungsdaten vor.<br />

Vorbelastung<br />

Geringfügige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen bestehen durch den Eintrag von Düngemitteln<br />

und Pestiziden aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />

(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />

Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />

Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />

wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />

wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />

Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />

der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />

konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />

Eingriffen führen.<br />

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6.6 Wasser<br />

Wasserschutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />

Das Plangebiet grenzt östlich an das Wasserschutzgebiet „Erlenstauden“ Nr. 437017 Zone III und IIIA.<br />

Es liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.<br />

Grundwasser<br />

Das Plangebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit „fluvioglaziale Kiese und Sande im Alpenvorland“,<br />

welche als Grundwasserleiter gelten. Über den Grundwasserstand im Plangebiet liegen keine<br />

Angaben vor.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Das Plangebiet hat selbst keine Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.<br />

Vorbelastung<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden aus der intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m² je Anlage durch<br />

zusätzliche Neuversiegelung.<br />

Oberflächengewässer<br />

Im Westen des Plangebietes befinden sich zwei kleine künstlich angelegte Tümpel, die nach § 30a<br />

LWaldG/§ 32 NatSchG als geschützte Biotope „Tümpel im Schellenberg“ (Nr. 279234371291) ausgewiesen<br />

sind.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Geschützte Biotoptypen sind die Tauch- und Schwimmblattvegetation, die Röhrichtbestände und die<br />

Tümpel selbst als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer. Sie sind für zahlreiche Tierarten von<br />

Bedeutung.<br />

Vorbelastung<br />

Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />

und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />

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6.7 Klima/Luft<br />

Die übergeordneten Winde kommen aus Südwesten und Nordosten. Im Norden und Süden befinden<br />

sich die höchsten Punkte des Plangebietes. Im Nordwesten zieht sich ein Tal von Osten nach Westen.<br />

Der Geländeverlauf fällt nach Südosten hin ab. Das Plangebiet liegt auf einer Hochfläche östlich von<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> auf einer Höhe von bis zu 675 m ü. NN. Aus der Exposition der Fläche begründet sich<br />

auch die vergleichsweise hohe Windhöffigkeit.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Die Waldflächen wirken schadstoff- und staubfilternd und produzieren Frischluft. Die Ackerflächen<br />

fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete. Die Kaltluft fließt bedingt durch das Relief im Talverlauf<br />

Richtung Westen, ansonsten Richtung Süden/Südosten ab. Im Süden und Osten grenzen Kaltluftentstehungsflächen<br />

an das Plangebiet an. Die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung ist aus klimatischer<br />

Sicht als unproblematisch einzustufen, da Windkraftanlagen durch ihre Kubatur keinen Kaltluftstau<br />

erzeugen.<br />

Vorbelastung<br />

Es bestehen lediglich geringfügige Beeinträchtigungen der Luftqualität durch die Staub- und Schadstoffemissionen<br />

aus der Landwirtschaft.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />

ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />

jedoch erhalten.<br />

Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />

somit zum Klimaschutz bei.<br />

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6.8 Landschaft<br />

Im Rahmen der Landschaftsbildbetrachtung steht auch das Landschaftserleben, welches sich dadurch<br />

kennzeichnen lässt, dass die Landschaft auf den Menschen physisch und psychisch eine positive<br />

Wirkung haben kann. Dies ist vor allem in Bereichen, die sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

auszeichnen, der Fall.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> liegt im Herzen Oberschwabens zwischen dem Bodensee und der Donau in der typischen<br />

leicht bewegten Landschaft auf einer Höhe von ca. 587 m ü. NN. Das Relief und der Wechsel zwischen<br />

Acker-, Grünland- und Waldflächen sowie kleineren Ortschaften bestimmen das Landschaftsbild. Das<br />

Plangebiet liegt im Bereich der rißeiszeitlich geprägten Moränenlandschaft, exponiert auf einer Hochfläche,<br />

die bis zu 675 m ü. NN hoch liegt.<br />

Methodik<br />

Das Landschaftsbild wird nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und<br />

Sigmaringen (2012) beurteilt, welches in Anlehnung an die Arbeiten von Werner Nohl entwickelt<br />

wurde. Auf Flächennutzungsplanebene erfolgt eine verbal argumentative Einschätzung, die jedoch auf<br />

den Parameter des Bewertungsmodells basiert.<br />

Wesentliche Kriterien für die Bedeutung des Landschaftsbildes sind (gem. Bewertungsmodell, Anlage 2<br />

zu § 8 ÖKVO, Tabelle 5):<br />

- Harmonie der Landschaft zur Bebauung<br />

- Harmonie der Nutzung zur Bebauung<br />

- Ausgeprägtheit der Landschaftselemente<br />

- Erlebniswert der Landschaft<br />

- Lärmfreiheit<br />

- Lichtimmissionen und Schatten<br />

- Besondere Landschaftsformen von landeskundlicher Bedeutung, Kulturhistorische Elemente<br />

Eine Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs wird erst auf Bebauungsplanebene vorgenommen.<br />

Grundlage für die Beschreibung und Beurteilung des Landschaftsbildes sind eigene Erhebungen.<br />

Der zu prüfende Wirkbereich im Umkreis der geplanten Konzentrationszone wird unterteilt in<br />

einen Nahbereich von bis zu 5 km Entfernung und einen Fernbereich bis zu 10 km Entfernung.<br />

Die Parameter, die in die Beurteilung des Eingriffs in das Landschaftsbild einfließen, sind:<br />

- Eingriffstyp: Art des Eingriffsobjektes<br />

- Beeinträchtigung von Wirkräumen: Abgrenzung von vorgegebenen Radien um das<br />

Eingriffsobjekt<br />

- Bedeutung der Raumeinheiten: Bildung und Bewertung von Raumeinheiten<br />

- Erheblichkeitsfaktor: Berücksichtigung des Eigenwertverlusts der Raumeinheit<br />

durch den Eingriff<br />

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- Wahrnehmungskoeffizient: Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des<br />

Eingriffsobjektes<br />

Zur Einschätzung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurde im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt (GEOINFORMATION + PLANUNG | REICHERT + PARTNER INGENIEURE,<br />

19.07.2013). Grundlage war das Digitale Geländemodell mit 10 m Auflösung (DGM10). Für die abschirmende<br />

Wirkung der Wald- und Siedlungsflächen wurde ein pauschaler Aufschlag von 25 m (Wald)<br />

und 10 m (Siedlung) berücksichtigt. Grundlage hierfür sind innerhalb von <strong>Bad</strong>en-Württemberg die<br />

ATKIS-Daten. Ausgegangen wird von 5 potentiellen Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 m<br />

und einer Gesamthöhe von 180 m, wovon 4 im Wald und 1 im Offenland stehen. Es wurde eine Betrachterhöhe<br />

von 1,5 m festgelegt. Der Mindestabstand zum Berechnungspunkt (WEA) beträgt 1 m,<br />

der maximale Berechnungsradius beträgt 20 km, wobei dazwischen weitere Entfernungsdistanzen<br />

(2,5 km, 5 km, 10 km) eingerechnet wurden. Die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen wird kleinräumig<br />

durch Streuobstwiesen, Hecken und sonstige Baumgruppen und Gehölzbestände eher noch verringert.<br />

Dies konnte in der Sichtbarkeitsanalyse nicht berücksichtigt werden.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Generell ist bei der Errichtung von Windenergieanlagen von einer starken Überprägung des Landschaftsbildes<br />

auszugehen.<br />

Das Plangebiet selbst hat im Bereich der Waldflächen aus Fichtenbestand keine besonders typische<br />

Eigenart vorzuweisen. Die Ackerflächen sind zwar Bestandteil der typischen Kulturlandschaft Oberschwabens,<br />

dennoch sind sie innerhalb des Plangebiets großflächig ausgeräumt und bieten keine besondere<br />

Strukturierung durch vertikale Landschaftselemente. Insgesamt handelt es sich bei der direkten<br />

Eingriffsfläche um einen relativ eintönigen Landschaftsausschnitt. Südlich grenzt im Bereich des<br />

markanten Endmoränenwalls bei Lampertsweiler und Renhardsweiler ein wesentlich strukturreicherer<br />

Landschaftsraum an. In ca. 2 km südwestlicher Entfernung befindet sich das Booser-Musbacher-Ried,<br />

welches durch überwiegend landwirtschaftliche Nutzung (v. a. Grünland und Riedwiesen) gekennzeichnet<br />

ist. Kulturhistorisch handelt es sich dort um Niedermoorbereiche, in denen früher Torf abgebaut<br />

wurde. Im Nordosten befindet sich in ca. 6 km Entfernung das Federseebecken mit dem Federsee.<br />

In diesem Bereich befindet sich das größte Moor Südwestdeutschlands, welche mit dem Europaprädikat<br />

ausgezeichnet ist (Europareservat). Im Nordwesten der geplanten Konzentrationszone liegt ca.<br />

6 km entfernt das Schwarzachtal, welches in diesem Bereich eine hohe Bedeutung für die Erholungsund<br />

Freizeitnutzung hat und kulturhistorisch durch die Nutzung der Wasserkraft im Siebenmühlental<br />

eine wichtige Rolle spielt. In größerer Entfernung (mehr als 10 km) liegt das Donautal welches im<br />

Bereich Binzwangen, Hundersingen und Blochingen eine hohe Bedeutung aufgrund der angrenzenden<br />

Molassehänge aufweist. Im Westen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> steht in ca. 6,5 km Entfernung vom Standort<br />

„Steinbronnen“ das ehemalige Dominikanerkloster Sießen, das mit seinem Umfeld von landschaftlich<br />

hoher Qualität als bedeutender Naherholungsraum vor den Toren der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> anzusehen ist.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Vorgehen<br />

Um die Bedeutung der Funktion des Schutzgutes Landschaft im Umfeld des Planungsgebietes einschätzen<br />

zu können, werden sogenannte Raumeinheiten gebildet. Dabei handelt es sich um<br />

Landschaftsbereiche, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Zur Beurteilung<br />

werden Aspekte, die bereits unter Punkt „Vorgehen“ erläutert wurden, wie Harmonie der Landschaft zu<br />

Bebauung, Harmonie zur Nutzung und Vegetation, Ausgeprägtheit der Landschaftselemente und -<br />

strukturen, Erlebniswert der Landschaft, Lärmfreiheit Vorkommen von besonderen Landschaftsformen<br />

von landeskundlicher Bedeutung und kulturhistorischen Landschaftselementen oder Siedlungsstrukturen<br />

herangezogen. Danach wird die Wertigkeit der jeweiligen Raumeinheit und somit die<br />

Empfindlichkeit der Raumeinheit gegenüber dem Eingriff (gem. Bewertungsmodell der Landkreise BO,<br />

RV und Sigmaringen, Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 5) eingestuft.<br />

Folgende grobe Raumeinheiten wurden im Umkreis von 10 km (und darüber hinaus) um die geplante<br />

Konzentrationszone abgegrenzt und beurteilt (teilweise an den Landschaftstypen gem. <strong>Umweltbericht</strong><br />

zum Teilregionalplan des RVBO orientiert):<br />

Tabelle 1: Beschreibung/Beurteilung der landschaftlichen Raumeinheiten<br />

Raumeinheit Beschreibung Einstufung der<br />

Bedeutung<br />

gem.<br />

Bewertungsmodell<br />

der Lkr.<br />

BO, RV, Sig<br />

Federsee, Federseebecken<br />

und<br />

Umgebung<br />

Donautal im Bereich<br />

Binzwangen,<br />

Hundersingen und<br />

Blochingen mit seinen<br />

angrenzenden<br />

Molassehängen<br />

Ausgedehntes Niedermoor mit in der Würmeiszeit<br />

entstandenem Federsee im Zentrum. Moorlandschaft von<br />

herausragender Bedeutung (Europaprädikat) mit<br />

Übergangsmoor, Streuwiesen, Feuchtwiesen und<br />

Bannwald in der Umgebung.<br />

Mehr als 5 km von der geplanten Konzentrationszone<br />

entfernt.<br />

Ausgedehnte Riedflächen südöstlich der Donau.<br />

Molassehänge westlich der Donau: kleinräumig<br />

strukturiert und reich an verschiedenen Nutzungsformen<br />

und naturnahen Bereichen. Ausgedehntes Blickfeld<br />

Richtung Nordosten, Osten, Südosten und Süden.<br />

Mehr als 10 km von der geplanten Konzentrationszone<br />

entfernt.<br />

5<br />

4<br />

365° freiraum + umwelt 30


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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Großflächige<br />

Offenlandbereiche mit<br />

Acker- und<br />

Grünlandnutzung und<br />

kleineren Ortschaften<br />

im oberschwäbischen<br />

Hügelland<br />

Gleichmäßig von Landwirtschaft, Wald und kleinen<br />

Ortschaften geprägte Landschaft mit bewegtem Relief.<br />

Dörfliche Siedlungsstruktur, Landschaft teilweise durch<br />

Landschaftselemente gegliedert, Naturgeräusche<br />

größtenteils wahrnehmbar. Kleinräumig besondere<br />

Erholungsbereiche vorhanden, Blickbeziehungen durch die<br />

Topographie oft eingeschränkt.<br />

Die Raumeinheit reicht vom direkten Umfeld bis zu einem<br />

Umkreis von ca. 10 km um die geplante Konzentrationszone.<br />

3<br />

1 = sehr gering<br />

2 = gering<br />

3 = mittel<br />

4 = hoch 5 = sehr hoch<br />

Darüber hinaus werden im Folgenden betroffene besondere, kleinräumige Landschafts- und Erholungsbereiche<br />

betrachtet und deren Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben<br />

eingeschätzt.<br />

Tabelle 2: Beurteilung weiterer bedeutender Landschafts- und Erholungsbereiche<br />

Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Schwarzachtal im<br />

Bereich des<br />

Siebenmühlentals<br />

Beschreibung<br />

Ca. 1,5 km breites Tal mit angrenzenden steil abfallenden/terrassierten<br />

Molassehängen. Zusammenhängende<br />

Wiesenlandschaft und kulturhistorische Nutzung der<br />

Wasserkraft durch mehrere Mühlen. Wichtiger Naherholungsraum.<br />

Ca. 6 km in nord-westlicher Richtung vom<br />

Vorhaben entfernt.<br />

Einstufung der<br />

Bedeutung<br />

gem.<br />

Bewertungsmodell<br />

der Lkr.<br />

BO, RV, Sig<br />

5<br />

Kaiser- und Schillerhöhe<br />

Bewaldete Geländekante oberhalb des Ortskerns von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> und Lindenallee. Im Westen schließen sich landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen an.<br />

Bedeutsamer Naherholungsbereich mit mehreren Wanderwegen<br />

für Erholungssuchende aus den Wohngebieten und<br />

Kurgäste. Teilweise ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.<br />

Ca. 5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt.<br />

4<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Beschreibung<br />

Einstufung der<br />

Bedeutung<br />

gem.<br />

Bewertungsmodell<br />

der Lkr.<br />

BO, RV, Sig<br />

Kloster Sießen und<br />

Umgebung<br />

Kliniken von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> mit Kurgarten<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Bedeutendes Kulturdenkmal der Region (ehem. Dominikanerkloster)<br />

umgeben von Alleen und Klostergarten.<br />

Wichtiges Erholungsgebiet mit Wanderwegen und Obstlehrpfad.<br />

Ca. 6,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt.<br />

Klinikkomplex „Am schönen Moos“ und im „Siebenkreuzerweg"<br />

mit Sonnenhoftherme und Kurgarten im<br />

Westen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Ca. 6 km in westlicher Richtung<br />

vom Vorhaben entfernt.<br />

Altshausen-Moosbach-Fleischwangen<br />

Booser-Musbacher-Ried<br />

Höhe 646,4 m südlich Haid<br />

Höhe 652,4 m südwestlich von Boms<br />

Landschaftsteil bei der Frauenkapelle<br />

Michelsbühlhöhe<br />

Oberes Rißtal<br />

Ödung bei Zwirtenberg<br />

Ostrand des Donau- und Schwarzachtales zwischen<br />

Marbach und Riedlingen<br />

Rosengarten<br />

Steinhauser Ried<br />

Weiher östlich Reichenbach<br />

3<br />

3<br />

3 – 4<br />

1 = sehr gering<br />

2 = gering<br />

3 = mittel<br />

4 = hoch 5 = sehr hoch<br />

Bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche, die vom Vorhaben nicht betroffen sind:<br />

- Endmoränenhänge westlich Lampertsweiler und südwestlich Renhardsweiler<br />

- Krähbachtal mit östlich angrenzenden Molassehängen zwischen Herbertingen und Mieterkingen<br />

- Tiergartenbachtal<br />

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- Molassehänge südlich und südwestlich von Fulgenstadt<br />

- Talbereich des Wagenhausener Bachs<br />

- Nordwestflanken des Hungerbergs bei Herbertingen<br />

- Schwarzachtalseen<br />

- Tal- und Hangbereiche des <strong>Stadt</strong>baches zwischen <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Sießen, Bogenweiler und<br />

Golfplatz<br />

- Weitere Landschaftsgebiete im Umkreis von 10 km<br />

Im Rahmen der Begehung wurden die Sichtbezüge von bestimmten Hochpunkten der Umgebung betrachtet<br />

(siehe Fotodokumentation im Anhang). In der folgenden Abbildung sind die Sichtpunkte, die<br />

einen Blickbezug zur geplanten Konzentrationszone bieten, dargestellt (einige Hochpunkte lagen sehr<br />

nah beisammen, daher sind nicht alle 12 Standorte aufgeführt).<br />

Standort 10: Kirche Hundersingen, Bereich<br />

Molassehänge des Donautals<br />

Standort 11: Nördlich Moosburg,<br />

Bereich Umgebung<br />

Fd<br />

Standort 7: östlich Braunenweiler<br />

Standort 9: Schwarzachtal<br />

Standort 12: LSG bei der<br />

Standort 5: südlich<br />

Standort 4: Kreisgrenze nordöstlich Bierstetten<br />

Standort 1: Kloster Sießen<br />

Standort 3: südlich Renhardsweiler<br />

Abb. 8: Blickbezüge zur geplanten Konzentrationszone<br />

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Vorbelastung<br />

Das Landschaftsbild ist im Bereich des Eingriffsgebietes nicht vorbelastet. Im Umkreis von ca. 2 km<br />

befinden sich zwei 20 kV-Leitungen. Im Untersuchungsraum bestehen, im Bereich der Blickbezüge von<br />

bestimmten Hochpunkten aus, Vorbelastungen in Form von Hochspannungsmasten /-leitungen, Gewerbegebieten<br />

und sonstigen hochgeschossigen Gebäuden.<br />

Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />

Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />

durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />

kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />

Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />

eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />

der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />

Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />

wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />

sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />

Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />

Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />

kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />

Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />

Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />

jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />

Nach dem Bewertungsmodell der Landkreise BO, RV, Sigmaringen (Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 4)<br />

wird der Eingriffstyp 1 festgelegt. Dieser wird u. a. bei Windkraftanlagen mit Höhen über 100 m und<br />

Windenergieparks mit mehr als drei Windkraftanlagen angewandt. Für den Eingriffstyp 1 gelten<br />

folgende Wirkzonen:<br />

- I 0 – 200 m<br />

- II 200 – 1.500 m<br />

- III 1.500 – 5.000 (hier zusätzlich bis 10.000 m)<br />

Als Wirkraum werden nur die Bereiche bezeichnet, die durch den Eingriff tatsächlich beeinträchtigt<br />

werden. Hierbei kommt die Sichtbarkeitsanalyse zum Tragen, die bereits die Flächen ausspart, für die<br />

aufgrund von Topographie und abschirmender Wirkung von Wald- und Siedlungsflächen kein Sichtbezug<br />

zur geplanten Konzentrationszone besteht. Bei den farbig dargestellten Flächen in folgenden<br />

Abbildungen handelt es sich also jeweils um die Wirkräume im Offenland- und Siedlungsbereich. Im<br />

Siedlungsbereich ist jedoch zu beachten, dass ein Sichtbezug aufgrund von Gebäuden nur bedingt<br />

gegeben sein kann. Auch in der Landschaft können Gehölzbestände, Obstwiesen einzelne Hecken und<br />

gewässerbegleitende Gehölze die Sichtbarkeit weiter reduzieren.<br />

365° freiraum + umwelt 34


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Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen wird eingeteilt in:<br />

- Nutzung der Umgebung: Offenland, Siedlung, Wald<br />

- Welche Teile der Anlage sind sichtbar: - gesamte WEA sichtbar,<br />

- WEA ab Rotorunterkante (bedingt) sichtbar<br />

- WEA ab Nabe (bedingt) sichtbar<br />

Eine weitgehend uneingeschränkte Sichtbarkeit der Windenergieanlagen besteht v. a. in Offenlandund<br />

Siedlungsbereichen, wo unter Beachtung von Topographie und Elementen mit abschirmender<br />

Wirkung die gesamte Anlage (ab 10 m bzw. 20 m Höhe) sichtbar ist.<br />

Abb. 9: Vollständige Sichtbarkeit von WEA in Offenland- und Siedlungsbereich<br />

365° freiraum + umwelt 35


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Waldflächen besitzen zwar eine abschirmende Wirkung für den Betrachter, dennoch wird die Sichtbarkeit<br />

in diesen Bereichen der vorhergehenden Abbildung gegenüber gestellt. Von einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in Waldbereichen jedoch nicht auszugehen.<br />

Abb. 10: Vollständige Sichtbarkeit von WEA im Wald-, Offenland- und Siedlungsbereich<br />

Die umfassende Sichtbarkeitsanalyse mit Darstellung aller betroffenen Bereiche im Umfeld von mind.<br />

10 km befindet sich im Anhang.<br />

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Auf Grundlage der gebildeten und bewerteten Raumeinheiten wird nun anhand eines Erheblichkeitsfaktors<br />

die Intensität der Beeinträchtigung auf die jeweilige Raumeinheit ermittelt. Der Faktor basiert<br />

auf den Vorgaben des Bewertungsmodells (Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 4) und bewegt sich in<br />

Schritten von 0,1 zwischen 0,0 (= Wirkungsintensität nicht erheblich) und 1 (= sehr hohe Wirkungsintensität,<br />

s. a. Fotodokumentation im Anhang).<br />

Die Erheblichkeitsfaktor wurde für die Raumeinheiten bezüglich der Auswirkungen durch die<br />

Konzentrationszone, wie folgt, festgelegt:<br />

Tabelle 3: Einstufung der Erheblichkeit für die Raumeinheiten<br />

Raumeinheit Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung Erheblichkeitsfaktor<br />

Federsee, Federseebecken<br />

und<br />

Umgebung<br />

Donautal im Bereich<br />

Binzwangen,<br />

Hundersingen und<br />

Blochingen mit seinen<br />

angrenzenden<br />

Molassehängen<br />

Großflächige<br />

Offenlandbereiche mit<br />

Acker- und<br />

Grünlandnutzung und<br />

kleineren Ortschaften<br />

im oberschwäbischen<br />

Hügelland<br />

Eingriff sehr geringer Wirkungsintensität, der eine<br />

Verstärkung der Überprägung der Landschaft bewirkt.<br />

Geringe Beeinträchtigung des Eigenwerts der Landschaft<br />

aufgrund der topographisch bedingten Tieflage, der dadurch<br />

beschränkten Sichtbezüge und der Entfernung<br />

von mind. 6 km. Anlagen größtenteils nur teilweise<br />

(Rotor) sichtbar. Vollständige Sichtbarkeit südlich und<br />

nördlich Oggelshausen sowie im Bereich der Riedwiesen<br />

(Moosburg, Seeburg und Umgebung). Konzentrationszone<br />

liegt in der Hauptblickrichtung (Süden/Südwesten).<br />

Eingriff geringer Wirkungsintensität, der eine<br />

Verstärkung der Überprägung der Landschaft bewirkt.<br />

Geringe Beeinträchtigung des Eigenwerts der Landschaft<br />

aufgrund der großräumigen Entfernung von mehr als<br />

10 km. Sichtbarkeit der vollständigen Anlagen nur in<br />

bestimmten Bereichen gegeben. Blickfeld ist bereits<br />

vorbelastet durch das Gewerbegebiet von Herbertingen.<br />

Nahbereich (bis 5 km Entfernung vom Vorhaben):<br />

Eingriff hoher Wirkungsintensität, der starke<br />

Überprägung der Landschaft bewirkt. Starke<br />

Beeinträchtigung des Eigenwertes der Landschaft.<br />

Landschaft vorbelastet. Empfindlichkeit gegenüber dem<br />

Eingriff hoch. Sichtbezug aufgrund der bewegten<br />

Topographie kleinräumig wechselnd.<br />

Fernbereich (5 – 10 km Entfernung vom Vorhaben):<br />

Eingriff mittlerer Wirkungsintensität, der Verstärkung<br />

der Überprägung der Landschaft bewirkt. Mittlere<br />

Beeinträchtigung des Eigenwertes der Landschaft.<br />

Landschaft vorbelastet, Empfindlichkeit gegenüber dem<br />

Eingriff mittel aufgrund der abnehmenden<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

0,8 = hoch<br />

0,6 = mittel<br />

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Wahrnehmung bei größerer Entfernung. Dennoch hohe<br />

Fernwirkung, da ca. 200 m Höhe der Anlagen. Aufgrund<br />

der bewegten Topographie Sichtbezüge nur bedingt<br />

gegeben.<br />

Ebenfalls wurde für die kleinräumig abgegrenzten bedeutenden Landschafts- und Erholungsbereiche<br />

der Erheblichkeitsfaktor definiert.<br />

Tabelle 4: Einstufung der Erheblichkeit für bedeutende Landschafts- und Erholungsbereiche<br />

Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Schwarzachtal im<br />

Bereich des<br />

Siebenmühlentals<br />

Kaiser- und Schillerhöhe<br />

Kloster Sießen und<br />

Umgebung<br />

Kliniken von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> mit Kurgarten<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />

Eingriff geringer Wirkungsintensität aufgrund von<br />

eingeschränktem Sichtbezug durch zahlreiche Gehölze<br />

und Tallage. Ca. 6,5 km in westlicher Richtung vom<br />

Vorhaben entfernt.<br />

Sichtbezug eher von angrenzenden Molassehängen<br />

gegeben, die allerdings nicht erschlossen sind.<br />

Eingriff mittlerer Wirkungsintensität aufgrund der<br />

Höhenlage und dem daraus folgendem Sichtkontakt.<br />

Anlagen in weiten Bereichen vollständig sichtbar. Im<br />

Bereich der Gehölzstrukturen Sicht jedoch stark<br />

eingeschränkt. Ca. 6 km in westlicher Richtung vom<br />

Vorhaben entfernt.<br />

Eingriff geringer – mittlerer Wirkungsintensität. Anlagen<br />

werden weitgehend vollständig sichtbar sein, liegen<br />

jedoch nicht in Hauptblickrichtung. Der Blick zum<br />

Bussen wird nicht beeinträchtigt. Ca. 6,5 km in westlicher<br />

Richtung vom Vorhaben entfernt. Das Sichtfeld ist<br />

durch die Kliniken im Vordergrund vorbelastet.<br />

Eingriff geringer Wirkungsintensität aufgrund von guter<br />

Durchgrünung des Gebiets und somit eingeschränktem<br />

Sichtkontakt. Wohnräume innerhalb der Klinikgebäude<br />

hauptsächlich nach Süden ausgerichtet. Ca. 6 km in<br />

östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Altshausen-Moosbach-Fleischwangen:<br />

Ca. 12 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Anlagen nur in einem bestimmten Bereich und<br />

nur Teile der Anlagen (Rotor) sichtbar.<br />

Konzentrationszone liegt nicht in Hauptblickrichtung.<br />

Erheblichkeitsfaktor<br />

0,4 = gering<br />

0,5 = mittel –<br />

gering<br />

0,5 =<br />

mittel – gering<br />

0,3 = gering –<br />

sehr gering<br />

0,2 = sehr<br />

gering<br />

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Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />

Booser-Musbacher-Ried:<br />

Ca. 2,5 km in südlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Nur in bestimmten Bereichen Teile der Anlagen (Rotor)<br />

sichtbar. Konzentrationszone liegt nicht in<br />

Hauptblickrichtung.<br />

Höhe 646,4 m südlich Haid:<br />

Ca. 5,5 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit sichtbar.<br />

Höhe 652,4 m südwestlich von Boms:<br />

Ca. 7 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Nur Teile der Anlagen sichtbar (Rotor).<br />

Konzentrationszone liegt nicht in Hauptblickrichtung.<br />

Landschaftsteil bei der Frauenkapelle:<br />

Ca. 3,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Windkraftanlagen aufgrund von<br />

verschattenden Elementen (Gehölzen) nur in Teilen<br />

sichtbar (Rotor).<br />

Michelsbühlhöhe:<br />

Ca. 8 km in süd-westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Anlagen sind nur in einem bestimmten Bereich<br />

vollständig sichtbar.<br />

Oberes Rißtal:<br />

Mind. ca. 6 km in östlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Windkraftanlagen in wenigen Bereichen<br />

teilweise (Rotor) sichtbar.<br />

Ödung bei Zwirtenberg:<br />

Ca. 6 km in südlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Es sind nur Teile der Anlagen sichtbar (Rotor).<br />

Ostrand des Donau- und Schwarzachtales zwischen<br />

Marbach und Riedlingen:<br />

Ca. 9 km in nordwestlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. Windkraftanlagen in wenigen Bereichen<br />

vollständig bzw. teilweise (Rotor) sichtbar.<br />

Konzentrationszone liegt teilweise in der<br />

Hauptblickrichtung.<br />

Erheblichkeitsfaktor<br />

0,3 = gering –<br />

sehr gering<br />

0,4 = gering<br />

0,2 = sehr<br />

gering<br />

0,5 = mittel –<br />

sehr gering<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

0,5 = mittel –<br />

gering<br />

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Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />

Rosengarten:<br />

Ca. 5,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. LSG liegt im Wohngebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit bedingt sichtbar.<br />

Steinhauser Ried:<br />

Ca. 5 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Anlagen in bestimmten Bereichen teilweise (Rotor)<br />

sichtbar.<br />

Weiher östlich Reichenbach<br />

Ca. 4 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Nur Teile der Anlagen (Rotor) sichtbar.<br />

Erheblichkeitsfaktor<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

Fazit<br />

Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />

Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />

und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />

keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />

Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />

Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />

Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />

zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />

Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />

liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />

Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von bestimmten<br />

Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />

diese erschlossen und zugänglich sind.<br />

Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen I, II und III darüber hinaus ein Wahrnehmungskoeffizient<br />

ermittelt, der später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf<br />

mit in die Berechnung einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird<br />

allerdings festgehalten, dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt<br />

i. d. R. umso weniger stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist<br />

von der Entfernung und der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die<br />

bisherigen Maßstäbe der Landschaft übersteigt.<br />

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6.9 Kultur- und Sachgüter<br />

Als Sachgüter sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu nennen. Zu Kulturgütern<br />

werden sowohl historische Kulturlandschaften, als auch schützenswerte, regionalbedeutsame Kultur-,<br />

Bau- und Bodendenkmale gezählt. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich nur sehr kleinteilig traditionell<br />

bedeutende landwirtschaftliche Nutzungen, wie z. B. Streuobst. Der Aspekt historische Kulturlandschaft<br />

ist somit als nachrangig zu betrachten. Im Umkreis des Plangebietes befinden sich zahlreiche<br />

Kulturdenkmäler. Von einer Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler ist dann auszugehen, wenn<br />

diese durch eine exponierte Lage, sei es am Ortsrand, innerörtlich oder einzeln stehend, landschaftsbildprägend<br />

sind und ein Sichtbezug zu den Windkraftanlagen besteht. Eine sehr erhebliche Beeinträchtigung<br />

ist bis zu einer Entfernung von 5 km (orientiert an den Aussagen des RVBO, 2012)<br />

möglich.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Im Umkreis von 5 km liegen nach Vorgaben der Regionalverbände Bodensee-Oberschwaben und<br />

Donau-Iller 5 regional bedeutsame Kulturdenkmäler:<br />

Katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, 4,3 km entfernt)<br />

Katholische Filialkirche zum Heiligen Kreuz (Altmannsweiler, 1,5 km entfernt)<br />

Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Buchau, Kappel, 4,3 km entfernt)<br />

Katholische Pfarrkirche St. Sebastian, Blasius, Agatha (<strong>Bad</strong> Schussenried, Reichenbach, 2,7 km<br />

entfernt)<br />

Historischer Ortskern mit katholischer Pfarrkirche St. Johannes (Dürnau, 4,2 km entfernt)<br />

Die Sichtbarkeitsanalyse diente auch der Einschätzung der Beeinträchtigung von regional bedeutsamen<br />

Kulturgütern. Das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse ist in folgender Abbildung zu sehen. Die<br />

Denkmäler liegen alle im Siedlungsbereich, der zumindest teilweise in einem Sichtbarkeitsfeld der<br />

Konzentrationszone liegt. Die katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und die<br />

katholische Filialkirche zum Heiligen Kreuz in Altmannsweiler liegen vollständig in einem Bereich, von<br />

wo aus man mindestens eine Windkraftanlage in ihrer Gesamtheit sehen kann. Die katholische<br />

Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Buchau, Kappel), die katholische Pfarrkirche St. Sebastian, Blasius,<br />

Agatha (<strong>Bad</strong> Schussenried, Reichenbach) und der historische Ortskern mit katholischer Pfarrkirche St.<br />

Johannes (Dürnau) befinden sich im Randbereich von Sichtfeldern. Dabei ist nur der historische<br />

Ortskern mit St. Johannes in einem Bereich, wo mindestens eine WKA vollständig sichtbar ist. Für<br />

St. Peter und Paul sowie St. Sebastian, Blasius und Agatha gilt jeweils nur eine bedingte Sichtbarkeit<br />

der Anlagen (sichtbar ab mind. Rotorunterkante).<br />

Somit ergibt sich eine Empfindlichkeit gegenüber den Windenergieanlagen vor allem für die Kulturdenkmäler<br />

St. Johannes der Täufer in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und der Filialkirche zum Heiligen Kreuz.<br />

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Katholische Filialkirche zum<br />

Heiligen Kreuz (Allmannsweiler)<br />

Abb. 11: Sichtbarkeitsanalyse und Empfindlichkeit der regional bedeutsamen Kulturgüter<br />

Vorbelastung<br />

Es sind keine Vorbelastungen der Kulturdenkmäler bekannt.<br />

Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Es befindet sich lediglich ein regional bedeutendes Kulturdenkmal in unmittelbarer Entfernung (bis zu<br />

1,5 km) zur Konzentrationszone. Daher wäre nur für die Filialkirche zum Heiligen Kreuz mit einer<br />

dominanten Wirkung der Windenergieanlagen auf dessen Umgebung zu rechnen. Die Analyse der<br />

Sichtbarkeit jeder einzelnen potentiellen Windenergieanlage zeigte für die am meisten betroffenen<br />

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Kulturdenkmäler (St. Johannes der Täufer und Filialkirche zum Heiligen Kreuz), dass jeweils 3 Anlagen<br />

vollständig sichtbar sein würden und jeweils 2 Anlagen mind. ab Rotorunterkante. Da sich alle Kirchen<br />

im Siedlungsverband befinden, wo aufgrund der umgebenen Gebäude eine bedingte Sichtbarkeit<br />

gegeben ist und höchstens 3 Anlagen von dort aus vollständig sichtbar sein würden, wird die Beeinträchtigung<br />

von Windenergieanlagen auf die regional bedeutsamen Kulturdenkmäler der Umgebung<br />

als nicht erheblich eingestuft.<br />

Weitere regional bedeutsame Kulturdenkmale, die im Umkreis von 10 km der Konzentrationszone und<br />

im Sichtbarkeitsfeld der potentiellen Windenergieanlagen liegen, sind:<br />

- Ehem. Dominikanerkloster Sießen (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, ca. 7 km entfernt)<br />

- Pfarrkirche Unsere liebe Frau von la Salette (Boms, ca. 6,5 km entfernt)<br />

- Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Schussenried, ca. 9 km entfernt)<br />

- Ehem. Damenstift (<strong>Bad</strong> Buchau, ca. 5,5 km entfernt)<br />

Aufgrund der weiteren Entfernung und der abschirmenden Lage im Siedlungsbereich (ausgenommen<br />

Kloster Sießen) ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler auszugehen.<br />

Kloster Sießen ist als einziges Kulturdenkmal besonders sensibel, da es außerhalb einer Siedlung liegt.<br />

Es befindet sich jedoch relativ weit von der Konzentrationszone entfernt. Zudem bestehen weiterhin<br />

unbeeinträchtigt die prägenden Sichtbezüge Richtung Sießen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> aus Richtung Westen,<br />

also außerhalb der Sichtbezüge zur Konzentrationszone. Der zweite markante Sichtbezug ist von<br />

Ostrach/Bolstern kommend ab der Waldgrenze Richtung Nordosten. Hier dominiert jedoch das Kloster<br />

direkt im Vordergrund. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des Klosters Sießen durch die<br />

7 km entfernte Konzentrationszone sind demnach nicht zu erwarten.<br />

Die als Sachgut anzusehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch den Bau der<br />

Windenergieanlagen teilweise verloren gehen.<br />

6.10 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen<br />

Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine gegenseitige<br />

Beeinflussung der Umweltbelange entstehen.<br />

Im Plangebiet sind durch das geplante Vorhaben vor allem Wechselwirkungen durch die Beeinflussung<br />

des Landschaftsbildes auf die Eignung der Naherholung zu erwarten. Versiegelungen in unmittelbarer<br />

Nähe von Oberflächengewässern können den Wasserhaushalt und somit die Standortbedingungen an<br />

diesen Stellen beeinträchtigen.<br />

Laut <strong>Umweltbericht</strong> zum Teilregionalplan Windenergie gehört der Standort „Steinbronnen“ nicht zu<br />

einem Kumulationsraum hinsichtlich der Wirkung von mehreren Vorranggebieten für Windenergie auf<br />

die Schutzgüter Landschaft und Kultur- und Sachgüter. Summationswirkungen könnten im Zusammenhang<br />

mit dem Vorranggebiet „Atzenberger Höhe“ auf der Gemarkung von Ebersbach-Musbach (ca.<br />

4 km entfernt) auftreten.<br />

Trotz der langfristigen Reduktion von CO2, führt die Errichtung der Windenergieanlagen zumindest<br />

temporär zu einer Reduzierung der Frischluftentstehungsgebiete.<br />

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Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen<br />

In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

auf die Umweltbelange zusammenfassend dargestellt und in ihrer Erheblichkeit beurteilt:<br />

Mensch Lärm- und Lichtimmissionen durch Anlagenbetrieb<br />

Schlagschattenwurf<br />

Beeinträchtigung durch bedrängende Wirkung<br />

Verlust an Attraktivität für die Naherholung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Pflanzen/Biotope/<br />

Biologische Vielfalt<br />

Tiere<br />

<br />

<br />

Verlust von Flächen mit geringer Bedeutung als Lebensraum<br />

(Fichtenforst mittleren Alters)<br />

Weitgehender Erhalt der Biotopstrukturen im Umfeld der<br />

installierten Windenergieanlagen<br />

Vögel<br />

Störung beim Bau und Betrieb<br />

Meide- und Ausweichverhalten<br />

Barrierewirkung<br />

Habitatverluste/Flächenzerschneidung<br />

Kollision<br />

Fledermäuse<br />

Tötung bei Fällung von Quartierbäumen<br />

Verschlechterung/Verlust von wichtigen Jagdhabitaten<br />

Tötung durch Kollision<br />

Tabelle 5: Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange<br />

Umweltbelang Einschätzung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

<br />

-<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

- <br />

<br />

- <br />

Prüfung ist<br />

auf den<br />

nachfolgenden<br />

Planungsebenen<br />

zu<br />

vertiefen<br />

Boden Verlust der Bodenfunktionen von mittel bis hochwertiger<br />

Leistungsfähigkeit. Neuversiegelung ca. 500 m² je Anlage<br />

zuzügl. Zuwegung und Nebenanlagen.<br />

Oberflächengewässer <br />

Zwei nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschützte Tümpel im<br />

Plangebiet<br />

<br />

-<br />

Grundwasser Geringfügige Verringerung der Grundwasserneubildung <br />

Luft / Klima Geringfügiger Verlust von Kaltluftproduktionsflächen<br />

Langfristige Verringerung von CO2-Emissionen<br />

Erhalt von Wald- und Gehölzbeständen als Schadstofffilter und<br />

Frischluftproduzent<br />

Landschaft / Ortsbild Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />

Überprägung der Landschaft<br />

<br />

+<br />

+<br />

<br />

<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anreicherung der Landschaft mit technischen Elementen<br />

Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft<br />

Beeinträchtigung von Sichtbezügen im Nahbereich<br />

Fernwirkung durch Höhe der Anlage und weite Sichtbarkeit<br />

Kultur- + Sachgüter Beeinträchtigung von regionalbedeutsamen Kulturgütern durch<br />

Sichtbezüge zu Windkraftanlagen<br />

Verlust von landwirtschaftlichen Flächen<br />

Wechselwirkungen Beeinträchtigung der Naherholungsqualität durch Veränderung<br />

Landschaftsbildes<br />

<br />

<br />

<br />

Evtl. Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und der<br />

Standortbedingungen von Oberflächengewässern (Tümpel)<br />

durch Versiegelung in unmittelbarer Nähe<br />

Evtl. Kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit<br />

„Atzenberger Höhe“<br />

Temporäre Reduzierung von Frischluftentstehungsgebieten<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

sehr erheblich/ erheblich/ weniger erheblich/ - nicht erheblich/ + voraussichtlich positive Wirkung<br />

Für die Schutzgüter Tiere und Landschaftsbild sind durch das Vorhaben erhebliche bis sehr erhebliche<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings muss vor allem für das Schutzgut Tiere im Rahmen des<br />

immissionsschutzrechtlichen Verfahrens bzw. Bebauungsplanverfahrens die Beeinträchtigung durch<br />

das Vorhaben nach den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei<br />

Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013) zwingend noch<br />

vertiefter geprüft werden. Auf die Umweltbelange Kulturgüter und Wechselwirkungen sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten. Die übrigen Schutzgüter werden durch das Vorhaben voraussichtlich<br />

weniger erheblich beeinträchtigt.<br />

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7. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Standortwahl<br />

Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />

Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />

konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />

Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />

Folgende Planungsebenen<br />

Auf Ebene der Bauleitplanung bzw. eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind<br />

aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange möglich. Folgende Maßnahmen<br />

sind zu empfehlen:<br />

<br />

<br />

Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />

(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />

Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />

vorhandener Erschließungswege<br />

Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />

gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />

Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />

Mitte März)<br />

<br />

<br />

<br />

Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />

Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />

technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />

Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />

im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

8. Kompensationsmaßnahmen<br />

Durch das geplante Vorhaben sind voraussichtlich erhebliche Eingriffe in die Schutzgüter Boden,<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt, Tiere und Landschaft zu erwarten. Diese sind nach dem Modell<br />

der Ökokontoverordnung von <strong>Bad</strong>en-Württemberg zu kompensieren. Eine detaillierte Bilanzierung des<br />

Kompensationsbedarfs erfolgt erst im <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan.<br />

Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung,<br />

Oberbodenauftrag auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />

Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />

Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />

Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />

(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />

beeinträchtigenden Bauwerks)<br />

9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Die genannten Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen sowie die Ermittlung<br />

des Kompensationsbedarfs und die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Rahmen des<br />

Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. Dort werden auch konkrete Maßnahmen zur Überwachung<br />

festgesetzt. Ein Monitoring der CEF-Flächen ist für einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu<br />

gewährleisten. Ebenfalls kann eine Monitoring zur Einschätzung der Auswirkungen auf Vögel und<br />

Fledermäuse erforderlich sein.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Aufgrund der neuen Gesetzeslage in <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind die Städte und Kommunen befähigt die<br />

Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene selbst vorzunehmen. Um einer<br />

ungesteuerten Entwicklung der Windenergie im Gemeindegebiet entgegenzuwirken, plant die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

„Nutzung der Windenergie“. Dafür wurde im Frühjahr 2013 eine gesamträumliche Planungskonzeption<br />

mit Standortprüfung erstellt, die die Suche nach Konzentrationszonen beinhaltet.<br />

Die gesamträumlichen Planungskonzeption kommt zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung von Ausschlusskriterien,<br />

die die Belange von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, der Erholung, des<br />

Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Rohstoffabbaus,<br />

Verkehrs, der Infrastruktur und der Landesverteidigung berücksichtigt, nur ein geeigneter Standort für<br />

Windenergie auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft verbleibt. Dieser Standort stimmt mit<br />

der Abgrenzung des Vorranggebietes vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben „Steinbronnen“<br />

überein.<br />

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird einer Umweltprüfung unterzogen. Dabei werden<br />

der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Beeinträchtigungen der einzelnen Umweltbelange ermittelt<br />

und dargestellt sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vorgeschlagen. Weiterer<br />

Bestandteil ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG.<br />

Die Konzentrationszone „Steinbronnen“ liegt am östlichen Gemarkungsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, nördlich<br />

von Steinbronnen und Renhardsweiler und nordwestlich von Bierstetten. Im Nordosten bis Nordwesten<br />

des Standorts befinden sich die Ortschaften Allmannsweiler, Untereggatsweiler und Braunenweiler. Im<br />

Westen liegt Bondorf, im Osten Reichenbach.<br />

In der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Nutzung der Windenergie“ ist die Ausweisung<br />

einer Konzentrationszone mit ca. 75 ha Fläche geplant, die für die Installation von bis zu 5 raumbedeutsamen<br />

Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m ausreichen würde. Auf ca. zwei<br />

Drittel der Fläche befindet sich Wald, ein Drittel umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Auswirkungen<br />

Im Folgenden werden die zu erwartenden Auswirkungen, die aufgrund der Ausweisung der Konzentrationszone<br />

für Windkraft „Steinbronnen“ zu erwarten sind, dargestellt.<br />

Mensch<br />

Aufgrund der erweiterten Siedlungsabstände, die über die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm<br />

hinausgehen, wird einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Lärmimmissionen<br />

vorgebeugt. Laut Windenergieerlass 2012 sollten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

„den Genehmigungsbehörden gesicherte Datenblätter vorliegen, in denen<br />

unabhängige Institute das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen<br />

mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegen.<br />

Weitere mögliche Immissionen könnten durch Schattenwurf und Lichtimmissionen auf die Gesundheit<br />

des Menschen einwirken. Hierbei sind laut Windenergieerlass die „Hinweise zur Beurteilung der<br />

365° freiraum + umwelt 48


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />

2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />

des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />

von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist es möglich, insbesondere<br />

durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und<br />

überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

als Auflage aufzugeben.<br />

Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />

der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />

Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />

deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen, Bierstetten<br />

und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />

Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />

Form bestehen.<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />

Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />

untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />

und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen.<br />

Tiere<br />

Vögel<br />

Folgende Wirkungen auf windkraftsensiblen und andere seltene und streng geschützten Vogelarten<br />

sind zu betrachten:<br />

- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />

Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />

Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />

- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />

dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkung).<br />

- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />

bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />

Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />

Bedeutung erlangen.<br />

- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />

und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />

für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />

- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />

für Windkraft bei „Steinbronnen“ keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel<br />

erkennen lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />

und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass<br />

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte<br />

der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />

Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet.<br />

Fledermäuse<br />

Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />

bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />

- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />

- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />

- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />

Baumbeständen<br />

Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />

Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />

Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />

Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />

auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />

Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden<br />

Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als<br />

geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die<br />

Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune<br />

Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem<br />

im Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren<br />

Fledermausaktivität im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres<br />

Kollisionsrisiko herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />

dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte<br />

Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten<br />

während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und<br />

Waldschutzgebieten. Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />

„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen<br />

Anlagenstandorte berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />

südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />

7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />

„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />

Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-<br />

Vorprüfung erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />

befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan,<br />

Wachtelkönig, Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />

Geologie und Boden<br />

Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />

(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />

Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />

Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />

wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />

wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />

Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />

der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />

konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />

Eingriffen führen.<br />

Wasser<br />

Es ist von einer geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m²<br />

je Anlage durch zusätzliche Neuversiegelung auszugehen.<br />

Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />

und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />

Klima/Luft<br />

Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />

ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />

jedoch erhalten.<br />

Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />

somit zum Klimaschutz bei.<br />

Landschaft<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />

Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />

365° freiraum + umwelt 51


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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />

kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />

Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />

eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />

der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />

Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />

wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />

sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />

Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />

Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />

kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />

Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />

Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />

jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />

Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />

Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />

und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />

keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />

Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />

Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />

Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />

zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />

Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />

liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />

Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von<br />

bestimmten Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />

diese erschlossen und zugänglich sind.<br />

Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen ein Wahrnehmungskoeffizient ermittelt, der<br />

später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf mit in die Berechnung<br />

einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird allerdings festgehalten,<br />

dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt i. d. R. umso weniger<br />

stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist von der Entfernung und<br />

der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die bisherigen Maßstäbe der<br />

Landschaft übersteigt.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Es befindet sich lediglich ein regional bedeutendes Kulturdenkmal in unmittelbarer Entfernung (bis zu<br />

1,5 km) zur Konzentrationszone. Daher wäre nur für die Filialkirche zum Heiligen Kreuz mit einer<br />

dominanten Wirkung der Windenergieanlagen auf dessen Umgebung zu rechnen. Die Analyse der<br />

Sichtbarkeit jeder einzelnen potentiellen Windenergieanlage zeigte für die am meisten betroffenen<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Kulturdenkmäler (St. Johannes der Täufer und Filialkirche zum Heiligen Kreuz), dass jeweils 3 Anlagen<br />

vollständig sichtbar sein würden und jeweils 2 Anlagen mind. ab Rotorunterkante. Da sich alle Kirchen<br />

im Siedlungsverband befinden, wo aufgrund der umgebenen Gebäude eine bedingte Sichtbarkeit<br />

gegeben ist und höchstens 3 Anlagen von dort aus vollständig sichtbar sein würden, wird die Beeinträchtigung<br />

von Windenergieanlagen auf die regional bedeutsamen Kulturdenkmäler der Umgebung<br />

als nicht erheblich eingestuft.<br />

Weitere regional bedeutsame Kulturdenkmale, die im Umkreis von 10 km der Konzentrationszone und<br />

im Sichtbarkeitsfeld der potentiellen Windenergieanlagen liegen, sind:<br />

- Ehem. Dominikanerkloster Sießen (<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, ca. 7 km entfernt)<br />

- Pfarrkirche Unsere liebe Frau von la Salette (Boms, ca. 6,5 km entfernt)<br />

- Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul (<strong>Bad</strong> Schussenried, ca. 9 km entfernt)<br />

- Ehem. Damenstift (<strong>Bad</strong> Buchau, ca. 5,5 km entfernt)<br />

Aufgrund der weiteren Entfernung und der abschirmenden Lage im Siedlungsbereich (ausgenommen<br />

Kloster Sießen) ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler auszugehen.<br />

Kloster Sießen ist als einziges Kulturdenkmal besonders sensibel, da es außerhalb einer Siedlung liegt.<br />

Es befindet sich jedoch relativ weit von der Konzentrationszone entfernt. Zudem bestehen weiterhin<br />

unbeeinträchtigt die prägenden Sichtbezüge Richtung Sießen von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> aus Richtung Westen,<br />

also außerhalb der Sichtbezüge zur Konzentrationszone. Der zweite markante Sichtbezug ist von<br />

Ostrach/Bolstern kommend ab der Waldgrenze Richtung Nordosten. Hier dominiert jedoch das Kloster<br />

direkt im Vordergrund. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des Klosters Sießen durch die 7<br />

km entfernte Konzentrationszone sind demnach nicht zu erwarten.<br />

Die als Sachgut anzusehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch den Bau der<br />

Windenergieanlagen teilweise verloren gehen.<br />

Wechselwirkungen<br />

Im Plangebiet sind durch das geplante Vorhaben vor allem Wechselwirkungen durch die Beeinflussung<br />

des Landschaftsbildes auf die Eignung der Naherholung zu erwarten. Versiegelungen in unmittelbarer<br />

Nähe von Oberflächengewässern können den Wasserhaushalt und somit die Standortbedingungen an<br />

diesen Stellen beeinträchtigen.<br />

Laut <strong>Umweltbericht</strong> zum Teilregionalplan Windenergie gehört der Standort „Steinbronnen“ nicht zu<br />

einem Kumulationsraum hinsichtlich der Wirkung von mehreren Vorranggebieten für Windenergie auf<br />

die Schutzgüter Landschaft und Kultur- und Sachgüter. Summationswirkungen könnten im Zusammenhang<br />

mit dem Vorranggebiet „Atzenberger Höhe“ auf der Gemarkung von Ebersbach-Musbach (ca.<br />

4 km entfernt) auftreten.<br />

Trotz der langfristigen Reduktion von CO2, führt die Errichtung der Windenergieanlagen zumindest<br />

temporär zu einer Reduzierung der Frischluftentstehungsgebiete.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Standortwahl<br />

Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />

Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />

konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />

Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />

Folgende Planungsebenen<br />

Auf Ebene der Bauleitplanung sind aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange<br />

möglich. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:<br />

<br />

<br />

Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />

(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />

Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />

vorhandener Erschließungswege<br />

Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />

gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />

Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />

Mitte März)<br />

<br />

<br />

<br />

Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />

Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />

technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />

Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />

im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung, Oberbodenauftrag<br />

auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />

Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />

Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />

Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />

(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />

beeinträchtigenden Bauwerks)<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Die genannten Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen sowie die Ermittlung<br />

des Kompensationsbedarfs und die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Rahmen des<br />

Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. Dort werden auch konkrete Maßnahmen zur Überwachung<br />

festgesetzt. Ein Monitoring von CEF-Flächen ist für einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu<br />

gewährleisten. Ebenfalls kann ein Monitoring zur Einschätzung der Auswirkungen auf Vögel und<br />

Fledermäuse erforderlich sein.<br />

365° freiraum + umwelt 55


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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

11. Quellen<br />

Literatur<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER RAUMPLANER – LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2012)<br />

Umweltprüfung Teilregionalplan Windenergie Juli 2012<br />

GEOINFORMATION + PLANUNG | REICHERT + PARTNER INGENIEURE (2013)<br />

Sichtbarkeitsanalyse zur Konzentrationszone „Steinbronnen“ im Umkreis von 20 km<br />

LANDRATSAMT BODENSEEKREIS, RAVENSBURG UND SIGMARINGEN (2012)<br />

Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und<br />

Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW)<br />

Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten (2009)<br />

Daten und Kartendienst der LUBW:<br />

Schutzgebietsabgrenzungen Stand Juli 2013<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN – WÜRTTEMBERG (LFU) (1992):<br />

Potentielle natürliche Vegetation und Naturräumliche Einheiten, Band 21<br />

REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN<br />

Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 1996<br />

Teilregionalplan Windenergie 2012<br />

Abgrenzung der aktuellen regionalen Vorrangflächen Stand April 2013<br />

Allgemeine Beratung und Information zum Thema Windkraft<br />

Regionale Kulturdenkmale des RVBO und RVDI<br />

STAUSS & TURNI GUTACHTERBÜRO FÜR FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN (2013)<br />

Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit Windenergieanlagen in einer<br />

Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> (03.08..2013)<br />

KÜBLER, J. (2013) 365° FREIRAUM + UMWELT<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

„Nutzung der Windenergie“ (26.07.2013)<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BAD SAULGAU/HERBERTINGEN<br />

Flächennutzungsplan 2010<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan 2010<br />

Teilflächennutzungsplan „Nutzung der Windenergie“ 2013<br />

Luftbilder<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN- WÜRTTEMBERG (2002)<br />

Landesentwicklungsplan 2002 <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT, MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ, MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR UND MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND<br />

WIRTSCHAFT (2012)<br />

365° freiraum + umwelt 56


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Windenergieerlass <strong>Bad</strong>en-Württemberg, Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für<br />

Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,<br />

des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft.<br />

Vom 09. Mai 2012<br />

POTENZIALATLAS ERNEUERBARE ENERGIEN DES LANDES BW(2013)<br />

Karten<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Top 25, 50 <strong>Bad</strong>en-Württemberg, digital<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1996)<br />

Vorläufige Geologische Karte <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Stand 1996)<br />

Rechtliche Vorgaben<br />

<br />

Raumordnungsgesetz (ROG) ROG Ausfertigungsdatum: 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

Landesplanungsgesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 letzte Änderung: §§ 11, 30, 42,<br />

44 und 51 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2012 (GBl. S. 285)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2974), Letzte Änderung<br />

durch: Art. 5 G vom 20. Dezember 2012<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der<br />

Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des<br />

Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)<br />

Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der<br />

freien Landschaft (Naturschutzgesetz-NatSchG-) v. 13.12.2005 (GBl. Nr. 18/2005 S. 745, ber.<br />

S. 319), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GBl. Nr. 23/2009 S. 809)<br />

Wassergesetz für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (WG) vom 20. Januar 2005 (GBl. S. 219) zuletzt geändert<br />

durch das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in <strong>Bad</strong>en-Württemberg am<br />

27.11.2013 (Drucksache 15/4404)<br />

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Ausfertigungsdatum:<br />

31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013<br />

(BGBl. I S. 734)<br />

Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) vom 14.12.2004, § 6 zuletzt geändert<br />

durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815)<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten<br />

(BBodSchG) in der Fassung vom 17.03.1998, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des<br />

Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)<br />

365° freiraum + umwelt 57


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai<br />

2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I<br />

S. 1943)<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.8.1998<br />

Landeswaldgesetz <strong>Bad</strong>en-Württemberg in der Fassung vom 01.07.2004, aktualisiert 10.1.2009<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, BGBl. I<br />

S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)<br />

Landesbauordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358, zuletzt<br />

geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli<br />

2013 (BGBl. I S. 2749)<br />

Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (RGBl. 1922 I S. 681), das durch Artikel 29 des<br />

Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist<br />

365° freiraum + umwelt 58


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

ANHANG Fotodokumentation<br />

Standort 1: Hochpunkt bei Kloster Sießen, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 2: Hochpunkt bei der Suchtklinik <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 3: südlich von Renhardsweiler, Blick nach Norden in Richtung „Steinbronnen“<br />

365° freiraum + umwelt 59


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Standort 4: nördlich von Bierstetten, Blick nach Westen in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 5: südlich von Allmannsweiler, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 6: westlich von Allmannsweiler, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />

365° freiraum + umwelt 60


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Standort 7: östlich von Braunenweiler, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 8: westlich von Braunenweiler, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />

Standort 9: Blick aus dem Schwarzachtal nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />

365° freiraum + umwelt 61


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Standort 10: von der Kirche in Hundersingen, Blick nach Südosten in Richtung „Steinbronnen“<br />

(Vordergrund Gewerbegebiet von Herbertingen)<br />

Standort 11: nordöstlich von Moosburg, Blick nach Südwesten in Richtung „Steinbronnen“<br />

(Vordergrund <strong>Bad</strong> Buchau)<br />

Standort 12: östlicher Ortsrand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, Blick nach Osten in Richtung „Steinbronnen“<br />

365° freiraum + umwelt 62


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

ANLAGEN<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />

Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

365° freiraum + umwelt


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

ANLAGE<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG<br />

365° freiraum + umwelt


Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG<br />

zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />

26.07.2013<br />

Auftraggeber:<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Frau Bürgermeisterin Doris Schröter<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Tel. 07581/207-100<br />

Fax. 07581/207-865<br />

buergermeisterin@bad-saulgau.de<br />

Auftragnehmer:<br />

365° freiraum + umwelt<br />

Klosterstraße 1<br />

88662 Überlingen<br />

Tel.: 07551 / 949 558-0<br />

Fax: 07551 / 949 558-9<br />

www.365grad.com<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Biologe Jochen Kübler<br />

Tel.: 07551 / 949 558-3<br />

j.kuebler@365grad.com


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

1. Vorbemerkung<br />

Im Rahmen der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Nutzung der Windenergie“<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> – Herbertingen ist eine Prüfung der artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des §§ 44 BNatSchG erforderlich.<br />

Prüfungsrelevant sind auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung neben den windenergieempfindlichen<br />

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) die von der LUBW 1<br />

(2013) definierten<br />

windkraftempfindlichen Vogelarten.<br />

Zur Beurteilung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wurden im Frühjahr/Sommer<br />

2013 Erhebungen durchgeführt. Daneben wurden Gebietskenner und örtliche Vogelkundler, Forstrevierleiter<br />

und Jagdpächter befragt. Zudem erfolgte eine Einschätzung der Habitateignung des Untersuchungsgebietes<br />

für die windkraftsensiblen und sonstigen Vogelarten.<br />

2. Methodisches Vorgehen<br />

Die Erhebungen erfolgten in Absprache mit dem Landratsamt Sigmaringen nicht in dem vollen von der<br />

LUBW (2013) empfohlenen Untersuchungsumfang. Diese Aufnahmen, die im immissionsschutzrechtlichen<br />

Verfahren zwingend durchzuführen sind, sind sehr aufwändig, spiegeln aber nur eine<br />

Momentaufnahme der aktuellen Brutsaison (2013) wider. Bis zu einem immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren einer Anlage in einigen Jahren kann sich unter Umständen viel verändern.<br />

Windkraftsensible Arten können die Umgebung der Windenergieanlage neu besiedeln oder auch daraus<br />

verschwinden. Auch eine Aufnahme bevorzugter Nahrungshabitate und Flugkorridore im Untersuchungsgebiet<br />

erschien im Rahmen der Bestandsaufnahmen im Rahmen des FNP nicht zielführend.<br />

Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />

(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Zudem kann sich die Aktivität stark verändern, wenn der<br />

Horststandort oder der Standort benachbarter Brutpaare sich verschieben.<br />

Die Untersuchungen 2013 konzentrierten sich auf die Suche der Horste (Fortpflanzungsstätten) der<br />

windkraftsensiblen Vogelarten.<br />

1<br />

Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung<br />

von Windenergieanlagen (LUBW 01.03.2013).<br />

365° freiraum + umwelt 2


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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />

Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />

Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />

gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />

Abb. 1: Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten<br />

Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />

Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />

Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />

dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />

artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />

der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

auszuschließen.<br />

Abb. 2: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen<br />

365° freiraum + umwelt 3


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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Wird keine kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Vogelart festgestellt, wird dem Standort ein<br />

voraussichtlich geringes Konfliktpotenzial attestiert. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens<br />

sind die Untersuchungen nach den Vorgaben der LUBW dennoch durchzuführen, um Verbotstatbestände<br />

sicher ausschließen zu können. Es ist beispielsweise denkbar, dass zwischen der Erfassung<br />

2013 und dem Untersuchungsjahr zum Zeitpunkt des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens eine<br />

Neuansiedlung einer windkraftsensiblen Vogelart erfolgt ist.<br />

Abb. 3: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte unwahrscheinlich<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Bestandserfassung im Frühjahr / Sommer 2013<br />

Die sechs Begehungen erfolgten am: 07.04.2013, 14.04.2013, 30.04.2013, 23.06.2013, 5.07.2013 und<br />

am 12.07.2013 und dauerten jeweils 4 – 5 Stunden.<br />

Abb. 4: Untersuchungsgebiet (blau) innerhalb des 1.000m-Bereiches um die Konzentrationsfläche (grün). Schwarze Linie:<br />

Gemeinde/ Kreisgrenze.<br />

Bei den Begehungen im April wurde schwerpunktmäßig im Bereich der Konzentrationsfläche und in<br />

einem Radius von 1.000 m um diese Flächen nach Horsten windkraftempfindlicher Arten gesucht.<br />

Dabei wurden alle größeren Laubbäume im noch unbelaubten Zustand nach Horsten abgesucht.<br />

Darüber hinaus wurden revieranzeigendes Verhalten und Balzflüge festgehalten.<br />

Da im April keine Horste von Milanen und anderen windkraftsensiblen Arten gefunden wurden, aber<br />

Balzflüge und weitere mögliche Hinweise auf Horste (auf Baumkronen sitzende Vögel am Waldrand)<br />

festgestellt wurden, erfolgten Ende Juni/Anfang Juli weitere Begehungen.<br />

Aufgrund des geringen Laubholzanteils war nicht auszuschließen, dass die Milane in Nadelbäumen<br />

brüteten. Diese Horste sind nur ausnahmsweise zu entdecken. Milanbruten im Untersuchungsbiet kann<br />

man in diesem Zeitraum mittels bettelnder Jungvögel und futtertragender Altvögel bestätigen.<br />

Bei sämtlichen Begehungen wurden alle Flugbewegungen (Revieranzeigen, Nahrungsflüge, Durchzügler)<br />

windkraftsensibler Arten erfasst.<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Untersuchte Windkraftsensible Vogelarten<br />

Als windkraftempfindlich gelten die in Tabelle 1 der „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung<br />

von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" (LUBW<br />

21.05.2012) aufgeführten Vogelarten.<br />

Tabelle 1: Liste der windkraftempfindlichen Brutvogelarten in <strong>Bad</strong>en-Württemberg (LUBW 2013).<br />

Die Art der Windkraftempfindlichkeit ist wie folgt definiert: K: Kollisionsgefährdet, M: Meideverhalten<br />

gegenüber WEA. Fettdruck = Im UG beobachtet<br />

Vogelart<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Art der<br />

Windkraftempfindlichkeit<br />

Untersuchungsradius<br />

zur Ermittlung der<br />

Fortpflanzungsstätten<br />

[in m]<br />

Untersuchungsradius zur<br />

Ermittlung des Prüfbereiches<br />

für die Datenrecherche<br />

[in m]<br />

Alpensegler Tachymarptis K 3.000 3.000<br />

melba<br />

Auerhuhn Tetrao urogallus M 1.000 1.000<br />

Baumfalke Falco subbuteo K 1.000 4.000<br />

Haselhuhn Tetrastes<br />

M 1.000 1.000<br />

bonasia<br />

Kormoran Phalacrocorax K 1.000 4.000<br />

(Brutkolonien) carbo<br />

Kornweihe Circus cyaneus K 1.000 6.000<br />

Mowen<br />

Laridae K 1.000 4.000<br />

(Brutkolonien)<br />

Raubwurger Lanius excubitor K, M 500 500<br />

Reiher Ardeidae K 1.000 4.000<br />

Rohrweihe Circus<br />

K 1.000 6.000<br />

aeruginosus<br />

Rotmilan Milvus milvus K 1.000 6.000<br />

Schwarzmilan Milvus migrans K 1.000 4.000<br />

Schwarzstorch Ciconia nigra K, M 3.000 10.000<br />

Seeschwalben Sternidae K 1.000 4.000<br />

(Brutkolonien)<br />

Sumpfohreule Asio flammaeus K 1.000 6.000<br />

Uhu Bubo bubo K 1.000 6.000<br />

Wachtelkonig Crex crex M 1.000 1.000<br />

Wanderfalke Falco peregrinus K 1.000 1.000<br />

Weißstorch Ciconia ciconia K 1.000 6.000<br />

Wespenbussard Pernis apivoris K 1.000 4.000<br />

Wiesenlimikolen<br />

(Großer<br />

Brachvogel,<br />

Bekassine, Kiebitz)<br />

Numenius<br />

arquata,<br />

Gallinago<br />

gallinago,<br />

Vanellus<br />

vanellus<br />

K, M 1.000 1.000<br />

Wiesenweihe Circus pygargus K 1.000 6.000<br />

Ziegenmelker Caprimulgus K, M 500 500<br />

europaeus<br />

Zwergdommel Ixobrychus<br />

minutus<br />

M 1.000 4.000<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

3. Ergebnisse<br />

Von den in Tabelle 1 aufgeführten Arten wurden folgende Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet:<br />

Baumfalke, Kormoran, Lachmöwe, Graureiher, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch,<br />

Weißstorch und Kiebitz.<br />

Nicht beobachtet wurden Wespenbussard, Uhu und Wanderfalke. Unregelmäßige Vorkommen des<br />

Wespenbussards sind unwahrscheinlich. Die Fels- und z. T. Gebäudebrüter Uhu und Wanderfalke sind<br />

im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld ebenfalls nicht zu erwarten. Beide Arten kommen erst in<br />

größerer Entfernung zum Vorhaben, z. B. im Oberen Donautal vor.<br />

Aufgrund der geringen Entfernung (ca. 6 km Luftlinie) zum Federsee, einem landesweit bedeutsamem<br />

Brut- und Rastgebiet für zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten, könnten folgende ebenfalls<br />

nicht beobachtete Arten das Untersuchungsgebiet als unregelmäßige Durchzügler temporär nutzen<br />

oder überfliegen: Raubwürger, Purpur- und Silberreiher, Sumpfohreule, Wachtelkönig, weitere Wiesenlimikolen,<br />

Korn- und Wiesenweihe sowie Zwergdommel.<br />

Die übrigen genannten windkraftsensiblen Vogelarten können ausgeschlossen werden, da das Untersuchungsgebiet<br />

außerhalb des Verbreitungsgebietes der Arten liegt, bzw. im relevanten Umkreis keine<br />

geeigneten Bruthabitate vorhanden sind: Alpensegler, Auerhuhn, Haselhuhn und Ziegenmelker.<br />

Brutkolonien von Möwen, Seeschwalben, Kormoran liegen in größerer Entfernung als 1 km (z. T. am<br />

Federsee in 6 km Entfernung).<br />

Prüfung der betroffenen windkraftsensiblen Vogelarten (gem. LUBW 2013) im Bereich der<br />

Konzentrationszone „Steinbronnen“<br />

Alpensegler<br />

Der Alpensegler hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen Tuttlingen).<br />

Auerhuhn<br />

Das Auerhuhn hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen württembergisches Allgäu).<br />

Baumfalke<br />

Der Baumfalke kommt häufig in der Nähe von Feuchtgebieten vor, da u. a. Großlibellen zu seinem<br />

Nahrungsspektrum gehören. Er brütet in der Regel in alten Krähennestern, meist am Waldrand, in Feldgehölzen<br />

oder auch in Baumreihen des Offenlandes. Da der Baumfalke als Zugvogel die Nester erst spät<br />

im Jahr besetzt und diese dann bereits von anderen Arten belegt sein können, tritt der Baumfalke nicht<br />

jährlich im selben Bereich auf.<br />

Der Baumfalke konnte bei einer Begehung (23.06.) überfliegend beobachtet werden. Die weiteren Begehungen<br />

erbrachten keine Nachweise des Baumfalken. Eine Brut im Untersuchungsgebiet im Jahr<br />

2013 ist daher auszuschließen.<br />

Haselhuhn<br />

Das Haselhuhn hat keine Brutvorkommen im Gebiet (nächstes Vorkommen Mittlerer Schwarzwald).<br />

Kormoran<br />

Der Kormoran tritt am Federsee als regelmäßiger Wintergast auf. 40 – 60 Exemplare können dort<br />

regelmäßig beobachtet werden (NABU Federsee). Die Ansiedlung einer Brutkolonie am Federsee in den<br />

nächsten Jahren ist bei der aktuellen Ausbreitungstendenz der Art nicht auszuschließen.<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Ein Trupp von 12 Kormoranen wurde am 07.04. beobachtet. Diese flogen aus östlicher Richtung (vermutlich<br />

vom Federsee) an und schraubten sich in einem „Thermikschlauch“ im östlichen Bereich des<br />

Untersuchungsgebietes nach oben, um dann in größerer Höhe nach Westen weiter zu ziehen.<br />

Kornweihe<br />

Die Kornweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Bekannte Brutvorkommen<br />

der Kornweihe mit sehr geringen Bestandszahlen liegen in der Oberrheinebene, im Tauberland<br />

und auf der Südwestalb. Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Brutstandorte der Kornweihe.<br />

Die Kornweihe tritt im Federseegebiet regelmäßig als Wintergast auf (NABU Federsee). Im Untersuchungsgebiet<br />

wurde sie bei den 6 Begehungen nicht beobachtet.<br />

Möwen<br />

Eine große Lachmöwenkolonie befindet sich im Bereich des Federsees in 6 km Entfernung (NABU<br />

Federsee). Einzelne Lachmöwen wurden gesichtet.<br />

Raubwürger<br />

Im Untersuchungsgebiet existieren keine Brutvorkommen des Raubwürgers, der in <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

vom Erlöschen bedroht ist (RL 1, LUBW 2004). Ein Vorkommen des Raubwürgers im Untersuchungsraum<br />

während der Wintermonate ist eher unwahrscheinlich. Allenfalls im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />

wo es Hecken und Feldgehölze gibt, könnte er präsent sein.<br />

Reiher<br />

Aus der Familie der Reiher waren im Untersuchungsgebiet potenziell folgende Artbeobachtungen<br />

möglich: Graureiher, Silberreiher und Purpurreiher. Während der Graureiher, der früher meist in<br />

Kolonien brütete, seit einigen Jahren verstärkt auch Einzelbruten macht und daher als Brutvogel nicht<br />

grundsätzlich auszuschließen war, waren Letztere allenfalls als seltene Durchzügler zu erwarten. Der<br />

Graureiher wurde im Untersuchungsgebiet nur überfliegend beobachtet. Es gab keinerlei Hinweise auf<br />

Bruten. Silberreiher und Purpurreiher wurden nicht festgestellt.<br />

Alle drei Arten kommen im Federseegebiet in 6 km Entfernung vor.<br />

Rohrweihe<br />

Die Rohrweihe ist in ihrer Lebensweise an größere Schilf- und Röhrichtbestände gebunden. In den<br />

letzten Jahrzehnten kommt es jedoch auch zunehmend zu Bruten in Getreide- und Rapsfeldern. Sie<br />

jagt bevorzugt über dem Röhrichtgürtel und den anschließenden Verlandungszonen von Gewässern.<br />

Die Rohrweihe ist ein regelmäßiger Brutvogel am Federsee mit 15 – 20 Brutpaaren (Einstein 2007). Die<br />

Rohrweihe wurde bei Nahrungssuchflügen an drei Beobachtungsdurchgängen im südlichen und östlichen<br />

Bereich des Untersuchungsgebietes beobachtet: Am 14.04.2013 (ein ) im Osten bei Allmannsweiler,<br />

am 5.7.2013 und am 12.07.2013 ein und im Süden nahe der Biogasanlage.<br />

Rotmilan<br />

Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen Wechsel von Wald und<br />

Offenland charakterisiert sind. Er brütet in der Regel in älteren Laubbäumen meist am Waldrand, in<br />

Feldgehölzen oder auch in Baumreihen des Offenlandes. Die Waldfläche „Schellenberg“ besteht vorwiegend<br />

aus Fichten-Altersklassenwäldern mit geringen Laubholzanteilen unterschiedlichen Alters<br />

wobei im westlichen Bereich Stangen- und Baumhölzer vorherrschend sind. Lediglich oberhalb von<br />

Steinbronnen findet man einen kleinen älteren Buchenbestand. In Folge dessen sind im Untersuchungsgebiet<br />

geeignete Brutbäume rar. Nadelbäume werden nur ausnahmsweise angenommen.<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Der Rotmilan konnte bei allen 6 Begehungen bei Nahrungssuchflügen teils mit mehreren Individuen<br />

beobachtet werden. Die Nahrungssuchflüge erfolgten meist über der freien Feldflur, teilweise kreisten<br />

die Milane auch über den Waldflächen, meist über Schlagfluren. Die freie Feldflur um den Schellenberg<br />

sowie die Schlagfluren innerhalb des Waldes sind regelmäßig genutztes Nahrungshabitat des Rotmilans.<br />

Die Nutzung bestimmter Nahrungshabitate ist stark abhängig von der jeweiligen Flächennutzung<br />

(Fruchtfolge, Mahd- und Erntetermine). Häufig kann beobachtet werden, dass Milane von<br />

weit her fliegen, um frisch gemähte Wiesen nach Nahrung abzusuchen. Häufig können 5 und mehr<br />

Milane kreisend über frisch gemähten Wiesen oder frisch gepflügten Äckern beobachtet werden.<br />

Ferner wurden Balzflüge von Rotmilanen und revieranzeigende Verhaltensweisen bei allen Begehungen<br />

im April festgestellt.<br />

Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes wurden balzfliegende Milane beobachtet. Auch das<br />

exponierte Sitzen auf Baumwipfeln am Rand eines kleinen Kahlschlags eines Rotmilans im Osten des<br />

Untersuchungsgebietes war ein Hinweis auf einen möglichen nahe gelegenen Horst des Rotmilans. Die<br />

Suche nach einem besetzten Horst im Umkreis dieser Beobachtungen blieb ohne Ergebnis. Auch die<br />

Suche nach futterbettelnden größeren Jungvögeln im Horst Ende Juni bis Mitte Juli erbrachte keine<br />

Nachweise. Ein direkter Brutnachweis gelang damit nicht. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu<br />

Bruten/Brutversuchen des Rotmilans im Untersuchungsgebiet kam. Da Horste in Nadelhölzern nur sehr<br />

schwer zu entdecken sind, könnte ein Horst trotz der intensiven Suche und dem Einsatz von Klangattrappen<br />

übersehen worden sein. Auch ist denkbar, dass dem nassen Frühjahr und Frühsommer 2013<br />

Jungvögel zum Opfer gefallen sind.<br />

Beim Weißstorch gab es Brutverluste von über 50 % nach dem Dauerregen am 2./3. Juni 2013. Auch<br />

bei Greifvögeln sind solche Verluste wahrscheinlich, da die zu dem Zeitpunkt schon großen Jungvögel<br />

nicht mehr gehudert werden konnten und die Altvögel Schwierigkeiten hatten, die Nahrungsversorgung<br />

zu gewährleisten.<br />

Eine Brut des Rotmilans im Bereich der geplanten Konzentrationszone und ihrem unmittelbaren<br />

Umfeld ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da hier nur vergleichsweise jüngere Waldformationen<br />

vorhanden sind.<br />

In der Feldflur im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen der Waldfläche Schellenberg<br />

im Norden und Bierstetten im Süden unweit der Biogasanlage wurden am 14.04. acht vermutlich<br />

durchziehende Rotmilane zusammen mit 14 Mäusebussarden und 11 Schwarzmilanen (!) beobachtet.<br />

Teilweise badeten sie in einer Flutmulde in einem Acker. Die frisch gepflügten Äcker boten reichlich<br />

Nahrung (z. B. Regenwürmer). Am 14.04 und am 30.04. wurden über längere Zeit thermikkreisende<br />

Milane beobachtet. Besonders am 14.04. schraubten sich im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

Rotmilane in die Höhe, um dann in verschiedene Richtungen abzugleiten.<br />

Die Höhenkuppe des Schellenbergs hat also offensichtlich eine Bedeutung für durchziehende Rotmilane,<br />

da einerseits die gute Thermik der Kuppenlage zum Thermikkreisen genutzt wird und andererseits<br />

die Ackerflur mit der wohl über längere Zeit gefüllten Flutmulde offensichtlich für durchziehende/rastende<br />

Rotmilane eine gewisse Attraktivität ausübt.<br />

Schwarzmilan<br />

Der Schwarzmilan besiedelt wie der Rotmilan vielfältig strukturierte Landschaften, kommt aber häufig<br />

in der Nähe größerer Gewässer vor. Größere Vorkommen gibt es daher im Bereich der oberschwäbischen<br />

Seen, im Donautal und auch am Bodensee. Auch der Schwarzmilan brütet in der Regel<br />

in älteren Laubbäumen meist am Waldrand, in Feldgehölzen oder auch in Baumreihen des Offenlandes.<br />

Ein Paar Schwarzmilane wurde bei drei Beobachtungstagen bei Nahrungssuchflügen und auch<br />

thermikkreisend im östlichen Bereich des Plangebietes beobachtet. Die Schwarzmilane glitten nach<br />

dem Thermikkreisen in östliche Richtung ab.<br />

Am 14.04. wurden zusammen mit den 8 Rotmilanen und 14 Mäusebussarden (nicht relevant) auch 11<br />

(!) Schwarzmilane im südlichen Bereich des Plangebietes zwischen der Waldfläche Schellenberg und<br />

Bierstetten beobachtet.<br />

365° freiraum + umwelt 9


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Hinweise auf Bruten des Schwarzmilans im Untersuchungsgebiet gibt es nicht. Der südöstliche Bereich<br />

des Untersuchungsgebietes ist ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat des Schwarzmilans. Das<br />

Untersuchungsgebiet erlangt aufgrund der guten Thermik der Kuppenlage auch eine Bedeutung für<br />

durchziehende Schwarzmilane.<br />

Schwarzstorch<br />

Im Gegensatz zum Weißstorch lebt der Schwarzstorch meistens verborgen in alten, aber nicht zu<br />

dichten, reich strukturierten Wäldern. Laubwälder und Laubmischwälder mit Lichtungen, Fließgewässern,<br />

Tümpeln und Teichen sind sein idealer Lebensraum. Ebenso gehören waldnah gelegene,<br />

feuchte, extensiv genutzte Wiesen zu einem optimalen Schwarzstorchhabitat.<br />

Die Art ist zur Jahrtausendwende als Brutvogel nach <strong>Bad</strong>en-Württemberg zurückgekehrt. Aktuell gibt<br />

es 6 Brutpaare, darunter Brutvorkommen im Altdorfer Wald, im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte,<br />

zwischen Stockach und Pfullendorf und bei Wangen im Allgäu. Da die Art in Ausbreitung begriffen ist,<br />

ist mit weiteren Ansiedlungen in geeigneten Habitaten Oberschwabens zu rechnen. Der Schwarzstorch<br />

unternimmt regelmäßig Nahrungsflügen bis > 20 km vom Horst (JANSSEN et al. 2004)<br />

Bei der Begehung am 05. Juli wurde ein thermikkreisender Schwarzstorch im östlichen Bereich des<br />

Untersuchungsgebietes beobachtet, der etwa eine Viertelstunde lang zusammen mit vier Rotmilanen<br />

sich an einem Thermikschlauch hochschraubte, um dann in westliche Richtung weiter zu ziehen.<br />

Das Untersuchungsgebiet hat ansonsten vermutlich keine Bedeutung für den Schwarzstorch. Brutvorkommen<br />

sind auch in einer Umgebung von 3 km um den Horst nicht zu erwarten, da geeignete<br />

große und alte Waldbestände fehlen.<br />

Wie schon beim Rot- und Schwarzmilan aufgeführt, scheint insbesondere der östliche Bereich der<br />

Kuppe Schellenberg für thermikkreisende Vögel attraktiv zu sein.<br />

Seeschwalben<br />

Eine Kolonie der Flussseeeschwalbe befindet sich im Bereich des Federsees in 6 km Entfernung auf<br />

Brutflößen.<br />

Sumpfohreule<br />

Die Sumpfohreule gilt in <strong>Bad</strong>en-Württemberg als ausgestorben. Ein Brutvorkommen der Art im Untersuchungsraum<br />

wird ausgeschlossen. Im Bereich des Federseeriedes kann die Art gelegentlich als<br />

Durchzügler beobachtet werden.<br />

Uhu<br />

Vorkommen des Felsbrüters Uhu sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone nicht bekannt. Die<br />

nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung im Oberen Donautal.<br />

Wachtelkönig<br />

Es sind keine Brutstandorte des Wachtelkönigs im Plangebiet bekannt. Im Federseeried tritt er als unregelmäßiger<br />

Brutvogel auf. Dieses befindet sich in einer Entfernung von 6 km zum Untersuchungsgebiet.<br />

365° freiraum + umwelt 10


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Wanderfalke<br />

Vorkommen des Fels- und Gebäudebrüters Wanderfalke sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone<br />

nicht bekannt. Die nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung (> 10 km) im<br />

Oberen Donautal.<br />

Weißstorch<br />

Der Weißstorch brütet seit vielen Jahren meist erfolgreich auf der Kirche in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Der Horst<br />

liegt in einer Entfernung von 3,5 km zum geplanten Windkraftstandort. Der Weißstorch wurde am<br />

23.06.2013 bei der Nahrungssuche im Feuchtgrünland zwischen Braunenweiler und Obereggatsweiler<br />

beobachtet.<br />

Wespenbussard<br />

Der Wespenbussard wurde nicht beobachtet. Ein unregelmäßiges Brutvorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet<br />

erscheint nicht wahrscheinlich, da in der weitgehend intensiv genutzten Landschaft<br />

nicht ausreichend geeignete Nahrungshabitate zur Verfügung stehen.<br />

"Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />

Im Bereich einer Flutmulde nordöstlich der Biogasanlage wurden am 14.04.2013 10 Kiebitze und am<br />

23.6. 2013 6 Kiebitze beobachtet. An den anderen Beobachtungstagen konnten keine Kiebitze<br />

beobachtet werden. Vermutlich befanden sie sich auf dem Durchzug. Revieranzeigende Verhaltensweisen<br />

wurden ebenfalls nicht festgestellt. Brutvorkommen des Kiebitzes in der Feldflur des südlichen<br />

Plangebietes im Bereich der Flutmulde wären aber von den vorhandenen Habitatstrukturen her<br />

denkbar.<br />

Am 05.07.2013 wurde an der Flutmulde ein durchziehender Flussuferläufer beobachtet.<br />

Wiesenweihe<br />

Die Wiesenweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Die Wiesenweihe<br />

wird im Federseegebiet unregelmäßig als Wintergast beobachtet (NABU Federsee).<br />

Weitere nicht windkraftsensible Vogelarten<br />

Für die Ausweisung von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationszonen)<br />

ist die Erhebung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten nach den Hinweisen zur Erfassung<br />

von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen LUBW 2012 nicht erforderlich. Die Erfassung<br />

nicht windkraftempfindlicher Vogelarten hat im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

zu erfolgen.<br />

Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />

Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Brutvorkommen<br />

wertgebender Waldarten wie Schwarzspecht, Hohltaube oder Grauspecht sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Bemerkenswert war die beobachtung von ca. 450 – 500 rastenden Ringeltauben im Bereich des Offenlandbereiches<br />

der geplanten Konzentrationszone.<br />

365° freiraum + umwelt 11


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

4. Konflikte<br />

Folgende Wirkungen auf die im vorigen Kapitel aufgeführten windkraftsensiblen und andere seltene<br />

und streng geschützten Vogelarten sind zu betrachten:<br />

• Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungsund<br />

Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren<br />

kollidieren. Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />

• Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />

dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkung).<br />

• Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />

bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />

Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />

Bedeutung erlangen.<br />

• Habitatverluste /Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die<br />

Anlage und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />

für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />

• Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />

Im Folgenden werden nur die Arten betrachtet, die im Untersuchungsgebiet aktuell oder auch potenziell<br />

vorkommen können. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf ein Eintreten der<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />

Baumfalke<br />

Der Baumfalke wurde im Jahr 2013 als unregelmäßiger Gast im Untersuchungsgebiet festgestellt. Das<br />

Konfliktpotential ist aktuell gering.<br />

Der Baumfalke besitzt allerdings keine ausgeprägte Horstbindung. Dementsprechend könnte der<br />

Baumfalke in naher Zukunft als Brutvogel im Untersuchungsgebiet auftreten. Die Habitateignung des<br />

Untersuchungsgebietes, insbesondere im westlichen Bereich wäre grundsätzlich gegeben. Auf Ebene<br />

des Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos des<br />

Baumfalken innerhalb der Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

ist die Kollisionsgefährdung zu überprüfen.<br />

Kormoran<br />

Brutkolonien des Kormorans befinden sich in größerer Entfernung als 1.000 m zur geplanten Konzentrationszone.<br />

Damit ist ein Kollisionsrisiko für brütende Kormorane auszuschließen.<br />

Offensichtlich gibt es im östlichen Bereich des Höhenrückens „Schellenberg“ häufig Aufwinde. Diese<br />

guten thermischen Verhältnisse nutzten durchziehen Vögel, um sich in einem „Thermikschlauch“ in die<br />

Höhe zu schrauben und dann auf größerer Höhe weiter zu gleiten.<br />

Erfolgt der Weiterzug in westlicher Richtung, könnten die dann in größere Höhe gleitenden Vögel in<br />

den Gefahrenbereich der Rotoren gelangen.<br />

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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

müssen Beobachtungen zur Zeit des Vogelzuges erfolgen, um das die<br />

Kollisionsrisiko für Zugvögel besser abschätzen zu können.<br />

Reiher<br />

Brutvorkommen von Reihern liegen deutlich mehr als ein Kilometer von der Konzentrationszone für<br />

Windkraft Steinbronnen entfernt. Beeinträchtigungen durch eine mögliche Anlage während der<br />

Brutzeit sind daher auszuschließen.<br />

Das Kollisionsrisiko für durchziehende oder überfliegende Individuen aus der Familie der Reiher (Grau-,<br />

Silber- und Purpurreiher) wird ebenfalls als gering eingeschätzt. Dennoch sollten Beobachtungen<br />

während des Vogelzuges erfolgen (siehe Ausführungen Kormoran).<br />

Rohrweihe<br />

Die Rohrweihe wurde als gelegentlicher Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet festgestellt. Auswirkungen<br />

auf die Brutvorkommen im 6 km entfernten Federseegebiet sind auszuschließen. Da die<br />

Rohrweihen auf ihren Nahrungssuchflügen meist in geringer Höhe über dem Boden fliegen, besteht<br />

nur ein geringes Kollisionsrisiko für umherstreifende Rohrweihen, wie sie 2013 beobachtet wurden.<br />

Da die Kapazitätsgrenze des Lebensraums am Federsee erreicht sein dürfte (Einstein 2007), könnte die<br />

Rohrweihe in naher Zukunft auch pessimale Habitate in der Umgebung des Federsees, möglicherweise<br />

auch im Untersuchungsgebiet besiedeln, auch wenn dies sehr unwahrscheinlich ist. Auf Ebene des<br />

Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos<br />

innerhalb der Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die<br />

Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe nochmals zu überprüfen.<br />

Rotmilan<br />

Der Rotmilan hat in <strong>Bad</strong>en-Württemberg einen Verbreitungsschwerpunkt, weshalb dem Land eine besondere<br />

Verantwortung zum Schutz der Art zukommt (LUBW 2006). Zahlreiche Untersuchungen belegen<br />

ein erhöhtes Kollisionsrisiko des Rotmilans im Vergleich zu anderen windkraftsensiblen Vogelarten<br />

an Windenergieanlagen. Bisher sind 182 Schlagopferfälle aus Deutschland bekannt (LANGGEMACH &<br />

DÜRR 2012). Die Autoren vermuten, dass bei einem Bau aller genehmigten Windenergieanlagen in<br />

Brandenburg, die Verlustrate bei 4 – 5 % des Bestandes liegt. Damit ist eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des lokalen Bestandes verbunden.<br />

In der Waldfläche auf dem Schellenberg fehlen die für den Rotmilan wichtigen Laubholz- Altbestände.<br />

Allerdings nimmt der Rotmilan auch kleinere Laubbäume oder auch Nadelhölzer als Horstbaum an,<br />

wenn er keine Alternativen hat.<br />

Eine Brut des Rotmilans im Untersuchungsgebiet konnte zwar nicht nachgewiesen werden, ein Brutversuch<br />

war aber aufgrund der festgestellten territorialen Verhaltensweisen auch nicht völlig auszuschließen.<br />

Die Feldflur südlich der geplanten Konzentrationszone ist ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat<br />

des Rotmilans. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass kreisende Rotmilane während ihrer<br />

Nahrungssuchflüge oder beim Thermikkreisen in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage auf dem<br />

Schellenberg kommen. Dies trifft sowohl für die Bereiche der Konzentrationszone zu, die im Offenland<br />

liegen, als auch für die Waldflächen, da der Wald um die Windkraftanlagen gerodet wird. Diese dann<br />

gehölzfreien Bereiche bilden dann ebenfalls potenzielle Nahrungshabitate des Rotmilans<br />

Da der Rotmilan ebenfalls keine feste Brutplatzbindung zeigt, können auf Ebene des Flächennutzungsplans<br />

keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos innerhalb der geplanten<br />

365° freiraum + umwelt 13


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Kollisionsgefährdung für<br />

den Rotmilan erneut zu überprüfen.<br />

Schwarzmilan<br />

Der Schwarzmilan wurde bei Nahrungssuchflügen und thermikkreisend nur im Osten des Plangebietes<br />

beobachtet.<br />

Die Kollisionsgefahr für in der weiteren Umgebung brütende Schwarzmilane wird als unwahrscheinlich<br />

eingestuft.<br />

Allerdings wurden im Süden des Untersuchungsgebietes rastende Durchzügler des Schwarzmilans<br />

beobachtet. Zur potenziellen Gefährdung von Zugvögeln siehe Ausführungen unter Kormoran.<br />

Schwarzstorch<br />

Brutvorkommen im Umkreis von 3 km um die Konzentrationszone Steinbronnen sind auszuschließen.<br />

Ansiedlungen sind wegen des Fehlens großflächiger Wälder mit Feuchtgebieten im nahen Umkreis auch<br />

nicht zu erwarten. Im weiteren Umkreis sind jedoch solche Habitate vorhanden (z. B. Federseegebiet).<br />

Ob die Beobachtung eines thermikkreisenden Schwarzstorches eine Zufallsbeobachtung war, oder<br />

dieser die Waldfläche Steinbronnen regelmäßig überfliegt, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu überprüfen.<br />

Eine Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />

Weißstorch<br />

Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />

3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />

„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />

Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />

Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />

Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />

um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />

Wiesenweihe und Kornweihe<br />

Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

während der Brutzeit ausgeschlossen werden.<br />

Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da<br />

eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Kollisionsgefährdung im<br />

Einzelfall zu überprüfen.<br />

365° freiraum + umwelt 14


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Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Weitere nicht windkraftempfindliche Vogelarten<br />

Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />

Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Es<br />

sind keine unüberwindbaren Konflikte zu erwarten, die sich bei der Errichtung der Anlage und der<br />

damit verbundenen Waldumwandlung ergeben könnten. Für die dort potenziell vorkommenden Vogelarten<br />

kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5<br />

BNatSchG). Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG und das Störungsverbot<br />

des § 44 Abs. Nr. 2 BNatSchG können durch Beschränkungen der Bauzeiten vermieden werden.<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 f BNatSchG gelten in der Bauleitplanung nicht unmittelbar,<br />

da noch nicht der Bauleitplan, sondern erst die Errichtung der Windenergieanlage die verbotsrelevante<br />

Handlung darstellt. Die Verbote sind aber insoweit bereits auf Planungsebene zu beachten,<br />

als sie die Vollzugsunfähigkeit des Bauleitplans bewirken können. Die Planungsträger müssen im Verfahren<br />

der Planaufstellung im Sinne einer Prognose vorausschauend ermitteln und beurteilen, ob die<br />

vorgesehenen Festlegungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden<br />

(vgl. Abschnitt 4.2.5 des Windenergieerlasses). Allerdings werden die Regelungen des Artenschutzes in<br />

der Bauleitplanung nicht abschließend behandelt. Die Aufstellung von Bauleitplänen lässt die artenschutzrechtlichen<br />

Regelungen unberührt, sodass diese Verbote auch bei der Zulassung von Windkraftanlagen<br />

im Einzelfall (auch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen) gelten (LUBW 2013).<br />

Im Rahmen der Untersuchungen wurde keine Fortpflanzungsstätte einer windkraftsensiblen Vogelart<br />

innerhalb des Radius aus Tab. 1 Spalte 4 festgestellt, so dass nicht von Vornherein davon auszugehen<br />

ist, dass eine Windkraftanlage bei Steinbronnen gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />

Folgende Beobachtungen führen allerdings dazu, dass auch der Umkehrschluss nicht zulässig ist,<br />

nämlich, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen sind:<br />

Territoriales Verhalten von Rotmilanen (Balzflüge, exponiertes Sitzen auf Baumkronen) lassen den<br />

Schluss zu, dass die Waldfläche des Schellenbergs trotz ihrer potenziell geringen Eignung (Fehlen von<br />

Laubholz-Althölzern, geringes Bestandsalter, hoher Nadelbaumanteil) ein potenzielles Bruthabitat für<br />

den Rotmilan darstellt. Dies unterstreichen auch die regelmäßigen Nahrungssuchflüge im gesamten<br />

Bereich des Untersuchungsgebietes, besonders in den südlichen und östlichen Bereichen. Mehrmals<br />

wurden auf der geplanten Konzentrationszone überfliegende Rotmilane beobachtet.<br />

Die Greifvögel Rot- und Schwarzmilan, die in großer Zahl auf dem Durchzug beobachtet wurden, aber<br />

auch Schwarzstorch und Kormoran nutzen die Aufwinde („Thermikschläuche), die an der südexponierten<br />

Kuppenlage des Schellenbergs entstehen, um mit geringem Energieaufwand in größere<br />

Höhen zu kreisen und dann abzustreichen. Es ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass die<br />

Arten beim Thermikkreisen oder nachfolgendem Abgleiten in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage<br />

gelangen und kollidieren.<br />

Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />

für Windkraft bei Steinbronnen keine offensichtlichen Verbotstatbestände erkennen<br />

lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />

und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise,<br />

dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können.<br />

Sollte der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen<br />

der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />

Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort (laut Kapitel 2) ein mittleres artenschutzrechtliches<br />

Konfliktpotenzial zugeordnet.<br />

365° freiraum + umwelt 16


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Literatur<br />

BAUER,H.-G.,BEZZEL,E.&W-FIEDLER [HRSG.] (2005):<br />

Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 2 – Nonpasseriformes. 2. Aufl., Aula-Verlag,<br />

Wiebelsheim.<br />

HÖLZINGER,J.&M.BOSCHERT (2001):<br />

Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.2/2. Ulmer, Stuttgart, 2001.<br />

HÖLZINGER,J.&U.MAHLER (2001):<br />

Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.2/3. Ulmer, Stuttgart, 2001.<br />

HÖLZINGER, J. (1987):<br />

Die Vögel <strong>Bad</strong>en-Württembergs. Bd.1/2. Ulmer, Karlsruhe, 1987.<br />

EINSTEIN,JOST (2007):<br />

Bestandsentwicklung (1937– 2007) und Bruterfolg (1975–2007) der Rohrweihe (Circus aeruginosus) am<br />

Federsee (<strong>Bad</strong>en-Württemberg). Ornithologische Gesellschaft <strong>Bad</strong>en-Württemberg e.V. - www.ogbw.de<br />

Ornithol. Jh. <strong>Bad</strong>.-Württ. 23: 157-166 (2007)<br />

DDA (2012):<br />

Bundesweite Milanerfassung. Leitfaden für die Geländearbeit.<br />

http://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/rotmilan_leitfaden_d.pdf<br />

LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT,MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2013):<br />

Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und<br />

Genehmigung für Windenergieanlagen<br />

LANGGEMACH &DÜRR (2012):<br />

Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz Staatliche Vogelschutzwarte<br />

http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/vsw_dokwind_voegel.pdf<br />

TRAUTNER, J. (2008):<br />

Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche<br />

Annäherung. – Naturschutz in Recht und Praxis – online (2008) Heft 1: 2 – 20.<br />

JANSSEN,G.,M.HORMANN &C.ROHDE (2004):<br />

Der Schwarzstorch. Neue Brehm- Bücherei 468. Hohenwarsleben.<br />

365° freiraum + umwelt 17


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Standorte von Krähen und Greifvogelhorsten<br />

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Rabenkrähe - Nester (07.04.2013)<br />

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Greifvogel - Horst, unbesetzt (23.06.2013)<br />

!(<br />

Mäusebussard - Horst (14.04.2013)<br />

Sonstiges<br />

Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />

1000 m - Puffer<br />

Gemarkungsgrenze<br />

±<br />

0 500 1.000 Meter<br />

Projekt<br />

Auftraggeber<br />

Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />

"Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Plan<br />

Bestandsplan- Avifauna<br />

Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr. 1301/1<br />

Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />

Änderungen<br />

!(<br />

-


Baumfalke<br />

überfliegend (23.06.2013)<br />

Rohrweihe<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(07.04.2013)<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(12.07.2013)<br />

Sonstiges<br />

Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />

1000 m - Puffer<br />

Gemarkungsgrenze<br />

0 500 1.000 Meter<br />

Projekt<br />

Auftraggeber<br />

Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />

"Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Plan<br />

Bestandsplan- Avifauna<br />

Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />

Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />

Änderungen<br />

1301/2<br />

±<br />

-


1<br />

8<br />

15<br />

Kormoran<br />

Kreisen (15 Stück, 07.04.2013)<br />

Kiebitz<br />

Sitzen auf Acker (8 Stück, 23.06.2013)<br />

Flussregenpfeifer<br />

Sitzen auf Acker (1 Stück, 05.07.2013)<br />

Schwarzstorch<br />

Kreisen (05.07.2013)<br />

Sonstiges<br />

Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />

1000 m - Puffer<br />

Gemarkungsgrenze<br />

0 500 1.000 Meter<br />

Projekt<br />

Auftraggeber<br />

Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />

"Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Plan<br />

Bestandsplan- Avifauna<br />

Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr. 1301/3<br />

Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />

Änderungen<br />

±<br />

-


1<br />

5<br />

3<br />

"l l<br />

"l<br />

Rotmilan<br />

Erhebungsdatum<br />

07.04.2013<br />

14.04.2013<br />

30.04.2013<br />

23.06.2013<br />

05.07.2013<br />

12.07.2013<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

l exponiertes Sitzen<br />

Sitzen auf Acker<br />

Balzflüge<br />

überfliegend<br />

Sonstiges<br />

Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />

1000 m - Puffer<br />

Gemarkungsgrenze<br />

0 500 1.000 Meter<br />

Projekt<br />

Auftraggeber<br />

Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />

"Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Plan<br />

Bestandsplan- Avifauna<br />

Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />

Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />

Änderungen<br />

1301/4<br />

±<br />

-


3<br />

8<br />

Schwarzmilan<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(07.04.2013)<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(14.04.2013)<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(30.04.2013)<br />

Nahrungssuchflüge / Kreisen<br />

(05.07.2013)<br />

Sitzen auf Acker (30.04.2013)<br />

Sonstiges<br />

Konzentrationszone "Steinbronnen"<br />

1000 m - Puffer<br />

Gemarkungsgrenze<br />

0 500 1.000 Meter<br />

Projekt<br />

Auftraggeber<br />

Sachliche Teilfortschreibung FNP<br />

"Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Oberamteistraße 11<br />

88348 <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Plan<br />

Bestandsplan- Avifauna<br />

Datum 29.07.2013 Maßstab 1 : 15.000 Plan-Nr.<br />

Bearbeiter Kübler Blattgröße A3<br />

Änderungen<br />

1301/5<br />

±<br />

-


VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

ANLAGE<br />

Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />

Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

365° freiraum + umwelt


Teilfortschreibung FNP "Nutzung der Windenergie"<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

Konfliktpotenzialanalyse für Fledermäuse im Zusammenhang mit<br />

Windenergieanlagen in einer Konzentrationszone bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

(Foto: D. Nill, mit freundlicher Genehmigung)<br />

AUFTRAGGEBER: 365° freiraum + umwelt<br />

Klosterstraße 1<br />

88662 Überlingen<br />

BEARBEITUNG:<br />

STAUSS & TURNI<br />

GUTACHTERBÜRO FÜR FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN<br />

Dr. Hendrik Turni<br />

Dipl.-Biol. Anna Vogeler<br />

Dipl.-Biol. Susanne Zhuber-Okrog<br />

Datum: 03.08.2013


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Rechtliche Grundlagen .............................................................................................3<br />

2 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch WEA ..............................................3<br />

3 Vorhaben, Methoden ................................................................................................5<br />

4 Untersuchungsgebiet ...............................................................................................6<br />

4.1 Waldgebiet.................................................................................................................7<br />

4.2 Offenland .................................................................................................................10<br />

4.3 Gewässer .................................................................................................................12<br />

5 Potenzielles Artenspektrum ...................................................................................13<br />

5.1 Nachgewiesene und potenziell vorhandene Fledermausarten ............................13<br />

5.2 Charakterisierung der potenziell vorhandernen Fledermausarten......................14<br />

6 Mögliche Wirkungen von WEA auf Fledermäuse .................................................19<br />

6.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen ..............................................................19<br />

6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ...........................................................................20<br />

6.3 Bewertung des Risikos der Betroffenheit der einzelnen Arten ...........................20<br />

6.3.1 Verlust von Fledermausquartieren und Jagdhabitaten ........................................20<br />

6.3.2 Tötung durch Kollision ...........................................................................................21<br />

7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen..........................................22<br />

7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und<br />

anlagebedingten Auswirkungen ............................................................................22<br />

7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter<br />

Auswirkungen .........................................................................................................24<br />

8 Bewertung der Potenzialflächen ............................................................................26<br />

8.1 Bewertung der Fläche "Waldgebiet" .....................................................................27<br />

8.2 Bewertung der Fläche "Offenland"........................................................................28<br />

8.3 Zusammenfassende Bewertung ............................................................................29<br />

9 Weiteres Vorgehen .................................................................................................29<br />

10 Literaturverzeichnis ................................................................................................30<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 2


1 Rechtliche Grundlagen<br />

Fledermäuse unterliegen in Deutschland strengem Schutz gemäß § 7, Abs. 2, Nr. 14<br />

des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Gemäß § 44 ist es<br />

nach Absatz 1 verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />

stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird relativiert, dass für nach § 15 zulässige Eingriffe, sowie<br />

für Eingriffe, welche im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG nach den Vorschriften<br />

des Baugesetzbuches (Bau GB) zulässig sind, ein Verstoß gegen das nach § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG und in Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

der streng geschützten Arten auch gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot des<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht vorliegt, insofern die ökologische Funktion der vom<br />

Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird. Soweit erforderlich können dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgesetzt werden. Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung<br />

mit Abs. 5 BNatSchG mit Bezug auf die streng geschützten Arten erfüllt, müssen<br />

für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG<br />

erfüllt sein.<br />

2 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Windenergieanlagen (WEA)<br />

Windenergieanlagen können grundsätzlich für Fledermauspopulationen mit Problemen<br />

verbunden sein (Brinkmann et al. 2006, Rodriguez et al. 2008), u.a. durch:<br />

• Störung oder Zerstörung von Flugkorridoren<br />

• Störung oder Zerstörung von Quartieren (Fortpflanzungsstätten, Ruhestätten)<br />

• ein erhöhtes Kollisionsrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse<br />

• Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 3


Während sich die Störungen oder Zerstörungen von Quartieren, Nahrungshabitaten und<br />

Flugkorridoren kaum beziffern lassen, liegen zumindest für Kollisionen hinreichend Zahlen<br />

vor. In der Zentralen Fundkartei Dürr (2013) waren im April 2013 für Deutschland<br />

aus den vergangenen Jahren bereits 1.895 Kollisionsopfer aus 17 Fledermausarten<br />

registriert. Häufigste Arten waren der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) mit 35 %<br />

aller Funde, dann folgten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) mit 24,9 %, die<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) mit 20,9 %, der Kleine Abendsegler (Nyctalus<br />

leisleri) mit 5,0 % und die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) mit 4,3 %.<br />

Bei den genannten Fledermausarten handelt es sich um Arten, die regelmäßig (Großer<br />

Abendsegler) oder zumindest zeitweilig sehr hoch fliegen und im freien Luftraum jagen<br />

bzw. Transferflüge gelegentlich auch unabhängig von Orientierung bietenden Vegetationsstrukturen<br />

vornehmen können.<br />

Andere Arten werden gelegentlich Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in<br />

größere Höhen folgen. Möglicherweise geraten Fledermäuse auch dadurch in Gefahr,<br />

dass der Anlageturm bis in den Rotornabenbereich von Fledermäusen als potenzielles<br />

Quartier inspiziert wird.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind alle bislang als Kollisionsopfer gemeldeten badenwürttembergischen<br />

Fledermausarten dargestellt:<br />

Tabelle 1<br />

Wissenschaftl. Name<br />

Verhalten von Fledermäusen im Bereich von Windenergieanlagen.<br />

(aus: Rodrigues et a. 2008, verändert)<br />

Jagd nah an<br />

Habitatstrukturen<br />

Wanderung<br />

oder<br />

großräumige<br />

Bewegung<br />

Hoher Flug<br />

(> 40m)<br />

Niedriger<br />

Flug<br />

Angezogen<br />

vom Licht<br />

Risiko Nachgewiesene<br />

Verlust Kollision<br />

Jagdhabitat<br />

Barbastella barbastellus x x<br />

Eptesicus nilssonii x x x<br />

Eptesicus serotinus ? x x x<br />

Myotis alcathoe x x<br />

Myotis bechsteinii x x<br />

Myotis brandtii x x x x<br />

Myotis daubentonii x x x x<br />

Myotis emarginatus x ? x x<br />

Myotis myotis x x x x<br />

Myotis mystacinus x x<br />

Myotis nattereri x x<br />

Nyctalus leisleri x x x x x<br />

Nyctalus noctula x x x x x<br />

Pipistrellus nathusii x x x x x x<br />

Pipistrellus pipistrellus x x x x x<br />

Pipistrellus pygmaeus x x x x x x<br />

Pipistrellus kuhlii x x x x x<br />

Plecotus auritus x x x x<br />

Plecotus austriacus x x x x<br />

Rhinolophus ferrumequinum x x<br />

Vespertilio murinus x x x x x<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 4


Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht vermutlich in der Nähe von Gehölzstrukturen und<br />

Waldrändern (Dürr & Bach 2004). So stellten die Autoren fest, dass 89 % aller Funde<br />

auf Anlagen entfielen, deren Mast maximal 100m von Gehölzstrukturen entfernt standen.<br />

Einige Opfer fallen in der Balz- und Schwärmzeit im Spätsommer an (z.B. Zwergfledermaus,<br />

Mückenfledermaus), viele Opfer betreffen jedoch Langstreckenflieger wie<br />

den Abendsegler und die Rauhautfledermaus während der Zugzeit (Behr et al. 2011).<br />

Hochrechnungen auf Grundlage von systematischen Schlagopfernachsuchen für<br />

verschiedene Anlagen ergaben Schätzwerte zwischen 0 und über 50 geschlagene<br />

Fledermäuse pro Anlage und Jahr, wobei ein Großteil in den Zeitraum der Zugzeit fällt<br />

(Niermann et al. 2011).<br />

3 Vorhaben, Methoden<br />

Die Windenergienutzung soll in <strong>Bad</strong>en-Württemberg in den nächsten Jahren stark ausgebaut<br />

werden. Zu diesem Zweck können die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen<br />

Vorrangflächen für die Windkraft ausweisen. Eine solche Änderung des Flächennutzungsplans<br />

ist auch für die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geplant.<br />

In den letzten Jahren zeigte sich, dass Windkraftanlagen ein Problem für Fledermäuse<br />

darstellen können, da diese mit den sich drehenden Rotorblättern der Anlagen<br />

kollidieren und zu Tode kommen können. Alle Fledermausarten sind nach<br />

europäischem Recht (FFH-Richtlinie) sowie durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) streng geschützt. Für diese streng geschützten Arten gilt<br />

nach § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ein Tötungsverbot. Fledermäuse können zudem durch<br />

den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, wenn dabei ihre<br />

Lebensstätten, z.B. durch die Rodung von Quartierbäumen, zerstört werden. Dies<br />

entspricht einem Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3<br />

BNatSchG. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft müssen die Belange<br />

des gesetzlichen Artenschutzes berücksichtigt werden. Es ist daher erforderlich zu<br />

untersuchen, inwieweit auf den für die Windkraftnutzung in den Gemeindegebieten<br />

vorgesehenen Flächen mit Beeinträchtigungen von Fledermäusen zu rechnen ist.<br />

Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen in der<br />

Umgebung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geeignete Flächen für Windenergieanlagen ermittelt<br />

werden. In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden<br />

(Rodrigues et al. 2008) wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende<br />

Datenquellen herangezogen:<br />

• Luftbilder / Topografische Karten<br />

• Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003, LUBW 2012)<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 5


• Daten der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe<br />

• Eigene Daten aus einer Erhebung bei <strong>Bad</strong> Schussenried (Turni 2005)<br />

Zur Erfassung und Dokumentation fledermausrelevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen,<br />

potenzielle Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) erfolgte am<br />

16.04.2013 eine Geländebegehung. Anhand bereits vorhandener Daten und der im Gelände<br />

erhobenen Daten erfolgte im Rahmen dieser Arbeit eine Konfliktanalyse für die<br />

potenziellen Standortgebiete für Windenergieanlagen mit dem Ziel, die sensiblen und<br />

die weniger sensiblen Bereiche darzustellen.<br />

4 Untersuchungsgebiet<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich östlich von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zwischen<br />

Bondorf und Allmannsweiler im Messtischblatt 7923 (TK 25) (Abb. 1). Es handelt sich<br />

um ein Waldgebiet, mit Laubbäumen in verschiedenen Sukzessionsstadien und großen<br />

Anteilen an Nadelbäumen und Aufforstungsbereichen. Im südlichen Waldbereich befinden<br />

sich zwei kleinere Teiche. Im westlichen und südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

gibt es zudem große Offenlandbereiche (Abb. 2).<br />

Abbildung 1 Untersuchungsgebiet <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> (zentrales Polygon grün) mit Pufferzonen<br />

(blau)<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 6


Abbildung 2 Das Untersuchungsgebiet (rot umgrenzt) mit leitenden Saumstrukturen (grün),<br />

Laubbaumanteil (blau) mit hoher Anzahl an Jungbäumen (< 4 m und zwischen 4 und 10 m) und<br />

wenigen Altbäumen (u.a. Buchen).<br />

4.1 Waldgebiet<br />

Der Wald ist strukturreich, mit Laubbäumen unterschiedlicher Sukzessionsstadien, hohem<br />

Nadelbaumanteil (z.B. Fichte, Lärche und Kiefer) und kleineren Freiflächen. Dichte<br />

und undurchdringliche Bestände (z.B. auf Aufforstungsflächen) finden sich vor allem im<br />

nördlichen und südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Bei der Übersichtsbegehung<br />

konnten einzelne Baumhöhlen festgestellt werden.<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 7


Abbildung 3 Nadelwald in unterschiedlichen Altersstrukturen mit geringem Unterwuchs<br />

Abbildung 4 Offene Flächen an Waldwegen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 8


Abbildung 5 Typische Gebietsstrukturen mit einzelnen Laubbaum- und Nadelholzbeständen<br />

Abbildung 6 Reiner Fichtenbestand mit geringem Unterwuchs<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 9


Abbildung 7 Baumhöhle im Waldgebiet<br />

4.2 Offenland<br />

Die offenen Bereiche im Süden des Untersuchungsgebietes bestehen aus weitreichenden<br />

Acker- und Grünlandflächen sowie Maisfeldern. Lineare Gehölzstrukturen sind<br />

kaum vorhanden. Die Offenlandbereiche weisen kaum Leitstrukturen für Fledermäuse<br />

auf, lediglich die Randbereiche des Waldgebietes könnten als Flugwege bzw. Jagdhabitate<br />

dienen (Abb. 2). In den Randbereichen sind einzelne ältere Bäume vorhanden, die<br />

als Quartier (Sommerquartier, Wochenstubenquartier, Zwischenquartier oder Balz- bzw.<br />

Paarungsquartier) genutzt werden könnten, jedoch konnten bei der Erstbegehung keine<br />

Höhlen oder Spalten festgestellt werden.<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 10


Abbildungen 8 und 9 Offene Flächen im südlichen (oben) und westlichen (unten) Bereich<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 11


4.3 Gewässer<br />

Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Feuchtbiotop<br />

mit zwei kleineren Teichen, die für Fledermäuse ein wichtiges Jagdhabitat darstellen<br />

können. Das direkt umliegende Gebiet enthält zudem einige Entwässerungsgräben,<br />

was ein vermehrtes Insektenvorkommen in diesen Bereichen vermuten lässt.<br />

Abbildung 10<br />

Gewässer südlich des Falchen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 12


Abbildungen 11 und 12 Gewässer südlich des Falchen (links) sowie einer der<br />

Entwässerungsgräben im westlichen Nadelholzbestand (rechts)<br />

5 Potenzielles Artenspektrum<br />

5.1 Nachgewiesene und potentiell vorhandene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet<br />

Das bislang gemeldete (LUBW 2012) Fledermausinventar im betroffenen Messtischblatt<br />

7923 (TK 25) sowie die Daten eigener Untersuchungen sind in der nachfolgenden Tabelle<br />

zusammengestellt:<br />

Tabelle 2<br />

Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potenziell vorhandene<br />

Fledermausarten mit Angaben zum Schutzstatus<br />

Art<br />

Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH § RL B-W RL D<br />

Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />

Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V<br />

Myotis nattereri Fransenfledermaus IV s 2 *<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 13


Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V<br />

Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler IV s 2 D<br />

Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />

Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i *<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />

Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V<br />

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus IV s i D<br />

Erläuterungen:<br />

Rote Liste<br />

D Gefährdungsstatus in Deutschland (Meinig et al. 2009)<br />

BW Gefährdungsstatus in <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Braun et al. 2003)<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

i gefährdete wandernde Tierart<br />

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />

D Daten defizitär, Einstufung nicht möglich<br />

V Vorwarnliste<br />

* nicht gefährdet<br />

FFH<br />

Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />

II Art des Anhangs II<br />

IV Art des Anhangs IV<br />

§ Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit weiteren Richtlinien und<br />

Verordnungen<br />

s streng geschützte Art<br />

5.2 Charakterisierung der nachgewiesenen und potentiell vorhandenen<br />

Fledermausarten im Untersuchungsgebiet<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

Wie schon der Name vermuten lässt, ist die Wasserfledermaus an wasserreiche Biotope<br />

gebunden. Bevorzugt werden stehende Gewässer oder Flüsse mit ruhigen, langsam<br />

fließenden Abschnitten. Am häufigsten sind Wasserfledermäuse im Auwald- und Altwassergürtel<br />

breiter Flusstäler. Quartiere liegen meist gewässernah in einer Entfernung<br />

von weniger als 2,5km von den Jagdgebieten und wesentlich häufiger am Waldrand als<br />

mitten im Bestand (Geiger & Rudolph 2004). Die meist zwischen 20 und 40 Weibchen<br />

umfassenden Wochenstubenverbände nutzen mehrere Quartiere, die häufig gewechselt<br />

werden. Deshalb ist im Quartierlebensraum ein ausreichendes Angebot geeigneter<br />

Baumhöhlen erforderlich. Wasserfledermäuse jagen in einer Höhe von 5 bis 20 cm über<br />

der Wasseroberfläche. Die georteten Beutetiere werden mit den großen Hinterfüßen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 14


und der Schwanzflughaut von der Wasseroberfläche abgegriffen oder im Flug gekeschert<br />

und im Flug verzehrt. Wasserfledermäuse fliegen ihre Jagdhabitate aus Entfernungen<br />

von bis zu 10 km an. Die Strecken zwischen Quartier und Jagdgebiet werden<br />

auf „Flugstraßen“ entlang markanter Landschaftsstrukturen wie Hecken und Alleen,<br />

wenn möglich entlang von Gewässern und Gewässer begleitender Strukturen zurückgelegt.<br />

In <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Wasserfledermaus eine häufige Art. Zahlreiche Wochenstuben<br />

sind beispielsweise auch in der Rheinebene bekannt (Häussler & Nagel<br />

2003). In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Wasserfledermaus als gefährdet<br />

eingestuft (Braun et al. 2003).<br />

Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die klimatisch begünstigte Täler und<br />

Ebenen bevorzugt. Jagdhabitate sind Laubwälder, kurzrasiges Grünland, seltener Nadelwälder<br />

und Obstbaumwiesen. Die Jagd auf große Insekten (Laufkäfer etc.) erfolgt im<br />

langsamen Flug über dem Boden und auch direkt auf dem Boden. Zu den Jagdhabitaten<br />

werden Entfernungen von 10 bis 15 km zurückgelegt, im Einzelfall können die<br />

Jagdgebiete jedoch bis zu 25 km vom Quartier entfernt liegen (Dietz et al. 2007).<br />

Abbildung 13<br />

Großes Mausohr (Myotis myotis) über gemähter Wiese nach Laufkäfern<br />

jagend. Foto: D. Nill (mit freundlicher Genehmigung).<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 15


Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Dachstöcken von Kirchen. Einzeltiere<br />

sowie Männchen- und Paarungsquartiere finden sich auch in Baumhöhlen oder Nistkästen.<br />

Sommerquartiere liegen in Höhenlagen bis zu 500 m, selten darüber. Winterquartiere<br />

in <strong>Bad</strong>en-Württemberg befinden sich hauptsächlich in Lagen zwischen 600<br />

und 800 m ü. M. (Kulzer 2003). Die Überwinterung erfolgt in Felshöhlen, Stollen oder<br />

tiefen Kellern. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist das Große Mausohr stark gefährdet (Braun et<br />

al. 2003).<br />

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)<br />

Die Kleine Bartfledermaus ist ein typischer Bewohner menschlicher Siedlungen, wobei<br />

sich die Sommerquartiere in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden<br />

befinden. Genutzt werden z. B. Fensterläden oder enge Spalten zwischen Balken<br />

und Mauerwerk sowie Verschalungen. Im Juni kommen die Jungen zur Welt, ab<br />

Mitte/Ende August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Bevorzugte Jagdgebiete<br />

sind lineare Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken.<br />

Gelegentlich jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im<br />

Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die individuellen<br />

Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von ca. 650 m (max.<br />

2,8 km) um die Quartiere. In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Kleine Bartfledermaus<br />

als gefährdet eingestuft (Braun et al. 2003).<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem<br />

Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften<br />

mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die<br />

Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Zum Teil gehen<br />

die Tiere auch in Kuhställen auf Beutejagd. Als Wochenstuben werden Baumquartiere<br />

(v.a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden<br />

auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und<br />

Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10-<br />

30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni<br />

bringen die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere<br />

können ein bis zweimal in der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie<br />

aufgelöst. In der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs ist die Fransenfledermaus als stark<br />

gefährdet eingestuft (Braun et al. 2003).<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 16


Abbildung 14<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri); Foto: H. Turni<br />

Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

Der Kleine Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die in waldreichen und strukturreichen<br />

Parklandschaften vorkommt. Seine Jagdgebiete sind Waldlichtungen, Kahlschläge,<br />

Waldränder und Waldwege. Außerdem werden Offenlandlebensräume wie<br />

Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht.<br />

Kleine Abendsegler jagen im freien Luftraum in einer Höhe von meist über 10m.<br />

Die individuellen Jagdgebiete können 1-9 (max. 17) km weit vom Quartier entfernt sein.<br />

Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten<br />

sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. In <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg ist diese Art stark gefährdet (Braun et al. 2003).<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die vor allem Baumhöhlen in<br />

Wäldern und Parklandschaften nutzt. Der Große Abendsegler jagt in großen Höhen<br />

zwischen 10-50 m über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen sowie über<br />

beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können mehr als 10 km<br />

vom Quartier entfernt sein. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg handelt es meist um Männchenquartiere,<br />

Wochenstuben sind absolute Ausnahme. Weibchen ziehen zur Reproduktion bis<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 17


nach Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. Die Männchen verbleiben oft im<br />

Gebiet und warten auf die Rückkehr der Weibchen im Spätsommer, die Paarungszeit ist<br />

im Herbst. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt der Große Abendsegler als „gefährdete wandernde<br />

Art“, die besonders zur Zugzeit im Frühjahr und Spätsommer bzw. Herbst auftritt.<br />

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften<br />

mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und<br />

Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt<br />

werden. Als Jagdgebiete werden vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer<br />

und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden<br />

Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im Wald oder an Waldrändern in<br />

Gewässernähe liegen. Genutzt werden auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln,<br />

seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Die Paarung findet<br />

während des Durchzuges von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Dazu besetzen die<br />

reviertreuen Männchen individuelle Paarungsquartiere. Die Rauhautfledermaus wird in<br />

der Roten Liste <strong>Bad</strong>en-Württembergs als gefährdete wandernde Art eingestuft, die in<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg nicht reproduziert, obwohl zumindest im Bodenseegebiet einzelne<br />

Reproduktionen nachgewiesen wurden.<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor<br />

allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete<br />

dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich<br />

werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht.<br />

Die Tiere jagen in 2-6 m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken<br />

und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete können bis zu 2,5 km um das Quartier liegen.<br />

Als Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden<br />

aufgesucht, insbesondere Hohlräume hinter Fensterläden, Rollladenkästen, Flachdächer<br />

und Wandverkleidungen. Baumquartiere sowie Nistkästen werden nur selten<br />

bewohnt, in der Regel nur von einzelnen Männchen. Ab Mitte Juni werden die Jungen<br />

geboren. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Gelegentlich<br />

kommt es im Spätsommer zu „Invasionen“, bei denen die Tiere bei der Erkundung<br />

geeigneter Quartiere zum Teil in großer Zahl in Gebäude einfliegen. Die Zwergfledermaus<br />

wird in der Roten Liste der Säugetiere <strong>Bad</strong>en-Württembergs (Braun et al. 2003)<br />

als gefährdet eingestuft.<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

Als Waldfledermaus bevorzugt das Braune Langohr unterholzreiche, mehrschichtige<br />

lichte Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen. Als Jagd-<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 18


gebiete dienen außerdem Waldränder, gebüschreiche Wiesen, strukturreiche Gärten,<br />

Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Braune Langohren jagen bevorzugt<br />

in niedriger Höhe (0,5-7 m) im Unterwuchs. Als Wochenstuben werden neben<br />

Baumhöhlen, Spalten und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Gebäuden<br />

(Dachböden, Spalten) bezogen. Im Wald lebende Kolonien wechseln alle 1-4 Tage das<br />

Quartier. Der Winterschlaf beginnt im Oktober/November und dauert bis Anfang März.<br />

In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt das Braune Langohr als gefährdete Art (Braun et al. 2003).<br />

Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)<br />

Die Zweifarbfledermaus ist eine ursprünglich felsbewohnende Art felsreicher Waldgebiete.<br />

Heute bewohnt sie als Kulturfolger ersatzweise auch Gebäude. Geeignete Jagdgebiete<br />

sind strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Waldund<br />

Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich. Dort fliegen die Tiere<br />

meist in großen Höhen zwischen 10-40 m. Männchen halten sich teilweise auch im<br />

Sommer in den Überwinterungs- und Durchzugsgebieten auf, wo sie oftmals sehr hohe<br />

Gebäude (z.B. Hochhäuser in Innenstädten) als Balz- und Winterquartiere nutzen. Von<br />

Oktober bis Dezember führen sie ihre Balzflüge aus. In <strong>Bad</strong>en-Württemberg gilt die<br />

Zweifarbfledermaus als gefährdete wandernde Art (Braun et al. 2003).<br />

6 Mögliche Wirkungen von WEA auf Fledermäuse<br />

6.1 Bau- uns anlagebedingte Auswirkungen<br />

Bau- und anlagebedingte Auswirkungen können durch Zerstörung von Waldbeständen<br />

bzw. Windwurfflächen durch die Anlage von Fundamenten und Zufahrtstraßen auftreten.<br />

Zum einen kann es dabei zur Zerstörung von Fledermausquartieren kommen, wenn<br />

während der Bauarbeiten Bäume gefällt werden müssen, zum anderen können dabei<br />

Jagdhabitate von Fledermäusen dauerhaft verändert werden (Verstoß gegen das<br />

Schädigungsverbot, § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG). Beim Fällen von Quartierbäumen, in<br />

welchen sich gerade Fledermäuse aufhalten, besteht zudem die Gefahr der Tötung von<br />

einzelnen Individuen (Verstoß gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr.1<br />

BNatSchG). Der Verlust von Jagdhabitaten ist nur dann als Verbotstatbestand nach §<br />

44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten, wenn dadurch Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

entwertet werden.<br />

Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten<br />

ergaben, dass bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet<br />

bei <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />

• Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 19


• Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />

• Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung<br />

von Baumbeständen<br />

Die Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in den beiden Teilgebieten des Suchraumes<br />

wird in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />

6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch<br />

Kollision mit den Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1<br />

Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen-<br />

und nicht populationsbezogen auszulegen. Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich<br />

das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter Weise erhöht. Dabei sind<br />

allerdings Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung oder Kollisionsminimierung in die Betrachtung<br />

einzubeziehen. Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn<br />

das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der<br />

Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste<br />

von Einzelexemplaren verursacht und damit die Auswirkungen des Vorhabens unter der<br />

Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleiben, welcher Risiken aufgrund des Naturgeschehens<br />

entspricht.<br />

Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> einige<br />

der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter<br />

Windkraftanlagen auftraten (s. Tabelle 1). Es ist daher davon auszugehen, dass bei der<br />

Errichtung von Windenergieanlagen im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass<br />

sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht. Die Betroffenheit der einzelnen Arten in den<br />

beiden Teilgebieten des Suchraumes ist in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />

6.3 Bewertung des Risikos der Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in<br />

den Untersuchungsgebieten<br />

6.3.1 Verlust von Fledermausquartieren und Jagdhabitaten<br />

Quartierverluste sind für alle Arten zu erwarten, die Höhlen- und Spaltenquartiere in und<br />

an Bäumen nutzen. Dabei sind besonders die Fledermausarten zu berücksichtigen, die<br />

ihre Wochenstuben in Baumhöhlen beziehen. In der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> kommen hier-<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 20


für die Arten Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler und Braunes<br />

Langohr in Frage, die vom Verlust an Wochenstubenquartieren betroffen sein könnten.<br />

Baumhöhlen und -spalten werden auch als Ruhestätten (meist) einzelner Männchen<br />

und als Paarungsquartiere genutzt. Im Untersuchungsbereich könnten durch den Verlust<br />

dieser Quartiere der Kleine Abendsegler, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus<br />

betroffen sein.<br />

Durch die Zerstörung von Waldbeständen gehen auch Jagdhabitate verloren, wovon<br />

v.a. Arten betroffen sind, die vegetationsgebunden bzw. am Boden jagen. Dazu zählen<br />

in der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> die Arten Großes Mausohr, Braunes Langohr, Fransenfledermaus<br />

und der Kleine Abendsegler, der im Bereich von Baumkronen und entlang von<br />

Waldwegen jagt. Der Große Abendsegler und die Zweifarbfledermaus jagen im freien<br />

Lufftraum über dem Wald, die Zweifarbfledermaus auch am Waldrand.<br />

Der Verlust von Jagdgebieten gilt erst dann als Verbotstatbestand, wenn es sich dabei<br />

um essentielle Jagdhabitate handelt. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der Zerstörung<br />

des Jagdgebiets nicht mehr ausreichend Jagdfläche zur Verfügung steht und<br />

dadurch Quartiere in der nahen Umgebung nicht mehr genutzt werden können. Ob ein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt, kann jeweils nur im Einzelfall<br />

beurteilt werden, wenn genau abgeschätzt werden kann, wie viel Fläche beansprucht<br />

wird. Betroffen könnten vor allem Arten sein, die nur einen kleinen Aktionsradius<br />

haben. Unter den besprochenen Arten ist ein Verlust von essentiellen Jagdhabitaten<br />

für die Fransenfledermaus und das Braune Langohr möglich.<br />

Für andere Fledermausarten können durch die Öffnung von Waldflächen im Zuge des<br />

Baues von Windenergieanlagen neue Jagdhabitate entstehen. Das sind v.a. Arten, die<br />

entlang von Gehölzrändern jagen. Unter den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />

und potentiell vorkommenden Arten könnten die Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus,<br />

Kleiner Abendsegler und die Zweifarbfledermaus von der baubedingten Entstehung<br />

von Lichtungen profitieren. Mit der Entstehung dieser Lichtungen in unmittelbarerer<br />

Umgebung der Windenergieanlagen steigt unter Umständen jedoch auch das Kollisionsrisiko<br />

für diese Fledermausarten. Zur Ermittlung der dann tatsächlich eintretenden<br />

Fledermausaktivität wird nach der Errichtung der Windenergieanlagen deshalb ein<br />

Gondelmonitoring erforderlich.<br />

6.3.2 Tötung durch Kollision<br />

Ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Windenergieanlagen ist v.a. für Fledermausarten<br />

zu erwarten, die im freien Luftraum jagen und/oder Wanderungen zwischen<br />

Sommer- und Winterquartieren durchführen (vgl. Tabelle 1). Andere Arten werden gelegentlich<br />

Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in größere Höhen folgen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 21


oder den Anlageturm bis in den Rotornabenbereich als potenzielles Quartier inspizieren.<br />

Im Expertenpapier der BAG Fledermausschutz (2012) wird darauf hingewiesen,<br />

dass hochgerechnet durchschnittlich 10 Fledermäuse pro Anlage und Jahr zum Kollisionsopfer<br />

werden. Vor dem Hintergrund, dass Fledermäuse in der Regel pro Jahr maximal<br />

nur 1-2 Jungtiere bekommen, können solche Verluste nur schwer ausgeglichen<br />

werden. Bei häufig betroffenen Arten wie dem Großen Abendsegler oder der Rauhautfledermaus<br />

sind deshalb dramatische Populationseinbrüche zu befürchten.<br />

Im Untersuchungsgebiet können folgende nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />

Arten betroffen sein: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />

Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus.<br />

Die Arten Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus<br />

und das Braune Langohr sind wenig kollisionsgefährdet. Diese Arten jagen in der<br />

Regel sehr dicht an der Vegetation und bleiben auch bei Transferflügen dicht an Leitstrukturen<br />

(Gehölzränder). Dadurch gelangen diese Arten nur in seltenen Fällen in den<br />

Einflussbereich der Rotorblätter von Windenergieanlagen und wurden bisher gar nicht<br />

oder nur selten als Schlagopfer unter Windenergieanlagen gefunden (Dürr 2013).<br />

7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden in allgemeiner Form und als Überblick mögliche Vermeidungsund<br />

Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, die generell dazu geeignet sind, Verstöße gegen<br />

das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden oder auszugleichen und die somit bei<br />

der Bewertung potentieller WEA-Standorte von Bedeutung sind. Der Umfang dieser<br />

Maßnahmen variiert je nach Standort, so dass der Maßnahmenbedarf auf jedem potenziellen<br />

Standort ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Festlegung der WEA-<br />

Standorte darstellt.<br />

7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und anlagebedingten<br />

Auswirkungen<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu Verstößen gegen das Tötungsund<br />

Schädigungsverbot kommen, wenn das Fällen von Quartierbäumen notwendig ist.<br />

Die Zerstörung von Jagdhabitaten kann einen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz<br />

darstellen, wenn es sich um essentielle Jagdhabitate handelt. Durch Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen können Verstöße gegen das § 44 BNatSchG vermieden werden.<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 22


Maßnahme 1: Vermeidung von Lebensstättenverlust durch die Verschiebung der<br />

Standorte<br />

Sollte sich im Rahmen der konkreten Standortplanung zeigen, dass essentielle Lebensstätten<br />

von Fledermäusen betroffen sind, ist zunächst anzuraten, zur Vermeidung des<br />

Lebensstättenverlusts eine Verschiebung der Anlagen zu prüfen. Hierfür sollten Standorte<br />

in weniger wertvollen Habitaten, z.B. innerhalb von jungen Aufforstungen oder auf<br />

Freiflächen, gewählt werden, wo nicht mit Baumhöhlen zu rechnen ist und die eine geringere<br />

Wertigkeit als Jagdgebiet für vegetationsgebunden jagende Arten aufweisen.<br />

Sollte dies nicht möglich sein, muss der Lebensstättenverlust ausgeglichen werden.<br />

Maßnahme 2: Ausgleich von Lebensstättenverlust durch das Schaffen neuer Habitate<br />

(CEF-Maßnahme)<br />

Der Verlust von Lebensstätten kann durch sogenannte CEF-Maßnahmen zur Sicherung<br />

der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ausgeglichen werden. Die vorgezogenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen zielen darauf ab, den Verlust von Quartieren bzw. von essentiellen<br />

Jagdhabitaten zu kompensieren. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß<br />

gegen das Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Schädigungsverbot, s.o.) und in Hinblick<br />

auf damit verbundene vermeidbare Beeinträchtigungen der streng geschützten Arten<br />

auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot) nicht vor, soweit die ökologische<br />

Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte<br />

im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Um die ökologische Funktion<br />

zu gewährleisten, können dazu auch vorgezogene Ausgleichmaßnahmen festgesetzt<br />

werden.<br />

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zum Verlust potentieller Fledermausquartiere<br />

werden gewöhnlich in der Nähe des Eingriffsbereiches Waldgebiete ausgewiesen, die<br />

dann nicht mehr bewirtschaftet werden. Hierdurch kann es zur Zunahme potenzieller<br />

Fledermausquartiere kommen, weil mehr Specht- und Fäulnishöhlen entstehen können.<br />

Um die ökologische Funktion eines Gebietes aufrecht zu erhalten, sollten diese Gebiete<br />

ein möglichst großes Entwicklungspotenzial für Fledermausquartiere aufweisen. So<br />

können die lokalen Populationen mittelfristig durch das Entstehen neuer Quartiermöglichkeiten<br />

unterstützt werden. Auch ein Ausgleich für den möglichen Verlust von Jagdhabitaten<br />

kann auf diese Weise geschaffen werden. Die Größe der Ausgleichsflächen<br />

ist je nach Bedeutung und Potenzial der Eingriffsfläche zu bemessen.<br />

Zur kurzfristigen Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität können<br />

darüber hinaus in unmittelbarer Nähe des Eingriffsbereiches Fledermauskästen angebracht<br />

werden, die den Quartierverlust kurzfristig ausgleichen können (Runge et al.<br />

2009). Das Aufhängen von Fledermauskästen als alleinige Maßnahme ist jedoch nicht<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 23


ausreichend, da dies keine auf Dauer angelegte Habitatverbesserung darstellt und daher<br />

auch nicht alleine als CEF-Maßnahme anerkannt werden kann.<br />

Maßnahme 3: Vermeidung des Tötungsrisikos<br />

Baumhöhlen mit einem Stammdurchmesser < 30cm sind in der Regel nicht als Winterquartier<br />

geeignet, da die Wanddicke zu gering und die Höhle damit nicht frostsicher ist.<br />

Wenn Winterquartiere ausgeschlossen werden können, dürfen Baumfällungen während<br />

zwischen 01. November bis 15. März durchgeführt werden, um eine Verletzung oder<br />

Tötung von Fledermäusen zu vermeiden. Bei Unsicherheit sollte das Fällen der Bäume<br />

im genannten Zeitfenster an wärmeren Tagen ohne Frost stattfinden, für den Fall, dass<br />

sich doch Fledermäuse in den Höhlen aufhalten, so dass die Tiere etwas mobiler sind<br />

und flüchten können. Zudem sollte für diesen Fall ein Fledermausexperte bei den<br />

Baumfällungen anwesend sein.<br />

7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter Auswirkungen<br />

Es ist davon auszugehen, dass an allen Standorten ein Kollisionsrisiko besteht, da auf<br />

jeden Fall ein Vorkommen der Zwergfledermaus, in den meisten Fällen auch ein Auftreten<br />

weiterer kollisionsgefährdeter Arten zu erwarten ist. Um einen Verstoß gegen das<br />

Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, müssen daher voraussichtlich<br />

an allen Standorten Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.<br />

Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos und damit eine Erfüllung des Tötungstatbestands<br />

kann jedoch vermieden werden, indem die Windenergieanlagen zu Risikozeiten<br />

abgeschaltet werden. Die Kollisionsgefahr besteht vor allem dadurch, dass Fledermäuse<br />

die sich an den Außenspitzen bis 250 km/h schnell drehenden Rotorblätter<br />

nicht oder zu spät orten. Die Gefahr einer Kollision mit Anlagen, die sich nicht im Betrieb<br />

befinden, ist als sehr gering einzuschätzen. Ein fledermausfreundlicher Betrieb von<br />

Windenergieanlagen zu Risikozeiten hat sich auch in der Praxis bereits in mehreren<br />

Fällen als wirkungsvolle Vermeidungsmaßnahme erwiesen (Arnett et al. 2008; Baerwald<br />

et al. 2008). Durch die Auflage von Abschaltzeiten muss erreicht werden, dass<br />

Fledermäuse allenfalls selten und in geringer Zahl zu Tode kommen, so dass nicht<br />

mehr von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden kann.<br />

Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem bundesweiten Forschungsvorhaben<br />

entwickelt (Brinkmann et al. 2011).<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 24


Pauschale Abschaltzeiten im ersten Betriebsjahr<br />

Allein auf Grundlage von Voruntersuchungen ist es nicht möglich, das Kollisionsrisiko<br />

an einem Anlagenstandort genau zu prognostizieren. Dies liegt daran, dass die Aktivitätsdichten<br />

der festgestellten Fledermausarten am Boden andere sind als in Gondelhöhe<br />

(Behr et al. 2011), Messungen aber meist am Boden durchgeführt werden. Zudem<br />

wird das Habitat beim Bau der Anlage verändert, so dass danach mit einer veränderten<br />

Artenzusammensetzung und -dichte zu rechnen ist. Aus diesem Grund müssen für das<br />

erste Betriebsjahr vorsorglich relativ pauschale Abschaltzeiten festgelegt werden.<br />

Auch ohne Kenntnis der Höhe und der genauen Phänologie der Fledermausaktivität an<br />

einem bestimmten Standort ist eine gewisse Einschränkung der Abschaltzeiten bezüglich<br />

Witterungsdaten möglich. In den letzten Jahren wurden weltweit Studien darüber<br />

durchgeführt, bei welchen Witterungsbedingungen die gemessene Fledermausaktivität<br />

besonders hohe Werte erreicht. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die Aktivität<br />

mit zunehmender Windgeschwindigkeit signifikant abnahm (z.B. Arnett 2005, Horn et al.<br />

2008, Behr et al. 2011). Nach Behr et al. (2011) liegt die Aktivitätsschwelle der Zwergfledermaus<br />

bei 98 % der registrierten Individuen unterhalb von 6 m/s Windgeschwindigkeit,<br />

Rauhhautfledermäuse waren auch noch bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 8<br />

m/s aktiv. Auch bei Temperaturen unter 10 °C war die Aktivität der Fledermäuse stark<br />

reduziert. Eine Einschränkung der Abschaltzeiten im ersten Betriebsjahr in Abhängigkeit<br />

von Windgeschwindigkeit und Temperatur ist somit sinnvoll. Durch diesen fledermausfreundlichen<br />

Betrieb wird mit großer Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass das Kollisionsrisiko<br />

für Fledermäuse in der ersten Zeit nach Inbetriebnahme der Anlagen nicht<br />

signifikant erhöht ist.<br />

Anlagenspezifische Abschaltzeiten ab dem zweiten Betriebsjahr<br />

Brinkmann et al. (2011) entwickelten eine Methode, um die pauschalen Abschaltzeiten<br />

an Windenergieanlagen weiter zu reduzieren, ohne dabei den Fledermausschutz zu<br />

vernachlässigen. Dazu wird das spezifische Aktivitätsmuster von Fledermäusen im Bereich<br />

der Windenergieanlage untersucht und auf dieser Datengrundlage konkrete Gefährdungszeiträume<br />

eingegrenzt. Die Aufnahme solcher Aktivitätsmuster ist erst möglich,<br />

wenn die Anlagen errichtet sind, da erst dann die Aktivität im Bereich der Gondel<br />

und des Rotorblattes über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet werden kann.<br />

Dazu werden Ultraschalldetektoren direkt im Bereich der Gondel angebracht, die die<br />

Fledermausaktivität dauerhaft erfassen. Auf Grundlage dieser Aktivitätsdaten wird ein<br />

Modell entwickelt, dass die Vorhersage der Fledermausaktivität aus den Einflussfaktoren<br />

Temperatur, Windgeschwindigkeit und Jahreszeit ermöglicht (Behr et al 2011). Ein<br />

weiteres Modell, das im Rahmen des Forschungsvorhabens aus Daten von Schlagopfernachsuchen<br />

entwickelt wurde, wird zur Vorhersage der Zahl der Schlagopfer aus der<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 25


ermittelten Fledermausaktivität genutzt (Brinkmann et al. 2011). Die Verknüpfung beider<br />

Modelle ermöglicht es, aus der Windgeschwindigkeit, Jahres- und Nachtzeit einen Erwartungswert<br />

für die Zahl getöteter Fledermäuse zu ermitteln. Übersteigt dieser Wert<br />

eine festgelegte Schwelle, so werden die Anlagen abgeschaltet.<br />

Einschränkend muss jedoch festgehalten werden, dass dieses Modell nur jene Fledermausarten<br />

repräsentativ erfasst, die über sehr laute Rufe (z.B. Abendsegler) mit großer<br />

Reichweite (bis 100 m) verfügen. Alle standardmäßig eingesetzten Erfassungsanlagen<br />

mit Ultraschalldetektoren (z.B. Batcorder oder Anabat) sind nicht in der Lage, Fledermausrufe<br />

mit weitaus geringerer Reichweite (mehrere windkraftrelevante Fledermausarten<br />

sind oft erst unterhalb von 20-30 m Entfernung registrierbar) repräsentativ zu erfassen.<br />

Insbesondere aus dem Bereich der 60 m von der Gondel entfernten Rotorblattspitzen<br />

sind deshalb keine zuverlässigen Daten zu erwarten.<br />

8 Bewertung der Potenzialflächen<br />

Die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat eine Potenzialfläche ausgewählt, die als Vorrangfläche<br />

für Windenergieanlagen im veränderten Flächennutzungsplan ausgewiesen werden<br />

soll. Im Folgenden wird diese Fläche hinsichtlich ihres Risikopotenzials für Fledermäuse<br />

bewertet, dabei werden das Risiko der bau- und anlagebedingten Zerstörung von Quartier-<br />

und Nahrungshabitaten und das Risiko der betriebsbedingten Kollision bewertet.<br />

Die Bewertung erfolgte nach den Richtlinien der LUBW (Stand 11.02.2013) in die drei<br />

Kategorien hoch – mittel – gering.<br />

Kollisionsrisiko im Bereich<br />

der geplanten WEA<br />

Faktor<br />

Hoch<br />

Reproduktionsnachweise<br />

Schwärm- und Überwinterungsquartiere<br />

Hohes Quartierpotenzial<br />

Potenzielle Zugkonzentrationsräume<br />

Bedeutende Nahrungshabitate<br />

Hohes Jagdgebietspotenzial<br />

Mittel<br />

Regelmäßige Einzelnachweise<br />

Mittleres Quartierpotenzial<br />

Mittleres/hohes Jagdgebietspotenzial<br />

Gering<br />

Sporadische Einzelbeobachtungen<br />

Geringes Quartierpotenzial<br />

Geringes/mittleres Jagdgebietspotenzial<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 26


Zugkonzentrationskorridore von Fledermäusen gelten in <strong>Bad</strong>en-Württemberg laut Windenergieerlass<br />

als Tabubereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen, wenn die<br />

WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer<br />

erheblichen Scheuchwirkung führen können.<br />

Kollisionsrisiko gemäß fach-<br />

Untersuchungsmethoden<br />

gutachterlicher Einschätzung<br />

Vor Errichtung der WEA Nach Errichtung der WEA<br />

Hoch Erfassungen erforderlich Gondelmonitoring<br />

Mittel Erfassungen dringend empfohlen Gondelmonitoring<br />

Gering Erfassungen empfohlen Gondelmonitoring<br />

Auf den Untersuchungsflächen wurden für jede Art das Risiko der Zerstörung der Lebensstätten<br />

und die Kollisionsgefahr getrennt beurteilt. Im Anschluss erfolgte eine Gesamtbewertung<br />

des Konfliktpotenzials auf der jeweiligen Fläche. Aus diesen Bewertungen<br />

wurde dann der weitere Untersuchungsbedarf ermittelt.<br />

8.1 Bewertung Fläche „Waldgebiet“ (inkl. Gewässer)<br />

Tabelle 3<br />

Konfliktpotenzial +++ hoch, ++ mittel, + gering, - nicht zu erwarten<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Kollisionsrisiko<br />

Fledermausart<br />

Auswirkungen<br />

(Transfer- und<br />

Konfliktpotenzial<br />

Jagdflüge)<br />

Quartiere Jagdgebiete<br />

Myotis daubentonii ++ - - mittel<br />

Myotis myotis + + - gering<br />

Myotis mystacinus - + - gering<br />

Myotis nattereri ++ + - mittel<br />

Nyctalus leisleri ++ + +++ hoch<br />

Nyctalus noctula + - +++ hoch<br />

Pipistrellus nathusii ++ + +++ hoch<br />

Pipistrellus pipistrellus + + +++ hoch<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 27


Plecotus auritus ++ + - mittel<br />

Vespertilio murinus - - +++ hoch<br />

Σ<br />

hoch<br />

Untersuchungsbedarf:<br />

Zugbeobachtungen bzw. Dauererfassung (Kollisionsrisiko)<br />

Baumhöhlenkontrollen, Netzfänge (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),<br />

Transektbegehungen Detektor, Gondelmonitoring<br />

8.2 Bewertung Flächen „Offenland“<br />

Tabelle 4<br />

Konfliktpotenzial +++ hoch, ++ mittel, + gering, - nicht zu erwarten<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Kollisionsrisiko<br />

Fledermausart<br />

Auswirkungen<br />

(Transfer- und<br />

Konfliktpotenzial<br />

Jagdflüge)<br />

Quartiere Jagdgebiete<br />

Myotis daubentonii - - - gering<br />

Myotis myotis - - - gering<br />

Myotis mystacinus - + - gering<br />

Myotis nattereri - - - gering<br />

Nyctalus leisleri - + ++ mittel<br />

Nyctalus noctula - + ++ mittel<br />

Pipistrellus nathusii - + ++ mittel<br />

Pipistrellus pipistrellus - + ++ mittel<br />

Plecotus auritus - - - gering<br />

Vespertilio murinus - - ++ mittel<br />

Σ<br />

mittel<br />

Untersuchungsbedarf:<br />

Zugbeobachtungen bzw. Dauererfassung (Kollisionsrisiko)<br />

Gondelmonitoring<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 28


8.3 Zusammenfassende Bewertung<br />

Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die<br />

Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am<br />

ehesten als geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem<br />

Quartierpotenzial für die Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus,<br />

Rauhautfledermaus und das Braune Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als<br />

Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem im Bereich der Gewässer ist<br />

mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren Fledermausaktivität<br />

im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres Kollisionsrisiko<br />

herrscht (Dürr & Bach 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />

dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten<br />

eine erhöhte Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass<br />

ein Teil der Fledermausarten während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet<br />

Rast macht.<br />

9 Weiteres Vorgehen<br />

Auf allen Flächen, die in die engere Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt werden, um das tatsächliche<br />

Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten beurteilen<br />

zu können. Diese Erfassungen sind auch auf Flächen notwendig, deren Risikopotenzial<br />

bei einer ersten Einschätzung als „gering“ oder „mittel“ eingestuft wurde.<br />

Auf der Ebene des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind dazu<br />

konkrete Erfassungen zum Artenspektrum, der Aktivität sowie der Jahresphänologie der<br />

im Untersuchungsraum auftretenden Fledermausarten erforderlich. Der LUBW-Entwurf<br />

(Stand 11.02.2013) sieht hierfür automatische Dauererfassungen bzw. Transektbegehungen<br />

von Mitte März bis Ende Oktober vor. Ein Aufzeichnungsgerät sollte in einer<br />

Höhe von 100 m installiert werden (z.B. an einem Windmessmast). Für die Ermittlung<br />

der Fledermausquartiere müssen Transektbegehungen durchgeführt werden, da im<br />

Umfeld der Quartiere generell mit einer höheren Kollisionsgefahr gerechnet werden<br />

muss.<br />

Eine Baumhöhlenkartierung wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

erforderlich, wenn im Untersuchungsraum mit dem Vorkommen<br />

windkraftempfindlicher Fledermausarten zu rechnen ist, die durch den vorhabensbedingten<br />

Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden können und<br />

für diese Quartierpotenzial besteht. Baumhöhlenkartierungen können in der Regel nur<br />

in der unbelaubten Zeit (November bis März) durchgeführt werden. Innerhalb des Un-<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 29


tersuchungsraumes werden alle geeigneten Bäume auf potenzielle Höhlen- und Spaltenquartiere<br />

hin untersucht. Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben<br />

unmittelbar betroffene Flächen inklusive eines Pufferbereiches von 500m.<br />

In Gebieten, in welchen mit dem Vorkommen baumhöhlenbewohnender, windkraftempfindlicher<br />

Fledermausarten zu rechnen ist und Quartierpotenzial für die betreffenden<br />

Arten festgestellt wurde, wird eine Kurzzeittelemetrie durchgeführt. Die Kenntnis der<br />

Quartiernutzung ist zur Beurteilung der Eingriffswirkung unabdingbar. Netzfänge stellen<br />

dabei eine geeignete Methode dar, um der zu telemetrierenden Tiere habhaft zu werden.<br />

Das zu besendernde Artenspektrum umfasst je nach Vorkommen die neun in <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

reproduzierenden Fledermausarten, die regelmäßig Quartiere in<br />

Baumhöhlen beziehen (Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr,<br />

Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nymphenfledermaus<br />

und Wasserfledermaus).<br />

In der Balz- und Paarungszeit (Spätsommer / Herbst) müssen Detektorbegehungen<br />

durchgeführt werden.<br />

10 Literaturverzeichnis<br />

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