28.02.2014 Aufrufe

Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />

2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />

des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />

von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist es möglich, insbesondere<br />

durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und<br />

überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

als Auflage aufzugeben.<br />

Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />

der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />

Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />

deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen, Bierstetten<br />

und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />

Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />

Form bestehen.<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />

Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />

untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />

und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen.<br />

Tiere<br />

Vögel<br />

Folgende Wirkungen auf windkraftsensiblen und andere seltene und streng geschützten Vogelarten<br />

sind zu betrachten:<br />

- Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungs- und<br />

Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren kollidieren.<br />

Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />

- Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />

dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkung).<br />

- Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />

bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />

Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />

Bedeutung erlangen.<br />

- Habitatverluste/Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die Anlage<br />

und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />

für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />

- Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />

365° freiraum + umwelt 49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!