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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Standortwahl<br />

Durch die umfassende gesamträumliche Planungskonzeption im Vorfeld, wurden bereits weitreichende<br />

Entscheidungen im Sinne der Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

getroffen. In der Prüfung möglicher Standortalternativen wurde der einzig mögliche und relativ<br />

konfliktarme Standort „Steinbronnen“ gewählt. Die restliche Gemarkungsfläche von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und<br />

Herbertingen werden im Gegenzug von einer raumrelevanten Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />

Folgende Planungsebenen<br />

Auf Ebene der Bauleitplanung sind aufgrund der Dimensionen von Windkraftanlagen nur begrenzt<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen auf die Umweltbelange<br />

möglich. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:<br />

<br />

<br />

Umsichtige Standortwahl der einzelnen Anlagen mit Aussparung sensibler Bereiche<br />

(bedeutende Landschaftsbereiche, geschützte Biotope, Lebensstätten von Vögeln und<br />

Fledermäusen), größtmöglichem Abstand zu Wohnbebauung und weitgehender Nutzung<br />

vorhandener Erschließungswege<br />

Technische Möglichkeiten (z. B. Abschalten zu gewissen Zeiten) zur Reduzierung der Kollision<br />

gefahren von windkraftsensiblen Tieren<br />

Baumfällungen außerhalb der Brutzeit und in günstigem Zeitfenster für Fledermäuse (Nov. –<br />

Mitte März)<br />

<br />

<br />

<br />

Farbliche Angleichung im unteren Bereich des Turmes an die umgebene Landschaft<br />

Synchronisation und Reduzierung der Befeuerung auf das unbedingt notwendige Maß<br />

technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung des Menschen durch die<br />

Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer von 8 Stunden<br />

im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Mögliche Kompensationsmaßnahmen sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Boden: Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzgutes Boden (z. B. Entsiegelung, Oberbodenauftrag<br />

auf regenerationsbedürftigen Böden)<br />

Forstrechtlicher Ausgleich: Wiederaufforstung von Waldflächen im selben Naturraum<br />

Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt: Schaffung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume<br />

Artenschutz: (CEF-Maßnahmen), z. B. Schaffung neuer Habitate<br />

Landschaftsbild: Im Ausnahmefall: schutzgutbezogene landschaftsgestaltende Maßnahmen<br />

(z. B. Ersetzen von Strommasten durch Erdkabel, Abbau eines Landschaftsbild<br />

beeinträchtigenden Bauwerks)<br />

365° freiraum + umwelt 54

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