Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht vermutlich in der Nähe von Gehölzstrukturen und<br />
Waldrändern (Dürr & Bach 2004). So stellten die Autoren fest, dass 89 % aller Funde<br />
auf Anlagen entfielen, deren Mast maximal 100m von Gehölzstrukturen entfernt standen.<br />
Einige Opfer fallen in der Balz- und Schwärmzeit im Spätsommer an (z.B. Zwergfledermaus,<br />
Mückenfledermaus), viele Opfer betreffen jedoch Langstreckenflieger wie<br />
den Abendsegler und die Rauhautfledermaus während der Zugzeit (Behr et al. 2011).<br />
Hochrechnungen auf Grundlage von systematischen Schlagopfernachsuchen für<br />
verschiedene Anlagen ergaben Schätzwerte zwischen 0 und über 50 geschlagene<br />
Fledermäuse pro Anlage und Jahr, wobei ein Großteil in den Zeitraum der Zugzeit fällt<br />
(Niermann et al. 2011).<br />
3 Vorhaben, Methoden<br />
Die Windenergienutzung soll in <strong>Bad</strong>en-Württemberg in den nächsten Jahren stark ausgebaut<br />
werden. Zu diesem Zweck können die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen<br />
Vorrangflächen für die Windkraft ausweisen. Eine solche Änderung des Flächennutzungsplans<br />
ist auch für die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geplant.<br />
In den letzten Jahren zeigte sich, dass Windkraftanlagen ein Problem für Fledermäuse<br />
darstellen können, da diese mit den sich drehenden Rotorblättern der Anlagen<br />
kollidieren und zu Tode kommen können. Alle Fledermausarten sind nach<br />
europäischem Recht (FFH-Richtlinie) sowie durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) streng geschützt. Für diese streng geschützten Arten gilt<br />
nach § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ein Tötungsverbot. Fledermäuse können zudem durch<br />
den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, wenn dabei ihre<br />
Lebensstätten, z.B. durch die Rodung von Quartierbäumen, zerstört werden. Dies<br />
entspricht einem Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3<br />
BNatSchG. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft müssen die Belange<br />
des gesetzlichen Artenschutzes berücksichtigt werden. Es ist daher erforderlich zu<br />
untersuchen, inwieweit auf den für die Windkraftnutzung in den Gemeindegebieten<br />
vorgesehenen Flächen mit Beeinträchtigungen von Fledermäusen zu rechnen ist.<br />
Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen in der<br />
Umgebung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geeignete Flächen für Windenergieanlagen ermittelt<br />
werden. In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden<br />
(Rodrigues et al. 2008) wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende<br />
Datenquellen herangezogen:<br />
• Luftbilder / Topografische Karten<br />
• Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003, LUBW 2012)<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 5