Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />
Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />
Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />
gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />
Abb. 1: Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten<br />
Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />
Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />
Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />
dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />
artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />
der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />
auszuschließen.<br />
Abb. 2: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen<br />
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