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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.8 Landschaft<br />

Im Rahmen der Landschaftsbildbetrachtung steht auch das Landschaftserleben, welches sich dadurch<br />

kennzeichnen lässt, dass die Landschaft auf den Menschen physisch und psychisch eine positive<br />

Wirkung haben kann. Dies ist vor allem in Bereichen, die sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

auszeichnen, der Fall.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> liegt im Herzen Oberschwabens zwischen dem Bodensee und der Donau in der typischen<br />

leicht bewegten Landschaft auf einer Höhe von ca. 587 m ü. NN. Das Relief und der Wechsel zwischen<br />

Acker-, Grünland- und Waldflächen sowie kleineren Ortschaften bestimmen das Landschaftsbild. Das<br />

Plangebiet liegt im Bereich der rißeiszeitlich geprägten Moränenlandschaft, exponiert auf einer Hochfläche,<br />

die bis zu 675 m ü. NN hoch liegt.<br />

Methodik<br />

Das Landschaftsbild wird nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und<br />

Sigmaringen (2012) beurteilt, welches in Anlehnung an die Arbeiten von Werner Nohl entwickelt<br />

wurde. Auf Flächennutzungsplanebene erfolgt eine verbal argumentative Einschätzung, die jedoch auf<br />

den Parameter des Bewertungsmodells basiert.<br />

Wesentliche Kriterien für die Bedeutung des Landschaftsbildes sind (gem. Bewertungsmodell, Anlage 2<br />

zu § 8 ÖKVO, Tabelle 5):<br />

- Harmonie der Landschaft zur Bebauung<br />

- Harmonie der Nutzung zur Bebauung<br />

- Ausgeprägtheit der Landschaftselemente<br />

- Erlebniswert der Landschaft<br />

- Lärmfreiheit<br />

- Lichtimmissionen und Schatten<br />

- Besondere Landschaftsformen von landeskundlicher Bedeutung, Kulturhistorische Elemente<br />

Eine Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs wird erst auf Bebauungsplanebene vorgenommen.<br />

Grundlage für die Beschreibung und Beurteilung des Landschaftsbildes sind eigene Erhebungen.<br />

Der zu prüfende Wirkbereich im Umkreis der geplanten Konzentrationszone wird unterteilt in<br />

einen Nahbereich von bis zu 5 km Entfernung und einen Fernbereich bis zu 10 km Entfernung.<br />

Die Parameter, die in die Beurteilung des Eingriffs in das Landschaftsbild einfließen, sind:<br />

- Eingriffstyp: Art des Eingriffsobjektes<br />

- Beeinträchtigung von Wirkräumen: Abgrenzung von vorgegebenen Radien um das<br />

Eingriffsobjekt<br />

- Bedeutung der Raumeinheiten: Bildung und Bewertung von Raumeinheiten<br />

- Erheblichkeitsfaktor: Berücksichtigung des Eigenwertverlusts der Raumeinheit<br />

durch den Eingriff<br />

365° freiraum + umwelt 28

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