Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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oder den Anlageturm bis in den Rotornabenbereich als potenzielles Quartier inspizieren.<br />
Im Expertenpapier der BAG Fledermausschutz (2012) wird darauf hingewiesen,<br />
dass hochgerechnet durchschnittlich 10 Fledermäuse pro Anlage und Jahr zum Kollisionsopfer<br />
werden. Vor dem Hintergrund, dass Fledermäuse in der Regel pro Jahr maximal<br />
nur 1-2 Jungtiere bekommen, können solche Verluste nur schwer ausgeglichen<br />
werden. Bei häufig betroffenen Arten wie dem Großen Abendsegler oder der Rauhautfledermaus<br />
sind deshalb dramatische Populationseinbrüche zu befürchten.<br />
Im Untersuchungsgebiet können folgende nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />
Arten betroffen sein: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />
Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus.<br />
Die Arten Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus<br />
und das Braune Langohr sind wenig kollisionsgefährdet. Diese Arten jagen in der<br />
Regel sehr dicht an der Vegetation und bleiben auch bei Transferflügen dicht an Leitstrukturen<br />
(Gehölzränder). Dadurch gelangen diese Arten nur in seltenen Fällen in den<br />
Einflussbereich der Rotorblätter von Windenergieanlagen und wurden bisher gar nicht<br />
oder nur selten als Schlagopfer unter Windenergieanlagen gefunden (Dürr 2013).<br />
7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Im Folgenden werden in allgemeiner Form und als Überblick mögliche Vermeidungsund<br />
Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, die generell dazu geeignet sind, Verstöße gegen<br />
das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden oder auszugleichen und die somit bei<br />
der Bewertung potentieller WEA-Standorte von Bedeutung sind. Der Umfang dieser<br />
Maßnahmen variiert je nach Standort, so dass der Maßnahmenbedarf auf jedem potenziellen<br />
Standort ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Festlegung der WEA-<br />
Standorte darstellt.<br />
7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und anlagebedingten<br />
Auswirkungen<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu Verstößen gegen das Tötungsund<br />
Schädigungsverbot kommen, wenn das Fällen von Quartierbäumen notwendig ist.<br />
Die Zerstörung von Jagdhabitaten kann einen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz<br />
darstellen, wenn es sich um essentielle Jagdhabitate handelt. Durch Vermeidungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen können Verstöße gegen das § 44 BNatSchG vermieden werden.<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 22