Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />
2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />
des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />
von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist es möglich, insbesondere<br />
durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und<br />
überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
als Auflage aufzugeben.<br />
Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />
der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />
Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />
deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen, Bierstetten<br />
und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />
Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />
Form bestehen.<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />
Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />
untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />
und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen.<br />
Tiere<br />
Vögel<br />
Folgende Wirkungen auf windkraftsensiblen und andere seltene und streng geschützten Vogelarten<br />
sind zu betrachten:<br />
- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />
Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />
Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />
- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />
dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung).<br />
- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />
bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />
Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />
Bedeutung erlangen.<br />
- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />
und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />
für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />
- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />
365° freiraum + umwelt 49