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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

vor allem Siedlungsbereiche, Verkehrsflächen, Infrastrukturtrassen, Flächen für die Rohstoffsicherung,<br />

die Landesverteidigung, den Gewässerschutz sowie zum Arten- und Biotopschutz. Zu den jeweiligen<br />

Ausschlussflächen sind entsprechende Schutzabstände einzuhalten, die sich v. a. hinsichtlich der Siedlungsbereiche<br />

dadurch begründen lassen, dass aufgrund des erwarteten Trends im Bereich der Technik,<br />

Pufferbereiche zu den Siedlungen geschaffen werden sollen, die auch größere bzw. immissionsintensivere<br />

Windkraftanlagen zulassen.<br />

Die gesamträumliche Planungskonzeption kam zum Ergebnis, dass der Standort „Steinbronnen“ auf der<br />

Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft als einzige Fläche verbleibt, auf der eine Konzentration von<br />

ca. 5 Windenergieanlagen mit ausreichender Windhöffigkeit möglich ist. Da bei der Planung von<br />

raumbedeutsamen Windenergieanlagen (größer als 50 m) die kommunale Planung nicht von den<br />

Zielen der Raumordnung abweichen darf, wurde die aktuelle Abgrenzung des regionalen Vorranggebietes<br />

Nr. 14 „Steinbronnen“ übernommen. Diese könnte sich jedoch durch die Auslösung von artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbeständen noch verkleinern, im Extremfall sogar ganz ausgeschlossen<br />

werden. Die abschließende Prüfung der Artenschutzbelange kann jedoch erst auf der Genehmigungsebene<br />

der konkreten Anlagen erfolgen (s. a. Artenschutzrechtliche Prüfung in der Anlage).<br />

4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren<br />

Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans oder der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens sind weitere Untersuchungen durchzuführen:<br />

UVS nach UVPG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> nach BauGB<br />

FFH-Erheblichkeitsprüfung<br />

Differenzierte Kartierung nach dem LUBW-Datenschlüssel<br />

Floristische Untersuchung<br />

Faunistische Untersuchung, Artengruppen:<br />

Vögel Amphibien Fledermäuse Laufkäfer<br />

Heuschrecken Schmetterlinge Sonstige: ..............................<br />

Entwässerungskonzept, Regenwassermanagement<br />

Geo-, hydro-, oder limnologische Untersuchung<br />

Klimauntersuchung<br />

Immissionsschutzgutachten: Schall, Schatten, Eiswurf<br />

Verkehrsgutachten<br />

Altlastenerkundung<br />

Sonstige Erkundungen / Gutachten: Windmessungen über mind. ein Jahr<br />

Es ist zu beachten, dass im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung von Vögeln im Einzelfall für die relevanten<br />

Arten neu zu überprüfen und zu bewerten ist (365° KÜBLER 2013). Auf allen Flächen, die in die engere<br />

Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt<br />

werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der<br />

Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten<br />

beurteilen zu können (TURNI 2013).<br />

365° freiraum + umwelt 10

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