Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />
kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />
Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />
eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />
der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />
Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />
wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />
sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />
Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />
Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />
kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />
Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />
jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />
Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />
Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />
und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />
keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />
Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />
Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />
Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />
zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />
Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />
liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />
Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von<br />
bestimmten Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />
diese erschlossen und zugänglich sind.<br />
Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen ein Wahrnehmungskoeffizient ermittelt, der<br />
später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf mit in die Berechnung<br />
einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird allerdings festgehalten,<br />
dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt i. d. R. umso weniger<br />
stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist von der Entfernung und<br />
der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die bisherigen Maßstäbe der<br />
Landschaft übersteigt.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Es befindet sich lediglich ein regional bedeutendes Kulturdenkmal in unmittelbarer Entfernung (bis zu<br />
1,5 km) zur Konzentrationszone. Daher wäre nur für die Filialkirche zum Heiligen Kreuz mit einer<br />
dominanten Wirkung der Windenergieanlagen auf dessen Umgebung zu rechnen. Die Analyse der<br />
Sichtbarkeit jeder einzelnen potentiellen Windenergieanlage zeigte für die am meisten betroffenen<br />
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