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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />

für Windkraft bei „Steinbronnen“ keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel<br />

erkennen lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />

und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass<br />

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte<br />

der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />

Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet.<br />

Fledermäuse<br />

Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />

bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />

- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />

- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />

- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />

Baumbeständen<br />

Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />

Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />

Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />

Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />

auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />

Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden<br />

Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als<br />

geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die<br />

Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune<br />

Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem<br />

im Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren<br />

Fledermausaktivität im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres<br />

Kollisionsrisiko herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />

dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte<br />

Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten<br />

während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />

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