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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Regionalplan<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />

2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt,<br />

welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden.<br />

Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4<br />

(links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15<br />

„Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung<br />

am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region<br />

unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange<br />

des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha.<br />

Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine<br />

Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht<br />

tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen<br />

Bauleitplanung zu übernehmen.<br />

Steinbronnen<br />

14<br />

15<br />

Atzenberger Höhe<br />

Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />

2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts)<br />

365° freiraum + umwelt 8

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