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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Die Bewertung erfolgt nach folgendem Prinzip:<br />

Wird innerhalb des Standorts eine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer oder mehrerer windkraftsensibler<br />

Arten festgestellt, wird dem Standort ein artenschutzrechtlich hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben<br />

gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt.<br />

Abb. 1: Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten<br />

Befindet sich eine Fortpflanzungsstätte knapp außerhalb des relevanten Wirkraums oder liegen bei den<br />

Begehungen festgestellte bedeutende Nahrungshabitate oder häufig genutzte Flugkorridore (vorläufige<br />

Einschätzung, keine umfassende Erhebung nach LUBW 2013) innerhalb des Standortes, wird<br />

dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial zugeordnet. Ein Verstoß gegen<br />

artenschutzrechtliche Verbote liegt damit nicht zwingend vor. Eine fachgutachterliche Einschätzung<br />

der Betroffenheit reicht in diesem Fall nicht aus, um den Standort aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

auszuschließen.<br />

Abb. 2: Eintreten artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen<br />

365° freiraum + umwelt 3

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