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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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für die Arten Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler und Braunes<br />

Langohr in Frage, die vom Verlust an Wochenstubenquartieren betroffen sein könnten.<br />

Baumhöhlen und -spalten werden auch als Ruhestätten (meist) einzelner Männchen<br />

und als Paarungsquartiere genutzt. Im Untersuchungsbereich könnten durch den Verlust<br />

dieser Quartiere der Kleine Abendsegler, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus<br />

betroffen sein.<br />

Durch die Zerstörung von Waldbeständen gehen auch Jagdhabitate verloren, wovon<br />

v.a. Arten betroffen sind, die vegetationsgebunden bzw. am Boden jagen. Dazu zählen<br />

in der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> die Arten Großes Mausohr, Braunes Langohr, Fransenfledermaus<br />

und der Kleine Abendsegler, der im Bereich von Baumkronen und entlang von<br />

Waldwegen jagt. Der Große Abendsegler und die Zweifarbfledermaus jagen im freien<br />

Lufftraum über dem Wald, die Zweifarbfledermaus auch am Waldrand.<br />

Der Verlust von Jagdgebieten gilt erst dann als Verbotstatbestand, wenn es sich dabei<br />

um essentielle Jagdhabitate handelt. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der Zerstörung<br />

des Jagdgebiets nicht mehr ausreichend Jagdfläche zur Verfügung steht und<br />

dadurch Quartiere in der nahen Umgebung nicht mehr genutzt werden können. Ob ein<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt, kann jeweils nur im Einzelfall<br />

beurteilt werden, wenn genau abgeschätzt werden kann, wie viel Fläche beansprucht<br />

wird. Betroffen könnten vor allem Arten sein, die nur einen kleinen Aktionsradius<br />

haben. Unter den besprochenen Arten ist ein Verlust von essentiellen Jagdhabitaten<br />

für die Fransenfledermaus und das Braune Langohr möglich.<br />

Für andere Fledermausarten können durch die Öffnung von Waldflächen im Zuge des<br />

Baues von Windenergieanlagen neue Jagdhabitate entstehen. Das sind v.a. Arten, die<br />

entlang von Gehölzrändern jagen. Unter den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />

und potentiell vorkommenden Arten könnten die Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus,<br />

Kleiner Abendsegler und die Zweifarbfledermaus von der baubedingten Entstehung<br />

von Lichtungen profitieren. Mit der Entstehung dieser Lichtungen in unmittelbarerer<br />

Umgebung der Windenergieanlagen steigt unter Umständen jedoch auch das Kollisionsrisiko<br />

für diese Fledermausarten. Zur Ermittlung der dann tatsächlich eintretenden<br />

Fledermausaktivität wird nach der Errichtung der Windenergieanlagen deshalb ein<br />

Gondelmonitoring erforderlich.<br />

6.3.2 Tötung durch Kollision<br />

Ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Windenergieanlagen ist v.a. für Fledermausarten<br />

zu erwarten, die im freien Luftraum jagen und/oder Wanderungen zwischen<br />

Sommer- und Winterquartieren durchführen (vgl. Tabelle 1). Andere Arten werden gelegentlich<br />

Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in größere Höhen folgen<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 21

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