Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Vorbelastung<br />
Das Landschaftsbild ist im Bereich des Eingriffsgebietes nicht vorbelastet. Im Umkreis von ca. 2 km<br />
befinden sich zwei 20 kV-Leitungen. Im Untersuchungsraum bestehen, im Bereich der Blickbezüge von<br />
bestimmten Hochpunkten aus, Vorbelastungen in Form von Hochspannungsmasten /-leitungen, Gewerbegebieten<br />
und sonstigen hochgeschossigen Gebäuden.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />
Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />
durch Maßnahmen zur Netzanbindung zu einer Zerschneidung/Störung von landschaftlichen Zusammenhängen<br />
kommen. Das Landschaftsbild und seine Eigenart wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
beeinträchtigt und verändert. Dies begründet sich aus der enormen Größe der<br />
Bauwerke von bis zu 200 m Gesamthöhe und der damit verbundenen weitreichenden Sichtbarkeit, die<br />
eine Fernwirkung erzeugt. Hinzu kommt die Beeinträchtigung von Sichtbezügen durch die Bewegung<br />
der Rotoren. Durch die Mastanlage mit Rotor besteht die Gefahr der Überprägung der Landschaft. Die<br />
Landschaft wird mit technischen Elementen angereichert und bedingt durch die Höhe der Anlagen<br />
wird eine Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft bewirkt. Maßnahmen zur Minimierung<br />
sind praktisch kaum möglich. Lediglich eine farbliche Angleichung im Bereich des Turmfußes und die<br />
Platzierung der Anlagen im Wald bewirken eine leichte Minderung der Beeinträchtigung. Durch den<br />
Betrieb von Windenergieanlagen kann es darüber hinaus durch die Rotordrehung zu Bewegungsunruhe<br />
kommen, die die Aufmerksamkeit anzieht sowie zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Lichtimmissionen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung.<br />
Die Intensität einer Störungsempfindung durch die genannten Beeinträchtigungen hängt stark vom<br />
jeweiligen Betrachter und dessen persönlichem Hintergrund ab.<br />
Nach dem Bewertungsmodell der Landkreise BO, RV, Sigmaringen (Anlage 2 zu § 8 ÖKVO, Tabelle 4)<br />
wird der Eingriffstyp 1 festgelegt. Dieser wird u. a. bei Windkraftanlagen mit Höhen über 100 m und<br />
Windenergieparks mit mehr als drei Windkraftanlagen angewandt. Für den Eingriffstyp 1 gelten<br />
folgende Wirkzonen:<br />
- I 0 – 200 m<br />
- II 200 – 1.500 m<br />
- III 1.500 – 5.000 (hier zusätzlich bis 10.000 m)<br />
Als Wirkraum werden nur die Bereiche bezeichnet, die durch den Eingriff tatsächlich beeinträchtigt<br />
werden. Hierbei kommt die Sichtbarkeitsanalyse zum Tragen, die bereits die Flächen ausspart, für die<br />
aufgrund von Topographie und abschirmender Wirkung von Wald- und Siedlungsflächen kein Sichtbezug<br />
zur geplanten Konzentrationszone besteht. Bei den farbig dargestellten Flächen in folgenden<br />
Abbildungen handelt es sich also jeweils um die Wirkräume im Offenland- und Siedlungsbereich. Im<br />
Siedlungsbereich ist jedoch zu beachten, dass ein Sichtbezug aufgrund von Gebäuden nur bedingt<br />
gegeben sein kann. Auch in der Landschaft können Gehölzbestände, Obstwiesen einzelne Hecken und<br />
gewässerbegleitende Gehölze die Sichtbarkeit weiter reduzieren.<br />
365° freiraum + umwelt 34