Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />
für Windkraft bei „Steinbronnen“ keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel<br />
erkennen lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />
und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass<br />
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte<br />
der Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die<br />
Kollisionsgefährdung im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />
zugeordnet.<br />
Fledermäuse<br />
Die Auswertung der bereits vorhandenen Daten und der im Gelände erhobenen Daten ergaben, dass<br />
bau- und anlagebedingt folgende Auswirkungen auf Fledermäuse im Untersuchungsgebiet bei <strong>Bad</strong><br />
<strong>Saulgau</strong> nicht auszuschließen sind:<br />
- Verlust von Fledermausquartieren durch Fällen von Quartierbäumen<br />
- Tötung von Fledermäusen bei der Fällung von Quartierbäumen<br />
- Verschlechterung oder Verlust von wichtigen Jagdhabitaten durch die Zerstörung von<br />
Baumbeständen<br />
Betriebsbedingt kann es an Windenergieanlagen zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit den<br />
Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG). Der Tötungstatbestand<br />
nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen auszulegen.<br />
Er ist als erfüllt anzusehen, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffene Tierart in signifikanter<br />
Weise erhöht. Die Auswertung der Daten ergab, dass im Suchraum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
einige der Arten vorkommen, die in <strong>Bad</strong>en-Württemberg bereits häufig als Schlagopfer unter Windkraftanlagen<br />
auftraten. Es ist daher davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />
im Untersuchungsgebiet die Gefahr besteht, dass sich das Kollisionsrisiko signifikant erhöht.<br />
Im Waldgebiet ist mit einem hohen Konfliktpotential für Fledermäuse zu rechnen. Die beiden<br />
Offenlandflächen wurden mit der Kategorie „mittel“ bewertet. Diese Flächen sind am ehesten als<br />
geeignet einzuschätzen. Im Waldgebiet gibt es mehrere Areale mit gutem Quartierpotenzial für die<br />
Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune<br />
Langohr. Weiterhin gibt es Bereiche, die als Jagdhabitate für Fledermäuse in Frage kommen, vor allem<br />
im Bereich der Gewässer ist mit einem guten Insektenangebot zu rechnen. Aufgrund der höheren<br />
Fledermausaktivität im Wald wird davon ausgegangen, dass hier ein grundsätzlich höheres<br />
Kollisionsrisiko herrscht (DÜRR & BACH 2004). Der angrenzende Bierstetter Bach könnte als Leitstruktur<br />
dienen und somit Teil eines Zugkorridors sein, so dass während der Zugzeiten eine erhöhte<br />
Aktivität im Gebiet denkbar ist. Es wäre dann nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fledermausarten<br />
während der Zugzeiten in dem betroffenen Waldgebiet Rast macht.<br />
365° freiraum + umwelt 50