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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.6 Wasser<br />

Wasserschutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />

Das Plangebiet grenzt östlich an das Wasserschutzgebiet „Erlenstauden“ Nr. 437017 Zone III und IIIA.<br />

Es liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.<br />

Grundwasser<br />

Das Plangebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit „fluvioglaziale Kiese und Sande im Alpenvorland“,<br />

welche als Grundwasserleiter gelten. Über den Grundwasserstand im Plangebiet liegen keine<br />

Angaben vor.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Das Plangebiet hat selbst keine Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.<br />

Vorbelastung<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden aus der intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m² je Anlage durch<br />

zusätzliche Neuversiegelung.<br />

Oberflächengewässer<br />

Im Westen des Plangebietes befinden sich zwei kleine künstlich angelegte Tümpel, die nach § 30a<br />

LWaldG/§ 32 NatSchG als geschützte Biotope „Tümpel im Schellenberg“ (Nr. 279234371291) ausgewiesen<br />

sind.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Geschützte Biotoptypen sind die Tauch- und Schwimmblattvegetation, die Röhrichtbestände und die<br />

Tümpel selbst als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer. Sie sind für zahlreiche Tierarten von<br />

Bedeutung.<br />

Vorbelastung<br />

Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />

und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />

365° freiraum + umwelt 26

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