Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
4. Konflikte<br />
Folgende Wirkungen auf die im vorigen Kapitel aufgeführten windkraftsensiblen und andere seltene<br />
und streng geschützten Vogelarten sind zu betrachten:<br />
• Kollision: Diese betriebsbedingten Wirkungen können bei Brutvögeln, aber auch Nahrungsund<br />
Wintergästen und Durchzüglern auftreten, welche mit den sich drehenden Rotoren<br />
kollidieren. Diese betriebsbedingte Wirkung ist für alle beobachteten Arten relevant.<br />
• Meide- oder Ausweichverhalten: Optische oder akustische Signale durch die Anlage können<br />
dazu führen, dass sensible Arten das Umfeld einer Windenergieanlage meiden (anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkung).<br />
• Barrierewirkung: bei WEA/Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und<br />
bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung (anlage- und betriebsbedingte<br />
Wirkung). Die Kuppe des Schellenbergs könnte für durchziehende Vogelarten eine<br />
Bedeutung erlangen.<br />
• Habitatverluste /Flächenzerschneidung: durch direkte Flächeninanspruchnahme für die<br />
Anlage und Zufahrtswege, z. B. Verlust wertvoller Waldhabitate wie Altbeständen mit Spechtbäumen<br />
für Schwarzspecht und Hohltaube (anlagebedingte Wirkung).<br />
• Störungen: beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen (baubedingte Wirkung)<br />
Im Folgenden werden nur die Arten betrachtet, die im Untersuchungsgebiet aktuell oder auch potenziell<br />
vorkommen können. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf ein Eintreten der<br />
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />
Baumfalke<br />
Der Baumfalke wurde im Jahr 2013 als unregelmäßiger Gast im Untersuchungsgebiet festgestellt. Das<br />
Konfliktpotential ist aktuell gering.<br />
Der Baumfalke besitzt allerdings keine ausgeprägte Horstbindung. Dementsprechend könnte der<br />
Baumfalke in naher Zukunft als Brutvogel im Untersuchungsgebiet auftreten. Die Habitateignung des<br />
Untersuchungsgebietes, insbesondere im westlichen Bereich wäre grundsätzlich gegeben. Auf Ebene<br />
des Flächennutzungsplans können keine abschließenden Aussagen hinsichtlich des Kollisionsrisikos des<br />
Baumfalken innerhalb der Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
ist die Kollisionsgefährdung zu überprüfen.<br />
Kormoran<br />
Brutkolonien des Kormorans befinden sich in größerer Entfernung als 1.000 m zur geplanten Konzentrationszone.<br />
Damit ist ein Kollisionsrisiko für brütende Kormorane auszuschließen.<br />
Offensichtlich gibt es im östlichen Bereich des Höhenrückens „Schellenberg“ häufig Aufwinde. Diese<br />
guten thermischen Verhältnisse nutzten durchziehen Vögel, um sich in einem „Thermikschlauch“ in die<br />
Höhe zu schrauben und dann auf größerer Höhe weiter zu gleiten.<br />
Erfolgt der Weiterzug in westlicher Richtung, könnten die dann in größere Höhe gleitenden Vögel in<br />
den Gefahrenbereich der Rotoren gelangen.<br />
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