Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
vor allem Siedlungsbereiche, Verkehrsflächen, Infrastrukturtrassen, Flächen für die Rohstoffsicherung,<br />
die Landesverteidigung, den Gewässerschutz sowie zum Arten- und Biotopschutz. Zu den jeweiligen<br />
Ausschlussflächen sind entsprechende Schutzabstände einzuhalten, die sich v. a. hinsichtlich der Siedlungsbereiche<br />
dadurch begründen lassen, dass aufgrund des erwarteten Trends im Bereich der Technik,<br />
Pufferbereiche zu den Siedlungen geschaffen werden sollen, die auch größere bzw. immissionsintensivere<br />
Windkraftanlagen zulassen.<br />
Die gesamträumliche Planungskonzeption kam zum Ergebnis, dass der Standort „Steinbronnen“ auf der<br />
Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft als einzige Fläche verbleibt, auf der eine Konzentration von<br />
ca. 5 Windenergieanlagen mit ausreichender Windhöffigkeit möglich ist. Da bei der Planung von<br />
raumbedeutsamen Windenergieanlagen (größer als 50 m) die kommunale Planung nicht von den<br />
Zielen der Raumordnung abweichen darf, wurde die aktuelle Abgrenzung des regionalen Vorranggebietes<br />
Nr. 14 „Steinbronnen“ übernommen. Diese könnte sich jedoch durch die Auslösung von artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbeständen noch verkleinern, im Extremfall sogar ganz ausgeschlossen<br />
werden. Die abschließende Prüfung der Artenschutzbelange kann jedoch erst auf der Genehmigungsebene<br />
der konkreten Anlagen erfolgen (s. a. Artenschutzrechtliche Prüfung in der Anlage).<br />
4.2 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf im B-Plan-Verfahren<br />
Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans oder der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens sind weitere Untersuchungen durchzuführen:<br />
UVS nach UVPG<br />
<strong>Umweltbericht</strong> nach BauGB<br />
FFH-Erheblichkeitsprüfung<br />
Differenzierte Kartierung nach dem LUBW-Datenschlüssel<br />
Floristische Untersuchung<br />
Faunistische Untersuchung, Artengruppen:<br />
Vögel Amphibien Fledermäuse Laufkäfer<br />
Heuschrecken Schmetterlinge Sonstige: ..............................<br />
Entwässerungskonzept, Regenwassermanagement<br />
Geo-, hydro-, oder limnologische Untersuchung<br />
Klimauntersuchung<br />
Immissionsschutzgutachten: Schall, Schatten, Eiswurf<br />
Verkehrsgutachten<br />
Altlastenerkundung<br />
Sonstige Erkundungen / Gutachten: Windmessungen über mind. ein Jahr<br />
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung von Vögeln im Einzelfall für die relevanten<br />
Arten neu zu überprüfen und zu bewerten ist (365° KÜBLER 2013). Auf allen Flächen, die in die engere<br />
Auswahl für die Errichtung von Windkraftanlagen gelangen, müssen konkrete Erfassungen durchgeführt<br />
werden, um das tatsächliche Risikopotenzial für Fledermäuse ermitteln und die Auswirkung der<br />
Errichtung von Windenergieanlagen auf die lokalen Fledermauspopulationen anhand konkreter Daten<br />
beurteilen zu können (TURNI 2013).<br />
365° freiraum + umwelt 10