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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Wanderfalke<br />

Vorkommen des Fels- und Gebäudebrüters Wanderfalke sind im weiteren Umkreis der Konzentrationszone<br />

nicht bekannt. Die nächst bekannten Vorkommen liegen in weiter Entfernung (> 10 km) im<br />

Oberen Donautal.<br />

Weißstorch<br />

Der Weißstorch brütet seit vielen Jahren meist erfolgreich auf der Kirche in <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Der Horst<br />

liegt in einer Entfernung von 3,5 km zum geplanten Windkraftstandort. Der Weißstorch wurde am<br />

23.06.2013 bei der Nahrungssuche im Feuchtgrünland zwischen Braunenweiler und Obereggatsweiler<br />

beobachtet.<br />

Wespenbussard<br />

Der Wespenbussard wurde nicht beobachtet. Ein unregelmäßiges Brutvorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet<br />

erscheint nicht wahrscheinlich, da in der weitgehend intensiv genutzten Landschaft<br />

nicht ausreichend geeignete Nahrungshabitate zur Verfügung stehen.<br />

"Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />

Im Bereich einer Flutmulde nordöstlich der Biogasanlage wurden am 14.04.2013 10 Kiebitze und am<br />

23.6. 2013 6 Kiebitze beobachtet. An den anderen Beobachtungstagen konnten keine Kiebitze<br />

beobachtet werden. Vermutlich befanden sie sich auf dem Durchzug. Revieranzeigende Verhaltensweisen<br />

wurden ebenfalls nicht festgestellt. Brutvorkommen des Kiebitzes in der Feldflur des südlichen<br />

Plangebietes im Bereich der Flutmulde wären aber von den vorhandenen Habitatstrukturen her<br />

denkbar.<br />

Am 05.07.2013 wurde an der Flutmulde ein durchziehender Flussuferläufer beobachtet.<br />

Wiesenweihe<br />

Die Wiesenweihe ist in <strong>Bad</strong>en-Württemberg nahezu ausgestorben (RL 1, LUBW 2004). Die Wiesenweihe<br />

wird im Federseegebiet unregelmäßig als Wintergast beobachtet (NABU Federsee).<br />

Weitere nicht windkraftsensible Vogelarten<br />

Für die Ausweisung von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationszonen)<br />

ist die Erhebung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten nach den Hinweisen zur Erfassung<br />

von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen LUBW 2012 nicht erforderlich. Die Erfassung<br />

nicht windkraftempfindlicher Vogelarten hat im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

zu erfolgen.<br />

Die innerhalb der Konzentrationsfläche vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />

Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Brutvorkommen<br />

wertgebender Waldarten wie Schwarzspecht, Hohltaube oder Grauspecht sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Bemerkenswert war die beobachtung von ca. 450 – 500 rastenden Ringeltauben im Bereich des Offenlandbereiches<br />

der geplanten Konzentrationszone.<br />

365° freiraum + umwelt 11

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