Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt,<br />
welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden.<br />
Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4<br />
(links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15<br />
„Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung<br />
am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region<br />
unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange<br />
des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha.<br />
Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine<br />
Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht<br />
tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen<br />
Bauleitplanung zu übernehmen.<br />
Steinbronnen<br />
14<br />
15<br />
Atzenberger Höhe<br />
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts)<br />
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