Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
Standortwahl<br />
Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />
Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />
getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />
konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />
Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />
Folgende Planungsebenen<br />
Auf Ebene der Bauleitplanung sind aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange<br />
möglich. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:<br />
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Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />
(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />
Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />
vorhandener Erschließungswege<br />
Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />
gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />
Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />
Mitte März)<br />
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Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />
Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />
technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />
Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />
im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />
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Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung, Oberbodenauftrag<br />
auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />
Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />
Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />
Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />
Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />
(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />
beeinträchtigenden Bauwerks)<br />
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