Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Wanderfalke<br />
Vorkommen des Fels- und Gebäudebrüters Wanderfalke sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone<br />
nicht bekannt. Die nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung (> 10 km) im<br />
Oberen Donautal.<br />
Weißstorch<br />
Der Weißstorch brütet seit vielen Jahren meist erfolgreich auf der Kirche in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Der Horst<br />
liegt in einer Entfernung von 3,5 km zum geplanten Windkraftstandort. Der Weißstorch wurde am<br />
23.06.2013 bei der Nahrungssuche im Feuchtgrünland zwischen Braunenweiler und Obereggatsweiler<br />
beobachtet.<br />
Wespenbussard<br />
Der Wespenbussard wurde nicht beobachtet. Ein unregelmäßiges Brutvorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet<br />
erscheint nicht wahrscheinlich, da in der weitgehend intensiv genutzten Landschaft<br />
nicht ausreichend geeignete Nahrungshabitate zur Verfügung stehen.<br />
"Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />
Im Bereich einer Flutmulde nordöstlich der Biogasanlage wurden am 14.04.2013 10 Kiebitze und am<br />
23.6. 2013 6 Kiebitze beobachtet. An den anderen Beobachtungstagen konnten keine Kiebitze<br />
beobachtet werden. Vermutlich befanden sie sich auf dem Durchzug. Revieranzeigende Verhaltensweisen<br />
wurden ebenfalls nicht festgestellt. Brutvorkommen des Kiebitzes in der Feldflur des südlichen<br />
Plangebietes im Bereich der Flutmulde wären aber von den vorhandenen Habitatstrukturen her<br />
denkbar.<br />
Am 05.07.2013 wurde an der Flutmulde ein durchziehender Flussuferläufer beobachtet.<br />
Wiesenweihe<br />
Die Wiesenweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Die Wiesenweihe<br />
wird im Federseegebiet unregelmäßig als Wintergast beobachtet (NABU Federsee).<br />
Weitere nicht windkraftsensible Vogelarten<br />
Für die Ausweisung von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationszonen)<br />
ist die Erhebung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten nach den Hinweisen zur Erfassung<br />
von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen LUBW 2012 nicht erforderlich. Die Erfassung<br />
nicht windkraftempfindlicher Vogelarten hat im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
zu erfolgen.<br />
Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />
Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Brutvorkommen<br />
wertgebender Waldarten wie Schwarzspecht, Hohltaube oder Grauspecht sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Bemerkenswert war die beobachtung von ca. 450 – 500 rastenden Ringeltauben im Bereich des Offenlandbereiches<br />
der geplanten Konzentrationszone.<br />
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