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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht vermutlich in der Nähe von Gehölzstrukturen und<br />

Waldrändern (Dürr & Bach 2004). So stellten die Autoren fest, dass 89 % aller Funde<br />

auf Anlagen entfielen, deren Mast maximal 100m von Gehölzstrukturen entfernt standen.<br />

Einige Opfer fallen in der Balz- und Schwärmzeit im Spätsommer an (z.B. Zwergfledermaus,<br />

Mückenfledermaus), viele Opfer betreffen jedoch Langstreckenflieger wie<br />

den Abendsegler und die Rauhautfledermaus während der Zugzeit (Behr et al. 2011).<br />

Hochrechnungen auf Grundlage von systematischen Schlagopfernachsuchen für<br />

verschiedene Anlagen ergaben Schätzwerte zwischen 0 und über 50 geschlagene<br />

Fledermäuse pro Anlage und Jahr, wobei ein Großteil in den Zeitraum der Zugzeit fällt<br />

(Niermann et al. 2011).<br />

3 Vorhaben, Methoden<br />

Die Windenergienutzung soll in <strong>Bad</strong>en-Württemberg in den nächsten Jahren stark ausgebaut<br />

werden. Zu diesem Zweck können die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen<br />

Vorrangflächen für die Windkraft ausweisen. Eine solche Änderung des Flächennutzungsplans<br />

ist auch für die Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geplant.<br />

In den letzten Jahren zeigte sich, dass Windkraftanlagen ein Problem für Fledermäuse<br />

darstellen können, da diese mit den sich drehenden Rotorblättern der Anlagen<br />

kollidieren und zu Tode kommen können. Alle Fledermausarten sind nach<br />

europäischem Recht (FFH-Richtlinie) sowie durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) streng geschützt. Für diese streng geschützten Arten gilt<br />

nach § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ein Tötungsverbot. Fledermäuse können zudem durch<br />

den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, wenn dabei ihre<br />

Lebensstätten, z.B. durch die Rodung von Quartierbäumen, zerstört werden. Dies<br />

entspricht einem Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3<br />

BNatSchG. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft müssen die Belange<br />

des gesetzlichen Artenschutzes berücksichtigt werden. Es ist daher erforderlich zu<br />

untersuchen, inwieweit auf den für die Windkraftnutzung in den Gemeindegebieten<br />

vorgesehenen Flächen mit Beeinträchtigungen von Fledermäusen zu rechnen ist.<br />

Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen in der<br />

Umgebung von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> geeignete Flächen für Windenergieanlagen ermittelt<br />

werden. In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden<br />

(Rodrigues et al. 2008) wurden für die Konfliktpotenzialanalyse zunächst folgende<br />

Datenquellen herangezogen:<br />

• Luftbilder / Topografische Karten<br />

• Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003, LUBW 2012)<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 5

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