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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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oder den Anlageturm bis in den Rotornabenbereich als potenzielles Quartier inspizieren.<br />

Im Expertenpapier der BAG Fledermausschutz (2012) wird darauf hingewiesen,<br />

dass hochgerechnet durchschnittlich 10 Fledermäuse pro Anlage und Jahr zum Kollisionsopfer<br />

werden. Vor dem Hintergrund, dass Fledermäuse in der Regel pro Jahr maximal<br />

nur 1-2 Jungtiere bekommen, können solche Verluste nur schwer ausgeglichen<br />

werden. Bei häufig betroffenen Arten wie dem Großen Abendsegler oder der Rauhautfledermaus<br />

sind deshalb dramatische Populationseinbrüche zu befürchten.<br />

Im Untersuchungsgebiet können folgende nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />

Arten betroffen sein: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />

Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus.<br />

Die Arten Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus<br />

und das Braune Langohr sind wenig kollisionsgefährdet. Diese Arten jagen in der<br />

Regel sehr dicht an der Vegetation und bleiben auch bei Transferflügen dicht an Leitstrukturen<br />

(Gehölzränder). Dadurch gelangen diese Arten nur in seltenen Fällen in den<br />

Einflussbereich der Rotorblätter von Windenergieanlagen und wurden bisher gar nicht<br />

oder nur selten als Schlagopfer unter Windenergieanlagen gefunden (Dürr 2013).<br />

7 Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden in allgemeiner Form und als Überblick mögliche Vermeidungsund<br />

Ausgleichsmaßnahmen dargestellt, die generell dazu geeignet sind, Verstöße gegen<br />

das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden oder auszugleichen und die somit bei<br />

der Bewertung potentieller WEA-Standorte von Bedeutung sind. Der Umfang dieser<br />

Maßnahmen variiert je nach Standort, so dass der Maßnahmenbedarf auf jedem potenziellen<br />

Standort ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Festlegung der WEA-<br />

Standorte darstellt.<br />

7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der bau- und anlagebedingten<br />

Auswirkungen<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu Verstößen gegen das Tötungsund<br />

Schädigungsverbot kommen, wenn das Fällen von Quartierbäumen notwendig ist.<br />

Die Zerstörung von Jagdhabitaten kann einen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz<br />

darstellen, wenn es sich um essentielle Jagdhabitate handelt. Durch Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen können Verstöße gegen das § 44 BNatSchG vermieden werden.<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 22

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