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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

8. Kompensationsmaßnahmen<br />

Durch das geplante Vorhaben sind voraussichtlich erhebliche Eingriffe in die Schutzgüter Boden,<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt, Tiere und Landschaft zu erwarten. Diese sind nach dem Modell<br />

der Ökokontoverordnung von <strong>Bad</strong>en-Württemberg zu kompensieren. Eine detaillierte Bilanzierung des<br />

Kompensationsbedarfs erfolgt erst im <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan.<br />

Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />

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Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung,<br />

Oberbodenauftrag auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />

Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />

Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />

Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />

(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />

beeinträchtigenden Bauwerks)<br />

9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Die genannten Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen sowie die Ermittlung<br />

des Kompensationsbedarfs und die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Rahmen des<br />

Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. Dort werden auch konkrete Maßnahmen zur Überwachung<br />

festgesetzt. Ein Monitoring der CEF-Flächen ist für einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu<br />

gewährleisten. Ebenfalls kann eine Monitoring zur Einschätzung der Auswirkungen auf Vögel und<br />

Fledermäuse erforderlich sein.<br />

365° freiraum + umwelt 47

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