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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Bedeutender<br />

Landschafts- und<br />

Erholungsbereich<br />

Definition des Erheblichkeitsfaktors und Begründung<br />

Rosengarten:<br />

Ca. 5,5 km in westlicher Richtung vom Vorhaben<br />

entfernt. LSG liegt im Wohngebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit bedingt sichtbar.<br />

Steinhauser Ried:<br />

Ca. 5 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Anlagen in bestimmten Bereichen teilweise (Rotor)<br />

sichtbar.<br />

Weiher östlich Reichenbach<br />

Ca. 4 km in östlicher Richtung vom Vorhaben entfernt.<br />

Nur Teile der Anlagen (Rotor) sichtbar.<br />

Erheblichkeitsfaktor<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

0,4 = gering<br />

Fazit<br />

Im regionalen Vergleich ergibt sich eine eher geringe Erheblichkeit des Vorhabens auf das Landschaftsbild.<br />

Dies bedingt sich aus dem kleinräumigen Wechsel der hügeligen Landschaft Oberschwabens<br />

und der Berücksichtigung der Konzentration der Anlagen an einem Standort. Zudem sind<br />

keine Landschaftsräume von herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. Von einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung ist „nur“ im Nahbereich von 5 km auszugehen, wo auch zahlreiche<br />

Siedlungsbereiche von der Sichtbarkeit der Anlagen betroffen sind. Jedoch ist dort die mindernde<br />

Wirkung der Gebäude und Gehölze zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Offenland, wo durch Baumgruppen,<br />

Streuobstwiesen und Heckenstrukturen die Sichtbarkeit weiter eingeschränkt wird. Auch ist<br />

zu beachten, dass am ehesten die Bereiche nördlich der Konzentrationszone betroffen sind, da dort die<br />

Hauptblickrichtung Süden/Südwesten Richtung Alpen ist und die Windkraftanlagen somit im Hauptsichtfeld<br />

liegen werden. In Bereichen südlich der geplanten Konzentrationszone, also von Steinbronnen,<br />

Renhardsweiler und Bierstetten aus, ist dies nicht der Fall. Die Beeinträchtigung von bestimmten<br />

Landschaftsbereichen und deren Erholungswert hängt jeweils auch davon ab, inwieweit<br />

diese erschlossen und zugänglich sind.<br />

Je nach Eingriffstyp wird bezogen auf die Wirkzonen I, II und III darüber hinaus ein Wahrnehmungskoeffizient<br />

ermittelt, der später auf Bebauungsplanebene bei der Ermittlung des Kompensationsbedarf<br />

mit in die Berechnung einfließt. Auf Flächennutzungsplanebene ist dies nicht erforderlich. Es wird<br />

allerdings festgehalten, dass nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie ein Eingriffsobjekt<br />

i. d. R. umso weniger stört, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die Wahrnehmung ist<br />

von der Entfernung und der Höhe der Windkraftanlagen abhängig, die im vorliegenden Fall die<br />

bisherigen Maßstäbe der Landschaft übersteigt.<br />

365° freiraum + umwelt 40

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