Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.6 Wasser<br />
Wasserschutzgebiete/Überschwemmungsgebiete<br />
Das Plangebiet grenzt östlich an das Wasserschutzgebiet „Erlenstauden“ Nr. 437017 Zone III und IIIA.<br />
Es liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.<br />
Grundwasser<br />
Das Plangebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit „fluvioglaziale Kiese und Sande im Alpenvorland“,<br />
welche als Grundwasserleiter gelten. Über den Grundwasserstand im Plangebiet liegen keine<br />
Angaben vor.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Das Plangebiet hat selbst keine Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.<br />
Vorbelastung<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden aus der intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m² je Anlage durch<br />
zusätzliche Neuversiegelung.<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Westen des Plangebietes befinden sich zwei kleine künstlich angelegte Tümpel, die nach § 30a<br />
LWaldG/§ 32 NatSchG als geschützte Biotope „Tümpel im Schellenberg“ (Nr. 279234371291) ausgewiesen<br />
sind.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Geschützte Biotoptypen sind die Tauch- und Schwimmblattvegetation, die Röhrichtbestände und die<br />
Tümpel selbst als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer. Sie sind für zahlreiche Tierarten von<br />
Bedeutung.<br />
Vorbelastung<br />
Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />
und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />
365° freiraum + umwelt 26