Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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für die Arten Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler und Braunes<br />
Langohr in Frage, die vom Verlust an Wochenstubenquartieren betroffen sein könnten.<br />
Baumhöhlen und -spalten werden auch als Ruhestätten (meist) einzelner Männchen<br />
und als Paarungsquartiere genutzt. Im Untersuchungsbereich könnten durch den Verlust<br />
dieser Quartiere der Kleine Abendsegler, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus<br />
betroffen sein.<br />
Durch die Zerstörung von Waldbeständen gehen auch Jagdhabitate verloren, wovon<br />
v.a. Arten betroffen sind, die vegetationsgebunden bzw. am Boden jagen. Dazu zählen<br />
in der Region <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> die Arten Großes Mausohr, Braunes Langohr, Fransenfledermaus<br />
und der Kleine Abendsegler, der im Bereich von Baumkronen und entlang von<br />
Waldwegen jagt. Der Große Abendsegler und die Zweifarbfledermaus jagen im freien<br />
Lufftraum über dem Wald, die Zweifarbfledermaus auch am Waldrand.<br />
Der Verlust von Jagdgebieten gilt erst dann als Verbotstatbestand, wenn es sich dabei<br />
um essentielle Jagdhabitate handelt. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der Zerstörung<br />
des Jagdgebiets nicht mehr ausreichend Jagdfläche zur Verfügung steht und<br />
dadurch Quartiere in der nahen Umgebung nicht mehr genutzt werden können. Ob ein<br />
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt, kann jeweils nur im Einzelfall<br />
beurteilt werden, wenn genau abgeschätzt werden kann, wie viel Fläche beansprucht<br />
wird. Betroffen könnten vor allem Arten sein, die nur einen kleinen Aktionsradius<br />
haben. Unter den besprochenen Arten ist ein Verlust von essentiellen Jagdhabitaten<br />
für die Fransenfledermaus und das Braune Langohr möglich.<br />
Für andere Fledermausarten können durch die Öffnung von Waldflächen im Zuge des<br />
Baues von Windenergieanlagen neue Jagdhabitate entstehen. Das sind v.a. Arten, die<br />
entlang von Gehölzrändern jagen. Unter den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />
und potentiell vorkommenden Arten könnten die Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus,<br />
Kleiner Abendsegler und die Zweifarbfledermaus von der baubedingten Entstehung<br />
von Lichtungen profitieren. Mit der Entstehung dieser Lichtungen in unmittelbarerer<br />
Umgebung der Windenergieanlagen steigt unter Umständen jedoch auch das Kollisionsrisiko<br />
für diese Fledermausarten. Zur Ermittlung der dann tatsächlich eintretenden<br />
Fledermausaktivität wird nach der Errichtung der Windenergieanlagen deshalb ein<br />
Gondelmonitoring erforderlich.<br />
6.3.2 Tötung durch Kollision<br />
Ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Windenergieanlagen ist v.a. für Fledermausarten<br />
zu erwarten, die im freien Luftraum jagen und/oder Wanderungen zwischen<br />
Sommer- und Winterquartieren durchführen (vgl. Tabelle 1). Andere Arten werden gelegentlich<br />
Kollisionsopfer, wenn sie z.B. Insektenschwärmen in größere Höhen folgen<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 21