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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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• Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />

• Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung<br />

von Baumbeständen<br />

Die Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in den beiden Teilgebieten des Suchraumes<br />

wird in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />

6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch<br />

Kollision mit den Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1<br />

Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen-<br />

und nicht populationsbezogen auszulegen. Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich<br />

das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter Weise erhöht. Dabei sind<br />

allerdings Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung oder Kollisionsminimierung in die Betrachtung<br />

einzubeziehen. Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn<br />

das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der<br />

Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste<br />

von Einzelexemplaren verursacht und damit die Auswirkungen des Vorhabens unter der<br />

Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleiben, welcher Risiken aufgrund des Naturgeschehens<br />

entspricht.<br />

Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> einige<br />

der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter<br />

Windkraftanlagen auftraten (s. Tabelle 1). Es ist daher davon auszugehen, dass bei der<br />

Errichtung von Windenergieanlagen im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass<br />

sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht. Die Betroffenheit der einzelnen Arten in den<br />

beiden Teilgebieten des Suchraumes ist in Kapitel 8 in den Tabellen 3 und 4 dargestellt.<br />

6.3 Bewertung des Risikos der Betroffenheit der einzelnen Fledermausarten in<br />

den Untersuchungsgebieten<br />

6.3.1 Verlust von Fledermausquartieren und Jagdhabitaten<br />

Quartierverluste sind für alle Arten zu erwarten, die Höhlen- und Spaltenquartiere in und<br />

an Bäumen nutzen. Dabei sind besonders die Fledermausarten zu berücksichtigen, die<br />

ihre Wochenstuben in Baumhöhlen beziehen. In der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> kommen hier-<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 20

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